Thomas Brüninghoff
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Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Scharrelmann, ganz so ist es ja nun mal nicht. Wir haben nicht gesagt, die EU-Ratspräsidentschaft sei tatenlos, sondern wir haben gesagt, sie wolle sich auf die wichtigsten Themen konzentrieren. Dazu hat man Videokonferenzen durchgeführt. Aber viele Dinge, die hinter den Erwartungen gestanden haben, die mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verbunden
waren, sind ausgeblieben. Es ist schlichtweg nicht
wahr, was Sie gerade gesagt haben. Verfolgen Sie nur einmal, was in der Presse in den letzten Tagen und Wochen geschrieben wird! Dort heißt es immer wieder: Deutschland hat die EU-Ratspräsidentschaft. Aber was machen wir wirklich? - Natürlich, Corona gibt es in allen Mitgliedstaaten. Es ist auch wichtig, dass man sich damit beschäftigt. Aber das ist nicht die einzige Aufgabe der Ratspräsidentschaft.
Kommen wir zum Haushalt: Sie wissen, dass wir bereits seit dessen Einrichtung fordern, das Ministerium umgehend wieder abzuschaffen. Herr Meyer, vielen Dank. Auch Sie haben erkannt, dass dort irgendetwas nicht richtig läuft.
Danke sehr.
Heute möchte ich in anderer Form darauf eingehen, warum wir diese Forderung seit jeher aufrechterhalten. Ich möchte verdeutlichen, dass ein gemeinsamer europäischer Gedanke ohne dieses Ministerium funktioniert.
Die Ablehnung unseres Antrages, Frau Glosemeyer, der an dieser Stelle abschließend mit beraten wird, wurde im Ausschuss u. a. damit begründet, dass es keiner Hinweise des Niedersächsischen Landtages bedürfe, wie die EU ihre Arbeit zu machen habe. Diese Aussage empfinde ich als bezeichnend. Denn wenn Niedersachsen ohnehin keinen Anteil am europäischen Wirken hätte, wie hier unterstellt, dann würde sich in Niedersachsen folglich das von der CDU und der SPD eingeführte Ministerium für diesen Bereich erübrigen.
Auch wenn dieser Standpunkt unserer Forderung auf Abschaffung des Ministeriums rein formell zu
träglich wäre, haben wir eine völlig andere Sichtweise. Bevor Sie jetzt weghören, weil Sie denken, die FDP fordert ohnehin jedes Jahr dasselbe, geben Sie mir bitte die Gelegenheit, unsere Idee von Europa in Niedersachsen ohne eigenes Ministerium zu erläutern.
Wir sind der Ansicht, dass sich Niedersachsen in jedem Fall und so oft wie möglich in Bundes- und Europaangelegenheiten einbringen sollte
- das waren Unterlassungen, ja -, um sein Mitspracherecht an den gemeinsamen Interessen einer europäischen Gemeinschaft zu nutzen und so zu einer stetigen Verbesserung sowie zu einem regelmäßigen Informationsaustausch in beide Richtungen beizutragen.
Bundes- und Europaangelegenheiten wie auch die regionale Entwicklung müssen unserer Ansicht nach ohne Frage weiterhin fester Bestandteil der Landtagsarbeit bleiben. Nur wäre dieser Aufgabenbereich - wie bereits in der Vergangenheit und in anderen Bundesländern praktiziert - in der Staatskanzlei ohne eigenes Ministerium weniger kostenintensiv und funktionseffizienter angesiedelt.
Die klare Haltung der FDP-Fraktion lautet: Wir brauchen Europa, auch in Niedersachsen. Wir brauchen die Kommunikation und die Abstimmung zum und mit dem Bund. Wir brauchen Kompetenz im Bereich Regionalentwicklung. Wir brauchen dafür aber kein eigenes Ministerium, keinen separaten Ministerposten und keine Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung.
Und wie hieß es vorhin einmal? Das sind dann Fördermittel aus einem Guss.
