André Bock

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist eben schon von Herrn Dr. Genthe angesprochen worden: E-Sport, also der elektronische Sport, der Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computern nach abgestimmten vorherigen Regeln, bewegt die Gesellschaft. Insofern war es nur eine Frage der Zeit, bis dieses Thema den klassischen Sport, aber letzten Endes auch den Niedersächsischen Landtag erreichen würde.
Erreicht hat uns dieses Thema vor allem mit der Frage: Kann und muss Politik, muss der Staat Rahmenbedingungen für den elektronischen Sport wie für den klassischen Sport schaffen? Muss es Wege geben, den E-Sport in die bisherigen Strukturen des allgemeinen klassischen Sports zu integrieren? - Dies haben wir mit dem vorliegenden Antrag von SPD und CDU vor. Wir wollen erste Schritte gehen, um dem Streben der E-Gamer, der E-Sportler in unserem Land, aber auch deutschlandweit, die nach Anerkennung streben, nachzukommen.
Man kann mit Sicherheit eines sagen: Der E-Sport oder ganz allgemein das E-Gaming sind in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen, gerade wenn wir uns die vielen Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern bei den Matchen, aber auch die Spielerinnen und Spieler bis hin zu weltweiten Turnieren und Veranstaltungen ansehen. Die Zahlen sind sehr beeindruckend. Man geht davon aus, dass sich in Deutschland 3 Millionen Menschen regelmäßig in E-Matches einschalten. 50 % aller Deutschen ist dieser Begriff E-Sport durchaus geläufig bzw. sie sind damit vertraut. Mittlerweile gibt es auch traditionelle Sportvereine, die E-SportMannschaften beherbergen.
Im Rahmen der Ausschussarbeit haben wir uns im Zusammenhang mit der Anhörung ausführlich mit dem Thema E-Sport befasst, die verschiedenen Akteure angehört, den klassischen Sport auf der einen, die Gamer auf der anderen Seite, aber auch den wissenschaftlichen Bereich mit beleuchtet. Dabei ist deutlich geworden - das hat sich bis heute im Grunde nicht wesentlich geändert -, dass ein einheitlicher Konsens zur Einordnung des E-Sports in den allgemeinen Sport bis heute nicht so richtig gefunden werden konnte bzw. auch schwierig ist.
Die aktuelle Position des Landessportbundes - ein Schreiben ist den Innenpolitikern vor Kurzem nochmal zugegangen - macht deutlich: Der Landessportbund legt sehr viel Wert auf die klare begriffliche Unterscheidung von E-Gaming und virtuellen Sportarten.
Frau Kreiser ist schon auf die Definition des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Thema E-Sport, E-Gaming und traditionellem Sport eingegangen. Natürlich gibt es beim E-Sport Parallelen zum traditionellen Sport. Aber auf der anderen Seite stellen wir fest, dass es natürlich Gewaltdarstellungen, Tötungsdarstellungen und vieles
Schreckliche und Furchtbare mehr beim E-Gaming gibt. Da kommen wir ganz schnell an ethische Grenzen.
Gerade vor diesem Hintergrund halten wir als CDU-Fraktion die Definition, die vom DOSB vorgenommen wurde und vom Landessportbund unterstützt wird, durchaus für richtig und angemessen, meine Damen und Herren.
Dass der Verband der E-Gamer das natürlich traditionell anders sieht, ist nachvollziehbar. Dass der E-Gamer-Verband sagt, E-Sport sei nur ein ganz kleiner Teil des sportlichen Geschehens, der Digitalisierung, ist verständlich. Aber letztendlich müssen wir darauf schauen, welcher Auffassung unsere traditionellen Sportverbände und -vereine sind und wie sie zu diesem Thema stehen.
Gerade mit Blick darauf, dass der Deutsche Olympische Sportbund das Dach für die 91 000 Vereine ist, die seit ewigen Zeiten in diesem Bereich körperlich sportlich unterwegs sind, aber auch mit Blick auf die Einordnung des DOSB und des LSB, aber vor allem auch, dass wir Gewaltdarstellungen des E-Gamings haben, halte ich, halten wir die politische Fokussierung auf die virtuellen Sportarten, so wie es Frau Kreiser dargestellt hat, für richtig. Keine Ballerspiele als Sport, aber den virtuellen Breitensport unterstützen, ist der klare und richtige Weg.
Daher gilt für uns, auf der einen Seite die autonome Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes zu akzeptieren, aber gleichwohl angesichts der hohen Bedeutung des virtuellen Sports in unserer Gesellschaft, diesen Breitensport in Niedersachsen mit zu unterstützen, im besten Fall, wie es eben geht, anzuerkennen, und zu versuchen, virtuelle Sportarten in den allgemeinen Sport zu integrieren.
Verkennen wir dabei auch nicht, dass virtuelle Sportarten Möglichkeiten der Weiterentwicklung im traditionellen Sportbereich bieten, vor allem mit Blick darauf, wie sich die Mitgliederzahlen unserer traditionellen Sportvereine in den letzten Jahren entwickelt haben. Auch hinsichtlich der Altersstrukturen ergeben sich aus unserer Sicht neue Potenziale für neue Mitgliedschaften. Das ist zwar noch viel Zukunftsmusik, aber zumindest den Weg dorthin zu beschreiten, halten wir auf jeden Fall für richtig.
Vor allem, auch das ist durch meine Vorredner bereits angeklungen, bietet gerade E-Sport, virtueller Sport auch Menschen mit Behinderung eine Möglichkeit, sich entfalten und Erfolge feststellen zu können, um so viele Teile der Bevölkerung mitzunehmen.
Meine Damen und Herren, aber auch das Thema Gemeinnützigkeit ist natürlich ein wichtiges Thema; es wurde bereits angesprochen. Wir haben das als Punkt mit aufgenommen. Warum? - Weil eine Digitalisierung für die unterschiedlichen Vereine und Träger eine nicht unwesentliche finanzielle Belastung und Leistungsfähigkeit bedeutet. Daher wäre zumindest die Änderung der Abgabenordnung in Bezug auf die Gemeinnützigkeit eine Möglichkeit, dem auch entgegenzukommen. Auch das ist Zukunftsmusik, aber gleichwohl hat die Große Koalition in Berlin - das ist eben von Herrn Dr. Genthe angesprochen worden - das in den Koalitionsvertrag aufgenommen, wenn vielleicht noch nicht umgesetzt. Ja, aber das ist vielleicht auf die sehr kontroverse Diskussion und die Einordnung zum Thema E-Sport insgesamt zurückzuführen.
Es ist umso wichtiger, dass wir heute im Niedersächsischen Landtag diesen Antrag abschließend auf den Weg bringen, den virtuellen Breitensport unterstützen und die Themen anschieben - auch die Themen, die ich noch nicht genannt habe, nämlich Medienkompetenz, Jugendschutz, Suchtprävention, Antidopingmaßnahmen. Das sind wichtige Bestandteile, wenn wir über E-Gaming und
E-Sport reden. Auch diese Dinge müssen einfließen und beachtet werden.
Ich will der Opposition deutlich sagen: Mit der Verabschiedung dieses Antrags ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Natürlich werden wir das Thema in den nächsten Monaten im Innenausschuss weiter aufmerksam begleiten und schauen: Wie läuft die Diskussion mit den traditionellen Sportverbänden? Welche Dinge wurden bisher auf den Weg gebracht? Wo müssen wir nachsteuern?
Das Thema ist nicht abgeschlossen, Frau Präsidentin, sondern wir werden es selbstverständlich mit wachsamem Auge weiterverfolgen, weiterbesprechen. Ich würde mich freuen, wenn auch die Opposition heute unserem Antrag folgen würde.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen als CDUFraktion die jetzt auf den Weg gebrachten bzw. die auf den Weg zu bringenden Punkte zur Öffnung von Großveranstaltungen.
