Eva Marie Plonske

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Damen und Herren! Mit der Berlin University Alliance haben sich drei große Berliner Universitäten zusammen mit der Charité auf den Weg gemacht, eine neue Vision der Exzellenz und der Zusammenarbeit zu schaffen. „Crossing Boundaries toward an Integrated Research Environment“ – das ist ein Ziel, das auch wir Grüne von Herzen unterstützen können, nicht nur für die exzellente Forschung, aber auch gerade für diese.
Die Körperschaft öffentlichen Rechts, kurz KöR, soll die Berlin University Alliance administrativ unterstützen. Auch, wenn für diese Aufgabe eine solche Körperschaft vielleicht nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, so ist dies der Weg, für den sich die Akteurinnen zusammen mit dem Land entschieden haben; ein Weg, der durch den Wissenschaftsrat über die Exzellenzinitiative gefördert wird. Das wurde oft erwähnt.
Diese Initiative ist für die Wissenschaftslandschaft sowohl ein Segen als auch ein Fluch, das haben nicht nur wir Grüne rauf und runter diskutiert. Es kann auch nicht oft genug erwähnt werden: Studium und Lehre und Forschung sind eine hoheitliche Aufgabe und daher auch gemeinsam zwischen Bund und Ländern auskömmlich zu finanzieren. Auch die Exzellenzstrategie löst nicht die Grundproblematik der Wissenschaftsfinanzierung, auch nicht, wenn sie langfristig angelegt ist.
Aber die Impulse des Bundes haben zuweilen auch etwas Gutes: Sie bringen hier vier hervorragende, selbstbewusste und sehr eigenständige Institutionen zusammen, die allzu lange vor allen Dingen in Konkurrenz gelebt haben. Diese Institutionen machen sich gemeinsam auf den Weg
im vertrauensvollen Zusammenspiel miteinander und mit Land und Bund, die traditionellen Hürden untereinander zu überwinden. Das ist der Kern der KöR und der BUA.
Danke, nein! – Daher gehen wir Grüne diesen Weg mit, auch wenn wir eine andere, schlankere Art der Kooperationsplattform deutlich bevorzugt hätten. Es ist jedoch nicht die Form, es sind der Inhalt und die Funktion, die hier zählen. Diese Funktion kann auch, mit Willen aller Beteiligten, durch eine Körperschaft öffentlichen Rechtes erfüllt werden. In den nächsten Jahren wird sich aber zeigen, ob diese Körperschaft, die wir neben, oder man kann auch sagen: als Brücke zwischen den Universitäten und der Charité gründen, der geeignete Weg zu mehr Kooperation ist oder nicht.
Das möchte ich noch mal betonen: Wenn es um das Überwinden von Grenzen geht, dann darf man sich nicht zu sehr an starre Vorgaben klammern. Es muss immer gemeinsam möglich sein, bestehende Strukturen den Bedürfnissen einer offenen, nicht nur integrierten, sondern auch integrierenden Wissenschaftslandschaft anzupassen und weiterzuentwickeln. Da liegt der Hase im Pfeffer. Wir Grüne haben uns sehr für die deutliche Stärkung der Mitwirkungsrechte der akademischen Gremien bei der KöR eingesetzt, ja. Auch, wenn wir eine echte Mitbestimmung, zum Beispiel in Satzungsfragen, für deutlich besser gehalten hätten, sind mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Mitwirkung, die Transparenz und der Austausch – ganz wichtig – zwischen den Mitgliedern und der KöR mit unseren Änderungsanträgen deutlich klarer und durchlässiger geregelt worden. Jetzt ist es an den Universitätsleitungen und den Senaten, den Austausch und die gemeinsamen Ziele mit Leben zu füllen, die inneren und äußeren Boundaries zu überwinden.
