Andreas Steppuhn
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Danke schön, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6270 sowie der Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/6313 wurden in der 106. Sitzung des Landtages am 9. Juli 2020 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Weitere Ausschüsse wurden nicht beteiligt.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf, die Landesregierung zu bitten, eine Prüfung zu veranlassen, ob die im Salzlandkreis und im Landkreis Börde durch Ameos geplante Auslagerung des nichtärztlichen Personals in eine Beschäftigungsgesellschaft eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung darstellt.
Die Fraktion der AfD zielt mit ihrem Alternativantrag darauf ab, die Landesregierung zu bitten, das Handlungsgebaren aller in Sachsen-Anhalt befindlichen Krankenhäuser der Ameos-Gruppe bezüglich des Umgangs und der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen mit den Betriebsräten und der Gewerkschaft zu prüfen und darauf hinzuwirken, die Vereinbarungen im Sinne aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzüglich umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 55. Sitzung am 4. November 2020 ausgiebig mit den Anträgen befasst. Die Beratung erfolgte im Zusammenhang mit der Behandlung mehrerer Beratungsgegenstände zur Situation der Krankenhäuser im Land Sachsen-Anhalt.
Die Landesregierung berichtete, dass sie in eigener Verantwortung die entsprechenden Unterlagen für eine Prüfung bezüglich einer unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung bei Ameos zuständigkeitshalber an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet habe. Die dortige Prüfung habe ergeben, dass momentan kein konkreter Antrag von Ameos nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorliege. Es sei abzuwarten, wie die Struktur bei Ameos zukünftig aussehen solle.
Die Landesregierung teilte des Weiteren mit, dass sie auch künftige Prozesse bei den Krankenhäusern im Land, die darauf abzielten, Arbeitnehmerüberlassungen zu initiieren, genau beobachten werde.
Vor dem Hintergrund dieser durch die Landesregierung geschilderten Sachlage regte die antragstellende Fraktion DIE LINKE an, den Antrag in der Drs. 7/6270 für erledigt zu erklären. Diesem Vorschlag schlossen sich auch die Koalitionsfraktionen an. Im Ergebnis der Beratung erhob sich im Ausschuss kein Widerspruch dagegen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6270 und den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/6313 für erledigt zu erklären.
Die dem Plenum heute vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6827, die Anträge für erledigt zu erklären, wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie namens des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5932 wurde in der 98. Sitzung des Landtages am 30. März 2020 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.
Mit Ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE, dass sich die Landesregierung auf der Bundesebene für die Schaffung von klaren und verbindlichen Regelungen für den Arbeitsschutz einsetzt, die sich den Anforderungen während der Coronapandemie anpassen.
Für den Fall, dass es nicht zu bundeseinheitlichen Regelungen für den Arbeitsschutz kommt, soll die Landesregierung eine dritte Eindämmungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen. Außerdem soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, die bisherige Kurzarbeiterregelung dahin gehend zu ändern, dass für die Dauer der Coronapandemie das Kurzarbeitergeld auf 90 % des letzten Nettogehaltes angehoben wird.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration behandelte den Antrag in der 50. Sitzung am 15. April 2020 mit dem Ziel der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Landtag. Aufgrund der Covid-19-Krise wurde diese Sitzung im Rahmen einer Telefonkonferenz durchgeführt.
Dem Ausschuss lag zur Beratung der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen mit dem neuen Titel „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser in der Pandemie schützen“ vor. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich darin insbesondere für die Schaffung zeitnaher Regelungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
aus, welche bundeseinheitlich gelten müssen. Des Weiteren fordern die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass niemand, der Kurzarbeitergeld bezieht, damit unter den gesetzlichen oder tariflich vereinbarten Mindestlohn fällt.
Der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit 6 : 0 : 3 Stimmen angenommen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung liegt dem Landtag nunmehr in der Drs. 7/5997 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in
Drs. 7/4921 wurde in der 81. Sitzung des Plenums am 27. September 2019 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Weitere Ausschüsse wurden nicht beteiligt.