Im Sommer wurde über den Nachtragshaushalt debattiert. Seit Beginn von Corona streitet man über Gelder und Hilfen für Betroffene. Es werden Schulden in hohem Maße aufgenommen, die übrigens irgendwie wieder ausgeglichen werden müssen. Sparen Sie sich das Ministergehalt und die zusätzlich geschaffenen Stellen! Geben Sie die Aufgabenbereiche an die Staatskanzlei zurück! Und nutzen Sie alles, was dann noch übrig bleibt, um der immer lauter werdenden Kritik von allen
Seiten gerecht zu werden und die Gelder nachhaltiger einzusetzen.
Mit diesem Appell beende ich meinen Wortbeitrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich spreche zum Änderungsantrag. Ich möchte an dieser Stelle nicht all das wiederholen, was meine Vorgänger schon erwähnt haben. Sie wissen ja: Wir haben uns da verständigt.
Deswegen bleibt mir an dieser Stelle erfreulicherweise nur zu sagen, dass ich mich für diese gute Zusammenarbeit bedanken möchte. Unsere Bedenken zu dem einen oder anderen Punkt des ursprünglichen Antrags wurden wahr- und ernst genommen und im Änderungsantrag entsprechend aufgenommen. Der gegenseitige Austausch war transparent, effizient und unbürokratisch. Es ist erfreulich zu sehen, dass dieses Parlament nicht immer nur diskutieren und Meinungsverschiedenheiten austragen muss, sondern dass es durchaus auch Übereinstimmungen und eine gute Zusammenarbeit der Fraktionen geben kann.
Ich freue mich, dass dieser Antrag heute erfolgreich verabschiedet werden kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte heute in Anbetracht des vorliegenden Entschließungsantrags von SPD und CDU einige Textpassagen zitieren, deren Herkunft ich im Anschluss näher erläutern werde.
„… Rettungsschirm für den Rechtsstaat aufspannen …
Insbesondere die aktuellen Entwicklungen in Ungarn und Polen bieten Anlass zu großer Sorge. Sie setzen den Weg einer fortschreitenden Erosion der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsländern der EU fort, die längst zu einer ernsthaften Bedrohung für die Grundwerte der Union geworden sind.
Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte als Rettungsschirm für den Rechtsstaat eine europäische Grundwerteinitiative zu einem verbesserten Schutz von Rechtstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechten anstoßen, die folgende Maßnahmen umfasst:
1. Einen Evaluierungsmechanismus
nach dem Vorbild des UN Universal Periodic Reviews, der die Lage von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechten in der EU regelmäßig länderspezifisch evaluiert. Hierzu sollte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aufgewertet werden
und ein entsprechendes politisches
Mandat erhalten.
2. Eine Befähigung der Europäischen Kommission, ,systemische Vertragsverletzungsverfahrenʼ einzuleiten. Die Europäische Kommission kann somit spezifische Vertragsverletzungsverfahren
gegen einen Mitgliedstaat bündeln, die zusammen genommen eine schwerwiegende Verletzung der Werte der Europäischen Union nahelegen.
…
3. Zahlungen von EU-Mitteln sollten ausgesetzt werden können, wenn Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip festgestellt werden. Der von der Europäischen Kommission in ihrem Paket zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 - 2027 vorgelegte Vorschlag sollte zwingend umgesetzt werden. Dabei setzen wir … uns dafür ein, dass, im Sinne einer umgekehrten qualifizierten Mehrheit, der Rat einen durch die Kommission festgestellten Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip nur dann ablehnen kann, wenn eine qualifizierte Mehrheit im Rat dies unterstützt.“
Meine Damen und Herren, dies waren Auszüge aus den vor einigen Monaten veröffentlichten Forderungen der Freien Demokraten an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Ich erkenne deutlich inhaltliche Übereinstimmungen zwischen dem vorliegenden Antrag und unseren Forderungen. Zwar sehe ich im vorliegenden Antrag in der Konkretisierung der Formulierungen noch Luft nach oben, freue mich aber auch darüber, dass unsere Forderungen offenbar Anklang finden und die GroKo nun anstrebt, ähnliche und möglicherweise ja sogar darauf basierende Forderungen im Landtag entschließen zu lassen.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, wo der eine oder andere Punkt speziell im Hinblick auf das Expertengremium zur Evaluierung sowie die konkret benannten einzubehaltenden EU-Mittel nun doch entsprechend nachjustiert werden kann.
