Renate Götting
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Fußballweltmeisterschaft 2006 wird die Welt zu Gast in Deutschland und auch in Baden-Württemberg sein. Dies ist ein denkwürdiges Ereignis, auf das wir uns alle freuen und auch freuen sollten. Viele fragen sich daher, warum ein solches Ereignis mit einem negativen Thema wie Zwangsprostitution und Menschenhandel überhaupt in Verbindung gebracht wird. Die Antwort darauf ist einfach: Erfahrungsgemäß steigt bei großen Sportveranstaltungen wie zuletzt bei den Olympischen Spielen in Athen
die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen sprunghaft an. Diese steigende Nachfrage wird zur Fußball-WM 2006 nach Schätzungen des Deutschen Städtetags – von dort habe auch ich die Zahlen – dazu führen, dass wirklich 30 000 bis 40 000 Zwangsprostituierte vor allem aus osteuropäischen Ländern nach Deutschland eingeschleust werden.
Wenn Frauen diese Dienstleistung freiwillig erbringen, besteht kein Handlungsbedarf. Wir wollen auch nicht den moralischen Zeigefinger gegenüber den Männern erheben, die diese Dienste dann in Anspruch nehmen. Aber dort, wo Frauen zur Prostitution gezwungen werden, dürfen wir nicht wegsehen.
Zwangsprostitution ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und für die betroffenen Frauen eine Lebenssituation, die sie schwerstens traumatisiert und ihnen kaum noch eine Chance auf ein normales Leben lässt – sofern sie dieser Situation überhaupt noch entrinnen können.
Wir begrüßen und unterstützen daher die Initiativen auf Bundes- und Landesebene ausdrücklich, weil damit Zwangsprostitution und Menschenhandel in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt werden.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen die Dimension von Zwangsprostitution und Menschenhandel noch etwas verdeutlichen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen werden allein in Europa Jahr für Jahr rund 500 000 Mädchen und Frauen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Mit Zwangsprostitution wird ein Umsatz von jährlich etwa 10 Milliarden € gemacht – ein lukratives Geschäft, das Jahr für Jahr expandiert und mit einem relativ geringen Risiko für die Täter verbunden ist.
Den verschleppten Frauen wird der Pass abgenommen; sie werden durch Schläge, Vergewaltigungen und Drogen gefügig gemacht. Diese Frauen schweigen aus Angst um ihr eigenes Leben, um das Leben ihrer Kinder und Familien in ihren Heimatländern. Diese Mauer des Schweigens und der Angst gilt es zu durchbrechen, und zwar an der Stelle, wo ein unmittelbarer Kontakt besteht. Diesen Kontakt gibt es nun einmal bei den Kunden. Die Intention der Initiative gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ist es, Männer für eine Zwangssituation, in der sich eine Frau befindet, zu sensibilisieren und ihnen Mut zu machen, den Frauen zu helfen, anstatt die Notlage, in der sich die Frau befindet, zu ignorieren oder gar auszunutzen.
Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Zwangsprostitution mit mehr Erfolg als bisher zu bekämpfen. Männer, welche die Dienste einer zur Prostitution gezwungenen Frau in Anspruch nehmen, tragen nicht nur zum Profit der Täter bei, sondern insbesondere und vor allem zum Schaden der Opfer. Die Darstellung, welche menschlichen Tragödien und Erniedrigungen mit Zwangsprostitution verbunden sind, veranlasst vielleicht und hoffentlich einige dieser Männer zum Nachdenken und zum Handeln.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch das Chancengleichheitsgesetz werden die Chancen für Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg und die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter unterstützt und gefördert.
Um an ein Ziel zu kommen, muss man sich auf den Weg machen. Ich bin der Meinung, dass wir auf einem guten Weg sind. Dies belegt auch der zweite Bilanzbericht der Landesregierung zum Landesgleichstellungsgesetz. Die vorgelegten Zahlen zeigen ganz deutlich, dass der Frauenanteil im öffentlichen Dienst, gerade auch im gehobenen und höheren Dienst, kontinuierlich gestiegen ist. Dies ist erfreulich, wenn auch eine gleiche Teilhabe an Führungspositionen noch nicht erreicht ist.