Intention des Antrages ist es, die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Schaffung einer verbindlichen Sprachstandsfeststellung für Vierjährige und eines anschließenden durchgängigen Sprachbildungskonzeptes im Rahmen der frühkindlichen Bildung bis zum Beginn des nächsten Kita-Jahres umzusetzen, um die Sprachkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 44. Sitzung am 11. Dezember 2019 mit diesem Antrag befasst. Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss von den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Entwurf für eine Beschlussempfehlung an den Landtag mit dem Titel „Sprachförderung aufrechterhalten“ vor.
Diese hatte zum Inhalt, die Landesregierung zu bitten, über die derzeitige Sprachförderung nach § 5 Abs. 3 des Kinderförderungsgesetzes im Ausschuss zu berichten und dabei auf aktuelle Entwicklungen und sich hieraus ergebende Herausforderungen einzugehen.
Die Fraktion DIE LINKE kündigte die Ablehnung dieses Beschlusstextes an, da ihr eine bloße Berichterstattung nicht weit genug gehe und diese aus ihrer Sicht keine Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhabens darstelle.
Nach kurzer Beratung wurde der Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur Abstimmung gestellt. Mit 7 : 4 : 0 Stimmen wurde er als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum nunmehr heute in Drs. 7/5393 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4146 wurde in der 69. Sitzung des Landtages am 4. April 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Der Ausschuss für Finanzen wurde mitberatend beteiligt.
Die Fraktion DIE LINKE verfolgt mit dem Antrag das Ziel, zukünftig in Rentenbescheiden einen Hinweis darauf zu geben, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht, um auftretende Unsicherheiten bei Rentnerinnen und Rentnern in dieser Hinsicht zu vermeiden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem genannten Antrag erstmals in der 40. Sitzung am 18. September 2019 befasst. In dieser Sitzung beantragten die Koalitionsfraktionen, den Antrag für erledigt zu erklären. Sie begründeten dies damit, dass seitens der Finanzverwaltung mittlerweile genügend Aufklärungs- und Unterstützungsangebote bezüglich der Rentenbesteuerung unterbreitet würden, zum Beispiel analoge und digitale Informationen, die einfache Gestaltung des Rentenbescheides sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner.
Die Oppositionsfraktionen plädierten dafür, dass dieser Zielgruppe der Erhalt der notwendigen Informationen bezüglich der Besteuerung ihrer Renten noch weiter erleichtert werden sollte.
Im Ergebnis der Beratung wurde mit 8 : 4 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet, in der empfohlen wurde, den Antrag der Fraktion DIE LINKE für erledigt zu erklären. Dieses Votum wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen zugeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 70. Sitzung am 6. November 2019 mit dem Antrag
und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen an.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 42. Sitzung am 13. November 2019 statt. In dieser Sitzung teilte die antragstellende Fraktion DIE LINKE mit, dass der Antrag nun auch aus ihrer Sicht für erledigt erklärt werden könne, da man sich davon habe überzeugen können, dass die Rentenbescheide einen Vermerk zur Steuerpflicht sowie Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung enthielten. Der Ausschuss empfahl einstimmig, den Antrag in der Drs. 7/4146 für erledigt zu erklären.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum in der Drs. 7/5255 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3593 wurde in der 63. Sitzung des Landtages am 19. Dezember 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Der Ausschuss für Bildung und Kultur wurde mitberatend beteiligt.
Die Fraktion der AfD verfolgt mit dem Antrag das Ziel, an Initiativen, Organisationen und einzelne Personen, die sich aktiv politisch betätigen, nur
dann Fördermittel auszureichen, wenn sie zuvor ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und gegen Extremismus abgegeben haben.
