Ralf Jäger
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Herr Minister Laumann, angesichts der Umstände der Kontaktanbahnung, angesichts des Einzelpreises von 4,50 Euro pro Kittel, angesichts des Auftragsvolumens von 45 Millionen Euro, sind Ihnen da, was die Auftragsvergabe angeht, nicht Zweifel gekommen, dass durch die Nichthinzuziehung weiterer Anbieter das Ganze mindestens ein politisches Geschmäckle hat?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich erinnere Sie an Ihre Aussage im PUA. Auf meine Frage haben Sie erläutert, dass Sie immer das Handy greifen, das am nächsten liegt, unabhängig davon, ob es einen dienstlichen oder einen privaten Anlass für ein Telefonat gibt.
Nach der Gauß'schen Normalverteilung müssten Sie demnach also 50 % Ihrer privaten Telefonate auf dem Diensthandy geführt haben und 50 % der dienstlichen Telefonate auf dem privaten Handy, auf dem dann allerdings auch WhatsApp installiert ist.
Ich erinnere an Ihren Bericht an den Rechtsausschuss vom 8. April 2019, in dem es um eine WhatsApp-Gruppe Ihres Pressesprechers ging, und zitiere aus dem letzten Absatz:
„Diese Bewertung hat mich veranlasst, der Landesdatenschutzbeauftragten die in Rede stehende Nutzung von WhatsApp durch die Pressestelle gemäß Art. 33 DSGVO zu melden. Zudem habe ich für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz vorgegeben, dass WhatsApp und vergleichbare Messengerdienste dienstlich nicht genutzt werden dürfen.“
Sie nutzen also Ihr privates Handy in hohem Umfang dienstlich und verstoßen damit sozusagen gegen Ihren eigenen Erlass. Sehen Sie das auch so?
Herr Biesenbach, es ist ja schön, dass Sie das Diensthandy abgegeben haben. Nur meine Bemerkung: Das hätten Sie bei dem privaten Handy auch durchführen lassen müssen. Jetzt kommen wir noch einmal auf den Punkt. Die Kollegin Philipp hat darauf hingewiesen, es herausgearbeitet, und Sie haben es im Untersuchungsausschuss schon bestätigt, dass Sie eine Durchmischung zwischen privaten und dienstlichen Telefonaten sowohl auf dem einen als auch auf dem anderen Handy haben.
Ich darf Sie daran erinnern, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die dienstlichen Verbindungsdaten bei Ihnen abgefordert hat und nur die Telefondatenverbindungen Ihres Diensthandys bekommen hat. Das heißt, Sie haben diesem Untersuchungsausschuss wesentliche dienstliche Verbindungsdaten wissentlich vorenthalten. Teilen Sie das?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Laumann, unbestritten hat sich die Versorgungsstruktur für Demenzkranke und das Wissen über diese Krankheit in den letzten 14, 15 Jahren verändert, gar keine Frage. Da sind wir, glaube ich, auch einer Meinung.
Aber letztlich stellt sich an diesem Punkt die zentrale Frage, warum man bewährte Strukturen aufgeben und nicht das eine tun sollte, ohne das andere zu lassen. Warum muss das jetzt unbedingt umgebaut werden? Warum soll man nicht ergänzende Strukturen aufbauen, die insbesondere berücksichtigen, dass die Zahl der Hochbetagten in unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren noch einmal dramatisch steigen wird und damit auch die Zahl der Demenzkranken?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, auf Nachfrage des WDR hat die Staatsanwaltschaft Köln erklärt, dass Frau Schulze Föcking zu jeder Zeit den Sachstand, den Ermittlungsstand in ihrem Verfahren öffentlich machen darf. Durch Ihre Antworten wissen wir, dass der Ministerpräsident seit dem 29.03. darüber informiert war, dass es offensichtlich keinen Hackerangriff bei der Familie Schulze Föcking gegeben hat.
Deshalb meine Frage, Herr Minister Lienenkämper: Warum hat der Ministerpräsident, wenn er selbst keine öffentliche Stellungnahme zu Ermittlungsverfahren abgibt, nicht selbst die Frau Ministerin Schulze Föcking aufgefordert, die Öffentlichkeit zu unterrichten?