Wir danken Ihnen für die Einbringung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Mein sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits im zurückliegenden Plenarsitzungsabschnitt erwähnt, enthält der Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen einige sinnvolle Ideen und Ansätze.
Leider zeigte sich durch die Unterrichtung und in den Beratungen im Ausschuss, dass der Antrag der Grünen in einigen Punkten zu weit greift und Forderungen enthalten sind, die wir als Freie Demokraten nicht unterstützen können, beispielsweise die Einsetzung von Global-Footprint-Analysen als Vergabekriterium im Vergabegesetz, welche bürokratische Hürden aufbaut und für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre.
Wir Freien Demokraten halten es für wichtig, dass Entwicklungshilfe ganzheitlich gedacht und ressortübergreifend, also mit der Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts-, Handels-, Agrar- und Umweltpolitik, abgestimmt wird. Statt die Einführung eines Lieferkettengesetzes zu befürworten, welches meiner Meinung nach in keiner realistischen Weise umsetzbar wäre, haben wir Vertrauen in unsere Wirtschaft, das sich beispielsweise über Vereinbarungen mit einem Code of Conduct äußert. Hier sollte weder mit Misstrauen, noch mit größerem bürokratischen Aufwand oder Sanktionen reagiert werden. Dies sind einige Gründe, warum wir den Antrag der Grünen in dieser Form leider ablehnen müssen.
Dem Antrag der GroKo zum Thema Fluchtfolgenbekämpfung kann ich eigene Punkte entnehmen, die sich auch im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wiederfinden lassen, z. B. die Wiederaufnahme des Runden Tisches. Durch einen solchen Runden Tisch könnte man meiner Kenntnis nach einige kritische Punkte des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen überprüfen und überarbeiten lassen. Allerdings frage ich mich, welche Ergebnisse er beim damaligen Einsatz erbracht hat bzw. warum er denn damals aufgelöst wurde, wenn er heute wieder eingesetzt werden soll.
Darüber hinaus halten wir die Förderung der Qualifizierung von Kleinbauern und die Entwicklung ländlicher Räume durch bessere Bildungschancen sowie die Sicherstellung einer verlässlichen Wasserversorgung und den Ausbau erneuerbarer Energien für sinnvoll. Trotzdem habe ich den Eindruck, dass es in dem Antrag vorwiegend um die Konkretisierung der Verwendung der bereits eingestellten Mittel geht.
Dies sind einige der für mich unklaren und bisher ungeklärten Inhalte des Antrages. Vor diesem Hintergrund werden wir uns beim Antrag der GroKo enthalten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der europäische Zusammenhalt ist in diesen herausfordernden Zeiten wichtiger als je zuvor. Die CoronaPandemie stellt die Menschen in der EU, auch in Deutschland und in Niedersachsen, jeden Tag vor neue Herausforderungen. Deutschland übernimmt am heutigen Tage für einen Zeitraum von sechs Monaten den Vorsitz im Rat der EU. Daher - ich muss mich jetzt korrigieren - begrüßten wir, dass die GroKo-Fraktionen ihre Vorstellungen hierzu in einem Antrag formuliert haben. Ziel der Übung war es, grundlegende Inhalte in dem Entschließungsantrag zu ergänzen. Exemplarisch werde ich Ihnen Ergänzungen vorstellen, die uns besonders am Herzen liegen.
Wir finden, dass die Fortführung bestehender INTERREG-Programme und der Ausbau der Zusammenarbeit in den Grenzregionen heute wichtiger denn je sind. In Zeiten des Lockdowns mussten besonders die Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen erfahren - ich wohne einen Steinwurf von den Niederlanden entfernt -, was eine Beschränkung der europäischen Freizügigkeit zur Folge hat und wie wichtig die Zusammenarbeit in den Grenzregionen ist.
