Gerda Kieninger
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Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass gerade in der Justiz schon Äußerungen gemacht wurden, die Eingangskriterien zu vereinfachen, damit mehr Männer die Möglichkeit haben, im Gerichtsbereich tätig zu werden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der „NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und gleichgeschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ hat eindeutig gezeigt, dass in allen Feldern der Politik mitgedacht werden muss, wenn es um das Thema LSBTTI geht. Diese Art des Umdenkens ist richtig und notwendig.
Im Einzelplan 15 Titelgruppe 75 ist eine Erhöhung der Mittel um 100.000 € notwendig, und zwar für eine Stärkung der Beratung im psychosozialen und rechtlichen Bereich und um Konzepte und Strategien zu entwickeln, die Vernetzung zwischen Förder- und Beratungsinstitutionen zu verbessern, damit das Thema LSBTTI auch überall dort präsent ist, wo es notwendig ist. Es muss unser Ziel sein, Homophobie aus unserer Gesellschaft zu verdrängen. Das funktioniert jedoch nur, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht mehr als etwas Außergewöhnliches dargestellt werden. Noch sind wir ein gutes Stück von diesem Ziel entfernt. Darum brauchen wir auch diesen Aktionsplan.
Aber wir sollten uns auf der anderen Seite hüten, ein Netzwerk von neuen Strukturen aufzubauen. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, in allen Beratungsstrukturen das Thema LSBTTI aufzunehmen und dort zu bearbeiten.
Im Einzelplan 15 Titelgruppe 61 haben die Koalitionsfraktionen im Haushalt eine Erhöhung der Mittel um 1 Million € eingestellt. Diese Summe teilt sich wie folgt auf: 330.000 € veranschlagen wir für die notwendige Betreuung von zumeist traumatisierten Kindern innerhalb der Frauenhäuser. Im Hinblick auf die Zukunft gilt weiterhin das Motto: Kein Kind zurücklassen!
450.000 € sollen für Modellprojekte „Second Stage“ verwendet werden. Hier geht es darum, zehn Wohnprojekte zu fördern, die Frauen einen Übergang in ein selbstständiges Leben ermöglichen. Es geht da um eine Art betreutes Wohnen, das sich an die Phase im Frauenhaus anschließt. Dies ist notwendig, um den Drehtüreffekt zu verhindern und den Frauen Hilfestellung zu geben, ein selbstbestimmtes Leben erst einmal in einer teilgeschützten Atmosphäre zu führen.
Das macht nichts. Ich hätte aber auch Herrn Ellerbrock eine Frage beantwortet.
Aber ich glaube, das ist nicht so ganz Ihr Thema.
Jedenfalls ist der Bereich äußerst wichtig. Denn das eingesetzte Geld zahlt sich schnell wieder aus. Damit stabilisieren wir die Frauen auf ihrem neuen Weg, und es besteht ein weitaus geringeres Risiko für sie, letztendlich wieder im Frauenhaus zu landen.
Die verbleibenden 220.000 € aus unserem Haushaltsantrag sind für Investitionen in Frauenhäuser mit überdurchschnittlicher Platzzahl gedacht. Dieser Mehrbedarf ergibt sich, weil wir eine große Unterschiedlichkeit in der Ausstattung der Frauenhäuser bezüglich des Bettenbedarfs haben. Manche Frauenhäuser halten sechs, andere zehn oder zwölf Betten vor. Die Förderung unterscheidet sich jedoch nicht. Ich glaube, da müssen wir einsteigen, für mehr Gerechtigkeit sorgen und eine Umverteilung vornehmen.
Obwohl ich sehr wenig Zeit habe, würde ich gerne noch einen Punkt ansprechen, mit dem Herr Burkert seinen Redebeitrag begonnen hat: die Kompetenzzentren. Ja, gerade die Kompetenzzentren sind ein wichtiger Bereich unserer rot-grünen Politik. Hätten Sie seinerzeit nicht die Regionalstellen, die eine ähnliche Arbeit gemacht haben, abgeschafft, hätten wir schon eine wesentlich höhere Rate in der sozialversicherungspflichtigen Frauenerwerbsarbeit.
Aber Gott sei Dank sind jetzt die Kompetenzzentren da. Ich habe mich auch gefreut, dass die CDU großen Anteil daran genommen hat, als im letzten Sommer die Finanzierung ein bisschen schwer zu beraten und zu bewerkstelligen war.
Das war mir eine große Freude. Insbesondere meine Dortmunder und
Schwerter Kolleginnen haben sich groß gekümmert – auch öffentlich.
