Ulrich Schnur

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute darf ich im Rahmen des größten Haushaltes in der Geschichte des Saarlandes über den Einzelplan 10 für das Ministerium der Justiz sprechen. In diesem Plan haben wir es zusammen mit unserem Koalitionspartner geschafft, passgenaue Lösungen zur Finanzierung der Justiz im Saarland zu finden. Ziel war es, die Finanzierung einer zukunftssicheren Justiz für die nächsten Jahre sicherzustellen. Das haben wir mit diesem Plan erreicht. Die Justiz konnte während der Corona-Pandemie in allen Bereichen durchgehend aufrechterhalten werden. Die Bediensteten der Justiz haben während der Corona-Pandemie in allen Bereichen durchgehend tolle Arbeit geleistet. Dafür recht herzlichen Dank an die Justiz.
Aufgrund der Pandemie wurden und werden für die Justiz neue Wege beschritten. Beispielsweise konnten bereits viele Richter und Staatsanwälte, Rechtspfleger und Servicekräfte in Telearbeit gehen, um sich und ihre Kollegen vor dem Virus zu schützen. Wie lange dieser Zustand noch anhält, kann ich nicht sagen, ich weiß aber, dass wir gute Lösungen gefunden haben, deren Finanzierung durch diesen Haushaltsplan gesichert ist.
Die letzten Monate waren für uns alle schwer. Es galt, unzählige zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Als Mitglied nicht bloß des Justizausschusses, sondern auch des Eingabenausschusses bekam ich einen besonderen Einblick, was die Menschen in unserem Land bewegt. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben normalerweise nicht viel mit unserer Justiz zu tun, sollte es aber doch einmal vorkommen, hoffen sie auf eine gerechte und schnelle Klärung ihrer Anliegen. Regelmäßig monierten Bürgerinnen und Bürger, dass Verfahren an den Gerichten zu lange dauern würden. Das gilt bei klassischen Rechtsstreitigkeiten, die durch einen oder mehrere Richter zu entscheiden sind, aber auch bei Registereintragungen beispielsweise zum Kauf oder Verkauf einer Wohnung. Viele der Betroffenen mussten hierdurch teils länger als erwartet auf rechtssichere Entscheidungen warten. Damit einher ging teilweise auch, dass sie auf Geld warten mussten, das ihnen die Gegenseite schuldete, auf das sie aber dringend angewiesen waren.
Wiederholt haben sich Gefangene aus den Justizvollzugsanstalten über den Ausschuss für Eingaben bei uns gemeldet und darauf hingewiesen, dass ihnen durch die derzeitige Situation Tagesbeschäftigungen wegfallen. Davon betroffen waren Freizeitbeschäftigungen wie der gemeinsame Sport, teilweise aber auch ihre Arbeit. Hinzu kam, dass Besuche vor allem durch die Familie, aber auch durch Freunde nicht wie gewohnt stattfinden konnten. All das ist für die Gefangenen jedoch ein großer und wichtiger Teil des Tages und trägt massiv zu ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft bei.
In letzter Zeit haben wir daher die Ausbildung zum Justizwachtmeister verstärkt. Durch die von uns erreichte Erhöhung des Beförderungsbudgets konnten wir Anreize schaffen, mehr Menschen für die teils schwierige Arbeit mit Gefangenen im Vollzug zu gewinnen. Denn neben der interessanten und abwechslungsreichen Arbeit bieten diese Stellen nun auch mehr Aufstiegschancen. Mein Kollege Alwin Theobald hat die Zahlen und Hintergründe dazu genannt, vielen Dank dafür an Alwin!
Ja. - Die Pandemie hat uns verdeutlicht, wie wir noch effektivere Lösungen als bereits zuvor finden können. Das Land wurde gemeinsam mit dem Bund im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat in die Lage versetzt, diese Probleme pragmatisch anzugehen. Die Arbeitnehmer lagen mir bei meinem Einzug in den Landtag im letzten Jahr besonders am Herzen. Ich freue mich, hier und heute mitteilen zu dürfen, dass es uns gelungen ist, neue Stellen in der Justiz zu schaffen und zudem noch das Beförderungsbudget zu erhöhen.
