Heike Hofmann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns als SPDLandtagsfraktion freut es,dass wir heute erneut das Nachbarrecht beraten können. Die Landesregierung hat heute endlich ihren Gesetzentwurf eingebracht und in Kurzfassung vorgestellt. Die Ersten waren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,die sich dankenswerterweise in der letzten Legislaturperiode dieses Themas angenommen haben. Es ist in der Tat vernünftig und richtig, dass wir jetzt effektiv arbeiten und beide Gesetzentwürfe in einer schriftlichen und mündlichen Anhörung beraten, sodass wir keine Doppelarbeit erledigen müssen. Wir haben zwei sich ergänzende, vielleicht auch konkurrierende Gesetzentwürfe, die wir dann in aller Stringenz entsprechend im Ausschuss und in der Anhörung beraten können.
Herr Minister, mich hat es gewundert, dass Sie die eigentliche Intention Ihres Gesetzentwurfs, nämlich die Stärkung des Klimaschutzes, nicht ausdrücklich benannt haben. Das finde ich etwas merkwürdig. Es ist auch Intention Ihres Gesetzentwurfs, bei nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen dem Hauseigentümer zu ermöglichen, Klimaschutz effektiv zu betreiben. So steht es auch im vorliegenden Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir haben schon bei der vorherigen Gesetzesberatung ausdrücklich gesagt, dass das in Hessen längst überfällig ist. Es gibt sechs Bundesländer, die ihr Nachbarrecht entsprechend geändert und angepasst haben. Wir wissen, dass gerade bei Altbauten ein erheblicher Bedarf besteht, Energieeffizienz zu betreiben, um die Kosten zu senken.
Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode in der Anhörung gehört, dass gerade Wärmedämmmaßnahmen von außen der richtige Ansatz sind. Wärmedämmmaßnahmen von innen sind zwar technisch auch möglich, allerdings sind sie schwieriger darzustellen.
Was wir auch beachten müssen – Sie haben es angesprochen –, ist:Wir befinden uns nicht nur in einem hochsensiblen Bereich des Nachbarrechts, in dem es viele Interessenkonflikte gibt, sondern auch in einem verfassungsrechtlich hoch komplizierten Bereich,dem Eingriff in Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz. Deswegen müssen wir hier sehr sorgsam vorgehen.Wir müssen die verfassungsrechtlichen Schranken und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Argusaugen betrachten.
Dazu gehört für uns, nicht nur zu prüfen, welche Regelungen in den beiden Gesetzentwürfen am verfassungstauglichsten sind, sondern wir wollen in der Anhörung auch herausarbeiten, welche der vorgeschlagenen Regelungen am praxistauglichsten sind. Das ist für uns als SPD-Landtagsfraktion ganz bedeutend. Insofern sind wir auf gutem Wege. Wir freuen uns auf die Beratungen und die Anhörung und hoffen, dass wir in Hessen ein gutes Gesetz bekommen, das den Klimaschutz vorantreibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat uns bereits in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv mit einer mündlichen und einer schriftlichen Anhörung beschäftigt. Wir als SPD-Fraktion denken, dass dieser Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht und die Intention dieses Gesetzentwurfs vernünftig und richtig ist.
Frau Hammann hat es ausgeführt:Es geht darum,zu überlegen, wie wir in Zeiten des Klimawandels noch mehr tun für die Steigerung der Energieeffizienz, aber auch zur Energieeinsparung gerade im Altbaubestand, der nicht unbeträchtlich ist.
In der Tat werden Altbausanierungen durchgeführt, gerade hinsichtlich der Wärmedämmung,vor allem wenn sie außen angebracht wird. Wir haben damals in der Anhörung gelernt, dass dies am effektivsten ist. Das erspart dem Hauseigentümer mittel- bis langfristig sehr viel Geld, er spart Energiekosten.
Dieser Gesetzentwurf wäre aber nur ein kleines Mosaiksteinchen dafür, dass Hauseigentümer, die es gerne wollen, die Investitionsentscheidung treffen und Wärmedämmungsmaßnahmen nachträglich anbringen. Wir wissen, dass es bei Hauseigentümern an entsprechenden Investitionen mangelt, weil sie das Kapital dafür nicht haben. Sie bekommen zum Teil bei den Kreditinstituten keine Darlehen,und aus meiner Sicht fehlt es an entsprechenden Investitionsanstößen, etwa durch ein Landesprogramm.
