Protocol of the Session on June 30, 2011

Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, der 37. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in der 15. Wahlperiode, herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich vier Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein. Ich rufe auf:

1 Eckpunktevereinbarung zum Restrukturie

rungsplan der WestLB

Unterrichtung durch die Landesregierung

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2253

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2275

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2277

Der Chef der Staatskanzlei hat mir mit Schreiben vom 27. Juni mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, zu dem genannten Thema zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt durch den Finanzminister. Ich erteile das Wort Herrn Minister Dr. Walter-Borjans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die an den WestLB-Verhandlungen Beteiligten am vergangenen Donnerstag spätabends ihre Paraphe unter das Eckpunktepapier gesetzt haben, um das es heute geht – ein Papier, das seit Monaten von Fach- und Entscheidungsebenen unter Einbeziehung von externen Experten ausverhandelt worden war –, da wussten wir alle gemeinsam: Wir besiegeln das Schicksal einer immer noch großen und einst auch sehr stolzen Bank.

Wir wussten zugleich: Hätten wir bis zum Ende dieses Monats, sprich bis zum Ablauf des heutigen Tages, nicht zu einer Einigung gefunden, dann hätten wir die Steilvorlage zu einer unkalkulierbaren Erschütterung der Finanzarchitektur weit über Nordrhein-Westfalen hinaus mit unübersehbar größeren

Risiken für den Landeshaushalt und das Land insgesamt gegeben.

In einer solchen Entscheidungssituation zu sein, das erzeugt – ich glaube, das trifft nicht nur auf mich zu, sondern auch auf viele von Ihnen und diejenigen, die beteiligt waren – auch Gefühle von Bitterkeit. Musste es zu diesem Punkt kommen? Was hätten die jeweils zu ihrer Zeit Verantwortlichen anders machen müssen? Was hätten sie wissen müssen? Was konnten sie damals nicht ahnen? Ist es legitim, Hürden für die Stabilisierung immer höher zu legen und damit den Markt-Exit einer Großbank zu erzwingen, die bis heute ein geschätzter und weltweit enorm vernetzter Spezialist für komplizierte Finanzierungen ist, die ein Partner ist, von dem die Wirtschaft nicht nur in Nordrhein-Westfalen enorm profitiert hat und immer noch profitiert?

Warum, fragt man sich, ist die Bank nicht verkauft worden, als absehbar war, dass ihr die EUKommission keine Zukunft lassen würde, und als das Verkaufen noch ging? Warum verlassen die anderen Landesbanken in einer so dramatischen Phase nicht ihre Mikado-Position?

Jetzt haben wir nach vorne zu blicken. Trotzdem habe ich großes Verständnis dafür, dass gefragt wird, dass diskutiert wird, dass kritisiert wird, dass man Fragen stellt nach dem, was kommt, und das mit der Frage verbindet, warum es dazu gekommen ist.

Auch die, die direkt verhandelt waren, waren zwischenzeitlich nicht frei von Auf- und Abrechnungen. Da ging es durchaus auch einmal höher her in den Verhandlungsrunden. Aber eines muss ich sagen: Es war gut zu wissen, dass sich alle der Verantwortung bewusst waren, die sie vor der Brust hatten. Es war gut zu wissen, dass bei allen Interessenunterschieden der beteiligten Institutionen niemandem der Blick für das Ganze abhandengekommen ist und dass Parteigrenzen dabei keine Rolle gespielt haben.

Dafür danke ich an dieser Stelle ausdrücklich den unmittelbar an der Verhandlung Beteiligten, allen voran dem Verhandlungsmoderator Dr. Christopher Pleister von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, aber auch seinem unmittelbaren Dienstherrn, dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, und dem Parlamentarischen

Staatssekretär Steffen Kampeter.

Mein Dank gilt auch den Vorsitzenden und den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen hier im Landtag für deren Bereitschaft zum kontinuierlichen Meinungsaustausch. Ich werbe heute eindringlich dafür, dass wir in dieser existenziell so wichtigen Frage jetzt auch in diesem Parlament eine Lösung nicht am parteipolitischen Kalkül scheitern lassen.