Als grüne Wissenschaftspolitikerin möchte ich aber auch noch das übergeordnete Ziel herausstellen, bei dem wir die Berlin University Alliance nur als einen ersten Schritt sehen, auch mit Blick auf die große BerlHG-Novelle: Die Überwindung von Grenzen und Hürden im Wissenschaftssystem ist nicht nur für die Spitzenforschung notwendig, wir müssen die traditionellen Hürden zwischen allen Institutionen überwinden. Wir brauchen mehr Kooperation und Austausch in der Breite, egal ob zwischen Universitäten, außeruniversitären, freien Instituten oder auch Fachhochschulen. Die Zukunft liegt nicht darin, die Versäulung im Wissenschaftssystem fortzusetzen. Sie liegt in der Teilhabe und in der Kooperation auf allen Ebenen, eben auch für alle in der Wissenschaft Tätigen.
(Martin Trefzer)
In diesem Sinne bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns einen weiteren Schritt machen to cross boundaries! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Werte Damen und Herren! Die heute zu beschließende
Änderung des Berliner Hochschulgesetzes ist vielleicht verhältnismäßig schlank, aber wie wir gehört haben, auch sehr wichtig. Denn die Frage, ob die landeseigenen Wissenschaftsinstitutionen wie die Hochschulen bei der Kooperation untereinander und mit anderen Wissenschaftsinstitutionen Umsatzsteuer zahlen müssen oder eben nicht, wie hier empfohlen, muss gesetzlich geregelt werden, auf einem gewissen Komplexitätsgrad, wie er gerade angemerkt wurde, um die Wissenschaftslandschaft weiter zu fördern, anstatt sie mit zusätzlichen Kosten zu belegen. Damit sind wir in Berlin nicht allein, dieser Prozess beschäftigt alle Bundesländer und ist, ehrlich gesagt, gar nicht so aufregenswürdig. Deshalb sind wir uns in diesem Hause auch fraktionsübergreifend verhältnismäßig einig, vielleicht mit Ausnahme unseres Ausschussvorsitzenden und der AfD.
Das zeigt eines: Ganz unabhängig von der aktuellen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie, die unsere Hochschulen und Wissenschaftslandschaft hart getroffen haben, und auch die wissenschaftspolitischen Tagesordnungen beherrschen, haben wir diesen Vorgang gerade jetzt. Ich möchte darauf abzielen, dass diese Pandemie gerade noch einmal gezeigt hat, dass es hier in Berlin möglich ist, dass alle Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, das Studierendenwerk, die Senatsverwaltung und auch wir im zuständigen Wissenschaftsausschuss in der Not an einem Strang ziehen können, und auch informiert werden und miteinander Absprachen treffen können. Ich fand in dieser Situation in den vergangenen Monaten die Einbindung durch die Senatskanzlei vorbildlich, gerade auch des gesamten Ausschusses. Mein inständiger Dank gilt allen Beteiligten auf allen Ebenen und in allen Institutionen, die das ermöglicht haben. Es war und ist keine Selbstverständlichkeit.
Das macht mir große Hoffnung für die Verbesserung von Kooperationen und Überwindung von traditionellen Hürden im Zusammenspiel innerhalb der Berliner Wissenschaftslandschaft. Das wollen wir mit dieser Gesetzesänderung befördern. Die Änderung ist keine Folge der Pandemie, sie ist die teilweise Rückkehr zum Alltagsgeschäft, das trotz und auch während der Pandemie nicht vernachlässigt werden darf.
