Heinrich Kemper

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag von Bündnis 90/Grüne zeigt deutlich das verquere Bild von Landwirtschaft, das Sie haben.
Sie laufen einem Bild der „Old MacDonald had a farm“-Landwirtschaft hinterher, Frau Beer. Sie kennen wahrscheinlich dieses Lied – das sollten Sie weiter singen – und verkennen die Realitäten auf den Märkten.
Sie versuchen permanent, uns einzureden, dass die Handlungsfreiheit für regionale Märkte, für regionale Erzeugung das Gelbe vom Ei in dieser Welt ist, insbesondere im Bereich Landwirtschaft, wissen aber gar nicht mehr, dass wir implementiert sind in WTO, EU, Landwirtschaftspolitik auf der Bundesebene usw.
Allenfalls Ihre Landwirtschaft ist die Landwirtschaft von „Bauer sucht Frau“, Bauer Ewald oder bedient das Klischee „Heidi-Bergbauern-Idylle“.
In der Wirklichkeit sind Sie noch nicht angekommen. Sie laufen immer noch den Künast’schen Ideen von 20 % Ökolandwirtschaft als Idealbild hinterher.
Dabei verkennen Sie – hören Sie mal genau zu! –, dass da etwa die doppelte staatliche Förderung zugrunde liegt, damit Sie die Einkommen der jeweiligen Landwirte vergleichen können. Die Bauern wollen nicht zurück in Ihre Zukunft. Wo lassen Sie bloß denken, Herr Remmel?
Jetzt zu den Vorwürfen! Die Landesregierung verstößt systematisch gegen den Tierschutz. – Wenn ich das lese, muss ich sagen: Wer den Mund spitzt, muss auch pfeifen. Sie sagen, da sei ein Verstoß. Bitte, wo ist die Klage? Sie sollten mal an die tierärztliche Hochschule nach Hannover gehen, sich dort die Haltungsformen ansehen und dort diskutieren, was artgerechte Tierhaltung ist. Es geht um artgerechte Nutztierhaltung. Das ist die Realität.
Landwirte aus meinem Bereich können Ihnen deutlich sagen, dass sie ein besseres Gewissen dabei haben, ihre Nutztiere zu halten, als manche Personen, die ein Heimtier halten,
denn die Quadratmeter Liegeplatz, das Klima, die Versorgung, aber auch die Lagerung der Exkremente sind permanent verbessert worden und werden immer weiter entwickelt.
Jetzt kommen wir zu dem Begriff Massentierhaltung. Massentierhaltung ist ein Begriff, den Sie hier permanent hineinwerfen. Aber eine Definition geben Sie hier überhaupt nicht. Dann müssten Sie nämlich Farbe bekennen, nicht grüne Farbe, sondern echte Farbe. Selbst das tun Sie nicht. Damit könnten Sie sagen: Bis dahin wollen wir Landwirte fördern und bis dahin nicht. Das, was wirklich landwirtschaftgerecht ist, haben wir gemacht. Wir haben an die Fläche gebunden.
Bei Ihrer Beschlussforderung sind Sie unpräzise. Sie scheuen diese Zahlen. Was haben wir denn gemacht? Wir haben den berühmten „KuschelErlass“ aufgehoben. Warum? Sie können nicht in Minuten messen, wie gut ein Landwirt mit seinen Tieren umgeht. Das lässt sich überhaupt nicht messen. Sie können auch keine Matratze in einen Stall legen, weil Sie meinen, dann würde das Tier artgerechter gehalten. Verabschieden Sie sich von diesem Idylle-Denken, denn das bringt Sie nicht weiter!
Übrigens sollten Sie mal Ihren Wahl-Slogan „Wir lassen die Sau raus!“ überdenken. Aus Tierschutzgründen dürfen Sie das gar nicht. Wo wollen Sie sie denn hinlassen?
Ich hätte eine Bitte. Sie sollten das Angebot des Berufsstandes der Landwirte – nicht nur das von der Universität und der Hochschule in Hannover – nutzen und einfach mal in die Betriebe gehen und sich
echte, artgerechte Tierhaltung ansehen. Solange Sie glauben, dass beispielsweise die Ferkelproduktion so abläuft, wie Wilhelm Busch das sah, so lange sind Sie in der Wirklichkeit nicht angekommen und so lange müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Und wie heißt dieses Gedicht von Wilhelm Busch?
Wenn der Eber eine Sau hat,
sie liebt und sie zur Frau hat,
und der Storch beißt sie ins Beinchen,
gibt es viele Ferkelschweinchen.
Herzlich willkommen in der Wirklichkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme leider nicht aus Ostwestfalen oder aus Lippe, sondern dieses Mal nur von meinem Platz.
Herr Kuschke, ich muss direkt auf Ihren Beitrag eingehen. Das war Rhetorik und Theater in Spitzenform.
Übrigens, wenn es um die Öffentlichkeit geht: Warum haben Sie im Dezember 2008 nicht alles das gelesen, was zu dem Zeitpunkt schon veröffentlicht war? Sie hätten das alles lesen können, wenn Sie es gewollt hätten. Jetzt fragen Sie, warum wir es nicht veröffentlichen. Es war schon veröffentlicht. Sie haben es nur nicht gelesen. Das ist schade. – Das war aus meiner Sicht also reiner Theaterdonner. Das war eine veraltete Debatte, 7. Juni. Aus meiner Sicht ist das eine reine Neiddebatte, die Sie herbeiführen wollen. Es ist ja nichts verborgen. Sie hätten es ja nur lesen müssen.
Dann sagen Sie noch, Sie wollten wissen, was in Europa 2013 passiert. Ich denke, Sie wissen, dass es nach 2013 eine andere Agrarpolitik geben wird, weg von den bisherigen Direktsubventionen hin zu einer entkoppelten Agrarpolitik, die Sie sicherlich auch mittragen; denn Sie haben sie ja vor 2005 an verantwortlicher Stelle mit eingeleitet.
Nun noch einmal zur Akzeptanz: Es ist für mich als Landwirt schon nachdenkenswert, dass die Akzeptanz, die wesentlich über die Agrarpolitik in Europa hätte herbeigeführt werden können, nicht erreicht ist. Denn nur die sichert uns in Deutschland, dass wir weniger als 10 % unseres verfügbaren Einkommens mittlerweile für unser Essen und Trinken ausgeben. Übrigens: nur zwei Drittel von dem, was wir mittlerweile für die Gesundheitsvorsorge ausgeben. Das ist einer der Riesenerfolge, die erzielt wurden.
Ich komme nun direkt auf den Antrag zu sprechen. Bei dem vorliegenden SPD-Antrag fehlt mir die Präzision. Sie sprechen von den neuen Subventionen. Oder meinen Sie die aktuellen Agrarsubventionen? Die neuen können Sie noch gar nicht bekommen. Sie können nur die alten kriegen. Und Sie wollen deren ungerechte Verteilung feststellen. Wenn Sie einen Bericht – wie auch immer – haben wollen, dann muss der ergebnisoffen sein, und dann könnte es sein, dass wir eine ungerechte Verteilung feststellen. Aber wollen Sie denn jemandem sagen, er soll eine ungerechte Verteilung feststellen? Dann brauchen Sie doch gar keinen Bericht zu erstellen. Also, was soll das? Das ist aus meiner Sicht Theaterdonner.
Als Zweites wollen Sie einen Bericht von der Landesregierung, der aufzeigt, welche Auswirkungen diese ungerechte Verteilung – jetzt sprechen Sie sogar schon von einer ungerechten Verteilung – haben wird.
