Wolfgang Rückert

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Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Public Private Partnership ist zu einem populären Schlagwort geworden. Weil die immer enger gewordenen Finanzspielräume in den öffentlichen Haushalten – und zwar bei Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen – zu einem dramatischen Problem geworden sind, wird nach Antworten und neuen Wegen gesucht.
Das Land selbst – Sie wissen, dass ich im Finanzministerium in der Verantwortung war – hat in den letzten Jahren im staatlichen Hochbau so genannte PPP-Projekte der ersten Generation durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen haben wir Bauleistung, Baumanagementleistung und Finanzierung durch den privaten Bieter aus einer Hand erbringen lassen. Das Land hat diese Leistung jetzt in 20 Jahresraten zurückzuzahlen.
Wir haben uns bemüht, die wirtschaftlichste Lösung zu suchen, indem wir mit so genannten ABC-Ausschreibungen für Einzelgewerke, Generalunternehmer und private Investoren Angebote angefordert haben. Da war es so, dass sich in der Regel in etwa der Hälfte der Fälle die Investorenangebote als wirtschaftlich günstiger dargestellt haben. Dabei hat sich allerdings herausgestellt, dass der Barwertvorteil nur in einer Spannbreite von bis zu 5 % lag.
Dennoch: Diese eigene Praxis hat uns veranlasst, dann als Land auch im Bundesrat Ja zu dem Gesetzentwurf des Bundes zu sagen.
PPP ist aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Allheilmittel.
Denn wir wissen sehr wohl: Die Schieflage der öffentlichen Haushalte verlangt eine ganze Reihe von Gegenmaßnahmen: Aufgabenabbau, Konzentration auf Kernaufgaben, Bündelung der Kräfte in einer schlagkräftigen Verwaltungsstruktur. Aber wir haben auch über Parteigrenzen hinweg erkannt, dass Zukunftsgestaltung in unserem Gemeinwesen in zunehmendem Maße von der Maxime ausgehen muss: So viel privat wie möglich, so wenig Staat wie nötig.
Aber im Umkehrschluss heißt das auch: Der Einsatz von PPP der ersten und dann erst recht der zweiten Generation bedarf der selbstkritischen Prüfung des Ob und Wie. Maß und Mitte dürfen nicht verlassen werden.
Insbesondere die langfristige Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens darf nicht infrage gestellt werden.
Deswegen bedarf es in jedem Einzelfall der notwendigen Prüfung: Erstens: Ist diese Maßnahme im Vergleich zur klassischen Haushaltsfinanzierung tatsächlich die wirtschaftlichere Lösung? Zweitens – aus meiner Sicht ist das genauso wichtig –: Kann sich das Land oder die Kommune überhaupt die Folgekosten leisten? Angesichts der jahrzehntelangen Zahlungsverpflichtung muss gefragt werden: Kann sie das der nachfolgenden Generation aufladen?
Ich habe im eigenen Verantwortungsbereich folgende Erfahrungen machen können:
Bei der Bauverwaltung des Landes sind wir sehr schnell darauf gekommen, dass sich für diese Spanne der PPPMaßnahmen immer nur sehr wenige Maßnahmen – im Jahr etwa so viel, wie man an einer Hand abzählen kann – anbieten, um auch da künftige Haushalte nicht zu sehr vorzubelasten.
Der Bund hat im Jahr 2004 den Leasingkorridor bei der Hochschulbaufinanzierung wieder geschlossen, um weitere finanzielle Vorbelastungen künftiger Rahmenpläne zu vermeiden.
Ein ganz konkretes Beispiel, das ich erlebt habe, ist: Als Wahlkreisabgeordneter von Leonberg war ich natürlich beglückt, als man entschieden hat, dass der Engelbergbasistunnel privat finanziert wird. Damit konnte begonnen werden, und die Leonberger haben im wahrsten Sinne des Wortes „aufgeatmet“.
Aber Fakt ist eben auch: Wir haben jetzt in der Zwischenzeit den Engelbergbasistunnel, die Umfahrung Freiburg-Ost und den Ausbau der B 30 bei Ravensburg privat vorfinanziert. 60 Millionen € im Jahr werden jetzt von der Bundesquote, die wir jährlich bekommen, um Bundesstraßen zu bauen, vorweg abgezogen. Das ist ein schmerzlicher Sachverhalt, der den Verkehrsminister gar nicht beglückt.
