Rudi Fischer

Appearances

16/107 16/125 16/126 16/128 16/138

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Kommu nalen Versorgungsverband und Weiteres enthält die notwen digen Anpassungen an die Rechtssituation sowie die Verschie bung des doppischen Haushaltsabschlusses auf 2025 für die Kommunen, denen die Verschiebung gewährt wurde. Beidem werden wir zustimmen.
Lassen Sie mich aber die Gelegenheit ergreifen, angesichts dieser Vorlage die aktuelle Situation der Kommunalfinanzen zu beleuchten. Im Gegensatz zum Land, für das Frau Sitz mann für 2020 und 2021 über 850 Millionen € Mehreinnah men von den Steuerschätzern unter den Weihnachtsbaum ge legt bekommen hat, haben die Kommunen in der Prognose schlechter abgeschnitten als noch bei der Sonderschätzung im September. Bei der November-Schätzung hat sich das Finanz ministerium um die klare Information, was dies für die Kom munen bedeutet, herumgedrückt. Das macht aber nichts un geschehen.
Im Vergleich zum Bund und den baden-württembergischen Kommunen steht das Land im Moment am besten da, was die Steuerprognosen angeht. Allerdings galt das vor dem be schlossenen Lockdown mit der sich nun wieder eintrübenden Situation.
Bei den Kommunen fallen nicht nur die Steuereinnahmen ge ringer aus; auch mit Blick auf Gebühren aller Art – von den Standesämtern bis zu den Parkhäusern – drohen nun wieder hohe Ausfälle von Einnahmen. Viele Städte und Gemeinden
haben die Steuerhebesätze erhöht oder werden die Steuerhe besätze erhöhen müssen.
Für viele Kommunen ist die Gewerbesteuer die Haupteinnah mequelle. Aber die Gewerbesteuer ist eine undankbare Steu er. Warum ist das so? Na ja, wenn die Wirtschaft brummt, braucht man die Steuerhebesätze nicht zu erhöhen; wenn die Wirtschaft lahmt, sollte man sie nicht erhöhen. Das zeigt das Dilemma, in dem nun manche Gemeinden stecken.
Man muss aus schierer Not und gegen die Vernunft kontra produktive Maßnahmen einleiten. Nicht dass ich die Hilfen des Bundes und die Landeshilfen, die wir hier natürlich un terstützt haben, kleinreden will, aber es ist klar, dass bei wei teren solch starken Einschnitten wie in diesem Jahr im neuen Jahr 2021 ebenfalls über eine Hilfe für die Kommunen disku tiert werden muss.
Eine Verbreiterung der Einnahmemöglichkeiten für die Kom munen erstens durch mehr Steuer- und Gebührenhoheit, zwei tens weniger Vorwegabzug und drittens eine Entflechtung des unübersichtlichen Finanzausgleichs würde ebenfalls zu mehr Klarstellung und Gestaltungsmöglichkeit bei den Kommunal finanzen beitragen.
Blicken wir nach vorn, und lassen Sie uns dieses Thema nach der Coronapandemie für die Zukunft gemeinsam mit den Kommunen angehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen eine frohe, besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr bei bester Gesundheit.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der ersten Lesung und den kurzen Beratungen im Finanzausschuss bleibt das Fazit, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Landes besoldungsgesetz sinnvoll sind und unsere Zustimmung fin den.
Ich bin bereits in der ersten Lesung auf ein paar Punkte ein gegangen. Lassen Sie mich jetzt darüber reden, was Ihnen im wahrsten Sinn des Wortes nicht mehr wert war, für unsere Be amtinnen und Beamten zu tun.
