Irmgard Klaff-Isselmann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute haben wir die Gelegenheit, ein sehr nützliches und umsichtig gestaltetes Gesetz auf den Weg zu bringen. Dieses Gesetz nutzt denjenigen, die eine Ausbildung in der Altenpflege beginnen möchten. Es nutzt Menschen, die sich im Ausland qualifiziert haben und in der Altenpflege arbeiten möchten. Es nutzt Unternehmen in der stationären und in der häuslichen Altenpflege; und nicht zuletzt nutzt es denjenigen, die der Pflege bedürfen, denn es ist ein Baustein, der dem drohenden Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirkt.
Im Grunde könnte ich es damit auch schon bewenden lassen, denn auch die schriftliche Anhörung ergab vielfache Zustimmung. Aber ich möchte doch noch einige mir wichtige Aspekte benennen.
Der Sozialminister hat eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Anforderungen des demografischen Wandels zu entsprechen und einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Deckelung der Anzahl der Schulplätze in der Altenpflegeausbildung ist aufgehoben worden.
Konnten früher keine Auszubildenden für die Altenpflege motiviert werden, wuchs die Zahl von kürzlich noch 3.500 auf jetzt 4.800 Auszubildende an. Das Land investiert hier
erhebliche Mittel, nämlich gut 21 Millionen € alleine im nächsten Jahr.
Im Übrigen ist die Anhebung der Pauschale für die Altenpflegehelferausbildung bereits in der Vorbereitung.
Eine weitere Maßnahme zur Abwendung des drohenden Fachkräftemangels ist das Anwerben spanischer Altenpflegekräfte. Ich nenne das praktiziertes Europa und praktizierte Solidarität.
Ich nenne es so, denn es gibt Menschen, die nun in Hessen eine Perspektive bekommen, die sie derzeit in ihrer Heimat nicht haben können. Diese Menschen erhalten eine materielle Lebensgrundlage und werden in den Stand versetzt, weiter selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten. Daher begrüßen wir diese Maßnahme außerordentlich.
Die Änderungen im Hessischen Altenpflegegesetz tragen ebenfalls dazu bei, einem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegenzuwirken. Endlich werden im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in der Altenpflege anerkannt – sofern natürlich der Ausbildungsstand als gleichwertig anzusehen ist. Auf diese Weise können wir Menschen aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder auch aus Drittländern eine qualifizierte Beschäftigung in der Altenpflege ermöglichen.
Das ist eine längst fällige Maßnahme.
Die Altenpflegehelferausbildung kann aufgrund von Berufserfahrung verkürzt werden. Allerdings darf die Berufspraxis nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Es kommen neue Ausbildungskonzepte zur Nachqualifizierung und zur Erschließung neuer Zielgruppen zur Anwendung. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.
Es bleibt zu resümieren, dass auch mit diesem Gesetz die wichtigen Weichen für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Altenpflege in Hessen gestellt sind. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir führen hier eine Debatte über einen Bericht, den es in seiner endgültigen Fassung noch gar nicht gibt. Der Entwurf des Armutsund Reichtumsberichts der Bundesregierung befindet sich in der Ressortabstimmung.
Glaube ich nicht. – Damit ist es für eine inhaltlich fundierte Diskussion deutlich zu früh. Sie brechen eine Debatte vom Zaun und nutzen diesen Entwurf als Vehikel, um linke Ideologie klischeehaft, aber möglichst publikumswirksam zu verbreiten.
Es verwundert daher nicht, dass Sie die Notwendigkeit übergehen, auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse und einer durch die Bundesregierung festgestellten Conclusio zu argumentieren. In der aktuellen „Wirtschaftswoche“ wird die Bewertung des Entwurfs durch Ihren Bundesgeschäftsführer und in der Folge auch durch Sie als „Hang zur politischen Parapsychologie und Beweis für die Existenz von Parallelwelten“ bewertet. Dem schließe ich mich ausdrücklich an.
Kurz vor der Sommerpause hatten wir Gelegenheit, über den ersten Hessischen Landessozialbericht zu diskutieren. Er liefert umfassende Daten zur Lebenssituation der hessischen Bevölkerung. Eine Phantomdiskussion wie die heutige dient nicht der sachlichen Auseinandersetzung, sondern sie trägt bewusst zur Panikmache bei.
Bedauerlich finde ich, dass die SPD-Fraktion glaubt, sich an Ihre Fersen heften zu müssen, und sich vorschnell an ihr Wahlkampfansinnen erinnert, die Vermögensteuer wiederzubeleben und die Einkommensteuer heraufzuschrauben.
Wie die Kanzlerin spreche auch ich mich gegen Vermögensabgaben aus.
