Karsten Jasper
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Psst! - Könnt ihr bitte leise sein?“ - das möchte man manchmal einigen Kollegen hier sagen. Ich will unserem Parlamentarischen Geschäftsführer nicht zu nahe treten. Das gilt auch für einige andere Kollegen. Gemeint ist aber hier die Broschüre, die von meinen Vorrednern erwähnt wurde und die von der Landesregierung zur Raumakustik an den Schulen herausgegeben wurde. In diesem Fall sind jedoch sowohl der Antrag der Grünen zum Lärmschutz in Bildungseinrichtungen, Drucksache 16/ 2645, die Sie vorhin angesprochen haben, und weiter gehend auch der Antrag Drucksache 16/2653, und der Berichtsantrag der FDP zur Barrierefreiheit zumindest eine Diskussion wert.
Daher gilt mein Dank zunächst den beiden Oppositionsfraktionen für ihre Anträge. Der Schallschutz in Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen ist zweifelsohne sehr wichtig. Kindern, Jugendlichen und Studierenden wird mancherorts eine nicht akzeptable Lärmbelästigung zugemutet. Das beeinträchtigt die Konzentration, die Lernleistung und die Psyche. Ich wage aber nicht, so weit zu gehen, dass das einer der Hauptgründe für die Frühpensionierung von Lehrern ist. Aber das können Fachleuchte sicherlich besser beurteilen. In jedem Fall ist die Initiative der Landesregierung in Form der angesprochenen Broschüre zu begrüßen. Frau Birk, Sie haben meine Unterstützung: Diese Broschüre sollte wirklich an alle Schulen verteilt werden.
Wir stimmen dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, in dem der Landtag die Landesregierung bittet, den Landtag nach Abschluss des Konjunkturpakets im Jahr 2011 über den Umfang und die Schwerpunkte der jetzt durchgeführten Schallschutzmaßnahmen an Schulen und Kitas zu berichten. Ich sehe ein Problem darin, stichprobenartige Nachhallmessungen vor den Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Aus dem Bildungsministerium wurden in den letzten Wochen die Listen veröffentlicht, in denen die einzelnen Kreise ihre Schulen gemeldet haben, die zu sanieren sind. Ein Großteil der Umbauten und Sanierungen passieren bereits jetzt in den Sommerferien. Genau das ist auch durch das Konjunkturprogramm gewollt. Schnelles Handeln war geboten, damit das Konjunkturpaket von der Bundesregierung noch in diesem Jahr seine Wirkung in Schleswig-Holstein entfalten kann. Die CDU-geführte Landesregierung hat bundesweit als eine der ersten die notwendigen Rahmenrichtlinien verabschiedet. Jetzt ist es an der Zeit, die vorgesehenen Investitionen zügig zu tätigen. Davon profitiert der Mittelstand, davon profitieren die mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Aus dem Bericht des Finanzministeriums zur Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen des Konjunkturpakets lässt sich in erster Linie herauslesen, dass der Berichtsantrag ein wenig zu früh gestellt wurde. Die Maßnahmen laufen derzeit alle erst an. Gerade bei den Investitionsmaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit wird die Entscheidung über die Förderung der einzelnen Projekte voraussichtlich in der nächsten Woche getroffen.
Wir sehen aber schon heute, welche Verbesserungen sich für die Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, abzeichnen. Viele Einrichtungen, die Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben
ermöglichen, werden modernisiert. Das betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer oder Sehbehinderte. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich bei der Landesregierung bedanken, dass sie die Herstellung von Barrierefreiheit als eigenständigen Fördergegenstand in die Rahmenrichtlinien zum Konjunkturpaket aufgenommen hat.
Das ist ein wichtiges Signal für die Menschen in unserem Land.
Letztlich ist es aber auch egal, woher die Mittel stammen, die für diese Investitionen eingesetzt werden. Wenn wie beim Stationsprogramm Schleswig-Holstein eine Reihe von Bahnhöfen auch ohne das Konjunkturprogramm modernisiert werden, hilft das den Bürgerinnen und Bürgern. Die Hauptsache ist, dass wir viele Missstände bei der Barrierefreiheit in den kommenden Monaten beseitigen können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stegner, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Nach einer solchen Rede ist schwer zu reden. Herr Dr. Garg, ich denke, wir sollten das heute hier etwas unaufgeregter diskutieren.
Im Bereich des Nahverkehrs stehen wir vor großen Herausforderungen. In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Entwicklungen abgezeich
net, die sich grundlegend auswirken werden. Ich danke daher der Landesregierung, Herrn Minister Marnette, ganz besonders auch Herrn Wewers von der LVS und der Projektleiterin, Petra Coordes, die oben auf der Tribüne sitzen, für diesen Bericht.
Darin werden auch die Probleme über das Jahr 2012 hinaus aufgezeigt, und es werden Lösungen dargestellt.
Der Anstieg des Rohölpreises hat nicht nur dafür gesorgt, dass die Nachfrage nach benzinsparenden Automobilen gestiegen ist, sondern er hat auch zu einem Wechsel der Transportmittel bei vielen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Hinzu kommt, dass in unserer globalisierten Welt eine besondere Flexibilität der Arbeitnehmer erwartet wird. Die Bereitschaft, längere Anfahrtswege zur Arbeit in Kauf zu nehmen, ist heute viel größer als noch vor einem Jahrzehnt. Dabei verzichten die Bürgerinnen und Bürger aus den zuvor genannten Gründen häufig auf das Auto. Durch die vergangenen Debatten über den Klimawandel wurde zusätzlich das Bewusstsein für eine umweltfreundliche Beförderung geschärft.
Das alles sind Gründe, warum wir im nächsten Jahrzehnt einen deutlichen Anstieg der Fahrgastzahlen im ÖPNV erwarten können. Wir alle sind jetzt aufgefordert, die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen und Prognosen anzustellen.
Zunächst müssen wir jedoch feststellen, dass sich in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahrzehnten ein Investitionsstau gebildet hat, der viele Entwicklungen in unserem Land hemmt. Wir brauchen mehr Investitionen im Bildungsbereich. Wir haben Nachholbedarf im Bereich der energetischen Sanierung, und wir brauchen unbedingt zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur.
Die CDU-geführte Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, diesen Investitionsstau aufzulösen. Es gibt sie, die positiven Beispiele, die das belegen. Erst kürzlich wurde die Elektrifizierung der Strecke Hamburg-Lübeck-Travemünde abgeschlossen. Das schafft zusätzliche Kapazitäten und ist ein guter Beitrag für den Umweltschutz, Herr Kubicki.
Hinzu kommt, dass durch das Konjunkturpaket II die Bundesregierung zusätzliche Mittel für Investitionen bereitstellt. Dadurch erhalten die Modernisierungsanstrengungen der Landesregierung einen weiteren Schub. Allerdings muss auch erwähnt
werden, dass der Bund Regionalisierungsmittel für den ÖPNV seit 2006 gekürzt hat. Doch die Ausgleichszahlungen des Landes zeigen, dass Schleswig-Holstein die Bedeutung des Nahverkehrs anerkennt und die Landesregierung eine Unterfinanzierung nicht zulassen wird.