Wahrscheinlich ist noch kein Gesetz so oft vor Gericht ge scheitert wie das grün-rote Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 mit den dort enthaltenen Besoldungs- und Beihilfeverschlech terungen. Es wäre sicherlich ehrlicher gewesen, die ganzen Maßnahmen zurückzunehmen, als sich fortgesetzt von teil weise höchsten Gerichten sagen lassen zu müssen, dass die Art und Weise der damals ausschließlich mit Sparanforderun gen begründeten Grausamkeiten keinem ordentlichen Um gang mit dem Geldbeutel seiner Staatsdiener entsprach – zu mal Ihnen andere Länder auf diesem Weg nicht gefolgt sind. So sind wir mit Beihilfesätzen am untersten Rand und Arbeits zeiten am obersten Rand im Ländervergleich außen vor oder höchstens auf der Ersatzbank, was die Attraktivität des Beam tenstatus in Baden-Württemberg anbelangt.
Wenn man einmal zusammenfasst, was tatsächlich in den letz ten zehn Jahren für die Beamten getan wurde, dann bleibt fest zuhalten: Unter Grün-Rot wurden ihre Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert, unter Grün-Schwarz wurden diese Verschlechterungen aber nahezu ausschließlich unter dem Druck von Gerichten zurückgenommen.
Selbst bei den Tarifabschlüssen hat Ihnen das Verfassungsge richt mit der Vorgabe des Abstandsgebots der untersten Be soldungsgruppe zu den SGB-II-Sätzen, salopp gesagt, Feuer unter dem Hintern gemacht. Das ist auch der Grund dafür, dass wir heute mit diesem Gesetz die Anhebung von A 5 nach A 6 beschließen. Somit haben die Beamten Verbesserungen ihrer Besoldung überwiegend nicht Ihnen, sondern den Ge richten zu verdanken.
Herr Reinhart hat heute Morgen von Fürsorge gesprochen – die fehlt hier.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den nächsten Jah ren werden wir auf allen Ebenen dem Einbruch der Wirt schaftsleistung aufgrund der Pandemie begegnen müssen. Umso wichtiger ist es, die Arbeitsbedingungen in den Berei chen zu verbessern, die vielleicht nicht gleich voll auf den Haushalt durchschlagen. Da geht es z. B. um Lebensarbeits zeiten und um Arbeitszeitkonten. Dazu gibt es einen Satz im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz. Ich zitiere:
Auch in der Wirtschaft bedarf es einer Personalpolitik, die verstärkt auf die Lebensphasen eingeht, beispielswei se mittels Lebensarbeitszeitkonten. Wir werden den An stoß dazu geben, dass entsprechende Modelle entwickelt und erprobt werden.
Dazu ist zu sagen: Lebensarbeitszeitkonten sind in der Wirt schaft schon über Jahrzehnte ein angewendetes Tarifinstru ment. Überlassen Sie diese Themen der Wirtschaft und den Tarifpartnern! Halten Sie sich hier zurück! Es gibt die Tarif autonomie. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, und setzen Sie Ihre Personalpolitik zuerst einmal im eigenen Haus um, bevor Sie andere bekehren wollen.
Allerdings müsste die Realisierung Ihrer Vorhaben etwas zü giger erfolgen. Ich denke da z. B. an das Thema Dienstfahr rad: Von der Idee eines Dienstfahrrads im Herbst 2016 bis zur Realisierung, bis das Rad endlich auf der Straße war, haben Sie beinahe eine Legislaturperiode benötigt,
um dann das Modell umzusetzen, das bereits in der Wirtschaft seit längerer Zeit im Einsatz ist. Aber dafür geht das jetzt mit den E-Bikes schneller, vor allem auf den Radschnellwegen. Da bekommt „Hätte, hätte, Fahrradkette“ eine ganz neue Be deutung.
Als Fazit dieser Legislatur steht für die FDP/DVP: Sie haben viele Chancen verpasst, nicht nur hinsichtlich signifikanter Verbesserungen für unsere Beamtinnen und Beamten – und das bei den höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mein Zeitkonto habe ich nur knapp überschritten.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da ich der Letz te bin, könnte ich eigentlich sagen: „Den Letzten beißen die Hunde“ – wenn ich so in die Runde schaue.