Erst nach Unterzeichnung einer solchen sogenannten Extremismusklausel sollen finanzielle oder sächliche Förderleistungen ausgereicht werden dürfen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem genannten Antrag erstmals in seiner 36. Sitzung am 20. März 2019 befasst. Dazu lag ihm der Entwurf für eine vorläufige Beschlussempfehlung der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
In der vorgeschlagenen Neufassung des Antragstextes mit der Überschrift „Demokratieförderung gut aufgestellt“ wurde dargestellt, dass auf der Basis der Förderprogramme des Landes mit konkreten Förderrichtlinien und Auswahlkriterien die Förderung von demokratiefeindlichen Strukturen im Land ausgeschlossen sei und deshalb die von der Fraktion der AfD geforderte Demokratieerklärung nicht notwendig sei.
Meine Damen und Herren! Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde daraufhin vom Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration in der von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Fassung mit 9 : 3 : 0 Stimmen verabschiedet und an den mitberatenden Ausschuss für Bildung und Kultur weitergeleitet. Dieser hat sich in seiner 33. Sitzung am 10. Mai 2019 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Bildung und Kultur der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 2 Stimmen an.
In der 38. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 12. Juni 2019 wurde der Antrag zur abschließenden Beratung erneut aufgerufen. Hierzu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses vor.
Nach kurzer Beratung wurde der Antrag in der Drs. 7/3593 in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet. Die endgültige Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/4490 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2517 wurde in der 45. Sitzung des Landtages am 9. März 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Der Ausschuss für Inneres und Sport wurde mitberatend beteiligt.
Die Fraktion DIE LINKE verfolgt mit dem Antrag das Ziel - so wie es der Titel des Antrages bereits aussagt -, Cannabis zu legalisieren und zu entkriminalisieren. Dafür soll das Betäubungsmittelgesetz des Bundes grundsätzlich geändert werden.
Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Änderung dieses Gesetzes einzusetzen, um die Kriminalisierung der Konsumenten von Cannabis zu beenden, in Aufklärung und Prävention zu investieren, die Cannabisverbreitung zu kontrollieren und den Gesundheits- und Jugendschutz in diesem Bereich zu verbessern. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Vorfeld entsprechender Neuregelungen auf Bundesebene die Freigrenze bei der Strafverfolgung anzuheben und Cannabisklubs als Modellprojekte nach spanischem Vorbild zuzulassen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich zum genannten Antrag in der 24. Sitzung am 9. Mai 2018 zunächst hinsichtlich der Verfahrensweise verständigt. Die Fraktion DIE LINKE schlug vor, zu diesem Thema ein Fachgespräch mit dem Landesverband SachsenAnhalt des Bundes Deutscher Kriminalbeamter durchzuführen. Dem Vorschlag des Vorsitzenden
folgend, verständigte sich der Ausschuss darauf, von einem Fachgespräch abzusehen, aber den Landesverband um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. Diese Stellungnahme des Landesverbandes des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ging dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration mit Schreiben vom 9. Juli 2018 zu.
Der Antrag wurde daraufhin zur Beratung und gegebenenfalls zur Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung in die Tagesordnung der 26. Sitzung am 15. August 2018 aufgenommen. Die Koalitionsfraktionen beantragten zu Beginn der Sitzung jedoch die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung, da es noch Gesprächsbedarf innerhalb der Koalitionsfraktionen gebe. Diesen gab es tatsächlich. Der Ausschuss beschloss sodann mit 6 : 3 : 2 Stimmen die Absetzung des Antrages in der Drs. 7/2517 von der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen kündigten aber an, schnellstmöglich einen Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vorzulegen.
In der 36. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 20. März 2019 fand der Antrag wieder Eingang in die Tagesordnung. Hierzu lag dem Ausschuss als Tischvorlage der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Darin legten die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Priorität auf die medizinische Anwendung von Cannabis und auf eine zukünftige Erforschung von Cannabis als Medizin. Das vorgelegte Papier der Koalitionsfraktionen enthielt damit eine andere inhaltliche Ausrichtung als der Ursprungsantrag, weshalb der Titel des Antrages neu gefasst wurde.