Ich könnte noch weiter ausführen, aber angesichts der Redezeit möchte ich nur noch eines erwähnen: Ich glaube, wir haben eine gute Finanzausstattung des Einzelplans 10 erreicht. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.
Danke. - Ich fahre fort, wo ich eben stehen geblieben bin: Die Pandemie hat uns verdeutlicht, wie wir noch effektivere Lösung als zuvor finden können. Das Land wurde gemeinsam mit dem Bund im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat in die Lage versetzt, diese Probleme pragmatisch anzugehen. Die Arbeitnehmer lagen mir ‑ ‑ Entschuldigung, das hatten wir ja schon.
Im Doppelhaushalt 2021/2022 werden wir 69 neue Beamtenstellen schaffen. Geplant sind hier 14 Stellen im höheren Dienst, 11 Stellen im gehobenen Dienst und 17 Stellen im mittleren Dienst sowie die zusätzliche Überführung von 27 Angestellten in ein Beamtenverhältnis. 69 neue Beamtenstellen! Vor allen Dingen sind das 42 Leute mehr, die uns helfen, unsere Justiz im Saarland zu entlasten und zu verbessern. Durch die neuen Stellen erreichen wir kürzere Bearbeitungszeiten an unseren Gerichten und eine Verringerung der Arbeitsbelastung der Beschäftigten. Das gilt auch im Bereich des Strafvollzugs, durch den unsere Gefangenen wieder in die Gesell
schaft integriert werden sollen. Zudem sei hier angemerkt, dass wir das alles erreichen konnten, ohne wie von Teilen der Opposition gefordert - Mittel der Referendarausbildung zu kürzen und damit die Zukunft der Justiz im Saarland aufs Spiel zu setzen.
Neben mehr Beschäftigten liegt die zweite große Möglichkeit, Prozesse zu beschleunigen und die Arbeitsbelastung zu reduzieren, in der Digitalisierung. Nach der bereits erfolgten Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs steht uns nun im Saarland die Einführung der elektronischen Aktenführung in allen Geschäftsbereichen der Justiz bevor. Hiermit wurden bereits am Verwaltungsgericht in Saarlouis und im Modellprojekt Amtsgericht 4.0 am Amtsgericht Ottweiler gute Erfahrung gemacht. Die Bediensteten werden sowohl bei ihrer Arbeit im Homeoffice als auch im Büro weiter entlastet. Der Bearbeiter einer Akte braucht diese dann nicht mehr physisch auf dem Schreibtisch zu haben, sondern er arbeitet stattdessen in einer digitalen Akte. Der Zugriff auf die nötigen Daten wird dadurch erheblich erleichtert. Niemand braucht mehr Akten zusammenzusuchen, da der Zugriff einfach und schnell am Computer erfolgt. So wird die Organisation der Gerichte vereinfacht, zusätzliche Arbeitsschritte beispielsweise durch das Abheften oder Anfertigen von Kopien werden eingespart. Ein toller Nebeneffekt ist, dass dadurch auch Ressourcen geschont werden und damit meine ich nicht nur Papier. Durch die vereinfachten und beschleunigten Vorgänge wird die Arbeitsbelastung vor allem der Rechtspfleger und Wachtmeister reduziert. Gleichzeitig wird es aber auch zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit und somit zu einer Verringerung der Verfahrensdauer kommen.
Hiermit einher gehen aber auch Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten. Die zur Erleichterung der Arbeitsweise erwünschten Möglichkeiten steigern nämlich auch das technische Potenzial für unzulässige Einsichtsmaßnahmen, Beeinflussung und Kontrolle der Arbeitsweise und Arbeitsleistung. Die hohen Standards des Datenschutzes werden aber auch bei der Verarbeitung gerichtlicher und staatsanwaltschaftliche Fallakten sichergestellt. Hierfür sorgen wir durch das IT-Dienstleistungszentrum. Auch die hierdurch entstehenden Kosten wird der Haushalt 2021/2022 abdecken.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch einmal einige Punkte auflisten, die wir mit dem Haushalt 2021/2022 erreichen konnten.