Ja, auch wir Grünen wollen, wie in der Koalition vereinbart, eine große BerlHG-Novelle noch in dieser Legislaturperiode einbringen, eine Novelle, welche zum Beispiel die Stärkung der Demokratisierung und der Beteiligungsrechte aller Statusgruppen zum Ziel hat, genauso wie die Stärkung von Nachhaltigkeit und Diversität im Anspruch und in der Realität. Das, um nur einige Punkte zu nennen. Dies steht weiter auf der Agenda, unabhängig von der Pandemie und doch unter Berücksichtigung der jetzt geänderten Rahmenbedingungen in den Hochschulen. Dies braucht den Dialog mit den Stakeholdern, mehr Zeit, auch wegen der Pandemie. Deswegen liegt Ihnen heute
(Martin Trefzer)
diese schlanke Novelle vor, welche der Entlastungen der Wissenschaftskooperationen von der Umsatzsteuer rechtlich festigen soll und Raum schafft, um auch groß angelegte Kooperationen wie der Berlin University Alliance – es wurde schon erwähnt – sinnvoll auf die Füße zu helfen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung, denn sie ist richtig, gut und notwendig. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Als ich den Titel des Antrags zum ersten Mal gelesen habe, habe ich fast den Verdacht gehabt, der AfD geht es tatsächlich mal um ein wichtiges wissenschaftspolitisches Thema, also um die Förderung von Open Science und zusätzlich auch um die Qualitätssicherung in der Wissenschaft. Na ja, dann habe ich den ganzen Antrag gelesen, den ich dann eher enttäuschend fand. Ebenso haben Sie die Einbringung dieses Antrages wieder monatelang vertagt, bis Sie glaubten, mit der erneuten Diskussion um die Promotion einer Ministerin einen passenden Anlass gefunden zu haben. Das ist schon ziemlich entlarvend. Ihnen geht es mal wieder nicht um die Sache, sondern vor allen Dingen um die Pose.
Aber zur Sache, denn ich bin ja Grüne.
Wir haben natürlich bereits Pläne, die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu fördern. Die wollen wir in einer großen BerlHG-Novelle natürlich auch umsetzen. Diese Pläne sehen vor, dass jede Hochschule verbindliche Grundsätze zu guter wissenschaftlichen Praxis erarbeitet und Maßnahmen zu deren Einhaltung beschließt, statt landesseitig eine außerhalb aller Wissenschaftsstrukturen stehende Dachstruktur einzurichten. Damit respektieren wir die Wissenschaftsfreiheit, die im Recht der Hochschulen auf Selbstorganisation zum Ausdruck kommt. Wenn daraus dann am Ende eine übergreifenden Netz
werkstruktur entsteht, so wie zum Beispiel bei den Frauenbeauftragten, kann man im nächsten Schritt darüber nachdenken, diese Netzwerkstrukturen auch besonders zu fördern – das aber nicht vor der entsprechenden Verankerung im BerlHG.
Gleichzeitig ist es aber auch notwendig, mit dem BerlHG die Beteiligungsstrukturen an den Hochschulen zu stärken, sodass alle Beschlüsse der akademischen Selbstverwaltung eine höhere Legitimation innerhalb der Hochschulen erhalten und damit auch besser befolgt werden. Letztlich ist es bei der guten wissenschaftlichen Praxis genauso wie mit dem Bekenntnis zur Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft. Damit es funktioniert, muss ein Kulturwandel in den Institutionen und vor allen Dingen in den einzelnen Fächern entstehen, der auf allen Ebenen der Lehre und der Forschung greifen soll, idealerweise angefangen beim ersten Methodenseminar im Bachelorstudium. Auch die Qualitätssicherung in der wissenschaftlichen Praxis funktioniert eben nicht topdown, sondern bottom-up. Und, ganz nebenbei, ist es auch schon bemerkenswert, dass eine Partei, die ansonsten gerne einzelne Wissenschaftsdisziplinen eben herauspickt, zum Beispiel die Genderstudies, und aus dem Parlament heraus als unwissenschaftlich brandmarken und ihnen auch die Förderung entziehen will, sich mit einem solchen Antrag als Vorreiterin in Sachen guter wissenschaftlicher Praxis profilieren möchte.