An Frau Schneider, die gesagt hat, unsere Haushaltsanträge können wir von dem Geld der Kompetenzzentren fördern, noch folgenden Hinweis:
Das geht leider nicht. Denn die werden durch den EFRE gefördert, und die EFRE-Mittel können wir weder für die Frauenhäuser …
… noch für andere Bereiche einsetzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Bisher kann ich Ihnen sehr gut folgen. Aber in Ihrem Antrag fordern Sie auch die Öffnung der Ehe für polyamouröse Partnerschaften. Darf ich darunter verstehen, dass Sie Bigamie und Polygamie letztendlich auch der Ehe gleichsetzen wollen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Dem Vorwurf, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung ihren Fokus vor allem in der Frauenpolitik sehe, Gleichstellung also nur für Frauen und zuungunsten von Männern erfolge, muss ich aufs Schärfste widersprechen. Der vorliegende Antrag hat dabei so viele Baustellen, dass ich mir nicht einmal sicher bin, in meiner Redezeit alle abarbeiten zu können.
Ich möchte mit einer kleinen Zeitreise ins letzte Jahrhundert beginnen. Warum ist das in diesem Fall wichtig? – Damals gab es einen Antrag aller Parteien zum Gender-Mainstreaming.
Ich helfe Ihnen gern weiter auf die Sprünge. Damals ist der Ansatz des Gender-Mainstreamings verpflichtend in die Geschäftsordnung der Landesregierung aufgenommen worden. Damit haben wir
schon viel erreicht – bis ins Jahr 2005. Dann wurde dieser Ansatz jedoch nicht mehr angewandt.
Muss ich Sie daran erinnern, welche Parteien damals in Regierungsverantwortung waren? Die jetzige Landesregierung dagegen hat sich GenderMainstreaming wieder auf die Fahnen geschrieben und betreibt diesen Ansatz aktiv. Die Genderbeauftragten in allen Ministerien geben einen klaren Hinweis darauf.
„Gender-Mainstreaming“ bedeutet nicht, dass nur eines der Geschlechter bevorzugt wird. Diesen Vorwurf kann man Ihrem Antrag deutlich entnehmen. „Gender-Mainstreaming“ bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Genau das tut diese Landesregierung.
Aber kommen wir zu Ihrem ersten Punkt, der Lebenserwartung in Deutschland: Der vorliegende Antrag suggeriert, dass die Lücke zwischen der Lebenserwartung von Männern und Frauen gleichbleibend ist. Das ist schlichtweg falsch, denn die Lebenserwartung ist seit der Wiedervereinigung um fünf Jahre gestiegen. Die Differenz zwischen den Geschlechtern nähert sich seitdem kontinuierlich an.
Noch einige Worte zur Präventionsbereitschaft der Männer: Richtig ist, dass die Angebote nur etwa von einem Fünftel angenommen werden, obwohl sie bekannt sind. Aber was schwebt Ihnen da vor? Möchten Sie § 1 SGB V zu einer verpflichtenden Vorschrift machen? Dann viel Spaß damit!
Jungen als Bildungsverlierer hinzustellen, ist die eine Sache. Der Landesregierung in diesem Bereich aber gleichzeitig Untätigkeit vorzuwerfen, ist
schlichtweg falsch. Ich schlage Ihnen als Lektüre das Schulgesetz vor. Ganz besonders will ich Ihnen § 2 Abs. 6 Satz 2 ans Herz legen, in dem der konkrete Auftrag formuliert ist, dass die Schulen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter achten und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken müssen.
Die Unterschiede sind vorhanden. Pisa hat uns das vor Augen geführt. Jedoch zeigen die Ergebnisse von Iglu auch, dass die Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen beispielsweise bei der Lesekompetenz in den letzten Jahren abgenommen haben. Ich gehe davon aus, dass dies auf die bisherigen Maßnahmen zurückzuführen ist.
Die Suche nach Perspektiven jenseits der klassischen Lebensentwürfe kann mit Verunsicherungen einhergehen. Wichtig ist, dass auch dies bereits erkannt wurde. Auch in diesem Fall sind planvolle Instrumentarien installiert worden. Mir fehlt die Zeit, sie alle aufzuführen.
Ja, bitte.
Herr Dr. Stamp, das hat sicherlich ganz andere Gründe, etwa die Bezahlung.
Zu diesem Punkt komme ich gleich.
Sie fordern die Landesregierung auf, sich dafür stark zu machen, dass künftig ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis der Lehrkräfte in der Bildungskette vertreten ist. Ich frage Sie: Wie hätten Sie es denn gerne? Vielleicht mit einer Quote? Die betrifft immer beide Geschlechter. Möchten Sie, dass wir Anreize schaffen, um mehr Männer für diese Berufe zu interessieren? Vielleicht mit einer Bonuszahlung oder unterschiedlichen Gehältern? Denn das ist der Hauptgrund, warum wir da so wenige Männer finden.