Die Fraktion DIE LINKE lehnte den Vorschlag der Koalitionsfraktionen für eine vorläufige Beschlussempfehlung ab, da aus ihrer Sicht die darin genannten Schwerpunkte bereits bekannt seien und keines unterstützenden Beschlusses bedürften. Deshalb teilte die Fraktion DIE LINKE mit, ihren Antrag dennoch aufrechtzuerhalten. Die Fraktion der AfD dagegen begrüßte den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Kompromissentwurf.
Der Entwurf der Koalitionsfraktionen für eine vorläufige Beschlussempfehlung mit dem neuen Titel „Nutzung von Cannabis als Medizin unterstützen“ wurde vom Ausschuss mit 10 : 2 : 0 Stimmen angenommen und an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport weitergeleitet.
Dieser hat sich in der 35. Sitzung am 11. April 2019 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen an.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 37. Sitzung am 8. Mai 2019 statt. Nach kurzer Beratung wurde der Antrag in der Drs. 7/2517 in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 5 : 2 : 2 Stimmen verabschiedet.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/4338 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3598 wurde in der 56. Sitzung des Landtages am 28. September 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.
Mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf sollen das Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt und das Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt novelliert werden. Zudem soll eine in Sachsen-Anhalt bisher nicht existierende Gutachterstelle für freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden als Einrichtung bei der Ärztekammer geschaffen werden.
Mit der Änderung des Krankenhausgesetzes soll die stationäre Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend auf qualitativ hohem Niveau gesichert werden. Dazu gehört zum Beispiel die Förderung von Kooparationen zwischen
den Krankenhäusern wie auch die Stärkung der Patientensicherheit, etwa durch die Bestellung von Patientenfürsprechern in den Krankhäusern.
Gleichzeitig soll eine Rechtsgrundlage für die zuständige Behörde als Rechtsaufsicht geschaffen werden, Krankenhäusern bei Nichterfüllung von Mindestanforderungen den Versorgungsauftrag einzuschränken oder gar zu entziehen.
Die Novelle des Rettungsdienstgesetzes soll die Grundlage schaffen für die Einführung einer modernen und leistungsstarken Kommunikationsstruktur für Leitstelle, Rettungsdienst und Krankenhaus im Sinne einer best- und schnellstmöglichen gesundheitlichen Versorgung der Notfallpatienten. Insbesondere geht es hierbei um die sichere und aktuelle Anzeige freier Behandlungskapazitäten. Auch hierbei sollen Verstöße gegen Meldepflichten und gegen Verpflichtungen der Notfallversorgung nun sanktioniert werden können.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 29. Sitzung am 17. Oktober 2018 auf die Durchführung einer Anhörung verständigt und den diesbezüglichen Einladungskreis festgelegt.
Die Anhörung, zu der auch der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport eingeladen wurde, fand in der 34. Sitzung am 16. Januar 2019 statt. Dazu wurden unter anderem Vertreter von Krankenkassen, von kommunalen und landeseigenen sowie von privaten Kliniken im Land, der Krankenhausgesellschaft und der Universitäten in Halle und Magdeburg, der Hilfsorganisationen im Land und des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern sowie der kommunalen Spitzenverbände eingeladen.
Die Gäste begrüßten das Vorhaben der Landesregierung, die Versorgungsqualität der Krankenhäuser und die Notfallversorgung zu verbessern. Sie äußerten sich sehr ausführlich, zum Teil aber auch an einigen Stellen kritisch zum Gesetzentwurf und brachten Änderungsvorschläge vor, zum Beispiel zur Verbindlichkeit der Rahmenvorgaben für die Krankenhäuser, zur Investitionsfinanzierung oder auch im Rettungsdienstgesetz zu mehr Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter.
Im Anschluss an die öffentliche Anhörung vereinbarte der Ausschuss zunächst, den Gesetzentwurf voraussichtlich wieder im März 2019 für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung aufzurufen.
