Meine sehr geehrten Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 3. Plenarsitzung des Hessischen Landtags und begrüße Sie ganz herzlich. Ich begrüße auch die Landesregierung und die Besucherinnen und Besucher.
Die Tagesordnung vom 15.April 2008 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 28 Punkten liegen Ihnen vor.
Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich für den Tagesordnungspunkt 3 – entgegen der ausgedruckten Tagesordnung – auf eine Redezeit von fünf Minuten geeinigt. Ich bitte dies zu berücksichtigen bzw. in Ihren Unterlagen zu ändern.
Eine weitere Änderung der Tagesordnung habe ich bekannt zu geben: Auf Wunsch der Freien Demokraten wurde ihr Setzpunkt getauscht. Entgegen der ausgedruckten Tagesordnung wird Punkt 15 am Mittwoch nach Punkt 19 aufgerufen,mit einer Redezeit von 15 Minuten je Fraktion. Punkt 23 wird ganz normal mit fünf Minuten je Fraktion besprochen. – Das ist so zur Kenntnis genommen.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung,Punkt 26,27 und 28, entnehmen können, sind drei Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen.Wir haben uns auf eine Redezeit von fünf Minuten je Aktuelle Stunde und Fraktion geeinigt. Das ist nach § 32 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu beschließen. Gibt es dazu abweichende Haltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir sie am Donnerstag um 9 Uhr so durchführen.
Noch eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Punkt 11 unserer Tagesordnung ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 17/68, zu dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutz der Bevölkerung in Tibet, Drucks. 17/34.
Ebenso eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Punkt 13 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 17/67, zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend kein Block 6 in Staudinger – Energiewende für Klimaschutz und Gesundheit einleiten,Drucks. 17/27.
Weiterhin eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Punkt 19 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/77, zu dem Antrag der Fraktion der CDU betreffend Modellprojekt für Familienzentren, Drucks. 17/53.
Weiter rufe ich auf: einen an Sie verteilten Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes,Drucks. 17/69. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Gesetzentwurf Punkt 29.Die Redezeit ist auf fünf Minuten festgelegt.
Sie haben vorliegen: einen Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend das Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Landes Hessen im Bundesrat anlässlich der Abstimmung über den „Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 – Drucksache 928/07“, Drucks. 17/66. Wird die Dringlich
keit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das Punkt 30, und auch hier gilt eine Redezeit von fünf Minuten.
Es liegt Ihnen vor: ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend durch neues Anmeldeverfahren für reibungslose Umsetzung der Freistellung der kooperativen Gesamtschulen von der verpflichtenden Schulzeitverkürzung sorgen, Drucks. 17/74.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann gibt das Tagesordnungspunkt 31. Die Redezeit: fünf Minuten?
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wird verbunden! – Dorothea Henzler (FDP): Mit den Gesetzen verbunden! – Axel Wintermeyer (CDU): Mit Punkt 6 und 7!)
Des Weiteren ist eingegangen und an Sie verteilt: ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Wende in Hessens Energiepolitik jetzt einleiten, Drucks. 17/75. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 32. Wir können ihn mit den Tagesordnungspunkten 12, 13 und 17 aufrufen. – Kein Widerspruch, dann wird so verfahren.
Nächster Antrag, der Ihnen vorliegt: Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gesundheitsfonds stoppen – Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger auf eine solidarische und nachhaltige Grundlage stellen – Bürgerversicherung jetzt, Drucks. 17/76.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann ist das jetzt Punkt 33, und wir können es mit Punkt 15 aufrufen. – Auch kein Widerspruch, dann verfahren wir so.
Dann rufe ich auf: den Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Kraftwerk Staudinger, Drucks. 17/78. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dieser Dringliche Antrag wird Punkt 34, und wir können ihn mit den Tagesordnungspunkten 12, 13, 17 und 32 aufrufen. – Dem wird nicht widersprochen. Damit verfahren wir so.
Schließlich: ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Änderung der Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission, Drucks. 17/79. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 35, und wir können ihn mit Punkt 22 aufrufen. – Auch dem widerspricht niemand, sodass wir so verfahren können.
Meine Damen und Herren, damit können wir die um diese Punkte erweiterte Tagesordnung jetzt genehmigen. Widerspricht jemand der Genehmigung? – Das ist auch nicht der Fall. Dann können wir entsprechend verfahren.
Wir tagen heute bis 18 Uhr und beginnen zu aller Überraschung mit Punkt 1, der Fragestunde, Drucks. 17/40. Wir kommen dann zu Punkt 3, der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, Drucks. 17/38.
Ich gratuliere herzlich zu einem runden Geburtstag: Frau Kollegin Dr. Carmen Everts. Liebe Frau Kollegin, Ihnen alles Gute und eine Verdoppelung dieser Zahl – das wäre schon was. Ich wünsche Ihnen im Namen des ganzen Hauses das Beste.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie einmal den Blick hinter die FDP-Fraktion wenden – nicht auf sie, das muss nicht jeden Tag sein –, dann sehen Sie eine Uhr.
Für alle, die zeitlos waren: Jetzt ist es vorbei. 14.09 Uhr zeigt sie. Ich habe sehr schnell gelesen, sechs Minuten, das ist angenehm.
Wir sind hier im neuen Plenarsaal. Ich will nur kollegial mitteilen, was wir hier vorne von Ihnen hören, damit Sie sich darauf einstellen können, auch in Ihren Zwiegesprächen privater Art: Wir hören alles. Ich kann Ihnen nur empfehlen, samt Regierungsbank, nicht viel zu reden. Ich will nicht wissen, was Sie gefrühstückt haben oder was Sie heute Abend vorhaben.Deswegen gilt,dass die Akustik in diesem Hause wieder anders ist als im Stadtverordnetensitzungssaal oder als in unserem alten Plenarsaal. Aber das nur als kollegialer Hinweis in dieser Angelegenheit.
von Frau Kollegin Pfaff. – Daran sehen wir, dass sie euch heute Abend einen ausgibt. Das ist in Ordnung so. – Frau Kollegin Pfaff, Sie haben das Wort zur ersten Frage.
In welcher Höhe wird eine Aufstockung der im Jahre 2007 erteilten Landeszuwendung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Hünfelden-Kirberg durch die Landesregierung erfolgen, um den monatelangen Bemühungen des Bürgermeisters der Gemeinde Hünfelden Rechnung zu tragen?
Frau Kollegin,die Zuwendungen des Landes erfolgen entsprechend den einheitlichen Richtlinien und den Anträgen, die die Gemeinden stellen.Wenn die Gemeinde über den Landkreis Limburg-Weilburg den entsprechenden Antrag stellt, wird nach den Richtlinien gefördert.
Herr Minister, ich richte die Frage deshalb an Sie, weil der Bürgermeister der zuständigen Gemeinde wohl Mitte November ein Gespräch mit dem Staatsminister der Finanzen und,ich glaube,auch mit Ihnen geführt hat und durch
aus die Hoffnung hatte, dass sich an dieser Stelle noch etwas zum Positiven bewegt. Daher meine Frage: Kann die Gemeinde damit rechnen, oder ist das abgeschlossen?
Ich weiß nicht, ob der Bürgermeister mit dem Kollegen Weimar ein Gespräch geführt hat.Das kann sein.Ich kann mich im Moment an keines erinnern, aber es passiert relativ häufig, dass Bürgermeister Gespräche führen und Hoffnungen haben.
Ob sich die Hoffnungen jeweils erfüllen, ist Ergebnis des einzelnen Sachverhalts. Es gibt die Richtlinien nicht ohne Grund. Eine Förderung kann am Schluss nicht danach laufen, wer wen wann trifft und sich sympathisch ist oder nicht. Deshalb sind die Förderrichtlinien gemeinsam mit den Kommunen – –
Das trifft, glaube ich, alle 110 Kollegen. Ich könnte eine Menge vortragen. – Die Richtlinien sind seinerzeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Feuerwehrverband so abgestimmt worden. Deshalb, Frau Kollegin: Hoffnungen kann man immer haben; ob sie sich im konkreten Fall erfüllen, richtet sich nach den Richtlinien.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht noch einmal um die Gemeinde Hünfelden. Ich frage die Landesregierung:
Weshalb hat die Gemeinde Hünfelden (Landkreis Lim- burg-Weilburg) noch keinen Zuwendungsbescheid des Landes für den Bau eines Park-&-Ride- und Pendlerparkplatzes an der B 417 im Ortsteil Kirberg erhalten, obwohl das Vorhaben im Mai 2004 beantragt wurde und bereits im Förderprogramm 2005 des Landes Aufnahme gefunden haben soll?