Karl Nolle

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Die grundlegende Idee unserer freien, sozialen und rechtsstaatlichen Gesellschaft ist die Machtbegrenzung des Staates. Der Staat, das sind Menschen wie hier im Parlament, das ist die Exekutive mit allen ihren Verästelungen und das ist die Justiz. Machtbegrenzung heißt Rollenverteilung, Gewaltenteilung, Gewaltenverschränkung, faire Behandlung und Berechtigung der Opposition sowie informationelles Gleichgewicht. Das bedeutet auch Freude an der Unterschiedlichkeit der Meinungen und Herangehensweisen. Es bedeutet aber immer Wahrhaftigkeit, Offenheit und Gebundenheit an die Verfassungsordnung.
Parlamentarier, die sich als Vollziehungsbeamte der Regierung verstehen, Regierungsmitglieder, die die Justiz reglementieren, oder Staatsanwälte, die sich politischen Zielen, ihrer Karriere, vorauseilendem Gehorsam verschreiben – das sind die wahren Feinde der Verfassung.
Sie haben ihr Amt nicht verstanden und sind eine glatte Fehlbesetzung und ein Schadensfall für die Verfassungsordnung. Ist das noch mit Verdeckungstendenzen, mit Halbwahrheiten und Selbstgerechtigkeit, am Ende noch mit wenig ehrsamen, verlogenen Erinnerungslücken verwoben, dann ergibt sich ein wirklich ekelhaftes Gemisch. Das haben wir im 2. Untersuchungsausschuss erlebt.
Wie sollen wir diesem Staat noch in Bescheidenheit und Wahrhaftigkeit dienen, wie sollen unsere Beamte, die einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben und unseren Rechtsstaat verteidigen sollen, dies mit reinem Herzen
tun, wie sollen wir Wähler mit Freude, Anerkennung und Respekt zu diesem Gemeinwesen erfüllen, wie sollen wir die Jugend für Politik begeistern, wenn – koste es, was es wolle – gemauert, verbrämt, abgestritten und abgelenkt wird, wenn es darum geht, eine Affäre aufzuarbeiten, besser: wenn es darum geht, dass der Souverän, in seiner Vertretung das Parlament, also wir, einen hysterisch aufgebauschten rechtsstaatlichen Schadensfall in seinen Ursachen, Wirkungsweisen und Folgen zu analysieren versucht.
Am Anfang stand die Versuchung, der Verfassungsregel des Trennungsprinzips in Artikel 83 Abs. 3 Satz 1 ein Schnippchen zu schlagen. Der Satz heißt: „Der Freistaat unterhält keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen.“ Entschuldigung, meine Damen und Herren! Es kann nur, wie tatsächlich geschehen, rechtsstaatlicher Unfug dabei herauskommen, wenn Minister de Maiziére auf den Kollegen Bandmann hört. Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und wie jeder Geheimdienst naturgemäß sehr schwer zu kontrollieren. Den Verfassungsschutz mit Funktionen, Aufgaben und Befugnissen der Exekutive zu versehen, war ein Schlag vor den Kopf des revolutionären Geistes unserer Sächsischen Verfassung.
Verfassungsgerichtshof und Datenschutzbeauftragter
konnten beide leider nicht verhindern, dass die gesammelten Erkenntnisse dem Generalstaatsanwalt dennoch übermittelt wurden, der sie für bare Münze nahm. Bei ihm konnte man nämlich wie bei einem Stehgeiger bestellen, was er spielt. Weil ein überforderter Innenminister Dr. Buttolo sein von Sach- und Rechtskenntnis ungetrübtes, wirklich laienhaftes Gewissen öffentlich hier im Landtag strapazierte und weil sich ein listiger, peinlich selbstzufriedener Justizminister Geert Mackenroth als Staatsanwalt aufspielte, geriet der Freistaat in eine informationelle Katastrophe und eine Ansehenskrise sondergleichen.
Das Ergebnis des Untersuchungsausschusses kann, was die Lage von Teilen der Justiz und des Rechtsstaates angeht, erdrückender und bedrückender eigentlich nicht sein. Eine sächsische Simulation von Rechtsstaat: Das ist keine Werbung für Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Seit der bewusst im Sande verlaufenen Regierungsaffäre um den vom Rechnungshof benannten Untreueschaden in Höhe von 30 Millionen Euro bei der Anmietung des Paunsdorf-Behördenzentrums wissen wir, dass die sächsische Staatsanwaltschaft, wenn es um die Mächtigen im Freistaat ging, zu einer Art institutionalisierter Strafvereitelungsbehörde geworden ist.