Vor allem dort, wo es ein Defizit an Frauen in Führungspositionen gibt, müssen – da sind wir uns alle einig – Frauen auch in Zukunft weiter gefördert werden. Das Chancengleichheitsgesetz bietet hierfür die rechtliche Grundlage.
Auch und gerade – und das ist uns besonders wichtig – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ist ein zentrales Anliegen des Gesetzes, dem durch verbesserte Rahmenbedingungen für Mütter und Väter, etwa durch Teilzeit- und Telearbeitsplätze, Rechnung getragen
wird. So wird ermöglicht, Familie und Beruf zu verbinden, ohne einen Karriereknick hinnehmen zu müssen.
Gerade auch Männern bietet dieses Gesetz die Chance, sich mehr in die Familie einzubringen und am Heranwachsen der eigenen Kinder teilzuhaben. Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer ist im Erhebungszeitraum des Bilanzberichts um 25 % gestiegen. Ich finde, das ist eine erfreuliche Entwicklung. Das Gesetz ermöglicht Frauen und Männern eine Lebensplanung, in der die Familie und die berufliche Weiterentwicklung gleichermaßen ihren Platz haben. Dazu trägt bei, dass Teilzeitbeschäftigten die gleichen Aufstiegschancen wie Vollzeitbeschäftigten eingeräumt werden. Meine Damen und Herren, das halte ich für extrem wichtig. Wir sind auch dabei, das durchzuziehen.
Die Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, gleiche berufliche Chancen für Männer und Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sind Ziele, die durch das neue Chancengleichheitsgesetz gefördert und vorangetrieben werden. Es bildet eine gute Basis, um diese bedeutenden gesellschaftspolitischen und frauenpolitischen Forderungen zu realisieren.
Die FDP/DVP-Fraktion stimmt dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf daher zu.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht eine intensive und gute Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen, und die FDP/DVP möchte den Tierschutz natürlich weiter voranbringen. Dazu gehört aber in allererster Linie, beim Bund,
bei der EU und den anderen Ländern auf einheitliche Standards zu drängen.
Auf einzelne Punkte, über die wir bereits bei der Ersten Beratung und im Ausschuss gesprochen haben, möchte ich nicht weiter eingehen. Ich schließe mich da Herrn Kollegen Müller an. Klar ist aber: Die Einführung einer Verbandsklage nur in Baden-Württemberg macht keinen Sinn. Aber auch auf Bundesebene, für die der Bundesgesetzgeber zuständig wäre und wo in den letzten sieben Jahren gar nichts passiert ist, zeigt sich, dass es weder dort noch in den anderen Ländern
den Willen gibt, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Auch in Schleswig-Holstein wurde der Gesetzentwurf schließlich nicht weiterverfolgt. Nun wird dieser Stoff von den Grünen in den anderen Bundesländern wieder aufgearbeitet.
Außerdem hat ein Verbandsklagerecht keine Präventionswirkung, und das Ziel der Klage wären, im Gegensatz zum Verbandsklagerecht im Naturschutz, nur Einzelfallentscheidungen.
Anders als die Grünen befürworte ich die Ausführungen von Herrn Minister Hauk im Ausschuss ausdrücklich, dass die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklagemöglichkeit eine starke Erhöhung der Beteiligung der klageberechtigten Tierschutzverbände darstellen und voraussetzen würde.
Dies wäre – darüber sind wir uns wohl alle einig – mit einem extrem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Wenn nun aber, wie die Grünen meinen, nur wenige Klagen zu befürchten wären, erübrigt sich eigentlich die Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Zudem möchte ich in diesem Zusammenhang abschließend darauf hinweisen, dass allein im Bereich der Tierversuche automatisch mit einer Unmenge an Klagen zu rechnen wäre. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt deshalb den Gesetzentwurf ab.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes setzen wir eine positive Entwicklung bei der Förderung der beruflichen Chancen für Frauen und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg fort. Der kürzlich vorgelegte zweite Bilanzbericht der Landesregierung zum Landesgleichberechti
gungsgesetz belegt dies anhand der vorgelegten Zahlen. Zur Verdeutlichung darf ich einmal drei wesentliche Bereiche herausgreifen, die die Entwicklung der beruflichen Situation weiblicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst des Landes im Berichtszeitraum 2000 bis 2004 beleuchten.
Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in der Landesverwaltung insgesamt ist seit dem Jahr 2000 kontinuierlich von 47,4 % auf 49,5 % im Jahr 2004 gestiegen –, ein Anstieg um 2,1 Prozentpunkte. Der Frauenanteil im gehobenen Dienst beträgt mehr als die Hälfte der Beschäftigtenzahl und lag im Jahr 2004 bei 57,5 % – ein Anstieg um 2,2 Prozentpunkte seit 2002.
Der Frauenanteil im höheren Dienst ist im Berichtszeitraum um 5,4 Prozentpunkte und damit deutlich gestiegen.
Aktuell beträgt der Anteil der Frauen im höheren Dienst 35,2 % – ein positiver Trend auch im höheren Dienst.
Frau Haller-Haid, wenn Sie sagen, Frauen seien zum Beispiel im Wirtschaftsministerium völlig unterrepräsentiert,
dann denken Sie aber auch einmal an das Justizministerium und den ganzen Justizbereich, wo der Frauenanteil enorm gestiegen ist.
Getrübt wird diese durchweg positive Entwicklung – da gebe ich Ihnen Recht – dadurch, dass Frauen in Führungsund Leitungspositionen des höheren Dienstes nach wie vor unterrepräsentiert sind.
Auch diese Tatsache wird durch den Bilanzbericht klargestellt. Es besteht weiter Handlungsbedarf, um mehr Frauen im höheren Dienst in Führungs- und Leitungspositionen zu bringen – auch darin sind wir uns einig. Auch das muss bei all den positiven Trends, die zu verzeichnen sind, gesagt werden.
Ein Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist die Wiederbesetzung von Stellen durch Frauen nach dem Ausscheiden von Bediensteten durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Meine Damen und Herren, in den nächsten zwei Jahren werden in der Landesverwaltung 4 681 Bedienstete in den Ruhestand gehen. Hier bietet sich die Chance, qualifizierte Frauen – an denen es wirklich nicht mangelt – besonders bei der Wiederbesetzung von frei gewordenen Stellen zu berücksichtigen.
Das novellierte Landesgleichberechtigungsgesetz, jetzt Chancengleichheitsgesetz genannt, bietet die rechtliche
Grundlage, um diese Anpassung in den kommenden Jahren zu ermöglichen und die Chancengleichheit zu realisieren.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein weiteres Ziel, das durch das Chancengleichheitsgesetz in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Der Bilanzbericht zeigt auch hier eine deutliche Zunahme bei den Beschäftigtenzahlen insgesamt, wobei die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen um 16 % und die Zahl der teilzeitbeschäftigten Männer sogar um 25 % gestiegen ist. Dies ist eine Tendenz, meine Damen und Herren, die auch ein verändertes Familienverständnis widerspiegelt. Dass sich Männer vermehrt den Familienaufgaben widmen, entspricht auch der Zielsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes in alter und in novellierter Form.
Dieses Ziel wird durch die Vorgabe gefördert, dass Dienststellen ein ausreichendes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen auch bei Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben zu schaffen haben und – das ist das Entscheidende – diesen teilzeitbeschäftigten Bediensteten die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten und Fortbildungschancen einzuräumen sind wie den Vollzeitbeschäftigten.
Dass keine beruflichen Nachteile aus einer Teilzeitbeschäftigung erwachsen, ist sicher eine wichtige Motivation für Männer, sich vermehrt der Familie zu widmen. Für Frauen bedeutet dies, nicht mehr automatisch wegen Familie und Kindern auf einen Aufstieg verzichten zu müssen.
Insgesamt wurden mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz, wie der zweite Bilanzbericht zeigt, entscheidende Weichen gestellt, um für Männer und Frauen gleiche Chancen und Ausgangsbedingungen zu schaffen.