Ich komme sowieso gleich zum Schluss. - Zum Abschluss möchte ich Ihnen nochmals einige Punkte auflisten, die wir für den Haushalt 2021/2022 erreichen konnten: Schaffung von 69 Beamtenstellen, Erhöhung des Beförderungsbudgets, Ausbildungsoffensive im Justizvollzug, Angleichung der Gitter-Zulage, Erhöhung des Kinderschutzes und Schaffung einer kindgerechten Justiz, Umbau und Sanierung der Justizvollzugsanstalten, Steigerung ambulanter Sanktionsalternativen und Vorantreiben der digitalen Justiz. Ich glaube, wir haben hier einen guten Plan. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen gerne einen kurzen historischen Überblick zur Entwicklung der Hochwaldbahn selbst und dem dort durchgeführten Personen- beziehungsweise Güterverkehr geben. Mithilfe dieses Überblicks möchte ich Ihnen verdeutlichen, warum der Erhalt der Trasse zwischen Nonnweiler und Türkismühle sowohl unter verkehrlichen als auch volkswirtschaftlichen Erwägungen keinen Sinn ergibt und letztlich ein Abriss der Gleise unumgänglich ist.
Als Hochwaldbahn oder auch als Ruwertalbahn wird die ehemals von Trier über Hermeskeil nach Türkismühle verlaufende Bahnstrecke bezeichnet. Sie wurde erstmals am 15.08.1889 in Betrieb genommen und verfügte über eine Streckenlänge von rund 73 Kilometer. Von Trier bis nach Hermeskeil waren es circa 50 Kilometer und weitere 23 Kilometer von Hermeskeil nach Türkismühle.
In den Dreißigerjahren gab es zwar immerhin bis zu zehn durchgehende Zugpaare pro Tag, doch im Grunde genommen blieb der Anteil des Personenverkehrs eher bescheiden, sodass sich bereits in den Sechzigerjahren ein Rückzug des unrentabel gewordenen Reiseverkehrs abzeichnete. Dieser Rückzug wurde sodann auch im Jahre 1969 für den Streckenabschnitt zwischen Hermeskeil und Türkismühle für den Personenverkehr beschlossen.
Für den Streckenabschnitt zwischen Pluwig und Hermeskeil folgte die Einstellung des Personenverkehrs im Jahre 1981. Wenige Jahre später folgte dann schließlich auch der Streckenabschnitt zwischen Trier-Ruwer und Pluwig; dieser wurde im Jahre 1984 endgültig eingestellt. Der Güterverkehr hingegen konnte zunächst noch erhalten werden; es wurden vor allem Grubenholz, Lohe, landwirtschaftliche Produkte aus der Region und Kolonialwaren transportiert. Dieses noch rege Verkehrsaufkommen konnte bis Ende der Achtzigerjahre mit täglichen Güterzügen bedient werden.
Anfang der Neunzigerjahre begann nun aber auch der etappenweise Rückzug des Güterverkehrs. Zum 02.06.1991 wurde der Streckenabschnitt zwischen Waldrach und Hermeskeil eingestellt. Im Jahre 1998 folgte der Streckenabschnitt Trier-Ruwer - Hermeskeil und im November 2000 schließlich auch der Teilabschnitt zwischen Hermeskeil und Türkismühle.
Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die Hochwaldbahn zwischen Türkismühle und Trier-Hauptbahnhof jenseits der Betriebsstelle Her
meskeil seit 1998 stillgelegt und der Teilabschnitt zwischen Ruwer und Hermeskeil bereits abgebaut worden ist. Darüber hinaus ist auch der Abschnitt Hermeskeil - Türkismühle seit dem 31.08.2012 wegen des Ablaufs der Betriebsgenehmigung gesperrt und zudem seit 2014 stillgelegt.
Wie Sie anhand dieses kurzen historischen Rückblicks sehen können, hat die Bahnstrecke zwischen Türkismühle und Trier-Hauptbahnhof eine durchaus bewegte Eisenbahnvergangenheit aufzuweisen. Daneben hat sie aber auch eine bewegte und ökologisch sinnvolle Folgenutzung auf zwei Rädern vor sich, die darüber hinaus auch Synergieeffekte für die ganze Region mit sich bringen wird.