Das haben wir schon. Entgeltgleichheit ist immer noch nicht hergestellt. Denn Frauen erhalten immer noch 22 % weniger Lohn als Männer. Oder wollen Sie, wie einige Richter es gefordert haben, Qualifikationsanforderungen senken? Bravo – das ist doch absurd. Denn bei jeder Frau wird immer die Frage der Qualifikation gestellt, obwohl wir wissen, dass sie alle besser qualifiziert sind als die Männer.
Daher brauchen wir weiterhin Frauenförderung und Gender-Mainstreaming.
In Ihrem Antrag, Jungen fit für die Zukunft zu machen, haben Sie, Frau Schneider, einen guten Ansatz gebracht, den wir im Ausschuss gemeinsam überarbeitet haben. Ich finde, das ist gut und richtig. Den werden wir bei der nächsten Plenarsitzung einbringen und verabschieden. Das ist eine gute Sache. Das ist wegweisend.
Aber über Ihren jetzigen Antrag lassen Sie uns besser im Ausschuss weiter reden. Ich kann ihm jedenfalls nicht viel abgewinnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Situation spitzt sich zu. Bis heute hat sich die Anzahl der Hebammen in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens bereits halbiert. Einer der letzten drei verbliebenen Haftpflichtversicherer für Hebammen hat angekündigt, die bestehenden Verträge 2015 auslaufen zu lassen. Das bedeutet praktisch ein Berufsverbot für Hebammen. Das können wir alle nicht wollen.
Wir brauchen Lösungen. Daher lade ich Sie alle ein, ein gemeinsames Ziel anzugehen. Dieses gemeinsame Ziel kann doch nur sein, dass wir die Bundes
regierung gemeinsam auffordern, schnellstmöglich zu handeln und die Bundesratsinitiative umzusetzen. Denn ich weiß aus den Diskussionen, die wir in den Ausschüssen schon geführt haben: Wir wollen eigentlich ein und dasselbe Ziel erreichen.
Der Entschließungsantrag des Bundesrates wird in unserem Antrag noch einmal deutlich aufgeführt. Heute fordern wir unsere Landesregierung auf, noch weiter Druck aufzubauen, damit die Beschlüsse des Bundesrates von der Bundesregierung zeitnah umgesetzt werden.
Hier geht es um Prüfungsaufträge in Bezug auf alle Haftungsmodelle. Ich sage es extra noch einmal: alle Haftungsmodelle. Das ist ganz wichtig.
Minister Gröhe hat am 20. März 2014 in der Bundestagsdebatte erklärt, dass der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe für April erwartet wird und auf dieser Basis dann konkrete Lösungen erarbeitet werden sollen. Dies wollen wir mit unserem Antrag deutlich unterstützen und damit auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen; denn es drängt.
Mit dem Antrag, den die Piraten gestellt haben, wollen sie eigentlich dasselbe wie wir mit unserem Antrag. Sie haben ihren Antrag eher gestellt und wussten noch nichts von dem Beitritt NordrheinWestfalens zur Bundesratsinitiative. Deswegen fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Auch die FDP, Frau Schneider, will mit ihrem Antrag ja in diese Richtung gehen. Ich kann gut verstehen, dass Sie eine Überweisung beantragt haben – der werden wir auch zustimmen –; denn es geht dabei noch einmal um Landesinitiativen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Von daher würde es mich freuen, wenn wir hier eine große Gemeinsamkeit für einen Antrag finden könnten.
Zurück zum Thema, das uns allen am Herzen liegt: Hebammen. Zuerst einmal geht es nicht nur um eine kleine Randgruppe von freiberuflichen Hebammen, wie man häufig hört, sondern um die gesamte Geburtshilfe in Deutschland – auch die klinische –, also um 100 % der Geburten. Die häufig zitierte Haftpflichtproblematik bezieht sich auch auf die in Krankenhäusern tätigen Hebammen. Zahlreiche Hebammen sind nicht aufgrund mangelnder Einsatzmöglichkeiten gezwungen, ihren Beruf aufzugeben, sondern aufgrund exorbitant hoher Versicherungsbeiträge. Das ist paradox.
Wir wollen dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Wir haben einen reellen Bedarf: Ohne unser Einschreiten werden einige Tausend Hebammen arbeitslos werden. Das können wir nicht zulassen. Hebammen sind ein wichtiger Baustein während und nach der Schwangerschaft. Ihre Vor- und Nachsorge ist einer der Eckpfeiler innerhalb der sich
rasant verändernden Lebenssituation werdender Eltern. Es steht ohne Zweifel fest: Die werdenden Eltern werden durch Hebammen entlastet.
