Jan Köhler

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier als Berichterstatter für den Rechtsausschuss erklären, was wir mit dem Antrag der Grünen gemacht haben, der im Oktober 2004 vorgelegt worden ist und sich damit beschäftigt, dass das Landesrecht, also das, was wir hier in Bremen zu entscheiden haben, an das neue Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft angepasst werden soll, das im Bundesrecht bereits im Jahr 2001 geändert worden ist.
Ich möchte das kurz erklären, weil das für Zuhörer nicht einfach so verständlich ist. Es ist zwar 2001 im Bundesrecht das Rechtsinstitut geschaffen worden, man kann also eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, aber Konsequenzen hat das nur für die Fragen, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, also zum Beispiel im Zivilrecht, bei den Regelungen zum Arbeitslosengeld oder auch beim Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht. Das, worum es hier heute geht, ist die Anpassung des Landesrechts, also zum Beispiel im Bereich des Schulrechts, im Bereich des allgemeinen Verwaltungsverfahrens des Landes oder auch Regelungen für Landesbeamte. Im Bereich des Kommunalrechts werden wir in der Stadtbürgerschaft noch einmal darüber abstimmen. Da geht es dann zum Beispiel um so profane Sachen wie die Frage, wer darf bestimmen, wie der Grabstein des verstorbenen Lebenspartners aussieht.
Es gibt ein Problem, das nicht von dem umfasst ist, was wir im Rechtsausschuss gemacht haben, und auch nicht durch den Antrag der Grünen umfasst war, nämlich den Bereich der Landesregelungen, wo nur auf Bundesregelungen verwiesen wird beziehungsweise wo es um Staatsverträge geht. Das ist nicht Gegenstand der Auseinandersetzungen gewesen.
Im Rechtsausschuss haben wir über die Frage debattiert, in welcher Form das Gesetz vorgelegt werden muss. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Generalklausel vorgelegt. Wir haben uns im Rechtsausschuss einvernehmlich darauf verständigt, dass stattdessen ein Artikelgesetz erforderlich ist, das in Form der Mitteilung des Senats nunmehr vorliegt. Der Antrag der Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/433 wird von der Fraktion zurückgezogen.
Zusätzlich zum Bericht des Rechtsausschusses ist auch ein Antrag erfolgt, weil es bestimmte Regelungsgegenstände gibt, bei denen der Senat nicht mit seiner Mitteilung des Senats eingreifen wollte, das ist zum Beispiel die Änderung der Geschäftsordnung hier in der Bremischen Bürgerschaft. Das ist aber auch die Einsetzung eines Ausschusses zur Änderung der Landesverfassung nach Artikel 125. Wir brauchen ja, um die Landesverfassung anpassen zu können, einen nichtständigen Ausschuss.
Ich möchte noch einmal hervorheben, was der Punkt der Auseinandersetzung ist, der im Rechtsausschuss offen geblieben ist, zu dem es unterschiedliche Positionen gibt. Das ist nämlich der Punkt, dass bei der Beamtenbeihilfe von der Koalition beabsichtigt worden ist, keine Anpassung des Landesrechts an das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vorzunehmen, und dagegen richtet sich der Antrag der Fraktion der Grünen, mit dem eben beabsichtigt ist, auch für die Beamtenbeihilfe eine Veränderung herbeizuführen.
Ich möchte, glaube ich, im Namen des gesamten Ausschusses der Ausschussassistenz, Frau GrotheerHüneke, herzlichen Dank aussprechen sowie dem Vertreter des Justizsenators, der mit der Angelegenheit beschäftigt war, Herrn Sauerwald. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich vertrete hier den Rechtsausschuss als Berichterstatter, Herr Lehmann wird dann gleich für die Grünen politisch Stellung nehmen.