Wenn man sich die Problematik insgesamt anguckt, kann dieser Gesetzentwurf, gerade wenn es um Nachbarrechtsstreitigkeiten geht, auch Abhilfe schaffen. Frau Hammann, Sie haben auf die Problematik hinreichend hingewiesen. Andere Bundesländer haben es uns schon vorgemacht, wie man das Nachbarrechtsgesetz entsprechend ändern kann, etwa Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Aber wir wissen alle, gerade die Juristen, wenn man an Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz herangeht – hier haben wir es mit einem Grundrechtseingriff zu tun –, muss der Jurist sehr genau hinschauen. Wir brauchen vor allen Dingen Regelungen, um verfassungskonform zu sein, und das Gesetz insgesamt muss aus unserer Sicht dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen.
Deshalb müssen wir auch dieses Mal wieder, in der neuen Legislaturperiode, diesen Gesetzentwurf im Rechtsausschuss und in den begleitenden Fachausschüssen sehr gründlich und ordentlich prüfen, damit er den verfassungsrechtlichen Bestimmungen Genüge tut. Vor allen Dingen müssen wir auch noch einmal in die Detailregelungen gucken. Das hatten wir damals auch schon diskutiert, etwa die Frage, ob man nicht das eine oder andere regeln muss, wie beispielsweise § 10a des Gesetzes, der über eine wesentliche bzw. unwesentliche Beeinträchtigung spricht.Als Jurist muss man schon fragen, ob dies im Gesetz nicht auch gleich mehr bestimmt und definiert werden sollte.
Eine andere Fragestellung – um nur exemplarisch ein paar Beispiele zu nennen – lautet:Warum schreibt man im Gesetzentwurf nicht gleich eine Rückbauverpflichtung vor, um im Konfliktfall per Gesetz Vorsorge getragen zu haben und um nicht erst die Gerichte mühsam zu beauftragen?
All diese Fragen sollten wir gründlich und ordentlich, ohne Schnellschüsse – so wie es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der letzten Legislaturperiode leider vorhatte – im Ausschuss beraten.
Ich hoffe, dass wir zu einer tragfähigen Lösung kommen. Die SPD-Fraktion wird sich bei diesem Weg konstruktiv verhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses weitreichende Gesetz sieht in der Tat vor, die Amtsanwaltsausbildung im theoretischen Teil neu zu strukturieren und ein gemeinsames Prüfungsamt zwischen verschiedenen Bundesländern zu errichten. Meine Vorredner haben das
schon gesagt. Die Stoßrichtung des Gesetzes wird von der SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich begrüßt.
Der Minister hat selbst schon ausgeführt: Wenn man sich die Gesetzesunterlagen des Staatsvertrags anschaut, dann ist erstaunlich, dass dieser Staatsvertrag schon vom 2. Oktober 2006 datiert. Es stellt sich in der Tat die Frage: Warum sind wir erst jetzt im Gesetzgebungsverfahren? Der Minister hat schon einiges dazu gesagt. Ich habe mir allerdings sagen lassen, dass andere Bundesländer schon jetzt nach der nun erst zu reformierenden Ausbildung ausbilden, also Hessen sehr spät dran ist.
Vielleicht liegt dies auch daran, dass das Land Hessen im Jahr 2007 keine Anwärter eingestellt hat, obwohl wir hier in Hessen insbesondere bei der Amtsanwaltschaft eine Belastungsquote von 160 % haben.