Die Hebammenhilfe ist im Sozialgesetzbuch V in § 24d rechtlich verankert. Hierbei wird klar geregelt, dass die gesetzlich Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge hat. Ebenso gibt es einen Anspruch darauf, den Ort einer Geburt frei wählen zu können. Ausdrücklich sind hier Hebammenpraxen sowie Hausgeburten wörtlich im Sozialgesetzbuch aufgeführt. Geltendes Recht würde verletzt, wenn die Hebammenhilfe wegbräche. Die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, diesen gesetzlich verankerten Ansprüchen gerecht zu werden.
Fakt ist, dass sich die Versicherungsprämien, die die Hebammen entrichten müssen, in den letzten Jahren mehr als verdoppelt haben. Die Hebammen haben deutlich gemacht, dass durch die Steigerung der Vergütungen der Krankenkassen, damit die Hebammen in der Lage sind, die höheren Versicherungsbeiträge zu zahlen, zwar erst einmal die Situation gerettet erscheint, aber dass dies nichts weiter bedeutet, als dass Hebammen schon seit Jahren und somit auch weiterhin keinen Anstieg ihrer Entlohnung haben.
Wir brauchen daher eine schnelle und eine langfristige Lösung. Darum bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in dieser Woche hatten wir ein Gespräch mit Frauen und Männern aus den 16 Kompetenzzentren in unserem Lande.
Ich kann Ihnen sagen, es war ein sehr erfreuliches Gespräch. Wir haben festgestellt, was alles in den unterschiedlichsten Regionen unseres Landes läuft. Es ist ganz wichtig, dass wir diese 16 Kompetenzzentren in den Arbeitsmarktregionen haben, weil alle Arbeitsmarktregionen sehr unterschiedlich sind. Sie sind auch ganz unterschiedlich mit Arbeitsplätzen ausgestattet.
Es gibt ganz viel, was an der Stelle gerade für Frauen getan werden kann, um im Berufsleben wieder richtig Fuß fassen zu können, aber auch, um familienfreundliche Arbeitszeiten in den Unternehmen zu bekommen. All das kam noch einmal zum Ausdruck.
Von daher ist die Beratung in den Kompetenzzentren und die Vernetzung mit den Kammern und den Arbeitsmarkagenturen sowie den Wirtschaftsunternehmen eine ganz wichtige Voraussetzung, die diese Kompetenzzentren erfüllen.
Eine Kürzung, wie Sie sie von der CDU in einem Haushaltsantrag fordern, ist Schnee von gestern. Das hatten wir bereits im letzten Jahr. Wie in anderen Bereichen auch üblich, so haben Sie Ihren Antrag nicht im Fachausschuss gestellt, sondern im Haushalts- und Finanzausschuss. Es war Ihnen wohl nicht wichtig, dazu eine Fachdiskussion im Ausschuss zu führen.
Für uns sind diese Kompetenzzentren aber wichtig. Früher waren es Regionalstellen, die heute eine
ganz andere Arbeit machen. Auch an der Stelle hat sich viel verändert.
Sie wollten weder die Regionalstellen noch wollen Sie die Kompetenzzentren. Deswegen haben Sie die ja auch in Ihrer kurzen Regierungszeit abgeschafft.
Wir werden das nicht tun. Deshalb können wir Ihrem Haushaltsantrag an der Stelle nicht zustimmen. Das ist ganz klar. Wir wollen diese Bereiche!
Darüber hinaus fördern wir natürlich auch noch anderes in der Gleichstellung im Berufsalltag. So haben wir die Landesinitiative „Frau und Wirtschaft“, das Mentoringprogramm „Kompetenz im Management“ sowie Crossmentoring. Das verbessert die Lage, die Frauenerwerbsquote und den Frauenanteil in Führungspositionen quantitativ und qualitativstrukturell. Ebenso wird mit einem gendersensiblen Übergangssystem „Schule und Beruf“ die berufliche Orientierung von Mädchen und jungen Frauen unterstützt.
Im Aktionsplan gegen Gewalt ermöglichen wir mit 62 Frauenhäusern, misshandelten Frauen schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren. Dazu war es wichtig, die zweite Fachstelle, die vierte Stelle im Frauenhaus wieder einzurichten. Das haben wir getan, nachdem sie von Ihnen – CDU und FDP – abgeschafft worden war. Das war zwingend notwendig. Auch die Frauenberatungsstellen und die Notrufe werden weiterhin über den Haushalt abgesichert.
