Arno Jahner

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kalinka, wenn ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer - das machen Sie ja auch mit Ihrer Fraktion und Ihrer Partei - unterhalte, dann erzeugt es immer wieder Verwunderung, dass Sie dieses Thema Gesundheitsmodernisierungsgesetz zu einer landesweiten Debatte nutzen. Es ist immer wieder erstaunlich, dass
Sie zum wiederholtem Male versuchen, mit diesem und über dieses GMG in Schleswig-Holstein Punkte zu sammeln. Darum noch einmal, Herr Kollege: Dieses Gesetz ist durch die Beteiligungspflicht im Bundesrat ein gemeinsam verfasstes Gesetz mit schmerzhaften Einschnitten - auch nach unserer Einschätzung - von bürgerfreundlichen Dienstleistungen, und es taugt überhaupt nicht, es immer wieder populistisch und reißerisch aufzurufen. Bitte, begreifen Sie das endlich.
Begreifen Sie bitte endlich, dass die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung eingeschränkt sind. Es ist und bleibt ein sehr komplexes Regelwerk innerhalb eines Rahmengesetzes und es soll auch weiterhin mit den Selbstverwaltungen sowie dem Bundesausschuss entsprechend seinen Kompetenzen delegiert bleiben. Das wollen die Regierungsfraktionen und die Oppositionsfraktionen in Berlin gemeinsam. Nur der Retter des deutschen Gesundheitswesens, Herr Kalinka, meint, die Landesregierung Schleswig-Holstein könne das richten und werde es richten.
Ich will kurz auf Ihre verfassten Spiegelstriche eingehen, obwohl sie fast wörtlich Bestandteil und Hinweise auf die Umsetzung des GMG sind. Sie fordern ausreichende Aufklärung aller Versicherten. Ja, bitte, wie? Soll die Landesregierung etwa die Aufgabe der Kostenträger übernehmen, der Sozial- und Wohlfahrtsverbände bis hin zu den Verbänden des Verbraucherschutzes? Sie wollen eine genaue Überprüfung des GMG auf Schwachstellen. Wie soll das bitte über die Landesregierung gehen? Nach meiner Information ist auch das originäre Aufgabe des Bundesausschusses. Sie appellieren an die Vermeidung sozialer Härtefälle. Ich will dazu lernen, Herr Kalinka.
- Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Ich will mich einsetzen, wenn Sie mir anhand eines Beispiels deutlich machen, wie so etwas mit Hilfe der Landesregierung umgesetzt werden kann.
Im vierten Spiegelstrich fordern Sie die bessere Aufklärung über Präventionsmöglichkeiten sowie im fünften Vorschlag bessere Angebote von Vorsorgemaßnahmen. Warten wir es ab, warten wir auf das Präventionsgesetz. Und was die Vorsorge angeht, erbitten wir erneute Details, was denn bitte mehr Vorsorge ist und in welchen Bereichen, Herr Kalinka.
Den sechsten Punkt will ich nicht kommentieren. Es bedarf wirklich nicht der Aufforderung der CDU, diese Selbstverständlichkeiten besonders anzumahnen.
Was den siebten Spiegelstrich angeht, ist Ihr Hinweis längst ein fester Bestandteil des GMG, übrigens eine Forderung von Sozialdemokraten hier in SchleswigHolstein. Es geht um die Weiterbildung der Ärzte. Die niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein geben der Aus- und Fortbildung einen hohen Stellenwert.
Der achte Spiegelstrich, in dem Transparenz gefordert wird, bedarf auch einer besonderen Erklärung: Welche Art von Transparenz meint er denn, unser Schutzpatron?
Meine Damen und Herren, die mit der CDU/CSU im Deutschen Bundestag gemeinsam - ich wiederhole noch einmal: gemeinsam - festgeschriebenen Ziele wollen eine effizientere, gesteigerte Qualität der medizinischen Versorgung gerade auch im Bereich der Volkskrankheiten, Schließen der Finanzierungslücke zwischen den Ausgaben- und der Einnahmenentwicklung in der GKV, Stärkung der Patientensouveränität, Verbesserung der Patientenversorgung, Entwicklung und Aufzeigen von weiteren Versorgungsstrukturen, Neugestaltung und Vergütung im ambulanten Bereich. Die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln soll neu geordnet werden. Die Organisationsstrukturen sollen reformiert werden. Dazu gehört eine Neuordnung der Finanzen. Es wird weiterhin in einigen Bereichen Umsetzungsprobleme geben. Das sehen wir auch so. Ich bin froh, dass viele kritische Punkte in dem bereits zweimal von mir erwähnten Bundesausschuss beraten und auch abgeschlossen wurden.
Eines ist jedoch klar, Herr Kalinka, und ich glaube, ich weiß, was Sie reitet, auch wenn Sie das GMG als Ganzes oder Teile daraus bis zum 20. Februar 2005 immer wieder in diesem Hause problematisieren wollen. Ihr populistischer Ansatz ist deutlich erkennbar. Der mündige Bürger wird durch derartige Showanträge ein weiteres Mal verunsichert. Ich frage mich, wann endlich ein Berliner Kollege Ihrer politischen Heimat, vielleicht sogar Ihr Spitzenkandidat, Sie über die Entstehungsgeschichte und Handhabung dieses Gesetzes aufklärt.
Mein letzter Satz: Das spannendste in dieser Woche und Debatte waren die „Kieler Nachrichten“ vom 29. April 2004, der Experte für Gesundheit, Herr
Professor Dr. Beske: „Gesundheitssystem besser als sein Ruf.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu: Im Vorfeld zu der heutigen Debatte über den Antrag habe ich mir Gedanken darüber gemacht, wie man so ein Thema tatsächlich mit zehn Minuten ausfüllen kann. Frau Kolb, nach diesem Beitrag von Ihnen muss ich gestehen: Das fällt mir schwer und ich werde hier mit Sicherheit keine zehn Minuten stehen, weil ich aus meinem Redebeitrag einige Dinge herausgestrichen habe. Ich kann nicht verstehen, wieso Sie einen Antrag mit dem Text „Auswirkung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes in SchleswigHolstein“ benutzen, um uns hier im Parlament zu sagen, dieses Gesetz sei Schrott und eine Missgeburt. Ich weise das aufs Allerschärfste zurück.
Ich habe mich natürlich gefragt, warum Sie es so eilig haben mit so einem Antrag, da das Gesetz noch nicht einmal zwei Monate alt ist, und Sie dem Gesetz keine Chance geben, sich zu entwickeln. Ich kann mich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass Sie, verehrte Frau Kollegin Kolb, mit diesem Antrag ein wenig Sensationsmentalität verbreiten wollen, denn ich glaube, dass das im Moment in Ihr Konzept passt.
Grundsätzlich dürfen Sie das ja auch, das kann Ihnen niemand verbieten - das ist mir wohl klar -, aber ich wundere mich bei diesem Thema immer wieder, wo Ihre Mitverantwortung in dieser Sache bleibt. Ich wundere mich, dass Ihre Partei der Ärzte und Apotheker sowie die CDU-Kolleginnen und -kollegen aus der Bundesopposition offensichtlich nicht erkennen, dass sie viel, ja sehr viel Mitverantwortung bei diesem Gesetz haben. Sie dürfen nicht vergessen, dass es sich um ein Gesetz handelt, dem der Bundesrat zugestimmt hat. Ich gebe ganz offen zu: Wir Sozialdemo
kraten haben da ganz viele bittere Pillen geschluckt und große Zahnschmerzen gehabt - um einmal in der Gesundheitssprache zu bleiben -, weil wir viele Sachen schlucken mussten, um den Reformprozess überhaupt in Gang zu bringen.
Die Geschichte mit der Praxisgebühr, die Geschichte mit der Chroniker-Regelung - wir sind so offen und ehrlich, dass wir auch gesagt haben: Meine Güte noch einmal, das fanden wir nicht so gut. Das ist ehrlich, das kann man ruhig sagen, das gehört zur Offenheit dazu.
Trotzdem muss man die Möglichkeit haben, auch andere Leute in Verantwortung zu nehmen. Vergessen Sie bitte bei dieser Aktion nicht, dass es den so genannten Bundesausschuss gibt. Auch dieser Bundesausschuss hat viel zu spät die ersten Erfahrungen, die ersten Richtlinien vorgegeben, und nach denen wir hätten handeln sollen.
