Barbara Knöfler
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, meinen Redebeitrag mit einem Zitat Tucholskys zu beginnen: „Wer seinen Staat kennen lernen will, muss seine Gefängnisse gesehen haben.“
Nachdem sich für mich im Herbst 1994 durch meine Tätigkeit als Abgeordnete der Zugang zum Strafvollzug eröffnet hat, wurde ich zur aktiven Beobachterin. Gespräche mit Inhaftierten, Anstaltsleitern, Vollzugsbeamten und Sozialmitarbeitern halfen mir, den Blick von innen, die Lebenswelten zu sehen, die mir vorher fern waren. Das besondere Phänomen Frauenvollzug hat mich fortan gefangen genommen.
Weil Kriminalität immer noch als eine Art Männerdomäne angesehen wird, haben es strafgefangene Frauen besonders schwer, mit ihren spezifischen Problemen wahrgenommen zu werden. Richtlinien oder verbindliche Standards, die speziell auf die Bedürfnisse inhaftierter Frauen ausgerichtet sind bzw. auf die Arbeit mit ihnen, gibt es bis heute weder auf Bundes- noch auf Landesebene.
Anstatt die gängige Strafvollzugspraxis zu hinterfragen, ist es notwendiger, neues Denken zuzulassen, welches aus dem Teufelskreis herausführt, den Ausgrenzungsmechanismus nur zu verfeinern. Solange der Umgang mit straffällig gewordenen Männern nur schematisch auf straffällig gewordene Frauen übertragen wird, somit frauenspezifische Belange und Interessen vernachlässigt werden, führt das im Ergebnis zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Frauen.
Ziel der beantragten Berichterstattung ist es, durch eine kritische Bestandsaufnahme einen ersten Überblick zu schaffen, welcher Veränderungen und Neustrukturierungen im Frauenvollzug nach sich ziehen kann. So könnten Anregungen gegeben werden, die Fragen nach den frauenspezifischen Bedingungen im Strafvollzug neu zu stellen und neu zu beantworten.
Nur wenn die spezifischen Merkmale des Frauenvollzuges im Vergleich zum Männervollzug detailliert ausgearbeitet und bekannt gemacht werden, kann ein gezieltes Handeln ermöglicht werden. Und, sehr geehrte Damen und Herren, es muss gehandelt werden.
Der Frauenvollzug in Sachsen-Anhalt entspricht in keiner Weise dem normalen Frauenvollzug. Eine eigene
Frauenvollzugsanstalt fehlt gänzlich. Der geschlossene Frauenvollzug befindet sich als angegliederte Abteilung im Männervollzug und wird als Anhängsel betrieben.
Der bundesweit geforderte offene Vollzug kann in Sachsen-Anhalt nicht praktiziert werden; denn die baulichen Voraussetzungen sind dafür nicht vorhanden. Das Objekt Kirchtor 20 in Halle, in unmittelbarer Nachbarschaft zur JVA, wurde meines Wissens vor drei Jahren vom Land gekauft. Es sollte unter dem Aspekt saniert werden, den offenen Vollzug für Frauen zu installieren. Zehn Freigängerplätze könnten geschaffen werden; das heißt, das Haus wäre möglicherweise auch ausgelastet.
Die schlechte Haushaltslage ließ jedoch bislang eine Sanierung des Objektes Kirchtor 20 nicht zu. Die Kosten für die Instandsetzung, die nötig wären, sind inzwischen durch den stetigen Verfall des Hauses auf ein Mehrfaches gestiegen. Wären vor drei Jahren noch ca. 500 000 DM für die Sanierung notwendig gewesen, beläuft sich heute die Sanierungssumme auf geschätzte 2 Millionen DM - Tendenz steigend.
Den Widrigkeiten zum Trotz darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Angestellten der Justizvollzugsanstalten, in denen verurteilte Frauen untergebracht sind, sich bemühen, aus den Gegebenheiten des geschlossenen Vollzugs das Optimale für ihre Klientel im Sinne des Resozialisierungsanspruches herauszuholen. Eine Reformierung des Frauenvollzugs sollte dennoch schnellstens unter Ausreizen aller Möglichkeiten erfolgen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Anteil der weiblichen Gefangenen beläuft sich, gemessen an der Bevölkerungszahl, in Sachsen-Anhalt lediglich auf 0,02 %. Meines Wissens sind 56 Inhaftierte Mütter.