Herr Kuschke, Sie haben auch das Groß-KleinProblem angesprochen. Lassen Sie mich sagen: An einer Stelle gibt es eine Akzeptanz für eine GroßKlein-Diskussion, und zwar aus rein ökonomischer Sicht. Herr Kuschke, wenn man mehr Hektar hat, gibt es eine gewisse Größendegression auf der ökonomischen Seite, die sich in der Größenordnung von 10 %, 12 % der Menge, wenn ich über eine bestimmte Hektarzahl hinausgehe, die ich bewirtschafte, bewegt und die ich bei Agrarbeihilfen, die linear über die ganzen Hektar verteilt sind, akzeptieren könnte. Das gilt aber nicht für die bisher angedachten Abschneidegrenzen, denn die bringen höhere Ungerechtigkeiten.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, woher denn die Agrarsubventionen kommen. Sie waren 1990 ein Ausgleich für eine Absenkung insbesondere von Agrargütern, von Getreide. Ich gebe Ihnen als Beispiel, was meinem Betrieb geholfen hat. Bei mir ist der Getreidepreis von einem auf das andere Jahr von 44 € auf 26 € gefallen.
Das, was man mit diesem Ausgleich von der EU wollte, ist, dass man 60 % des mir zugedachten Verlustes damit ausgleichen wollte. 40 % hat man
mir sowieso als Unternehmer, als Landwirt, 1990 aufgebürdet. Dieses zu erhalten, solange das nötig ist, ist doch nur real, und insofern kann man nicht sagen, dass wir das jemandem zuschieben, der keine Leistung dafür erbringt. Darum geht es.
Ich habe auch kein Problem damit, das zu veröffentlichen. Ich mache jetzt einmal einen aggressiven Vorschlag: Ich werde Ihnen sagen, was Sie bei meinem Betrieb demnächst in drei Wochen lesen können, wenn Sie den finden. Den finden Sie. Meine durchschnittlichen Agrarsubventionen über die Fläche betrugen in den letzten fünf Jahren pro Jahr ungefähr 33.000 €.
Meinen Betrieb habe ich auch in einem Arbeitskreis. Die betrieblichen Gewinne der letzten fünf Jahre im Durchschnitt betrugen bei diesem Betrieb etwa 55.000 €. Wenn Sie die 34.000 € davon abziehen, habe ich noch einen betrieblichen Gewinn von 21.000 €. Damit können Sie keinen Betrieb mit 115 Hektar Ackerbau führen.
Damit ich Ihnen klarmachen kann, welchen Anteil die Subventionen haben, sage ich Ihnen noch, damit Sie es auch vernünftig einordnen können, dass dieser Betrieb im oberen Drittel der erfolgreichen Betriebe angesiedelt ist. Ich habe also keinen Betrieb, der „über die Schwelle gehoben“ werden muss. Das ist der Grund.
Ich habe aber noch weitere 10.000 € bekommen, weil ich an einem Erosionsschutzprogramm teilgenommen habe. Der zusätzliche Aufwand für meinen Betrieb betrug 8.000 €. 2.000 € ist der Gewinn, den ich gemacht habe. Dafür habe ich für die Gesellschaft den Erosionsschutz nach vorne gebracht und bestimmte Erosionsdinge gemindert. Also eine Leistung, für die ich eine Gegenleistung erbringen musste.
Gerne.
Ich gebe am Besten gleich die Antwort darauf: Damit ist zu rechnen.
Denn im Prinzip subventionieren Sie ja mit den EUAgrarbeihilfen einen preiswerten Rohstoff. Der Preis wird sich sofort bis auf die Verbraucherpreise durchschlagen. Sie können damit rechnen, dass der Teil Ihres verfügbaren Einkommens, den Sie für Nahrungsmittel ausgeben werden, von 10 % auf 12 % steigen wird. Das werden Sie für Nahrung ausgeben müssen.
Bitte.
Ich habe damit überhaupt kein Problem. Ich habe es hier ganz offen dargestellt. Sie sehen ja auch, wie offen ich mit meinen eigenen Zahlen umgegangen bin. Wir haben nie ein Problem damit gehabt. Aber die Regierung, die damals tätig war, hatte wahrscheinlich ein Problem gehabt, das so darzustellen. Das vermute ich. Das waren zu der Zeit im Wesentlichen Sie.
Ich möchte noch einmal klar sagen: Dass ein Landwirt das Recht haben muss, gerichtlich nachzuprüfen, ob die Veröffentlichung rechtlich in Ordnung ist, ob das seine informelle Selbstbestimmung beschränkt, muss ich jedem Landwirt zubilligen. Insofern finde ich die Handlungsweise unseres Landwirtschaftsministers absolut gerechtfertigt und sehr verantwortungsvoll. Denn er vollzieht nur das Recht des Einzelnen im Prinzip. Dass wir veröffentlichen, ist eigentlich kein Problem.
Auf der anderen Seite muss ich Ihnen sagen: Für mich ist das fast Pillepalle, wie man so schön sagt.
Ich möchte nun folgenden Schluss ziehen: Wir werden ab 2013 eine unternehmerische Landwirtschaft bekommen. Wir wollen in der Landwirtschaft einen Unternehmer haben, der sich selbst für die Zukunft entscheidet, der den wissenschaftlichen, technischen Fortschritts für sich selber nutzt, um für Sie
auch in Zukunft preiswerte und gesunde Nahrungsmittel herzustellen.
Ich muss Ihnen eins sagen: Sie sollten sich Ihren hoch gelobten Kleinbetrieb, den Sie unbedingt erhalten wollen, einmal unter den Aspekten von Arbeitsschutz und Sozialkritik ansehen, ob das ein Zukunftsbetrieb ist, den Sie haben wollen. Ich glaube, das ist kein Zukunftsbetrieb. Wir sind für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, indem wir diese Betriebe sozial überführen, sie sozial abfedern wollen. Aber diese müssen auch ihre unternehmerische Aufgabe erkennen, sich in diesem Markt selber zu finden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Anlass für den Antrag – Sie haben es deutlich gesagt, Herr Remmel – ist im Augenblick die Genehmigung, Amflora zu pflanzen.
Mit einer vereinfachten Sachdarstellung will ich den Versuch unternehmen, die gentechnische Optimierung der Amflora zu veranschaulichen. Es handelt sich um etwas Neues, was man in dieser Art bisher noch nicht hatte. Man kann die Amflora mittlerweile vielleicht sogar als Bioreaktor darstellen. Daraus eine Entscheidung abzuleiten, von grüner Gentechnik freie Zonen einzurichten – es geht immerhin nicht um gentechnikfreie Zonen, sondern nur um von grüner Gentechnik freie Zonen –, würde nicht nur das Aus für Amflora, sondern auch für die wissenschaftliche Forschung in dem Bereich bedeuten.
In herkömmlichen Kartoffeln, Herr Remmel, besteht im Gegensatz zu Amflora die Stärke aus zwei Komponenten, der Amylase und dem Amylopektin. Für die menschliche Ernährung sind beide notwendig. Aber die Amflora dient nicht der menschlichen Ernährung, sondern der Stärkeproduktion. Man möchte das Amylopektin haben. Denn die gelierende Amylose verursacht ein riesengroßes Problem, wollen Sie die Dinge in einer normalen Kartoffel trennen. – So weit der Versuch, den Zusammenhang relativ einfach darzustellen. Wenn Sie eine weitere Sachaufklärung haben wollen, stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Jetzt zum Umweltaspekt: Die gentechnisch veränderte Kartoffel wird bereits seit mehreren Jahren in Freilandversuchen auf Ertragsschädlinge und Krankheitsresistenz sowie ihre gesundheitsschädliche Wirkung in der Umwelt untersucht. Freisetzungsverfahren haben stattgefunden. In Deutschland wurde die gentechnisch veränderte Kartoffel an fünf Standorten getestet.
Bitte schön.
Herr Remmel, ich kann von Ihnen natürlich nicht die fachliche Qualifikation
erwarten zu wissen, dass diese Amflora alleine sortenrein abgeliefert werden muss und
dass sie für die menschliche Ernährung nicht zur Verfügung steht.
Jetzt komme ich zu der Frage, die Sie aufgeworfen haben: Das dort implantierte Markergen Kanamycin wird im Augenblick sowohl in der Human- wie in der Tiermedizin benutzt und übernimmt dort eine wichtige Rolle. Darauf haben Sie angespielt.