Meine Damen und Herren! Der in Sachsen leider immer noch auf dünnen Beinen stehende Rechtsstaat hat mit diesem Skandal eine weitere Bewährungsprobe nicht bestanden. Teile von Politik und Justiz, die damals wie heute die Herren der Verfahren waren und sind, haben
Sachsen, koste es, was es wolle, an den Rand einer Bananenrepublik gebracht. Für dieses erneute Versagen kann die Opposition nichts. Die katastrophalen Folgen gehen allein mit den damaligen Herren des Verfahrens nach Hause.
Aber auch die weitere Behandlung der Krise wurde ein Desaster. Sie kennen die Einzelheiten von den peinlichen, sämtlich verlorenen Prozessen gegen Justizbedienstete und Medien mit bundesweitem Aufsehen. Ich erinnere an die sogenannte Verwaltungshilfe durch einen Landgerichtspräsidenten aus einer südwestlichen Provinz, über den der Justizminister, wie sein erst kürzlich aufgetauchter Bericht schwarz auf weiß dokumentiert, mittelbar und unmittelbar Einfluss auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nahm und damit auf deren politische und juristische Bewertung. Das ging bis hin zu rechtsstaatlich skandalösen E-Mails zum Gesundheitsbulletin der Hauptbeschuldigten Simone Skroch und zu den irren Versuchen der Staatsanwaltschaft, unter Missachtung und Umgehung der ärztlichen Schweigepflicht medizinische Auskünfte von der behandelnden Ärztin zu erlangen. Man wollte sie telefonisch dazu bewegen, unter Abänderung der ursprünglichen ärztlichen Diagnose Vernehmungsfähigkeit zu attestieren. Das ist Wirklichkeit, kein Märchen.
Die damalige Beamtin des Landesamtes für Verfassungsschutz Simone Henneck/Skroch wird seit sieben Jahren mit bis heute nicht abgeschlossenen zähen Disziplinar- und Strafverfahren überzogen unter Verletzung elementarer Persönlichkeits- und Verteidigungsrechte, unter anderem durch Vorenthalten von circa 10 000 Seiten Aktenmaterial für den Verteidiger, davon allein 1 000 für die Hauptakte. Es ist dieselbe Beamtin, der Minister Buttolo hier im Landtag für ihren engagierten Dienst dankte, sie persönlich für herausragende fachliche Kompetenz und extreme Belastbarkeit lobte und ihr eine Geldprämie zukommen ließ. Es ist dieselbe, noch heute schwer traumatisierte Beamtin, die man nach Aufkommen des Skandals schon am 03.07. öffentlich als Alleinschuldige für die gesamte „Sachsen-Sumpf“-Hysterie auserkoren, als Kriminelle stigmatisiert hat und öffentlich hinrichtete, um den Skandal plattzumachen. Nach politischem Bedarf anzuklagen, überließ man einem offensichtlich von keinem Skrupel getriebenen willfährigen Staatsanwalt, der heute um seine Karriere prozessiert.
Es fällt ins Auge, meine Damen und Herren, dass sich bisher kein unabhängiges Gericht mit dem „SachsenSumpf“ beschäftigt hat. Allenfalls sind die in Sachsen besonders weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften
tätig geworden. Bei diesen Herren geht es weisungsgemäß nur um den Schutz des Staates vor der üblen Nachrede des Sumpfes. Das heißt bei ihnen Schutz vor unbotmäßigen Ermittlern, Zeugen, Journalisten, Abgeordneten, Rechtsanwälten und allen anderen, die es für möglich halten, dass in Sachsen etwas Ungesetzliches passiert sein könnte.
Um sie juristisch zum Schweigen zu bringen, wurden diese verfolgt, an den Pranger gestellt, traumatisiert, physisch und psychisch zerstört, dienstunfähig krank oder in den vorzeitigen Ruhestand befördert und inflationär mit Ermittlungsverfahren überzogen. Diese Methode ist die sächsische Spezialität des Ermittlungsverfahrens als Strafe.