Wegen der relativ geringen Anzahl der weiblichen Gefangenen sind sämtliche Haftarten unter einem Dach zusammengefasst, von der Erzwingungshaft über die Ersatzfreiheitsstrafe bis hin zu einer lebenslangen Haftstrafe. Gefordert werden sollte die Trennung der einzelnen Haftbereiche, um bessere Vollzugsbedingungen schaffen zu können. Zum Beispiel müsste es ermöglicht werden, dass jene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe oder Erzwingungshaft verbüßen, nicht unter den verschärften Sicherheitsvorkehrungen zu leiden haben, die den Langzeitinhaftierten auferlegt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die schulische und berufliche Aus- und Fortbildung dar. Altersbedingt sollten besonders jugendliche Insassinnen davon profitieren.
Das Angebot an Aus- und Fortbildung für Mädchen und Frauen ist mit dem Angebot im männlichen Vollzug in der Regel nicht vergleichbar. Mir ist bekannt, dass es schwierig ist, koedukative Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an die Frau bzw. an das Mädchen zu bringen. Auch wenn sich viele Insassinnen darüber im Klaren sind, dass eine Ausbildung unter dem Gesichtspunkt wichtig ist, nach der Haftzeit in der Gesellschaft besser Fuß fassen zu können, werden angebotene gemeinsame Maßnahmen mit männlichen Inhaftierten bis jetzt abgelehnt.
Sicher ist dies unter anderem der Tatsache geschuldet, dass viele weibliche Gefangene ein ausgesprochen schlechtes Männerbild haben, den Mann zum Beispiel als Schläger, Freier, Zuhälter oder Vergewaltiger erleben mussten und/oder bereits in der Kindheit Gewalt am eigenen Leib erlebt haben. Alte Ängste kommen in der Gesellschaft von Männern wieder auf. Andere Inhaftierte haben ein so unterentwickeltes Selbstwertgefühl, dass
sie sich scheuen, sich in der Männerwelt zu bewegen. Aufgrund ihrer deutlichen zahlenmäßigen Überlegenheit wird die Welt in der Anstalt zwangsläufig als Männerwelt wahrgenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Berichterstattung sind aufgeworfene Fragen nach der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Mutter- und Kindstationen aufgelistet. Erfahrungen aus praktizierenden Anstalten - das generell nur im offenen Vollzug - stellen diese trotzdem wieder infrage. Für Kinder, die dem Säuglingsalter entwachsen sind, stellt die gemeinsame Inhaftierung eine seelische Belastung dar. Helga Einsiedel spricht in ihrem Buch „Mütter und Kinder im Gefängnis“ davon, dass eine Inhaftierung ein in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzendes Erlebnis der Verunsicherung ist und oft für ein ganzes Leben anhält. Das dürfte übrigens nicht nur für die Kinder, sondern für die Mütter gleichermaßen zutreffen.
Es stellt sich die Frage, ob die Entfremdung und Entwurzelung durch die Trennung von ihren Müttern bei den Kindern weniger Spuren hinterlässt als die Inhaftierung. Zum Teil werden Kinder im Vollzug als Druckmittel von anderen Gefangenen missbraucht. Sollte schlussfolgernd eine Einzelfallprüfung nicht stärker darauf ausgerichtet sein, dass von Haftvermeidungsformen Gebrauch gemacht wird? Handlungsspielräume dazu sind in Sachsen-Anhalt vorhanden und werden zum Teil auch genutzt.
Wenn die PDS-Fraktion im vorliegenden Antrag auf Besonderheiten einzugehen wünscht, dann sollten das nicht nur die äußeren Bedingungen sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch körperliche Auffälligkeiten, wie Migräne, Magenbeschwerden und dergleichen, bei weiblichen Inhaftierten stärker ausgeprägt sein könnten als bei Männern. Des Weiteren denke ich, dass diese Beschwerden vorrangig psychosomatischer Natur sind und mittels psychologischer und sozialtherapeutischer Maßnahmen wirkungsvoller zu beheben sind als medikamentös. Um Auskunft zu diesen Fassetten bitten wir ebenfalls.
Öffentlich wird das Problemfeld „Frauenstrafvollzug“ nur bedingt bis gar nicht wahrgenommen. Lassen wir nicht zu, dass Frauen im politischen Alltag weiterhin als eine von vielen Randgruppen behandelt werden. Tragen wir als Parlamentarier dazu bei, dass inhaftierte Frauen aus der Tabuzone, in der sie sowohl in der Gesellschaft als auch in der politischen Wahrnehmung leben, herausgeholt werden.
Ich darf mich bei der CDU-Fraktion für den Änderungsantrag bedanken. Ich würde ihn gerne übernehmen und ihn nahtlos an den PDS-Antrag anschließen lassen. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der PDS-Fraktion.