Wir haben es bereits bei der Aussprache zum norddeutschen Flughafenkonzept thematisiert: Die Zusammenarbeit mit Hamburg ist für SchleswigHolstein von elementarer Bedeutung. Das gilt gerade auch beim Nahverkehr. Man darf die beiden Bundesländer nicht getrennt voneinander betrachten. Viele tausend Arbeitnehmer pendeln jeden Tag nach Hamburg. Teilweise fahren Bürgerinnen und Bürger durch das halbe Land, um in der Metropolregion einer Beschäftigung nachzugehen. Dementsprechend verlaufen die wichtigsten Verkehrsachsen - ob auf der Schiene oder auf der Straße - direkt auf Hamburg zu.
Ich möchte an dieser Stelle nur einmal das Achsenkonzept hervorheben, das Herr Garg vorhin kritisiert hat. Es ist der zentrale Baustein für den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein. Die Bahnstrecken von Elmshorn, Kaltenkirchen, Ahrensburg und Büchen nach Hamburg sind heute schon stark frequentiert. Die fortwährende Ertüchtigung dieser Trassen wird daher weiterhin ein wichtiges Interesse des Landes sein.
Im Ergebnis müssen wir also feststellen: Der Nahverkehr ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein. Es geht nicht nur um Umweltschutz und um Komfort bei der Fahrt zur Arbeit. Das ist auch wichtig - verstehen Sie mich nicht falsch -, doch durch die vielen Pendler ist der Nahverkehr in erster Linie eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unseres dünn besiedelten Flächenlandes. Wir brauchen deshalb nicht nur kontinuierliche Investitionen, wir brauchen deshalb auch eine direkte Abstimmung mit Hamburg. Schleswig-Holstein und Hamburg, das ist ein Verkehrsraum. Als solchen müssen wir ihn betrachten, und als solchen müssen wir ihn auch behandeln. Ich danke daher der Landesregierung für die gute Zusammenarbeit mit der Hansestadt.
Zum Abschluss möchte ich noch einen anderen wichtigen Bestandteil des Nahverkehrplanes hervorheben, nämlich die Abstimmung zwischen den Transportsystemen und den verschiedenen Liniennetzen. Wenn wir davon sprechen, dass wir in den nächsten Jahren weitere Kapazitäten im ÖPNV
brauchen, dann sollten wir zuerst überlegen, wie wir das bestehende Netz optimieren können.
Daher stimmt die CDU-Fraktion mit der Landesregierung überein, dass die Effizienz des Nahverkehrs weiter gesteigert werden muss. Dadurch kann Geld gespart werden, ohne dass das Angebot leidet.
Ich kann sogar auf ein ganz aktuelles Beispiel verweisen. Heute war der Presse zu entnehmen, dass die Deutsche Bahn ab dem 4. April die Strecke Kiel-Neumünster übernimmt, die bisher von der NOB bedient wurde. Die NOB erhält im Gegenzug die Strecke Kiel-Eckernförde. Für die Landeskasse bedeutet das eine jährliche Entlastung um 150.000 €. Da kann ich nur sagen: Kompliment an die beteiligten Parteien!
Im Wirtschaftsausschuss können wir das Ganze dann sicherlich etwas unaufgeregter diskutieren. Daher bitte ich um Überweisung an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von den Grünen! Detlef Matthiessen, ich bin dir außerordentlich dankbar dafür, dass du die Drucksache 16/2213 in den Landtag gebracht hast. Auf dem ersten Entwurf unserer Rednerliste stand ein dickes Fragezeichen. Ich dachte: Das ist ein wahnsinnig wichtiges Thema, es streiten sich wahrscheinlich noch unser Fraktionsvorsitzender Dr. Johann Wadephul, unser wirtschaftspolitischer Sprecher Johannes Callsen, unser hochschulpolitischer Sprecher Niklas Herbst und unser Europaexperte Manfred Ritzek darüber, wer zu diesem Thema reden darf.
Ich war am Dienstag sehr überrascht, als ich meinen Namen auf der Liste gelesen habe. Ich war überrascht, dass ich zu diesem wirklich staatstragenden Thema etwas sagen darf. Ich sagte mir: Karsten Jasper, du redest zur Clusterpolitik des Wirtschaftslandes Schleswig-Holstein, über Meerespolitik oder über Medizinforschung. Wichtig war für mich: Das gibt in meinem Wahlkreis den absoluten Urknall. In Dithmarschen wird dann nicht mehr über die Verwaltungsstrukturreform, sondern über Shared Space diskutiert. Das ist also eine große Herausforderung für mich.
Ich dachte, 80 % der hier sitzenden Leute haben Ahnung, Du gehörst zu den 20 %, die keine Ahnung haben - wie übrigens auch die Landtagspräsidentin, die auch erst im Internet recherchiert hat. Ich dachte mir, ich frage jemanden, der Ahnung hat, ich frage den Kollegen Hamerich. Der hat etwas mit den Grünen gemeinsam, er ist unser forstpolitischer Sprecher. Ganz wichtig ist, Kollege Hamerich hat eine Frau, die aus England kommt. Er hat mir erklärt, Space heißt Raum. Shared heißt geteilt. Das hat mich auch nicht viel weitergebracht.
Ich habe daraufhin im Internet recherchiert.
- Ich hatte auch erst an Raumfahrt gedacht, aber soweit sind wir in Schleswig-Holstein noch nicht. Ich habe mir also die Drucksache herausgesucht, in der auf Deutsch stand: Verkehrsberuhigung im weitesten Sinne.
Ich habe aber trotzdem noch einmal im Internet recherchiert. Herr Matthiessen hat eben Hamburg angesprochen. Im „Hamburger Abendblatt“ - da müssen sie einmal reinschauen, auf die entsprechende Internetseite - wird nach einer vernünftigen Übersetzung gesucht. Der Siegername wird der Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk weiterge
leitet. Die ersten Vorschläge waren: „Allbahnstraße“, „Gutwillstraße“, „Geh-Fahr-Straße“ oder „Straße für alle“.
Jetzt einmal ernsthaft. Ich habe als Bürgermeister der Gemeinde Tellingstedt schon 1994 so ein Projekt gemacht, mein lieber Detlef Matthiessen. Es gibt bei uns ein Wohngebiet, das dieses Konzept schon umgesetzt hat.
Ich habe gedacht: Wie weltfremd sind eigentlich die Grünen? - Wie läuft so etwas ab? Als Bürgermeister habe ich gesagt, ich suche mir einen Planer, der weiß Bescheid, und gehe nicht erst zum Kreis und lasse mich darüber aufklären, was Shared Space eigentlich ist. Für mich ist das, was Sie hier machen, ein bisschen sinnlos.
Zusätzlich kommt dazu: Es gibt schon zahlreiche Gutachten und Expertisen - was mich erstaunt -, die Quintessenz ist aber eigentlich, dass es keine belastbaren Zahlen über die Wirksamkeit dieser Maßnahme gibt.