Auf eine Bitte der Koalitionsfraktionen hin wurde der Gesetzentwurf jedoch bereits in die Tagesordnung der Sitzung am 20. Februar 2019 wieder aufgenommen mit dem Ziel der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung.
Dem Ausschuss lagen zu dieser, der 35. Sitzung je ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD und der Fraktion DIE LINKE vor. Da zum Zeitpunkt dieser Sitzung noch keine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, vereinbarte der Ausschuss auf Anregung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf ohne weitere Beratung in unveränderter Fassung dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport als vorläufige Beschlussempfehlung zuzuleiten und als zusätzliche Information die beiden vorliegenden Änderungsanträge beizufügen.
Der federführende Ausschuss verabschiedete daraufhin den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung einstimmig als vorläufige Beschlussempfehlung. Diese wurde mit den beigefügten Änderungsanträgen dem mitberatenden Ausschuss zugeleitet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 33. Sitzung am 14. März 2019 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen zu.
Die Abschlussberatung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 36. Sitzung am 20. März 2019 statt. Dazu lag ihm neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 15. März 2019 vor.
Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, dem Ministerium für Inneres und Sport und die mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Des Weiteren lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den §§ 3 und 15 des Krankenhausgesetzes sowie zu den §§ 5, 9, 10 und 30 des Rettungsdienstgesetzes vor. Auch die dem Ausschuss bereits in der vorangegangenen Sitzung vorgelegten Änderungsanträge der Fraktion der AfD und der Fraktion DIE LINKE lagen ihm wieder zur Beratung vor.
Der Ausschuss kam überein, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben. Im Zuge der Beratung wurde der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zur Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeuges, geregelt in § 18 des Rettungsdienstgesetzes, bei 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.
Auch der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 3 des Krankenhausgesetzes, der mehr Verbindlichkeit im Gesetz schaffen soll, und zu
§ 8 des Krankenhausgesetzes, der die Fördervoraussetzungen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes erweitern soll, sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 5 des Rettungsdienstgesetzes, mit dem die Standardanweisung für den Rettungsdienst Eingang in das Gesetz finden soll, wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge wurden jeweils mehrheitlich angenommen. Einstimmigkeit bestand bei der Neufassung des § 15 - Patientenfürsprecher.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten geänderten Fassung einschließlich des vom Ausschuss beschlossenen Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute liegt Ihnen mit der Drs. 7/4127 die Beschlussempfehlung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich nicht nur um Ihre Zustimmung, sondern Sie können nach dem, was ich vorgetragen habe, auch feststellen, dass da richtig Arbeit geleistet worden ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Frak
tion DIE LINKE in der Drs. 7/474 wurde in der 11. Sitzung des Landtages am 27. Oktober 2016 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Ziel des Antrages ist die Initiierung einer Bundesratsinitiative durch die Landesregierung, die gesetzliche Krankenversicherung zu einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung auszubauen, in der alle Einkommensformen zur Beitragsfinanzierung herangezogen werden.
Außerdem geht es darum, dass die Beiträge von abhängig Beschäftigten wieder vollständig paritätisch finanziert werden. Die Landesregierung wurde deshalb aufgefordert, die entsprechende Bundesratsdrucksache 40/16 gemäß dem Antragstext zu unterstützen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 7. Sitzung am 7. Dezember 2016 darauf verständigt, zum Antrag zunächst ein öffentliches Fachgespräch durchzuführen.
Dieses Fachgespräch fand in der 13. Sitzung des Ausschusses am 24. Mai 2017 statt. Dazu wurden Vertreter von Gewerkschaften, Krankenkassen und der Wissenschaft sowie vom Sozialverband Deutschland e. V. und der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ eingeladen.
Im Fachgespräch wurde deutlich, dass man der Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung überwiegend positiv gegenüberstehe, dass dies allerdings ein längerfristiges Vorhaben sei, bei dem es noch viel Klärungsbedarf gebe. Lediglich die Betriebsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ sprach sich dagegen aus.