Auf der anderen Seite könnte ich aber auch sagen: Herzlichen Dank, dass ich vor diesem erlesenen Kreis meine Rede halten darf.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbe soldungsgesetzes sowie weiterer Vorschriften ist laut Landes regierung die Umsetzung einer Vielzahl von aufgelaufenen Änderungsbedarfen im Beamten- und Besoldungsrecht. Das stimmt einerseits; andererseits ist dies aber teilweise das Ein geständnis des Scheiterns der aktuellen Regierung wie auch der grün-roten Vorgängerregierung.
Doch. Denn zu weiteren versprochenen Änderungen im Be amtenrecht werden den Partnern dieser Koalition die Kraft und die Zeit fehlen.
Beispiel Lebensarbeitszeitkonten und 40-Stunden-Woche: Die vom Beamtenbund zu Recht geforderte Absenkung der Wo chenarbeitszeit wenigstens auf 40 Stunden findet sich in Ih rem Gesetzesvorhaben wieder nicht;
noch nicht einmal die Lebensarbeitszeitkonten, auf die man die 41. Stunde dann vielleicht draufbuchen könnte, sind hier enthalten. Damit ist das Land Baden-Württemberg weiter Spit zenreiter bei der Arbeitszeit der Beamten. Bei der Aufsto ckung wurde versprochen, dies in besseren Zeiten wieder rückgängig zu machen. Nun sind die besseren Zeiten erst ein mal wieder vorbei, ohne dass dieses Versprechen eingelöst worden wäre.
Beispiel Verschlechterung bei den Beamten durch das grünrote Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014: Dieser Katalog des Grauens, den die grün-rote Vorgängerregierung damals ver abschiedet hatte, musste auf Druck von Gerichten ja teilwei se schon wieder einkassiert und teuer ausgeglichen werden.
Die Draufsattelung bei der abgesenkten Eingangsbesoldung und nun die willkürlich abgesenkte Schwelle bei der Zuver dienstgrenze für Ehe- und Lebenspartner auf 10 000 €: Im Be schluss des Gerichts kommt das Unverständnis über die da malige Missachtung einfachster Grundsätze im Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Beamtinnen und Beamten zum Ausdruck. Einfach kürzen, weil es halt nötig erscheint – so kann und darf das Land mit seinen Beamtinnen und Beamten nicht umgehen.
Sie haben dies und die weitere angegriffene Berechnungs grundlage nun korrigiert und ebenso die Steigerung auf 20 000 € ins Gesetz geschrieben. Dem werden wir natürlich zustimmen.
Nun zu diesem Gesetzentwurf. Sie schaffen das Eingangsamt A 5 ab – was zu begrüßen ist, da mit diesem Einstiegsgehalt hier in den Ballungszentren eine Familie nicht mehr zu ver sorgen ist. Was hier wie eine Großzügigkeit daherkommt, ist aber in Wahrheit ebenfalls Gerichtsentscheidungen geschul det. Diese zwingen, den Abstand von der Besoldung eines Staatsdieners zur Sozialhilfe einzuhalten. – Darüber möchte ich nicht noch weiter nachdenken. Das geht gar nicht.
Der Beamtenbund hat hier mit dem Färber-Gutachten nach gewiesen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Sie lö sen das nun über diesen Weg, den wir mitgehen.
Ebenso unterstützen wir die Anhebung der Besoldung für Schulleitungen und Konrektoren, auch wenn das zahlenmä ßig ein großer Batzen ist. Die zugrunde liegende Erkenntnis, dass eine Schule ein komplizierter Organisationsbetrieb ist, der nicht so nebenbei erledigt werden kann, ist folgerichtig und kommt endlich in der schulischen Realität an.
Der Staat mag von Voraussetzungen leben, die er nicht selbst herstellen kann – was ein Stück weit auch auf die Opferbe reitschaft seiner Bediensteten zutrifft. Allerdings hat man sich im schulischen Alltag zu sehr darauf ausgeruht. Die Folgen kennen wir alle: Lehrermangel, Schulleitermangel, Konrek torenmangel. Warten wir ab, was die nun vorgeschlagenen Maßnahmen erreichen können.