Meine Damen und Herren, das Chancengleichheitsgesetz wird diese positiven Entwicklungen weiter verstärken, sodass wir auf einem guten Weg sind. Manche mögen dieses Gesetz – Sie haben es vorhin auch so genannt – als Gesetz ohne Biss kritisieren. Tatsache aber ist – das belegt der Bilanzbericht –, dass in den vergangenen vier Jahren eine durchweg positive Entwicklung bei der Beschäftigung weiblicher Bediensteter stattgefunden hat.
Wir begrüßen die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes als wichtigen Meilenstein auf dem weiteren Weg der Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Landesverwaltung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Der Tierschutz genießt unbestritten in Deutschland einen hohen Stellenwert“, so steht es im Tierschutzbericht der Bundesregierung. Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Seit 2000 haben wir die verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes in der Landesverfassung, und dies, meine Damen und Herren, auf Druck der FDP/DVPLandtagsfraktion.
Während dieses Thema früheren Regierungen im Land offensichtlich nicht so wichtig war, hat der Tierschutz bei unseren Koalitionsverhandlungen eine angemessene Bedeutung erhalten.
Die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung ist mit vielfältigen Maßnahmen einhergegangen. So haben wir im Bereich der Landwirtschaft, etwa bei der Betriebsförderung oder auch beim MEKA-Programm, wie kein anderes Bundesland die artgerechte Tierhaltung gefördert. Über das
HQZ wurde die Dauer der Schlachtviehtransporte drastisch reduziert.
Baden-Württemberg kontrolliert in diesem Bereich besonders streng. Wir haben die Haltungsbedingungen der Tiere kontinuierlich verbessert, und, meine Damen und Herren, das Land pflegt einen ausgesprochen guten Kontakt zu verschiedenen Tierschutzorganisationen.
An dieser Stelle möchte ich allen im Tierschutz engagierten Personen meinen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen.
Ohne dieses bürgerliche Engagement hätte der Tierschutz in Deutschland nicht einen so hervorragenden Stellenwert.
Meine Damen und Herren, die FDP/DVP will den Tierschutz weiter voranbringen.
Dies gelingt uns aber nur, wenn wir gemeinsam mit den Landesregierungen, dem Bund und der EU auf einheitliche Standards drängen.
Wie Sie wissen – Herr Kollege Müller hat es gerade ausgeführt –, hat das Land Schleswig-Holstein im letzten Jahr unter der damaligen rot-grünen Regierung im Bundesrat den Vorschlag, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzuführen, eingebracht und ist nicht nur an den Stimmen der unionsregierten Länder deutlich gescheitert.
Der von den Grünen jetzt eingebrachte Gesetzentwurf ist nicht geeignet, dem Tierschutz größere Bedeutung zuzumessen
oder ihn auch nur ansatzweise zu verbessern. Zu Recht weist das Ministerium in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf die zahlreichen Mitwirkungsmöglichkeiten der tierschutzrelevanten Interessengruppen hin. Vertreter von Tierschutzverbänden sind im Bund und im Land bereits in einer Vielzahl von Gremien eingebunden.
Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wäre aber nicht nur von der Sache, sondern auch von der praktischen Durchführung her völlig überzogen.
Anders als beim Verbandsklagerecht der Naturschutzverbände, das wir als FDP bundesweit unterstützt haben, sehen
wir doch erhebliche Probleme bei der Auswahl der klageberechtigten Tierschutzverbände. Dies hat die rot-grüne Bundesregierung bei der Einführung der Verbandsklage auf Bundesebene offensichtlich genauso gesehen. Denn sie hat sich bei der Einführung des Verbandsklagerechts zu Recht auf die Naturschutzverbände beschränkt.
Die Frage ist: Welche Tierschutzverbände oder welche Vereine sollen überhaupt klageberechtigt sein, ohne dass irgendwelche Gruppen ausgegrenzt werden? Um ein nur annähernd gerechtes Ergebnis zu erzielen, müssten eine Vielzahl von Klageberechtigten definiert werden. Dies würde den Rahmen des Möglichen sprengen.