Auch eine Reform des GEAS, des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, halten wir für unerlässlich, um die Blockaden bei der Lösung der Migrations- und Integrationsfrage zu überwinden. Da wir die Europäische Union, ihre Institutionen und Verträge weiterentwickeln möchten, sollte die Konfe
renz zur Zukunft Europas - gern auch digital - abgehalten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ausschuss haben SPD und CDU die vorliegenden Änderungsanträge, zunächst die von Bünd
nis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion, abgebügelt mit der Begründung: zu kurzfristig. Jetzt sind einige Tage und Nächte vergangen. Es ist immer noch zu kurzfristig, stellen wir fest.
Das finde ich nach wie vor sehr bedauerlich. Wir hätten an dieser Stelle gern gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen im Landtag einen sinnvollen und vollständigen Antrag verabschiedet, der gezeigt hätte, wie Landesregierung und Opposition im Niedersächsischen Landtag effizient zusammenarbeiten, anstatt sich gegenseitig das Wasser abzugraben.
Auch wenn wir den Grundtenor des Antrages der GroKo befürworten, werden wir diesen Antrag schließlich ablehnen, da uns zu viele elementare Punkte und Konkretisierungen fehlen. Über einen gemeinsamen Weg hätten wir uns gefreut.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Ehrenamtlich Tätige leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft und sollten dementsprechend gewürdigt werden. Dem Grundsatz, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern, stimmen wir deshalb natürlich zu.
Allerdings wäre eine Enquetekommission hierfür meine letzte Idee gewesen. Minister Althusmann hat beim Neujahrsempfang der IHK OsnabrückEmsland-Grafschaft Bentheim Anfang des Jahres auf konkrete Nachfragen aus dem Publikum gesagt, man sei bereits dabei, Initiativen zu entwickeln, die das Ehrenamt stärken sollen, und man habe bereits Ideen, wie man Ehrenamtlichen mehr Wertschätzung entgegenbringen könnte.
Es gab bereits viele Initiativen im Innenausschuss sowie Ergebnisse aus mindestens einer vergangenen Enquetekommission.
Nun könnte man doch im Normalverfahren - mit konkreten Initiativen und Unterrichtungen und Anhörungen der Verbände im Innenausschuss - sofort die Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche verbessern. Die Enquetekommission hat zur Folge, dass erst nach einem Jahr der Überlegung und Ausarbeitung damit begonnen werden kann, etwas zu ändern. Schade für die Betroffenen, die sich mit Sicherheit schnellere Lösungsansätze vorgestellt hätten!
Ein kurzer Hinweis: Ein Gutachten im Rahmen einer Initiative in NRW ergab vergangenes Jahr, der wirtschaftliche Wert des bürgerschaftlichen Engagements betrage 12,5 Milliarden Euro.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem im Antrag explizit erwähnten Zivil- und Katastrophenschutz vergisst die GroKo offenbar auch, dass der entsprechende Haushaltsposten für 2020 gekürzt wurde, obwohl auf die Wichtigkeit dieser Arbeit ausreichend hingewiesen wurde.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der eben von der Landesregierung getätigten Aussage, die Höhe der Fördermittel eventuell ausbauen zu wollen, stelle ich die Frage: Wie hoch ist denn die noch vorhandene Summe der ursprünglichen Fördermittel?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Anfrage der SPD darf man zu diesem Zeitpunkt sicherlich einigermaßen überrascht sein. In dem sich nun bereits in der Umsetzung befindenden Programm hätten solche Fragen gerade von einer Fraktion, die die Landesregierung trägt, deutlich früher geklärt werden müssen, um die Aussicht auf den angestrebten Erfolg sicherzustellen.
Bei der Höhe der Fördermittel stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wie strukturschwache Regionen, die ohne Chance auf Förderung im Rahmen dieses Programms sind, an Attraktivität gewinnen sollen. Sind keine Mittel zur Eigenbeteiligung vorhanden, ist eine Beantragung, die mit enormem Aufwand verbunden ist, möglicherweise aussichtslos.
