Konrad Illing

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das geltende Thüringer Tierseuchengesetz hat sich in seiner Grundstruktur seit 1993 bewährt und wird auch von der Praxis so bestätigt. Die vorhergehenden Redner haben das eindeutig zum Ausdruck gebracht.
Herr Minister Dr. Pietzsch, Sie haben das auch so gesehen und wir aus dem Ausschuss bestätigen das auch so. Die Verwaltung der Mittel wird von einem Vorstand übernommen, das ist heute angesprochen worden, der aus Landwirten, kommunalen Vertretern und Landesveterinären besteht. Durch diese Form einer Selbstverwaltung konnten die finanziellen Mittel effektiv eingesetzt werden, da alle Beteiligten in Form einer Solidargemeinschaft zusammenwirken. An dieser Struktur soll mit dem eingebrachten Gesetzentwurf nicht gerüttelt werden. Vielmehr geht es darum, punktuelle Änderungen einzubringen, die schwerpunktmäßig der Sicherung der Tierseuchenbekämpfung gelten. Auch sind solche praktischen Anwendungen des Gesetzes als notwendig zu erachten. Außerdem werden einige Formalien in Ordnung gebracht, die sich jetzt aus den kommunalen Strukturen ergeben. Mit der heutigen Einbringung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes wird die Tierseuchenkasse weiterhin ihre wesentliche Aufgabe des Schutzes des Landwirtschaft bei Tierseuchen leisten. Dieses wird für die Zukunft ein wichtiges Gesetz sein, insbesondere für die Landwirte, aber auch im weitesten Sinne dann letztendlich als Vorleistung für die Bürger
und für den Verbraucherschutz. Die Tierseuchenkasse übernimmt die Entschädigung für den Verlust von landwirtschaftlichen Nutztieren, die Kosten für die Beseitigung der Tierkörper sowie präventive Maßnahmen im Seuchenschutz für die Erhaltung der Tiergesundheit. Ich denke, gerade dieser Teil Tiergesundheit ist eine wesentliche Aufgabe, die wir damit auch sichern wollen. Die Regulierung von Schadensersatzleistungen in Bezug auf BSEFälle, ob ja oder nein, ist auch in den zuständigen Ausschüssen zu beraten. Es muss der Status geklärt werden es ist angesprochen, Herr Minister, Sie haben es auch angesprochen -, hat BSE einen Seuchenstatus oder keinen Seuchenstatus. Aber, ich denke, die Sorge der Landwirte, wenn solche Fälle eintreten, auf der Verlustseite ist riesengroß.
Die Gesetzesänderung selbst wird keinen Einfluss im Wesentlichen auf die Beitragshöhe haben, aber es ist auch darüber zu sprechen, wie die Beiträge weiter in Anspruch genommen werden und auch hinsichtlich der Fälle dann in die Verteilung oder in die Anspruchslage kommen. Wir sehen auch besonders für erachtenswert die kommunale Mitwirkung, die auch im Gesetz vorgeschlagen wird. Ich denke, es ist auch wichtig, dass der Punkt 3 a angesprochen worden ist, das ist die ordnungsbehördliche Frage der Inanspruchnahme von Schlachtungen durch die Landesverwaltung, weil auch das eine Seuchenfrage insbesondere berührt. Ich würde also zum Schluss sagen, die Überweisung an die Ausschüsse ist geleistet worden. Wir wollen insbesondere im Agrarausschuss, also im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, im Detail die aufgeworfenen Fragen weiterberaten. Ich denke, das ist für die Landwirtschaft eine wichtige Aufgabe. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, die Frage "Muss das sein?", ich denke, das sollte sein, aber nur ganz kurz. Es geht mir jetzt noch einmal wirklich darum, über die Abstimmung dieses Antrags zu sprechen. Frau Dr. Klaus, das, was Sie hier vorgetragen haben, insbesondere zu dem Redebeitrag von Herrn Wunderlich, das war schon weit weg von der Realität der Praxis. Deshalb, Frau Dr. Klaus, was die Abstimmung zu dem Agrardiesel betrifft, ich wollte ihnen jetzt die Empfehlung geben, weil - Herr Wunderlich hat es auch gesagt hat - Sie fachlich
anerkannt sind im Parlament, auch in der Praxis und im ländlichen Raum, deshalb meine Empfehlung nur zur Sache: Ich würde Sie bitten und vorschlagen, fahren Sie bitte nach Larsdorf raus, fünf Kilometer von Jena, beraten Sie sich einmal mit Herrn Dr. Sachse. Dort wird deutlich gesagt, was die Energiepreise für das Unternehmen bewirken werden und welche Gefahr für das Unternehmen ansteht, wenn die Förderprogramme, die wir jetzt als Hilfeprogramme für die kurzfristige Unterstützung der Agrarbetriebe sehen, bedeuten. Das würde bedeuten, dass 80 bis 100 Arbeitsplätze wegfallen - Punkt 1 - und dass sicherlich, wenn das alles letztendlich dann nicht mehr funktioniert, aber im Umweltbereich täglich Größenordnungen von Lkws durch Thüringen fahren würden, entweder von Spanien oder von Dänemark. Bitte schauen Sie sich das draußen an, dann sind Sie sachlicher. Schönen Dank.
"Natura 2000" und die Folgen für die Landwirtschaft Thüringens
Die durch die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie für Grundeigentümer und Nutzer von landwirtschaftlichen Flächen zu erwartenden Auswirkungen sind heute weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene abzusehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann davon ausgegangen werden, dass eventuelle Bewirtschaftungsbeschränkungen durch die Ausweisung von FFH-Gebieten durch öffentliche Förderungsmöglichkeiten ausgeglichen werden können?
2. Welche Möglichkeiten sieht man im Rahmen des Vertragsnaturschutzes?
3. Sind Auswirkungen auf Investitionen im Bereich der Tierproduktion zu erwarten?