Dort, wo früher auf der historischen Eisenbahnstrecke Züge dampften, rollen heute Fahrräder. Durch den Ruwer-Hochwald-Radweg konnte die Region fahrradtouristisch erschlossen werden. Wie die ehemalige Bahnstrecke verbindet nun der Radweg auf einer Länge von rund 50 Kilometern das Tal der Mosel mit den Höhen des Hunsrücks.
Lassen Sie mich nun noch ein paar Worte zum Thema Streckenstilllegung und Streckenreaktivierung verlieren, denn gerade vor dem Hintergrund der Erreichung der klimapolitischen Ziele, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat, kann eine Triebfeder des Erfolgs darin gesehen werden, den Verkehr auf die Schiene zu verlegen.
Ein Mittel hierzu kann, und ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen „kann“, die Reaktivierung von stillgelegten Eisenbahnstrecken sein, denn bei diesen Überlegungen muss sowohl die verkehrliche als auch die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit der zu reaktivierenden Trasse einer gewissenhaften Prüfung unterzogen werden. An dieser Stelle muss die Frage gestellt werden, wann es überhaupt zu einer Streckenstilllegung kommt, denn eine solche Stilllegung erfolgt nicht ohne Weiteres.
Häufig ist es so, dass die jeweilige Eisenbahnstrecke nicht mehr so häufig frequentiert wird, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Durch die reduzierte Nutzung und die ausbleibenden Trassenentgelte kann die Vorhaltung der jeweiligen Bahnstrecke unrentabel werden. Wie Sie anhand meines kurzen historischen Abrisses erkennen konnten, wurde bereits Ende der Sechzigerjahre der Rückzug des Personenverkehrs auf dem Streckenabschnitt zwischen Hermeskeil und Türkismühle beschlossen. Weitere Abschnitte folgten, sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr.
Auch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat im Rahmen des Konzepts für die strategische Weiterentwicklung des ÖPNV im Saarland überprüft, wo aus verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Aspekten eine Reaktivierung des Schienennetzes sinnvoll erscheint. Hierzu wurde ein zweistufiges, standardisiertes Bewertungsverfahren angewendet, das das Verhältnis zwischen dem volkswirtschaftlichen Nutzen und den zu erwartenden Kosten widerspiegelt. Auf der ersten Stufe wird zunächst eine Grobüberprüfung mit standardisierten und anerkannten Kostensätzen durchgeführt. In einem zweiten Schritt erfolgt eine vertiefte Überprüfung unter Zugrundelegung möglichst vollständiger Informationen zum Zustand und zur Ausarbeitung möglicher Betriebskonzepte. Die in diesem Zusammenhang untersuchte Strecke Türkismühle - Nonnweiler - Hermeskeil weist in der ersten Grobüberprüfung ein Nutzen - Kosten - Verhältnis von kleiner als 1 auf, was letztlich bedeutet, dass der volkswirtschaftliche Nutzen kleiner als die damit einhergehenden Kosten eingeschätzt wird und im Ergebnis das Gebot der Wirtschaftlichkeit an dieser Stelle nicht gewahrt werden würde.
Eine weitere Detailuntersuchung der ehemaligen Strecke von Türkismühle über Nonnweiler bis zur rheinland-pfälzischen Landesgrenze war insoweit obsolet. Darüber hinaus kann die Buslinie R200 zwischen Türkismühle und Hermeskeil als zweckadäquate Alternative angesehen werden, da hier die Linienführung flexibler an die Fahrgastbedürfnisse angepasst werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren montags bis freitags von einem stündlich durchgeführten Takt sowie am Wochenende von einem Zweistundentakt.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es lässt sich also festhalten, dass eine Reaktivierung des Schienenverkehrs auf dem angesprochenen Teilabschnitt weder aus verkehrlichen noch volkswirtschaftlichen Aspekten als sinnvoll erachtet werden kann. Darüber hinaus ist der geplante Radweg für die weitere touristische Erschließung der Region bedeutsam, unter anderem als Lückenschluss an den Prims-Radweg sowie an den Ruwer-HochwaldRadweg, und wird zudem zusätzlich durch Mittel des Bundes finanziell gefördert. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir die Ablehnung des AfD-Antrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.