(Beifall von der SPD, von der CDU und von den GRÜNEN)

Bevor ich auf die Konstruktion zu sprechen komme, um die es heute geht und für die wir die Weichen stellen sollten, möchte ich einen kleinen Rückblick geben, weil er wichtig ist für die Einordnung dessen, zu dem es dann gekommen ist. Es hat im Frühjahr 2008 mit der Ausgliederung von toxischen Papieren in der Größenordnung von 23 Milliarden € in das Phoenix-Portfolio begonnen.

Ich habe es gestern schon gesagt und sage es heute noch einmal: Dafür haben Land und Sparkassen in einer bewusst ungleichen Verteilung Garantien übernommen – 3,8 Milliarden € vom Land und der Rest überwiegend von den Sparkassen. Diese Garantien mussten genehmigt werden, und sie sind von der Europäischen Kommission mit Auflagen genehmigt worden. Das ist die bekannte Entscheidung vom 12. Mai 2009. Die Bedingungen, die an die Genehmigung geknüpft waren, bestanden in der Reduzierung des Geschäftsumfangs um die Hälfte und in der Zusage der Eigentümer, die Bank als Ganzes oder in Teilen bis Ende 2011 zu veräußern.

Ein erster Schritt auf diesem Weg war es, weitere Papiere auszugliedern: ebenfalls riskante, aber auch strategisch nicht notwendige Papiere. Das hat zur Bildung der Ersten Abwicklungsanstalt mit einem Gesamtvolumen von 77 Milliarden € geführt. Auch das musste genehmigt werden.

Wenn wir heute darüber reden, welche Risiken das Land eingeht, ist mir der Hinweis wichtig, dass das Land damals an realistischen Entwicklungen gemessen überschaubare Risiken auf sich genommen hat, dass aber auch schon damals die Möglichkeit nicht übersehbarer Restrisiken gegeben war. Ich habe gestern schon einmal gesagt, 17 Milliarden € dieser 77 Milliarden € waren in der Haftung geregelt. 60 weitere Milliarden € waren nicht geregelt, wären aber, wenn sie denn realisiert worden wären, vor allem auf das Land, aber auch auf den Bund zugekommen.

Wir können heute sagen, dass diese Entwicklung aller Voraussicht nach nicht eintreten wird. Wir reden im Augenblick sogar davon, dass es möglicherweise einen Überschuss geben wird.

Auch für die Abwicklungsanstalt brauchen wir eine Genehmigung. Die Europäische Kommission hat diese Ausgliederung bis heute nicht genehmigt. Deswegen schwebt über uns immer das Damoklesschwert der sogenannten Negativentscheidung: nämlich der Entscheidung, erstens die mit dieser Ausgliederung durch die Kommission festgestellte Beihilfe in Höhe von 3,4 Milliarden € zurückzahlen zu müssen oder, zweitens, das gesamte Konstrukt wieder aufzuheben und die Abwicklungsanstalt inklusive Phoenix zu reintegrieren, alles mit verheerenden Folgen für die Bank.

Das hat dazu geführt, dass wir der Kommission weitere Pläne vorgelegt haben. Sie wissen, dass der Bundesfinanzminister und ich im November beim

Wettbewerbskommissar Almunia waren und dass wir dann eine Frist bis zum 15. Februar bekommen haben.

Ich möchte an dieser Stelle ganz unbescheiden darauf hinweisen, dass es vor Ostern die Landesregierung war, die in der immer noch unklaren Frage „Wird eigentlich verkauft, oder kommt es zu einer Umstrukturierung, wie sie von der Bank vorgeschlagen, für die Kommission aber erkennbar nicht genehmigungsfähig ist, oder wird das Verbundbankkonzept vorangetrieben?― den Knoten durchgeschlagen und gesagt hat: Wir werden jetzt eine Lösung suchen, die mit dem Bund und mit Brüssel einvernehmlich abstimmbar ist; denn nur eine einvernehmliche Lösung kann uns vor dem SuperGAU in der Finanzwirtschaft – nicht nur auf der Landesebene – retten. Deswegen haben wir die Weichen in Richtung Verbundbank gestellt.

Nach einer weiteren Detaillierung dieses Verbundbankkonzepts hat die EU-Kommission ihrerseits reagiert und am 29. April definitiv klargemacht, dass das andere Lösungskonzept, das von der WestLB vorgeschlagen worden war, nicht genehmigungsfähig ist. Damals wurde die Frist gesetzt, bis zum 30. Juni 2011 eine genehmigungsfähige Vorlage einzureichen, um damit der Negativentscheidung entgehen zu können.