Bedenken Sie, dass hierdurch auch die vielen mittelständischen Unternehmen betroffen sein könnten, die wirtschaftlich das Rückgrat Deutschlands bilden. Welches Interesse sollten wir daran haben, diese Unternehmen von Investitionen an ihren jeweiligen Standorten abzuhalten oder sie sogar zu Überlegungen anzuregen, unser Land zu verlassen?
Wen wird denn eine stärkere Besteuerung von Vermögen noch treffen? Das wird über Löhne und Mieten in erster Linie die arbeitende Mittelschicht sein, aber auch minderqualifizierte Arbeitnehmer werden aufgrund des Wegfalls von Arbeitsplätzen davon betroffen sein. Das ist nicht in unserem Sinn.
Vermögende tragen gesellschaftliche Verantwortung. Heute schon werden mehr Steuern und Abgaben gezahlt,
wenn der entsprechende Reichtum vorhanden ist. Mit Blick auf freiwillige Spenden und Stiftertätigkeiten ist festzustellen,
dass es gut ist, wenn es auch stärkere Schultern gibt. Statt den Blick nur auf das Mittel der staatlichen Umverteilung zu richten und sich damit in die sozialistische Sackgasse zu begeben, ist es richtig, die Erfolge zu betrachten, die auf dem Weg zur Bekämpfung der Armut erzielt wurden, und Maßnahmen weiter auszubauen, um Armut nachhaltig zu verhindern. Hilfe zur Selbsthilfe und Qualifizierung sind Rezepte gegen Armut; der Ruf nach staatlichem Dirigismus ist es nicht.
Seit dem Jahr 2005 haben mehr als 2 Millionen Menschen zusätzlich Arbeit gefunden. Wir erfreuen uns der niedrigsten Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist seit 2007 um 40 % gesunken. Die Jugendarbeitslosigkeit ist geringer als vor der Finanz- und Wirtschaftskrise; innerhalb der EU ist die Quote am niedrigsten. Im Jahr 2011 konnten wir mit 41 Millionen Erwerbstätigen einen Höchststand bei der Beschäftigung feststellen.
Dabei ist die Erwerbsquote Älterer überdurchschnittlich stark gestiegen, und erfreulicherweise hat sie bei den Zugewanderten stärker als bei den Inländern zugenommen. Sichere Arbeitsplätze sind der Garant für weniger Kinderarmut, und eine gute Kinderbetreuung führt zu einer Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit.
Auch wenn noch viel zu tun ist, dürfen wir die Erfolge nicht kleinreden. Die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr hat sich seit 2006 verdoppelt, ebenso wie die Quote bei der Ganztagsbetreuung von Grundschülern. Betrachten wir die Hilfequoten nach dem SGB II, so ist festzustellen, dass seit 2011 236.000 Kinder und 662.000 Erwerbstätige weniger im Leistungsbezug sind. So kann Armut bekämpft und den Betroffenen ein besseres Selbstwertgefühl vermittelt werden. Eine Umverteilung kann dies alles nicht bewirken.
Führen Sie sich vor Augen, dass z. B. in der Schweiz mit einer deutlich niedrigeren Staats- und Steuerquote ein ähnliches Niveau an öffentlichen Leistungen geboten und damit der Beweis geführt wird, dass weniger Staat nicht zwangsläufig weniger Wohlstand bedeutet. So gesehen ist es eine gute Nachricht, dass der Staat zwar ärmer gewor
den ist, die privaten Vermögen aber größer werden. Denken Sie auch darüber einmal nach. – Danke schön.
Prävention statt Bevormundung – dieser Grundsatz bestimmt unsere Position bei der Frage des Alkoholverkaufs zu nächtlicher Zeit. Da Lernen auch ein Prozess stetiger Wiederholung ist, wiederhole ich hier gern zum dritten Mal die Auffassung der CDU-Fraktion zu dem Problem der Beschaffung von Alkohol durch Jung und Alt. Die fortgeschrittene Zeit im Blick fasse ich mich angemessen kurz.
Ein reines Alkoholverkaufsverbot wird der komplexen Problematik um den Konsum von Alkohol nicht gerecht. Dies wird besonders deutlich, wenn wir uns Ihre Vorgehensweise vor Augen führen:
Wir fördern Mündigkeit im Umgang mit Alkohol – Sie postulieren ein Verbot. Wir fördern die Stärkung von Selbstverantwortung – Sie entmündigen durch Verbot.
Wir fördern die Stärkung von Selbstwert – Sie unterstellen Geringschätzung und verbieten. Wir fördern Jung und Alt zu persönlicher Stärke – Sie entmutigen durch Verbot. So, wie Sie es vorschlagen, unterstützen und ertüchtigen Sie keine Erwachsenen und schon gar keine jungen Menschen im Umgang mit Alkohol.
Damit sind wir beim Thema Prävention und deren Grundsätzen angekommen.