Ich erinnere an die Debatten und auch an die Unterrichtungen im Ausschuss für Inneres und Sport vor einigen Wochen, bei denen es vor allem auch um Veranstaltungen von Sportvereinen, auch der kleinen Vereine in unserem Land, ging. Alle, nicht nur das Land insgesamt - die Wirtschaft, die Gastronomie und auch viele andere Bereiche, auch der Sport und gerade die Vereine vor Ort -, haben unter dem Pandemiegeschehen sehr gelitten. Sie haben auch darunter gelitten, dass keine Veranstaltungen durchgeführt werden konnten und dass keine Zuschauer und keine Fans zugelassen waren.
Angesichts der aktuellen Lage sind wir mit gewissen Maßstäben für eine Öffnung, mit so viel Schutz wie möglich, aber am Ende auch so viel Schutz wie nötig, auf dem richtigen Weg.
Jetzt sind zunächst einmal die Großveranstaltungen angesprochen worden. Durch die Ausführungen des Ministerpräsidenten, aber auch der Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, ist deutlich geworden, dass jetzt natürlich auch zu schauen sein wird, wie wir das sozusagen in die Örtlichkeiten, bis hin zu den kleineren Vereinen, herunterbrechen können. Es geht aber nicht nur um Vereine im Sport, sondern - das ist schon gesagt worden - auch um den kulturellen Bereich, einen ganz wichtigen Bereich. Auch dort wird man schauen müssen, was möglich ist.
Insofern begrüßen wir die Dinge, die jetzt konkretisiert werden. Einzelheiten werden wir in den nächsten Tagen - das ist vom Ministerpräsidenten schon gesagt worden - noch erfahren. Wir begrüßen ausdrücklich - ich glaube, dass dieser Weg richtig ist -, dass zunächst einmal eine Probephase von sechs Wochen vorgesehen ist, um dann mit wissenschaftlicher Begleitung genau zu schauen, wie das vor Ort funktioniert, wie das umsetzbar ist und wie sich das Pandemiegeschehen nach diesen sechs Wochen darstellt. Das scheint mir der vernünftige Weg zu sein.
Auf jeden Fall dürfen wir - das möchte ich abschließend noch einmal unterstreichen - die kleineren Vereine und Bereiche vor Ort nicht aus dem Blick verlieren. Dort wird - das wurde gerade in den letzten Monaten deutlich - ganz Großes geleistet. Mit den Möglichkeiten, die die Vereine, ob im Sport oder im kulturellen Bereich, haben, haben sie Großes geleistet. Meistens ist das im Ehrenamt und nicht nur im Hauptamt passiert. Insofern haben sie unser aller Unterstützung verdient.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es an dieser Stelle schon so oft betont: Es ist immer gut, wenn wir neben den vielen anderen wichtigen Bereichen der Bildungspolitik auch über die berufliche Bildung sprechen.
Aber wenn wir über einen Entschließungsantrag sprechen sollen, dann sollte der zumindest Substanz haben. Und die - das ist schon bei den Vorrednern deutlich geworden - hat der vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion eben nicht. Da hat es auch nichts geholfen, Herr Rykena, zweimal redaktionell nachzusteuern. Inhaltlich ist der Antrag nicht besser, nicht breiter, nicht detaillierter geworden. Im Gegenteil: Ich finde, er ist eher noch schlechter geworden.
Sie haben hier im Januar-Plenum und auch in der letzten Sitzung des Kultusausschusses davon gesprochen, dass ein großer Schritt in der beruflichen Bildung erfolgen müsse, dass eine Kehrtwende stattfinden müsse, um den „Niedergang der beruflichen Bildung“ - so haben Sie sich ausgedrückt - in Niedersachsen aufzuhalten.
Und das wollen Sie mit diesem dünnen Antrag tun? Mit einer Verlagerung einer Zuständigkeit, dem Auswechseln eines Türschildes? - Das ist viel zu kurz gesprungen, inhaltlos, der völlig falsche Weg. Sie haben den Blick für die wirklichen Herausforderungen in der beruflichen Bildung verloren.
Meine Damen und Herren, natürlich müssen wir die vielen Facetten der beruflichen Bildung aufgreifen und voranbringen, angefangen bei der dualen Ausbildung: Berufsorientierung erweitern, Berufsschulen stärken, Unterrichtsversorgung verbessern und ausbauen. Das ist alles gar keine Frage.
Aber noch einmal: Einfach das Türschild auszuwechseln - „Wirtschaftsministerium“ statt „Kultusministerium“ -, ist an dieser Stelle nicht ausreichend und nicht zielführend. Diese Forderung verkennt, dass es schon seit Jahren eine Verzahnung zwischen dem Kultusministerium einerseits sowie dem Wissenschaftsministerium, dem Wirtschaftsministerium und dem Sozialministerium andererseits gibt, weil auch sie für Details der beruflichen Bildung zuständig sind. Aber auch das haben Sie völlig ausgeblendet, vielleicht am Ende auch gar nicht verstanden.
Eben ist die große Anhörung zur beruflichen Bildung im November letzten Jahres angesprochen worden. Uns lagen drei Anträge von vier Landtagsfraktionen vor. Ihre Fraktion war nicht dabei.
Im ersten Überlegen habe ich noch gedacht: War die AfD überhaupt bei der Anhörung anwesend? - Ich habe noch einmal ins Protokoll geschaut: Doch, Sie haben sich in dieser langen Anhörung immerhin dreimal zu Wort gemeldet, um Fragen zu stellen. Sie befassten sich aber immer im Wesentlichen mit dem Thema „Digitalisierung, Systemadministratoren und Lehrkräfte“. Aber nichts zu strukturellen Dingen! Die strukturellen Veränderungen, die Sie wollen, hätten Sie da schon platzieren können - wenn Sie denn meinen, dass wir vor einem Niedergang der dualen Ausbildung in Niedersachsen stehen.
Nein, Sie haben sich darum nicht gekümmert. Sie sind gar nicht darauf gekommen. Sie haben sich mit dem Thema nicht befasst.
- Frau Guth, so war es. Sie sind lediglich im Dezember über einen Zeitungsartikel mit einer Aussage des Wirtschaftsministers gestolpert. Aber
mehr ist nicht passiert, und mehr sagen Sie in Ihrem Antrag auch nicht.
Ich finde es wirklich schlimm: Sie legen zwei Änderungsanträge nach, beschäftigen den Kultusausschuss damit und haben lediglich den Titel Ihres Antrages geändert. Inhaltlich wieder nichts, null, gar nichts! Das ist also Ihr Beitrag zur beruflichen Bildung in Niedersachsen.
Machen Sie so weiter! Wir bringen die Dinge eher und besser voran, als Sie es offensichtlich können und wollen, meine Damen und Herren.
Das entlarvt, wie ich finde, Ihr Arbeiten, Ihr Vorgehen. Ihnen ist doch gar nicht an der Sache gelegen.
Ihnen geht es ums Spalten, ums Polarisieren, Frau Guth. Ihnen geht es darum, Zwist in der Großen Koalition oder auch in der Koalition aus CDU, FDP und Grünen in Schleswig-Holstein zu säen.
Schauen Sie einmal genauer hin! Ich hätte ja noch damit leben können, wenn Sie von den Kollegen in Schleswig-Holstein abgeschrieben hätten. Aber dazu waren Sie nicht in der Lage oder wollten es vielleicht auch nicht.
Meine Damen und Herren, wir wissen um die Herausforderungen in der beruflichen Bildung in Niedersachsen. Wir haben dazu einiges im Haushalt 2020 platziert. Erste weitere Schritte werden wir in diesem und im nächsten Jahr gehen. Wir wissen um die Herausforderungen, die wir noch anzupacken haben; ich habe sie eben skizzenhaft angerissen.
Aber nur ein Türschild auszuwechseln, reicht an dieser Stelle nicht aus. Diese simple Forderung wird der beruflichen Bildung in Niedersachsen und all den Akteuren, die sich seit Jahren um die Stärkung der beruflichen Bildung bemühen, nicht gerecht.