Die Eigentümer haben daraufhin entschieden, das Bieterverfahren zum Verkauf der WestLB als Ganzes ruhen zu lassen, zumal erkennbar war, dass die Bieter auch in diesem Bereich erhebliche Risiken und Lasten auf die Eigentümer und den Bund abwälzen würden. Stattdessen haben sich die Eigentümer darauf verständigt, mit dem Verkauf einzelner Geschäftsfelder der Bank zu beginnen.

In diesem Zusammenhang wurde auch vereinbart, dass Herr Friedrich Merz sein Mandat als Veräußerungsbevollmächtigter niederlegt. Eine wirtschaftlich akzeptable Alternative zu dem Verbundbankkonzept hat für die Eigentümer nicht bestanden. Es gab – um das deutlich zu sagen – auch keine Möglichkeit, sich der Brüsseler Entscheidung zu wiedersetzen. Natürlich ist auch das zusammen mit den Beschäftigten zwischenzeitlich diskutiert worden.

Eine Negativentscheidung, nämlich die Rückzahlung der 3,4 Milliarden € Beihilfe und die Rückübertragung der gesamten auf die EAA ausgelagerten Bilanzpositionen einschließlich derer auf Phoenix hätte zur Insolvenz der WestLB geführt und damit die Anwendung des Restrukturierungsgesetzes bedeutet. Die Folgen für die Steuerzahler, die Anleger und die gesamte deutsche Bankenlandschaft – das habe ich schon gestern in der Plenardebatte gesagt – wären unabsehbar gewesen, und für das Land wäre zu den entstandenen Schäden noch einmal ein zweistelliger Milliardenbetrag hinzugekommen.

Jetzt haben Land und Sparkassen die Einbringung von je 1 Milliarde € verabredet. Es bleibt ein Restri

siko, wie es auch in der Konstruktion der Ersten Abwicklungsanstalt bestanden hat und immer noch besteht. Es ist aber eines klar: Ein Schaden, wie er mit der Anwendung des Restrukturierungsgesetzes gedroht hätte, ist abgewendet.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wie sieht das Verbundbankmodell im Einzelnen aus? Wir folgen – das ist noch einmal ganz deutlich hervorzuheben – nicht unserem eigenen Wunsch, dem Wunsch der Eigentümer. Wir folgen einer harten Auflage der Europäischen Kommission, den Bankbetrieb auf unter ein Fünftel des bisherigen Volumens zu kürzen. Das wird damit geleistet, dass das Sparkassenverbundgeschäft einschließlich des mittelständischen Firmenkundengeschäfts mit einer Bilanzsumme von 40 bis 45 Milliarden € und rund 400 Beschäftigten am 30. Juni 2012 aus der WestLB herausgelöst und vollständig in die Verantwortung der Sparkassenverbände und der Sparkassenfinanzgruppe übergehen wird.

Die Sparkassenseite wird diese Verbundbank mit Kapital in Höhe von 1 Milliarde € ausstatten. Das Land wird und darf nicht an der neuen Verbundbank beteiligt sein. Auch dieser Hinweis ist wichtig. Es würde keinen Sinn machen, eine Verbundbank herauszulösen und sich für den verbleibenden Teil Gedanken zu machen, wenn die Verantwortund in beiden Bereichen von beiden getragen würden. Das widerspräche der Auflage der Europäischen Kommission.

Von den übrigen vier Fünfteln wird bis zum 30. Juni 2012 die WestLB weitere Teilbereiche an Dritte veräußern. Sofern ein Verkauf bis zu diesem Stichtag nicht möglich ist, werden diese Geschäftsfelder auf die Erste Abwicklungsanstalt übertragen. Die Vorstellung, es würde nur ein Fünftel ausgegliedert und vier Fünftel verblieben im Verantwortungsbereich des Landes, ist nicht richtig, sondern wir reden davon: Es gibt einen Teil, ein Fünftel; und der andere Teil wird zunächst einmal durch das Verkaufen von Teilbereichen und Unternehmensbeteiligungen und durch das Nachbefüllen der Abwicklungsanstalt dezimiert.