Was bedeutet dies für die Gerichte in Baden-Württemberg? Im Gegensatz zu den Grünen, die nur wenige Klagen voraussagen und keine Kosten sehen, befürchten wir doch eine Vielzahl von Klagen und damit eine deutliche Verzögerung von Genehmigungsverfahren und letztlich auch entscheidende wirtschaftliche Verwerfungen im bundesweiten Vergleich.
Folgt man aber den Argumenten der Grünen, die nur wenige Klagen voraussehen, stellt sich mir die Frage nach dem Sinn einer Verbandsklage für Tierschutzverbände. Ziel der Klagen wären – auch das wurde ausgeführt – in der Regel Einzelfallentscheidungen. Anders als bei den Naturschutzverbänden, wo es regelmäßig um generelle Entscheidungen geht, entwickelt das Klagerecht im Tierschutz keine vorbeugende Wirkung. Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf der Grünen ab.
Der Antrag der SPD spricht sich dafür aus, ein Verbandsklagerecht auf Bundesebene einzuführen und dem Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zuzustimmen. Ich denke, wir sollten abwarten, wie sich die neue Regierung von Schleswig-Holstein, in der die SPD vertreten ist, entscheiden wird. Alle Informationen deuten darauf hin, dass die SPD in Schleswig-Holstein
den Gesetzentwurf nicht weiterverfolgen wird. So sollten, denke ich, auch wir hier im Land verfahren.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Mammografie-Screenings, über das wir heute beraten, schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für die flächendeckende Einführung des Mammografie-Screenings in Baden-Württemberg. Frauen im Alter von 50 bis zum Ende des 70. Lebensjahres können dann von einer zentralen Stelle regelmäßig zum MammografieScreening eingeladen werden. Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Einladungen werden durch dieses Gesetz geschaffen.
Ich möchte es hierbei nicht versäumen, dem Landesfrauenrat und den Landfrauen meinen Dank für ihr diesbezügliches übergroßes Engagement auszusprechen.
Wir begrüßen es sehr, dass Frauen durch das Mammografie-Screening eine wirksame Maßnahme zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten werden kann.
Früherkennung rettet Leben. Internationale Studien belegen schon lange den Sinn von Reihenuntersuchungen bei Frauen zur Brustkrebsfrüherkennung. Eine rasche Umsetzung muss nun erfolgen, sodass Frauen diese Chancen auch baldmöglichst nutzen können.
Ein für uns wichtiger Gesichtspunkt der Kostentragung wurde in dieser jetzt vorliegenden Gesetzesfassung umgesetzt. Die Kosten für die Zentrale Stelle zur Umsetzung des Mammografie-Screenings tragen nicht allein die gesetzlichen Krankenkassen, wie das ursprünglich vorgesehen war, sondern auch die privaten Krankenversicherungen haben ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung nun erklärt.
Die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen, wenn auch auf freiwilliger Basis, entlastet die gesetzlichen Krankenversicherungen. Es war nicht einzusehen, dass die Kosten allein von diesen getragen werden. Wer für seine Versicherten einen Nutzen aus der neuen Gesetzesvorschrift zieht, soll sich auch finanziell daran beteiligen.
Das Gesetz in der derzeitigen Fassung sieht vor, dass Frauen im Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres regelmäßig zu Mammografie-Screenings eingeladen werden. Nach unserer Auffassung sollte diese wichtige Maßnahme zur Brustkrebsfrüherkennung bereits jüngeren Frauen zur Verfügung gestellt werden, da bekanntermaßen eine Vielzahl von Frauen vor dem 50. Lebensjahr an Brustkrebs erkranken. Leider verschiebt sich das Erkrankungsalter immer weiter nach unten. Bei jüngeren Frauen ist zunehmend ein aggressiver Verlauf zu verzeichnen.
