Traute Grundmann

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 5. August 1950 wurde in Stuttgart die Charta der Deutschen Heimatvertriebenen verabschiedet. In diesem bedeutenden Dokument verzichten die Vertriebenen auf Rache und Vergeltung und verpflichten sich, die Schaffung eines geeinten Europa nach Kräften zu unterstützen, in dem alle Völker ohne Furcht und Zwang leben können. Dieses eindeutige Bekenntnis zur Überwindung von Krieg und Vergeltung bedeutete nicht, dass die deutschen Vertriebenen leichtfertig auf ihre Heimat verzichtet hätten. Lange galten sie mit ihrer Forderung nach einer Ostpolitik ohne Verzicht auf die Ostgebiete oder - wie die Sudetendeutschen zumindest nach einer Entschädigung für ihr verlorenes Hab und Gut als Störer deutscher Behaglichkeit. Doch das ist schon lange ein falsches Bild. Am Ende des Zweites Weltkrieges gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben, haben die Vertriebenen mehr als 50 Jahre später in ihrer Mehrheit längst den Blick zurück überwunden. Sie haben damit viel für die europäische Völkergemeinschaft getan.
In vielen Gemeinden unseres Landes haben die kontinuierlichen Besuche in den ehemaligen Heimatgebieten inzwischen zu freundschaftlichen Beziehungen zu den Menschen geführt, die in den ehemals deutschen Gebieten wohnen. Oft sind es gerade Vertriebene, die in humanitären Initiativen zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung dort führend sind. Weil sie Versöhnung, nicht aber Vergeltung suchen, sind die Vertriebenen so zu Brückenbauern für die Einheit Europas geworden.
Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, den 5. August zu einem Tag des nationalen Gedenkens an die Vertreibung zu erheben. Gleichzeitig soll nicht nur in jährlichen Gedenkveranstaltungen, sondern auch in der praktischen Politik, insbesondere in den Verhandlungen mit den osteuropäischen EU-Beitrittskandidaten, dem Gedanken der Versöhnung mit den Vertriebenen größeres Gewicht gegeben werden. Es ist davon auszugehen, dass dies ein starkes Signal für die Bewältigung auch dieses Teils der Vergangenheit wäre.
Keineswegs soll mit einem solchen Signal das Leid übertönt werden, das Deutsche im Zweiten Weltkrieg über alle Völker gebracht haben, auch nicht das Leid, das vor allem die osteuropäischen Völker selber unter dem Joch des Stalinismus zu tragen hatten. Ganz im Gegenteil: Der Antrag der CDUFraktion schließt - wie es in seinem Wortlaut mehr als deutlich wird - alle Völker, Bevölkerungsgruppen und Menschen ein, zu deren Schicksal die Vertreibung aus ihren angestammten Heimatgebieten gehörte und bis auf den heutigen Tag leider gehört. Denken wir an die grauenhaften Bilder, die uns während der Bosnien- und der Kosovokriege in den letzten Jahren erreicht haben, an die Bilder von Geschehnissen, deren entsetzliche Auswirkungen noch auf Generationen von Menschen des Balkans nachwirken werden. Bilder, die gegenwärtig lediglich durch die Not des afghanischen Volkes überschattet werden. Auch dort wieder tausend-, ja, millionenfache Flucht und Vertreibung.
Im 20. Jahrhundert sind zwischen 80 Millionen und 100 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben, deportiert oder zwangsweise umgesiedelt worden. Vertreibungen sind bis zum heutigen Tage allgegenwärtig. Das Schicksal der mehr als 15 Millionen vertriebenen Deutschen aus Mittel-, Ost- und Südeuropa ist selbst in Deutschland ein nahezu weißer Fleck im öffentlichen Bewusstsein.
Der Antrag der CDU-Fraktion zielt daher darauf ab, die Niedersächsische Landesregierung aufzufordern, eine Bundesratsinitiative in obigem Sinne einzuleiten. Man mag sich vielleicht fragen, warum es ausgerechnet das Bundesland Niedersachsen sein soll, das diese Initiative für ein nationales Gedenken an die Vertreibung und für die Versöhnung zwischen den osteuropäischen Ländern auf der einen Seite und den Vertriebenen auf der anderen Seite ergreift.