Auf die weiteren inhaltlichen Fehler Ihres kurzen Antrages will ich gar nicht weiter eingehen. Er ist schlichtweg heute abzulehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ob es nun die schrecklichen Morde des NSU sind, ob es der Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke ist, ob es antisemitische Taten sind, ob es sogenannte Reichsbürger oder zuletzt die furchtbaren Ereignisse in Hanau sind: Wenn wir hierüber sprechen, sind neben Hass und Terror in der Regel auch Waffen im Spiel, Waffen, die eben nicht im Besitz der so vielen aufrichtigen und sorgsamen Menschen in unserem Lande sind, sondern im Besitz von Terroristen, von Extremisten, von Verfassungsfeinden oder gar von psychisch Verwirrten.
Daher ist es auch richtig, dass der Staat, dass wir als politisch Handelnde und Verantwortliche sehr genau hinschauen müssen, wer hier in diesem Land Waffen besitzt und wer mit ihnen umgeht. Hier muss das Maß der Zuverlässigkeit und müssen auch Kontrollen hoch angesetzt sein, weil es eben um unser aller Sicherheit geht. Nun ist an erster Stelle für die Gesetzesgrundlage im Waffenrecht der Bund zuständig. Aber das entbindet uns natürlich nicht von der Pflicht, uns damit zu befassen. Es geht schließlich um die innere Sicherheit von Niedersachsen.
Der Bund hat sich im letzten Jahr auch damit befasst, nicht weil er musste - Stichwort EU-Feuerwaffenrichtlinie, die im Lichte der schrecklichen Terroranschläge von Paris und Brüssel entstanden ist -, sondern weil es angesichts der verschiedenen Ereignisse und Sorge auch in der Bevölkerung bei uns geboten war. Deutschland hatte zwar bis dahin schon ein sehr starkes Waffenrecht, aber insbesondere ist es darum gegangen, den Zugang von Extremisten zu Waffen möglichst zu verhindern. Herr Limburg hat das gerade angesprochen.
Ich kann zufrieden feststellen, meine Damen und Herren, dass die Koalition in Berlin, dass der Bund gerade hier den nötigen Weitblick gehabt hat und entsprechend am Ende letzten Jahres handelte. Die wesentlichen Punkte aus dem ersten Antrag der Grünen sind durch die Große Koalition im Bundestag im Dezember abgearbeitet worden, unterstützt und flankiert auch aus den 16 Bundesländern heraus, die das BMI über den Bundesrat aufgefordert haben, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das alles war abschließend im Dezember mit dem sogenannten Dritten Waffenrechtsände
rungsgesetz der Fall.
Im Grunde könnte ich an dieser Stelle damit schließen und auf die Diskussion im Bundestag zu den einzelnen Punkten verweisen. Lassen Sie mich dennoch kurz auf einzelne Punkte eingehen, damit die Inhalte des Waffenrechts auch hier einmal deutlich werden. Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
Erstens dient das Gesetz der Umsetzung der im Jahr 2017 überarbeiteten EU-Feuerwaffenrichtlinie. Ziel der Änderung der Richtlinie war es, die Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für kriminelle und terroristische Zwecke zu erschweren. Hierzu sieht das Gesetz u. a. das Verbot bestimmter großer Magazine sowie das Verbot bestimmter Teile von Waffen und vor allem auch den Ausbau des nationalen Waffenregisters vor.
Zweitens enthält das Gesetz wichtige Ergänzungen des geltenden Rechts, um eben zu verhindern, dass Extremisten und Verfassungsfeinde legal in den Besitz von Waffen gelangen können.
Drittens soll damit Rechtssicherheit vor allem für die vielen rechtstreuen Jäger, Sportschützen und andere sogenannten Legalwaffenbesitzer geschaffen werden und sollen diese von bürokratischen Hindernissen entlastet werden.
Mit diesem Gesetz werden den Waffenbehörden in Niedersachsen damit auch aus unserer Sicht nicht nur wichtige Werkzeuge an die Hand gegeben. Es wird auch ein starkes Signal gesendet, dass Waffen eben nicht in die Hände von Extremisten gehören, meine Damen und Herren.
Zu den wichtigsten Änderungen im Waffengesetz und Waffenrecht gehören - ich will hier nur einige Beispiele aufführen -:
Erstens. Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen wird künftig alle fünf Jahre durch die Behörde überprüft.
Zweitens. Bestimmte große Magazine werden künftig verbotene Gegenstände.
Drittens. Die Waffenbehörde hat künftig im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz abzufragen, ob die betreffende Person dort als Extremist bekannt ist oder nicht. Das ist die sogenannte Regelabfrage.
Noch einen Punkt, weil er auch angesprochen worden ist: Personen, die Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind - auch wenn diese nicht verboten ist -, gelten künftig in der Regel waffenrechtlich als unzuverlässig. Das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren.
Mit den eben skizzierten Punkten ist ein Großteil aus dem ersten Antrag der Grünen abgearbeitet worden. Es bedürfte eigentlich keiner weiteren Initiative des Landes Niedersachsen über den Bundesrat, um hier nachzusteuern. Aber gerade mit Blick auf Hanau und auf die aktuellen Ereignisse muss, wenn wir uns die Regelungen anschauen, die noch nicht in Kraft getreten sind, gelten, dass die Zuverlässigkeitsprüfung - gerade was den Aspekt psychisch kranker Menschen angeht - noch einmal verschärft angeschaut werden muss. Ich bin schon dafür, dass hierauf noch mal ein Augenmerk gelegt wird. Daher halte ich es für sehr geboten, dass der Antrag noch einmal in den Innenausschuss geht und wir uns diesen Punkt und Aspekt herausgreifen, draufschauen und im Bedarfsfall neu bewerten.
Lassen Sie mich abschließend dennoch erwähnen und anmerken, dass ich es schon für gelungen halte, mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz zum einen die redlichen rund 2 Millionen legalen Waffenbesitzer in unserem Lande nicht mit bürokratischen Hürden und Bürden zu belasten und sie vor allem nicht unter Generalverdacht zu stellen, zum anderen aber auch das notwendige Augenmerk auf die innere Sicherheit in Deutschland und in Niedersachsen zu legen.
In diesem Sinne vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Diskussion zu den beiden Tagesordnungspunkten 13 und 14 macht einmal mehr deutlich, dass es richtig und gut war, dass wir das Thema berufliche Bildung über Jahre immer wieder aufgerufen haben und dass wir als Regierungsfraktionen und die Landesregierung Beschlüsse auf den Weg gebracht haben, um die berufliche Bildung in Niedersachsen zu stärken: mehr Berufsorientierung an den Schulen - das haben wir umgesetzt, gerade was die Gymnasien angeht - und Stärkung der berufsbil
denden Schulen insgesamt. Das haben wir im Dezember mit dem Haushalt 2020 auf den Weg gebracht.
Einigen reicht es immer noch nicht; das ist klar. Aber wichtig und entscheidend war doch, dass wir diese Schritte eingeleitet haben. Frau Hamburg, Sie haben zumindest anerkannt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Wenn es darauf ankam - ich erinnere an die Diskussion über die Budgets im Frühjahr 2019, vor fast einem Jahr -, haben wir reagiert. 10 Millionen Euro wurden kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, vor allem im Kultusministerium wird natürlich daran gearbeitet, dass die berufliche Bildung in Niedersachsen gestärkt wird. Aber nicht nur dort - vielleicht ist das der AfD noch nicht bekannt, weil sie erst knapp zweieinhalb Jahre dabei ist -: Es gibt bereits seit 2014 das Bündnis duale Berufsausbildung. Dort hat man vieles zum Thema „berufliche Bildung in Niedersachsen“ auf den Weg gebracht und eingeleitet. Aktuell wird auch dort weitergearbeitet.
Aber natürlich arbeiten auch wir hier im Plenum daran. Politische Initiativen bringen - wie gerade in dieser Stunde - das Thema „berufliche Bildung“ weiter voran. Den Erfolg, den wir zumindest beim Haushalt 2020 erreicht haben, lassen wir uns nicht schlechtreden, auch wenn das von verschiedenen Seiten versucht wird.
Wir haben festgestellt: In der Zielrichtung - Stärkung der beruflichen Bildung in Niedersachsen - sind die drei Anträge einig. Hinsichtlich des Weges und einzelner Facetten unterscheiden wir uns allerdings doch deutlich.