In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass im Aktionsplan „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ bis jetzt ein wichtiger Baustein fehlte, und zwar die anonyme Spurensicherung im Fall von sexueller Gewalt. Eine Vergewaltigung stellt immer einen massiven Angriff auf die körperliche und seelische Integrität eines Menschen dar. Oftmals sind die Opfer – egal ob weiblich oder männlich – darüber hinaus sogar noch schwer traumatisiert, gerade weil Täter oft im sozialen Nahraum der Opfer leben. Beispielsweise kommen sie aus der eigenen Familie oder dem unmittelbaren Bekanntenkreis.
Deswegen haben wir einen Haushaltsansatz von 400.000 € in den Haushalt eingestellt, um an dieser Stelle im Land weiterzukommen. Ich freue mich, dass wir dazu im Fachausschuss eine Einstimmigkeit haben herstellen können, weil die Piratenfraktion und die FDP dem Antrag zugestimmt haben und sich die CDU enthalten hat. Ich habe aber nicht die Hoffnung, dass wir es heute erleben werden, dass dem Einzelplan an dieser Stelle zugestimmt wird. Nein, das glaube ich nun wirklich nicht.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen den „Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“, den wir fortsetzen. Ich freue mich, dass aus anderen Einzelplänen – insbesondere aus dem Schulbereich für die Initiative „Schule ohne Homo
phobie – Schule der Vielfalt“ – Mittel in diesen Fachbereich fließen. Wenn wir – was ganz wichtig ist – frühzeitig damit beginnen wollen, gegen Homophobie anzuarbeiten, ist das ein ganz wichtiges Mittel.
Ein zweiter wichtiger Bereich ist, eine kultursensible Pflege zu schaffen, die letztendlich auch die Bedürfnisse von Schwulen und Lesben in der Pflege im Alter berücksichtigt. Auch dazu haben wir Pilotprojekte im Lande. Das halte ich für den richtigen Weg.
Meine Damen und Herren, Sie erkennen: Wir haben mit diesem Haushalt gute Politik für die Menschen in Nordrhein-Westfalen gemacht. Das werden wir im Jahr 2014 fortsetzen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anteil des Haushaltsansatzes im Bereich Frauen, Gleichstellung und Emanzipation am Gesamtvolumen der Mittel im Einzelplan 15 beträgt gerade einmal 2,5 %. Trotz dieser minimalen Mittel für den genannten Bereich können wir bei den von uns gesetzten Schwerpunkten wesentliche Verbesserungen erreichen.
In der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen können wir im Bereich Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Notrufe das Niveau halten und haben wir auch weiterhin die zweite Fachstelle in den Frauenhäusern. Dafür sind diese Frauenhäuser uns dankbar, Frau van Dinther. Wenn Sie den Dank an die Belegschaft richten, dann vergessen Sie dabei nicht, dass Sie diese Stelle gestrichen hatten!
Es ist gut so, dass die Stelle wieder da ist; denn die Anforderungen in den Frauenhäusern steigen kontinuierlich.
Frauengerechte Gesundheitspolitik ist für uns keine Floskel. Mit der Wiedereinrichtung des „Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit NRW“ auf dem Gesundheitscampus und in der „Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht“ wird der Geschlechteransatz unserer Gesundheitspolitik noch einmal deutlich untermauert. Auch das haben Sie aus geschlechterpolitischer Sicht seinerzeit unterbunden.
Ein wichtiges Ziel ist für uns die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes. Dazu brauchen wir fachliche und rechtliche Prüfungen, welche die Landesregierung mit einem Gutachten hinterlegen wird. Dafür sind Mittel im Landeshaushalt festgelegt. Mit dem Landesgleichstellungsgesetz müssen wir als Land deutlich machen, dass Frauen in Führungspositionen nicht nur in der Wirtschaft gefordert werden, sondern in allen Bereichen unseres Lebens, so auch im Bereich des öffentlichen Dienstes. Der Bericht zum LGG hat uns gezeigt, dass die Frauenförderpläne in unserem Lande an vielen Stellen gar
nicht weiter fortgeschrieben werden. Daher müssen wir auch über Sanktionen nachdenken, wenn wir das Gesetz überarbeiten. Ich hoffe, das Gutachten wird uns wertvolle Hinweise geben.
Vor einigen Wochen hatte das Kompetenzzentrum Dortmund-Unna zur Auftaktveranstaltung des Unternehmerinnen-Netzwerkes „DONNA“ eingeladen. Außer mir nahmen 240 weitere hochmotivierte Frauen mit dem Ziel teil, die Frauennetzwerke mühsam wieder neu zu knüpfen, welche während der gelb-schwarzen Regierungszeit zerstört wurden. Schwarz-Gelb ist in meiner Heimatstadt nämlich positiv belegt. Das werden wir heute Abend auch noch einmal unter Beweis stellen.