Das kann man durchaus als doppeltes Spiel sehen, bei dem wir Grüne keinesfalls durch Zustimmung mitmachen würden, insbesondere da wir, wie bereits erläutert, ein ganz anderes Konzept verfolgen. Ich bin also sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss und da auch gern noch einmal der Begrifflichkeiten von Open Science, Open Access und guter wissenschaftlicher Praxis. Wir tragen gern zur Aufklärung bei. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Lieber Herr Grasse! Es wurde schon viel gesagt zu Ihrem Antrag, aber ich finde, es ist sehr gut, dass Sie das Vorbild der Studie aus Baden-Württemberg über die Infektiosität von Kindern für Ihren Antrag als Vorbild herangezogen haben. Diese Studie ist nicht zuletzt durch grünes Engagement auf den Weg gebracht worden.
Es ist auch gut, dass fast alle in diesem Haus sich einig sind, dass die Rolle von Kindern und Familien bei dem Pandemiegeschehen vordringlich untersucht werden muss. Alleinerziehende, Familien und insbesondere Kinder leiden mit am meisten unter der Isolation und den Kontaktbeschränkungen mit all ihren Auswirkungen! Deswegen haben auch wir Grünen einen Antrag in die Abstimmung mit unseren Koalitionspartnern gegeben. Allerdings bleiben wir nicht bei dem Studiendesign in BaWü von vor sechs Wochen stehen. Nein, die virologische Betrachtung reicht uns eben nicht, denn eine Pandemie ist immer auch ein soziales Geschehen! Es reicht eben nicht, nur die Viruslast oder auf Antikörper zu testen. Es muss vielmehr sehr genau hingeschaut werden, welche sozialen, regionalen und kulturellen Wechselwirkungen es gibt, sowohl bei der Verbreitung des Virus als auch bei den Folgeerscheinungen durch die Eindämmungsmaßnahmen.
Meine Fraktion denkt da ganz entschieden nicht allein an den wirtschaftlichen Faktor von Eltern, die nicht arbeiten gehen können, weil sie keine Kinderbetreuung haben. Nein, wir reden davon, dass wir einen enormen Anstieg von häuslicher Gewalt haben, dass wir Gefahr laufen, eine ganze Schülergeneration zu verlieren, Alleinerziehende komplett im Regen stehen und alle erreichten Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter in diesen Pandemiezeiten de facto zunichte gemacht werden. Wir reden von den dramatischen Auswirkungen auf Familien, Kindern und besonders Frauen im Wirtschaftlichen, im Privaten, aber auch in unserer Gesellschaft. Und genau dieser enorm wichtige Bereich fehlt nun einmal leider
(Florian Kluckert)
komplett in Ihrem Antrag, lieber Herr Grasse. Schade, kann ich da nur sagen, denn da bleiben Sie hinter Ihrem eigentlichen Anspruch der CDU als selbsternannte Hüterin des Familienglücks zurück. Sie fordern nur das, was derzeit – das wurde schon erwähnt – an der Charité im Auftrag des Senats bereits erarbeitet und umgesetzt wird. Denn es läuft bereits eine sehr gute, breit angelegte Studie über die verschiedenen vulnerablen Bevölkerungsgruppen und Institutionen hinweg an, bei denen Kinder, Schulen und Kitas ein ganz wichtiger eigener Bereich sind, der eine klare Schwerpunktsetzung erfährt.
Anders als anscheinend Sie habe ich tatsächlich auch mit den koordinierenden Stellen an der Charité geredet und mich informiert, was genau erforscht werden soll. Und da kann ich Sie beruhigen: Ihr Antrag ist davon bereits abgedeckt. Ich fürchte, Sie sind ein bisschen spät.
