Anton Kern

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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Alpenanträge kommen von Ihrer Fraktion in regelmäßigen Abständen. Alle drei Anträge sind in den Ausschüssen abgelehnt worden.
Aber es stimmt halt leider so. Ihrem Antrag, „Gefahrenzonenpläne für Georisikogebiete“ zu erstellen, werden wir nicht zustimmen. Für die Bauleitplanung in Risikogebieten ist gewährleistet, dass diese Gebiete von der Bebauung freigehalten werden. Die Kommunen und die Fachbehörden haben bei der Bauleitplanung alle Möglichkeiten und Einfl ussnahme. Die Stellungnahmen der Fachbehörden – Wasserwirtschaftsamt, Landesamt für Umwelt – LfU – können in die Planungen eingespeist werden.
Mit den neuartigen Gefahrenhinweiskarten über Steinschläge, Murenabgänge usw. ist im LfU eine Informationsquelle eingerichtet worden, die sagt, wo die Gefahrenquellen in den Alpen liegen.
Mein Fazit: Die vorhandenen Möglichkeiten reichen aus. Unsere Gemeinden gehen verantwortungsbewusst damit um. Unsere Bürger kann man damit schützen, und sie sind geschützt. Wir schonen unsere Natur. Alles Weitere ist ein sinnloses Aufblähen von Bürokratie und Verwaltung. Die aktuellen Gefahrensituationen, die Sie angeschnitten haben, sehe ich eigentlich nicht so. Wenn Sie zum Beispiel den Götschen in meinem Landkreis nennen, fi nde ich da nichts. Man kann das ohne Georisikopläne genauso regeln. Wir können Bebauung, die vorhanden ist, nicht beseitigen. Da hilft uns kein Nachtragsplan. Die gegenwärtige Rechtslage reicht aus.
An den Wildbächen haben wir jetzt die Möglichkeit, sogenannte Gefahrenzonen auszuweisen. Das ist ähnlich wie bei einem Überschwemmungsgebiet. Der Gesetzentwurf ist gerade in der Ressortanhörung. Ich denke, wir haben alle Möglichkeiten, dass wir da gut vorwärts kommen.
Beim Antrag „Keine Erweiterung von Freizeiteinrichtungen …“ liegt, meine ich, die Messlatte sehr hoch. Für Rodungen im Bergwald ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Ihren Bestrebungen, grundsätzlich keine Ausnahmen zuzulassen, werden wir nicht zustimmen. Das ist für uns nicht machbar. Ich denke, es geht dann so weit, dass wir keine Infrastrukturmaßnahmen mehr durchführen können. Der hohe Stellenwert des Wintersports in den bayerischen Skigebieten muss uns wichtig sein; er ist ein wichtiges Standbein und für die Regionen im Berggebiet überlebensnotwendig. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.
Zum dritten Antrag – „Staatliche Förderung nur für naturverträgliche Tourismusprojekte“ – ist zu sagen: Ich denke, gerade in unseren herrlichen Landschaften in Bayern setzen wir primär auf naturnahen, umweltverträglichen Tourismus. Eine staatliche Förderung von Tourismusprojekten ist nur möglich, wenn das umweltverträglich erfolgt. Ich glaube, da haben wir Ihrem Antrag voll Rechnung getragen. Die Kommunen können nur gefördert werden, wenn den Belangen des Umweltschutzes, der Raumordnung und der Landesplanung Rechnung getragen wird.
Wir müssen darauf achten, dass wir unseren Wintersportorten und unseren Berggebieten diese Einnahmequelle nicht vermiesen. Wir sind mit unseren Wintersportorten in Bayern gut aufgestellt und müssen natürlich auch bei den Rahmenbedingungen mit unseren Konkurrenten mithalten können. Wenn wir da weitere Maßnahmen in Gang setzen, verhilft das dazu, dass sich unsere Betriebe entsprechend positionieren können. Es verhindert Kaufkraftabfl uss und schafft qualifi zierte Arbeitsplätze, wenn wir das erhalten.
Ich glaube, das verhindert ein Ausbluten unserer Bergregionen.