Getroffene Aussagen, sich sicher zu sein, dass bei einer Fördermittelübergabe nicht nur die ausgewählten Gemeinden und Städte, sondern auch viele Menschen in den umliegenden Regionen von der Förderung profitieren würden, rufen im Prinzip nach der Frage der Auswahlkriterien für einen positiven Bescheid, also sowohl zur Höhe der Förderzusage als auch zu ihrer jeweiligen Begründung.
Hier meine ich nicht die bereits veröffentlichten und sehr oberflächlich gehaltenen Qualitätskriterien für die Förderung von Projekten zur Stärkung von Zukunftsräumen, sondern konkrete Auswahlkriterien, wie groß beispielsweise die Entfernung zu einer Großstadt maximal oder minimal sein darf, wie genau der Innovationsgehalt und/oder der modellhafte Charakter des Projekts bewertet wird und in welcher Höhe das entsprechend bewertete Projekt gefördert wird. Im Umkehrschluss bedeutet das, wie die sogenannten Scoring-Punkte der Qualitätskriterien konkret bewertet und verteilt werden.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mich natürlich gefreut, wenn die Ministerin bei dieser Debatte hier im Saal gewesen wäre.
Dem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen kann ich im ersten Moment einiges an Sympathien abgewinnen. Zweifelsohne ist die Bekämpfung von Fluchtursachen eine für Europa große Herausforderung, welche auch im Niedersächsischen Landtag von Bedeutung ist.
Dieser Thematik muss respektvoll und mit Würde entgegengetreten werden. Ich bin positiv überrascht, dass von den Kollegen der Grünen bei den Voraussetzungen für die Bekämpfung von Fluchtursachen neben der Verbesserung der ökologischen und humanitären Lage der Menschen auch die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage berücksichtigt wird.
Die Idee für diesen Antrag kann ich aus genannten Gründen nur gutheißen. Allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt man im weiteren Verlauf des Lesens zwangsläufig auch zu den konkreten Inhalten der Forderungen dieses Antrags. Es ist richtig, dass auch weiterhin die Entscheidung über Rüstungsexporte durch die Bundesregierung als Teil ihrer exekutiven Kernaufgaben erfolgen soll.
Weiterhin sehen wir es ebenfalls als erforderlich an, dass ein Rüstungsexportgesetz die bestehenden nationalen europäischen und internationalen Exportrichtlinien deutlich präzisiert und dies zu mehr Transparenz im Regierungshandeln und zu besserer Beteiligung des Deutschen Bundestags führt.
Schwieriger wird es aber, den Menschen die im Antrag aufgezählten Anliegen zu verordnen. Wir Freie Demokraten sehen nachhaltige Entwicklung als dynamischen Prozess, der durch Fortschritt in allen Bereichen - in der Gesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Politik - ermöglicht
wird. Deshalb kann eine nachhaltige Entwicklung auch nicht staatlich verordnet werden.
Man kann mit gutem Beispiel vorangehen und zur Nachhaltigkeit ermutigen. Der genannte Abbau von umweltschädlichen Subventionen wäre sicher eine Diskussion im Ausschuss wert.
Zur Forderung nach fairen Handelsabkommen gibt es sicherlich auch die eine oder andere Auffassung der hier anwesenden Fraktionen. Auch diese sollte meiner Ansicht nach im Ausschuss ausführlich beraten und mit der nötigen Sorgfalt betrachtet werden.
Gleiches gilt für die Einführung eines Lieferkettengesetzes, welches meiner Meinung nach in keiner realistischen Weise umsetzbar wäre. Dem Vertrauen in unsere Wirtschaft, das sich beispielsweise über Vereinbarungen mit einem Code of Conduct äußert, darf nicht mit Misstrauen oder noch größerem bürokratischen Aufwand oder letztendlich geforderten Sanktionen begegnet werden.
Ebenfalls sehe ich es als nicht zielführend an, das ohnehin schon aufwendige, belastende und komplizierte Vergabegesetz noch weiter zu verschärfen.