Hauptsache, ein Verfahren eröffnen und öffentlich machen, das dann hoffentlich recht lange dauert und den Beschuldigten ruiniert.
Warum lässt man, meine Damen und Herren, Herr Schreiber, bis heute nicht die Gerichte endlich die Sachen machen, für die sie geschaffen sind? Warum?
Meine Damen und Herren! Im Mittelalter wurden Verurteilte an den Pranger gestellt. Die Strafe war dabei die öffentliche Schande. Aber immerhin kam man damals nur an den Schandpfahl, wenn man vorher auch verurteilt worden war. Heute brauchen wir kein Urteil mehr. Es reicht die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft oder der Staatsregierung, und das ganze Land sieht zum Pranger. Was für ein Fortschritt!
Der wahre „Sachsen-Sumpf“ ist nach meiner festen Überzeugung die verkrampfte Suche – koste es, was es wolle – nach Schuldigen für die Medienblase. Es ist die hysterische Abmoderation des öffentlichen Skandals und die vordemokratische Stigmatisierung von auserkorenen Schuldigen. Das ist nicht neu, das habe ich genauso schon im Juni 2009 hier an diesem Pult gesagt.
Armes Sachsen, armes Land der friedlichen Revolution, Land des Aufbruchs in den Rechtsstaat. Der Verrat an der Reinheit und Klarheit der Gedanken kommt aus deinen Reihen, aus Machtversessenheit und Machtvergessenheit.
Ich wünsche mir, meine Damen und Herren, von den Machthabern im Land Bescheidung im Amt.
Die wichtigste Frage – seit Solon, der in Athen um 600 vor Christus regierte – lautet: Wie finde ich einen Herrscher, der sich unter das Gesetz stellt? Diese Frage, meine Damen und Herren, hat die CDU, die sächsische Union, bis heute nicht zu beantworten vermocht.
Zum Schluss möchte ich Sie an dieser Stelle an das zum Thema sehr passende Gedicht „Die unmögliche Tatsache“ von Christian Morgenstern erinnern. Es handelt vom älteren Herrn Palmström, der von einem Kraftfahrzeug überfahren wurde und sich nun fragt, wie dieses Unglück geschehen konnte.
„Ist die Staatskunst anzuklagen“, fragt er, „in Bezug auf Kraftfahrwagen? Gab die Polizeivorschrift hier dem Fahrer freie Trift?“ „Eingehüllt in feuchte Tücher prüft er die Gesetzesbücher und ist alsobald im Klaren: Wagen durften dort nicht fahren! Und er kommt zu dem Ergebnis: Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte aber zum Schluss noch eine Anmerkung zu meinem Kollegen Piwarz machen.
Herr Kollege Piwarz, die Demokratie ist nicht die Wahrheitsfrage, es ist nur die Mehrheitsfrage. Da haben Sie manchmal Glück.
Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Bartl, trifft es zu, dass die draußen vor der Tür des Ruheraumes wartenden Rettungssanitäter mehrfach versucht haben, dass man die „Behandlung“ von Frau Skroch jetzt beendet und sie ins Krankenhaus fahren lässt?
Und trifft es auch zu, dass ein Rettungssanitäter ausgesagt hat, dass sie den Notarzt deswegen gerufen haben, weil sie glaubten, selbst nicht genug Autorität zu haben und der Rettungsarzt mit mehr Autorität dafür sorgte, dass diese Sonderbehandlung – diese weißrussische Sonderbehandlung – von Frau Skroch endlich beendet wurde?
Die
Schutzmacht der Steuerhinterzieher! –
Unruhe bei der SPD und den GRÜNEN –
Antje Hermenau, GRÜNE, steht am Mikrofon.)
Herr Kollege, welche Rolle spielt in Ihrem Nachhaltigkeitskonzept der gesetzliche Mindestlohn zur nachhaltigen Sicherung der Lebensgrundlagen der arbeitenden Bevölkerung?
Gibt es dann in dem Sinne in Ihrem Konzept auch eine Lohnuntergrenze, oder kommt die auch nicht darin vor?
Danke schön.
Ich denke, dass von den Mitgliedern der demokratischen Fraktionen alles gesagt worden ist. Wir werden heute nicht die Untersuchungsarbeit des Untersuchungsausschusses aufnehmen; aber das soll so schnell wie möglich erfolgen. Dann können die Fragen sicherlich erschöpfend geklärt werden. Ich denke, dass wir mit dieser komischen Diskussion dann auch aufhören sollten.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, jetzt ist nicht die Situation, in der man über die Problematik tiefgründig und tiefschürfend diskutieren kann. Ich habe dazu viel zu sagen und stimme meiner Kollegin Antje Hermenau voll zu.
