Robert Clemen

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Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Pinka, kennen Sie die Publikationen unseres hochgeschätzten früheren Kollegen Prof. Mannsfeld, der nach zehn Jahren deutscher Wiedervereinigung sehr genau
analysiert hat, was die Spätfolgen und das Gedächtnis des Bodens sind als Folge der bereits in den Jahren der DDR eingetragenen Umweltbelastungen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Damen und Herren in diesem Hohen Haus scheinen doch ein sehr merkwürdiges Verhältnis zum Eigentum zu haben. Das hat sich heute schon in einigen Debatten herauskristallisiert und stellt sich jetzt hier wieder dar.
Zwar hat schon 2001 ein bekannter amerikanischer Medienwissenschaftler gesagt, im Internet werden Dollar zu Cent – allerdings bin ich der Meinung, wir sollten zusehen, dass dann wenigstens die Cent erhalten bleiben und dort nicht die große Null steht.
Aber worum geht es eigentlich bei der Urheberrechtsrichtlinie? Musik, Filme, Fotos, Zeitungsartikel – nahezu alles, was das Ergebnis geistiger, künstlerischer oder journalistischer Arbeit ist, kann heute auf einer nicht mehr überschaubaren Zahl von Plattformen heruntergeladen werden. Frei, ohne Gebühr dafür bezahlen zu müssen. Dafür machen allerdings die Plattformen Gewinne, die in die Milliarden gehen.
Geistige und künstlerische Leistung ist vergleichbar mit dinglichen Werten oder Dienstleistungen. Wer erwartet denn von einem Bäcker, dass er auf eigene Kosten Mehl kauft, Brot bäckt und es dann verschenkt? Seit wann kostet die Werkstattreparatur des Autos keinen Cent? Die Vorstellung, meine Damen und Herren, es stehe einem zu, sich im Netz ungehindert zu bedienen, ähnelt dem Verlangen nach öffentlichem Personennahverkehr zum Nulltarif – wobei der sogar an einigen Stellen noch Sinn machen würde.
Beim Urheberrecht geht es allerdings darum, dass Rechteinhaber bisher entweder nicht oder nur in sehr geringer Form dafür entschädigt worden sind, dass ihr Eigentum von anderen genutzt wurde – und von denen, die daraus teilweise einen erheblichen Gewinn geschlagen haben.
Deshalb, meine Damen und Herren: Urheberrecht schützt Eigentum – in diesem Fall geistiges Eigentum.
Was ist denn eigentlich das Neue am europäischen Urheberrecht? Dass nicht der einzelne User haftbar gemacht wird, wenn er sich absichtlich oder einfach nur unbedacht urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterlädt, sondern die Betreiber der Plattform sind zukünftig dafür zuständig, das zu kontrollieren; denn sie verdienen das Geld – entweder durch die Werbung oder durch die Nutzung der Vermarktung der gewonnenen Daten. Die Plattformen müssen beim Rechteinhaber – beispielsweise dem Komponisten oder Sänger eines Liedes – entweder eine Lizenz zur Weitergabe der Inhalte erwerben oder dafür sorgen, dass von ihrer Plattform aus Inhalte nicht ohne Einverständnis des Rechteinhabers hochgeladen werden dürfen, und genau das sagt Artikel 13.
Das Reizwort Upload-Filter wurde in dem Zusammenhang aufgebracht, aber das ist im Regelwerk der EU überhaupt nicht definiert.
Es ist lediglich die Rede davon, dass die Plattformen nach industrieüblichen Standards größtmögliche Anstrengungen, also Best Efforts, wie es in dem Text steht, unternehmen müssen, um nicht autorisierte Werke bei sich aufzufinden.
Das kann man zum Beispiel über Identifizierungssoftware lösen
oder über die Pauschalvergütung durch beispielsweise solche ähnlichen Institutionen wie GVL oder die VG Wort, die es ja gibt. Wir haben ja viele Jahre in Deutschland dafür gestritten, dass genau diese Regelungen mit den großen Internetkonzernen zustande kommen – aber sie kommen offenbar erst zustande, nachdem jetzt diese EU-Richtlinie herauskommt.