Wir machen erst einmal das, was wirklich machbar und notwendig ist. Die Schritte, die wir auf den Weg gebracht haben, sind in den Vorreden angeklungen: die Verstetigung von 15 Millionen Eu
ro - - - Ja, da kamen 7,5 Millionen Euro über die politische Liste. Aber entscheidend ist doch, dass das Geld zur Verfügung gestellt wird, und nicht, ob es über die politische Liste kommt und was in den nächsten Jahren sein wird.
Wir haben das Geld zur Verfügung gestellt, und es muss jetzt verstetigt werden.
Die 260 Stellen aus dem SPRINT-Projekt, die jetzt keinen kw-Vermerk mehr aufweisen, sind schon vom Kollegen Bratmann angesprochen worden. Man kann natürlich sagen: Alles Schönrechnerei! Die Stellen waren schon längst vorhanden! - Aber es ist doch wirklich entscheidend, dass die Stellen nicht wegfallen, sondern im System bleiben. Das ist, wenn Sie so wollen, ein kleiner Erfolg, aber ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung.
Genauso verhält es sich natürlich mit den 50 Stellen für die Schulsozialarbeit. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Auch hier haben wir jetzt Entsprechendes auf den Weg gebracht, und es soll so weitergehen. Das zeigt das BBS-Paket 2020, das der Minister im letzten Jahr angekündigt bzw. dargestellt hat. Es werden weitere Schritte folgen. Es wird nicht bei dem bleiben, was ich eben skizziert habe.
Es gilt aber auch, meine Damen und Herren, die berufliche Bildung insgesamt weiterzuentwickeln und den Berufsschulen natürlich eigenverantwortlich Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ja, darüber werden wir weiter sprechen müssen. Es gilt aber natürlich auch, beim Thema Unterrichtsversorgung noch mehr zu erreichen. Da ist noch deutlich Luft nach oben, ja. Das ist auch nie verschwiegen worden - an die AfD gerichtet. Wir sind dabei - als CDU-Fraktion sind wir auch dazu bereit -, hierfür entsprechende Mittel weiter zur Verfügung zu stellen.
Ich will aber auch deutlich sagen, dass es nicht nur dabei bleiben kann, einfach Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Wir müssen uns verstärkt weiter den drängenden Fragen in der beruflichen Bildung widmen.
Neben dem Bündnis duale Berufsausbildung ist das Thema der wohnortnahen Beschulung schon angesprochen worden. Wir müssen in diesem Jahr
weiter hart daran arbeiten, was das im Detail in der Fläche heißen soll.
Beim Thema Digitalisierung, Frau Hamburg, werden wir weiter darüber sprechen müssen, wie wir die digitale Bildung auch im beruflichen Bereich werden umsetzen können.
Nicht zuletzt sei als dritter Punkt angesprochen: Wir müssen noch besser beim Thema Berufsorientierung der jungen Menschen werden.
Der sozusagen einzig und allein heilige Weg in die Berufswelt ist eben nicht das Studium. Es gibt wunderbare Berufe im Handwerk und an anderen Stellen. Darauf müssen wir noch besser und mehr hinweisen.
- Genau, Herr Meyer! Wir werden das auch umsetzen! Das werden Sie erleben!
Meine Damen und Herren, bei all dem rate ich auch immer einmal zu einem Blick über den Tellerrand, sprich über die Landesgrenzen. Die Nordländer Hamburg und Schleswig-Holstein gehen gerade beim Thema berufliche Bildung, wie ich finde, ganz kluge Wege.
Apropos, zum Stichwort „kluge Wege“, meine Damen und Herren: Liebe Fraktion der AfD, Sie haben unter TOP 14 einen Antrag zur Verlagerung der Zuständigkeiten in das Wirtschaftsministerium vorgelegt. Ich finde, dieser Antrag reiht sich nahtlos ein in eine Riege völlig substanzloser Anträge im Bereich des Kultusausschusses und der Bildung.
Das muss ich leider so deutlich sagen. Ich erinnere an Ihren Antrag im Dezember-Plenum zum verpflichtenden Dokumentationssystem. Da war inhaltlich auch nichts drin. Es wird jetzt sogar noch schlimmer. Es wird einfach nur eine Aussage getroffen, aber inhaltliche Substanz ist in diesem Antrag überhaupt nicht enthalten. Wer meint, einfach nur ein Türschild auswechseln zu müssen, und dann ist im Bereich der beruflichen Bildung alles gut - all die Dinge, die wir die Jahre vorher schon beackert haben -, der irrt gewaltig und macht es sich einfach zu leicht, meine Damen und Herren.
Vor allem reicht es nicht aus, einfach zu sagen: Ich verlagere die Zuständigkeiten, und damit habe ich bei diesem Thema alles erreicht.
Es gilt vor allem, darauf zu schauen: Was muss man vielleicht insgesamt im Bereich der beruflichen Bildung noch verändern? - Ich habe die Punkte angerissen. Sie wurden auch vom Kollegen Bratmann angesprochen. Das sind die drängenden Fragen, denen wir uns jetzt widmen werden. Darauf wird sich der Kultusausschuss in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam mit allen Akteuren im Bereich der beruflichen Bildung konzentrieren müssen. Uns als regierungstragenden Fraktionen ist daran gelegen, bei dem Thema weiter voranzukommen. Mit dem Antrag, den wir hier heute abschließend beraten, haben wir die Grundlage dafür gelegt.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Damit werden wir die duale Berufsausbildung in Niedersachsen weiter voranbringen.
In diesem Sinne: Vielen Dank.
Sehr geehrte Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Rykena, unwürdig - weil Sie dieses Wort verwendet haben - ist einzig und allein Ihr Verhalten an so
vielen Stellen in diesem Hause. Das brauchen Sie uns nicht vorzuwerfen. Auf Details will ich an dieser Stelle gar nicht eingehen.
Herr Rykena, Sie müssen sich nicht wundern, dass Ihr Antrag zu einem Dokumentationssystem zur Ermittlung des Unterrichtsausfalls abgelehnt worden ist. Die Argumente haben wir vor wenigen Wochen hier im Hause schon einmal angeführt; das ist im November-Plenum gewesen. Wir haben seinerzeit deutlich gemacht, dass Ihr Antrag inhaltslos und leer ist. Es wird kein konkretes Konzept dargelegt, es wird lediglich einmal auf NRW verwiesen, und mehr ist am Ende nicht drin - kein Fleisch am Knochen. Insofern müssen Sie sich auch nicht wundern, dass Ihr Antrag im Fachausschuss abgelehnt wurde.
Bis heute liegt kein konkreterer Antrag vor, es ist inhaltlich nichts verbessert worden, gar nichts ist passiert. Im Grunde gibt es auch nichts weiter auszuführen als das, was wir bereits im NovemberPlenum von den Fraktionen gehört haben. Herr Försterling hat auf seinen Redebeitrag verwiesen. Ich verweise auch auf meine Worte im NovemberPlenum. - Der Antrag ist nicht besser geworden.
Sie können versichert sein, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen daran arbeiten, Unterrichtsausfälle in Niedersachsen zu vermeiden. Das heißt, wir müssen vor allem Lehrkräfte gewinnen, die dafür sorgen, dass in unseren Schulen der Unterricht stattfindet, dass die jungen Menschen in der Schule auf das Leben vorbereitet werden. Daran arbeiten wir hart.
Ihr Antrag ist nicht hilfreich und nicht förderlich. Insofern lehnen wir ihn heute ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf den vorhergehenden
Tagesordnungspunkt fand ich es spannend zu hören, dass die AfD die Schule mit dem Militär in Verbindung bringt. Aber das nur am Rande.
Meine Damen und Herren, übergeordnetes Ziel dieser Landesregierung, aber auch der regierungstragenden Fraktionen und, ich behaupte einmal - das zeigen ja die Bemerkungen meiner Vorredner -, auch aller Fraktionen in diesem Saal ist es, eine vernünftige Unterrichtsversorgung in Niedersachsen zu erreichen und vor allem die Unterrichtsausfälle, die es an niedersächsischen Schulen natürlich gibt, zu vermeiden. Dazu haben wir an gleicher Stelle in der Tat schon sehr viele Debatten geführt, auch bereits, als die CDU und die FDP in der vergangenen Wahlperiode gemeinsam in der Opposition waren. Solche Debatten befeuern am Ende auch immer das Handeln der jeweiligen Landesregierung. Das ist auch richtig und gut so.