Für eine leistungsfähige Verwaltung benötigen wir nicht nur motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch ei ne Ausstattung auf der Höhe der Zeit. Ist diese gegeben, kön nen wir auch leichter die von mir genannten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen umsetzen.
Weitere Punkte werden wir dann nach der Sommerpause im Ausschuss diskutieren.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe noch sieben Minuten.
Noch sieben Sekunden. – Ich bedanke mich für die letzten zwölf Monate. Ich bin jetzt zwölf Monate im Landtag. Ich be danke mich für die Unterstützung, für das Verständnis, Herr Stickelberger, dass ich in manchen Ausschusssitzungen viel leicht über das Ziel hinausschieße oder Fragen stelle, wo sie nicht hingehören. Ich denke aber: Auch das bekomme ich noch in den Griff.
Ab September haben wir dann wieder Gelegenheit, diese Din ge dann in Zusammenarbeit gemeinsam richtigzustellen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach der ersten Lesung am 25. Juni und der Beratung in den Ausschüssen diskutieren wir heute nun in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf, der die Anliegen des Volksantrags in Gesetzesform gießen soll. Dieser Gesetzentwurf weist allerdings noch Änderungsbedarf auf.
Wir vermissen z. B. die Balance zwischen den berechtigten Interessen des Artenschutzes und der Ertragssicherheit. Wir möchten landwirtschaftlichen Betrieben eine realistische, wirt schaftliche Anwendung ermöglichen.
Wir benötigen die Förderung von technischen Innovationen und den Einsatz neuer Methoden – je früher, desto besser.
Denn für die Landwirtschaft sind zwei zentrale Punkte beson ders hervorzuheben: zum einen die geplante Ausweitung des Ökolandbaus – § 17 a des Landwirtschafts- und Landeskul turgesetzes –, zum anderen die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln – § 17 b. Aus diesem Grund liegt Ih nen heute ein Änderungsantrag meiner Fraktion vor. Denn der Gesetzentwurf der Landesregierung nimmt nach wie vor ein seitige Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft vor. Es kann keineswegs von einer Aussöhnung zwischen Land wirtschaft und Naturschutz gesprochen werden, wie von der Landesregierung behauptet wird. Denn die Ursachen für das Artensterben sind wesentlich vielfältiger und komplexer, und deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie an zugehen.
Der Volksantrag hat überzeugend dargelegt, wie ein gerech ter Interessenausgleich aller Akteure gelingen kann. Dieses Gesetz betrifft über 33 000 landwirtschaftliche Unternehmen. Die meisten davon sind Familienunternehmen, die bisher sehr erfolgreich gewirtschaftet haben. Für manche stellt sich die Frage, ob die Tradition der Hofübergabe an die nächste Ge neration fortgeführt werden kann. Somit steht aber nicht nur die Hofübergabe auf dem Spiel. Vielmehr werden sich über kurz oder lang auch die bäuerlichen Strukturen im ländlichen Raum verändern.
Der Strukturwandel wird sich also weiter fortsetzen.
Leider orientiert sich die Landesregierung zu wenig daran und hält an kontraproduktiven Ideen fest. In der Beschlussvorla ge von Grünen und CDU steht aber, dass sich diese Anliegen erledigt haben. Wenn man die Auswirkungen des Gesetzes auf die Landwirte in den Blick nimmt, erkennt man jedoch: Dies ist keineswegs der Fall.
Die Landesregierung hat sich mit dem neuen § 17 a des Land wirtschafts- und Landeskulturgesetzes vorgenommen, den Ökolandbau zu stärken, was man zunächst als tragbar anse
hen könnte. In diesem Paragrafen geben Sie als Zielvorgabe vor, dass bis zum Jahr 2030 30 bis 40 % der landwirtschaft lich genutzten Flächen im Land nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden sollen.