Zu diesem Thema passt, dass ich heute Morgen in den „Lübecker Nachrichten“ im Pressespiegel gelesen habe, dass die Grünen vorschlagen, in den Städten Tempo 30 einzuführen, 120 km/h auf der Autobahn - das kommt meinem Kollegen Manfred Ritzek sehr entgegen
und dass kein Auto schneller als 160 km/h fahren darf. Mein Kollege Hans-Jörn Arp hat sich als Wirtschaftsfachmann dazu natürlich auch geäußert, ganz klar: Diesen Unsinn werden wir ausbremsen! Dem kann ich mich eigentlich nur anschließen.
Man muss einmal überlegen, was das für eine Konsequenz hat. Das wurde von dem Kollegen Matthiessen schon angesprochen. Das Ganze beruht auf rechts vor links, denn Bürgersteige, Radwege, Zebrastreifen und Verkehrsschilder werden zurückgebaut.
Dazu habe ich einmal die Vizepräsidentin der schleswig-holsteinischen Verkehrswacht konsultiert. Das ist nämlich unsere Kollegin Heike Franzen - falls Sie das nicht wissen. Sie hat gesagt: Was ist mit den kleinen Kindern, was ist mit Schulweg
sicherung? Was ist mit seh- und hörgeschädigten Menschen?
Ich will also nicht verhehlen, dass dieses Thema nicht zu den dringlichsten Themen im SchleswigHolsteinischen Landtag gehört. Das zeigt mir auch die Präsenz hier im Haus. Ich habe mich auch gefragt, was eigentlich die Menschen, die dort oben auf der Tribüne sitzen, und im Land SchleswigHolstein denken, wenn wir solche Themen hier im Landtag diskutieren.
Wenn es nach mir ginge, würde ich den Antrag sofort ablehnen. Die Fraktion hat die Ausschussüberweisung empfohlen, dem schließe ich mich an. Ich bitte Sie, das in den Ausschuss zu überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal an Sie, Herr Garg: Wenn Sie bei der letzten Landtagswahl ein bisschen besseres Ergebnis gehabt hätten, wären wir jetzt vielleicht zusammen in einer Koalition und Sie hätten die Verantwortung für die Bildungspolitik getragen. Vielleicht würde dann zukünftig alles besser werden. Das will ich vorwegschicken.
Ich freue mich, dass zahlreiche Vertreter der Kammern aus Flensburg und aus Lübeck hier sind,
auch der Wirtschaftsverband des Handwerkes mit seinem Vizepräsidenten, Herrn Langner, und dem Geschäftsführer, Herrn Sonntag.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Austermann, stellvertretend für die Landesregierung. Es waren viele Beteiligte dabei, die diesen fast 100 Seiten starken Bericht abgeliefert haben, eine sehr detaillierte Darstellung zur Lage des Handwerks.
Das Handwerk ist im Wirtschaftsland SchleswigHolstein ein sehr bedeutender Faktor. Das Handwerk besteht aus mittelständisch geprägten Unternehmen, in den meisten Fällen aber aus Klein- und Kleinstbetrieben. Nichtsdestotrotz kann man das Handwerk sicherlich als das Rückgrat der schleswig-holsteinischen und der deutschen Wirtschaft bezeichnen.
Handwerksbetriebe sind in allen Gebieten in Schleswig-Holstein und vor allen Dingen hier in besonders strukturschwachen Regionen vertreten. Die sich daraus ergebende Kundennähe ist im Bereich des Handwerks traditionell. Für den strukturschwachen Raum ist ein wirtschaftlich gesundes Handwerk unbedingt notwenig, denn als Arbeitgeber vor Ort prägen die Handwerksbetriebe maßgeblich die soziale und die gesellschaftliche Struktur auf dem Lande und in den Dörfern.
Die Umsatzentwicklung des Handwerks war in den letzten sieben Jahren unbefriedigend. Trotz erheblicher Kostensteigerungen hat sich der Umsatz in den letzten Jahren um fast 1 Milliarde € verringert mit der Folge, dass viele Betriebe nicht weitergeführt werden.
Durch die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung seit 2006 ist ein - zugegebenermaßen - leichter Aufwärtstrend erkennbar. Auch durch neue Technologien - davon konnte ich mich gerade am letzten Wochenende bei den „Dithmarscher Bauhandwerkertagen“ in Heide selbst überzeugen - versucht man gerade im Bereich der Gebäudesanierung und der Energieeinsparung, neue Umsätze zu generieren.
Das Handwerk ist personalintensiv, in den meisten Fällen familiengeführt und erbringt eine hohe Ausbildungsleistung, gerade für Schüler mit Hauptschulabschluss. Deshalb muss dieser positive wirtschaftliche Trend durch eine mittelstands- und vor allen Dingen handwerksfreundliche Politik weiter verstärkt werden.
Aus Sicht des Handwerks ergeben sich hieraus logischerweise Forderungen nach Senkung der Lohnnebenkosten, Erleichterung von Betriebsübergaben und die Erhöhung des Steuerbonus bei handwerklichen Leistungen. Vermehrt habe ich in letzter Zeit aber auch immer wieder Klagen aus Richtung des Handwerks gehört, dass zahlreiche administrative Hürden bestehen. Handwerksbetriebe klagen zunehmend über statistische Pflichten, über immer mehr Verordnungen und Gesetze, die dem Handwerk das Leben schwer machen. Gerade in diesen
Bereichen sind die Bundes- und die Landespolitik gefordert.
Das Handwerk - auch das wurde schon gesagt - ist einer der wichtigsten Ausbilder von jungen Menschen hier in Schleswig-Holstein. Pro Jahr werden circa 18.000 Jugendliche in über 8.000 Betriebsstätten ausgebildet. Seit 2007 haben wir einen echten Zuwachs an Ausbildungsstätten, plus 10,6 % neu abgeschlossene Ausbildungsverträge. Nach Aussage einer Pressemitteilung der Handwerkskammern vom 12. Mai 2008 teilt Präsident Carsten Jensen ein nochmaliges Plus von fast 1 % im ersten Quartal mit. Mit Stand vom 30. April 2008 sind insgesamt fast 1.400 neue Ausbildungsverträge geschlossen worden. Ich denke, dafür gebührt dem Handwerk ein großes Dankeschön.
Auch das wurde von Herrn Garg angesprochen: Trotzdem werden viele Ausbildungsplätze im Handwerk sicherlich unbesetzt bleiben. Aber die Betriebe haben erkannt, dass das beste Mittel zur Sicherung der zukünftigen Nachwuchskräfte die eigene Ausbildung ist. Der Anteil der Auszubildenden im Handwerk in Schleswig-Holstein liegt bei circa 35 %: 2006 = 6.465 neue Ausbildungsplätze, 2007 = 7.151 neue Ausbildungsplätze. Das ist ein hervorragendes Ergebnis unserer Handwerksbetriebe in Schleswig-Holstein.