Dadurch würde man viele weitergehende Probleme in der Wirtschaft provozieren. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass Nachhaltigkeitszertifikate oder die hier genannten Global-FootprintAnalysen im Vergaberecht als zu bevorzugendes Qualitätsmerkmal eingeführt werden. Dies per Gesetz als Kriterium festzuschreiben, würde allerdings die Selbstbestimmung unserer Wirtschaftsakteure unangemessen einschränken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich über ausführliche Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Pantazis, ich war nicht sonderlich verwundert über Ihre Aussagen. Ich gehe aber gar nicht weiter darauf ein. Hören Sie bitte gut zu! Sie hätten auch unseren Vorschlag lesen können.
Um es kurz und knapp auf den Punkt zu bringen: Beim Einzelplan 16 für das Haushaltsjahr 2020 im Bereich Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung bleiben wir, die FDPFraktion im Niedersächsischen Landtag, unserer Position der letzten Jahre weiterhin treu. Wir bleiben bei unserer Linie. Ich verrate Ihnen deswegen auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass
wir das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten nach wie vor abschaffen wollen.
- Das ist so nicht wahr. Von mir haben Sie das nicht entnommen.
Aus diesem Grund streichen wir auch die vorgesehenen Ausgaben in Höhe von knapp 11 Millionen Euro. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir die Aufgabenbereiche an sich und Niedersachsens Engagement im Bund und in Europa abschaffen wollen.
Im Gegensatz zu einer anderen anwesenden Fraktion, der AfD, möchten wir die internationale Zusammenarbeit und die EU nicht schwächen. Wir wollen sie effizienter und stärker machen.
Wir wollen eine Europäische Union mit starken Regionen. Dazu gehört die bestmögliche Nutzung von Bundes- und Europamitteln, aber auch die bestmögliche Nutzung unserer Landesmittel für diesen Bereich.
Die entsprechenden Tätigkeitsbereiche des dann aufgelösten Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung würden wir wieder der Staatskanzlei zuführen. Dort wurden sie auch schon in der Vergangenheit wahrgenommen. Aus diesem Grund finden Sie in unserem Änderungsantrag 6 Millionen Euro zusätzlich im Bereich der Staatskanzlei.
Nein, jetzt gerade nicht. Danke.
Heute nicht.
Betrachtet man die Geschichte des Europaministeriums mit all seinen Namens- und Zuständigkeitsänderungen - ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Namen eingehen -, wurde das Ministerium im gröbsten Sinne in der 5. Wahlperiode eingeführt.
Zu Beginn der 13. Wahlperiode - 1994 bis 1998 - wurde es dann aufgelöst. Die Geschäftsbereiche des Hauses wurden zunächst in die Staatskanzlei und in das Innenministerium aufgeteilt. 1996 wurde der Bereich Europaangelegenheiten wiederum dem Justizministerium zugeordnet.
Im Dezember 1999 - 14. Wahlperiode, von 1998 bis 2003 - wurden die Geschäftsbereiche wieder in der Staatskanzlei zusammengeführt. Zudem wurde der Posten eines Europaministers mit Sitz in der Staatskanzlei geschaffen.
In der 15. und 16. Legislaturperiode - 2003 bis 2013 - wurde zu der Praxis der Jahre von 1994 bis 1996, die Geschäftsbereiche in der Staatskanzlei ohne eigene Ministerin bzw. eigenen Minister anzusiedeln, zurückgekehrt.
Zu Beginn der 17. Wahlperiode - 2013 bis 2017 - wurden die Geschäftsbereiche der Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei um den Bereich Regionale Landesentwicklung erweitert und von einer eigenen Staatssekretärin verantwortet.
Mit Beginn der 18. Wahlperiode, im November 2017, wurde dann die Eigenständigkeit des Hauses wiederhergestellt.
Sie fragen sich vielleicht, warum ich das hier so detailliert ausführe. Ich möchte verdeutlichen: Man ist sich im Grunde überhaupt nicht einig, ob dieses Ministerium als eigenständige Instanz notwendig ist.