Man muss einräumen, dass auch die rot-grüne Landesregierung verschiedenste Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen zu verbessern. Darum muss es doch am Ende auch gehen. Daten zu erheben, ist das eine, aber vor allem muss es doch darum gehen, dass wir mehr Menschen für diesen Beruf gewinnen, dass die Stellenausschreibungen entsprechend abgerufen werden und wir in den Schulen vor Ort zu einer vernünftigen und ausgewogenen Unterrichtsversorgung kommen.
Ich könnte jetzt vieles auflisten, will aber nur drei Beispiele dafür aufgreifen, was die aktuelle Landesregierung auf den Weg gebracht hat, um die Unterrichtsversorgung vor Ort zu verbessern. Das fängt an beim Elf-Punkte-Plan Anfang des Jahres, um Schulleitungen und Lehrkräfte zu entlasten, und geht über die anstehende Image-Kampagne für Lehrkräfte bis hin zur Verbesserung des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrerberuf. All das hilft mit, die Unterrichtsversorgung in unserem Land auf Sicht zu verbessern. Die aktuellen Zahlen der Erhebungen zeigen, dass wir zum zweiten Mal in Folge, wenn auch nur leicht, eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung in unserem Land erreicht haben.
Damit sind wir mit den Maßnahmen, die wir, die Landesregierung und der Kultusminister angeschoben haben, offenbar auf einem guten Weg.
Aber das darf uns nicht dazu verleiten, die Hände in den Schoß zu legen. Wir müssen hieran anknüpfen, um im aktuell laufenden, aber auch im nächsten Schuljahr mehr Menschen für diesen wunderbaren Beruf des Lehrers zu gewinnen. Allein im Jahr 2019 ist es uns allerdings gelungen, 800 Lehrkräfte, sozusagen über die Pensionswelle hinaus, einzustellen. Das ist ein guter Weg, meine Damen und Herren.
Wenn wir uns den Antrag der AfD anschauen - das werden wir in den nächsten Wochen im Kultusausschuss tun -, werden wir feststellen: Hier geht es offenbar um mehr Bürokratie. Es geht darum, Ressourcen, die wir wirklich in den Schulen brauchen, zu verlagern. Wahrscheinlich 150 Stellen und mehr - in Nordrhein-Westfalen sind es 183 Stellen - würden für den Aufbau von Bürokratie verwendet, um statistische Daten auszuwerten. Das kann nicht unser Ziel sein. Unser Ziel ist es, die Lehrkräfte zu entlasten, statt sie zu belasten. Würden die in dem Antrag geforderten Maßnahmen umgesetzt, so würde dies zu einer weiteren Belastung der Lehrkräfte in unserem Land führen. Das wollen wir nicht.
Aber das werden wir dann im Einzelfall im Kultusausschuss diskutieren. Ich freue mich auf die Beratung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, kein Problem. Es war ja vorgesehen, da der Ältestenrat befunden hatte, dass zu diesem Gesetz ein mündlicher Bericht erfolgen soll. Dem will ich gerne an dieser Stelle nachkommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/4501, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen sämtlicher Ausschussmitglieder zustande.
Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einer Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Sport eingebracht und erläutert. Lassen Sie mich das kurz zusammenfassen:
Der Gesetzentwurf dient insbesondere zur Angleichung der Sachaufklärungsbefugnisse der Vollstreckungsbehörden des Landes an die entsprechenden Befugnisse der Vollstreckungsbehörden des Bundes. Die Verbesserungen, die der Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 vorgenommen hat, sollen in das Landesrecht übertragen werden.
Der Entwurf enthält aber noch weitere vollstreckungsrechtliche Änderungen. Insbesondere soll eine Rechtsgrundlage für den Erlass sogenannter Haftungsbescheide geschaffen werden. Das ist vor allem im Bereich der Agrarsubventionen relevant, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Empfängerin zu erstattender Zuwendungen war, sich
mittlerweile aber in Auflösung befindet. Durch den Gesetzentwurf soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass in solchen Fällen auch gegen die persönlich haftenden Gesellschafter im Wege der Verwaltungsvollstreckung vorgegangen werden kann.
Über das Vollstreckungsrecht hinaus wurde zu dem Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD und der CDU ein Änderungsvorschlag eingebracht, der das Kommunalrecht betrifft.
Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz soll eine Vorschrift über die Heilung von Verkündungsmängeln bei kommunalen Satzungen, Verordnungen und öffentlichen Bekanntmachungen aufgenommen werden. Diese Regelung soll der jüngeren Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Rechnung tragen.
Das OVG hat nämlich im Jahr 2018 entschieden, dass eine im amtlichen Verkündungsblatt der Kommune verkündete Satzung oder Verordnung nichtig ist, wenn das amtliche Verkündungsblatt nur ein einziges Mal gedruckt wurde. Die gerügte Praxis ist kein Einzelfall, und formwirksames Ortsrecht ist ein Erfordernis des Rechtsstaats. Daher soll der vom OVG festgestellte Verkündungsmangel bei älteren Satzungen und Verordnungen für unbeachtlich erklärt werden. Das soll allerdings nur dann gelten, wenn die fehlerhaft verkündeten Satzungen und Verordnungen durchgehend auf der Internetseite der jeweiligen Kommune abrufbar waren, also von den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit eingesehen werden konnten.
Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss hat sowohl zu dem Gesetzentwurf als auch zu dem Änderungsvorschlag die kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört. Diese haben sowohl den Gesetzentwurf als auch den Änderungsvorschlag begrüßt.
Auch im Ausschuss fand der Gesetzesentwurf einschließlich des Änderungsvorschlags einhellige Zustimmung.
Zu den weiteren Einzelheiten der vom Ausschuss empfohlenen Änderungen verweise ich auf den schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/4542 und bitte Sie nun im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
In diesem Sinne: Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! An vielen Stellen reden wir über den drängenden Fachkräftebedarf auch in Niedersachsen und über Wege, diesem zu begegnen. Gerade das Handwerk klagt ja immer wieder über Nachwuchssorgen und verweist auf eine sehr hohe Anwahl der Gymnasien in Niedersachsen. Dabei geht es auch um eine verbesserte Berufsorientierung.
Das duale Ausbildungssystem in Deutschland, aber auch in Niedersachsen hat immer noch einen sehr hohen Stellenwert, eine weltweite Beachtung und vor allem auch Bewunderung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Angesichts der Wichtigkeit und Bedeutung der beruflichen Bildung ist es ganz gut, wenn wir uns kurz vor der Mittagspause noch ein wenig darauf konzentrieren und so auch das Signal an die berufsbildenden Schulen im Land senden, dass es bei uns selbstverständlich eine wichtige Rolle spielt, auch die berufsbildenden Schulen und die berufliche Bildung in Niedersachsen zu stärken.
Meine Damen und Herren, dass das duale Ausbildungssystem in Deutschland und Niedersachsen weltweit Beachtung findet, ist nicht selbstverständlich. Dahinter und auch dafür stehen die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ebenso wie die vielen Betriebe und Unternehmen in unserem Land. Sie sind mit ihren vielen engagierten Schulleitungen und Lehrkräften die Garanten dieses guten Ausbildungssystems. Damit das so bleibt, brauchen wir starke, weitestgehend selbstständig agierende berufsbildende Schulen in der Fläche. Das geht umso besser, wenn wir das hier aus dem Hause entsprechend politisch unterstützen. Schließlich stehen auch die berufsbildenden Schulen vor enormen Herausforderungen. Wir haben auch an den berufsbildenden Schulen einen massiven Fachkräftebedarf an Fachlehrern.
Die berufsbildenden Schulen haben sich natürlich auch Themenbereichen wie Digitalisierung, Industrie 4.0, Handwerk 4.0, Inklusion, Integration sowie der Begegnung des Fachkräftemangels in der Pflege und in anderen Branchen zu stellen.