Zu Ihrer Information - wer es nicht gelesen hat -: Es gibt brandneu ein Urteil des Sozialgerichts Berlin - das ist gestern über den Ticker gegangen -, das bestätigt, dass die Praxisgebühr verfassungsgerecht ist.
- Nein, ich möchte das nur sagen, weil die Praxisgebühr im Grunde genommen eine Krankenkassengebühr bedeutet. Das wissen wir alle. Das ist für viele Leute ja schwierig nachzuvollziehen.
Frau Kolb, ich hatte die ganze Zeit über gehofft, dass in Ihrem Antrag ein Druckfehler enthalten ist und der Bericht nicht in der 40., sondern in der 41. Tagung gegeben werden sollte; aber Sie wollten den Bericht ja tatsächlich heute schon haben. Das hat die Sache natürlich nicht einfacher gemacht. Ich habe versucht, mir Informationen zu besorgen. Es ist wirklich schwierig. Ich darf Sie herzlich bitten, das zu verstehen. Wir haben uns gerade noch einmal darüber unterhalten.
Die Krankenkassen der Bundesrepublik Deutschland haben ihren Jahresabschluss 2003 noch nicht gefertigt. Da können Sie doch nicht erwarten, dass die uns jetzt sagen, wie weit die Krankenkassenbeiträge sinken. Ich habe - über eine Quelle - erfahren, dass sich die Zahl der Krankenkassen von vorher 309 auf zurzeit 288 verringert hat. Das ist eine Fusionsgeschichte, das ist keine Auswirkung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Das ist ein ganz normaler
Vorgang, der letztendlich auch dazu führen wird, ein Stück Einsparung zu erzielen.
Zu bestimmten Bereichen, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, den Belastungen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner über die Sozialhilfe - Sie haben das in Ihrem Antrag ein bisschen spannend „Taschengeldbelastung“ genannt - gibt es, wenn Sie sich genau erkundigt haben, schon längst Regelungen mit den Spitzenverbänden der kommunalen Vereinigungen und den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege. Da gibt es die großen Schwierigkeiten, die Sie gern sehen wollen, im Moment nicht.
Meine Damen und Herren, ich will hier schließen. Ich weiß jetzt nicht, wie wir mit dieser ganzen Geschichte umgehen. Normalerweise nehmen wir den Bericht zur Kenntnis und dann ist das erledigt. Ich glaube, wir können erst in einem halben oder in einem Jahr darüber reden, welche Auswirkungen das grundsätzlich hat, welche Auswirkungen das speziell auf Schleswig-Holstein hat. Ich weiß nicht, wie wir das extra herausfiltern sollen.
Frau Kolb, wie gesagt, ich bin nach Ihrem Redebeitrag ein bisschen durcheinander. Ich habe mich so darüber geärgert, dass ich gar nicht mehr das sagen kann, was ich Ihnen sagen wollte.
Ich finde das so daneben. Ich halte das für einen Missbrauch. Ich habe mich darüber geärgert, dass Sie das Gesetz „Missgeburt“ und „Schrott“ nennen. Das ist erstens dieses Parlaments nicht würdig und zweitens - -
Herr Präsident, nein. - Ich bin am Ende meiner Ausführungen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will meinen Redebeitrag mit einem Zitat aus dem Landtagsprotokoll über die Sitzung am Freitag, dem 14. Dezember 2001, mit freundlicher Genehmigung des Präsidiums beginnen. Dort heißt es in dem Redebeitrag der Kollegin Hinrichsen aus Anlass der zweiten Lesung des GDG:
„Wir haben dann noch einen Berichtsantrag gestellt - darauf sind die Kolleginnen und Kollegen ja schon eingegangen -, weil wir meinen, dass der Landtag in zwei Jahren nachsehen muss, was die kommunale Ebene aus dem neuen Regelwerk gemacht hat und ob weiterer Regelungsbedarf seitens des Landes besteht.“
Um es deutlich zu sagen: Vielen Dank, Frau Kollegin Hinrichsen, für den damaligen Antrag. Er hätte eigentlich auch von uns kommen können, ja müssen. Er macht deutlich, dass es doch etliche Dinge gibt, über die wir noch reden müssen. Der Antrag wurde - darauf wurde schon hingewiesen - mit Ausnahme der CDU von allen Fraktionen dieses hohen Hauses angenommen. Wie sich die CDU dazu gestellt hat, wurde von meiner Vorrednerin gerade treffend beschrieben. Der Antrag macht deutlich, dass ein Bericht wie der vorliegende gebraucht wird. Wir wollen diesen Bericht anschließend zur weiteren Beratung an den Fachausschuss überweisen.
Es lässt sich allerdings jetzt schon sagen, dass die Berichterstattung anhand von Beispielen deutlich macht, wie wichtig eine Novellierung dieses Teils des öffentlichen Gesundheitsdienstes gewesen ist. Ich selbst kann nach Gesprächen mit meinem örtlichen Gesundheitsamt feststellen, dass dieses Gesetz die Eigenverantwortung gestärkt hat. Man ist in diesem Bereich ein Stückchen weitergekommen. Der Bericht zeigt, dass die in der damaligen Zeit eingeworbenen Änderungsanträge der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtig und richtungweisend waren. Es war gut, die Aufgaben nach § 6 betreffend die Gesundheitsberichterstattung zu präzisieren. Hinsichtlich der in § 7 festgelegten Handlungsanweisung für den Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit war es wichtig, auf die regelmäßige Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen hinzuweisen und klare Richtlinien einzubauen. Gerade dieser Bereich ist auf der Seite 7 des Berichts positiv hervorgehoben worden. Für die hier in den Fraktionen verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen hat der nunmehr geänderte § 8 mit seiner Ergänzung im Bereich der Migrantinnen und Migranten, der Obdachlosen und der Unterstützungsbedürftigen seine Berechtigung gefunden.
Ich sagte damals in der zweiten Lesung, dass dieses neue Gesundheitsdienstgesetz ein gelungener Meilenstein ist. Es ist wahrlich ein Stück gelebtes Gesundheitsmanagement - so habe ich mich ausgedrückt -, das mit Leben erfüllt ist. Der Bericht zeigt dieses deutlich auf. Ich wiederhole mich gern, wenn ich noch einmal sage: Moderne Zeiten erfordern modernes Handeln. - Das Ergebnis liegt vor.
Für uns sind die beispielhaften Aufzählungen und Darstellungen der Erfahrungen und Bewertungen der kommunalen Träger wichtig und beratenswert. Ich erspare es mir, hier einzeln auf die Punkte einzugehen. Die kreisfreien Städte und die Kreise selbst haben die Möglichkeit, sich anhand dieses Berichts zu orientieren, sich zu vergleichen, und zwar - darauf hat Frau Hinrichsen schon hingewiesen - über eine gemeinsame Gesundheitsberichterstattung hinaus - da gibt es Etliches -, und mitzuhelfen, eventuell vorhandene Defizite abzubauen.
Auch dieser Bericht macht deutlich: SchleswigHolstein ist ein Gesundheitsland, das selbst in Form dieser Gesetzgebung deutlich macht, wie fortschrittlich, innovativ und beweglich es ist. Ich danke ausdrücklich dem zuständigen Ministerium für diesen Bericht und beantrage, wie anfangs angekündigt, die
Überweisung in den Fachausschuss zur weiteren Beratung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, ich habe wirklich bis eben geglaubt, das wäre einmal ein Thema, bei dem Sie nicht vor Aufregung den berühmten dicken Hals bekommen. Aber es war wieder so.
- Es war berechtigt. Gut. - Um es gleich zu Beginn meiner Rede deutlich zu sagen: Wir Sozialdemokraten begrüßen dieses Urteil, und zwar insbesondere deshalb, weil nun endlich Klarheit über die Anerkennung der Bereitschaftsdienste geschaffen wurde.
Dieses Urteil fordert die Kliniken auf, intelligente und kreative Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Der schwierige Teil des Kampfes - ich sage einmal: - im Haifischbecken der Gesundheitspolitik beginnt, wenn es jetzt heißt, den Urteilsspruch in die Krankenhauswirklichkeit umzusetzen. Allein schon die Tatsache, dass nach Berechnungen des Marburger Bundes mindestens 15.000 und nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft bis zu 27.000 neue Arztstellen und geschätzte 14.000 Stellen in der Pflege neu geschaffen werden müssen, wird die Belastungen im Gesundheitswesen um circa 2 Milliarden € erhöhen. Das bedeutet - das haben Experten ausgerechnet - eine Beitragserhöhung um cirka
0,3 Prozentpunkte. Und dies alles mitten in der Diskussion über die Gesundheitsstrukturreform.