Das Gentechnikexpertengremium der EFSA erklärte im April 2007 und verstärkt im Jahr 2009 – durch zwei Gutachten bestärkt –: Ein Transfer des Gens von einer GV-Pflanze auf Bakterien ist äußerst unwahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit liegt unter 0,1 %. – Das zur Wissenschaft!
Die Wirksamkeit von Antibiotika im Bereich der Tier- und Humanmedizin ist damit nicht gefährdet. – Das als weitere Antwort auf Ihre Frage!
Im Mai 2008 beschloss die EU-Kommission, diese konsolidierte Frage erneut an die EFSA zu richten. Die EFSA hat die gleiche Antwort – sogar noch verstärkt – gegeben.
Ich kann Ihnen auch noch etwas zum horizontalen Gentransfer sagen: Dabei geht es um das Risiko einer möglichen Übertragung veränderter Gene von transgenen Pflanzen auf Bakterien und Pilze. Im Rahmen der vom BMF geförderten biologischen Sicherheitsforschung wurden verschiedenste Projekte durchgeführt. Unter Freilandbedingungen konnte in keinem dieser Projekte ein horizontaler Gentransfer nachgewiesen werden.
Noch einmal zu den Sicherheitsvorschriften: Auch soweit es die Koexistenz mit herkömmlichen Sorten betrifft, gelten gentechnisch veränderte Kartoffeln aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften als eher unproblematisch, da sie sich vegetativ, also durch das Auspflanzen von Kartoffeln, aber nicht durch Samen vermehren. Da sie sich also durch Knollen, aber nur sehr ineffizient durch Samen vermehren, bliebe eine mögliche Auskreuzung ohne Folgen. Des Weiteren existieren in Europa keine verwandten Wildarten der Kartoffel. Auch das ist damit im Prinzip obsolet. Der Vertragsanbau unterliegt strengen Vorschriften, die sicherstellen sollen – und jetzt muss man zuhören! –,
dass es auch bei der Ernte und Verarbeitung zu keinen Vermischungen kommt. Dass jedoch auf einem Feld in Mecklenburg-Vorpommern, auf dem die Gentechnikkartoffel ausgesät werden soll, Gentechnikgegner Biokartoffeln willkürlich aussäen, zeugt davon, dass direkte Sabotage verübt werden soll, um – so läuft die Geschichte bei der Gentech
nik – anschließend den Bauern nachzuweisen, sie hätten geschlampt.
Die deklaratorische Einrichtung einer gentechnikfreien Zone, Herr Remmel, ist deshalb nicht zielführend, weil sie EU-rechtlich nicht bindend ist. Sie ist also wirklich rein deklaratorisch. Das Anbauverbot von MON810 ist vom BVL und nicht von Frau Aigner erlassen worden. Sie irren also. Rechtlich wird das im Moment auf EU-Ebene überprüft. Deshalb ist es auch logisch, dass die Amflora als Einzelversuch auf 20 ha und nicht, wie erlaubt, auf 150 ha angebaut wird.
Ich komme zum Fazit. Herr Remmel, es ist unredlich, zuerst weitere wissenschaftliche Technikfolgeabschätzungen in Richtung Bio-Sicherheit zu fordern, und dann – wenn das Ergebnis nicht so ausfällt, wie man es sich wünscht – weitere Untersuchungen und in der Zwischenzeit ein Moratorium fordert. Nichts anderes ist die Einrichtung einer landesweiten gentechnikfreien Zone. Dieses ist im Prinzip eine Missachtung der wissenschaftlichen Ergebnisse, die mit Gutachten vorgelegt wird.
Es ist daher nur folgerichtig, dass die CDU-Fraktion die Einzelfallentscheidung zur Zulassung auch des Bioreaktors Amflora für richtig hält. Es zeigt einen hohen Grad von Verantwortung, im Einzelfall zu prüfen und in Verbindung mit dem BVL zu entscheiden, eine gentechnisch optimierte Pflanze für den Anbau freizugeben auch mit entsprechenden Auflagen.
GVO grundsätzlich abzulehnen, zu stigmatisieren und mit einem generellen deutschen Anbauverbot zu belegen, ist rückwärts gerichtet, technologiefeindlich und zukunftsunfähig. Das ist nicht die CDU.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass
ich hier vorne am Rednerpult ein Glas Milch bekomme. Aber Sie alle wissen, dass das nicht sein darf. Also trinken wir weiter Wasser.
Eine Bemerkung reizt mich, ich kann sie nicht zurückhalten: Herr Remmel, die von Ihnen eben zur Schau gestellte Betroffenheit und Anbiederung in Richtung der Bauern empfinde ich als unerträglich bzw. widerlich. Es tut mir Leid, aber das, was Sie gesagt haben, empfinde ich als unehrlich.
Die Bauern brauchen einen auskömmlichen Milchpreis. Hinter diesem Ziel stehen im Moment 80 % der Bauern, die für einen Rückgang der Milchlieferungen an die Molkereien um bis zu 60 % verantwortlich sind. Sollte das Ergebnis dieses Milchstreiks lediglich verschüttete Milch sein – sollte also nichts dabei herumgekommen sein –, wäre das fatal für uns. Denn erst geht die Kuh, dann geht der Bauer und anschließend die Landschaft. Insofern haben wir hier Verantwortung. Ich komme gleich dazu, was wir im Rahmen unserer Verantwortlichkeiten machen können und was wir nicht machen können.
Man muss sich einmal genau anschauen, was wirklich passiert ist. Im April gab es eine Preissenkung, weil Aldi gehört hatte, dass die Milchmenge im europäischen Milchmarkt um 2 % erhöht wird. Das war im Übrigen eine Brüsseler Vorgabe, die weder Deutschland noch NordrheinWestfalen wollte. Unser Minister hat sich dagegen ausgesprochen. Wir mussten uns aber der Mehrheit in Brüssel beugen. Infolgedessen wurde die Milchmenge – theoretisch – um 2 % erhöht.
Vier Tage später hat Aldi mit der Firma Müllermilch einen Vertrag über ein halbes Jahr geschlossen und den Milchpreis für die Bauern um 13 Cent gesenkt. Irgendwann später haben sie – nicht öffentlich, aber halb öffentlich – eingeräumt, dass sie wohl überzogen haben.
Die augenblicklichen Reaktionen im Markt zeigen Folgendes: Rewe hat vorgestern gesagt, dass man miteinander reden müsse. Der Halbjahresvertrag steht also infrage. Die letzte Pressemeldung zu dem Thema ist vor zehn Minuten gekommen: Bei Aldi gibt es heute Mittag eine Telefonkonferenz. Das alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Molkereien, Milchindustrieverband sowie Einzelhandel gesagt haben: Einen solchen Streik halten wir bedenkenlos vier bis fünf Wochen lang aus. – Wir sind jetzt am siebten Tag des Streiks. Die Bauern verlieren am Tag teilweise 500 € pro Betrieb. Ich habe hohen Respekt vor
Personen, die so handeln, weil sie nicht mehr anders können. Sie verdienen unser aller Solidarität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erst dieser Milchstreik macht die Existenzangst der Bauern deutlich. Es geht nicht um die Frage „groß oder klein“. Sie sehen den kleinen neben dem großen Milchbauern streiken. Keiner kann mit diesen Preisen auskommen. Die Frage ist aber, welche Aufgabe die Politik, insbesondere die Politik in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf dieses Problem hat. Denn Milchpolitik wird im Wesentlichen nicht bei uns, sondern in Brüssel gemacht. Teilweise ist sie abhängig von WTO-Verhandlungen.
Übrigens ist Milch kein sensibles Produkt im Sinne der WTO-Bestimmungen, was uns einiges ermöglichen würde. Es würde eine schärfere Kontrolle durch die Kartellbehörden erlauben. Denn die Frage ist, ob es sein kann, dass fünf große Einkäufer – nämlich die großen Einzelhandelsunternehmen – zwei Drittel der gesamten Milchkontrakte jeweils auf ein Jahr abschließen. Es fällt mir schwer, zu glauben, dass diese Einkäufer sich nicht irgendwann einmal telefonisch zusammenschalten.