Wenn ich das jetzt auf die Kommunen übertrage, dann beklage ich natürlich auch dort den dramatisch gesunkenen Investitionsspielraum.
Was für das Land gilt, muss auch für die Kommunen gelten, nämlich alternative Finanzierungsformen über die Aktivierung privaten Kapitals einsetzen zu können. Doch auch da gilt: Dieses Instrument taugt nicht zur Gesundung des Haushalts. Wir wissen alle sehr genau, dass die kommunalen Haushalte unter den explodierenden Sozialausgaben leiden
und dass erst, wenn dort die Last weniger wird, auch die Kommunen wieder mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum in ihren Haushalten haben.
Im Blick auf PPP gehe ich davon aus, dass formale landespolitische Hemmnisse für kommunale Hoch- und Tiefbauten im Hinblick auf den KIF und im Hinblick auf Förderrichtlinien nicht bestehen bzw. abgebaut werden können. Aber auch hier gilt: Die langfristig gestaltende Gesamtverantwortung von Stadt und Kreis darf mit PPP nicht eingeschränkt werden.
Es macht aus meiner Sicht auch einen qualitativen Unterschied, ob ich Verwaltungsbauten, Straßen- und Brückenbauten über PPP finanziere, oder ob es Einrichtungen sind, die einer dynamischen Aufgabenveränderung unterliegen. Wenn ich mich da 20, 30 Jahre gebunden habe, habe ich es schwer, wieder darauf zu reagieren.
Für die finanzwirtschaftliche Seite gilt: Die nachhaltige Sicherung der kommunalen Haushalte und damit der kommunalen Selbstverwaltung hat oberste Priorität.
Ich bin mit den Vorrednern einig: Mit PPP ist keine Erweiterung des Kreditrahmens für kommunale Haushalte verbunden. Das bedeutet im Klartext: Nur für Kommunen, die sich diese jährliche Zahlungsverpflichtung, die sich aus einer PPP-Maßnahme ergibt, auch in den Folgejahren leisten und sie aus Haushaltsmitteln finanzieren können, ist PPP eine Alternative.
Hier gilt das lateinische Sprichwort „Respice finem“.
Mein Fazit: Veränderte Verhältnisse zwingen die öffentlichen Hände, Partner in der Privatwirtschaft zu suchen, um eigene Investitionen entweder überhaupt oder vielleicht schneller anpacken zu können. PPP ist ein Schritt in die
richtige Richtung, aber kein Allheilmittel. Wir sagen: Prüfet und gehet diesen Weg, aber bedenket das Ende. PPP ja, aber mit Augenmaß.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung haben wir einvernehmlich auf eine Aussprache verzichtet. Zwischenzeitlich haben wir diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss in Einzelberatung beraten, und nun möchte ich in der zweiten Lesung hier im Plenum für die CDU-Fraktion kurz gefasst die Begründung für unseren Gesetzentwurf vortragen.
Die Landesbank Baden-Württemberg hat sich, wie Sie alle wissen, seit der Fusion 1998/99 sehr erfolgreich entwickelt und in der deutschen Bankenlandschaft hervorragend positioniert. Der neue LBBW-Konzern ist mit seiner Bilanzsumme von über 400 Milliarden € die viertgrößte Bank in Deutschland und die größte und ertragsstärkste Landesbank. Mit dem Rating A+ hat unsere Landesbank das beste Rating aller Landesbanken.
Dies ist Verdienst eines kompetenten Vorstands und engagierter Mitarbeiter, aber auch Verdienst des Verantwortungsbewusstseins der Träger, nämlich des Landes, der Stadt und des Sparkassenverbands.
Wir müssen jetzt feststellen, dass auch für diese erfolgreiche Bank eine neue Zeitrechnung beginnt. Die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute müssen ab Juli 2005 ohne Gewährträgerhaftung und ohne Anstaltslast in der bisherigen Form auskommen. Sie müssen sich neu aufstellen für die Zeit ohne Staatsgarantien. Deswegen war es nur logisch, dass sie näher zusammenrücken und dem Trend zur Bildung größerer Einheiten folgen.