Mit dieser Leistung unterstreicht das Handwerk sein großes gesellschaftliches Engagement, um den Fachkräftemangel aus eigener Kraft zu beheben.
Meine Damen und Herren, gerade die zahlreichen Berufe im Handwerk bieten den Jugendlichen mit Hauptschulabschluss eine Perspektive auf eine abgeschlossene Berufsausbildung. Jugendliche mit einem schwächeren Schulabschluss finden in den Berufen mit zweijähriger Ausbildung unterhalb der Gesellenprüfung durch diese Ausbildung eine Chance, sich in der Praxis zu beweisen. Die Landesregierung bewertet die Erfahrungen mit der zweijährigen Ausbildung - das sind Hoch- und Tiefbaufacharbeiter, Kfz-Servicetechniker - als sehr positiv.
Eine weitere Forderung des Handwerks ist, dass ein regional gut verteiltes Angebot der verschiedenen Ausbildungsberufe an leistungsstarken Bildungszentren vorgehalten wird.
Die duale Berufsausbildung gilt international als vorbildlich. Diesen Standortvorteil müssen wir erhalten und weiter verstärken. Dazu gehört aber
auch, dass vonseiten der allgemeinbildenden Schule die Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger gewährleistet wird.
Meine Damen und Herren, diese spürbare Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes wird durch die Landesregierung in Schleswig-Holstein erheblich unterstützt. Gemeinsam mit den Handwerkskammern, dem Wirtschaftsverband Handwerk, der Arbeitsagentur und den Gewerkschaften engagiert sich die Landesregierung im Bündnis für Ausbildung. Gerade durch dieses Bündnis sowie den Ausbildungsakquisiteuren und -beratern, die in die Fläche geschickt werden, kommt es zu einer spürbaren Verbesserung der Ausbildungssituation.
Mit vielen einzelnen Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft trägt das Land maßgeblich zum Ausbildungserfolg bei. Deshalb sollten alle hier Anwesenden großes Verständnis für die Beibehaltung dieser Fördermaßnahmen aufbringen.
Trotz der Ausbildungserfolge gibt es im Bereich des Handwerks vielschichtige Problemfelder; auch das wurde angesprochen. So bereitet der Rückgang bei den Meisterprüfungen den Handwerkskammern große Sorgen. Weniger Meisterinnen und Meister verstärken die vorhandenen Probleme bei der Übergabe von Betrieben an die jüngere Generation.
Dieser Entwicklung muss mit kreativen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Die Anerkennung des Meistertitels als Hochschulzulassungsvoraussetzung ist ein richtiger Schritt in diese Richtung.
Schon fast traditionell ist die Eigenkapitalquote des Handwerks gering, obwohl sie sich, wie Herr Minister Austermann betont hat, verbessert hat. Dies ist aber bei Basel II und den Rankings der Kreditinstitute ein wichtiger Indikator für die Bonität der Betriebe. Oftmals sind die hohen Zinslasten, die ein Unternehmen, ein Handwerksbetrieb zu tragen hat, nicht mehr über die Erträge zu erzielen. Somit ist die Sicherstellung der Kreditversorgung der Betriebe eine vorrangige Aufgabe der Politik. Dies muss auch durch den Erhalt regional verankerter und vor allen Dingen leistungsstarker Kreditinstitute speziell in der Fläche gewährleistet sein.
Gerade bei kleineren Unternehmen müssen weitere Verbesserungen der Finanzierungsbedingungen durch die Landesförderinstitute geschaffen werden. Die Probleme bei kleineren Unternehmen sind nach Aussage der Förderinstitute allerdings oft mangelhaft eingereichte Unterlagen, nicht ausrei
chendes Eigenkapital und unternehmerische Defizite. Dies führt dann oft zu ablehnenden Förderbescheiden.
Ein Drittel aller Handwerksbetriebe müssen in den nächsten fünf Jahren ihre Nachfolge regeln. Das ist eine große Herausforderung, die auch die Kammern mit großer Sorge verfolgen. Aufgrund der angesprochenen sinkenden Zahl von Meisterprüfungen und der bekannten Risiken wird hier in den nächsten Jahren seitens der Kammern keine Entspannung erwartet.
Durch Beteiligungs-, Darlehns- und Bürgschaftsangebote der Investitionsbank, der MBG und der Bürgschaftsbank können wirksam Übernahmefinanzierungen einfließen. Grundvoraussetzung bei allen Fördermitteln ist allerdings ein tragfähiges Unternehmenskonzept.
Meine Damen und Herren, zum Schluss - eigentlich reicht die Zeit gar nicht mehr aus - möchte ich noch einmal auf die gestrige Debatte zurückkommen, in der es um die Entwicklungschancen des ländlichen Raumes ging. Herr Minister Hay, da gucke ich Sie auch an. Ich bitte Sie und Ihre Mitarbeiter, bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans im Interesse des Handwerks dafür Sorge zu tragen, dass Neuansiedlungen und Weiterentwicklungen von Betrieben nicht an überzogenen Umweltvorgaben scheitern, dass auch im Bereich der Regionalplanung Gestaltungsspielräume und Planungsspielräume ausgeschöpft werden, aber vor allen Dingen, dass die 8-%-Klausel bei Wohnbaugebietsentwicklung im Interesse des Handwerks im ländlichen Raum zurückgenommen wird.
Wir brauchen Kompromissbereitschaft für eine in die Zukunft gerichtete Wirtschaftspolitik gerade in den strukturschwachen Räumen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben einen ähnlichen Antrag gestellt, wie er von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt. Wir wollen uns mit unserem Antrag umfänglich über die Förderpolitik in der Tourismuswirtschaft auseinandersetzen und dies nicht ausschließlich auf BäderFörderung fokussieren. Dazu haben wir die Landesregierung gebeten, in der 36. Tagung des Landtags umfassend schriftlich zu diesem Thema zu berichten.
Der heutige mündliche Bericht der Landesregierung, angefordert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, befasst sich nur mit einer Facette der Thematik, nämlich der Förderpolitik der Landesregierung. Sicherlich hätte dieses Thema auch umfassend in unserem schriftlichen Bericht abgehandelt werden können. Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Schwimmbäder in Flensburg und in Glücksburg habe ich, liebe Frau Heinold, allerdings ein gewisses Verständnis dafür, dass wir dies heute diskutieren. Ich denke, der Minister Austermann hat hier
sehr deutlich gemacht, wie die Linie der Landesregierung in diesem Fall ist. Ich glaube, sein mündlicher Bericht hat die gestellten Fragen in ausreichender Form beantwortet. Die Entscheidung über die Bewilligung einzelner Förderbescheide für bestimmte Maßnahmen geschah und geschieht auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen. Welche Voraussetzungen hier erfüllt sein müssen, ist durch den Minister dargelegt worden.
Ferner stimme ich auch mit dem Minister darin überein, dass nicht jeder Ort sein eigenes Bad vorhalten muss. Vor einer Entscheidung sollten sich die Verantwortlichen vor Ort darüber im Klaren sein, ob der Bedarf für ein weiteres Bad in der Region vorhanden ist und ob die Gemeinde oder die Stadt in der Lage ist - und das ist ganz wichtig -, die Folgekosten zu tragen.