Die Frage ist, ob unsere soziale Marktwirtschaft, nach der die Politik Grenzen setzt, wie ich von Ludwig Erhard und Müller-Armack weiß, effektiv wirkt. Politik setzt Grenzen, und wir besitzen entsprechende Instrumente. Das erste Instrument ist die Überprüfung durch die Kartellbehörde, ob Marktmacht missbraucht wird. Wenn sie missbraucht wird, kann und muss die Kartellbehörde eingreifen.
Wenn wir uns dafür einsetzen, dass Produkte nicht unter Einstandspreis verkauft werden dürfen, dann dürfen wir auch nicht zulassen, dass Produkte zu einem Preis verkauft werden, der unter den Produktionskosten liegt.
Denn das schützt in der Kette denjenigen, der produziert – also den Bauern –, sowie unsere Wähler und unsere Landschaft.
Das sind die Aufgaben, die wir wahrnehmen können.
Eine Aufgabe, die wir nicht wahrnehmen können, ist die Veränderung der Milchquote. Wir können
uns zu diesem Thema einbringen, aber wir werden keine Änderung herbeiführen.
Ganz zum Schluss noch folgende Bemerkung: Ich persönlich habe große Sympathie mit Landwirten, die eine Molkerei blockieren, die ihnen gehört, wenn sie erfahren, dass ein Tochterunternehmen ihren Milchstreik unterläuft und ausländische Milch kommen lässt, teilweise in getarnten Transportern. Ich glaube, diese eigene Struktur wird diesen Überlebenskampf nicht überleben; denn es hat sich gezeigt, dass hier auch von Molkereien Marktmächte missbraucht werden zum Nachteil derjenigen, die am Ende der Kette sind. Die Solidarität liegt bei unseren Milchbauern. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Ellerbrock hat die Beschreibung der Biodiversität im Sinne von Professor Haber dargestellt. Er war in den 90erJahren Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen.
Herr Haber hat beschrieben, was Biodiversität eigentlich ist. Sie ist nicht nur eine biologische Biodiversität, sondern auch eine kulturelle Biodiversität. Sie lässt sich sowohl dynamisch als auch statisch beschreiben. Die echte Beschreibung betrifft aber nur die dynamische Biodiversität; denn es geht um belebte Natur, die sich bewegt und weiterentwickelt. Insofern wird es auch keinen Artenschwund, aber eine Artenveränderung geben. Die Roten Listen sind selten dazu geeignet, eine Artenveränderung darzustellen. Sie stellen immer nur den jeweiligen Artenschwund dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Konvention über die biologische Vielfalt bei dieser CBD-Konferenz ist eine der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen in Rio im Jahre 1992 beschlossen wurde. Sie ist also relativ wichtig. Das Wichtigste daraus ist: Der weltweite Verlust an biologischer Vielfalt soll bis zum Jahr 2010 gebremst werden. Das ist die Hauptaufgabe.
Wer liest, wird schlauer. Die drei – gleichrangigen – Hauptziele der am Montag beginnenden CBDKonferenz sind im Wesentlichen:
Erstens. Schutz und damit der Erhalt der biologischen Vielfalt.
Zweitens. Der Aspekt einer nachhaltigen Nutzung.
Drittens. Der gerechte Ausgleich von Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen.
Gemeint sind insbesondere Arten und Sorten aus Entwicklungs- und Schwellenländern dieser Welt und deren Entgeltung auf dem internationalen Markt.
Das sind die drei gleichrangigen Ziele dieser Konferenz. Es macht mich ein bisschen nachdenklich, dass wir dies heute nicht abschließend diskutieren, sondern an den Ausschuss überweisen. Anschließend ist die Konferenz schon zu Ende. Ich muss ehrlich sagen, das kann ich nicht verstehen. Wenn wir etwas für diese Konferenz machen wollen, müssen wir das vorher beschließen. Ansonsten reden wir nachher wieder über Schnee von vorgestern. Das ist aber scheinbar so gewollt.
Diese Konferenz hat weitere Unteraufgaben, nämlich den Schutz der Wälder. Damit ist nicht nur der
Schutz der Wälder in Nordrhein-Westfalen, sondern der Schutz der Wälder in aller Welt gemeint. Die Schaffung eines weltweiten Netzwerkes von terrestrischen und maritimen Schutzgebieten und dessen Finanzierung gehören auch dazu. Das ist übrigens auch ein gleichrangiges Ziel. Man muss sich auch leisten können, was man will. Weitere Unteraufgaben sind die engere Verknüpfung des internationalen Klimaschutzes mit eben diesen CBD-Zielen sowie Fortschritte bezüglich des Zugangs zu allen genetischen Ressourcen und deren Bewertung und Entgeltung.
Ich komme jetzt einmal zur Biodiversität der Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Wir leben hier in Nordrhein-Westfalen immerhin mit 18 Millionen Einwohnern. Das heißt, wir haben ca. 530 Einwohner pro Quadratkilometer. Das Aussterben nimmt angeblich zu. Die Roten Listen werden länger. Das ist die gefühlte Wahrheit. Eine echte Wahrheit konnte monitoringmäßig bisher nirgendwo bewiesen werden.
Die offene Frage bleibt: Ist denn die Rote Liste wirklich wichtig für die Beschreibung, was in Zukunft passiert? Die Rote Liste beschreibt den Idealzustand der genetischen Vielfalt im Jahre 1830, im Übrigen nicht bei 18 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen, sondern bei 12 Millionen Menschen in Europa. Die Entwicklung beschreibt eine Rote Liste eben nicht.
Nun zum konkreten Teil: Bezüglich der Umsetzung der Konvention über die biologische Vielfalt ist Deutschland verpflichtet, eine Biodiversitätsstrategie vorzulegen. Dies ist im Dezember 2007 passiert. Insofern haben wir unsere Aufgaben erfüllt. Ich weiß gar nicht, wovon Sie reden,
meine Damen und Herren, rechtzeitig und vor der Konferenz. Was wir zusätzlich tun, haben wir in unserem Entschließungsantrag aufgelistet. Diese Strategie ist mit den Umweltverbänden im Übrigen abgesprochen. Ich füge dazu, weil ich betroffen bin: Die Landeigentümer und die Nutzer sind nur informiert und um eine Stellungnahme gebeten worden. Abgesprochen war das mit den Umweltverbänden.
Die Aufgabe der Landwirtschaft wurde genauer in einem gestrigen Gespräch dargestellt. Ich nenne Ihnen drei Worte aus diesem gestrigen Gespräch, die man definiert hat. Es ging um die Begriffe Umweltschutz und Artenschutz, mehr integrativ statt segregativ; wir können im Ausschuss diskutieren, was wir da gemeint haben. Dann ging es darum, mehr zu kooperieren und die dynamische
Betrachtung zu beobachten. Das sind die drei Hauptbegriffe, die gestern festgelegt worden sind.
Die konkrete Umsetzung bei Kulturland und Agrobiodiversität muss an dieser Stelle noch erarbeitet werden. Übrigens, Herr Remmel, Ihre Horrorszenarien bezüglich der normalen Landwirtschaft – ich bezeichne sie auch als integrierte Bewirtschaftung von Landwirtschaft – treffen in keinem Fall zu. Die Arten haben sich vermehrt.
Ich gebe Ihnen jetzt ein konkretes Beispiel. Ich habe zwar nur noch sechs Sekunden, ich sage es Ihnen trotzdem. 1965 wurden auf unserem Betrieb acht Erntegüter geerntet aus einer Auswahl von ca. 122 Sorten. 1985 waren es noch sechs Erntegüter, aber die Sorten haben sich erhöht auf ca. 150. Im Jahre 2005
hatten wir 230 Sorten zur Verfügung, auch bei sechs Arten, die ich angebaut habe. Eine Verengung sehe ich da nicht. Wenn Sie es nicht glauben, Herr Remmel, ich lade Sie persönlich in meinem Betrieb ein, damit Sie endlich einmal von Ihrem grünen Schreibtisch wegkommen und Ihre Augen in die Natur stecken. Da kann ich Ihnen Dinge zeigen, die Sie in Ihrem Leben vielleicht noch nie gesehen haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es reizt mich, noch kurz auf zwei Vorredner einzugehen. Während Herr Priggen zumindest noch eine eigene Konzeption hat, die sich natürlich von der der CDU unterscheidet, nimmt Herr Römer eigentlich nur Zuflucht bei Zeitungszitaten – und nicht mal von der eigenen Fraktion. Das ist für mich doch ein bisschen konzeptionslos.