Deshalb, meine Damen und Herren, bin ich nach wie vor der Meinung, dass die grundsätzliche Richtung stimmt, dass wir versuchen müssen, Pauschalvergütungen zu verhandeln, und dass wir verhindern sollten, dass einzelne Upload-Filter kommen. Es gibt jetzt bereits eine Reihe von Ausnahmen, für die die Regelungen des Artikels 13 nicht gelten. Das sind zum Beispiel nicht kommerzielle Plattformen, das sind Open-Source Plattformen – Plattformen, bei denen nur die Rechteinhaber selbst hochladen wie Dropbox oder Ebay oder Dating-Plattformen und Ähnliches. Das heißt, es gibt also schon jetzt eine ganze Reihe von Ausnahmen, bei denen es eben nicht so ist, dass dort Betreiber blockiert werden können oder deren Inhalte nicht hochgeladen werden können.
Es gibt auch für eine Reihe von Unternehmen, nämlich für Start-up-Unternehmen und für kleine Unternehmen, Haftungserleichterungen.
Insofern geht meiner Meinung nach die Diskussion, die hier aufgemacht worden ist, etwas in die falsche Richtung.
Es taucht auch die Frage auf, was zum Beispiel mit Memes, mit den Zitatrechten oder mit der Parodiefreiheit ist.
Hier sind den Urhebern Schranken gesetzt. Entsprechend diesen Urheberschranken dürfen derlei Memes hochgeladen werden, und zwar zukünftig in allen EU-Staaten – was bisher nicht der Fall war.
Insofern, meine Damen und Herren, bitte ich mir bei der ganzen Diskussion ein wenig mehr Ernsthaftigkeit aus – und vor allen Dingen, sie nicht nur vom Kopf her, sondern von allen irgendwelchen Verästelungen aus wieder darauf zurückzuführen. Es geht darum, in Deutschland oder in der Europäischen Union produziertes geistiges Eigentum zu schützen und damit Einnahmen für die Europäische Union zu generieren.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz vorausschicken, dass es für mich durchaus ein bewegender Moment ist, nach viereinhalb Jahren Abstinenz wieder an diesem Rednerpult stehen zu dürfen.
Doch nun zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes gibt uns Anlass, uns wieder einmal mit der Lage der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen im Freistaat Sachsen zu befassen.
Das ist zunächst einmal gut, zumal die Lage gut, in einzelnen Fällen gar exzellent aussieht. Die Situation an den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verändert sich eher zügig als gemächlich. Das erfordert immer wieder eine Neubefassung. Ich erkenne an, dass die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Engagement und
Fantasie an die Sache herangegangen sind – allerdings mit mehr Fantasie für ihre eigene Klientel als dem notwenigen Maß an Sorgfalt und Ausgewogenheit. Wenn Sie wirklich mit allen Hochschulgruppen an allen Universitäten und Hochschulen einen konstruktiven Dialog geführt hätten, dann müsste davon in Ihrem Entwurf ein wenig mehr zu merken sein.
Es ist offenkundig, dass unterschiedliche Grundkonzeptionen aufeinanderstoßen. Bei Ihnen, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geht es vorrangig um Änderungen der Mehrheitsverhältnisse in den Gremien – immer zulasten der Hochschullehrer –, um das Einziehen neuer Ebenen und ganz unverhohlen um politische, genauer gesagt ideologische Vorgaben, denen Sie Gesetzeskraft verleihen wollen.
Für uns, die CDU-Fraktion, bedeutet Hochschulfreiheit, diese Bildungsinstitutionen in Sachsen permanent in die Lage zu versetzen, Forschung auf höchstem Niveau und Lehre mit bestmöglichen Ergebnissen für die Studierenden, die Absolventen und den Freistaat Sachsen insgesamt zu gewährleisten, also Freiheit in Verantwortung und nicht Freiheit von Verantwortung.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir den Wissenschafts- und Hochschulstandort Sachsen weiter stärken. Nur wenn wir dies zuwege bringen, kann uns die sichere Fortentwicklung des Wissenschaftsstandortes Sachsen gelingen. Diesem Ziel hat sich in der Hochschulpolitik des Freistaates alles unterzuordnen.