Es ist natürlich nicht so, dass heute Abend nur der Garantiefonds auf der Tagesordnung steht, sondern natürlich
auch die Gründe, warum es zu diesem Garantiefonds kommen musste,
was es für das Land in der Vergangenheit bedeutet hat und in Zukunft noch bedeuten wird.
Deswegen gebe ich meine Rede zu Protokoll. Wir werden uns natürlich an dem beteiligen, was Klaus Bartl gesagt hat, an einer ausführlichen Diskussion, um genau das aufzuarbeiten, worum es heute auch geht, dass nicht in Vergessenheit gerät, dass das der Finanz-Tsunami der CDU in Sachsen gewesen ist.
Herr Kollege Schmalfuß! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über die Sachsen LB, über das Thema, das wir hier angesprochen haben, wird erst dann zu Ende sein, wenn der letzte Euro aus dem Garantiefonds ausgezahlt sein wird. Bis dahin werden wir nicht müde werden, die Ursachen und Hintergründe dieses Skandals, der auf Ihrem Mist gewachsen ist, zu thematisieren.
Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses, die das eigene Denken noch nicht an der Parlamentsgarderobe abgegeben haben, sollten bei jeder Gelegenheit an die Pleite der Sächsischen Landesbank und ihre Verursacher erinnern.
Die jährlichen Beschlüsse zum Garantiefonds sind eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, welche christdemokratischen Finanzgenies und Pokerspieler die Architekten dieses Desasters waren – und die dabei von Ihnen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, ohne jede Kontrolle und ohne Widerspruch gestützt wurden, von manch einem sicherlich auch mit geballter Faust in der Tasche.
Sagen Sie nicht, dass es nicht frühzeitig warnende Stimmen vor der Blackbox in Irland und dem Trio Infernale in Leipzig gegeben hätte. Die Parlamentsprotokolle sind da unbestechlich.
Schauen Sie einmal nach, welche Märchen der damalige Finanzminister und spätere Ministerpräsident Georg Milbradt diesem Parlament aufgetischt hat. Alle mit dem Sachsen-LB-Desaster beschäftigten Gutachter – zum Beispiel auch Ernst & Young – haben festgestellt, dass die Grundlagen dieser Finanzkatastrophe bereits mit der Strategieänderung im Jahr 1999 gelegt wurden, als aus der Bank für die sächsische Wirtschaft ein Pokerspieler auf den internationalen Finanzmärkten wurde, der dann Mitte 2004 begann, mit der Verpfändung der Gewährträgerhaftung in den Reigen internationaler Finanzspekulationen einzutreten.
Die Verantwortung für diese Entwicklung haben diejenigen, die bis heute allein im Land das Sagen haben – die CDU in Sachsen, die CDU-Ministerpräsidenten und ihre CDU-Finanzminister –, diejenigen, die aktiv diesen Wahnsinn betrieben haben, und diejenigen, die sie nicht daran hinderten und mit treuem Augenaufschlag deren fetten Märchen glaubten.
Hat nicht Ministerpräsident Georg Milbradt die Richtlinien bestimmt? War Finanzminister Horst Metz nicht Vorsitzender des Verwaltungsrates, Vorsitzender des Kreditausschusses und Vorsitzender des Präsidialausschusses? Hat nicht Milbradts Intimus, Bernd Thode, aus dem SMF alle Gremiensitzungen vollumfänglich zusammen mit dem Vorstand vorbereitet – in der einen Westentasche die Rechtsaufsicht, in der anderen den Pokerspieler? Hat nicht die BaFin der Bank schon frühzeitig mehrfach verheerende Zeugnisse ohne jegliche Konsequenz ausgestellt? War nicht das Desaster bereits Mitte 2005 perfekt, als der Kreditausschuss im Goldrausch noch einmal Vorratsbeschlüsse für den Erwerb von Giftpapieren mit über 40 Milliarden Risiken fasste?