So kann man der Klimaschutzdebatte nicht begegnen.
Die Energie- und Klimaschutzstrategie der Regierungsfraktionen und der Ministerin Thoben stellt eine ehrgeizige, aber durchaus realistische Zielsetzung dar, um die energie- und klimapolitischen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Im Energiepapier der CDU steht: Die CDU-Fraktion unterstützt insbesondere die Zielsetzung eines Energiemixes – das ist die Realität –, der breit gefächert ist und die Energieversorgung so einerseits auf eine sichere, wirtschaftlich-politisch kalkulierbare Grundlage stellt und andererseits gleichzeitig die klimapolitischen Ziele verfolgt.
Das ist der wesentliche Grund. NRW muss natürlich seinen Anteil zur Erreichung der international vereinbarten Klimaschutzziele erbringen. Die Landesregierung legt dazu jetzt einen integrierten Ansatz vor, der ein breites Spektrum an Maßnahmen enthält. Die Energie- und Klimaschutzstrategie besteht aus mehreren Elementen. Ich nenne einige, zunächst die wichtigsten:
Die Reduzierung des Energieverbrauchs hilft allen Energiearten.
Die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien bringt uns weg von den fossilen Energien – ein wenig.
Die Steigerung der Effizienz vor allen Dingen bei der Verstromung fossiler Energieträger ist das allgemeine Ziel, aber auch mit dem Qualitätsziel wie bei den KWK-Anlagen, diese Verstromung zu einer höheren Effizienz zu führen.
Dann kommen wir zu den wesentlichen Dingen der Förderung der Forschung und der Forcierung des internationalen Energietransfers. Denn wir haben eigentlich gar kein Energieproblem – das müsste jedem klar sein –, wir haben ein Energiespeicherproblem.
Die fossilen Energien sind endlich. Wir alle verbrauchen hier in Deutschland pro Tag die E
nergie, die 2000 Jahre braucht, um nachzuwachsen. Das können wir uns nicht lange leisten.
Die nachwachsenden Energien sind begrenzt. Wir verbrauchen im Augenblick bei unserem täglichen Energiebedarf etwas mehr als 6 bis 7 % erneuerbare Energien. Dies ist erweiterbar. Aber wir müssen uns darüber klar sein, dass wir den bisherigen Verbrauch damit nicht bedienen können.
Die aktuellen Energiespeicher, um die Sonnenergie wirklich zu speichern, haben im Prinzip keine Kapazität. Da fehlt Forschung; da müssen wir sehen, wie wir weiterkommen. Die Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien in NRW dürfen auf der anderen Seite nicht überschätzt werden. Das sage ich als Realist in dieser Region, jemand, der auch dazu beiträgt, dass mittlerweile 17 % der landwirtschaftlichen Fläche für die Energieproduktion genutzt werden, ohne dass dabei die Nahrungsmittelproduktion ein Problem bringt.
Wir haben des Weiteren bei der Windkraft das Repowering im Auge. Bei der Bioenergie haben wir Steigerungspotenzial. Ich gehe davon aus, dass etwa 20 bis 22 % der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzfläche eingesetzt werden kann, um Energie zu erzeugen, ohne dass wir ein Problem mit den Nahrungsmitteln bekommen. Bei der Erdwärme und zum Teil auch bei der Solarenergie haben wir Potenziale.
Bei der Ausschöpfung der Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien muss darauf geachtet werden, dass die Nutzungskonflikte zwischen Nahrungsmitteln und Energie nicht zu einer unaufhebbaren Konkurrenz führen. Aber dort gilt der Satz: Die Fläche ist nicht weg; sie ist nur woanders. Dabei spielt auch die Konzeption der Landesregierung „Allianz für die Fläche“ eine Rolle, mit der wir den Verbrauch von 15 ha pro Tag auf 5 ha verringern wollen. Denn diese Fläche ist dem Gebrauch entzogen.
Die Steigerungsmöglichkeiten bei heimischer Biomasse sind insbesondere beim Stroh zu sehen. Da nutzen wir nur etwa die Hälfte der verfügbaren Möglichkeiten. Diese Energiequelle ist im Augenblick noch unabhängig von der verfügbaren Fläche.
Im Übrigen nimmt sich die CDU-Fraktion natürlich auch der Thematik der Flächenkonkurrenz an. Wir selbst hatten im Kreis Warendorf gerade ein Werkstattgespräch mit großer Resonanz. Wir haben in dem Gespräch versucht, die aktuellen Bedürfnisse zwischen Landwirtschaft bzw. Nahrungsmittelerzeugung und Energieerzeugung in eine Richtung zu bringen.
Fazit: Die in der Energie- und Klimaschutzstrategie formulierten Ziele und Absichten werden von der CDU-Fraktion geteilt und vorangetrieben. Sie sind realistisch.
Der Antrag der Grünen zielt aus meiner Sicht nur auf die konventionelle Energieerzeugung und lässt die Potenziale der erneuerbaren Energien in einigen Bereichen, die sowohl im Positionspapier der CDU als auch bei der Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung formuliert werden, außer Acht. Ziel der Debatte ist es vermutlich, die augenblicklichen Ziele schlechtzureden. Ich wäre auch traurig, wenn ich als Grüner oder Roter Ziele und Erfolge in diesem Bereich nicht für mich realisieren könnte, selbst dann, wenn die schwarz-gelbe Landesregierung diese Ziele realisiert.
Heißes Klima und schlechte Luft sind oft miteinander verbunden. Christian Weisbrich hat zweimal Matthäus zitiert. Es reizt mich, ebenfalls Matthäus zu zitieren. Ich wähle Matthäus 12, 36. Meine Herren von der Opposition, dort heißt es:
So denn kommt der Tag des Jüngsten Gerichtes, so wirst du gestraft werden für jedes unnütz gesprochene Wort.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vom 19. bis 30. Mai 2008 findet die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt mit ca. 5.000 Delegierten aus 190 Ländern statt. Sicherlich ist das auch ein Anlass, die Situation der Biodiversität in NRW zu beleuchten. Der Hauptansatz ist aber, dass das Bundeskabinett am 7. November 2007 die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, NRW befindet sich fast ausschließlich in der biogeogra
fischen atlantischen Region. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist auch ein wesentlicher Teil der menschlichen Daseinsvorsorge. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Aufgabe wegen der durch die Menschen stark geprägten Regionen besonders Aspekte in NRW berücksichtigen muss.
Biologische Vielfalt bezieht sich aber natürlich auch auf Kulturpflanzen und andere Kulturgüter. Der Reichtum der Erde ist auch der Reichtum an einem schier unermesslichen Genpool, den es zu erhalten gilt. Dabei dürfen Entwicklungspotenziale zukünftig nicht durch falsch verstandene museale Ansätze bei der Beurteilung von Biodiversität gefährdet oder verengt werden. Erhalt der biologischen Vielfalt heißt nicht Aufbewahren der Asche, sondern Weiterreichen des Feuers.
Aus diesen Gründen wollen wir, die CDU und die FDP, auch in Nordrhein-Westfalen ein Konzept zur regionalen Biodiversität erstellen. Dazu gehört zunächst einmal eine Momentaufnahme der jetzigen Situation, um zu wissen, ob es hier Handlungsbedarf gibt. Dabei müssen die jeweiligen Einflussfaktoren menschlichen Handelns berücksichtigt werden – insbesondere in NRW, ein durch Menschen überprägtes Bundesland.