Diesen elementaren Herausforderungen können die berufsbildenden Schulen aber nur dann erfolgreich begegnen, wenn sie gut aufgestellt und auch gut mit entsprechendem Personal und Stellen für eine gute Unterrichtsversorgung sowie mit einem ausreichenden Budget ausgestattet sind, mit dem sie flexibel reagieren und agieren können.
Über diese Notwendigkeiten haben wir hier im Hause ja schon vielfach debattiert. Wir haben nicht zuletzt im Januar eine ausführliche Debatte geführt. Ich erinnere noch einmal an die große Debatte im Jahr 2016 mit drei sehr umfangreichen Entschließungsanträgen zur beruflichen Bildung.
Seitdem hat sich einiges getan. Ich will aber nicht verhehlen: Bei manchen Punkten gibt es durchaus noch Luft nach oben.
Meine Damen und Herren, in den Zielstellungen sind wir uns hier fraktionsübergreifend sicherlich sehr schnell einig. Oftmals sind aber die Wege zum Ziel unterschiedlich. Manche sind auch sehr unrealistisch, was die Forderungen angeht. Ich denke gerade an den Punkt 2 des Antrages der FDP-Fraktion, über den wir im Januar hier an dieser Stelle diskutiert haben. Der dortige Ansatz, die Budgetmittel für Personalkosten aufzustocken, ist ja ein verfolgbares Ziel. Aber sie auf eine 100prozentige Unterrichtsversorgung an den Berufsschulen anzupassen, ist eine unrealistische Forderung; denn sie würde bedeuten, 1 000 zusätzliche Berufsschullehrkräfte einzustellen. Diese Zahl steht schlichtweg nicht zur Verfügung. Aber Herr Minister Tonne hat ja vorhin auch mit Blick auf die berufsbildenden Schulen ausgeführt, Herr Försterling.
Meine Damen und Herren, wir wissen ja um die Probleme, die gerade die Berufsschulleitungen umtreiben. Die CDU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit auch immer wieder für die berufsbildenden Schulen stark gemacht und verwendet. Wir haben nicht zuletzt, nachdem sich zu Beginn des Jahres die Budgetsituation an den berufsbildenden Schulen deutlich verschlechtert hatte, im April extra noch einmal die Schulleitungen zu uns in die Fraktion eingeladen, um darüber zu diskutieren, wie und an welchen Stellen es mit der beruflichen Bildung in Niedersachsen besser vorangehen muss. Die hohe Beteiligung von 90 Schulleitungen zeigt, dass da massiver Bedarf besteht und auch großes Interesse vorhanden war.
Letztlich, Frau Hamburg, konnten wir den Leitungen der berufsbildenden Schulen zunächst einmal eine ihrer Sorgen in Bezug auf die laufenden Arbeitsverträge nehmen, nämlich durch zusätzliche Mittel für die Schulen in diesem Bereich in Höhe von 10 Millionen Euro.
Ich will aber auch zugestehen, dass damit nur kurzfristig geholfen ist. Meine Damen und Herren, zur Stärkung der beruflichen Bildung braucht es ein deutliches Signal. Dieses Signal wollen wir mit dem heute vorliegenden Antrag - federführend von uns auf den Weg gebracht - auch angeschoben wissen. Wir wollen die Weichen u. a. dafür stellen, dass in den Haushaltsberatungen 2020 beim MK
ein Schwerpunkt auf die berufliche Bildung gelegt wird. Ziel ist schließlich, die berufsbildenden Schulen in den kommenden Jahren wieder mit sicheren Budgetmitteln und mehr Vollzeitlehrerstellen auszustatten.
Wir werden uns in den Haushaltsberatungen für 2020 vor allem auch dafür einsetzen, dass die berufsbildenden Schulen zumindest den jetzigen Status quo erhalten. Ich denke dabei vor allem an die 260 Stellen, die aus dem Schulversuch SPRINT zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Stellen dürfen nicht wegfallen, sondern müssen möglichst verstetigt werden. Gleiches gilt für die 50 Stellen im sozialpädagogischen Bereich.
Wir wollen vor allem auch mit Blick auf die Gesamtunterrichtsversorgung, dass ein Maßnahmenkatalog entwickelt wird, mit dem wir wirklich nachhaltig die Unterrichtsversorgung deutlich über die 90-%-Marke bekommen und mit dem wirklich nachhaltig eine verbesserte Ausstattung der Schulen und damit der Unterrichtsversorgung erreicht wird. Die Schulen müssen flexibel auf die aktuellen Stellenbedarfe reagieren können.
Meine Damen und Herren, an diesen und den anderen im Antrag genannten Punkten muss jetzt intensiv auch seitens des Kultusministeriums durch den Minister gearbeitet werden. Wir wollen schließlich, dass die berufsbildenden Schulen als wohnortnahe Akteure einer guten beruflichen Bildung in den Regionen erhalten bleiben. Davon profitiert auch das eingangs von mir beschriebene duale Ausbildungssystem in Deutschland und natürlich auch in Niedersachsen, um dessen Erhalt wir uns bemühen und dessen guter Ruf auch erhalten bleiben soll.
In diesem Sinne freue ich mich auf gute und produktive Beratungen in der nächsten Kultusausschusssitzung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ja, es ist immer wieder spannend, in die Reihen der Opposition zu hören.
Meine Damen und Herren! Herr Försterling, eben wurde wieder einmal deutlich, warum Sie in der Opposition sind und wir in Niedersachsen Regierungsverantwortung tragen.
Wir machen es mit dem Koalitionspartner SPD auch in der beruflichen Bildung gemeinsam. Wir sind seriös dabei, Frau Piel, die Dinge gemeinsam zu gestalten.
Ich habe ja in meiner Rede ausgeführt, welche unrealistischen Forderungen Sie, Herr Försterling, im Januar gestellt haben, die es in der Folge notwendig gemacht hätten, 1 000 Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen einzustellen. Eben haben Sie es wiederholt.
Wir lassen das erst einmal insgesamt prüfen, gehen aber dann am Ende den Weg beherzt und konsequent weiter. Wir stehen im Moment ja auch nicht in den Haushaltsberatungen, sondern sind zurzeit noch vor den Haushaltsberatungen. Bis zu den Haushaltsberatungen werden wir Ergebnisse haben, um die Schritte, die sich bis dahin als erforderlich herausgestellt haben, im Haushalt abzubilden. Sie sind Opposition. Wir machen das seriös.
Meine Damen und Herren, die Themen, die Herr Försterling gerade noch einmal aufgegriffen hat, machen wieder einmal deutlich, dass der Opposition offensichtlich nur an Schlagzeilen gelegen ist, aber nicht wirklich daran, den berufsbildenden Schulen unter die Arme zu greifen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Herr Försterling, noch einmal gesagt: Eine 100prozentige Versorgung, die Sie hier wieder angeführt haben, ist schlichtweg so nicht umsetzbar. Ich weiß auch gar nicht, wie Sie darauf kommen, ich - oder wer auch immer von uns - hätte im Januar davon gesprochen, wir wollten einen großen Wurf starten. Solche Rhetorik kommt vielleicht von Ihnen, aber nochmals: Wir machen das seriös, und
Sie werden das in den Haushaltsberatungen und in den Beratungen im Kultusausschuss zu diesem so wichtigen Thema sehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach wie vor sind Menschen weltweit auf der Flucht vor Krieg, vor Terror und auch aus anderen Gründen. Sie machen sich beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen auf den Weg und
verlassen ihre Heimat in der Hoffnung, an einer anderen Stelle eine bessere Zukunft zu haben. Nach wie vor kommen Menschen aus allen Teilen der Welt in Deutschland, aber auch in Niedersachsen in unseren Aufnahmeeinrichtungen an. Wir erleben zwar nicht mehr eine Massivität wie 2015/2016 im Rahmen der Flüchtlingskrise. Aber die Fluchtursachen und die Biografien der Menschen, die zu uns kommen, sind noch immer ähnlich.
Das Gute an der Flüchtlingskrise war und ist - das muss man an dieser Stelle auch einmal feststellen -, dass wir seitdem viel erreicht haben, dass sich seitdem in Deutschland und auch in Niedersachsen viel getan hat, und zwar rechtlich, räumlich und organisatorisch.