Ich fände es angemessen, wenn Sie mir die Möglichkeit gäben, mich zu Gehör zu bringen.
Moderne Suchtprävention ist eine Kombination von verhaltensbezogenen, individuellen und verhältnisbezogenen, strukturellen Maßnahmen. Die Förderung von sozialen Kompetenzen, das Erlernen von Regeln der Kommunikation und die Erarbeitung von Regeln zur Krisenprävention sind ebenso wichtig wie die Einflussnahme auf die Umgebung der Menschen, ihre Familien, Schulen und Arbeitswelt. Wir setzen auf Konzepte moderner Suchtprävention wie das hessische Projekt HaLT – Hart am Limit –, das sich in der Praxis sehr bewährt hat. Hessen finanziert gemeinsam mit den Krankenkassen, den Landkreisen und kreisfreien Städten dieses Projekt zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen und ist damit das erste Bundesland mit einem einheitlichen Rahmenvertrag.
Prävention in diesem Sinne ist es, die mit persönlichkeitsorientiertem Ansatz Lebenskompetenz vermittelt, womit wir Menschen wegführen von dem Glauben an die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit von Alkoholexzessen. Insbesondere ein junger Mensch, der in dieser Weise gestärkt seinem Umfeld entgegentreten kann, hat die Chance, sich gegenüber seinem Freundeskreis und auch gegen sich selbst zu behaupten und die Sinnlosigkeit von und Gesundheitsgefährdung durch Alkoholmissbrauch zu erkennen.
Nachdem Sie im vergangenen Jahr das Gesetzgebungsverfahren zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz ungenutzt haben verstreichen lassen,
erscheint Ihr Vorschlag heute im Lichte von Aktionismus und wirkt wie ein Schnellschuss aus der Hüfte. Lassen Sie uns im Übrigen doch die Evaluation der Initiative in Baden-Württemberg abwarten; dann können wir gern weiter diskutieren. Unsere Stimme für Ihren Gesetzentwurf erhalten Sie daher nicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele hessische Pflegemedaillen wurden seit 2004 verliehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Richtig ist, dass der Alkoholkonsum Jugendlicher im Alter von 13 bis 20 Jahren insgesamt zurückgegangen ist – so listet es die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf. Richtig ist, dass Gewaltkriminalität unter Alkoholeinfluss unverändert hoch ist. Richtig ist auch, dass sich die Zahl der jugendlichen Rauschtrinker in den letzten sechs Jahren um fast ein Drittel erhöht hat.
Es wird Sie also nicht verwundern, wenn ich sage: Wir sind uns einig, dass solche Art von Alkoholmissbrauch durch Jugendliche umfänglich bekämpft werden muss. Jeder jugendliche Rauschtrinker ist einer zu viel.
Damit endet allerdings auch unsere Gemeinsamkeit. Unsere Einschätzung zur Herangehensweise an diesen Missstand divergiert deutlich von der Ihren. Das Verbot von Alkoholverkauf in der Nacht wird der Komplexität der Problematik nicht gerecht.
Ich halte Ihren Vorschlag für einen Schnellschuss aus der Hüfte – –
Das können Sie später gerne fortführen. – Wir halten Ihren Vorschlag für einen Schnellschuss aus der Hüfte und würden ihn sogar als Aktionismus bezeichnen, den Sie möglicherweise aufgrund plötzlicher Erkenntnisse gegenüber einem leider allerdings überhaupt nicht neuen Phänomen entwickeln. Warum schwiegen Sie zu dieser Problematik, als im vergangenen Herbst das Hessische Ladenöffnungsgesetz geändert wurde? Ihr eilig nachgescho
bener Regulierungsversuch heute dient nicht der nachhaltigen Problemlösung.
Ich möchte Sie bitten, mit mir gemeinsam drei Feststellungen nachzuvollziehen, deren Umsetzung schon heute dazu beiträgt, Missbrauch von Alkohol einzudämmen, ohne dass es eines weiteren Verbots bedürfte.
Feststellung eins. Der Regierungskoalition ist es zu verdanken, dass Ladenöffnungszeiten weitere Einschränkungen erfahren haben.
Als christlicher Partei ist der CDU der Sonn- und Feiertagsschutz von zentraler Bedeutung.
Eine stadtteilbezogene Öffnung am Sonntag ist nicht mehr beliebig möglich. Insgesamt ist eine Ladenöffnung nur noch an vier Sonntagen möglich, und hier auch erst nach dem Gottesdienst.
Die vier Adventsonntage sind hiervon gänzlich ausgenommen.
Dem unhaltbaren Zustand z. B., dass der Gründonnerstagsabend zum besonderen Einkaufsabend mit Eventcharakter wurde, haben wir entgegengewirkt. Wir sind stolz, dass wir einen weitgehenden Feiertagsschutz installieren konnten.