Die Beratung der Kompetenzzentren und die Vernetzung mit den Kammern, mit den Arbeitsagenturen und mit den Wirtschaftsunternehmen machen die unterschiedlichen Potenziale deutlich, neue Arbeitsmarktmodelle zu entwickeln, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf näher kommen und die Berufswahlorientierung unterstützen.
Die Kürzung um 2 Millionen € ergibt sich, nachdem jetzt der komplette Förderbedarf der Kompetenzzentren abgebildet werden kann. Die CDU fordert eine weitere Kürzung um 3 Millionen €. Das würde die Kompetenzzentren allerdings wieder vollends infrage stellen. Das wollen Sie so. Das haben Sie seinerzeit so gewollt. Die FDP hat es auch im Ausschuss gefordert. Wir aber machen eine andere Politik. Für uns ist berufliche Gleichstellung von Frauen ein wichtiges Thema.
Ähnlich sieht es mit Ihrem Änderungsantrag zur Gleichstellung an Hochschulen aus. Ich frage mich, warum in Ihrem Antrag nicht deutlich steht, was Sie eigentlich fordern. Sie schreiben in Ihrem Antrag nur: Der Landesanteil am Professorinnenprogramm wird dabei ebenso wenig angetastet wie die Mittel aus dem Fonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur. – Aber was wird denn dann angetastet? Nach Ihren Forderungen sollen die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten, das
„Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung“ und die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten eingestellt werden. Sagen Sie in Ihren Anträgen doch deutlich, was Sie wollen, damit die Menschen wissen, dass Gleichstellungspolitik für Sie kein Thema ist. Das zeigt aber auch Ihr Handeln. Ich nenne nur das Betreuungsgeld, im Volksmund Herdprämie genannt.
Wir setzen den Aktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und gleichgeschlechtlicher Vielfalt, gegen Homophobie und Transphobie fort. Wir unterstützen damit die Weiterentwicklung der Arbeit in den Verbänden, Beratungsstellen und in den Projekten. Unsere Kampagne „anders und gleich“ ist wichtig und wertvoll. Das zeigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, homosexuellen
Lebenspartnerschaften ein Recht auf Sukzessivadoption zu ermöglichen. Dem muss aber auch folgen,
dass Lebenspartnerschaften anerkannt werden. Da zeigt sich Handlungsbedarf.
Dazu gibt es Meinungsverschiedenheiten in der CDU. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten den Kommentar der „WAZ“ vom 25. Februar 2013:
„Merkel-CDU häutet sich in einem Tempo, dass einem fast schwindelig wird. Wehrpflicht? Brauchen wir nicht mehr. Atomkraft? Nein, danke! Hausfrau und Mutter? Ein Rollenbild von gestern. Hauptschule? Ein Auslaufmodell. Studiengebühren? Geschenkt. Mindestlohn? Ja, aber. Und jetzt auch noch: die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben, die Homo-Ehe.“
Entscheiden Sie sich mal endlich für einen Kurs und drehen Sie sich nicht wie ein Fähnchen im Winde, um auf Wählerstimmenjagd für die anstehende Bundestagswahl zu gehen. Wir sind seit 150 Jahren klar positioniert. Im Bereich Frauen, Gleichstellung und Emanzipation machen wir das mit unserem Haushalt deutlich. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau van Dinther, wenn Sie sich auf den Einzelplan 15 Kapitel 15 035 konzentriert hätten, wären Sie sicherlich mit Ihrer Redezeit sehr gut ausgekommen.
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken für Ihr Angebot, im Bereich Gewalt gegen Frauen konstruktiv mitzuarbeiten. Ich glaube, das sollten wir alle gemeinsam tun. Denn das ist ganz wichtig.
Die rot-grüne Koalition hat bereits mit dem Haushalt 2011 die Schwerpunkte für die Arbeit im Bereich Frauen, Gleichstellung und Emanzipation gesetzt.
Wir haben die zweite Fachstelle in den Frauenhäusern wieder eingerichtet, ein ganz, ganz wichtiger Bereich, damit die Beratung stimmt.
Wir haben die in fünf Jahren überrollten Bereiche der Beratungsstruktur für Frauen und Mädchen wieder finanziell aufgestockt. Wir sind froh, dass wir im 12er-Haushalt dieses auch wieder alles geschrieben sehen.