In den Stellungnahmen der Bauernverbände wird die Förde rung des Absatzes und der Vermarktung von Bioprodukten als essenziell für die Zielerreichung betont. In der Anhörung zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in BadenWürttemberg“ am 17. Juni stellten die Experten klar, dass es vor allem der Fairness in der gesamten Wertschöpfungskette und der Selbstregulierung durch Marktpartner bedarf.
Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass erst ein höher sub ventionierter Ökolandbau wirtschaftlich ist. Denn im Öko landbau haben wir einen bis zu 40-prozentigen Minderertrag. Der Marktdruck bei einer politisch forcierten Steigerung des Anteils des ökologischen Landbaus wird absehbar zu einem Preisverfall führen – siehe Beispiel Österreich. Es ist aber si cherzustellen, dass marktwirtschaftliche Mechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden. Deshalb sollte im Gesetzeswort laut auf eine konkretisierte Staatszielbestimmung verzichtet werden. Das ist der erste wesentliche Aspekt, dem unser Än derungsantrag zu § 17 a geschuldet ist.
In § 17 b befindet sich der nächste Stolperstein für unsere Landwirte. Die geplante Staatszielbestimmung, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 bis 50 % zu redu zieren, muss aus unserer Sicht umformuliert werden. In der Anhörung zum Volksantrag wurde deutlich, dass man weder eine konkrete Zeitachse noch ein genaues Potenzial für die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln festle gen kann. Es ist eben nicht konkret absehbar, welche Dyna mik eine Reduktionsstrategie mittelfristig haben kann. Daher muss die konkret bezifferte Zielbestimmung aus unserer Sicht der Formulierung weichen, die wir ebenfalls in unserem Än derungsantrag vorschlagen.
Wir alle wissen aber auch, dass die Begründung eines Gesetz entwurfs nicht in den Gesetzestext übergeht und die vermeint liche Klarheit in dieser Frage mit dem heutigen Beschluss des Gesetzes verloren gehen würde. Wir wollen eine Klarstellung im Gesetz, um auszuschließen, dass Fehlinterpretationen zu Rechtsunsicherheit führen.
Wir brauchen eine Strategie zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die man gemeinsam mit den Landwirten entwickeln kann.
Wir können dieses Gesetz nur dann mittragen, wenn diese Stolpersteine abgeräumt sind. Wir freuen uns auf Ihre Zustim mung zu unserem Änderungsantrag, ohne die wir dem Gesetz nicht zustimmen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegin nen und Kollegen! Wer so wie ich als Neuling auf diese Haus haltsberatungen schaut, ist erst einmal verwundert. 1,35 Mil liarden € Mehrausgaben hat die Finanzministerin den Kolle gen zugestanden, und im Finanzausschuss sind jetzt nochmals 1 Milliarde € dazugekommen. Dazu kommen knapp 300 Stel len zusätzlich zu den bereits im Haushaltsplan enthaltenen 2 852 neuen Stellen. Damit belasten die Personalausgaben weiterhin den Landeshaushalt überproportional – dies seit Jahrzehnten. Seit 2017, dem ersten eigenen Haushalt von Grün-Schwarz, sind über 11 000 Stellen dazugekommen. Auf unsere bereits im Finanzausschuss geäußerte Kritik kam von Regierungsseite die Antwort: Die steigenden Aufgaben bedin gen auch ein Anwachsen des Personals. Das ist in der Folge sicher sehr wichtig. Aber warum steigen denn die Aufgaben?
Sie steigen u. a. deshalb, weil die Regierungsparteien hinter jedes Problem am liebsten ein Landesprogramm mit mindes tens einem Landesbeamten stellen würden.
Denn nur eine staatliche Lösung ist bei Ihnen eine gute Lö sung, und natürlich ist für Prestigeprojekte das Beste gerade gut genug. Ich meine z. B. den Nationalpark Nordschwarz wald, der nicht nur doppelt so viel kostet wie veranschlagt, sondern auch bei den Personalstellen deutlich über dem Plan liegt. Die Besucher allerdings liegen deutlich unter Plan. Wenn das so weitergeht, dann haben wir bald einen Betreuungs schlüssel, den wir uns auch beim Klassenteiler an unseren Schulen wünschen.