Am Ende wird eine Service- und Portfoliomanagementbank bleiben, eine Bank, in der einerseits, was gestern hier immer wieder besprochen worden ist, die verbliebenen Personalrisiken sind – das, was nicht mit Verkäufen übergegangen ist –, in der es noch Immobilienbestände und in der es Technik geben wird. Diese Bank hat den Auftrag und die Aufgabe, zu einem erheblichen Teil mit diesen Bereichen das zu tun, was sie bisher auch tut, nämlich für die EAA und für die Verbundbank Dienstleistungen in diesem Bank- und Portfoliomanagementbereich anzubieten und darüber hinaus neue Kunden zu erschließen.

Die Service- und Portfoliomanagementbank ist rechtlich identisch mit der nach Übertragung auf die

Verbundbank und nach dem Verkauf von Teilbereichen und Übertragung auf die Abwicklungsanstalt verbleibenden WestLB. Sie ist also keine Rechtsnachfolgerin, sie ist die restliche WestLB. Die SPMBank ist deswegen keine Neugründung. Sie wird – das ist wichtig – kein Bankneugeschäft betreiben dürfen. Sie wird künftig das Servicing für die Verbundbank, die EAA und gegebenenfalls für Dritte erbringen.

Die Servicing-Aktivitäten sollen auf eine Tochtergesellschaft ausgelagert und zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden. Einzelheiten sind in diesem Fall noch mit der Kommission abzustimmen. Darüber habe ich ein weiteres Gespräch mit Kommissar Almunia verabredet. Bei der Bank wird die gesamte Personalverantwortung für aktive und freigestellte Mitarbeiter und für die Pensionen liegen.

In dem vorläufig unterstellten Szenario wird die SPM-Bank bis Ende 2016 noch rund 1.100 Beschäftigte haben. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ein kontinuierlicher Personalabbau erfolgen müssen. Bei einem unterstellten Verkauf von Teilbereichen mit 1.000 Beschäftigten – es gibt auch Zahlen, die ein ganzes Stück darüber hinausgehen – müssen wir dann bis Ende 2016 in dem ungünstigen Fall mit einem Abbauvolumen von etwa 1.800 Stellen rechnen.

Das ist zweifellos ein schmerzhaftes Ergebnis. Eines war allerdings auch immer klar: In keiner auch nur angedachten Variante der Landesbankenkonsolidierung bis zum Gesamtverkauf des Instituts hätte es eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Beschäftigungsstände zu den derzeitigen Bedingungen geben können. Was Personalfragen anbelangt, sind noch viele Fragen offen. Das Land ist sich seiner Verantwortung für die Beschäftigen der WestLB bewusst und wird sich für eine sozialverträgliche Lösung einsetzen.

Daran, dass Brüche vermieden und Perspektiven eröffnet werden, arbeitet auch der Vorstand. Es hat gestern eine Mitarbeiterversammlung gegeben, in der dieses Thema auch noch einmal angesprochen worden ist. Das, was im operativen Zuständigkeitsbereich des Vorstandes liegt, wird von dessen Seite auch vorangetrieben.

Ich habe nie verschwiegen: Auch die Beschäftigten der WestLB müssen einen signifikanten Beitrag zur Bewältigung der Lasten erbringen. Das im Übrigen eine einvernehmliche Haltung der am Verhandlungsprozess Beteiligten.

Wir stehen in der gemeinsamen Verantwortung für die, die als letztendliche Eigentümer die Rechnung bezahlen müssen: die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das ist sowohl in dem Bereich, der direkt vom Land gehalten wird, als auch in dem Bereich der Verbundbank, der die Sparkassen und die kommunale Familie betrifft, der Fall. Das Land wird die alleinige Eigentümerverantwortung für die SPM

Bank, für die Servicebank, übernehmen. Die Sparkassenverbände wie auch die Landschaftsverbände scheiden in diesem Bereich als Aktionäre der WestLB aus. Auch das ist Auflage der Europäischen Kommission.

Die Lasten der Restrukturierung liegen im Wesentlichen bei der Servicebank und sollen durch die Eigenmittel abgedeckt werden, die nach Abspaltung der Verbundbank noch in der WestLB vorhanden sind. Das Land wird zusätzlich eine nachrangige Haftung von bis zu 1 Milliarde € übernehmen, so wie die Sparkassen 1 Milliarde € in die Verbundbank einbringen.