Reiner Schomburg

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde in der 68. Landtagssitzung am 17. Januar 2002 in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Februar 2002 beraten. Dabei folgte er bei der Erarbeitung seiner Beschlussempfehlung Vorschlägen und Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Dieser hatte darauf aufmerksam gemacht, dass der Staatsvertrag am 20. und 21. Dezember 2001 unterzeichnet worden sei. Daher hat Artikel 1 Abs. 1 eine entsprechende Ergänzung erfahren.
Daneben machte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst deutlich, dass die Sammlung formaler Vorschriften des Bundes für ein Vertragsgesetz ausdrücklich festhalte, dass die Fundstellen des ersten Vertrages bzw. der Änderungen aufgeführt werden müssten. Dem Anwender soll damit die Suche nach dem jeweiligen ersten Vertragsgesetz und der dazugehörigen letzten Änderung erleichtert werden. Da es nach Auffassung des Ausschusses für Kultur und Medien der Klarheit dient, sind in Artikel 1 Abs. 1 die einzelnen Fundstellen aufgenommen worden.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den so geänderten Gesetzentwurf mit 9 : 0 : 1 Stimmen angenommen und empfiehlt dem Hohen Hause ebenfalls die Annahme. - Vielen Dank.
Der Antrag der Fraktion der CDU und der dazugehörige Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurden in der 33. Landtagssitzung am 20. Januar 2000 eingebracht und in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
In der 12. Sitzung am 1. März 2000 vereinbarte der Ausschuss für Kultur und Medien, das Thema erst wieder aufzugreifen, wenn der Bund ein Konzept zu Inhalt und Finanzierung der Deutschen Welle vorgelegt hat.
Die Staatskanzlei informierte den Ausschuss mit Schreiben vom 16. August 2001, dass die Ministerpräsidenten tätig geworden seien und Ergebnisse vorlägen. In der 24. Sitzung am 4. Oktober 2001 ließ sich der Ausschuss über die Ergebnisse berichten und kam aufgrund des Berichtes zum Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss dem Landtag empfiehlt, die Anträge für erledigt zu erklären, weil sie von der Sache her inzwischen erfüllt worden sind und deshalb kein weiterer Beschluss- und Entscheidungsbedarf besteht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner letzten Sitzung mit diesem Gegenstand befasst. Es ist im Jahre 2001 die erste Aufforderung zur Befassung mit einem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht.
Eine Antragstellerin klagt gegen die Regelung in Arti- kel 1 Nr. 6 des Ersten Vorschaltgesetzes, die eine Änderung des § 59 Abs. 1 der Gemeindeordnung nach sich zieht. Die Antragstellerin bewirbt sich um das Amt des Bürgermeisters und kritisiert die Ungleichbehandlung der Bewerber, die ihrer Ansicht nach darin zu sehen sei, dass der Amtsinhaber ebenso wie die Vertreter der Parteien und Wählergruppen keine Stützunterschriften sammeln müssten, während die Einzelbewerber dies tun müssten.
Einer guten Tradition im Ausschuss für Recht und Verfassung folgend haben wir einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, keine Stellungnahme zu diesem Verfahren abzugeben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen, weil auch die Beratung im Ausschuss für Kultur und Medien in der letzten Sitzung recht kurz war.
Nach einer nochmaligen Einführung in die Problematik durch Herrn Staatssekretär Jonas haben Sprecher der einzelnen Fraktionen ihr Stimmverhalten im Ausschuss und im Parlament begründet. Nach diesen Stellungnahmen wurde bei sechs Jastimmen, einer Neinstimme und drei Enthaltungen die Empfehlung abgegeben, diesem Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Der Ausschuß für Recht und Verfassung hat sich in seiner Sitzung am 16. März 2000 mit der Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten gegen die Privatisierung der Einrichtungen in Bernburg und Uchtspringe befaßt. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen wie üblich, keine Stellungnahme an das Landesverfassungsgericht abzugeben.
Der Ausschuß hat allerdings die Vorsitzende gebeten, dem Landesverfassungsgericht alle diesbezüglichen Initiativen, einschließlich der Plenarprotokolle sowie der Niederschriften über Ausschußsitzungen, zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Ausschußsekretariats ist dies inzwischen erfolgt. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um das Verfahren etwas zu beschleunigen, will ich mich bemühen, nur eine kurze Berichterstattung zu machen.
In der letzten Sitzung hat sich der Ausschuß für Kultur und Medien mit diesem Gesetz zum Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen beschäftigt. Es gab unter den Fraktionen keine Nachfragen mehr, so daß lediglich der Einwand des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, ob dieses Gesetz denn notwendig sei, diskutiert wurde. Der GBD verwies darauf, daß Bayern lediglich mit einer Verordnung dieses Protokoll bekanntgemacht hat.
Wir waren uns einig, daß es dem Hohen Hause wohl ansteht, über dieses Gesetz zu befinden, und haben einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, diesem Gesetz zuzustimmen. - Vielen Dank.