NRW hat sich verpflichtet, unter dem Motto „Mensch, Natur, Heimat – Partnerschaften für natürliche Lebensvielfalt vor Ort“ gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Kommunen über den kooperativen Ansatz der Mitverantwortung der Menschen den Erhalt der biologischen Vielfalt zu fördern.
Des Weiteren findet sich hierin auch ein Ansatz für die Verringerung des Flächenverbrauchs. Denn jeder Entzug von Fläche, die bisher natürlich belegt ist oder kultürlich genutzt wird, geht auch mit einer Verarmung biologischer Vielfalt einher. Ein großer Schritt in Richtung Biodiversität wäre es, den täglichen Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen von 15 auf 5 ha zu senken – ein ambitioniertes Ziel unseres Ministers Eckhard Uhlenberg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es uns dann noch gelingt, über das Bündnis für Natur verstärkt Unternehmen oder Personen zu finden, die sich durch Geld oder Maßnahmen freiwillig daran beteiligen, Biodiversität zu erhalten, schaue ich in eine vielfältige, abwechslungsreiche Zukunft auch in Nordrhein-Westfalen.
Einfältig wäre es, einen solchen Antrag nicht zu stützen. Liebe Oppositionsparteien, stimmen Sie diesem Antrag der Regierungsfraktionen zu! Vielfalt ist gefordert, nicht Einfalt!
In dieser Verbindung komme ich zur Frage nach dem Kormoran. Ganz kurz gesagt: Erst mussten Kormorane geschützt werden. Sie waren Anfang der 90er-Jahre schützenswert, weil sie fast ausgerottet waren. Dann wurden Sie vom Menschen geschützt, sodass sich bis 2006 23.000 Brutpaare in über 120 Kolonien entwickelten.
Da Kormorane pro Tag mindestens 350 g Fisch fressen, müssen jetzt andere Arten vor Kormoranen geschützt werden, da ohne natürliche Feinde die biologische Vielfalt durch die Kormorane gestört würde. Das ist begleitende biologische Vielfalt – und nicht: abwarten, Fehlentwicklungen weiterhin zulassen und einen Arbeitskreis gründen. Biodiversität ist ein dynamischer und kein statischer Begriff.
Meine Damen und Herren, lernen Sie dazu und nehmen Sie von Ihrem Kormoran-Antrag Abstand. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf sagen: Ich begrüße ein Modellvorhaben „Schulmilch“.
Danke.
Wie Sie alle wissen: An den Taten soll man sie erkennen, nicht am Reden. Schulmilch ist sicherlich etwas Positives für unsere Kinder. Aber es gibt den alten Spruch in der Werbung – ich weiß nicht, ob Sie ihn kennen –: Der Wurm sollte nicht dem Angler schmecken, sondern dem Fisch.
Wenn man das auf die Schulmilch überträgt, dann soll die Schulmilch dem Kind schmecken und nicht denjenigen, die die Schulmilch für sie herstellen. Heute ist es uncool, einfach nur eine Milch zu trinken, sondern es muss schon Erdbeermilch, Vanillemilch, Bananenmilch, Kakao oder etwas Ähnliches sein.
Frau Beer, Sie wissen doch fast alles besser. Sie brauchen dafür nicht immer Zucker, denn es reicht auch, Frucht in die Milch zu geben. Milch spielt als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung heute eine der wichtigsten Rollen. Wenn wir bei den Kindern nicht anfangen, können wir nicht erwarten, dass sie später als Erwachsene Gleiches tun.
Milcheiweiß hat biologische hohe Wertigkeit. Es gibt – Gott sei Dank! – keine grüne und auch keine schwarze Milch, aber es gibt farbige Milch.
Milch ist insbesondere für eine ausreichende Kalziumversorgung notwendig. Was hier in der Jugend versäumt wird, kann später nicht mehr eingeholt werden. Ein halber Liter Milch enthält 70 % der täglich notwendigen Kalziumversorgung, wie Sie sicherlich alle wissen. Das Problem ist aber, dass die Hälfte aller Kinder nicht genug Kalzium zu sich nimmt und in den späteren Jahren wahrscheinlich an Osteoperose erkranken kann. Wenn wir das ändern wollen, müssen wir ganz einfach handeln und Schulmilch zur Verfügung stellen.
Dieses Pilotprojekt ist wunderschön. Auf diese Art und Weise bekommen wir endlich wieder mehr Milch in die Schulen. Wie wir das hinbekommen soll in dem Projekt erprobt werden. Wir müssen uns überlegen, ob wir nicht Möglichkeiten finden, auch das Umfeld – Hausmeister, Lehrer usw. – dafür zu begeistern, mehr Milch oder Milchprodukte in diesem Bereich abzusetzen. Dieses Pilotprojekt dient in hervorragender Weise der Sache.
Meine Damen und Herren, es gibt eigentlich nichts Besseres, als Milch zu trinken.
Ich will meine Redezeit nicht ausnutzen. Milch finde ich cool. Ich fände es ganz klasse, wenn demnächst etwa 60 % der Schüler Milch trinken würden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand anderer Ansicht sein kann. – Herzlichen Dank. Ich hoffe, Sie bestellen sie demnächst auch ein Glas Milch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lassen Sie mich heute Morgen einmal den Versuch unternehmen, bei der Diskussion, die Herr Remmel gerade begonnen hat, Gesichtspunkte von Sommersprossen zu trennen. Dazu müssen wir ein bisschen in die wissenschaftliche Diskussion einsteigen. Man sollte eben nicht nur an der Oberfläche kratzen, sondern ein bisschen tiefer.
Die augenblickliche Diskussion um die Gentechnik zeigt sich alleine schon in der Semantik bzw. im Wortgebrauch: Der eine spricht von „gentechnisch manipuliert“, von „mit GVO kontaminiert“, der andere spricht von „gentechnisch optimiert“ oder „ungewollten Verunreinigungen“. Beide Male ist das Gleiche gemeint. Vielleicht sage ich dem Verbraucher, der jetzt zuhört, dass er aufpassen muss, sich nicht alleine schon durch den Wortgebrauch in eine Situation bringen zu lassen, die ihn emotional in eine falsche Richtung schickt.
Herr Remmel hat die Gefechtslage im Augenblick sicherlich richtig dargestellt.
In Borken gibt es den Versuchsanbau und eine Wertprüfung, in der Nähe von Köln ebenfalls. MON810 wird gestoppt, weil der Mindestabstand nicht eingehalten ist. Sie finden mich an Ihrer Seite: Wenn gesetzliche Vorschriften oder angedachte gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden, finde ich auch, dass das eingehalten werden muss, und möchte, dass das regelkonform geschieht. Ansonsten riskieren wir ein Ziel, das wir haben, nämlich die friedliche Koexistenz von gentechnischem Anbau, den wir vielleicht für die Zukunft brauchen, und dem nicht gentechnischen Anbau. Das Zusammenleben ist also gefragt. Dazu gehört auch eine gewisse Toleranz.
Ich liebe es, in Beispielen zu sprechen. Herr Remmel, vielleicht hören Sie zu; das Beispiel könnte Sie persönlich betreffen. Nulltoleranz widerspricht sich vom Wort her. Es braucht einen Augenblick, bis sich das gesetzt hat. Ich will Ihnen das einmal erklären: Auch Sie haben sicherlich einen Lebenspartner, mit dem Sie vielleicht die Nacht im selben Zimmer verbringen. Das ist meist durchaus sehr angenehm. Aber Sie müssen akzeptieren, dass dieser Partner in der Nacht eine gewisse Ausscheidung von sich gibt. Trotzdem akzeptieren Sie das.
Damit will ich nur sagen: Eine gewisse Akzeptanz in der Toleranz für bestimmte Dinge müssen Sie haben. Jetzt vollziehe ich dieses Beispiel einmal mit Blick auf die Gentechnik.
Hören Sie einmal zu! Es geht darum, ob es eine Nulltoleranz auch bei der Gentechnik gibt. Das ist doch das, was Sie fordern. Diese Nulltoleranz gibt es aber nicht. Könnten und würden wir die Toleranz- und Schwellenwerte einhalten, so lägen diese bei 0,9 % und 0,1 %. Dann wäre das möglich.