Deswegen brauchen wir jetzt für die Träger – im vorliegenden Fall eben für den Sparkassenverband – vom Gesetzgeber mehr Gestaltungsspielraum und mehr Freiraum, damit er jetzt konkret das ausgehandelte Zusammenrücken von LBBW – also unserer Landesbank – und Landesbank Rheinland-Pfalz mit den Landesbausparkassen zum 1. Januar 2005 rechtskräftig realisieren kann.
Was wurde ausgehandelt? Die Landesbank Rheinland-Pfalz soll Tochterunternehmen der LBBW werden, mit vorheriger Abspaltung der LBS RP.
Träger der Landesbank Rheinland-Pfalz waren bisher der Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz mit 80 % und unsere LBBW mit 20 %. Es ist nun vorgesehen, dass ab 1. Januar 2005 die Landesbank Rheinland-Pfalz als hundertprozentiges Tochterunternehmen in den Konzern der LBBW eingegliedert wird. Im Gegenzug hierzu erhält der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz einen Anteil am Stammkapital der LBBW in Höhe von 4,9 %.
Vorher soll noch die LBS Rheinland-Pfalz von deren Landesbank abgespalten werden. Träger einer selbstständigen Anstalt sind dann zunächst der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz mit 80 % und die LBBW mit einem Anteil von 20 %.
In einem zweiten Schritt – und nur für diesen zweiten Schritt ändern wir nun das Sparkassengesetz – ist vorgesehen, dass die LBBW ihren Stammkapitalanteil an der LBS Rheinland-Pfalz auf den Sparkassenverband Baden-Württemberg überträgt. Im Gegenzug erwirbt die LBBW entsprechend diesem Wert einen Stammkapitalanteil von 6,7 % an der LBS Baden-Württemberg. Bisher ist der Sparkassenverband Baden-Württemberg alleiniger Träger der LBS Baden-Württemberg.
Nun hätte unser Sparkassenverband am liebsten eine Vollfusion der beiden Landesbausparkassen gehabt. Aber so weit ging die Nachbarschaftsliebe der Rheinland-Pfälzer bisher noch nicht.
Wir müssen uns nun eben mit dieser im Augenblick etwas schwierigen Konstruktion zufrieden geben.
Welche Änderungen sind dafür in unserem Sparkassengesetz nötig? Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält nun zwei Öffnungsklauseln im Sparkassengesetz, die die skizzierten Beteiligungen ermöglichen.
Erstens: Dem Sparkassenverband wird das Recht eingeräumt, sich am Kapital öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute mit Sitz außerhalb des Landes zu beteiligen und die Gewährträgerschaft zu übernehmen.
Zweitens: Als weitere Gewährträger der LBS Baden-Württemberg können andere juristische Personen des öffentlichen Rechts – gegebenenfalls auch aus anderen Bundesländern – aufgenommen werden.
Der Gesetzentwurf beschränkt sich bewusst auf diese Änderungen, die notwendig sind, um die dargestellte Neustrukturierung bei den beiden Landesbausparkassen zu ermöglichen. Wir wollen ihn so rechtzeitig Rechtskraft erlangen lassen, dass dann zum 1. Januar 2005, gleichzeitig mit der Eingliederung der Landesbank Rheinland-Pfalz in den LBBW-Konzern, auch die Neuordnung bei den Landesbausparkassen vorgenommen werden kann.
Ich fasse zusammen: Meine Damen und Herren, wir brauchen – ich glaube, da sind wir uns alle einig – gerade in unserem Bundesland, in dem wir einen starken Mittelstand haben, eine starke Landesbank und starke Sparkassen. Sie alle wissen, dass gerade diese Institute in den letzten schwierigen Jahren ihrem öffentlichen Auftrag gerecht geworden sind, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Krediten unter die Arme zu greifen.
Die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP haben deshalb den Gesetzentwurf eingebracht, um Landesbank und Sparkassen die Chance zu geben, im erweiterten Wettbewerb zu bestehen und auf neuer Ebene weiterhin florieren zu können. Ich bitte Sie nun um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.
Herr Drexler, ist Ihnen nicht bekannt, dass der Inhalt der Anfrage des Landrats von Karlsruhe im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss aufgegriffen und erledigt worden ist?
Frau Kollegin, wenn Sie Mitglied des Gemeinderats der Stadt Bietigheim-Bissingen sind, dann kennen Sie sich auch mit der Verschuldung dort aus. Sagen Sie einmal, wie die Verschuldung der Stadt Bietigheim-Bissingen im Vergleich zu der des Landes ist.