Des Weiteren möchte ich, dass die Berichterstattung lediglich im Ausschuss für Recht und Verfassung vorgenommen wird. Ich halte es für ausreichend, wenn die genannten anderen Ausschüsse hierzu eingeladen würden. Bei einer Berichterstattung in vielen Ausschüssen wären, glaube ich, das Justizministerium und auch die Damen und Herren Abgeordneten in gewisser Weise überfordert. Wenn die entsprechenden Ausschüsse zu der Berichterstattung im Ausschuss für Recht und Verfassungsfragen eingeladen werden, steht es jedem Abgeordneten frei, hieran teilzunehmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fasse es kurz zusammen. Die Herren Abgeordneten der demokratischen Parteien nehmen sich dieses Themas an. Ich gehe davon aus, dass das Hohe Haus das auch tut.
Herr Weich, die Lehrstunde über Kleine Anfragen war ein Stück weit daneben. Es geht um ein spezifisches Problem von Menschen, die hinter Gittern sitzen. Ein Blick in die Kriminalstatistik hätte Ihnen gezeigt, dass wir keine Haftanstalten für Frauen in größerer Anzahl brauchen, sondern dass es weniger Kriminalität bei Frauen gibt. Das hätte sicherlich etwas zur Bereicherung der Debatte beigetragen.
Ich möchte einfach nur sagen, dass wir uns auf die Berichterstattung der Ministerin freuen. Wir sind auf einige Aussagen gespannt. Es wird ein erster Schritt sein, um sich dieses Themas anzunehmen. Lassen Sie uns über die Legislaturperiode hinaus uns dieses Themas annehmen und lassen Sie uns noch einmal dafür werben, dass der offene Vollzug für Frauen in Sachsen-Anhalt in naher Zukunft eben eine Möglichkeit sein wird, aufgrund derer Frauen eine Chance haben, eine ordentliche Resozialisierung zu erhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Große Anfrage der CDU-Fraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt räumt erneut die Möglichkeit ein, den Maßregelvollzug über die Privatisierungsdebatte hinaus auf die Tagesordnung des Landtages zu setzen. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Maßregelvollzug eine der brisantesten gesellschaftlichen Aufgaben ist.
Psychisch kranken Straftätern und Straftäterinnen werden zur eigenen Besserung und zum Schutz der Bevölkerung freiheitsentziehende Maßregeln auferlegt. Der oder die schuldunfähige bis bedingt schuldfähige Täter oder Täterin hat meistens nicht nur eine oder mehrere Straftaten begangen; vielmehr sind infolge des seelischen Zustandes - darin besteht die Brisanz der Problematik - weitere erhebliche Straftaten zu erwarten.
Bei der Auseinandersetzung mit der Großen Anfrage der CDU-Fraktion bleibt festzustellen, dass es den Fragestellern offensichtlich vorrangig um die Sicherung und weniger um die Behandlung, die Betreuung und die Besserung der Inhaftierten des Maßregelvollzuges geht.
Unbestritten sind die Sicherheitsfragen sehr ernst zu nehmen, wobei das Ziel der Therapie kranker Straftäterinnen und Straftäter Vorrang haben muss, um somit im Rahmen der freiheitsentziehenden Maßregeln Besserung beim Straftäter bzw. bei der Straftäterin und eine möglichst geringe Rückfallgefahr zu gewährleisten. Nach Auffassung der PDS-Fraktion ist eine fachgerechte Therapie der Meilenstein zum Erfolg, natürlich im Einklang mit Sicherheitsvorkehrungen; denn die Sorgen und Ängste der Bevölkerung vor einem Ausbruch und anderen Gefahren nehmen wir sehr ernst.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihre Große Anfrage ist merklich unkorrekt gestaltet und dadurch möglicherweise zum Teil unkorrekt beantwortet worden. Lassen Sie mich ein Beispiel erwähnen. Ich zitiere Ihre Frage 11:
„Welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für diese Fachkräfte jährlich zur Verfügung gestellt?“
Es ist unseres Erachtens von wesentlicher Bedeutung, inwieweit das Personal des Maßregelvollzuges das jeweilige Bildungsangebot angenommen hat; denn therapeutische Maßnahmen sollten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angewandt werden, damit der Rückfälligkeit optimal vorgebeugt werden kann.
Ebenso unkonkret erscheinen mir einige Fragen zum Personalbestand. Fragen zum Tarifrecht fehlen gänzlich. Hierin wird der unterschiedliche Anspruch der CDUFraktion und der PDS-Fraktion besonders deutlich. Die PDS-Fraktion ist der Auffassung, dass nur gut qualifiziertes, hoch motiviertes Personal in der Lage ist, den
Aufgaben des Maßregelvollzuges in vollem Umfang gerecht zu werden.