Jetzt komme ich zum Faktum MON810. Es geht um den Bt-Mais, den Bacillus thuringiensis. Übrigens ist dieser Bacillus thuringiensis seit über 20 Jahren als ökologische Maßnahme gegen den Maiszünsler und den Maiswurzelbohrer zugelassen. Auch in ökologischen Betrieben werden Tüten mit dem Bacillus thuringiensis per Hand in
Maisbeständen ausgehängt, damit der Maiswurzelbohrer und der Maiszünsler nicht aktiv werden können. Wenn Sie von „Toxizität“ sprechen, müssen Sie das natürlich auch auf diesen Bereich übertragen.
Ich komme zum MON810.
Sie müssen sich mit der Materie schon beschäftigen. An der Oberfläche zu kratzen reicht nicht. – Beim MON810 geht es um eben diese Resistenz. Die erste Zulassung ist im Jahre 1998 durch die EU erfolgt und wurde anschließend von uns in Deutschland akzeptiert. Der Antrag auf Erneuerung der Zulassung, der jetzt gestellt worden ist, umfasst unter anderem einen Monitoringplan zur Beobachtung erwarteter oder unerwarteter Umweltauswirkungen, der den Erfordernissen der Verordnung in vollem Umfang entspricht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft den Antrag derzeit auf europäischer Ebene. Nichtsdestotrotz hat das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen Bescheid erlassen, diese Zulassung für Deutschland zunächst einzugrenzen.
Das ist auch erfolgt. Warum? – Vermutlich geht es dort um den Eintrag in Honig, über den man sich uneinig ist. Denn parallel dazu gibt es drei Gerichtsverfahren in Deutschland, in denen drei Imker aus unterschiedlichen Regionen beklagen, dass wir Einträge von MON810 – gentechnisch veränderte Organismen – im Honig oder in Pollen haben.
Nur sind die Gerichte unterschiedlicher Auffassung: Während ein Gericht in Augsburg sich gegen die herrschende Meinung des Europäischen Gerichtshofs und der bisherigen Zulassungsbehörden ausspricht und das Urteil erlassen hat, dass man den Mais dort nicht zur Blüte gelangen lassen darf, haben andere Gerichte in Leipzig und in Frankfurt/Oder das bei dem gleichen Hintergrund abgelehnt. Übrigens ist das Urteil in Augsburg noch nicht rechtskräftig.
Die Frage stellt sich: Wohin wollen wir angesichts dieser Sachlage eigentlich hin? – Übrigens gibt es in der Wissenschaft mittlerweile die fast einhellige Argumentation, dass dieser Pollen seine Lebensfähigkeit und damit seine Zweckbestimmung, nämlich die Fertilität, verloren hat, sobald er im Honig ist. Er ist weder vermehrungsfähig noch ist er in der Lage, Erbgut an andere Lebewesen weiterzugeben. Damit erfüllt er nicht mehr die in der
Freisetzungsrichtlinie nach dem Gentechnikgesetz definierten Kriterien eines Organismus. Insofern gehen diese Dinge fehl.
Die argumentative Grundlage für das BVL ist die Entscheidung, dass es angeblich neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Das Problem dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse ist aber, dass es ihnen an jeglicher experimenteller Wiederholbarkeit mangelt und diese Dinge damit eigentlich nicht wissenschaftlich sind.
Ich versuche einmal, das Ganze zusammenzufassen: Das Ziel dieses Antrages ist, eine gentechnikfreie Zone in Mitteldeutschland oder in Nordrhein-Westfalen oder in der Mitte von Deutschland zu erreichen. Ich glaube, dieses Ziel geht fehl, denn auf Dauer werden wir dies nicht durchhalten können, da die Welt an uns vorbeirast, zumindest für fünf Jahre. Nach einem Moratorium zwischen 1992 und 2002 verlangen Sie jetzt zum Teil ein weiteres fünfjähriges Moratorium. Im Übrigen gibt es keinen direkten flächendeckenden Anbau von Bt-Mais in NordrheinWestfalen, weil wir klimatisch bedingt keinen Befall durch Maiszünsler haben.
Herr Remmel, lassen Sie sich eines sagen: Es ist auch in Zukunft sicherlich das größere Risiko im Leben, ohne jegliches Risiko leben zu wollen. Das ist in dieser Welt nicht möglich. Lassen Sie mich zum Schluss Theodor Fontane zitieren: „Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut, das ist die Kunst des Lebens!“ Ich glaube, das beherrschen Sie noch nicht. – Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht noch ein bisschen zum Risiko; denn das ist ja das, was Sie hier ganz groß an die Wand schreiben.
Zur unterschiedlichen Risikobewertung: Wenn ich den vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellten Bescheid lese, so hat es diesen am 27. April 2007 erstellt. Circa Mitte April sind etwa 95 % des Samens verkauft und bei den Landwirten.
Wir kommen noch dazu. Warten Sie ab, Herr Remmel, Sie können gleich noch was sagen!
Ab dem 25. April – darüber will ich Sie fachlich aufklären – waren etwa 60 bis 70 % des Mais ausgesät.
Wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Gefahr für Leib und Leben oder für die Umwelt gesehen hätte, hätte es die Aussaat verboten. Es hat dies nicht getan.
Jetzt müssen Sie einmal in den Bescheid gucken, worum es geht. Es geht um beigebrachte zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse. Unter anderem geht es um die Untersuchung, warum der Wirkstoff an Bodenpartikel, nämlich vornehmlich an den Ton-Humus-Komplex, in einer aktiven Form gebunden wird und dann länger als 200 Tage im Erdreich verbleibt. Das ist eigentlich selbstverständlich. Nur der Prozentsatz des Wirkstoffes, der nach 200 Tagen noch vorhanden ist, liegt un
ter 2 %. Und da wir anschließend eine im Prinzip inaktive Bodenzeit haben, in der sich dieser Wirkstoff dann innerhalb der nächsten 40 bis 50 Tage komplett bis auf 0,5 % absenkt, ist das Risiko gleichsam äußerst gering und zu tolerieren.
Wenn das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, das wir in der Verbraucherschutzszene eigentlich als Hochsicherheitstrakt der deutschen Verbrauchersicherheit loben, eine Gefahr gesehen und das Risiko so bewertet hätte, wie Sie, Herr Remmel, dann hätte es eine Aussaat verboten. Gerade das hat es nicht getan. Jetzt können Sie, meine Damen und Herren, das Risiko einschätzen, das Sie, Herr Remmel, hier an die Wand zu malen versuchen. Es ist so gering, dass man es in Zukunft nur nach dem Vorsorgeprinzip beobachtet. Mehr nicht. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als betroffener Landwirt weiß ich, mit solchen Katastrophen umzugehen. Mich selbst haben Sturmschäden in meiner 30-jährigen Tätigkeit als Land- und Forstwirt bisher zweimal erheblich getroffen, einmal mit der Verwüstung von 3 Hektar und von insgesamt 11 Hektar Holz, die plattgemacht worden sind, und einmal mit dem Schaden von 30 Pappeln und zwei Hausdächern.
Die emotionale Betroffenheit in dem jeweiligen Augenblick war bei mir sehr groß. Die ökonomische Betroffenheit hat sich ein halbes Jahr später anders dargestellt. Ich will damit nur sagen: Ich kann die emotionale Betroffenheit derjenigen, die jetzt vom Sturm betroffen worden sind, sehr gut nachvollziehen. Die ökonomische Betroffenheit aber fällt meistens etwas weniger stark aus. Warten wir ab, bis die Betroffenen das mit Zahlen belegen können. Vielleicht ist es einfach besser, bis dahin mit Angaben zu warten.
Übrigens haben solche Stürme zu jeder Jahreszeit stattgefunden, mal im Herbst, mal im Frühjahr. Dieses Mal hatten wir den Sturm im Januar. Ich habe ein wissenschaftliches Problem damit, diesen Sturm im Zusammenhang mit einem Klimawechsel zu sehen. Es ist unseriös, daraus abzuleiten, dass dieser Sturm eine Folge des Klimawandels wäre.