Meine Damen und Herren, der Einzug der Stechuhr in die Krankenhäuser, wie der „Spiegel“ in seiner letzten Ausgabe die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kommentiert, wird auch Probleme beim handelnden Personal ergeben, bei den Stationsärzten zum Beispiel. Bei vielen wird die Umsetzung des Urteils auf Mindereinnahmen im Einkommensbereich hinauslaufen.
- Lesen Sie den „Spiegel“, Herr Kayenburg. Ich sage ja gar nicht, dass das die Weisheit ist. Aber dort werden wirklich gute Beispiele dafür genannt, was dies bedeutet. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen.
Ich habe bereits in meiner Rede am 13. Juli 2001 auf diese Problematik hingewiesen, Herr Kalinka. Was übrigens Ihren Vorwurf des Nichtstuns an die Regierung angeht, erlaube ich mir, mit Genehmigung der Frau Präsidentin aus dem Protokoll zu zitieren.
- Vom 13. Juli 2001, Herr Kubicki. - Da sagt Herr Kalinka:
„Zeit zum Handeln. Wir als CDULandtagsfraktion haben einige Vorschläge unterbreitet, die allesamt das Ziel haben, die Überbelastung zu reduzieren.“
Das ist jetzt zwei Jahre her, meine Damen und Herren. Aber im Fachausschuss haben wir über so etwas nie gesprochen. Über Ihre Modelle, darüber, wie wir es schaffen, die Arbeitszeit zu reduzieren, haben wir nie diskutiert, Herr Kalinka.
- Sagen Sie hier gleich das Gegenteil. Ich bin bei allen Sitzungen dabei gewesen.
Herr Kalinka - -
Nein, nein, Herr Kalinka, bleiben Sie sitzen!
Es ist wie so oft, Herr Kalinka, heiße Luft.
Meine Damen und Herren, ich will nicht unerwähnt lassen, dass die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Umsetzung unter dem Aspekt neuer organisatorischer und wirtschaftlicher Abläufe in den Kliniken sehen. Sie bezweifeln auch die Notwendigkeit der Schaffung der erwähnten neuen Stellen. Ich bezweifle dies ebenso, zumindest in dieser Höhe. Als könnten wir, wie vorgeschlagen, Modelle der Städtischen Kliniken Ingolstadt oder der Landesbetriebskrankenhäuser in Hamburg so einfach kopieren! Das ist nicht möglich.
Ich will nicht unerwähnt lassen, dass die beiden beteiligten Ministerien unter Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein schon heute über die Konsequenzen beraten. Staatssekretär Fischer hat am 15. September 2003 darauf hingewiesen.
Wie Sie sicherlich wissen, Herr Kalinka - die Frau Ministerin hat schon darauf hingewiesen -, hat die rot-grüne Koalition am 10. September 2003, nur wenige Tage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, einen Änderungsantrag gefasst. Damit hätte sich eigentlich der eine Ihrer Anträge erledigt. Aber wir wollen ihn dennoch im Fachausschuss diskutieren. Ihren Antrag Drucksache 15/2894 werden wir ebenfalls an den Fachausschuss überweisen, um ihn zu beraten.
Meine Damen und Herren, ich denke mit dieser Art der Behandlung der beiden Anträge des Schutzpatrons des deutschen Krankenhauswesens, Werner Kalinka,
haben SPD und Grüne deutlich gemacht, dass sie sich der Sache annehmen, dass sie sich der Bedeutung bewusst sind, dass sie aber auch die Grenzen des Landesparlamentes sehen und im Übrigen volles Vertrauen in die Handlungsweise des schleswig-holsteinischen Fachministeriums haben.
Der vorliegende Bericht ist ein eindrucksvoller Beweis dafür.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur die vorgerückte Zeit, die mich veranlasst, es kurz zu machen. Herr Kalinka, wir werden auf der Grundlage des im Sozialausschusses gefassten Beschlusses mit Ihnen im Plenum diskutieren. Ich zitiere noch einmal den letzten Satz:
„Die Landesregierung wird gebeten darzustellen, in welchen Bereichen sie im Kindergesundheitsschutz tätig ist.“
Auf dieser Basis und nicht, um Ihnen - kurz gesagt - Streicheleinheiten zu geben, weil Sie sich im Ausschuss nicht haben durchsetzen können, werden wir hier diskutieren.
Ich habe nie die Chance, ganz ruhig zu antworten. Das ist irgendwie unfair.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, es ist schon ein starkes Stück, wie Sie es geschafft haben, im Zusammenhang mit einem Bericht der Landesregierung über den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein Gedanken über die Gesamtstruktur der Gesundheitspolitik in der Bundesrepublik und über die Reform, die jetzt ansteht, einzubringen. Ich habe nicht verstanden, was das soll.
- Das ist keine starke Leistung. Ich will Ihnen ganz offen sagen, was ich denke: Er hat sich mit einem solchen Einstand als seriöser Gesundheitspolitiker disqualifiziert.
Ich will versuchen, mich kurz zu fassen und in der Hälfte meiner Redezeit auf die inhaltlichen Dinge in diesem Bericht eingehen.
Meine Damen und Herren, vorab können wir wohl mit Stolz behaupten: Der Versuch, das Land Schleswig-Holstein als Gesundheitsstandort zu etablieren, ist vollauf gelungen.
Das gilt insbesondere für den Bereich der stationären und ambulanten Einrichtungen der Krankenhäuser. Ich erinnere daran: Es gibt 107 Kliniken in Schleswig-Holstein. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind ausreichend, und eine optimale Versorgung der Bevölkerung ist jederzeit gesichert. Dies war, wie Sie wissen, auch die Grundlage bei der Erstellung des Krankenhausrahmenplans.
Das ist wieder so ein Ding: Sie wissen doch, dass der Krankenhausrahmenplan fortgeschrieben wird. Sie wissen, dass die Einführung der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen eine wichtige Rolle bei der weiteren Planung spielen wird. Sie wissen, dass es permanent - ich war selbst gemeinsam mit Ihnen und Heiner Garg dabei - Gespräche mit der Krankenhausgesellschaft über diesen Bereich gibt. Trotzdem stellen Sie sich frech hier her und erklären solche Sachen! Übrigens mit
sehr viel Farbe. Das muss Sie aufgeregt haben. Keiner wusste mehr, worüber Sie überhaupt sprechen, Herr Kalinka.
Ich denke, auch das war in einem Flächenland, wie wir es sind, eine besonders gute Leistung.
Der Bereich der touristischen und wirtschaftlichen Nutzung wird gleich noch von meinem Kollegen Hermann Benker angesprochen.
Wenn wir wissen, meine Damen und Herren, dass in der Gesundheitswirtschaft in Deutschland über 4 Millionen Menschen beschäftigt sind, dann können wir in etwa abwägen, wie viele Menschen in Schleswig-Holstein in den Einrichtungen selbst oder über die zahlreichen Zulieferfirmen einen Arbeitsplatz in diesem Bereich haben. Die international tätigen Drägerwerke in Lübeck sind eines von vielen Beispielen für die Gesundheitsindustrie unseres Landes.
- Applaus aus der Lübecker Ecke. - Meine Damen und Herren, als die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung am 10. Mai 2000 die Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein initiiert hat, zum Beispiel mit der Schaffung eines Initiativkreises „Gesundheit“hat sie Vorbildliches getan. Wer hätte damals schon gedacht, dass Telemedizin, grenzüberschreitende medizinische Leistung und Internetportale oder aber der bundesweit anerkannte elektronische Patientenausweis zehn Leitprojekte hervorbringen, und dass mittlerweile auf dieser Basis 150 Personen tätig sind?
Der Bericht geht dankenswerterweise sehr detailliert auf die Gesundheitsversorgung im Bereich der stationären Versorgung ein. Ich nehme das nach SGB V genehmigten Modellprojekt Schmerzklinik - Herr Kalinka, es steht etwas darüber im Bericht -, und das Modellprojekt im Bereich der qualitätsgesicherten Mammadiagnostik. Daneben gibt die Versorgung im ambulanten Bereich mit über 4.350 Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass im Jahr 2000 auf einen Arzt 277 Einwohner kamen. Der Bundesdurchschnitt lag bei 279.