Wir müssen doch unsere Tourismuswirtschaft stärken. Wir sollten nicht blockieren. Ihre Maßnahmen, ihre Forderungen nehmen der Tourismuswirtschaft wirklich jede Entwicklungschance. Wir sollten nicht blockieren, sondern weiterentwickeln im Rahmen der Vorgaben der Alpenkonvention. Das ist unsere Maßgabe, und dafür stehen wir. Darum lehnen wir Ihre drei Anträge ab.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Auseinandersetzung über den Nationalpark Bayerischer Wald zieht sich schon über viele Jahre hinweg. Die Situation ist festgefahren. Die Diskussion ist emotional und konzentriert sich auf die Borkenkäferbekämpfung. Die drei Petitionen wurden schon angesprochen; da befi nden wir uns in Konsens mit der Opposition. Im Falle der Petition Lindberg haben wir eine grundsätzlich andere Sichtweise.
Wir wollen auf keinen Fall das Europadiplom gefährden. Wir wollen auch nicht die Entwicklung behindern. Die Bevölkerung steht hinter dem Nationalpark – das haben wir gehört –, und die Region braucht den Nationalpark auch. Wir wollen die Beteiligten vor Ort zu Betroffenen machen. Wir wollen mit unserem Vorschlag mehr Akzeptanz erreichen. Wir wollen die Sorgen der Bürger ernst nehmen. Die Gemeinde Lindberg ist Hauptbetroffener: 90 % der Naturzonenerweiterung liegt im Gemeindegebiet Lindberg. Wir müssen den Bürgern einfach erklären, dass die Politik alles tut, um den Privatwald zu schützen, und dass man dafür politisch alles unternimmt.
Bei der Ausweisung war eine Zweidrittelmehrheit im kommunalen Beirat notwendig. Wir schlagen – und wir bleiben bei unserem Votum –, einen Beschluss gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung vor, sodass eine Ausweisung nur bei einem einstimmigen Beschluss des Kommunalbeirats möglich ist. In der Vergangenheit war immer eine hundertprozentige Zustimmung vorhanden. Das richtet sich nicht gegen den Leiter des Nationalparks, sondern das dient vielmehr dazu, ihm eine Brücke zu bauen, damit er seine Kommunen auf den Weg bringt. Er kann vielleicht um Zustimmung werben und Zustimmung bekommen. Herr Hallitzky, das ist kein Blockaderecht. Damit ist nicht jegliche Ausweisung von Naturzonen blockiert. Uns stehen alle Wege offen. Jetzt liegt es am Nationalparkleiter Sinner und am Kommunalbeirat, die richtigen Wege zu gehen. Nach unserer Auffassung ist das mit einem Beschluss gemäß § 80 Nummer 4 einschließlich der Maßgabe möglich.
Soviel von meiner Seite. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN darf ich Folgendes feststellen: Der Trinkwasserschutz wird bei uns sehr ernst genommen. Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir werden alles unternehmen und jegliche Vorsorge treffen, damit Trinkwasser auch in Zukunft in bester Qualität und in ausreichender Menge dauerhaft gefördert und der Bedarf an unbelastetem Trinkwasser sichergestellt werden kann. Neben der Vorsorge werden wir auch weiterhin intensive Kontrollen durchführen. Dabei sind wir auf einem guten Weg. Langfristig ist die Belastung rückläufi g. Ich möchte dies anhand einiger Zahlen aufzeigen.
Frau Paulig, Sie haben die Zahlen schon genannt. Man darf dabei aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Im Berichtsjahr 2003 wurden die Grenzwerte von 117 Betrieben überschritten. Die Statistik reicht von 1999 bis 2003. Wenn man die Zahlen vergleicht, stellt man fest, dass sie rückläufi g sind. In den Jahren 2001 bis 2003 kam es allerdings zu kleineren Überschreitungen. Die Ursache dafür liegt bei dem Pfl anzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Diclobenil, welches im Schwäbischen eingesetzt worden ist. Dieses Mittel wurde bei der Grünlandwirtschaft zur Ampferbekämpfung eingesetzt, ebenso für den Obst- und Gemüsebau. Während im Jahr 2002 eine Überschreitung festgestellt wurde, waren es 2003 schon 26 Überschreitungen. Im Wesentlichen hat sich das im Regierungsbezirk Schwaben abgespielt. Der Wirkstoff Diclobenil ist seit 2003 verboten. Wir haben von ihm sicher keine weitere Belastung zu erwarten.