Es besteht immer noch ein Unterschied zwischen Wetter und Klima. Wer den Mikrokosmos und den Makrokosmos nicht unterscheiden kann, sollte sich gefühlsmäßig ein bisschen zurücknehmen. Irgendwann ist das Blut mal wieder aus dem Bauch in den Kopf gewandert.
Die augenblicklich gefühlte Situation ist jedoch anders. Mit welchem Problem haben wir zu tun? – Wir sehen im Fernsehen tagtäglich Katastrophenmeldungen. Ich nehme als Zuschauer quasi in Echtzeit an dem Klimaereignis teil. Die Medien haben am nächsten Tag ihre Einschaltquoten, wir die Betroffenheit und Emotionalisierung. Das deshalb, weil die Vorhersage über das Wetter – nicht das Klima – zu mittlerweile 90 % zutrifft. Wenn die Wetterkatastrophe angekündigt wird, kommt sie auch.
Das alles hat eine enorme emotionale Betroffenheit zur Folge. Aber aus dieser großen Gefühlslage grundsätzlich neue Erwägungen zum Klimaschutz abzuleiten, ist, glaube ich, falsch.
Was ist denn „Klimaschutz“? – Beim Klimaschutz ist die grundsätzliche Frage zu beantworten: Welcher Klimawandel ist durch Menschen oder menschliches Handeln verursacht? Aber das ist ja nicht alles. Welchen Anteil davon können wir in Zukunft durch unser Verhalten ändern oder bewusst in eine andere Richtung lenken? In welchem Zeitfenster ist das möglich?
Wenn wir diese akademischen Fragen beantworten können, können wir auch Konzepte entwickeln, über die wir uns einig werden, die greifen, statt nur diskutiert zu werden.
Die eigentliche Frage lautet also: Ist Kyrill eine Wettererscheinung oder eine Klimafolge? Herr Remmel, wir stimmen in der Bewertung von Kyrill sicherlich nicht überein. Sie haben sich klar für eine Klimafolge entschieden. Für mich ist Kyrill immer noch eine Wetterfolge.
Rein wissenschaftlich müsste für eine Klimafolge eine Beweiskette angetreten werden, die im Augenblick noch nicht zu erreichen ist. Daraus aber, wie Sie es in Ihrem Papier fordern, abzuleiten, ein Klimakonzept für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln, ist etwas, was mich, ohne dass ich falsch verstanden werden möchte, als überzeugten Lipper dazu bringt, als Hinterteutoburgerwaldler ein solches Konzept auch für Ostwestfalen einzufordern. Denn das macht doch Sinn, weil wir nicht immer das gleiche Wetter haben.
Wir leben aber auch nicht hinter dem Mond. Aus diesem Grund fordere ich das nicht.
Vielleicht verwechseln Sie hier einiges und sollten sich deshalb grundsätzlicher mit den Dingen beschäftigen. Die grundsätzlichen Dinge sind nämlich alle schon getätigt worden: Die Enquetekommission zum Schutz der Erdatmosphäre hat 1992 alles beschrieben. Wer lesen kann, ist echt im Vorteil! Wir sollten es tun.
Übrigens ist Kyoto seit dem 16. Februar 2005 in Kraft. Die augenblicklichen Teilziele auf dem Weg bis 2012 haben wir in Nordrhein-Westfalen aktuell alle erreicht. Für ein Klimaschutzkonzept in der Folge von Rio und Kyoto müssen wir uns nachhaltige Gedanken nach 2012 machen. Dabei werden wir Ihnen helfen. Insbesondere unter Minister Gabriel ist das etwas angenehmer als unter Herrn Trittin, da die Realitäten auch im Umweltbereich mittlerweile wieder etwas stärker Platz greifen.
Herr Remmel, übrigens ist das Problem eines schlechten Klimas fast immer zu viel heiße Luft, womit kühle Köpfe ein Problem haben.
Ein Sturm im Wasserglas ist optisch zwar sehr anschaulich und in den Medien hervorragend überzubringen, aber selten eine Problemlösung für das ursprüngliche Anliegen, Wasser gegen den Durst zu benutzen.
Meine Damen und Herren, damit ich übrigens nicht falsch verstanden werde: Wir helfen bei dem Versuch, für die Zukunft ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln. Es muss aber ein Unterschied zwischen Mikrokosmos und Makroklima gemacht werden. Das muss nachvollziehbar und wissenschaftlich haltbar sein. Wir brauchen kein Klimaschutzkonzept für Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen ein weiteres Konzept nach 2012 für Europa und die Welt. Einen Mikrokosmos hier in Nordrhein-Westfalen aufzubauen, bedeutete, eine ABMaßnahme für Wissenschaftler einzurichten, die wir anderweitig besser einsetzen können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genreis gefunden – ja, sicherlich ist Genreis gefunden, aber in einer Spur in dem in Rede stehenden Reis, in etwa in einer Spur von 0,02 %. Hier ist also kein purer Genreis eingeführt worden, sondern es ist eine Spur von Genreis, der weder hier noch in Amerika zugelassen ist, gefunden worden. Das ist ein großer Unterschied zu dem, was behauptet worden ist. Sie haben nämlich verkündet, wir hätten Genreis bewusst eingeführt. Das stimmt so nicht.
Sie fügen hinzu: Die nach Europa importierte Ware ist flächendeckend mit gentechnisch – ich formuliere es einmal so – optimierten Organismen durchsetzt. – Auch das ist falsch. Das steht in Ihrem Antrag, Frau Schulze.
Auch das ist falsch, denn der Versuch des Nachvollziehens der Proben durch unsere Untersuchungsämter hat ergeben, dass die entsprechenden Untersuchungen von Greenpeace nicht nachzuvollziehen sind. Interessant!
Ich sage aber trotzdem: Sie haben formaljuristisch Recht, weil dieses nicht zugelassen ist. LL bedeutet Liberty Link und ist ein Hinweis darauf, dass das Pflanzenschutzmittel glyphosatresistenter Reis ist.
Übrigens: Die Sorte ist rein faktisch in Amerika nicht zugelassen worden, weil es eine vergleichbare Sorte gegeben hat, die einen höheren Ertrag erbracht hat. Das war der einzige Grund, weshalb man sich nicht um eine weitere Zulassung in Amerika bemüht hat.
Wie jedoch Spuren von diesem Reis hierhin gekommen sind, können wir nicht wissen.
Die erste Erklärung ist sicherlich die, die das USLandwirtschaftsministerium gegeben hat. Es beruht auf einem menschlichen Fehler, dass Reis aus den Lagern irgendwie dazwischen gekommen ist. Oder es hat eine Verschleppung von Spuren beim Transport gegeben.
Die zweite These, die Sie aufstellen, nämlich dass das durch Blütenstaub passiert sein soll, ist auf das Äußerste unwahrscheinlich. Denn es hat in Amerika keine Verteilung dieses Reis als Saatgut stattgefunden. Es hat also nur Reis auf Versuchsfeldern mit LL601 gegeben, und zwar in einer beschränkten Größenordnung von etwa 25 ha in verschiedenen Staaten.
Die dritte Möglichkeit haben Sie jedoch ausgelassen. Es ist auch denkbar, dass es Sabotage war oder ganz bewusst etwas eingeführt worden ist.
Ich sage das nur, damit alle Varianten genannt sind.
Sie wollen eine Koexistenz für die Zukunft ausschließen. Da muss ich Ihnen leider auch widersprechen. Denn Koexistenz heißt ja friedliches Nebeneinanderleben in der Zukunft. Gerade bei den Versuchen der Koexistenz, die auch in Deutschland stattgefunden haben, hat sich gezeigt, dass bei Mais eine Koexistenz durchaus möglich ist. Denn der Pollen von Mais fliegt in der Regel nicht weiter als 60 m. Also scheint es unwahrscheinlich, dass Ihre zweite Behauptung, der Grund wäre Auskreuzung, zutrifft.