Sicherlich kann man nach wie vor das eine oder andere kritisieren - ob es nun, wie in dem Antrag dargestellt, der Beginn der Schulpflicht ist oder auch, dass die Verfahren an vielen Stellen noch zu lange dauern. Aber im Großen und Ganzen sind wir, was die Aufnahme, die Unterbringung, aber auch die Integration angeht, in den letzten Jahren doch vorangekommen. Das müssten eigentlich auch die Kritiker einräumen.
Aber darauf können wir uns selbstverständlich nicht ausruhen, Frau Hamburg und Herr Onay. Gerade was den Bereich der Bildung, das Näherbringen der deutschen Sprache, der Kultur und der Werte für eine erfolgreiche Integration angeht, sind diese Dinge unbedingt notwendig, wenn bei vielen Einzelfällen am Ende hoffentlich die Anerkennung steht.
Vor dem Hintergrund der ungeklärten Status bei vielen Flüchtlingen hat man erst einmal Wert auf das Zurechtfinden in einem neuen Land und auf das Verstehen der Abläufe zu legen. Dafür gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen das Konzept der Interkulturellen Lernwerkstatt; Frau Liebelt hat es ausführlich beschrieben. Natürlich gilt auch für dieses Projekt - wie für alle anderen Projekte auch -, dass man von Zeit zu Zeit schauen muss, ob sich das Instrument bewährt hat und an welchen Stellen es gegebenenfalls nachzubessern gilt.
Wie bereits an der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der FDP-Fraktion von Ende 2018 deutlich wird, ist das Kultusministerium in Zusammenarbeit mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, mit dem Innenministerium und auch der Landesschulbehörde intensiv dabei, dieses Bildungsangebot weiterzuentwickeln. Auch das hat Frau Liebelt schon angesprochen.
Meine Damen und Herren, Ziel muss es doch sein, auch denen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, eine gute und faire Möglichkeit zu geben, unsere Sprache zu lernen und damit zunächst die notwendigen Dinge und Abläufe in diesem Land zu verstehen, sich zurechtzufinden oder auch auf den Regelschulunterricht vorbereitet zu werden. Gerade dies wird mit der Interkulturellen Lernwerkstatt getan. Ich meine, das geht inzwischen seit fast genau zwei Jahren so.
Schulpflicht hin oder her, ob die Schulpflicht nach der Zuweisung auf die Kommunen oder nach einigen Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt - wem, Herr Onay, wäre denn geholfen, wenn man den Forderungen des Flüchtlingsrates, die sich eins zu eins in Ihrem Antrag wiederfinden, nachkäme? - Die Kinder und Jugendlichen nach einem überschaubaren Zeitraum von knapp drei Monaten, also quasi unmittelbar am Regelunterricht teilnehmen zu lassen, wäre am Ende wahrscheinlich für viele eine Qual.
Ich glaube, man darf sich hierbei nicht hinter Rechtsvorschriften oder international bestehenden Vorschriften verstecken, sondern man muss die jungen Menschen im Blick haben. Vor allem gilt es, diese in dem neuen Land, in der neuen Umgebung fern der eigentlichen Heimat erst einmal ankommen zu lassen.
Die Große Koalition ist sich darin einig: Eine Beschulung nach kurzer Zeit außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen ist nicht hilfreich, nicht zweckmäßig und tut den jungen Menschen nicht gut. Damit hilft man ihnen überhaupt nicht. Und davon abgesehen stehen auch die Kommunen nach wie vor vor einer großen Herausforderung.
Die Kinder sind nach der kurzen Zeit noch nicht so weit, in ein normales Schulsystem wie das unsrige überführt zu werden. Dies werden auch viele Experten bestätigen. Wir sehen in den Forderungen, wie sie sich in dem Antrag darstellen und wie sie auch der Flüchtlingsrat vorbringt, eher eine Belastung der jungen Menschen, wenn man sie in das allgemeine Schulsystem geben würde. Es besteht
einfach die Gefahr, dass sie dann durch das System fallen.
Meine Damen und Herren, wir verschließen uns aber selbstverständlich nicht, bestehende Projekte wie die Interkulturelle Lernwerkstatt zu verbessern, daran zu arbeiten und sie weiterzuentwickeln.
Ich bin sehr zuversichtlich - meine Kollegin Frau Liebelt hat dargestellt, dass sich das Kultusministerium der Problematik angenommen hat -, dass das Kultusministerium in Kürze Anpassungen vornehmen und Lösungen präsentieren wird.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Kultusausschuss, auch wenn der Minister sicherlich gleich noch zur Klarstellung beitragen wird.
In diesem Sinne vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hamburg, mir ist natürlich bewusst, dass es die Interkulturelle Lernwerkstatt seit 2017 gibt. Ich habe doch auch gesagt, dass die Interkulturelle Lernwerkstatt jetzt quasi auf das Datum genau zwei Jahre alt ist. Damit war klar, dass es der Februar 2017 gewesen,
und da hat hier noch Rot-Grün regiert. Aber das hat sich inzwischen Gott sei Dank geändert.
Zweitens. In Ihrem Antrag wird vor allem deutlich, dass Sie sich auf diejenigen Kinder beziehen - auch wenn das nur eine überschaubarer Anzahl ist, aber immerhin -, die in den Aufnahmeeinrichtungen 22 Monate und länger keine Beschulung erfahren. Für diese Kinder wird es Lösungen geben. Aber ich habe ja deutlich gemacht, warum es
wenig Sinn macht, Kinder und Jugendliche schon nach wenigen Wochen in einer Aufnahmeeinrichtung, in einer neuen Umgebung, direkt an die Schule zu geben.
Ich bin mir auch sicher - das habe ich ebenfalls ausgeführt -, dass der Minister die Dinge gleich noch einmal deutlich unterstreichen und bei Ihnen für Klarheit sorgen wird.
Der letzte Punkt, Frau Hamburg: Ich weiß nicht, wie Sie bei diesem wichtigen und ernsten Thema den Bogen zu „Fridays For Future“ schlagen können.
Das hat mit dieser Thematik doch nichts zu tun. Wenn es Ihrem Antrag in der Beratung hilft, werden wir das im Kultusausschuss noch einmal näher beleuchten, aber im Grunde - um dem vorzugreifen, was der Minister gleich ausführen wird - hat sich Ihr Antrag erledigt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift im Antrag der FDPFraktion „Berufsschulen stärken - Berufliche Bildung in Niedersachsen voranbringen“ können wir alle hier im Saal mit Sicherheit unterschreiben. Ich muss schon sagen, als ich im ersten Moment die
Überschrift des Antrags der FDP las, musste ich ein wenig stutzen. Ich dachte erst, dass wir genau diese Überschrift auch schon einmal verwendet haben. Das macht zum einen deutlich, dass wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg bei dem Thema, die berufliche Bildung voranzubringen, letztendlich doch einig sind.
Wenn ich auf die letzte Wahlperiode zurückschaue: Da waren sich die Fraktionen beim Thema berufliche Bildung sehr einig. Ich denke an die Debatte zu diesem Thema, die wir hier vor fast genau drei Jahren begannen, und an die seinerzeit vorliegenden drei Entschließungsanträge. Wir wurden uns auch fast über einen gemeinsamen Antrag einig, weil viele Punkte übereinstimmten. Am Ende kam es dann nicht so, aber sei es drum.
Seitdem müssen wir feststellen, dass in der beruflichen Bildung in Niedersachsen dennoch einiges, auch Gutes, vorangekommen ist und angeschoben worden ist, was sich in den nächsten Jahren positiv niederschlagen wird. Ich bin mir sicher, dass wir in den Zielen - auch wie sie sich in dem aktuell vorliegenden Antrag wiederfinden - letzten Endes doch einig sind.
Kernpunkte des Antrages, der uns vorliegt, sind ja wohl die Punkte 1 und 2. Da geht es um die angeblichen Budgetkürzungen und Stellenkürzungen, die ja auch der hauptsächliche Bestandteil der Rede von Herrn Försterling waren. Wenn ich mir das genau anschaue, muss ich feststellen, dass es sich eben nicht so darstellt, wie es eben in dem Beitrag von Herrn Försterling - auch in der Presse war es schon zu lesen - dargestellt worden ist.