Aber einen Punkt möchte ich an dieser Stelle auch noch loswerden, Frau van Dinther. Sie sprachen davon, dass der Haushalt jetzt erst verabschiedet wird. Ja, das ist richtig. Hätten wir ihn eher verabschiedet, wären Sie gar nicht dabei gewesen – das muss man an dieser Stelle auch feststellen –,
wie viele andere auch hier im Hause, die das heute und gestern immer wieder bemängelt haben.
So ist es, Frau Beer. Wir hätten es im März machen können. Aber da waren Sie nicht dazu bereit, andere auch nicht. Von daher sind wir jetzt an dieser Stelle angelangt.
Wir konnten gestern der „Westfälischen Rundschau“ entnehmen, dass in vielen Bereichen der Frauenhäuser auch heute noch Platzmangel
herrscht. Wir müssen also zusehen, dass wir da Abhilfe schaffen, damit jede Frau, die es braucht, auch einen Platz im Frauenhaus bekommt.
Deswegen bin ich froh, dass die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, mit dem der Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus überprüft und geschaut werden soll, wie man dieses letztendlich umsetzen kann.
Wir haben die 2006 abgeschafften Regionalstellen Frau und Beruf in neuer Form als Kompetenzzentren in 16 Arbeitsmarktregionen des Landes wieder auf den Weg gebracht. Ziel ist es, neue Zugänge zum Arbeitsmarkt zu schaffen, Gründerinnen zu unterstützen, Hemmnisse beim Berufseinstieg zu reduzieren und Berufsorientierung zu unterstützen.
Vor allen Dingen ist eines ganz wichtig, nämlich die Vernetzung. Die Vernetzung wollte die gelbschwarze Landesregierung nämlich nicht, als sie die Regionalstellen abgeschafft hat. Sie wollte nicht, dass im Land miteinander gearbeitet wird, dass alle von den besten Projekten profitieren können. Nein,
sie wollte einzelne Projekte und möglichst geheim, damit man sie nicht flächendeckend über das Land ziehen konnte. Das war der Unterschied zu den Kompetenzzentren, die wir jetzt einrichten.
Wir sind froh, dass wir dies tun. Denn damit machen wir deutlich, dass wir die Probleme angehen.
Ein Problem ist beispielsweise Entgeltungleichheit. Auch wenn jetzt der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen von 23 % auf 22 % gesunken ist, haben wir immer noch viel zu tun. Denn wenn dieser Unterschied jährlich um 1 % sinkt, müssen wir noch 22 Jahre warten. Dazu bin ich nicht bereit.
Sie haben richtigerweise das Thema „Fachkräftemangel“ angesprochen. Ja, auch da müssen wir eingreifen. Das ist richtig. Das ist eine Chance für Frauen. Aber wir müssen dabei auch die Chance nutzen, dass sich etwas verändert, nämlich dass wir auch familiengerechte Arbeitszeitmodelle haben. Dafür sorgen die Kompetenzzentren.
Frauen in Führungspositionen: Ich bin froh, dass wir jetzt eine Bundesratsentscheidung haben, auch wenn ich es lieber gesehen hätte, dass wir den nordrhein-westfälischen Vorschlag genommen hätten. Jetzt haben wir den aus Hamburg. Ich bin sehr gespannt, wie das letztendlich umgesetzt wird, da wir ja schon sofort nach dem Beschluss hörten, dass CDU und FDP dieses eigentlich gar nicht umsetzen wollen, was da im Bundesrat beschlossen wurde.
Stattdessen wird jetzt eine Herdprämie eingeführt, damit man Frauen daran hindert, frühzeitig wieder in den Beruf zu gehen.
Noch schlimmer ist: Bei den Minijobs wird die Grenze von 400 auf 450 € erhöht, um Frauen davon abzuhalten, auf den Arbeitsmarkt zu kommen.
Im Bereich LSBTTI haben wir den Ansatz um 200.000 € erhöht.
Wir haben den Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und gegen Homophobie und Transphobie auf den Weg gebracht. Das ist eine Querschnittsaufgabe und muss in allen Häusern mit bearbeitet werden. Unter dem Motto „Nur Respekt Wirkt“ haben wir eine Akzeptanzkampagne auf den Weg gebracht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Einzelplan 15 im Bereich Frauen, Gleichstellung und Emanzipation beträgt ganz genau 0,5 Promille des Gesamthaushaltes. 0,5 Promille! Ich finde, dieses Thema sollte uns allen diese 0,5 Promille Wert sein. Ich glaube, an der Stelle gibt es auch nichts mehr zu kürzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Unter dem Motto „anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“ hat sich die Landesregierung zu ihren Zielen bekannt, die Entwicklung, Betreuung und Umsetzung landesweiter, bewusstseinsbildender Maßnahmen zur Förderung von Respekt, Toleranz und Vielfalt zu unterstützen sowie Homophobie, Transphobie und Gewalt konsequent zu ächten und Aufklärungsarbeit zu leisten.