Dafür gibt es sicherlich zahlreiche gute Gründe, doch möchte ich einen hervorheben. Kaum ein zweites Bundesland hat in der Nachkriegszeit mit der Aufnahme von Vertriebenen aus den Ostgebieten eine so beispiellose Integrationsleistung vollbracht wie der Flächenstaat Niedersachsen. Die größte Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen strömte damals in die dünner besiedelten Gebiete des nördlichen Teils des westalliierten Besatzungsgebietes. Obwohl dort schon in den letzten beiden Kriegsjahren hunderttausende aus zerstörten Großstädten aufgenommen worden sind, kam es im Raum Hannover, Braunschweig und Celle sowie zwischen Lüneburg und Stade zur Verdoppelung der Bevölkerungszahl, während in den weniger betroffenen Gebieten der Zuwachs immerhin noch zwischen 40 % und 80 % lag. Die einheimische Bevölkerung vollbrachte nach beileibe nicht geringen Anfangsproblemen der Grundversorgung diese Integrationsleistung. Auch die Vertriebenen integrierten sich in den Dörfern und Städten, wo sie eine neue Heimat fanden mit all ihren Fähigkeiten, Qualifikationen und der Arbeitskraft, die sie - auch dies getreu der Charta - einbrachten. So nahmen sie in unerhört produktivem Maße aktiv am Wiederaufbau des Landes und an der Festigung einer demokratischen und einer auf gerechte Verteilung des neu erarbeiteten Wohlstands hin orientierten Gesellschaft teil. Niedersachsen verdankt diesen Menschen sehr viel.
In der Zeit des kalten Krieges war gewiss nicht mehr zu leisten als eine vorsichtige Annäherung an die osteuropäischen Staaten durch eine Politik der kleinen Schritte. Trotz konsequenter Kritik an den Unrechtsregimen des Ostblocks - vor allem der Sowjetunion - spielten Politiker der CDU, der SPD und der FDP eine maßgebliche Rolle. Die Namen Konrad Adenauer, Willy Brandt, Helmut Kohl und
Dietrich Genscher sind in diesem Zusammenhang Geschichte.
Die Sowjetunion besteht nicht mehr. Ihre Folgeländer sind heute unsere Freunde oder auf bestem Wege, dies zu werden. Dieser Prozess ist zu begrüßen, weil er allein den Frieden in Europa langfristig sichert. Jedoch ist der Friede in Europa nicht denkbar ohne die Verarbeitung von Altlasten. Das können nicht nur die Altlasten sein, die aufseiten Deutschlands zu finden sind. Das müssen auch Altlasten sein, die auf der Seite der anderen Länder liegen.
Wir Deutschen sind bei der Verarbeitung einer für uns sehr belastenden Vergangenheit gleichsam in Vorleistung getreten. Das war gut so. Zweifellos war das Maß unserer Verantwortung für diese Erinnerungsarbeit, ohne die ein wirklicher Versöhnungsprozess nicht denkbar ist, ungleich größer als das der Tschechen, der Polen, der Ukrainer, der Belorussen und - jedenfalls was die Mehrheit der Bevölkerung angeht - der Russen. Es ist jetzt jedoch an der Zeit, ein neues Kapitel europäischer Geschichte einzuleiten. Es muss ein Kapitel sein, das sich keiner Wahrheit verschließt.
Seit dem 6. September 2000 gibt es das Zentrum gegen Vertreibung als gemeinnützige Stiftung der deutschen Heimatvertriebenen. Die Vorsitzenden sind Erika Steinbach - Bundestagsmitglied - und Prof. Dr. Peter Glotz. Das Zentrum hat sich zur Aufgabe gemacht, sowohl die Tragödie der deutschen Heimatvertriebenen als auch die Verurteilung aller Völker aufzuarbeiten. Eine Gemeinschaftsaktion der beiden großen demokratischen Parteien. Es soll uns auch heute möglich sein, den vorliegenden Antrag gemeinsam auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Was über viele Jahre die Akademie in Loccum in mühevoller Kleinarbeit zur Verbesserung des polnisch-deutschen Verhältnisses und zur Klärung der gemeinsamen polnisch-deutschen Geschichte beigetragen hat, müssen wir jetzt im Großen vollziehen. Ebenso wie es ungerecht und unhistorisch gewesen wäre, die durch die nationalsozialistische Diktatur und ihre Kriegsmaschinerie Verfolgten und Ermordeten draußen vor der Tür der Geschichte zu belassen, so wäre es jetzt ungerecht und unhistorisch, das Schicksal der Vertriebenen nicht in unser gemein
sames europäisches Geschichtsbewusstsein in Ost und West einzuholen.