Uns allen sollte bewusst sein, dass der Erfolg des Maßregelvollzuges nicht in Repressionsverschärfung und hochgerüsteten Sicherheitsanlagen zu finden ist; er liegt vielmehr in der einzelfallbezogenen, abgestimmten, freiwilligen Therapie, realisiert durch ausreichend medizinisch, sozialpädagogisch und therapeutisch qualifiziertes sowie hoch motiviertes und engagiertes Personal.
In diesem Bewusstsein bittet die PDS-Fraktion die Landesregierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die laut Psychiatriepersonalverordnung fehlenden 39 Stellen im therapeutischen und ärztlichen Bereich, im pflegerischen und sozialpädagogischen Bereich umgehend qualifikationsgerecht zu besetzen.
Der Landesregierung ist weiterhin zu empfehlen, mit den Bediensteten des Maßregelvollzuges in Bezug auf tarifrechtliche Fragen, Qualifikations- und Besetzungsfragen weiterhin im Gespräch zu bleiben, das Gespräch zu suchen und zu finden; denn der gesellschaftliche Konsens lautet: Straffälligen Patientinnen und Patienten soll durch eine freiwillige Therapie, durch eine Heilbehandlung die Rückkehr in das gesellschaftliche und familiäre Leben ermöglicht werden. Die Voraussetzung dafür ist, die Rückfallgefahr weitestgehend gering zu halten. Wenn es gelingt, diesen Anspruch mehr und mehr umzusetzen, dann ist das der beste Opferschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sicher, dass wir im Landtag weiterhin in einer inhaltlichen, sachbezogenen Debatte zum Thema Maßregelvollzug bleiben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Auch ich habe schon gestrichen; das heißt, ich habe die Rede um ein Stückchen verkürzt. Einige Aspekte will ich trotzdem nennen.
Ich finde es gut, dass Sachsen-Anhalt das erste Bundesland ist, das mit der obligatorischen Streitschlichtung beginnt. Ich finde es gut, dass die Öffnungsklausel, die das Bundesgesetz uns ermöglicht, voll ausgeschöpft wird. Das heißt, dass viele Möglichkeiten der Schlichtung eröffnet werden, bei den obligatorischen Schlichtungsstellen ebenso wie bei Rechtsanwälten, Notaren und Notarinnen, es also den streitenden Parteien überlassen bleibt, an wen sie sich wenden und zu wem sie das meiste Vertrauen haben.
Aber ich habe noch einige Fragen, die im Ausschuss zu klären sind. Ich möchte zunächst einmal unterstreichen: Wir als PDS-Fraktion beantragen eine Anhörung im
Ausschuss für Recht und Verfassung derjenigen, die als Schlichterinnen und Schlichter wirksam werden. Dazu ist es erforderlich, Vertreter und Vertreterinnen des Innenausschusses hinzuzuziehen, weil Schiedsstellen - das wissen wir alle - in den Gemeinden und Kommunen angesiedelt sind.
Schiedsstellen werden mit finanziellen Mitteln der Gemeinden und Kommunen untersetzt und können nur arbeiten, wenn es Geld gibt. Meines Erachtens werden mit größeren Aufgaben und höheren Aufwendungen in den Schiedsstellen auch höhere Kosten entstehen. Möglicherweise werden diese durch die Gebühren und Ordnungsgelder abgedeckt. Möglicherweise müssen die Kommunen aber vorab Gelder verauslagen. All das müsste Grund sein zu sagen, das muss im Ausschuss geklärt werden und bedarf einer ordentlichen Anhörung derjenigen, die die Schlichtung ausführen.
Ein weiterer Schwerpunkt tut sich auf: Ich habe als streitende Partei die Möglichkeit auszuwählen, von wem ich meinen Streitfall geschlichtet haben möchte. Aber wenn ich den Weg zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin oder zum Notar oder zur Notarin wähle, dann bleibt es möglicherweise nicht bei 150 DM Gebühren, sondern es kommt die Umsatzsteuer hinzu. Das heißt, der Weg zum Anwalt könnte teurer sein. Auch das wäre zu hinterfragen.
Ein weiterer Konflikt - damit will ich es bewenden lassen - ist folgender: Sucht eine Streitpartei den Weg zum Anwalt oder zur Anwältin, kann der Anwalt oder die Anwältin schlichten. Sollte sich aber ein Folgeprozess abzeichnen, kann jene Anwältin ihre Partei im Prozess nicht vertreten. Das könnte schwierig werden.
Die PDS-Fraktion ist der Auffassung, es bedarf einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verfassung unter Hinzuziehung des Innenausschusses. Das sollte alles möglichst schnell geschehen. Ansonsten sind wir für eine Überweisung des Gesetzentwurfs und stimmen diesem zu. - Danke schön.