In all den Jahren gab es so viele verschiedene Konstellationen, dass man wahrlich schnell den Überblick verliert.
Wir Freie Demokraten sind uns indes einig: Dieses Ministerium bläht die Verwaltung unnötig auf.
Wir stehen für eine schlanke, übersichtliche und effiziente Verwaltung. Wir wollen den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten. Dieser Aufwand, geschweige denn die enormen Kosten sollten nicht künstlich hochgehalten werden, nur um einen weiteren Ministerposten besetzen zu können.
Es ist die Aufgabe der Landesregierung, im Interesse des Landes zu handeln. Sie sollte die Dinge deswegen einfach und effizient halten. Insbesondere sollte es im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger handeln. Was heißt das in diesem Kontext? - Ein sinnvoller Umgang mit Steuergeldern. Aber einen solchen sinnvollen Umgang pflegen Sie definitiv nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, als ein an der niederländischen Grenze wohnender Abgeordneter liegt mir die interregionale Zusammenarbeit sehr am Herzen.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit findet ein wichtiger Austausch, beispielsweise mit unserem Nachbarland, den Niederlanden, statt, den wir weiterhin mit Leben füllen wollen. Gerade den
Bereich der Infrastruktur können wir in Niedersachsen nicht isoliert betrachten. Wir profitieren an dieser Stelle besonders von einem Austausch mit den niederländischen Grenzprovinzen.
Hieran kann man wunderbar erkennen, dass gute Europapolitik auch ohne ein eigenes Ministerium gelingen kann. 2012 wurde beispielsweise ein Antrag beschlossen, der die Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Niederlanden anvisiert und nachhaltig ausbaut, ob Schulkooperationen, Wissenstransfer, Fernsehen, Tourismus und Verkehrsplanung oder Arbeitsmarktpolitik. Meine Damen und Herren, diese wichtigen Dinge hängen nicht an einem eigenen Haus, sondern an einer Politik, die Zusammenhalt und Vielfalt zur Grundlage innovativer politischer Ideen macht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, unser Standpunkt ist klar: Das Land Niedersachsen könnte durch weniger Bürokratie und weniger blinden Verwaltungsaufwand nicht nur Ausgaben einsparen, sondern auch produktiver, effizienter und damit dynamischer für ein starkes Europa eintreten. Das bringen wir mit unserem Änderungsantrag auf den Weg.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Auch von meiner Seite, auch wenn Ihnen meine Worte nicht so gefallen haben, wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Pieper, ich habe in der Sitzung sehr wohl etwas zu meiner Position gesagt. Ich habe ein, zwei, drei Positionen abgefragt, aber auch angemerkt, dass ich erst im Anschluss konkret werde. Heute ist der Zeitpunkt dafür.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, wann der Antrag gestellt wurde. Ich habe schon ganz gut verstanden: Es geht um ein lebenswertes Europa. Ich glaube, das wollen die meisten politischen Parteien in diesem Saal.
Dieser Antrag hat sicherlich ganz gute Ansätze, denen man Positives abgewinnen kann. Aber wir können nicht alles teilen. Es gibt Unterschiede beim Klima, in der Landwirtschaft oder z. B. im Zusammenhang mit Kunst und Kultur, die in diesem Antrag nicht weitreichend dargestellt worden sind. Zur Steuertransparenz und zur Finanztransaktionssteuer brauche ich seitens der FDP, glaube ich, nichts weiter zu erwähnen.
Okay, ich entschuldige mich und spreche ein wenig lauter. Ich komme auch ziemlich zum Schluss.
Ich persönlich habe eine andere Vorstellung von Europa als die Grünen. Ich glaube, wir Freien Demokraten haben in der Vergangenheit deutlich dargestellt, was unsere Positionen in der Europapolitik sind.