Dabei muss es erklärtes Ziel sein, nicht nur in die Zukunft zu schauen und Respekt und Toleranz zu einem integralen Bestandteil unseres jetzigen Lebens und dem der kommenden Generationen zu machen. Es geht vielmehr auch darum, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Die erst 1994 umfassend geänderte Rechtslage macht das notwendig:
Homosexualität fiel in der Bundesrepublik lange unter den Bestand einer Straftat. Diese traurige Geschichte nahm bereits 1935 ihren Ursprung, als Nationalsozialisten die Gesetzgebung zur strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen in den §§ 175 und 175 a verschärften.
Beschämend daran ist aber, dass genau diese Gesetzgebung nach Ende des Krieges mit der Gründung der Bundesrepublik weiterhin Bestand hatte. In der Ära Adenauer hielt man es ganz offensichtlich nicht für notwendig, eine Änderung der Gesetzeslage auch nur in Betracht zu ziehen. Die konservative Politik der damaligen Zeit sorgte dafür, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung abgeurteilt und strafrechtlich verfolgt wurden. Erst mit der Strafrechtsreform von 1969 sollte sich das ändern.
Doch in den knapp 20 Jahren zwischen der Gründung der Bundesrepublik und der Reform hatten viele Menschen unter der menschenunwürdigen Rechtsprechung zu leiden. Man muss es sich einmal vor Augen führen: Während in Artikel 2 des Grundgesetzes die Rede von einem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit festgelegt wird, unterminierte die völlig antiquierte und menschenverachtende Rechtsprechung – man soll nicht vergessen, woher die damals gültigen Gesetze stammten – genau diesen Grundsatz.
So ist anzunehmen, dass in den Jahren zwischen der Gründung der Bundesrepublik und den umfassenden Rechtsreformen unter Willy Brandt alleine in
Westdeutschland nicht weniger als 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet wurden und es zu etwa 50.000 Verurteilungen kam. Die Diktion des § 175 StGB war dabei übrigens sehr eindeutig. Es ging um Strafen im Zuchthaus oder im Gefängnis.
In der DDR erging es Homosexuellen nicht anders. Zwar ging man dort anders mit dem Erbe der Nationalsozialisten um und änderte den betreffenden Paragrafen des Strafgesetzbuches bereits 1950. Jedoch wurde hier kein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Vielmehr griff man zurück in die Zeit vor den Nationalsozialisten und setzte einfach die vornationalsozialistische Fassung des § 175 StGB wieder in Kraft.
Nun ist die Zahlenlage für die ehemalige DDR nicht ganz so eindeutig. Doch bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches in der DDR im Jahre 1968 ist von mindestens 1.300 Fällen auszugehen, in denen Homosexuelle verurteilt wurden.
Die Strafrechtsreform 1969 setzte einen Prozess in Bewegung, der bis 1994 dauern sollte und schließlich in der Streichung des § 175 gipfelte. Ein langer Weg zu Respekt und Toleranz!
Festzuhalten ist, dass es auf diesem Weg Opfer gab – 50.000 allein in der Bundesrepublik, 1.300 in der DDR. Alle diese Menschen litten nicht nur unter der eigentlichen Verurteilung und Bestrafung, sondern auch unter der gesellschaftlichen Stigmatisierung und Ausgrenzung ganz erheblich. Soziale Isolation und nichts Geringeres als die Zerstörung der eigenen bürgerlichen Existenz waren die Folgen. Es geht um schwer traumatisierende Erlebnisse.
Festzuhalten ist auch, dass die Opfer dieser Unrechtsprechung niemals rehabilitiert wurden. Hier läuft die Zeit ab. Nur noch wenige der Opfer sind heute am Leben. Diejenigen, die noch leben, sind mittlerweile zwischen 70 und 90 Jahre alt. Wenn wir anerkennen, dass der bis 1994 geltende sogenannte Schwulenparagraf und die darauf gestützten Verurteilungen ein fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte …
Ja.
… und insbesondere gegen das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit sind, dann kann die logische Folge nur die Rehabilitierung dieser Opfer sein. Die Aufhebung der ergangenen Urteile ist zu prüfen. Wir brauchen auch eine gründliche Aufarbeitung des totgeschwiegenen Kapitels dieser Geschichte der Bundesrepublik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu, im Bundesrat diese Initiative mit zu unterstützen. – Herzlichen Dank.