Die Einführung der vollständigen paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge wurde von den Gästen des Fachgespräches befürwortet bzw. von einigen sogar als dringend erforderlich angesehen. Diskussionsschwerpunkte waren hier unter anderem die Frage des Nebeneinanders von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie Kassenvielfalt und Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vereinbarte in der 14. Sitzung am 16. August 2017 das weitere Verfahren. Demnach sollte die weitere Beratung erst nach der am 24. September 2017 anberaumten Bundestagswahl in der Dezember-Sitzung des Ausschusses stattfinden. Voraussetzung sollte jedoch sein, dass die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene abgeschlossen sind.
Dieses Verfahren dauerte bekanntlich etwas länger als ursprünglich absehbar. Deshalb konnte der heute in Rede stehende Antrag vom Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration erst
wieder in der 24. Sitzung am 9. Mai 2018 aufgerufen werden. Das Abwarten hat sich also gelohnt.
Dazu lag dem Ausschuss dann der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung vor. Hierin wird die Absicht des Bundes begrüßt, dass ab dem 1. Januar 2019 die Beiträge zur Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. von Rentenversicherung und Rentnerinnen und Rentnern finanziert werden sollen.
Diese Beschlussempfehlung wurde einstimmig mit 10 : 0 : 0 Stimmen angenommen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration liegt dem Plenum nun in der Drs. 7/2835 zur Verabschiedung vor.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/701 wurde in der 18. Sitzung des Landtages am 16. Dezember 2016 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Die Fraktion DIE LINKE zielt mit ihrem Antrag angesichts zunehmender Altersarmut aufgrund der Senkung des Rentenniveaus darauf ab, dass die Landesregierung vom Landtag beauftragt werden soll, sich im Bundesrat für entsprechende Maßnahmen einzusetzen, um Altersarmut aktiv zu bekämpfen.
Dazu gehören die Anhebung des Rentenniveaus dauerhaft auf 53 %, die Wiedereinführung der Regelaltersrente mit 65 Jahren, die Ausweitung des Kreises der in der gesetzlichen Rente Pflichtversicherten auf alle Erwerbstätigen und die Einführung einer solidarischen Mindestrente in Höhe von 1 050 € netto.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag in der 10. Sitzung am 22. Februar 2017 erstmals auf die Tagesordnung gesetzt. Dazu lag ihm der Entwurf der Koalitionsfraktionen für eine Beschlussempfehlung an den Landtag vom 15. Februar 2017 vor.
Hierin wurde darauf verwiesen, dass die neue Bundesregierung gehalten ist, eine solidarische und nachhaltige Rentenreform auf den Weg zu bringen.
Außerdem soll die Landesregierung gebeten werden, sich weiterhin konsequent und mit Nachdruck für eine zügige Angleichung der Ostrenten an das Westniveau einzusetzen und über den aktuellen Stand dieses Vorhabens im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu berichten.
Der Beratungspunkt wurde jedoch zu Beginn der Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder von der Tagesordnung abgesetzt und auf die folgende Sitzung des Ausschusses vertagt.
Aber auch zu Beginn der 11. Sitzung am 22. März 2017 beantragten die Koalitionsfraktionen die Absetzung dieses Punktes. Begründet wurde dies mit Blick auf die noch laufende Beratung im Bundesrat zum Antrag zur Finanzierung der Rentenangleichung Ost und zur Frage des Angleichungsdatums. Die Absetzung des Tagesordnungspunktes wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen.
Der in Rede stehende Antrag war erneut in der 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 16. August 2017 Bestandteil
der Tagesordnung. In dieser Sitzung beantragten die Koalitionsfraktionen wieder die Absetzung dieses Punktes, um die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1349 zur Entwicklung der Altersrenten in Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung abzuwarten und in die Beratung einfließen lassen zu können.