Der größte Teil der Pfl anzenschutzmittelüberschreitungen ist noch immer auf das so genannte Atrazin zurückzuführen. Seit 1990 ist Atrazin verboten. Die Belastung ist rückläufi g, doch das ist regional unterschiedlich. Bis auf Schwaben ist überall Atrazin der Hauptbestandteil bei Rückständen von Pfl anzenschutzmitteln.
Bitte.
Ich glaube nicht, dass das von den Landwirten angewendet wurde. Wenn sie es aber getan haben, gehören sie zur Rechenschaft gezogen.
Ich denke, nachdem das Mittel seit 14 Jahren bei uns verboten und auch nicht mehr im Handel ist, ist Atrazin nicht angewendet worden.
Nun weiter zum Antrag der GRÜNEN. Sie beklagen, für Anwender sollten regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden. Die Fortbildungsveranstaltungen werden in ausreichender Menge angeboten, und sie werden von den Bauern und den Anwendern sehr gerne angenommen.
Ich darf Ihnen ein paar Beispiele aufzählen.
Zu nennen sind die so genannten Pfl anzenschutztagungen. Dort erfährt man aktuelle Meldungen über neue Pfl anzenschutzmittel und über deren Anwendung und Einsatzmöglichkeiten. Zu nennen sind auch Beratung und Schulung durch das Amt für Landwirtschaft, unsere staatliche Beratung. Es gibt Infomaterial, es gibt Internetangebote, es gibt Broschüren, es gibt Warndiensthinweise, es gibt Fachzeitschriften. Sie können sicher sein: Alles, was es an Informationen gibt, wird verwendet.
Personen, die den Pfl anzenschutzeinsatz vornehmen, brauchen den so genannten Sachkundenachweis: Sie müssen einen Lehrgang machen, eine Prüfung bestehen. Dann sind sie sachkundig, haben den Führerschein für den Pfl anzenschutzmitteleinsatz.
Nun zur Ausbringungstechnik. Sie geben weiter vor: Keine Prüfplaketten für Pfl anzenschutzgeräte ohne Wassertank. Spritzen ohne Wassertank gibt es kaum mehr. Bei Neuanschaffungen gibt es überhaupt keine Spritzen ohne Wassertanks mehr. Aber zuständig für die Vorgaben ist Herr Trittin. Gehen Sie doch zu Herrn Trittin. Er soll Ihnen das sagen.
Das Pfl anzenschutzgesetz macht klare Vorgaben für die Spritzen oder für die Geräte, die beim Pfl anzenschutzeinsatz gebraucht werden. Sie müssen zuverlässig funktionieren, Sie müssen genau verteilen und dosieren, damit das Pfl anzenschutzmittel sicher dort abgeladen wird, wo es hin muss.
Sie müssen sicher befüllen, Sie müssen sicher dosieren, und es muss eine völlige und gründliche Entleerung und Reinigung möglich sein, die natürlich auf dem Feld vorgenommen werden muss.
Zur Erteilung der Prüfplakette müssen all diese Dinge gegeben sein. In gewissen zeitlichen Abständen gibt es
den so genannten Spritzen-TÜV. Das ist so ähnlich wie beim Auto: Wenn alle Forderungen erfüllt sind, kommt man durch den TÜV.
Ich denke, unsere Landwirte arbeiten gewissenhaft, und wir brauchen keine Feldspione.
Da könnte man ganz andere Dinge regeln.
Die Forderungen, die Sie gestellt haben, sind erfüllt. Alle Maßnahmen zur Verbesserung sind Gesetz. Das muss man einfach so sagen. Die Spritzmittel, die für die Belastung ursächlich sind, sind mittlerweile verboten.
Die SPD hat sich bei dem Antrag enthalten. Wir lehnen den Antrag ab.