Aber, meine Damen und Herren, es ist sinnvoll, dass durch die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamts verschiedener Bundesländer Synergien erzeugt und Steuergelder gespart werden.Deswegen begrüßen wir das ausdrücklich. Ich denke, dass wir uns als SPD-Landtagsfraktion an der Beratung des Gesetzentwurfes konstruktiv beteiligen werden. Vielleicht reicht ein schriftliches Anhörungsverfahren,um dem Gesetz noch etwas näher auf den Grund gehen zu können.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf die Änderung der Amtsanwaltsausbildung eingehen, zu der im theoretischen Teil eine Veränderung vorgesehen ist. Wir halten diese Änderung,die mit dem Gesetz beabsichtigt wird,für sinnvoll, denn sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Amtsanwaltschaft nach der OrgStA nicht nur die kleinen Ladendiebe verfolgt, sondern auch im Bereich der mittleren Kriminalität Strafverfolgung betreibt und erhebliche Aufgaben der Staatsanwaltschaften insgesamt erfüllt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, insofern ist dieses Gesetz längst überfällig. Wir werden uns als SPDLandtagsfraktion konstruktiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion begrüßt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich, mit dem gefordert wird, dass das Land Hessen – natürlich fristgemäß – seine Mitgliedschaft in der Internationalen Länderkommission Kerntechnik kündigt.
Wie Sie sich vielleicht erinnern können, haben wir, die SPD-Landtagsfraktion, in den Haushaltsberatungen bereits mehrfach beantragt, dass wir uns von dieser Kommission verabschieden.
Frau Hammann hat es bereits angedeutet: Sie ist 1999 durch ein Verwaltungsabkommen zwischen den sogenannten Südstaaten Hessen, Bayern und Baden-Würt
temberg gegründet worden, um die Länder bei dem Thema Kernenergie zu beraten. Vor allen Dingen ist sie aber gegründet worden – Frau Hammann hat schon darauf hingewiesen –, um bezüglich der Kernenergie sozusagen ein inhaltliches Gegengewicht zum Bund zu schaffen.
Es ist erschreckend, zu sehen, was diese Kommission den hessischen Steuerzahler jährlich gekostet hat. Sie haben die Zahl gehört: Über 300.000 c hat die Mitgliedschaft in dieser Kommission die hessischen Steuerzahler gekostet. Das ist eine beachtliche Zahl.
Um es freundlich zu formulieren: Die Erkenntnisse dieser Länderkommission waren für das Land Hessen sehr überschaubar. In der Tat wird über die Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kernenergie, aber auch im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle bereits in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien, etwa der Reaktorsicherheitskommission, umfänglich beraten. Diese Beratungen werden wissenschaftlich begleitet. Hinzu kommen natürlich auch noch die Fachbehörden und die Fachgremien sowie die Ministerien. Deswegen ist es aus unserer Sicht längst überfällig, die Mitgliedschaft zu kündigen.
Der Antrag passt, auch vom chronologischen Ablauf der Beratung der Tagesordnungspunkte her, hervorragend zu dem, worüber wir vorhin diskutiert haben. Es ist widersinnig,wenn wir auf der einen Seite endlich eine Energiewende in Hessen haben – rein in die regenerative Energie –, kein Schlusslicht mehr unter den deutschen Bundesländer sein, sondern wirklich einen Spitzenplatz einnehmen wollen, und auf der anderen Seite sehr viele Steuergelder in diesen Bereich investieren.Nein,das setzt voraus,dass wir unsere Steuergelder wirklich in die Forschung und in Investitionen zur Förderung regenerativer Energien stecken und die Entwicklung auf diesem Feld in Hessen endlich vorantreiben.
Meine Damen und Herren,vielleicht bedenken Sie auch – ich möchte das hier noch einmal darstellen –, dass es auf Bundesebene über 1.000 solcher Gremien unter Länderbeteiligung gibt. Man fragt sich, was das für bürokratische Monstren sind und was für ein bürokratischer Aufwand das ist. In den meisten Gremien ist nur ein Vertreter der entsprechenden Länder anwesend. Man fragt sich in der Tat, in welcher Relation diese 1.000 Gremien zu den gewonnenen Erkenntnissen stehen. Das ist absurd.
Für die SPD-Landtagsfraktion ist es längst überfällig,dass das Land Hessen dieses Verwaltungsabkommen kündigt und damit dem hessischen Steuerzahler viel Geld spart. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur gleichberechtigten Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften auch im hessischen Landesrecht ausdrücklich.
Herr Dr. Jürgens hat bereits angesprochen, dass die eingetragenen Lebenspartnerschaften in den letzten Jahren in unserer Gesellschaft glücklicherweise zunehmend Akzeptanz gefunden haben. Wir wissen jedoch aus dem tagtäglichen Leben, dass es immer noch Unausgewogenheiten und zum Teil auch Diskriminierungen gibt.