Wo Gesundheit angeboten wird, sprechen wir auch über Rehabilitation. Sie ist mittlerweile in über 84 Einrichtungen gewährleistet. Wir reden über Gesundheitsziele als Instrument der Gesundheitspolitik. Das ist ebenfalls ein wesentlicher Teil des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein. Wir reden über
Prävention als die tragende Säule in der Gesundheitspolitik.
Mindestens eine Stunde Redezeit bräuchte ich allein für meinen Part, die Meinung der SPD-Fraktion zu diesem Bericht kundzutun.
Ich sollte und könnte noch ausführlich über die Ausbildung in den verschiedenen Gesundheitsberufen, über weitere bereits praktizierte Modellvorhaben, über ökonomische Bildungszentren, über Bildungszentren für Berufe im Gesundheitswesen, über die Telemedizin und den wohl wichtigsten Bereich, die Weiterbildung, reden, wo dieses Land, diese Regierung unheimlich viel anbietet.
Ich habe diese Zeit leider nicht. Ich habe aber die Erkenntnis erlangt, dass die Landesregierung - übrigens mit der uneingeschränkten Unterstützung der SPD-Fraktion - Beispielhaftes geleistet hat und rechtzeitig die Zeichen der Zeit nutzt und umsetzen wird. Dafür sei ihr von dieser Stelle aus Anerkennung und Dank ausgesprochen.
Es ist für mich als Gesundheitspolitiker gerade in diesen Zeiten ein gutes Gefühl, dass Gesundheitspolitik eben nicht statisch ist. Sie bewegt sich doch. Ich verbinde diese Feststellung mit einem herzlichen Gruß an alle Verantwortlichen in Berlin, ganz besonders an die Blockiererpartei CDU.
- Es gibt bei Ihnen einen guten Gesundheitspolitiker. Das ist Seehofer. Und den kanzelt ihr permanent weg.
Ich will zum Schluss kommen mit der Feststellung, dass wir begreifen müssen, dass Schleswig-Holstein bei allem, was die Medizintechnik und den medizinischen Fortschritt angeht, also bei allem, was im Gesundheitsbericht beschrieben wird, nicht nur geographisch oben liegt.
Ich beantrage die Überweisung des Berichtes in den Sozial- und Gesundheitsausschuss,
mitberatend in den Wirtschaftsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, Gratulation, das war eine der ersten Reden, die ich von Ihnen gehört habe, ohne dass Sie draufgeschlagen haben, dass Sie ruhig geblieben sind, dass Sie sachlich waren. Schön, dass wir das mal erleben durften. Das ist eine völlig neue Erkenntnis.
Vielleicht können wir auf dieser Basis in Zukunft weiterarbeiten.
- Das ist nicht übertrieben, das ist schon so okay.
Um das gleich vorweg zu sagen: Den hier vorliegenden Antrag des Kollegen Kalinka werden wir von der Sache her unterstützen.
- So entstehen Freundschaften.
Auch wir erwarten einen neuen, den heutigen Gegebenheiten angepassten Kindergesundheitsbericht. Gleichwohl wollen wir, was die Erstellung eines solchen wirklich brauchbaren Berichts angeht, die nötige Zeit finden und die nötigen Finanzmittel gesichert sehen. In der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes hat sich die Bundesregierung verpflichtet, allen in der Bundesrepublik lebenden Kindern ein Höchstmaß an Gesundheit zu garantieren. Gesundheit, das ist laut Weltgesundheitsorganisation der Zustand vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens, nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.
Der im Jahre 1997 von der damaligen wie jetzigen Regierung veröffentlichte Bericht zur Gesundheitslage der Kinder in Schleswig-Holstein - Herr Kalinka hat Ihnen das Exemplar eben gezeigt - ist ein solches 64 Seiten starkes Papier. Was die Darstellung der einzelnen Komponenten angeht, hat es diese Forderungen erfüllt. Dies ist auch die Grundlage weiterer Planungen. Für einen bundesweit geplanten Kinder- und Jugendgesundheitsbericht, den - darauf hat man sich geeinigt - das Robert-Koch-Institut erstellen wird, werden aus diesem Bericht heraus durch die Landesregierung auch Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um Sonderauswertungen in den Jahren 2004
und 2005 zu ermöglichen. Bei einer realistischen Betrachtung dieses Berichts über die Kinder- und Jugendpsychiatrie mit der eben erwähnten Sonderauswertung, Herrn Kalinka - da unterscheiden wir uns, was den Zeitablauf angeht; ich sage es noch einmal sehr deutlich -, erwarten wir den Bericht - erschrecken Sie nicht - bis Ende 2006.
- Ja, es ist so. Wir gehen davon aus, dass er dann vorliegen wird.
Herr Kalinka, um Sie jetzt wieder zu beruhigen, ich komme auf Ihren Antrag zurück. Wir können uns vorstellen, dass es in unregelmäßigen Abständen Zwischenberichte im Sozialausschuss geben wird. Bitte, vergessen Sie nicht, meine Damen und Herren, eine Gesundheitsberichtserstattung befasst sich mit der systematischen Analyse und Bewertung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung, der Gesundheitsgefährdung und der Gesundheitsversorgung. Darum erwarten auch wir von dem neuen Bericht eine ausführliche Darstellung zum Beispiel über die Bereiche der Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, den Impfungsgrad, die Schuleingangsuntersuchungen, die Zahngesundheit, die Unfallrisiken als immer noch große Problembereiche. Großen Wert legen wir auf die Bereiche der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit ihren ambulanten und stationären, aber dann hoffentlich laut Krankenhausrahmenplan umgesetzten dezentralen Versorgungen sowie auf eine dezentrale Auskunft über Jugend- und Kindergesundheit im Zusammenhang mit Armut.
Meine Damen und Herren, wir lehnen diesen Antrag nicht ab. Wir wollen ihn im Fachausschuss begleiten, denn wissenschaftlich fundierte Gesundheitsberichte benötigen einen zeitlichen Vorlauf, um Problemstellungen und angemessene Methoden abzugleichen. Wir benötigen dabei Zeit für die Durchführung der notwendigen Untersuchungen und die abschließende Betrachtung der gesammelten Ergebnisse, aus denen dann ein Gesundheitsbericht im eigentlichen Sinne entsteht.
Neben dieser zeitlichen Betrachtung darf auch der finanzielle Aspekt nicht unterschätzt werden. Kein Gesundheitsbericht, der diesen Namen verdient hat, ist im Hauruck-Verfahren herzustellen und er ist auch nicht zum Nulltarif zu bekommen.
Wir beantragen die Überweisung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss zur ausführlichen Beratung.
Nein, das ist ein Teil meines Redebeitrags, in dem ich diesem Parlament sage, für eine wissenschaftlich fundierte Aussage für den Kinder- und Gesundheitsbericht brauchen wir eine so lange Zeit. Ich mag mich irren, das wäre schön, aber ich denke, es dauert seine Zeit.
Herr Kalinka, Sie können sich jetzt ruhig an den Kopf fassen.
Herr Hay, ich bitte doch sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist geschafft! Nachdem die Institutionen und Verbände ihre Stellungnahmen eingereicht haben und die Anregungen und Wünsche im Rahmen des Machbaren in das Gesetz eingeflossen sind, liegt heute der Entwurf zur Entscheidung vor. Wir können dieses Gesundheitsdienstgesetz wahrlich als einen Meilenstein, als sehr gelungen bezeichnen.
Schon in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen: Dieses Gesetz ist den Bedürfnissen der Kreise und kreisfreien Städte angepasst. Sie haben die große Möglichkeit, ein echtes Gesundheitsmanagement zu betreiben, die Ausführung eines Gesetzes, das in vielen Bereichen ausdrücklich von Kannbestimmungen spricht.