Einen Tag des nationalen Gedenkens an die Opfer der Vertreibung, das Wachhalten ihres Schicksals als Mahnung für die kommenden Generationen, Unrecht in Frieden und Freiheit zu überwinden und die Betonung des Versöhnungsgedankens im Dialog mit den EU-Beitrittskandidaten können einen bedeutenden Beitrag dazu leisten.
Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren, ich bitte Sie ganz herzlich, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag der SPD-Fraktion zur Unterstützung der Partnerprovinz Eastern Cape bei der AIDS-Prävention und AIDS-Behandlung gelesen habe, habe ich erst einmal überlegt, wie ich damit umgehen soll.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass gerade einmal ein paar Mark für die Finanzierung von Pflegekräften zur Verfügung gestellt werden sollen,
und ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Förderung auf drei Jahre, maximal vier Jahre, begrenzt werden soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, glauben Sie denn angesichts der in Ihrem Antrag geschilderten Ursachen wirklich, dass Sie der Krankheit AIDS mit ein paar Mark - und diese auch noch auf vier Jahre begrenzt - Herr werden können?
In jeder Minute stecken sich irgendwo in der Welt elf Menschen mit dem Immunschwächevirus HIV an. 1998 infizierten sich insgesamt 5,8 Millionen Menschen, die Hälfte davon im Alter von 15 bis 24 Jahren. Weltweit ist die Zahl der HIV-Infizierten und AIDS-Kranken auf weit über 30 Millionen gewachsen. Am schlimmsten wütet der Virus in Schwarzafrika. 22,5 Millionen Menschen sind dort bereits mit der Immunschwäche infiziert.
Zunächst einmal bin ich der Auffassung, dass wir in erster Linie an die Ursachen dieser Krankheit heranmüssen; wir müssen an die Ursachen heran, die Armut erzeugen. Unter der CDU-Regierung hatten wir im Haushalt des Landes Niedersachsen mehr als 10 Millionen DM für Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt.
Bei der jetzigen Landesregierung finden wir im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe für Entwicklungsländer ganze 233 000 Euro,
davon 184 000 Euro, also mehr als zwei Drittel, für laufende Zwecke im Inland.
Wir müssen bundesweit, europaweit, ja weltweit Anstrengungen unternehmen, um die Ursachen und Auswirkungen wirkungsvoll bekämpfen zu können.
Wenn wir diesen zweiten Weg parallel beschreiten wollen, dann kann es nicht angehen, dass die in den Industrieländern entwickelten Impfstoffe für das Gesundheitsbudget vieler Entwicklungsländer zu teuer sind und, wie zum Beispiel bei der Impfung gegen Hepatitis B, die Menschen in den Entwicklungsländern erst mit einer Verzögerung von 15 bis 20 Jahren erreichen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass dieses Thema in der Kürze der Zeit nicht umfassend diskutiert werden kann. Sie wollen ein kleines Zeichen setzen. Daran wollen wir Sie im Interesse der betroffenen Menschen nicht hindern. Wir wollen dieses kleine Licht nicht auslöschen und werden dem Antrag zustimmen. Sie stimmen hoffentlich aber auch mir zu, dass wir damit das Grundproblem nicht gelöst haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Ihrer aller Freude gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Wie Sie dem Wortlaut der Drucksache 2757 entnehmen können, empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, die beiden „Europa-Anträge“ der SPDund der CDUFraktion in einer neuen Fassung und mit einer neuen Überschrift anzunehmen. Diese Fassung ist - das sei vorweg betont - schließlich mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen beschlossen worden.
Das wesentliche Beratungsergebnis lässt sich in zwei Punkten zusammenfassen:
Erstens ist die Ihnen nun zur Annahme empfohlene Entschließung umfassender: Denn während sich der Ursprungstext der SPD-Fraktion vornehmlich auf Positionen zur niedersächsischen Europapolitik und deren stärkerer Verwirklichung auf der europäischen Ebene beschränkte und dazu eine Reihe von Detailforderungen enthielt, lag das Schwergewicht des CDU-Antrages eher auf allgemeinen Aussagen zum Stand des europäischen Integrationsprozesses und schloss dann eine Reihe von konkreten Forderungen zur Verbesserung der niedersächsischen Europapolitik und deren Präsentation auf der Brüsseler Ebene an.
Zweitens berücksichtigt sie die seit der Einbringung der Anträge eingetretenen Veränderungen auf der europäischen Ebene; insbesondere die Ergebnisse des europäischen Gipfels von Nizza.
Wie bereits die Zwischenüberschriften verdeutlichen, sieht die Entschließung nun auch Aussagen zum so genannten Post-Nizza-Prozess, der in die Regierungskonferenz 2004 münden soll, und zur EU-Osterweiterung vor.