Gerade auf die Folgekosten muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Darüber hinaus muss das Projekt so wirtschaftlich sein, dass regelmäßig Reattraktivierungsmittel erwirtschaftet werden können. Die Wirtschaftlichkeit eines Projektes muss das entscheidende Prüfkriterium für die Landesförderung sein. Eine Landesförderung darf allerdings nicht dazu führen, dass bestehende andere Einrichtungen kannibalisiert werden. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um bestehende Einrichtungen oder um Einrichtungen handelt, die mit einem Landeszuschuss gefördert wurden oder einen solchen erhalten haben.
Meine Damen und Herren, bereits heute zeigt sich, dass viele touristische Infrastruktureinrichtungen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Gäste entsprechen. Viele Kurmittelhäuser, die einst mit öffentlichen Geldern gefördert wurden, werden heute nicht mehr nachgefragt. Ferienorte stehen bereits heute vor der schwierigen Entscheidung, wie mit den veralteten Einrichtungen umzugehen ist. Hier brauchen die Gemeinden Unterstützung von der Landesregierung. Mit dem Leitprojekt „Optimierung der touristischen Infrastruktur“ wird versucht, den Gemeinden ein Konzept aufzuzeigen, wie mit der Infrastruktur künftig umgegangen werden muss. Dazu dient auch die geplante Veranstaltung des Wirtschaftsministeriums am 11. Juni in der Sparkassenakademie. Eine solche Veranstaltung, meine Damen und Herren, halte ich für sehr
wichtig, und ich bedanke mich beim Wirtschaftsministerium für die Organisation.
Ich möchte damit allerdings auch die Bitte verknüpfen, dass es nicht bei dieser einen Veranstaltung bleibt, sondern dass ein Prozess in Gang gesetzt wird, der die verantwortlichen Akteure vor Ort nachhaltig zu diesem Thema sensibilisiert.
In diesem Zusammenhang halte ich es für notwendig, die Richtlinien zur Förderung von touristischen Infrastrukturprojekten zu überarbeiten. Ich glaube, es ist daher genau richtig, dass wir in der 36. Tagung erneut über dieses Thema diskutieren werden, wenn der Bericht, der von CDU und SPD beantragt wurde, vorliegt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schwarzarbeit vernichtet Arbeitsplätze. Schwarzarbeit verursacht Steuerausfälle und Einnahmeverluste bei den Sozialversicherungen. Diese Einbußen liegen mittlerweile bei einer geschätzten Größenordnung von 45 Milliarden € im Jahr. Die Schattenwirtschaft in Deutschland umfasst nicht nur die Schwarzarbeit, sondern auch die Tatbestände illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassungen, Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, unerlaubte selbstständige Erwerbstätigkeit von Ausländern und Verstöße gegen die Gewerbe- und die Handwerksordnung.
Herr Minister Döring und auch Heiner Garg haben es gesagt: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt.
Diese Straftat muss dann, wenn sie sich im Bereich der organisierten Kriminalität bewegt, mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden.
Wer schwarzarbeitet oder schwarzarbeiten lässt, handelt gesetzeswidrig und betreibt Steuerhinterziehung. Nach letzen Schätzungen wird der Umgang der Schattenwirtschaft in Deutschland auf einen Umfang - das wurde auch schon gesagt - von 350 bis 370 Milliarden € angenommen. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gefährden legale Beschäftigungsverhältnisse, sie verhindern die Schaffung neuer Arbeitsplätze und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, da speziell beim Handwerk.
Ich bedanke mich bei der Landesregierung, speziell bei Herrn Minister Döring und seinen Mitarbeitern, für die Beantwortung der Großen Anfrage. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Heiner Garg und der FDP-Fraktion, dass diese Große Anfrage gestellt wurde. Durch die Diskussion heute und im Wirtschaftsausschuss des Landtages wird das Thema Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Es trägt hoffentlich auch zur Prävention bei.
Wie aus der vorliegenden Antwort der Landesregierung hervorgeht, gibt es keine gesicherten Zahlen in der Schattenwirtschaft in den einzelnen Bundesländern und damit auch keine gesicherten Zahlen für Schleswig-Holstein. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um sehr problematische, beispielhafte Schätzungen, die nur einen vagen Überblick über das Ausmaß der Schattenwirtschaft in Deutschland geben können. Hierauf wird seitens des Ministeriums ausdrücklich hingewiesen. Dass keine verlässlichen Daten vorliegen, liegt am Charakteristikum der Schwarzarbeit selbst. Schwarzarbeit bewegt sich in der Illegalität. Deshalb kann es keine belastbaren Zahlen geben.
Bei der Beantwortung bei der FDP-Anfrage wird einige Male darauf verwiesen, dass entsprechende Daten nicht erhoben werden können, da der Aufwand für die Erfassung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit unmöglich ist oder nur mit sehr hohem Aufwand realisiert werden kann. Das ist sicherlich bedauerlich, aber gerade wir hier im Landtag kritisieren häufig Bürokratie und statistische Erfassungen, die viel Arbeitspotenzial binden. Meiner Meinung nach bringt uns das auch in der Sache überhaupt nicht weiter.
In der Beantwortung der FDP-Anfrage wird deutlich, dass eine wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit in der heutigen Situation nur durch
eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Behörden erfolgreich sein kann. Die gesetzlichen Vorraussetzungen dafür sind in den vergangenen Jahren in großem Umfang geschaffen worden. Im Wesentlichen sind dies das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, dass Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen, die Regelung der sogenannten Mini-Jobs, aber hauptsächlich des Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen ab 2004, in dem grundlegend die Zuständigkeit des Bundes organisatorisch neu ausgerichtet und beim Zoll gebündelt wurde.
Es wurde ein neuer Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die sogenannte FKS, bei der Zollverwaltung zusammengefasst. Es wurden Doppelzuständigkeiten beispielsweise beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch die Bundesagentur für Arbeit und der Zollverarbeitung zugunsten des Zolls aufgehoben. Es wurden Kontrollregelungen aus zahlreichen Gesetzen mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu einem Gesetz zusammengefasst. Es wurden Gesetzeslücken geschlossen. Es wurden leistungsfähige Strukturen bei der Bekämpfung der organisierten und gewerbsmäßigen Schwarzarbeit bei der Zollverarbeitung geschaffen. Prüfbefugnisse, Kontrollrechte und personelle Ausstattung sind erheblich gestärkt worden.
Insgesamt wurde der Informationsaustausch auch durch Einrichtung zentraler Datenbanken und durch die intensive Zusammenarbeit der Behörden entscheidend verbessert. Durch Änderungen der Gewerbeordnungen und der Handwerksordnung und der damit verbundenen Möglichkeit des Datenaustausches wurden Kontrollen im Hinblick auf Scheinselbständigkeit verbessert. Ordnungswidrigkeiten zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs werden durch die Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III verfolgt.