Ich empfehle diesem Gremium, wie ich es auch schon im Ausschuss gemacht habe, den Antrag abzulehnen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits sowohl in der ersten Beratung als auch im Ausschuss von uns erläutert wurde, ist der von SPD und CDU gestellte Antrag zum Thema „Verantwortlichkeiten für Minderheiten innerhalb der EU-Kommission verbindlich regeln“ im Grunde eine Zustimmung wert.
Allerdings - auch das wurde schon anlässlich der Einbringung bei der ersten Beratung im Plenum durch unsere Fraktion deutlich gemacht - geht uns der Antrag in dieser Form nicht weit genug. Vielmehr greift er nur einen Einzelaspekt aus dem „Minority SafePack“ auf und klärt nicht die Frage, wie man denn regionale Minderheiten konkret stärkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Spracherwerb und kulturelle Angebote finden in diesem Antrag leider keine Berücksichtigung, was das Wie angeht.
Instrumente wie die Notwendigkeit von Sanktionen gegenüber Staaten, welche den Minderheitenschutz nicht ernst nehmen, werden ebenfalls nicht angeführt.
Benachteiligungen bis hin zu Diskriminierungen, wie es u. a. bei Sinti und Roma der Fall ist, finden keine konkrete Berücksichtigung.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der letzten Ausschusssitzung habe ich die Empfehlung abgegeben, dem von Bündnis 90/Die Grünen gestellten Änderungsantrag grundsätzlich zu folgen und eine weitere Beratung als zielführend anzusehen, um die dort einzeln aufgeführten Thematiken weiterführend zu beraten. Leider war man diesbezüglich mehrheitlich einer anderen Auffassung.
Deshalb bleibt mir nichts anderes übrig, als zu sagen: Beim Anstoß gab es noch einen gewissen Optimismus, aber im weiteren Verlauf konnte das Tor nicht wirklich getroffen werden. Die Fraktion der FDP wird sich aus diesem Grund enthalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zeit, dass sich was dreht - so kann man es wohl formulieren.
Die in Deutschland heute gültige Sommerzeit wurde 1980 mit der Intention eingeführt, Energie zu sparen. Das Tageslicht könne im Sommer eine Stunde länger genutzt werden, wodurch der Energieverbrauch sinke, hieß es damals.
Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 2010 mitteilte, habe sich seit der Einführung der Sommerzeit gezeigt, dass seit Jahren keine Einsparwirkung durch die Sommerzeit zu erkennen sei. Als Ursache hierfür sieht der BDEW, dass an den langen Abenden zwar weniger Licht benötigt werde, dafür aber vor allem in der Übergangszeit, besonders in den Monaten März, April und Oktober, morgens mehr geheizt werden müsse. Dadurch werde die Stromersparnis am Abend wieder aufgehoben.
Diese Einschätzung bestätigt auch die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der FDP zur Zeitumstellung im Jahr 2005. Darin hieß es:
„Im Hinblick auf den Energieverbrauch bietet die Sommerzeit keine Vorteile. … Danach wird die Einsparung an Strom für Beleuchtung, insbesondere bei einem vermehrten Einsatz effizienter Beleuchtungssysteme,
durch den Mehrverbrauch an Heizenergie durch die Vorverlegung der Hauptheizzeit überkompensiert.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits im Jahr 2007 hat die FDP-Fraktion einen Antrag im Deutschen Bundestag gestellt, die Zeitumstellung abzuschaffen und die Sommerzeit zwölf Monate im Jahr gelten zu lassen. Sie wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Änderung der geltenden Richtlinien einsetzt. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt.
Die Forderung nach einer Abschaffung der Zeitumstellung findet sich in der Beschlusslage der FDP Niedersachsen, weshalb mein Vorgänger als Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten, Horst Kortlang, vor nicht allzu langer Zeit betonte, die Zeitumstellung bedeute jedes Mal nicht nur Stress für Mensch und Tier, sondern auch einiges an Aufwand und Belastung für die Wirtschaft.
Deshalb unterstützt die FDP grundsätzlich jede Initiative, diesen sinnlosen Stress loszuwerden. Vielleicht wird es am Ende ja auch die Sommerzeit.
Vielen Dank.