Das wäre der Zeitpunkt gewesen, zu dem Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Forderung nach Einschränkung von Alkoholverkauf bereits hätten unter Beweis stellen können.
Feststellung zwei. Das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige.
Warum werden diese Bestimmungen so oft verletzt? Was macht es so schwierig, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren? Kürzlich in Darmstadt durchgeführte Testkäufe haben gezeigt, dass es für Minderjährige ein Leichtes ist, hochprozentige Getränke käuflich zu erwerben. Hier sind die Ordnungsbehörden in besonderer Weise gefordert.
Feststellung drei. Das Zusammenspiel von Jugendlichen und Eltern spielt eine große Rolle.
Eltern müssen sich ihrer Erziehungsverantwortung bewusst sein und diese Verantwortung auch übernehmen. Sie sollten Interesse für die Pläne und Probleme ihrer Kinder zeigen, ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen, angemessene Ausgehzeiten mit ihren Kindern vereinbaren und deren Freunde kennen.
Kommen wir zurück zu Ihrer Forderung nach dem Aussprechen eines neuen Verbots. Aus meiner Sicht sollte man mit Verboten sehr vorsichtig sein. Vorsicht ist vor allem auch geboten bei Verboten in Bezug auf uns selbst; denn sie bewirken teilweise genau das Gegenteil. Sie ken
nen die paradoxe Wirkung von Verboten, wenn wir versuchen, an etwas gerade nicht zu denken, es dann aber umso stärker tun. Das Verbotene reizt immer, oder: Druck erzeugt Gegendruck. Das sind uns sehr wohl bekannte Phänomene. In der Tat, je strenger ein Verbot, desto mehr reizt das Austesten der Grenzen.
Allein das Verbot von Alkoholverkäufen in der Nacht verhindert keine Alkoholexzesse bei jungen Menschen. Bevormundung ist nicht zielführend. Mündigkeit ist das Ziel,
die Stärkung von Selbstverantwortung und Selbstwert junger Menschen. Starke Jugendliche können die Herausforderungen des Alltags besser bestehen.
Damit sind wir bei der Prävention und deren Grundsätzen angekommen. Herr Dr. Spies, ich denke eben nicht, dass es nur Verfügbarkeit und Preis sind, die zu einer Reduktion des Alkoholkonsums führen.
Aus meiner Sicht ist es sehr wohl auch die Prävention. Moderne Suchtprävention ist eine Kombination von verhaltensbezogenen, individuellen und verhältnisbezogenen, strukturellen Maßnahmen. Junge Menschen, die besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, die z. B. eine hohe Risikobereitschaft aufweisen, die zu Depressionen neigen oder ein geringes Gesundheitsbewusstsein haben, erfahren die Förderung von sozialen Kompetenzen, erlernen Regeln der Kommunikation und erarbeiten Techniken zur Krisenbewältigung. Gleichzeitig wird Einfluss genommen auf die Umgebung der jungen Menschen, wie die Familie, Schule und Arbeitswelt. Das hessische Projekt HaLT – Frau Schulz-Asche, Sie erwähnten es schon – für „Hart am Limit“ verfolgt dieses Konzept moderner Suchtprävention und hat sich in der Praxis sehr bewährt.
Hessen finanziert gemeinsam mit den Krankenkassen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten dieses Projekt zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen und ist damit das erste Bundesland mit einem einheitlichen Rahmenvertrag. HaLT ist ein Netzwerkansatz, eine Kooperation über Suchthilfe und Pädagogik hinaus. HaLT verfolgt keinen Abstinenzansatz, sondern tritt für eine gute, angemessene Festkultur ein. Prävention in diesem Sinne ist es, mit persönlichkeitsorientiertem Ansatz Lebenskompetenz zu vermitteln, womit wir Menschen wegführen von dem Glauben an die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit von Alkoholexzessen. Ein junger Mensch, der in dieser Weise gestärkt seinem Umfeld entgegentreten kann, hat die Chance, sich gegenüber seinem Freundeskreis und auch gegen sich selbst zu behaupten und die Sinnlosigkeit und Gesundheitsgefährdung durch Alkoholmissbrauch zu erkennen.
Das tue ich gerade. – Anscheinend haben Sie das Gesetzgebungsverfahren zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz im letzten Jahr verschlafen. Das Phänomen des Rauschtrinkens ist nicht neu. Wieso haben Sie es nicht bereits im Rahmen der Evaluierung vorgetragen? Jetzt versuchen Sie, eine übereilte Regelung zu schaffen. Das wird dem Problem – ich habe es geschildert – allerdings nicht gerecht. Einen Schnellschuss in Gesetzesform, wie Sie ihn hier vorhaben, lehnen wir daher ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Plätze an Altenpflegeschulen stellt das Land aktuell zur Verfügung?