Ich habe mich schon sehr über die Stellungnahme der Ärztekammer gewundert, die nunmehr bezweifelt, dass eine Verwaltungsfachfrau oder ein Verwaltungsfachmann ein Gesundheitsamt leiten kann. Keiner hat die Kompetenz und Arbeit der Amtsärzte oder sonstiger medizinischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infrage gestellt. Es wäre aber mit Sicherheit eine Entlastung der Ärzte, wenn Verwaltungshandeln nicht mehr Teil ihrer Arbeit wäre. Natürlich kann und darf ich wiederhole mich: kann und darf! - eine Verwaltungsfachkraft an der Spitze die Aufgaben eines Arztes nicht wahrnehmen. Natürlich brauchen wir weiterhin fachlich versierte Ärzte im Gesundheitsdienst, um zum Beispiel die anfallenden Arbeiten sowie die hoheitlichen Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz oder nach dem PsychKG wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, Herr Kalinka, die Behauptung, die Bevölkerung sei „schutzlos gegen Bioterror“, halte ich, gelinde gesagt, für frech und der Öffentlichkeit gegenüber unverantwortlich.
Herr Kalinka, es ist schon interessant, wie Sie auf jeden Zug aufspringen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihren Hang zur Profilierung zu pflegen.
Gestern war noch „alles Quatsch mit dem AnthraxAlarm“ und heute die Behauptung, es werde nicht genug getan! Sie machen sich unglaubwürdig, Herr Kalinka. Unglaubwürdig!
Zurück zum Gesundheitsdienstgesetz! Wir bleiben dabei: Hatten wir bis zur Novellierung schon ein gutes Gesundheitsdienstgesetz, so ist das uns nun vorliegende in einigen Bereichen ergänzt und verbessert worden.
- Sei einmal ruhig, Kollege Schlie! - Wir hatten in diversen Sitzungen mit erneuten Nachfragen und fruchtbaren Diskussionen mit den beteiligten Verbänden und Institutionen die Ihnen nunmehr vorliegenden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Ich denke, jeder hier im Haus kann dem Gesetz zustimmen.
Unter den Punkten eins und zwei der Änderungsanträge sind mehr formale, redaktionelle Änderungswünsche berücksichtigt worden. Mit dem Punkt drei wollen wir im Bereich der Gesundheitsberichterstattung zumindest einmal in einer Legislaturperiode einen Bericht zur Auswertung erhalten. Dieser Bericht soll unter anderem die Möglichkeit zum Austausch zum Beispiel innerhalb der kommunalen Familie eröffnen.
Im Bereich der Zahnerkrankungen und hier besonders der Gruppenprophylaxe wollen wir eine Ausdehnung auf andere relevante Gruppen.
Wenn ich schon von Ausdehnung, von Berücksichtigung, von Gruppen und von Personen rede, gilt dies natürlich auch für den unter Punkt fünf unseres Änderungsantrags erwähnten Personenkreis. Im letzten Punkt geht es erneut um eine eher redaktionelle Änderung. Alle anderen Paragraphen im Gesetzentwurf sind Handwerkzeug für eine gute, kostengünstige und effektive Arbeit mit einem modernen Gesundheitsdienstgesetz.
Ich muss noch einmal auf Sie zurückkommen, Herr Kalinka.
Sie haben für die Äußerung der Ärztekammer wieder einmal die Klinge gezogen, sich wie ein Ritter vor sie gestellt. Ich sage Ihnen hier und heute: Die Stellungnahme des Ministeriums war okay; nichts ist hier stillos und arrogant. Ich habe Ihnen anhand des Beispiels der Leitung eines Gesundheitsamtes deutlich gemacht, wie die Ärztekammer fälschlicherweise Alarm geschlagen hat. Sie haben hier wirklich Äpfel mit Birnen verglichen. Begreifen Sie es bitte endlich. Lesen Sie die Begründung zum Gesetzestext. Dann werden auch Sie den Inhalt verstehen. Wo, bitte, Herr Kalinka, hat die erwähnte Ärztekammer Stellung bezogen? - Ich habe in den Stellungnahmen nichts gesehen.
Ich komme zum Schluss. Dieses Ihnen vorliegende novellierte Gesundheitsdienstgesetz gibt die Möglichkeit der übergreifenden, interkommunalen Zusammenarbeit, wie in § 4 ausdrücklich beschrieben. Dieses Gesetz garantiert eine Einbindung in kommunales Handeln, wie in § 5 ausdrücklich erwähnt. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Entlastung, etwa der Einbindung der niedergelassenen Ärzte. Zu dieser positiven Regelung hat die Ärztekammer überhaupt nichts gesagt. Das ist schon interessant.
Kurzum noch einmal: Moderne Zeiten fordern modernes Handeln, fordern ein solches Gesundheitsdienstgesetz. Es wird die gesteckten Erwartungen erfüllen. Dessen sind wir uns sicher. An Sie, Frau Ministerin, noch einmal Dank für die geleistete Arbeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist der Moment, wo man sich beliebt machen kann. Ich sage es noch einmal: Wir hatten uns ja vereinbart, dass wir bei Zweiminutenbeiträgen bleiben. Ich will versuchen, es wirklich kurz zu machen.
Herr Kalinka, ich habe das jetzt bei Ihnen nicht verstanden. Wir haben im Sozialausschuss zusammen diskutiert und wir haben uns auch darüber geeinigt. Wir haben zum Schluss zu Ihren Beispielen, die wir mit hineingenommen haben, einvernehmlich gesagt: Wir warten auf einen Bericht im zweiten Quartal 2002.
- Bleiben Sie sitzen, Sie bekommen von mir nicht die Zustimmung zu einer Zwischenfrage.
Warum - das ist hier jetzt ernsthaft die Frage - warten Sie diesen Bericht nicht ab, damit wir dann endlich auch auf vernünftiger Basis darüber diskutieren können? Nur auf der Grundlage dieser Einschätzung des Fachministeriums werden wir unsere weiteren Diskussionen fortsetzen.
Herr Kalinka, Sie können Ihre Argumente gleich in einem weiteren Dreiminutenbeitrag vortragen. Aber ich habe es mir vorgenommen, bei meinen zwei Minuten zu bleiben.
Nur noch so viel: Wahr ist, dass die Spitzenfunktionäre der Ärztekammer einen neuen Schutzpatron brauchen, unwahr ist, dass das Werner Kalinka ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vorab will ich kurz auf die Sitzung des Sozialausschusses vom letzten Donnerstag zu sprechen kommen. Der Ausschuss befasste sich mit diesem Thema. Der Beitrag der Kollegin Tengler, in dem sie Deeskalation, Ruhe, Besonnenheit und die nötige Sensibilität einforderte, hat mir imponiert. Ich schließe mich dem grundsätzlich an.
Aber so ist das dann, meine Damen und Herren: Man will diese Freundschaft ja auch nicht beschädigen. Dann sagt man sich, vielleicht passiert ja heute nichts.
Ich muss einfach noch einmal Folgendes an meinen guten Herrn Kalinka zurückgeben: Wissen Sie, wenn man Sie in der entsprechenden Ausschusssitzung erlebt hat, gesehen hat, mit welcher Akribie Sie dort nachgefragt haben - zum Beispiel haben Sie den Staatssekretär gefragt, wie wer wo wann denn mit wie viel Personen welchen Transport gemacht hat -, dann muss ich Sie daran erinnern, dass Sie von der Kollegin Heinold einmal so freundlich als „Spürnase“ bezeichnet wurden. Ich setze einen drauf: Ich glaube mittlerweile wahrhaftig, Sie haben in Ihrer Jugend zu viele NickKnatterton-Hefte gelesen, Herr Kalinka!
Zur Sache! Deeskalation, Ruhe, Besonnenheit und die nötige Sensibilität - genau das hat die Landesregierung bewiesen. Ich will hier in diesem hohen Hause namens der SPD-Fraktion der Landesregierung und besonders dem Ministerium für Gesundheit sowie dem Innenministerium für die besonnene, ruhige und informative Handhabung dieser Angelegenheit gratulieren und unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen.
Meine Damen und Herren, ich sage es ausdrücklich: Dies war ein sehr gutes Krisenmanagement des Landes
und ein gutes Krisenmanagement der Stadt Neumünster.
Ich darf Sie recht herzlich bitten, meine Damen und Herren des Ministeriums: Richten Sie diesen Dank auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus.
Uns haben die Aussagen des Herrn Kollegen Dr. Klug irritiert, der die Regierung als „Panikorchester“ bezeichnete, und des Herrn Kollegen Kalinka, der behauptete, die zuständige Ministerin Moser hätte den Schlagzeilen den Vorrang vor Seriosität gegeben. Ja, was wäre wohl gewesen? Sie hätten bei der kleinsten Unterlassung auf den Barrikaden gestanden. Sie hätten kein gutes Haar an der Regierung gelassen. Sie wären diese „Neunmalklugen, hinterher Besserwisser“ gewesen! Das ist Ihr Stil!