Welche Fragen zu den Risiken, damals – völlig allein – der damalige SPD-Staatssekretär Christoph Habermann stellte und wie er dabei vom Vorstand belogen wurde, ist
zu seiner Ehrenrettung damals protokolliert worden. Ich kenne diese Protokolle – alle.
Was wir damals noch nicht wussten und wissen konnten, ist die Tatsache, dass die Vorstände der Bank sogar die angeblichen Gewinne durch Bilanzfälschung getürkt haben, die dann Grundlage für ihre fetten Tantiemen und die wunderschönen Gewinnausschüttungen an Sparkassen und Kommunen waren.
Sind Horst Metz und Georg Milbradt damals etwa mit Worten der Entschuldigung oder des Bedauerns abgetreten? – Weit gefehlt. Horst Metz stellte gesundheitliche Probleme fest und Georg Milbradt wand sich wie ein Aal im Untersuchungsausschuss, bis ihm peinliche Eigengeschäfte mit der Landesbank vorgehalten wurden und er den Hut nehmen musste.
Für die rund 3 Milliarden Euro Schaden sind allein diese beiden Herren und der Vorstand der Bank verantwortlich. Gegen den Vorstand der Bank ermitteln seit über drei Jahren fünf sächsische Staatsanwälte, real jedoch nur zweieinhalb. Eine Personalausstattung, die man dann gut einschätzen kann, wenn man weiß, wer in die Ermittlungen tatsächlich eingebunden ist: ein Staatsanwalt mit ganzer Arbeitskraft, zwei Staatsanwälte mit je 0,5 Arbeitskraft, ein Staatsanwalt mit 0,3 Arbeitskraft und ein weiterer Staatsanwalt mit 0,2 Arbeitskraft. Was soll dabei – trotz größter Anstrengungen – herauskommen?
Doch niemand soll sagen, die sächsischen Staatsanwälte seien nur mit Großdemonstrationen und über einer Million Handydaten befasst.
Jeder kleine Bürgermeister oder Landrat, der am Kreistag oder Gemeindeparlament vorbei Schaden verursacht, kann sofort ein Ermittlungsverfahren erwarten.
Kennt irgendjemand in diesem Hohen Haus ein Ermittlungsverfahren gegen Milbradt oder Metz wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Haushaltsordnung, wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über das öffentlichrechtliche Kreditwesen, wegen des Verstoßes gegen das Landesbankgesetz oder wegen der Verpfändung des Vermögens des Freistaates Sachsen?
Der Sächsische Rechnungshof hat in seinem vernichtenden Landesbankbericht diese Verantwortung angemahnt und Konsequenzen gefordert. Passiert ist nichts!
Zwischen den Jahren von 2002 bis 2008 saßen im Verwaltungsrat und im Kreditausschuss der Sachsen LB insgesamt 95 Mitglieder. Alles, was bei Sparkassen und Politik Rang und Namen hat, war vertreten, darunter auch einige SPD-Mitglieder.
Um nach der Sachsen-LB-Pleite Transparenz in die Arbeit der Gremien zu bringen und um verantwortliche Mitglieder auf Schadensersatz verklagen zu können, stimmten am 20. Januar 2011 54 Abgeordnete und selbstverständlich auch die SPD einem entsprechenden Antrag der GRÜNEN zu, der jedoch mit der großen Weisheit der
Koalitionsfraktionen und 69 Nein-Stimmen abgebügelt wurde. Weiteres war politisch nicht gewollt.
Der Garantiefonds mit der Garantiesumme von 2,75 Milliarden Euro ist zusammen mit der Haushaltsrücklage faktisch gefüllt – und das innerhalb von zwei Jahren. Das Auffüllen des Garantiefonds erfolgte vor allem zulasten der Finanzierung der gesamten gesellschaftlichen und sozialen Infrastruktur. Das Sparen des Doppelhaushaltes 2011/2012 diente einzig und allein der Abfinanzierung der Sachsen-LB-Bürgschaft.
Hier sind einige Ihrer Ruhmesblätter: Wegfall des beitragsfreien Vorschuljahres (38 Millionen Euro), Wegfall des kommunalen Investitionsprogramms Kita (27 Millio- nen Euro), Kürzung der Ganztagsangebote (10 Millio- nen Euro), Kürzung der Förderung freier Schulen (17 Millionen Euro), Kürzung der Jugendpauschale (4 Millio- nen Euro), Kürzung des Studentenwerke-Zuschusses, Wegfall des Weihnachtsgeldes für Beamte.