Die zwischenzeitlichen Ergebnisse der Regierungskonferenz von Nizza aufgreifend verlangt die Entschließung insbesondere im Hinblick auf die im Rahmen der Regierungskonferenz 2004 anstehende Entscheidung über die künftige Kompetenzabgrenzung innerhalb der Europäischen Union eine stärkere Teilhabe nicht nur der Landesregierungen, sondern auch der regionalen Parlamente. Im zweiten Teil der Entschließung sind unter der
Überschrift „Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Landesinteressen auf EU-Ebene“ diejenigen Forderungen zusammengefasst worden, die sich - weitgehend übereinstimmend - aus den Ursprungstexten der SPD- und der CDU-Fraktion ergaben. Besondere Bedeutung kommt dabei zwei Punkten zu.
Zum einen geht es um die stärkere Förderung der europapolitischen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der niedersächsischen Landesvertretung in Brüssel sowohl durch eine Personalaufstockung als auch durch eine Verbesserung der räumlichen Unterbringung. Wie jüngst zu hören war, zeichnet sich im letzten Punkt ja inzwischen eine konkrete Chance ab.
Den dritten Teil der Entschließung bilden dann Forderungen zur Stärkung der Zusammenarbeit des Landes mit Regionen der mittel- und osteuropäischen Staaten. Welchen Wert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Länder und auch der Landesparlamente hat, muss angesichts der weltpolitischen Herausforderungen, denen wir uns derzeit ausgesetzt sehen, sicherlich nicht besonders betont werden. Deshalb ist es - bezogen auf die Beitrittskandidaten - besonders wichtig - darüber hat es im Ausschuss nicht die geringsten Meinungsunterschiede gegeben -, diese Kontakte so zu gestalten und auszubauen, dass die Beitrittsfähigkeit gerade der mittel- und osteuropäischen Staaten und damit die Möglichkeiten, sich innerhalb der EU auch zu behaupten, deutlich gestärkt wird.
Dabei kann es nicht in erster Linie um finanzielle Unterstützung gehen. Das, was ein Land wie Niedersachsen vielmehr leisten kann, ist eine wirkungsvolle Unterstützung bei der Schaffung leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen und bei der Transformation des Gemeinschaftsrechtes. Zu denken ist dabei etwa an den befristeten Austausch von Verwaltungspersonal. Die Entschließung stellt dabei mit Blick auf die begrenzten Ressourcen klar, dass es dabei zunächst auf eine Unterstützung im Rahmen bereits bestehender Partnerschaften ankommen soll.
So weit zum wesentlichen Inhalt der Ihnen nun zur Annahme empfohlenen Entschließung. Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass diese Entschließung in den mitberatenden Ausschüssen ebenfalls einstimmig von den Vertretern aller Fraktionen gebilligt worden ist, und ich möchte Sie
deshalb bitten, dieser Entschließung auch jetzt im Plenum Ihre Zustimmung zu geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Mentoring ist ein neues Instrument der Personalentwicklung und der Weiterbildung, das sich gezielt an Frauen richtet. In vielen Betrieben der Privatwirtschaft und in öffentlichen Einrichtungen wurde es schon zur Nachwuchsförderung für weibliche Führungskräfte eingesetzt und hat sich dort bewährt.
Die Gesellschaft braucht mehr Frauen in Führungspositionen. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass der Grundsatz der Chancengleichheit von Frauen und Männern längst verankert ist. Auch in Niedersachsen sorgt ein Gleichberechtigungsgesetz dafür, dass die Anstrengungen, bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen, eine rechtliche Grundlage haben. Dennoch bestehen auch in Niedersachsen solche erheblichen Ungleichheiten noch in hohem Maße. Viele - durchaus wohlmeinende Männer, mit denen man spricht, sagen: Aber in meiner Einrichtung arbeiten doch viel mehr Frauen als Männer. - In der Stadtverwaltung von Nienburg, meiner Heimatstadt, liegt der Anteil der Frauen beispielsweise bei weit über 50 % und wächst mit jedem Ausbildungsjahrgang.
- So ist es, Friedel!
Aber es sind vor allem die niedrigerwertigen Positionen und Arbeitsplätze, auf denen die Frauen ihren Dienst tun,
und es sind die höherwertigen Positionen und Arbeitsplätze, die die Männer einnehmen. In Nienburg beispielsweise wird nach einer im Dezember 1998 vorgenommenen Umstrukturierung der Verwaltung neben der Frauenbeauftragten nur eine einzige von 13 Organisationseinheiten von einer Frau geleitet. Anderswo im öffentlichen Dienst in Niedersachsen sieht es ähnlich aus.