Dieser Antrag fand auch die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und der AfD, sodass die Drs. 7/701 einstimmig in die folgende Sitzung am 13. September 2017 vertagt wurde.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage ist dem Landtag zwischenzeitlich am 31. September 2017 in der Drs. 7/1813 zugegangen. In der 15. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration stand der Antrag in der Drs. 7/701 vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung.
Die Koalitionsfraktionen beantragten wiederum, die Beratung des Antrages bis zur folgenden Sitzung am 18. Oktober 2017 zu vertagen, da man innerhalb der Koalition ausreichend Zeit bräuchte, um die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage auszuwerten, um zu einer Beschlussempfehlung zu kommen. Diesem Antrag wurde mit 7 : 3 : 1 Stimmen gefolgt.
Aufgrund eines Berichterstattungsverlangens der Fraktion DIE LINKE nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages fand in der 33. Sitzung des Landtages am 27. September 2017 zum Antrag in der Drs. 7/701 eine erneute Beratung statt. Hier kündigten die Koalitionsfraktionen an, in der folgenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung an den Landtag vorzulegen.
In der 16. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 18. Oktober 2017 wurde der in Rede stehende Antrag erneut aufgerufen. Von den Koalitionsfraktionen lag dazu als Tischvorlage der angekündigte Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag vor.
Eckpunkte dieses Papiers waren unter anderem die Beibehaltung des gesetzlichen Mindestrentenniveaus von 48 %, die Einhaltung der doppelten Haltelinie, das Festhalten an der abschlagsfreien Rente mit 67 Jahren bzw. mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren und die Prüfung der Möglichkeit einer Solidarrente.
Außerdem soll die Aufnahme von Selbstständigen, die nicht über ein berufliches Versorgungswerk oder eine entsprechende unkündbare private Altersvorsorge versorgt sind, vorangetrieben werden.
Der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wurde in der vorgelegten Fas
sung zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 5 : 0 Stimmen vom Ausschuss als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich um die Zustimmung des Hohen Hauses. Ich hoffe, dass alle in diesem Hause auch verstanden haben, was der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beschlossen hat. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/479 mit dem Titel „Sachsen-Anhalt: Für eine Kultur, in der Vielfalt Normalität und Stärke ist“ wurde in der 11. Sitzung des Landtages am 27. Oktober 2016 eingebracht. Dort wurde er zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
Ziel des Antrages ist es, den Landtag der siebenten Wahlperiode mit der LSBTTI-Problematik zu befassen. Anknüpfend an den Beschluss des Landtages der sechsten Wahlperiode zur Implementierung und Umsetzung des Gesamtgesellschaftlichen Aktionsplans für Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen - abgekürzt: LSBTTI - und gegen Homophobie und Transphobie in Sachsen-Anhalt soll die Umsetzung des Aktionsplanes begleitet und abgesichert werden.
In der 3. Sitzung am 11. November 2016 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erstmals mit diesem Antrag.
In dieser Beratung erklärte die CDU-Fraktion, dass fast alle im Antrag enthaltenen Forderungen bereits Gegenstand des Koalitionsvertrags seien. Weiterhin stellte sie für die Koalitionsfraktionen einen Beschlussvorschlag für die nächste Ausschusssitzung in Aussicht und regte an, sich erst dann vertieft mit dem Antrag zu beschäftigen. Die antragstellende Fraktion wie auch der gesamte Ausschuss erklärten sich mit diesem Vorgehen einverstanden und vertagten die Beratung.
Im Vorfeld der 4. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung ging dem Ausschuss der von den Koalitionsfraktionen angekündigte Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag als Vorlage 1 zu. In der Ausschussberatung erklärte die antragstellende Fraktion, sich der Stimme enthalten zu wollen, da sie den Inhalt des Beschlussvorschlags zwar nicht falsch findet, sich jedoch eine andere Beschlussempfehlung gewünscht hätte.
Der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen wurde unverändert zur Abstimmung gestellt und mit 5 : 0 : 4 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie nunmehr um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.