Auch beim Bau geben Sie reichlich Gas. Der Rechnungshof hat moniert, dass Großprojekte ohne verbindliche Kosten obergrenze ausgeschrieben und vergeben werden – natürlich mit der Folge, dass die Kosten steigen. Die starke Baukon junktur bedingt wenig Auswahl bei den Handwerkern mit ent sprechend hohen Kosten. Durch die implizite Schuldentilgung heizt das Land die Baukonjunktur noch zusätzlich an. Fast 4 Milliarden € müssen bis zum Jahresende vergeben werden, bevor dieses Konstrukt der Schuldenbremse zum Opfer fällt. Der Staat tritt damit prozyklisch auf. Zusätzlich braucht er noch mehr Personal beim Landesamt für Vermögen und Bau, um die Maßnahmen zu planen und zu verwalten. Über 300 Mehrstellen gab es hier seit 2015.
Neben den erwähnten Neustellen haben wir auch eine riesige Menge von Stellenhebungen im Haushalt. Nach außen stellen Sie gern die Anhebung von A 5 nach A 6 und von A 6 nach A 7 dar – wichtig für Beamtinnen und Beamte in den teuren Ballungsgebieten. Aber die massiven Stellenhebungen in den
Ministerien lassen Sie lieber unerwähnt. Auch diese Hebun gen sind dauerhafte Mehrausgaben für unsere zukünftigen Haushalte.
Abschließend bleibt bei mir der Eindruck, dass Sie die not wendige Aufgabenkritik angesichts stark steigender Haushal te nicht nur nicht angehen, sondern im Gegenteil den Kom petenzzuwachs der staatlichen Stellen auch noch beschleuni gen. Das ist nicht nur teuer, sondern befördert auch die Hal tung eines Teils der Bevölkerung, dass man selbst für nichts, der Staat aber für fast alles verantwortlich sein soll. Dieser Haltung werden wir Freien Demokraten immer entgegentre ten.
Jetzt habe ich allerdings ein bisschen Gas gegeben und habe nun noch eine ganz persönliche Anmerkung.
Zum Abschluss der Haushaltsberatungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlaube ich mir als Parlamentsneuling mit Blick aus der Wirtschaft und als jemand mit langjähriger beruflicher Erfahrung, der es gewohnt war, zielgerichtet und mit Effizi enz zu arbeiten, folgende Anmerkungen. Dabei bitte ich Sie, auch bei mir nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Sie erinnern sich bestimmt.
Angesichts der drohenden Gefährdung von Arbeitsplätzen und der damit einhergehenden Verunsicherung von Beschäftigten und Unternehmen sollten wir mit wenig konkreten Begriffen vorsichtiger umgehen. Das gilt z. B. für das Schlagwort „star kes Land“. Meinen Sie damit die finanzielle Stärke oder die Stärke der Menschen, die, obwohl Fahrverbote bestehen und es im öffentlichen Nahverkehr teilweise zu Ausfällen kommt, pünktlich zu ihren Arbeitsplätzen gelangen und durch ihre Ar beit jeden Monat pünktlich ihre Steuern zahlen, über die wir heute und in den letzten Tagen diskutieren?
Welchen Transformationsprozess meinen Sie?
Meinen Sie den Strukturumbau oder gar den Strukturbruch, den in der Industrie oder den in der Landwirtschaft? Haupt sache, es wird „transformiert“, und dies nachhaltig. Dennoch hege ich die Hoffnung, dass das eine oder andere realisiert wird – vielleicht nicht gleich und nicht sofort.
Ich denke, ich habe verstanden. Ich übe mich in Geduld und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ih nen.
Das musste zum Abschluss meiner ersten Rede einfach gesagt sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.