Ob in der Gruppe der höheren Beamten oder der leitenden Angestellten, überall sind Männer nach wie vor stärker vertreten als Frauen. Je weiter man nach unten geht, desto mehr nimmt der Anteil der Frauen zu. Das kann man in der Begründung des vorliegenden Antrages sehr schön nachlesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das soll nun anders werden. Ein Mentoring-Programm wie das hier vorgeschlagene soll den Bemühungen um die Gleichstellung der Frauen und ihre stärkere Präsenz in den Führungspositionen einen positiven Impuls geben.
Dies ist besonders notwendig, wenn man sich die überall im Lande im Gang befindliche Verwaltungsreform ansieht. Eine Studie der HansBöckler-Stiftung, auf die in der Begründung des Antrags hingewiesen wird, hat bestätigt, dass die Gleichstellungsfrage bei der Verwaltungsreform in Niedersachsen bisher keine besondere Rolle gespielt hat. Die Niedersächsische Landesregierung sollte in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion übernehmen. Zurzeit liegt der Anteil der Frauen unter den Landesbeschäftigten bei etwa 47 %. Es sollte das Ziel sein, den Anteil der Frauen in Führungspositionen dem Gesamtfrauenanteil in absehbarer Zeit zumindest anzunähern.
Das lässt sich in Abstimmung mit dem niedersächsischen Konzept der Staatsmodernisierung hervorragend mit den allgemeinen Umstrukturierungsund Personalentwicklungsmaßnahmen der Verwaltungsreform verknüpfen.
Nach einer Umfrage betreffend die gesamte Europäischen Union liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesrepublik Deutschland bei 35 % und in Niedersachsen bei 20 %.
Das ist viel zu wenig. Die CDU-Fraktion unterstützt deshalb die Forderung der Grünen, in Zusammenarbeit mit dem Lenkungskreis Staatsmodernisierung ein Mentoring-Programm für weibliche Nachwuchskräfte in der Verwaltung des Landes Niedersachsen zu entwickeln. Dass bei der Durchführung die Landesministerien eine Vorreiterrolle haben sollten, ergibt sich schon aus der Zuordnung der nachgeordneten Einrichtungen und Verwaltungsstellen zu den einzelnen Ressorts. In der Tat käme die Installierung von MentoringProgrammen in den Ministerien einem nachdrücklichen politischen Signal gleich, das sehr positive Auswirkungen auf die Akzeptanz solcher Programme insgesamt hätte.
Das Mentoring-Programm stellt eine Konkretisierung des Konzepts des Gender Mainstreaming dar und gehört deshalb in dieses Konzept mit hinein. Eine solche Konkretisierung halten wir für überfällig, damit nicht der Eindruck entsteht, dass nach der Verabschiedung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes nun alles getan sei und man die Hände in den Schoß legen könne. Im Gegenteil: Gerade um dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen, ist jede konkrete Maßnahme zu begrüßen, die dem Geist des Gesetzes entspricht und diesen Geist Praxis werden lässt. Das sind wir den Frauen im Lande Niedersachsen schuldig.
- Herr Kollege Pörtner, ich habe viel von Ihren Beiträgen hier mit eingearbeitet.
Wichtig ist auch, dass durch die Umsetzung eines solchen neuen Programms andere Maßnahmen und Initiativen nicht gegenstandslos gemacht oder gar konterkariert werden. Deshalb muss das Mentoring-Programm sorgfältig auf andere genderbezogene Maßnahmen abgestimmt und in den breiten Mainstreaming-Kontext integriert werden. Das ist ebenso selbstverständlich wie der grundsätzliche Ansatz der Gleichstellungsmaßnahmen. Aber die CDU-Landtagsfraktion hat kein Verständnis dafür, dass diese Abstimmung und dieser Integrationsvorgang Monate oder gar Jahre in Anspruch nehmen sollen. Wie lange will man die Frauen, die verantwortungsvoll, qualifiziert und
sicherlich ebenso effizient wie die Männer ihren Dienst in der Landesverwaltung versehen, vertrösten?
Diese Frauen haben bereits lange genug - allzu lange - auf eine greifbare Umsetzung des vor sechs Jahren verabschiedeten Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes gewartet. Jetzt brauchen sie konkrete Schritte, um die Situation der Frauen im öffentlichen Dienst zu verbessern. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben, Herr Kollege Pörtner.