Voraussetzung ist es, die Hochschulautonomie zu erhalten und die Universitäten und Fachhochschulen vor Versu
chen zu schützen, gleichsam subkutan zu Einrichtungen gemacht zu werden, in denen es sich möglichst viele bequem machen können. Das Ergebnis wären schwerfällige Bildungsinstitutionen, die bürokratisch überfrachtet und deshalb unbeweglich würden.
Es geht letztlich auch darum, im nationalen und internationalen Wettbewerb um Exzellenz zu bestehen. Wettbewerb gibt es innerhalb der Hochschulen und ebenso unter den Hochschulen, im Inland wie im Ausland. Ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Konkurrenzkampf auch weiterhin erfolgreich sein werden, sofern wir intelligent und klug, weise und vorausschauend handeln. Wir dürfen nicht den Fehler machen, die Hochschulen mit Dingen zu belasten, die weder der Forschung noch der Lehre zugutekommen. Die Absolventen der Universitäten und Fachhochschulen bewegen sich national und international in einem Umfeld, in dem der Wettbewerb immer stärker wird und auch immer stärker werden wird. Überfrachtung mit unnötigem Beiwerk schadet dabei.
Erhalt und Ausbau der Hochschulfreiheit erfordern die Stärkung der akademischen Selbstverwaltung, die im Übrigen auch einen Stützpfeiler der Hochschulautonomie darstellt. Allen Paritätsbestrebungen, die eine Schwächung der Gruppe der Hochschullehrer zum Ziel haben, erteilen wir eine klare und unmissverständliche Absage. Wer das nicht so prickelnd findet, der mache sich bitte einmal mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertraut. Professoren und andere akademische Lehrkräfte sind diejenigen, die die Forschung vorantreiben und die Lehre zum Erfolg führen.
Bei der Lektüre des Gesetzentwurfes habe ich mich zunächst darüber gewundert, weshalb sich linke oder links-grüne Hochschulpolitik – das ist in dem vorliegenden Opus treffsicher immer die teuerste, am wenigsten praktikable und rechtlich fragwürdigste – für genau diese Konzepte entscheidet. Ich möchte das gern an einigen Beispielen festmachen, Stichwort: Akkreditierungspflicht für neue Studiengänge.
Geschmiedet wurde dieses Schwert im Feuer der Einführung des Bologna-Prozesses 2003. Im Grunde kam darin die Skepsis zum Ausdruck, ob Bologna wirklich funktioniert. Es handelt sich um das teuerste und personalaufwendigste Prüfinstrument zur Qualitätssicherung an unseren Hochschulen. Wenn man sich den Aufwand anschaut, sind oftmals die Akkreditierungsfristen recht kurz. Schon dreht sich das Prüfkarussell wieder.
In die Kategorie bürokratische Monster gehört Ihre Idee, dem Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen der Hochschule ein Vetorecht einzuräumen. Das würde alle Verfahren weiter verkomplizieren und verlängern. Dies passt jedoch genau in Ihr Weltbild, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Teuer reicht nicht, wie wir gesehen haben. Man lässt sich auch noch bürokratische Monster einfallen, mit denen die
Hochschulen beglückt werden sollen. Auch hierfür ein Exempel: Kommt es zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und einer Hochschule nicht zu einer Zielvereinbarung, soll es künftig ein Schlichtungsverfahren geben. Jetzt legt das SMWK die Ziele in solch einem Fall selbst fest – so weit, so gut. Warum nicht ein Schlichtungsverfahren? Bei Ihrem Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, muss man allerdings davon ausgehen, dass es keine Einzelfallschlichtung gäbe, sondern eine ständige Schlichtungskommission. Das ist wieder eine Einrichtung, die Geld kostet, die Arbeit verkompliziert und die Zeitabläufe verlängert. In jedem Fall würde ein solches Schlichtungsorgan jede Menge Zeit benötigen. Was wäre dadurch gewonnen?