Delikte im Bereich der Schattenwirtschaft zu verfolgen und aufzuklären, ist für manchen Mitarbeiter der zahlreich beteiligten Behörden und Dienststellen oftmals nicht ungefährlich und erfolgt häufig verdeckt. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeitern, die zur Aufklärung von Schwarzarbeit beitragen, ganz herzlich danken.
Bedenklich ist, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf kommunaler Ebene nicht mehr in dem Maße vorangetrieben wird, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war. Es ist bedauerlich, dass die Vereinbarungen zwischen der Handwerkskammer Flensburg und den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig
Flensburg und der Stadt Flensburg aufgelöst wurden. Lediglich im Bereich der Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und Plön findet noch eine enge Zusammenarbeit zwischen Handwerk und Ordnungsbehörden statt. Dass eine solche Zusammenarbeit erfolgreich ist, zeigt der Tätigkeitsbericht des Kreises Ostholstein. Wir sollten an dieser Stelle einen Appell an das Handwerk und an die Kommunen richten, über neue Vereinbarungen nachzudenken. Das Handwerk sollte ein elementares Interesse an einer solchen Zusammenarbeit haben, da gerade das Handwerk erheblich unter der Schwarzarbeit leidet.
Die Beantwortung der Großen Anfrage der FDP zeigt, dass die Schattenwirtschaft in Deutschland einen großen Anteil am Bruttoinlandsprodukt ausmacht. Das nach wie vor hohe Niveau der Schattenwirtschaft zeigt uns deutlich, dass es schwer ist, diese mit Gesetzen einzudämmen. Wenn wir über Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft diskutieren, müssen wir die Ursachen im Blick haben und hier ansetzen. Es muss gelingen, reguläre Arbeit in Deutschland attraktiver zu machen. Wir müssen Staatsausgaben senken, um Raum für Steuersenkungen zu gewinnen.
Am Mittwoch, in der Aktuellen Stunde, wurde es mehrfach angesprochen: Es muss ein Steuerkonzept her, das die Kriterien einfacherer, gerechter und leistungsfreundlicher gestaltet.
Wir müssen notwendige Reformen zur Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes vornehmen. Die Lohnzusatzkosten müssen in Deutschland gesenkt werden, um die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu verbessern. Gelingt uns dies, wird die Schwarzarbeit für Auftraggeber und für Auftragnehmer uninteressant.
Ich freue mich auf eine weitere Beratung der Großen Anfrage und beantrage die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie uns die heutige Beschlussempfehlung und der
Bericht des Wirtschaftsausschusses zeigen, ist es im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Hans-Jörn Arp in seiner wortkargen, aber zügigen Art wieder einmal gelungen, ein Gesetzgebungsverfahren zügig durchzuführen.
Dabei sind vor allem auch die Interessen der Betroffenen berücksichtigt worden. Wir danken Minister Austermann und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahren.
Bereits im Vorfeld hat man sich mit den Kommunen und den Unternehmen über die entscheidenden Eckpunkte des Gesetzentwurfs geeinigt. Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz stellen wir sicher, dass der Bus-ÖPNV in Schleswig-Holstein in gewohnter Qualität erhalten bleibt - und dies trotz der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund.
Den Kreisen und kreisfreien Städten, die künftig sowohl die Aufgaben- als auch die Ausgabenverantwortung innehaben, werden in diesem Jahr 48 Millionen €, im Jahr 2008 46,5 Millionen € und in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils 45,5 Millionen € im Rahmen der Ausbildungsverkehre zur Verfügung gestellt. Im Durchschnitt stehen damit rund 46,5 Millionen € pro Jahr zur Finanzierung der Ausbildungsverkehre in Schleswig-Holstein zu Verfügung. Das ist rund 1 Million € weniger pro Jahr, als damals von den Busunternehmen gefordert worden war. Ich halte dies aber für gerechtfertigt, da auch der Bus-ÖPNV seinen Beitrag zur Haushaltssanierung in Schleswig-Holstein leisten muss.
Das neue ÖPNV-Gesetz wird einen Beitrag zu Entbürokratisierung und zum effizienten Umgang mit Haushaltsmitteln leisten. Künftig kann vor Ort entschieden werden, welche Leistungen im Rahmen der vorhandenen Mittel erbracht werden sollen. Wir schaffen damit neue Gestaltungsspielräume für die kommunale Ebene.
Wir kommen damit zu unserem Anliegen, nämlich, der kommunalen Ebene wieder einen Teil der Kompetenzen zurückzugeben. Die Entscheidungsträger vor Ort wissen am besten, welche Linien und welche Takte notwendig sind. Mit dem vereinbarten Stufenmodell haben sie darüber hinaus die notwendige finanzielle Planungssicherheit, um die Mittel effizient einsetzen können.
Dem Wirtschaftsausschuss ist es unter Beteiligung des Finanzausschusses gelungen, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, damit das Gesetz kurzfristig in Kraft treten kann. Somit - und das ist ganz wich
tig - ist gewährleistet, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Jahres 2007 ausgezahlt werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Busbereich neu geregelt werden. Ausgangspunkt für diese Notwendigkeit sind die Kürzung der Regionalisierungsmittel durch das Haushaltsbegleitgesetz des Bundes sowie die angespannte Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein; Letztere wollen wir nicht verhehlen. Insbesondere die Haushaltslage des Landes ließ eine vollständige Kompensation der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch das Land nicht zu. Minister Austermann hat eben darauf hingewiesen. Trotzdem ist es uns gelungen, gemeinsam mit dem Finanzministerium eine tragfähige Finanzierung zu finden.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Wirtschaftsministerium mit den kommunalen Landesverbänden und den Unternehmen zusammengesetzt, um Lösungen für eine Neugestaltung der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu finden. Nach umfangreichen Gesprächen ist es nun gelungen, eine zukunftsorientierte Lösung zu finden, die zum einen die Finanzierung sicherstellt und zum anderen einen effizienten Mitteleinsatz gewährleistet.
Die Kreise und kreisfreien Städte erhalten künftig pauschale Zahlungen, die die bisherigen verschiedenen Finanzierungsinstrumente zusammenfassen. Durch diese Lösung reduziert sich der Verwaltungsaufwand für die Kreise und kreisfreien Städte sowie für die Unternehmen erheblich. Entscheidend ist, dass künftig auch Aufgaben- und Ausgabenverantwortung auf kommunaler Ebene zusammengefügt werden. Diese Neuerung können wir uneingeschränkt unterstützen. Sie ist im Übrigen eine schon lange erhobene Forderung der Kommunen. Mit dieser Regelung erhalten die Kommunen auch neuen Gestaltungsspielraum.
Unser Anliegen ist es immer gewesen, Kompetenzen an die kommunale Ebene abzugeben. Diese weiß am besten, welche Einsparungen möglich sind und wo Doppelverkehre abgebaut werden können.
Gleichzeitig entlasten wir die Kommunen von überflüssiger Bürokratie. So schaffen wir die Verpflichtung zur Aufstellung des landesweiten Nahverkehrsplans und zur Aufstellung der regionalen Nahverkehrspläne ab und stellen sie in das Ermessen der Aufgabenträger. Dasselbe gilt für die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Durch diese Maßnahmen werden die Aufgabenträger zukünftig zeitlich, personell und kostenmäßig entlastet.