Ich wiederhole: Das Vorgehen der Landesregierung war korrekt und richtig. Und nun, Herr Dr. Klug, kommt Ihre Wahrscheinlichkeitsberechnung mit dem Vulkanausbruch auf der Hallig Gröde! Ich habe das gelesen.
Herr Dr. Klug, gestatten Sie mir ein bisschen Kirchturmspolitik.
Als Neumünsteraner will ich meine Heimatstadt hier nicht salonfähig für Terroranschläge reden. Das sage ich hier ganz deutlich. Wer aber hätte bei der Auseinandersetzung, die unsere Stadt mit dem „Club 88“ hatte, gedacht - das hat mit diesem Thema nichts zu
tun, bitte nehmen Sie das zur Kenntnis -, dass wir innerhalb einer Woche bundes- und europaweit im Blickpunkt stehen würden. Ich will Ihnen ganz offen sagen: Nach meinen Informationen gab es in der Stadt Neumünster nicht wenige, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen solchen Anschlägen und dem „Club 88“ gesehen haben. Das sollten Sie fairerweise wissen.
Ich war in meiner 20-jährigen kommunalpolitischen Arbeit oft genug mit so genannten Rieselfeldern konfrontiert gewesen - ich weiß nicht, ob Sie das wissen -, wohin milzbrandhaltige Gerbereischlämme verbracht wurden. Ich gebe ganz ehrlich zu: Als ich das erste Mal davon gehört habe, habe ich ganz automatisch das hat wohl auch etwas mit Sensibilität zu tun - an diese Rieselfelder gedacht. Gott sei Dank ist aber nichts passiert.
Wenn Sie, Herr Dr. Klug und Herr Kalinka, sachlich an die Angelegenheit herangehen, statt von Panikmache zu reden, müssten Sie feststellen: Bei zwei Proben der am 29. Oktober gefundenen Pakete bestätigte das LVUA den Verdacht auf Milzbrandspuren. Bei der Untersuchung am 2. November durch das nationale Referenzbüro in Jena wurde dieser Verdacht zu 98 % bestätigt. Eine Bestätigung zu 98 % ist ein echter Verdachtsfall.
Mangelnde Seriosität? „Panikorchester“? Selbst das Robert-Koch-Institut in Berlin als kompetenteste und endgültige Prüfstelle teilte in seiner Pressemitteilung vom 3. November mit, dass erst die abschließende Untersuchung unter dem Elektronenmikroskop, die technisch nur dort stattfinden konnte, ergeben hat, dass vorwiegend begeißelte Bakterien gefunden wurden, wogegen Anthraxbakterien keine Geißeln haben.
Ich bin kein Biochemiker und Gott sei Dank verlief der entscheidende Test letztlich negativ. Ist es aber in diesem Falle nicht schon fast unverschämt, in diesen nachvollziehbaren Verdachtsfällen von „Panikorchester“ oder mangelnder Seriosität zu sprechen?
Ich wiederhole: Wir denken, dass sich die Verantwortlichen richtig verhalten sowie ruhig und besonnen gehandelt haben. Ich frage mich wirklich, meine Damen und Herren von der Opposition, warum in dieser schweren verantwortlichen Stunde nicht einmal Solidarität mit der Regierung oder ein Stück Gemeinsam
keit gezeigt wird. Das würde Ihnen in diesen Zeiten wahrhaft gut zu Gesicht stehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, jeder in diesem Haus kennt unsere „tiefe“ Freundschaft.
Eine Anspielung darauf ist heute wahrlich nicht angebracht. Ich habe mir während Ihrer Rede keine Noti
zen gemacht. Vielen Dank - ich sage das einmal so für die kollegiale Rede!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zu diesem Tagesordnungspunkt mit sehr persönlichen, aber auch deutlichen Worten meine Rede beginnen. Es sind Worte der Enttäuschung über die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden des Städtetages und des Landkreistages bei diesem Vorhaben.
Als uns der von mir geschätzte Geschäftsführer der Verbände am parlamentarischen Abend - ich meine, es war im Juli dieses Jahres - bat, die Beratungen zu einem interfraktionellen Antrag mit dem Ziel, eine Vereinbarungslösung in das Rettungsdienstgesetz einzuführen, zurückzuziehen - mit der festen Zusage, nach der Sommerpause würde uns eine einvernehmliche Lösung mit den Kassen vorgelegt -, fiel nicht nur mir, sondern auch meinen Kollegen Dr. Garg, Frau Hinrichsen, Frau Birk und Herrn Maurus - der das für die CDU übernommen hat - ein Stein vom Herzen. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, das neue Gesetz, das ausschließlich zum Ziel hatte, die so genannte Fehlfahrtenproblematik zu lösen, in gegenseitigem Respekt und zum Wohle der Betroffenen schon damals auf den Weg zu bringen. Was daraus geworden ist, wissen wir nun: Pustekuchen; geht nicht; wollen wir nicht; rechtliche Bedenken und ein ganzer Katalog von Bedenkenträgerschaft. Nun also schlagen wir den üblichen Weg der Abstimmung und - Gott sei Dank wieder eine interfraktionelle Vorlage ein. Und offensichtlich gibt es wieder einmal Gewinner und Verlierer.
Ich bin froh, dass Ihnen nach der Sitzung des Sozialausschusses heute ein Papier vorgelegt werden kann, in dem sich alle - so denke ich - mit ihren Ideen und Forderungen wiederfinden können. Das Ziel ist erreicht. Es wird eine Vereinbarungslösung mit der entsprechenden Einbindung einer Qualitätssicherung geben. Bei Bedarf wird eine Schiedsstelle tätig werden. Wir stellen fest, die Verhandlungslösungen sollen die Gesamtkosten berücksichtigen. Es bleibt jedoch deutlich festzustellen, dass nach wie vor die Kommunen die Träger der Rettungsdienste sind. Es liegt also an ihnen, den Kreisen und kreisfreien Städten - und diesen Wunsch des Kollegen Dr. Garg wollen wir gern unterstützen -, andere Träger des Rettungsdienstes wie Rotes Kreuz, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund und Johanniter einzubinden. Wir ermutigen die Kreise und kreisfreien Städte dazu.
Herr Kalinka sprach von einer Regelung mit den Kassen, die erst nach dem Beschluss heute hier bekannt
gegeben werden soll. Ich werde trotzdem in meiner vorgefertigten Rede fortfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe am Beginn meiner Rede deutliche Worte an den Landkreistag und Städtetag gerichtet. Gleiches tue ich selbstverständlich auch an die Adresse der Kostenträger. Wir erwarten ein faires Auftreten in den Verhandlungsgesprächen und wir nehmen gern zur Kenntnis, dass Sie als Kostenträger mit dafür Sorge tragen wollen, dass es keine Gebührenbescheide ab sofort und für die Zukunft für so genannte Fehlfahrten geben wird. Sie haben es uns schriftlich gegeben. Wir nehmen Sie beim Wort und hoffen auch in den so genannten Altfällen auf eine einvernehmliche Lösung.
In dieser Richtung gibt es viel versprechende und wunderbare Signale. So viel kann ich schon einmal sagen. Vielen Dank dafür.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, dies ist ein Rettungsdienstgesetz für das Land Schleswig-Holstein.
- Vielleicht können Sie jetzt zuhören, denn das ist ganz interessant.
Wir wollen aber weiterhin und sehr intensiv daran arbeiten, eine bundeseinheitliche Regelung zum Beispiel über die Änderung des § 60 SGB V zu erreichen. Die von der Sozialministerin eingebrachte Bundesratsinitiative wollen wir zum Ziel führen. Wir, die Sozialdemokraten, haben mittlerweile unsere Sprecherinnen und Sprecher der anderen Länder in der Bundesrepublik Deutschland um Unterstützung gebeten. Vielleicht sollten auch Sie, meine Damen und Herren von der FDP, von der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Gremien mit der Bitte um Unterstützung animieren. Vielleicht hilft ein freundlicher Druck ein bisschen.
Wir müssen die anderen Länder mit unserer Problematik vertraut machen. Ich weiß, in vielen anderen Bundesländern kennt man die Probleme mit den Fehlfahrten nicht, weil es dort eben stellenweise die hier diskutierte Vereinbarungslösung gibt.