Schon heute gehört für Frauen ab dem 30. Lebensjahr die Tastuntersuchung beim Frauenarzt zum Katalog der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Die FDP/DVPFraktion unterstützt daher Bestrebungen, bereits jüngere Frauen in das Mammografie-Screening einzubeziehen. Dieser Auffassung der FDP/DVP-Fraktion wurde im Gesetz in der vorliegenden Fassung insofern ebenfalls Rechnung getragen, als es vorsieht, dass die Altersgruppe der einzuladenden Frauen vom Ministerium für Arbeit und Soziales
durch Rechtsverordnung näher bestimmt werden kann. Das heißt, der Adressatenkreis der einzuladenden Frauen kann durch Rechtsverordnung ohne ein weiteres umfassendes Gesetzgebungsverfahren auch auf jüngere Frauen erweitert werden. Frauen zwischen 35 und 50 Jahren können dann in das Mammografie-Screening-Programm einbezogen werden, sofern die Richtlinien der Krebsfrüherkennung entsprechend geändert werden, was vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden muss.
Gerade die Einbeziehung der jungen Frauen in das Mammografie-Screening ist eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Brustkrebsfrüherkennungsrate und damit der Senkung der Brustkrebssterblichkeitsrate in unserem Land.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft ist ein zentrales Element der Zukunftssicherung des Landes. Angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung muss es Ziel der Politik sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Zentrale Handlungsfelder bei der Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft sind deshalb Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Fach- und Führungspositionen, unter anderem durch die Förderung von Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen, zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle und flexible Arbeitsformen, die Unterstützung der Berufsrückkehrer nach der Elternzeit und, wie der Fraktionsvorsitzende schon ausgeführt hat, mehr und flexiblere Kinderbetreuungsmöglichkeiten auch für unter Dreijährige, Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote auch zu Hause während der Familienphase.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Frauenpolitik der FDP, das durch Einseitigkeit geprägte Berufswahlverhalten der Mädchen zu erweitern und ihnen Mut zu machen, auch gewerblich-technische Berufe oder die zukunftsträchtigen ITBerufe zu ergreifen.
Wir unterstützen deshalb entsprechende mädchen- und frauenspezifische Projekte und Modellmaßnahmen im Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.
Meine Damen und Herren, die FDP/DVP hat sich erfolgreich für die weitere Förderung der Kontaktstellen Frau und Beruf eingesetzt. Ein wichtiger Ansatzpunkt der Beratungsstellen ist die frauenspezifische und ganzheitliche Ausrichtung ihrer Arbeit. Durch eine enge Zusammenarbeit der Kontaktstellen mit Betrieben, Wirtschaftsorganisationen, Weiterbildungsträgern, Behörden und Kommunen werden die berufliche Integration und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern erleichtert. Wir werden diese wichtigen Einrichtungen weiterhin und dauerhaft brauchen.
Durch intensive Bemühungen ist es uns gelungen – der Fraktionsvorsitzende hat das bereits ausgeführt –, die landesweite Arbeit von Verbänden wie zum Beispiel Tagesmüttervereinen, Landesfrauenrat, Verband alleinerziehender Mütter und Väter oder Frauenselbsthilfe nach Krebs weiter zu fördern.
Die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen hätten das Überleben dieser Dachverbände, in denen viel ehrenamtliche Arbeit koordiniert und organisiert wird, gefährdet. Die FDP/ DVP ist stolz darauf, dass es uns gelungen ist, diese Kürzungen zurückzunehmen.
Meine Damen und Herren, die 43 Frauen- und Kinderschutzhäuser freier und kommunaler Träger im Land sind weiterhin ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil des Hilfesystems. Sie bieten Frauen und Kindern Schutz vor häuslicher Gewalt in akuten Situationen, die durch einen Platzverweis nicht abgewendet werden können, und unterstützen durch fachkundige Beratung und praktische Lebenshilfen die Betroffenen.
Zum Antrag der Grünen, Drucksache 13/4049-10, die Ansätze auf den Vorjahresstand anzuheben, ist zu sagen, dass der gegenwärtige Haushaltsansatz beim Titel 684 04 genau dem Vorjahres-Ist entspricht. Beim Titel 893 01 liegt der Ansatz deutlich über dem Vorjahr. Da es in diesem Bereich keinen Antragstau gibt, dürfte der Betrag ausreichen. Wir können diesem Antrag deshalb nicht zustimmen. Sollte sich allerdings im Laufe des Jahres herausstellen, dass konkret höherer Bedarf vorhanden ist, müssten im Nachtrag Korrekturen vorgenommen werden.
Danke.