In diesem Gesetzentwurf gehen wir ein Stück in die richtige Richtung zur Sicherung des ÖPNV in Schleswig-Holstein. Ein kleiner Anfang ist gemacht. Aber vor dem Hintergrund der Haushaltssituation müssen wir uns weiter über die künftige Ausgestaltung des ÖPNV in Schleswig-Holstein unterhalten und sie diskutieren. Sollte der Bund weitere Kürzungen der Regionalisierungsmittel vornehmen, müssen wir in Schleswig-Holstein über die künftige Finanzierung und das Angebot nachdenken. Das Land kann eine weitere Kürzung auch in Teilen - nicht erneut kompensieren.
Wir werden über das Angebot zwingend nachdenken müssen. Dabei darf es keine Tabubereiche mehr geben. Sollte es zu weiteren Kürzungen durch den Bund kommen, können Streckenstilllegungen sowohl im Bus- als auch im Schienenverkehr nicht ausgeschlossen werden. Dies hier und heute in der Öffentlichkeit anzusprechen hat nichts mit Panikmache zu tun, sondern mit Ehrlichkeit gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern.
Ich beantrage, den vorliegenden Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verstopfte Autobahnen und Staus auf den Landstraßen gehören heute bedauerlicherweise zum alltäglichen Straßenbild. Schätzungen gehen davon aus dies hat Herr Matthiessen eben gesagt -, dass der Straßengüterverkehr in Europa bis zum Jahr 2013 um 60 % zunehmen wird, sofern keine gezielten Gegenmaßnahmen unternommen werden. Schon heute ist das Straßennetz an vielen Stellen nicht mehr in der Lage, den anfallenden Verkehr aufzunehmen. Die Folge sind zunehmende Verkehrsunfälle, Staus, Umweltschäden sowie erhebliche Kosten für den Ausbau der notwendigen Straßeninfrastruktur.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat das Europäische Parlament das überarbeitete EU-Förderprogramm Marco Polo II beschlossen. Wie sein Vorgängerprogramm Marco Polo I bezuschusst Marco Polo II Verkehrsdienste, die Transportalter
nativen zum LKW anbieten. Es geht also darum, den Umstieg von der Straße auf die Schiene oder auf das Wasser zu unterstützen. Dies halte ich für wichtig und auch für richtig. Insofern haben Sie, lieber Herr Kollege Matthiessen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hier auch einmal einen ordentlichen Antrag gestellt.
Allerdings bin ich einigermaßen darüber verwundert, dass Sie heute die Umsetzung des Prinzips „from road to sea“ fordern. Gestern haben Sie noch das Gegenteil gefordert, indem Sie die Fahrrinnenanpassung der Elbe verhindern wollten. Das ist Ihnen glücklicherweise nicht gelungen, Herr Matthiessen.
Unser Ziel ist die Umsetzung des Prinzips „from road to sea“; Sie verfolgen hingegen das Prinzip „from road to sea“. Wir wollen nicht, dass die Container per LKW aus den niederländischen Häfen weiter nach Hamburg transportiert werden. Wir wollen, dass sie schnell und zuverlässig per Schiff nach Hamburg transportiert werden.
Unabhängig von Ihrem Antrag begrüße ich natürlich das EU-Programm. Im Rahmen dieses Programms werden in den nächsten acht Jahren 400 Millionen € von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Es werden jedoch nur solche Projekte gefördert, die grenzüberschreitend und zwischen zwei voneinander unabhängigen Unternehmen vereinbart werden. Schleswig-Holstein hat insofern eine hervorragende Ausgangsposition.
Im Nordseeraum, im Ostseeraum oder direkt hinter der Landesgrenze in Dänemark können unsere Unternehmen Partner finden, mit denen sich solche Projekte realisieren lassen. Dabei ist für SchleswigHolstein von großer Bedeutung, dass auf Drängen des Europäischen Parlaments beschlossen wurde, die von der Kommission vorgeschlagenen Förderschwellen zu halbieren. Dadurch haben insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, wie sie in Schleswig-Holstein häufig vorkommen, die Chance, eine Förderung aus diesem Fördertopf zu erhalten.
Bevor wir allerdings diesem Antrag der Grünen zustimmen können, würde mich interessieren, welche Erfahrungen die Landesregierung mit dem Programm Marco Polo I gemacht hat. Dieses Programm startete im Jahr 2003 und läuft Ende dieses Jahres aus. Ich beantrage daher, den Antrag der Grünen an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen
- wir können darüber reden - und die Landesregierung zu bitten, dort über die Erfahrungen mit dem Marco-Polo-I-Programm zu berichten, Herr Minister Austermann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke als Erstes Herrn Minister Austermann und den Mitarbeitern des Ministeriums für den aufschlussreichen Bericht. Zweitens danke ich der FDPFraktion, dass sie den Bericht beantragt hat, über den wir heute zu sprechen haben.
Die Westküste ist nicht etwa der Nationalpark Wattenmeer, abgetrennt durch einen hohen Zaun, vor dem Touristen stehen, die die Einwohner wie exotische Tiere bestaunen. Wir von der Westküste sind selbstbewusste, manchmal - Herr Garg hat es gesagt - etwas eigensinnige Menschen, die auf ihre schöne und abwechslungsreiche Landschaft stolz sind, auf unsere Kultur und, mien lever Peter Harry, op de plattdüütsche Spraak. Dat will ik hier ok maal seggen.
Wir haben auch ein großes wirtschaftliches Potenzial, das wir auch positiv zu nutzen wissen. Dass wir ausgesprochen durchsetzungsstark sind, beweist unser nordfriesischer Ministerpräsident Peter Harry Carstensen jeden Tag. Durch Europäisierung und Globalisierung hat sich die Welt verändert. Es werden Grenzen überwunden. Wir brauchen diese Entwicklung. Sie bietet uns Chancen, die wir nutzen müssen.
- Was haben Sie nicht verstanden? Das, was der Ministerpräsident gesagt hat, haben Sie nicht verstanden?
Das machen wir doch gern. Wir sprechen heute zunehmend von Metropolregionen. Von der Metropolregion Hamburg profitieren bereits heute Steinburg, das südliche Dithmarschen bis hin nach Brunsbüttel. Gerade die Westküste einschließlich der Unterelbe ist mit Fug und Recht als ländlicher Raum zu bezeichnen. Noch in den 70er- und 80er-Jahren war die Westküste stark durch die Landwirtschaft geprägt. Wir an der Westküste sind dabei, diesen Strukturwandel in der Landwirtschaft, mein lieber Claus Ehlers, positiv zu bewältigen.
Umso wichtiger ist es heutzutage, die weltweiten Märkte schnell und direkt zu erreichen. Dies ist aber nur durch eine leistungsfähige Infrastruktur zu schaffen. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur bei Straße, Schiene und Wasser sind bereits durch Minister Austermann in seiner dynamischen Westküstenart - die wurde schon angesprochen - angegangen und realisiert worden.