Wir müssen feststellen, dass wir gerade im Bereich der Ausgabereste natürlich weiterhin auch für die Berufsschulen die Möglichkeit haben, die Ausgabereste in den Folgejahren in Höhe von 90 % zu verwenden. Dass in der Vergangenheit sozusagen Millionenbeträge angesammelt worden sind, darf hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Das gehört nämlich auch zur Wahrheit. Und dass die Ausgabereste, die hohen Überschüsse dabei zur Verwendung und Weiterfinanzierung von 120 Planstellen dienen, muss an dieser Stelle auch angesprochen werden, meine Damen und Herren.
Wenn ich mir die ersten beiden Absätze des Antrages der FDP-Fraktion anschaue - wir reden ja über diesen Antrag an sich -, muss ich feststellen, dass der FDP nicht viel Neues eingefallen ist. Herr
Försterling, Sie haben die beiden Absätze im Grunde aus Ihrem Antrag vom 12. Januar 2016 kopiert und 1 : 1 eingefügt. Gleiches gilt für den Punkt 8, was die regionalen Kompetenzzentren angeht.
Ich sehe hier auf jeden Fall schon viel Einigkeit. Viel Neues - außer die beiden angesprochenen Punkte - ist Ihnen aber anscheinend hierzu leider nicht eingefallen. Wenn ich mir dann auch noch anschaue, was Sie vor anderthalb Monaten hier zum Einzelplan 07 des Haushaltsplans 2019 eingebracht haben, stelle ich fest: Es ist wohl nicht alles so schlimm, wie Sie es gerade dargestellt haben. In Ihrem Änderungsvorschlag zum Haushalt des Kultusministeriums findet sich nichts hinsichtlich Budgeterhöhungen und Personalerhöhungen. Dazu ist von Ihnen nichts aufgeführt worden.
Es ist also sehr verwunderlich, dass Sie das heute so anprangern. Aber, wie gesagt, das, was vor wenigen Wochen war, haben Sie anscheinend schon vergessen.
Meine Damen und Herren, berufliche Bildung weiterzuentwickeln, ist ein Gemeinschaftsauftrag für uns alle. Das gilt natürlich für den gesamten Bildungsbereich, aber auch gerade für die Berufsbildungspolitik. Für uns als Große Koalition ist die Grundlage natürlich der Koalitionsvertrag, der viele wichtige und gute Themen und Zielstellungen enthält, angefangen bei dem wichtigen Thema Berufsorientierung. Dazu haben wir seit dem 1. Oktober 2018 den neuen Berufsorientierungserlass, der diesen Prozess weiterführen soll, aber auch die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes, auch des Berufsschullehrers.
Soweit ich weiß, ist das MK dabei, hier Maßnahmen zu entwickeln. Erste Maßnahmen sind schon angelaufen. Die Imagekampagne wird entwickelt, und es wird in diesem Jahr dann auch nach außen getragen, dass wir den Lehrerberuf insgesamt, aber natürlich auch den Beruf der Berufsschullehrerrinnen und -lehrer attraktiver machen. In diesem Zusammenhang ist auch der Quereinstieg ein ganz wichtiges Stichwort.
Meine Damen und Herren, auch das Thema Studienplätze für Lehrkräfte ist im vorliegenden Antrag angesprochen worden. Auch hier sind das MK und das Wissenschaftsministerium dabei. In einer Arbeitsgruppe der beiden Häuser wird mit Hochdruck an der Planung gearbeitet, eine bedarfsgerechte Ausbildung von Lehrkräften auf den Weg zu bringen.
Sie sehen: In vielen Punkten sind wir gut auf dem Weg. Natürlich muss auch noch einiges getan werden. Ich will das auch gar nicht verhehlen und sagen: Heute ist schon alles tippi-toppi im Bereich der beruflichen Bildung! - Nein. Aber noch einmal: Dazu dient unser Koalitionsvertrag, der viele wichtige Punkte enthält. Wenn wir uns als Fraktionen des Landtages demnächst im Kultusausschuss diesem Thema noch einmal ganz speziell widmen und das eine oder andere hoffentlich konstruktiv beitragen, Herr Försterling,
- jetzt geht er raus - dann ist die berufliche Bildung in Niedersachsen gut aufgestellt. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe an dieser Stelle auch schon vor einigen Monaten - im Mai letzten Jahres war es - deutlich gemacht, dass uns die Situation in Syrien, in der gesamten Region nicht zufriedenstellen kann, und sie im Grunde eine Tragödie darstellt.
Meine Damen und Herren, mich treiben nach wie vor - der Antrag liegt auch heute wieder vor - die ersten zwei Absätze in dem Antrag der Grünen um. Unter der Überschrift „Der Landtag stellt fest“ stellen Sie ja fest, dass die Politik der Bundesregierung und vor allem auch der Europäischen Union im Grunde aus der Abwehr von Geflüchteten besteht.
Diese unsäglichen Anwürfe und Formulierungen halten Sie offensichtlich - so habe ich die Äußerungen gerade auch verstanden - auch heute weiter aufrecht. Damit helfen Sie aber vor allem den Menschen in der Region, in Syrien nicht. Damit entbehren auch sämtliche Behauptungen in Ihrem Antrag jeder Grundlage, wenn man wirklich einmal hinter die Kulissen und darauf schaut, was Sie hier einfach so behaupten.
Ich vermute, Sie setzen hier einfach Ihren Parteitagsbeschluss aus dem März letzten Jahres um, ohne wirklich genau nach den Fakten zu schauen. Denn eigentlich müsste es in der Einleitung, in der Begründung zu Ihrem Antrag auch einmal heißen und müsste dargestellt werden, was Deutschland und die Europäische Union insgesamt seit der Syrien-Krise getan haben.
Wer genau hinschaut, wird feststellen, dass sich gerade Deutschland in der Region in und um Syrien sehr stark engagiert. Seit Beginn der Krise unterstützt z. B. das Bundesentwicklungsministerium die vom Konflikt betroffenen Menschen in erheblichem Umfang und vor allem über die Maßnahmen gerade in den Nachbarländern Türkei, Libanon, Jordanien und Irak.
Die Bundesregierung hat allein in den Jahren 2012 bis 2017 5,4 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krise zur Verfügung gestellt. Damit ist Deutschland eines der größten bilateralen Geldgeberländer. Deutschland hat allein im Jahr 2017 mit 1,9 Milliarden Euro den größten Betrag eines einzelnen Staates bereitgestellt. Die Bundesregierung hat auch in 2018 und im aktuellen Jahr 2019 zusätzlich 1 Milliarde Euro zur Bewältigung der Krise zur Verfügung gestellt.
Um konkreter zu werden: Das Entwicklungsministerium hat sich zusammen mit der UNICEF im Bereich der Schulbildung sehr engagiert - seit 2014 200 Millionen Euro für das libanesische Schulprogramm „Reaching all children with education“. Darüber hinaus hat es zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt, um auch die Versorgung der Menschen in der Region - gerade was die Trinkwasserversorgung in Jordanien angeht - zu verbessern. Davon profitieren bis heute 800 000 Menschen.
Zuletzt möchte ich das Engagement Deutschlands bei der Gesundheitsversorgung in den vier Flüchtlingslagern um den Nord-Irak herum erwähnen: 230 000 medizinische Behandlungen in den letzten zwei Jahren. Das ist nur ein Abriss der Dinge, für die sich Deutschland in der Region und gerade in
Syrien engagiert. Das aber macht deutlich, dass Ihre Behauptung jeder Grundlage entbehrt.
Das niedersächsische Engagement ist nicht minder stark, wenn wir uns die Gesamtthematik der Bewältigung der Flüchtlingskrise konkreter und genauer anschauen. Frau Schröder-Köpf hat darauf hingewiesen: Eigentlich haben wir bereits in der ersten Beratung zu Ihrem Antrag im Mai letzten Jahres alles dazu gesagt.