Was uns Grünen im bisherigen Studiendesign bislang aber noch fehlt, ist die wissenschaftliche Begleitung der getroffenen Eindämmungs- sowie Lockerungsmaßnahmen und ihre sozial-psychologischen Folgen – und andere gesundheitliche Auswirkungen. Da geht es uns ähnlich wie Herrn Schulze. Das stößt offensichtlich auf große Offenheit in der Community und bei der Charité, und ich muss sagen: Da müssen wir ganz definitiv ran. Deswegen werden wir uns als Grüne-Fraktion weiterhin dafür einsetzen, dass diese notwendige interdisziplinäre Begleitforschung in das Studiendesign ergänzend aufgenommen wird. Wir brauchen als politische Entscheidungsträger mehr Daten als die reine Epidemiologie. Wir brauchen auch dringend belastbare Daten über die sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Folgen in unserer Berliner Stadtgesellschaft, ganz besonders im Bereich Kinder, Frauen und Familien! Gerade diese Gruppen unserer Bevölkerung müssen wir nachhaltig schützen, nicht nur vor der Pandemie, sondern auch vor den Folgeschäden der Eindämmungsmaßnahmen,
damit wir eben nicht weiterhin Erklärungen suchen müssen, warum wir Kneipen öffnen können, aber Kitas im Notbetrieb bleiben sollen. Weg vom Bauchgefühl, hin zu wissenschaftlich basierten Entscheidungen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Förster! Das war fast schon berlinerisch für: Da kann man nicht meckern. – Also, wow!
Wir tagen zur Not open end an solchen Tagen wie heute zum Doppelhaushalt. Auch wenn die Zeit bei uns kein Limit hat, sind unsere finanziellen Mittel durchaus begrenzt und wollen daher weise eingesetzt werden.
Umso wichtiger ist es uns, dass wir das Augenmerk auf Forschung nicht nur in, sondern für Berlin legen. Mit den neu eingestellten Mitteln für die sozial-ökologische Forschung sowie für die Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen, ist uns diese Schwerpunktsetzung gelungen. Mit dem Forschungsprogramm Wissen für Berlin, dem stadtgesellschaftlichen Forum und der Förderung der gemeinnützigen Institute des ÖkoNet stehen für die sozial-ökologische Forschung tatsächlich bis zu 4,5 Millionen Euro im Doppelhaushalt bereit. Dieses ambitionierte Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag ist bundesweit einmalig und ein Vorzeigeprojekt.
Die zentrale Aufgabe unserer Zeit ist es, die Erde und das Klima besser zu schützen. Die sozial-ökologische Forschung verbindet die Notwendigkeit von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen mit der Frage der sozialen Gerechtigkeit. Denn, machen wir uns nichts vor, Wandel, auch wenn er zum Überleben notwendig ist, tut oft weh und trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten. Deswegen brauchen wir in Berlin zielgerichtete, die Stadtgesellschaft von Anfang an einbeziehende sozial-ökologische Forschung, ob nachhaltiges Wirtschaften, energetische Gebäudesanierung, gute Mobilitätskonzepte oder vieles mehr. Wir schaffen Lösungen passgenau für unsere Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner.
Wir brauchen ebenso neue Erkenntnisse, was die Verbesserung von Forschungsmethoden angeht, allen voran bei derjenigen Forschung, die immer noch auf Tierversuchen aufbaut. Hierbei wird nicht nur die ethische Frage des Tierleids aufgeworfen. Ebenso werden durch Tierversuche oft nur Ergebnisse generiert, die stark eingeschränkt auf Therapien von Menschen übertragbar sind. Deswegen hat unsere Koalition die Weiterfinanzierung der Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen ermöglicht, obwohl die Bundesmittel wegfallen. Es ist gut und richtig, dass die 3 Rs von replace, reduce und refine zukünftig durch ein eigenes Einstein-Zentrum gefördert werden. Auch hier hat Berlin die Aufgabe und den Anspruch, bundesweit die Erforschung von Alternativmethoden voranzutreiben: Zum Wohle von Tier und Mensch.
(Stefan Förster)
Diese Koalition setzt forschungspolitische Schwerpunkte, die zukunftsweisend sind. – Herzlichen Dank!