In diesem Sinne bitte ich Sie um ein einstimmiges Votum für die uns vorliegende Vorlage des Sozialausschusses und der - ich erwähne es jetzt zum ersten Mal - gemeinsamen Resolution.
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Rede von Herrn Kalinka habe ich immer zu meinem Kollegen Heiner Garg herübergeguckt: Ich habe ihn dort selten so lange mit offenem Mund sitzen sehen. Ich sehe es fast genauso. Immer wenn es einen Antrag oder eine Landtagsinitiative meines Kollegen Kalinka gibt und ich aufgefordert bin, dazu Stellung zu nehmen, dann weiß ich, dass es eine Geschichte ist, geprägt von Populismus und Nähen mit der heißen Nadel. Wenn Sie hier so vom Rednerpult weggehen, hat man wirklich in ganz Schleswig-Holstein das Gefühl, Sie sind der Retter des Abendlandes. Das ist
schon eigenartig und das passt meistens immer; auch heute wieder.
Herr Kalinka bringt einen Antrag ein, ohne sich Gedanken über die Umsetzungsmöglichkeiten und das nötige Handling zu machen.
Herr Kalinka weckt Hoffnungen, schürt Ängste und verunsichert die Beteiligten.
Fachlich und inhaltlich - jetzt haben Sie gleich die Möglichkeit; der Dreiminutenbeitrag wird kommen ist uns klar, dass sich die Belastung von Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern von Krankenhaus zu Krankenhaus und innerhalb der Krankenhäuser von Abteilung zu Abteilung sehr unterschiedlich darstellt. Regelhaft bestehen keine Probleme, wenn dem normalen Tagesdienst ein Bereitschaftsdienst folgt, der auch angemessene Ruhezeiten beinhaltet.
Herr Kalinka, sehr viele Ärzte, die ich kenne, halten diese Belastbarkeit für akzeptabel und wünschen eine unveränderte Fortsetzung solcher Regelungen,
auch unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung von Vergütungen.
Herr Kalinka, das sagen selbst Vertreter des Marburger Bundes sehr deutlich.
Sie sagen: Die Lösung des Problems kann nur durch Schaffung weiterer Stellen durch den ärztlichen Dienst erfolgen, und zwar immer dann, wenn eine übermäßige Belastung im Bereitschaftsdienst beziehungsweise durch den folgenden Einsatz im Tagdienst erfolgt. Herr Kalinka, das ist durch die Krankenhäuser nicht kostenneutral zu leisten. Ihre Idee, die Finanzierung über Umschichtung innerhalb der Gesundheitsausgaben zu leisten, ist nicht möglich. Ich nenne das Stichwort gedeckeltes Budget. Herr Kalinka, da ist wieder Ihr Schnellschuss und die eindeutige Schwäche Ihre Antrags. Sagen Sie uns doch bitte, wo und wie Sie umschichten wollen. Wollen Sie im Arzneimittelbereich, im Personalbereich der Pflegekräfte oder in anderen sektorenübergreifenden Bereichen umschichten? Wer eine solche Forderung stellt, macht deutlich, dass er offensichtlich das System nicht kennt, denn wer höhere Kosten für den ärztlichen Dienst im Krankenhaus will und akzeptiert, sollte dies nicht ohne konkrete Finanzierungsvorschläge machen.
Ich nehme kurz zu Einzelpunkten Ihres Antrags Stellung. Zu Punkt 1: Unserer Meinung nach sind sechs bis sieben Dienste zulässig. Bei fünf Diensten sehe ich Probleme. Sie bedeuten natürlich weiteres Personal und damit Mehrkosten. Ich sage es noch einmal: Nicht eine Tarifvertragsänderung löst das Problem, sondern das Ausfüllen der bestehenden Regelungen. Das ist das Motto.
Zu Punkt 2: Vom Grundsatz her kann die 24-StundenRegelung akzeptiert werden, was einem Normal- und einem Bereitschaftsdienst entspricht. Weitere Möglichkeiten sehe ich, wenn während der Bereitschaftsdienste keine besonderen Belastungen vorliegen. Das muss man auch sagen dürfen.
Zu Punkt 3: Diesen Punkt sehen wir differenziert. Wenn es um das persönliche Fortkommen und um die Qualifizierung geht, kann auch erwartet werden, dass dafür etwas in der Freizeit getan wird. Die von Ihnen geforderte Schaffung weiterer Planstellen kostet Geld. Wer soll das bezahlen?
Zu Punkt 4 Ihres Antrags wiederhole ich mich: Diese Forderung bedeutet, sich in die Tasche zu lügen. Herr Kalinka, welche Teile der Gesundheitspolitik sollen gedrosselt werden? Es ist unehrenhaft, diesen Bereich zu pauschalieren.
Zu Punkt 5: Ich stimme Ihnen zu. Die Leistungen der Ärzte im Praktikum werden nicht gerade berauschend vergütet. Das ist in einem gedeckelten Budget auch nicht möglich und müsste über das Krankenhaus finanziert werden.
Ich komme zu Punkt 6 Ihres Antrags: Wenn Sie zu Beginn Ihres Antrags die Landesregierung auffordern, tätig zu werden, kann ich die erwähnte Bundesebene nicht nachvollziehen. Das ist meine Meinung. Das Land ist Arbeitgeber der öffentlichen Häuser und die Kostenträger sind ein wichtiger Partner für die Problemlösung. Das wissen Sie. Herr Kalinka, wenn wir das - wie von Ihnen gefordert - wirklich bis zum Jahre 2003 verwirklicht haben sollten, werden Sie die nicht ausbleibende Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger wieder laut und wehleidig beklagen.
Uns ist dieses Thema auch wichtig und wir wollen uns im Fachausschuss dezidiert darüber unterhalten. Ihren Antrag einfach abzulehnen, haben die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern nicht verdient. Unsere Solidarität ist in vielen Bereichen vorhanden. Das Thema ist aber zu komplex. Es geht wieder einmal um viel Geld. Das optimiert die Prozesse. Da hilft nur ruhiges Handeln und eine gesunde politische Betrachtung. Wir appellieren an die Beteiligten, die vorhandenen Regelungen einzuhalten.
Zum weiteren Verfahren beantragen auch wir eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Moser, ich gratuliere Ihnen, auch im Namen meiner Fraktion, und Ihrem Haus für dieses - wenn ich mich recht erinnere - erstmals seit dem Jahre 1979 überarbeiteten Gesundheitsdienst-Gesetz.
Mit der Novellierung dieses Gesetzes ist es Ihnen gelungen, deutlich zu machen - wie in § 2 ganz besonders hervorgehoben wird -, dass zukünftig in diesem Bereich Management gefragt ist. Die Koordinierung zeigt ein neues, modernes Verständnis vom Staat, der nicht vorschreibend bis ins letzte Detail alles regeln will, sondern eher vermittelnd, koordinierend und vernetzend tätig ist.
Die Übertragung der Aufgaben an die Kreise und kreisfreien Städte betont das Prinzip, möglichst viel vor Ort zu regeln, und es macht die Deregulierungsbestrebungen des Landes sehr deutlich. Unterstützt wird diese Ausrichtung durch die anzustrebenden Vereinbarungen mit den Kosten- und Leistungsträgern.
Ich will noch einmal ausdrücklich meinen Dank an die mitberatende Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kommunen, Leistungsträgern und anderen relevanten Gruppen, zum Ausdruck bringen. Diese Art von Zusammenarbeit stellt sicher, dass sich die dieses Gesetzes Ausführenden in ihrer Arbeit wiederfinden.
Ohne nun detailliert auf die einzelnen Paragraphen eingehen zu wollen, sind es einige doch wert, besonders hervorgehoben zu werden. Das sind zum Beispiel die §§ 4 und 5 des Entwurfs, mit denen die regionalen Kompetenzen besonders gestärkt werden. Die Informations- und Anhörungspflicht der Beteiligten wird ausdrücklich hervorgehoben. In § 5 wird festgeschrieben, dass die Kreise und kreisfreien Städte ihre aktive Gesundheitspolitik in eigener Verantwortung verpflichtend durchzuführen haben.