Dass es das Rechtsinstitut „eingetragene Partnerschaft“ seit 2001 gibt, haben wir, das möchte ich hier ausdrücklich sagen, der damaligen rot-grünen Bundesregierung zu verdanken.
Dieses Rechtsinstitut wurde auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet gegenseitige Rechte und Pflichten, begründet eine gemeinsame Fürsorge und Unterstützung, etwa im Hinblick auf lebenspartnerschaftlichen Unterhalt. Ich möchte das ausdrücklich unterstützen, was Herr Dr. Jürgens bereits gesagt hat: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil sehr klar festgehalten, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft eben nicht in Konkurrenz zur Ehe steht, sondern ein eigenständiger Lebensentwurf ist, den zwei Menschen in der freiheitlich-toleranten, offenen Gesellschaft, in der wir leben, für sich gewählt haben. Die eingetragene Lebenspartnerschaft verdient deshalb auch unsere staatliche Unterstützung.
Dieses Rechtsinstitut ist – da hat der Bundesgesetzgeber seine Hausaufgaben zum Teil besser gemacht als der hiesige Landesgesetzgeber – in den letzten Jahren auf Bundesebene weiterentwickelt worden, z. B. im Hinblick auf das Unterhaltsrecht, das Adoptionsrecht und die Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber es gibt noch zahlreiche Lücken und Ungereimtheiten, etwa im Steuerrecht – man denke z. B. an das Ehegattensplitting – oder bei der Hinterbliebenenversorgung. Herr Dr. Jürgens hat bereits darauf hingewiesen.
Ich möchte eine weitere Gerichtsentscheidung anführen, weil sie ganz gut in die aktuelle Diskussion passt. Der EuGH hat am 01.04.2008 entschieden, dass verpartnerten Beschäftigten im Rahmen ihres Rechts auf gleiches Arbeitsentgelt aufgrund der Gleichberechtigungsrichtlinie Hinterbliebenenrente zustehen kann. Bedauerlich ist nur, dass die Bundesebene, was die Formulierung eines bundesrechtlichen Erweiterungsgesetzes in diesem Zusammenhang anbelangt, nicht so zu Potte kommt, wie sich das der eine oder andere wünscht. Umso wichtiger ist es, dass wir in Hessen endlich unsere Hausaufgaben machen.
Dem trägt der Gesetzentwurf, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier vorgelegt hat, in hohem Maße Rechnung. Das muss man anerkennen. Es werden in Bezug auf dieses Rechtsinstitut umfassende Anpassungen im Landes
recht vorgenommen, z. B. im Hessischen Besoldungsgesetz oder in der Beihilfenverordnung. Ich denke, wir haben diesbezüglich gerade im Beamtenrecht in wichtigen und zentralen Bereichen einen Nachholbedarf.
An Schwachstellen des ersten Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde nachgebessert. Man hat in der letzten Legislaturperiode versucht, der Kritik mit einem Änderungsantrag zu begegnen. Ich denke, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Wir freuen uns schon auf die Anhörung und auf die Beratung im Fachausschuss.Wir erhoffen uns davon zahlreiche Anregungen, etwa auch in der Frage, wie weit man in die einzelnen Verästelungen des Landesrechts hineingehen muss und wie man das im Landesrecht gesetzestechnisch darstellen kann. Hierzu hat Herr Bruns in der damaligen Anhörung einige Gedanken vorgetragen.
Insofern freuen wir uns auch auf die entsprechende Anhörung und die Beratung über das Gesetz. Schließlich können wir schon auf die Gesetzesberatungen zurückgreifen, die wir in der letzten Legislaturperiode in diesem Zusammenhang durchgeführt haben.
Lassen Sie mich neben der Darlegung der rechtlichen Voraussetzungen für die SPD-Landtagsfraktion noch einmal ausdrücklich feststellen: Es ist für uns ganz zentral und wichtig, dass die Diskriminierung in unserer Gesellschaft keinen Raum findet.
Deshalb ist dieser Gesetzentwurf für eine Gesellschaft, die tolerant, weltoffen und pluralistisch ist, ein Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank.