Marco Pighetti
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender weiterer Änderung in dritter Lesung anzunehmen: In Art. 1 § 1 wird die Angabe „24.374.195.800 c“ durch die Angabe „24.852.284.000 c“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum außerdem, zu Einzelplan 17 den in der Beschlussempfehlung wiedergegebenen Beschluss zu fassen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Haushaltsausschuss in der 148. Plenarsitzung am 11. De
zember 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor genannte Beschlussempfehlung gefasst.
So weit zum Bericht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „27.201.121.000 c“ durch die Angabe „27.313.410.800 c“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Beschlüsse zu fassen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 146. Plenarsitzung am 14. November 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen. Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge am 5. Dezember 2007 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – So weit zum Haushaltsgesetz.
Nun zum Finanzausgleichsänderungsgesetz. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 146. Plenarsitzung am 14. November 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Haushaltausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Dezember 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst.
An dieser Stelle möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs mitgewirkt haben, zuvorderst natürlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, der Landtagskanzlei und aller anderen Ministerien. Sie haben in der letzten Zeit sicherlich manche Überstunde geleistet. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2008 in zweiter Lesung anzunehmen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum weiter, zu den Einzelplänen die Beschlüsse zu fassen, die in der Drucks. 16/8072 aufgelistet sind.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 143. Plenarsitzung am 26. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss am 2., 5. und 6. November 2007 vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 27.September bis zum 1.November 2007 die
kursorischen Lesungen der Einzelpläne durchgeführt. Die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen erfolgte in der Haushaltsausschusssitzung am 7. November 2007.
In dieser Sitzung hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und Änderungsanträge behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – So viel zum Entwurf des Haushaltsgesetzes.
Nun der Bericht zum Finanzausgleichsänderungsgesetz. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Änderungsantrags der CDU in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 143. Plenarsitzung am 26. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 7. November 2007 angehört.
In dieser Sitzung wurde der Gesetzentwurf behandelt und mit den Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben wiedergegebene Beschlussfassung gefasst. – So weit zu den Berichten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.