Uns liegt der 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für das Jahr 2003 vor, den wir gemeinsam mit der Stellungnahme des Senats dazu beraten haben. Man fragt sich ja: Was hat der Rechtsausschuss mit Datenschutz zu tun? Der Rechtsausschuss ist, seitdem es den Datenschutzausschuss nicht mehr gibt, für alle Angelegenheiten des Datenschutzes zuständig.
Es sind im Jahre 2003 vom Landesbeauftragten für den Datenschutz zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen festgestellt worden. Wir haben uns im Ausschuss mit einigen wenigen Fällen beschäftigt, nämlich genau mit den Fällen, bei denen zunächst zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Senat, der Verwaltung, keine Einigkeit hergestellt werden konnte, wie weiter zu verfahren ist.
Ich möchte die Fälle nur ganz kurz zusammenfassen, weil ja auch die nachfolgenden Redner näher darauf eingehen werden. Da geht es zum einen um das Mammographiescreening, wo Frauen in einer schwierigen Situation zur zweiten Untersuchung eingeladen worden sind und wo sie auf Frauen treffen
konnten, die sie aus ihrer Nachbarschaft kennen. Da geht es um das Verfahren, wie zu einer Nachuntersuchung eingeladen wird.
Bei dem zweiten Punkt geht es eher um etwas Technisches. Da geht es darum, dass die Insolvenzbekanntmachungen bislang so aus dem Internet herausgezogen werden können, dass man da richtig automatisiert Daten verarbeiten kann, auch als Privater, was unzulässig ist.
Aus meiner Sicht richtig interessant sind die weiteren vier Fälle, mit denen wir uns beschäftigt haben. Da geht es in allen Fällen darum, dass ein eigentlich erforderliches Konzept für den Datenschutz nicht erstellt worden ist, und zwar trotz des Umstands, dass es gesetzlich erforderlich ist. Es ist so, dass immer dann, wenn der Staat Daten von seinen Bürgern verwalten will – also in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen will –, sich der Staat vorher überlegen muss, alles zu unternehmen, um sicherzustellen, dass das Grundrecht der betroffenen Bürger auf informationelle Selbstbestimmung bestmöglich geschützt wird.
In diesen vier Fällen ist es so gewesen, dass zwar mit Daten umgegangen worden ist, Daten verarbeitet worden sind, aber entweder ein solches Datenschutzkonzept nicht vorgelegt oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht frühzeitig informiert worden ist. Das ist ein Problem. Ich möchte nur kurz die Fälle nennen. Es geht da zum einen um das Bürger-Service-Center, das seit 2002 eigentlich ein Datenschutzkonzept haben müsste. Es liegt wohl immer noch keines vor. Wenigstens haben wir im Rechtsausschuss einen Zeitplan zur Kenntnis genommen.
Bei den Vergleichsuntersuchungen in der Schule, da ging es um „Vera“, ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht rechtzeitig informiert worden, was ein erhebliches Problem ist. Im Bereich „Elster“, elektronische Steuererklärungen, die machen wahrscheinlich einige von uns, ist es ebenso, dass für den Teil, für den Bremen verantwortlich ist, ein Konzept für den Umgang mit Daten bislang nicht vorgelegen hat.
Im Bereich Waffenrechtzulassungen, wo auch teilweise sehr sensible Daten auflaufen, ist es ebenfalls so, dass kein Konzept vorliegt. Hier ist es sogar so, dass immer noch kein Konzept vorgelegt worden ist, das abgestimmt worden ist. Dieser Punkt ist noch offen, und da wird hoffentlich demnächst eine kurzfristige Klärung erfolgen. Zumindest erwartet der Rechtsausschuss, dass diese Klärung noch erfolgt.
Ich möchte mich für den gesamten Ausschuss für die interessanten Auseinandersetzungen, interessanten Debatten und Darlegungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz recht herzlich bedanken.
Ebenfalls darf nicht unter den Tisch fallen, dass wir uns auch bei der Ausschussassistenz ganz herzlich für die Zuarbeit bedanken. – Vielen Dank!