Es gibt noch andere Punkte in Ihrem Gesetzentwurf, in denen Sie es darauf anlegen, möglichst viele öffentliche Gelder zu verbraten. Einer ist die von Ihnen gewünschte Abschaffung der Langzeitstudiengebühr. Dabei ist diese Gebühr eines der wenigen den Hochschulen verbliebenen Steuerungsinstrumente. In Deutschland herrscht glücklicherweise Studienfreiheit. Aber heißt das, dass jemand, der sein Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit beendet, ad infinitum weitermachen kann?
Im Prinzip kann er, ja. Aber da die Hochschulen bei der Mittelvergabe wesentlich an der Einhaltung der Regelstudienzeit gemessen werden, ist jede Überschreitung nicht nur ärgerlich, sondern schadet der betroffenen Hochschule ganz konkret.
Ich möchte ebenfalls einen anderen strittigen Punkt erwähnen. Ich spreche von der partiellen Ausbreitung des Promotionsrechtes auf die Fachhochschulen. Natürlich sind solche Kooperationen, die sogenannten kooperativen Promotionsverfahren, zwischen Fachhochschulen und Universitäten in bestimmten Fällen nicht nur denkbar, sondern haben sich inzwischen sehr bewährt. Im Vordergrund muss die Wahrung der Qualität stehen. In diesem Zusammenhang muss die Auswahl der Gutachter größte Beachtung finden. Wir können nicht so tun, als seien Forschung und Angewandte Wissenschaften ein und dasselbe. Das sind sie nicht. Beide sind notwendig, aber beide unterscheiden sich deutlich voneinander.
Apropos Promotion: Was wir am wenigsten brauchen, ist die Einführung von Promovierendenräten. Die Betreffenden werden in den Universitäten in aller Regel ausreichend durch die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter in den Gremien vertreten. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand, der sich auf ein wichtiges akademisches und berufliches Ereignis gründlich vorbereitet, noch Zeit und Lust hat, sich in einem solchen Gremium mit Dingen zu befassen, die in der Promotionsphase eher dritt- als zweitrangig sind.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es zeigt sich, wie sehr es Ihrem Gesetzentwurf an Praxisnähe fehlt und wie sehr dieser
Gesetzentwurf L'art pour l'art darstellt. Noch gravierender erscheinen mir Ihre Versuche, zu einer Zwangsmitgliedschaft der verfassten Studentenschaft zurückkehren zu wollen – selbstverständlich unter Inanspruchnahme eines allgemeinpolitischen Mandats. Das finde ich nur abenteuerlich. Es geht Ihnen offenkundig immer wieder um die Verankerung ideologischer Indoktrinationen in der Gesellschaft, am liebsten in Gesetzen. Dieser Versuchung können Sie in Ihrem vorliegenden Entwurf nicht widerstehen.
Die obligatorische Verankerung des Prinzips der ausschließlichen Friedenstauglichkeit von Forschung ist das beste Beispiel dafür. Sie wissen ganz genau, wie oft und wie leicht die Ergebnisse friedlicher Forschung für unfriedliche Zwecke genutzt werden können – abgesehen davon, dass auch militärische Forschung, abhängig von ihrer Zielsetzung und von den Absichten der Auftraggeber, sinnvoll sein kann, jedenfalls nach meinem Dafürhalten. All dies zeugt nur von Ihrer nicht moralischen, sondern moralinsauren Selbstgerechtigkeit.
Wenn ich alles zusammennehme, meine Damen und Herren, was ich hier vorgetragen habe – bürokratische Monstrosität, finanzielle Maßlosigkeit und ideologische Bevormundungsversuche –, dann werden Sie nicht überrascht sein, wenn ich Ihnen hiermit ankündige, dass die CDU-Fraktion diese gesetzgeberische Fehlkonstruktion ablehnen wird.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich komme auf den ersten Themenkomplex zurück. Sie hatten erwähnt, dass es einige hochschulübergreifende Studienerfolgsprojekte gibt. Können Sie etwas intensiver ausführen, welche insbesondere hochschulübergreifenden von den Erfolgsprojekten ganz konkret aus ESF-Mitteln finanziert worden sind und welche auch im Moment daraus finanziert werden?