Die neue Lebensader für Schleswig-Holstein, die A 20 mit Elbquerung westlich von Hamburg, ist das Verkehrsprojekt mit höchster Priorität innerhalb der großen Koalition. Die Autobahn wird zu einer wirtschaftlichen Belebung der Westküste beitragen, aber nur dann, wenn der Anschluss an das niedersächsische Fernstraßennetz gewährleistet wird. Für die Weiterentwicklung der Westküste bedarf es aber auch eines Ausbaus der übrigen Infrastrukturmaßnahmen, als da wären: zügiger dreistreifiger Ausbau der B 5, Elektrifizierung der Bahntrasse mit Anschluss an das dänische Esbjerg, Ausbau von DSL- und UMTSNetzen
sowie der Erhalt der Sparkassenlandschaft und der umfassenden Leistungen der Post. Hier ist die Landesregierung gefordert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Was wir an der Westküste und in ganz SchleswigHolstein brauchen, ist eine aktive und zielgerichtete
Förderpolitik. Die Zeit der Gießkannenmentalität ist vorbei. Durch die Erweiterung der EU im Mai letzten Jahres werden die Fördertöpfe nicht praller. Was wir brauchen, ist eine kompetente Aufstellung in Brüssel und in Berlin.
Durch das Hanse-Office in Brüssel müssen wir erreichen, dass gerade für die Westküste und SchleswigHolstein Chancen genutzt werden.
Durch Staatssekretär Dr. Schüler werden in der schleswig-holsteinischen Landesvertretung in Berlin in hervorragender Weise Kontakte zwischen Wirtschaftsvertretern aus Schleswig-Holstein und Vertretern der Bundesrepublik geknüpft. Solche Kontakte werden wir knüpfen, um Investoren für die Westküste zu begeistern.
Die Tourismusbranche - das hat Minister Austermann auch angesprochen - spielt an der Westküste eine herausragende Rolle, die es zu stärken gilt. Wir haben in ganz Schleswig-Holstein 4.600 Beherbergungsbetriebe und 6.500 Gastronomiebetriebe. Eine große Zahl dieser Betriebe arbeitet an der Westküste und im Unterelbebereich. 50 % der Übernachtungen finden in Privatquartieren statt. Wir müssen mit Hochdruck eine Qualitätsverbesserung durch eine Zertifizierung der Betriebe erreichen.
Im Moment arbeiten viele Akteure daran, durch neue Produktbausteine, wie zum Beispiel Wassertourismus, vorhandenes Profil zu schärfen, um im deutschland- und europaweiten Wettbewerb besser bestehen zu können.
Die schwache Einnahmesituation der letzten Jahre hat die Investitionsbereitschaft stark gebremst. Längst überfällige Ersatz- und Modernisierungsmaßnahmen wurden immer weiter verschoben. Die große Koalition hat hier sehr schnell reagiert. Mit der Investitionsoffensive der Landesregierung, des Tourismusverbandes und der DEHOGA sowie dem neu geschaffenen Schleswig-Holstein-Fonds wurden wichtige Zeichen gesetzt. Weitere Hausaufaufgaben stehen noch an. Die Tourismusmarketingstrukturen sind immer noch viel zu kleinteilig. Beim Marketingbereich müssen wir weg vom Kirchturmdenken. Wir müssen hin zu touristischen Zielgebieten und dürfen uns nicht an kommunalen Strukturen und Grenzen orientieren.
Dass wir in diesem Bereich auf einem guten Weg sind, hat gerade in der letzten Woche die Auszeichnung mit drei Tourismus-Oscars anlässlich des deutschen Tourismustages in Saarbrücken gezeigt.
Auch wenn die Landwirtschaft nicht mehr die herausragende Rolle wie vor einigen Jahrzehnten spielt, bietet gerade die Ernährungswirtschaft in unserem Landstrich gute Perspektiven. Zahlreiche hoch qualifizierte Betriebe an der Westküste haben sich sowohl in der Herstellung, Verarbeitung wie auch im Vertrieb auf qualitativ hochwertige Produkte spezialisiert und sind in diesem Marktsegment sehr erfolgreich.
Auch im Hochschulbereich spielt die Westküste seit Gründung der Fachhochschule in Heide ganz vorn mit. Das Studienangebot Tourismusmanagement erweist sich als absoluter Renner und macht die FH Westküste in ganz Deutschland bekannt.
Lassen Sie mich ein paar weitere Beispiele nennen, die das wirtschaftliche Potenzial der Westküste verkörpern. Erfolgreiche Kooperation zwischen Technologiezentren und Wirtschaft beweist auch das Beispiel des Forschungs- und Technologiezentrums in Büsum. Zahlreiche Firmen haben sich durch das FTZ vor Ort angesiedelt. Die Ansiedlung von IZ und ISiT in Itzehoe hat einen spürbaren Aufschwung in der Region gebracht.
Das Kompetenzzentrum „Windenergie“ ist ein Beispiel dafür, wie man im Bereich Windenergie Kompetenzen bündelt, Weiterentwicklungen vorantreibt und Wissenstransfer in Unternehmen leistet. Hier ist ein effizientes Netzwerk für die Windenergiebranche entstanden. Es zeigt sich bereits heute, dass wir durch die landwirtschaftliche Prägung jede Menge Knowhow in Wissenschaft und Wirtschaft zu bieten haben.
Bei der MARINA Biodiesel GmbH steht eine der größten Biodieselanlagen in ganz Europa. Die MARINA GmbH hat mit einer Kapazität von 150.000 t Biodiesel auf dem Bayer-Gelände eine innovative Produktionsstätte errichtet. MARINA steht übrigens für „Maschinenring nachwachsende Rohstoffe“. 90 % der Gesellschafter kommen aus dem schleswigholsteinischen Agrarbereich.
Es gilt, weiterhin neue Ideen zu identifizieren, um dann potenzielle Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter zusammenzuführen, um neue Erwerbsalternativen bereitzustellen. Wir brauchen diese innovativen Arbeitsplätze für die Region.
Fazit meiner ersten Rede vor diesem hohen Haus: Die Westküste zeichnet sich als multifunktionaler ländlicher Raum aus, und zwar durch hohe Lebensqualität, hohe Wohn- und Freizeitwerte, eine eigenständige Wirtschaftsentwicklung, hohe Umweltqualität und eigenständige Profile. Diese Qualitäten müssen wir optimieren, um die Attraktivität der Westküste für den Wettbewerb um Investoren, Gäste und Bewohner hervorzuheben.
Herr Garg, lassen Sie uns endlich beginnen, über die Stärken der Westküste zu reden und nicht dauernd über die Schwächen zu jammern!
Wir werden an der Westküste diese Herausforderung gemeinsam mit der Landesregierung und dem Westküsten-Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen anpacken.
- Herr Garg, frei nach einem bekannten Slogan: Es gibt viel zu tun an der Westküste, packen wir es gemeinsam an!