Bemerkenswert ist, dass sich das Fondsvolumen von rund 17,3 Milliarden Euro, für das die Garantie gilt, inzwischen halbiert hat – bei nur 311 Millionen Euro Ausfallzahlungen. Zahlungen in Höhe von rund 11 % der Garantiesumme stehen somit einer Verringerung des Fondsvolumens von etwa 50 % gegenüber.
Langsameres und systematisches Sparen für den Garantiefonds hätte zu mehr Handlungsspielraum bei nachhaltigen Investitionen, beispielsweise in die Bildung, geführt. Fazit: Die Garantiefondszahlungen – für die allein die CDU die Verantwortung trägt – entziehen uns wichtige Mittel zur Finanzierung der gesellschaftlichen, der sozialen und besonders der Bildungsinfrastruktur – auch bei den Kommunen. Ihre Bereitstellung zahlen letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen.
Ein langsameres und systematisches Ansparen des Garantiefonds hätte uns heute mehr Handlungsspielraum gegeben, um Bundes- und EU-Mittel, die jetzt noch zur Verfügung stehen, kofinanzieren zu können. Der Freistaat legt stattdessen das Geld im historischen Zinstief auf die hohe Kante. Jetzt, wo man aus einem Euro noch drei Euro machen kann, sollten wir den Mut aufbringen, einige Mittel aus dem Garantiefonds schnellstmöglich für dringende Investitionen freizugeben. Oder wir werden weiter auf dringend notwendige Investitionen in Kitas und
Schulen verzichten müssen, um sehr schnell die ruinöse Bruchlandung in der großen, schillernden Finanzwelt vergessen zu lassen.
Dem Finanz-Tsunami bei der Landesbank folgt nun der schwarze Bildungs-Tsunami aus dramatischem Lehrermangel und erschreckendem Stundenausfall – nun unter der Führung des großen Steuermannes Stanislaw Tillich.
Zu Herrn Flath.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was halten Sie – –
Aber ich kann unabhängig davon ja vom Recht der Kurzintervention Gebrauch machen.
Ja.
Herr Bartl hat von der Demokratie in Sachsen gesprochen, und ich würde gern ein Beispiel dafür nennen, bei dem Sie vielleicht mal prüfen können, ob das Ihrem Verständnis von Rechtsstaat entspricht.
Ich rufe als Drucker bei einem Kunden an, der vom Freistaat gefördert wird, und der Kunde erklärt mir, nachdem ich frage, ob ich nun mit dem Auftrag für ein bestimmtes Angebot rechnen kann: Herr Nolle, Sie haben das beste Angebot gemacht. Sie arbeiten sehr zuverlässig. Wir arbeiten schon viele Jahre zusammen, aber bitte verstehen Sie, dass ich Ihnen den Auftrag nicht geben kann, wir stehen selbst unter Beobachtung. – Das war’s.
Ich möchte auf den vorherigen Redebeitrag der NPD mit einem Lutherwort antworten; es heißt: „Narren möchte man nicht auf Eier setzen, sie könnten zerbrechen.“
Herr Kollege Lichdi, der Beschluss des Amtsgerichtes zur Funkzellenüberwachung, konkret drei Beschlüsse, die sich auf die Funkzellenüberwachung am 18. und 19. Februar beziehen, wurde am 25. Februar, also sechs Tage nach dem 19. Februar, auf den Weg gebracht, vom Richter unterschrieben. Können Sie mir bitte sagen, auf welche konkreten Straftatbestände vom 18. oder 19. Februar sich die drei Beschlüsse, die im Wortlaut identisch sind, beziehen? Auf Straftatbestände, die am 18., 19. Februar begangen wurden – und da gab es erhebliche, die man hätte aufführen können – oder auf ein Ermittlungsverfahren aus dem August 2010?
Die drei Beschlüsse des Gerichts vom 25.02. sind auf meiner Homepage im Wortlaut nachzulesen, –
weil es wichtig ist, dass man zur Kenntnis nimmt, wie der tatsächliche Wortlaut für diese Funkzellenüberwachung gelautet hat. Im tatsächlichen Wortlaut der drei Beschlüsse kommt nur das Verfahren vom August 2010 wegen Schlägerei zwischen vermeintlichen linken – –
Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass diese drei Beschlüsse den Bezug haben?