Was nun die Gesundheitsberichterstattung angeht, so haben wir zwar volles Vertrauen in die Regelungen des Datenschutzes. Dennoch sollte hierauf ein besonderes Augenmerk verwandt werden. Positiv beurteilen wir die Tatsache, dass mit der Erhebung von Daten auch die Auswirkungen der kommunalen Gesundheitspolitik evaluiert werden können. Ein heikler Punkt dieses Gesetzes - Sie haben es angesprochen - scheint der in § 7 des Entwurfs geregelte Bereich der Jugendzahnpflege und hier besonders der Gruppenprophylaxe zu sein. Auch uns haben entsprechende Briefe der kommunalen Landesverbände und der Zahnärztekammern sowie der Kostenträger erreicht. Sie, Frau Ministerin, sind in Ihrer Rede noch einmal ausdrücklich auf dieses Thema eingegangen. Für meine Fraktion und mich will ich noch einmal sehr deutlich machen, dass in diesem Punkt unbedingt eine Koordinierung der Beteiligten stattfinden muss.
Das SGB V mit seinem § 21 sehen wir ebenfalls als Grundlage eines Sicherstellungsauftrages. Ich sehe die Umsetzung dieses Paragraphen als Herausforderung an, das in diesem Gesundheitsdienst-Gesetz geforderte Gesundheitsmanagement mit Leben zu erfüllen. Ich bin sicher, die Kommunen werden sich ihrer Verpflichtung in dieser Sache bewusst sein und sich nicht zurückziehen, wie es oftmals angenommen wird. Das Land, der Gesetzgeber also, sollte sich besonders in die Pflicht nehmen, was § 14 Nr. 3 angeht, nämlich die Festlegung, dass es die Ausbildung in Gesundheitsberufen regeln kann. Dies könnte zum Beispiel in den Pflegeberufen weiterhin eine Rolle spielen, solange die bundesweiten Regelungen zur Altenpflegeausbildung nicht greifen können.
Zum Schluss will ich noch einmal deutlich sagen, wir erwarten eine konkrete und an den Menschen orientierte Umsetzung des Gesundheitsdienst-Gesetzes. Möglichkeiten für Kreativität und Innovation lässt dieses Gesetz zu, ja, es erwartet sie sogar.
Moderne Zeiten erfordern modernes Handeln, erfordern - ich wiederhole mich sehr gern - ein gutes Gesundheitsmanagement. Das novellierte Gesundheitsdienst-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein ist eine gute Grundlage und Arbeitsbasis. Wir beantragen Überweisung an den Fachausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kalinka, wir haben mit ein bisschen Überraschung und zugegebenermaßen auch mit ein wenig Kopfschütteln zur Kenntnis genommen, dass Sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Das ist vom Verfahren her weder hilfreich noch sachgerecht. Ihnen ist doch bekannt, dass dieses Thema - ich sage einmal etwas überspitzt - Dauerthema im Sozialausschuss ist. Wir sollen uns damit befassen, bis wir eine einvernehmliche Regelung gefunden haben.
Ich meine, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, dass das einer Ihrer Schnellschüsse ist. Ich will nicht verhehlen, dass ich darin auch ein bisschen Populismus sehe.
- Lassen Sie mich das so sagen. Trotz aller Wertschätzung in Bezug auf sehr viele Bereiche sehe ich das an dieser Stelle so und sage es Ihnen ganz offen.
Das zeichnet uns beide ja aus. Wir sagen uns, was wir denken.
Herr Kalinka, zu Ihrer Art der Einbringung des Antrages: Ihnen muss klar sein, wenn Sie das Rettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein ändern wollen, bedeutet das automatisch eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Ich kann Ihnen deutlich sagen, das ist nicht das Ziel von uns Sozialdemokraten.
- Ja, ich kenne den Gesetzentwurf. Auch wenn Sie es mir nicht zutrauen, Herr Maurus, aber ich bin drin.
Unser erklärtes Ziel ist es nach wie vor - das sage ich hier ganz deutlich, ich bin ganz sicher, dass das auch die Unterstützung aller hier anwesenden Parteien finden wird -, dass die Menschen, die einen Rettungswagen rufen oder rufen lassen, dies ohne Scheu und Angst vor eventuell anfallenden Kosten für sie tun können, und zwar völlig unabhängig davon, ob Notarzt oder Patient zum späteren Zeitpunkt eine Bewertung dahin vornehmen muss, dass es sich um eine so genannte Fehlfahrt gehandelt hat. Unser Ziel ist es nach wie vor - jetzt kommt es, Herr Schlie -, bundesweit eine Regelung in dieser Sache festzuschreiben. Herr Kalinka, Sie haben ja Recht, dass der erste Versuch misslungen ist. Es geht aber kein Weg daran vorbei, dass man nicht gleich aufgeben muss und eine neue Gesetzeslage schaffen muss, die die Bürger belastet.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Wir Sozialdemokraten haben in der letzten Woche alle gesundheitspolitischen Sprecher der Länder der Bundesrepublik Deutschland bei uns gehabt und sie gebeten, in den Gremien ihrer Landesparlamente dafür zu werben, dass das bundesweit im SGB V oder sonstwo festgeschrieben wird. Ich stelle Ihnen anheim, so eine Aktion in Ihren Gremien gleichfalls durchzuführen.
Es muss eine bundesweite Aktion für einen bundesweit getragenen Antrag geben.
Sie kennen das Antwortschreiben der Bundesministerin an unsere Gesundheitsministerin. Mir ist egal, dass sie auch Sozialdemokratin ist. Ich sehe das anders und werde weiterhin dafür kämpfen, dass wir das richtig manifestieren.
Was Ihren Antrag anbelangt, Herr Kalinka, so wollen wir uns parlamentarisch fair verhalten. Wir werden Überweisung an den Sozialausschuss beantragen. Wir wollen bei dieser Gelegenheit gleichzeitig versuchen, durch Hinzuziehung von Experten und Juristen das Urteil des OVG noch einmal genau analysieren zu lassen. Daher wollen wir diese Sache ruhig und sachlich angehen, so, wie es sich geziemt, ohne Populismus und nur den Bürgerinnen und Bürgern dienlich. Sie dürfen gern lachen, Herr Kalinka, Sie wissen genau, dass ich Recht habe.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das gern so aufnehmen, wie der Präsident das angekündigt hat, als Kurzbeitrag. Eigentlich hätten wir uns darauf einigen können, gar nichts dazu zu sagen, weil das eine interfraktionelle Angelegenheit ist. Trotzdem - nicht nur aus Zeitgründen - will ich mich kurz fassen. Ich möchte nur kurz noch einmal meine Freude darüber zum Ausdruck bringen,
dass - wenn es darum geht, gemeinsame Dinge für die Bevölkerung dieses Landes zu bewirken - es durchaus möglich ist, interfraktionelle Anträge zu beschließen. Das ist zu begrüßen und das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.
Ich denke, dieser Antrag - und das hat der Herr Staatssekretär des Fachministeriums beim letzten Mal noch einmal deutlich gemacht - wird auch die Landesregierung bei ihren Bemühungen im Rahmen einer Bundesratsinitiative stärken und tatkräftig unterstützen. Damit bin ich schon am Ende. Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen und der Landesregierung bei Ihrer Initiative eine glückliche Hand!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da sitzt man doch eine kurze Zeit oder auch eine längere Zeit, baut sich sein Konzept für so eine Rede zusammen und dann hört man Ihnen zu, Herr Kalinka, und versteht die Welt nicht mehr.
Ihre Argumente heute kann ich nicht nachvollziehen. Denn wenn alles beim Alten geblieben wäre, wie Sie es hier gesagt haben, wäre die Presseerklärung der Krankenkassen heute nicht eine Seite, sondern 20 Seiten lang, dann wäre nämlich alles noch teurer geblieben. Daher kann man das einfach nicht akzeptieren, was Sie gesagt haben.
Nun ist das Ergebnis da, die Zusammenfassung des Krankenhausplanes und man ist geneigt, der CDUOpposition zuzurufen, sie hätte sich diverse Reisekosten für ihren so genannten Krankenhausbereisungstourismus mit dem Reiseleiter Kalinka an der Spitze sparen können.
Herr Kalinka, wir stellen fest, dass diese Ergebnisse, diese Planungsgrundlagen absolut nicht geeignet sind, daraus politisches Kapital zu schlagen. Die Versorgung der Bevölkerung in unserem Bundesland wird nicht zusammenbrechen, wie Sie es bei der letzten Debatte in diesem Fall vorausgesagt haben.
Es werden keine Arbeitsplätze verloren gehen, im Gegenteil! Wir selbst haben in einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften deren Verständnis und Mitar