Andreas Statzkowski
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Mit Mitteln in Höhe von 5,5 Milliarden Euro ist die Berliner Schulbauoffensive das größte Investitionsvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Uns alle eint der Wunsch nach einer möglichst schnellen Umsetzung der Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Schulen in unserer Stadt. Worüber wir uns jedoch offensichtlich nicht einig sind, ist der richtige Weg, um dies zu erreichen. Rund 28 000 Berlinerinnen und Berliner stehen hinter der Volksinitiative „Unsere Schulen“. Wir möchten uns an dieser Stelle bei den Vertretern ausdrücklich dafür bedanken, dass sie die Kraft hatten, dieses Volksbegehren auf den Weg zu bringen.
Aus unserer Sicht führt die Einbindung der HOWOGE dazu, dass sich das Verfahren verzögert und Bauvorhaben
(Torsten Hofer)
sich verteuern. Wir haben bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, und ich halte es auch für wichtig, es heute und hier zu tun, dass mein Fraktionskollege Mario Czaja in einer Schriftlichen Anfrage vom Senat die Antwort bekommen hat, dass keine einzige der in dieser Legislaturperiode beschlossenen Neubaumaßnahmen vor 2023 abgeschlossen sein wird.
Mit der Einbindung der HOWOGE wird ein Flaschenhals, ein Nadelöhr geschaffen.
Mal abgesehen davon, dass die Geschäftsführerin der HOWOGE sich gerade in die freie Wohnungswirtschaft verabschiedet hat! Die HOWOGE wurde nicht aufgrund ihrer Schulbaukompetenz ausgewählt, sondern schlicht, weil sie über das größte Eigenkapital verfügt und weil sie im Gegensatz zum Land Berlin auch nicht der Schuldenbremse unterliegt, sondern auch nach 2020 neue Kredite aufnehmen darf. Das offenbart ein äußerst unsolides Finanzgebaren des rot-rot-grünen Senats.
Der Senat selber macht ja daraus auch gar keinen Hehl, denn im Entwurf des Nachtragshaushalts sind 300 Millionen Euro vom Senat allein dazu vorgesehen, das Eigenkapital der HOWOGE zu erhöhen und die HOWOGE damit auch leichter in die Lage zu versetzen, weitere Schulden aufzunehmen.
Das Gutachten von Beckers und Ryndin von 2018 untersuchte das öffentlich-öffentliche Partnerschaftsmodell. Sie führten aus, dass bei ausreichenden baulichen Kapazitäten der Bezirke mit weniger Kosten als beim HOWOGE-Modell zu rechnen ist. Und das Rechtsgutachten von Hermes und Weiß von 2018 führte aus, dass das komplexe und lang laufende ÖÖP-Modell in sich ein erhebliches Risiko birgt. Dabei ist nämlich nicht zu vergessen, dass das Erbbaurecht ganze 37 Jahre dauern soll und es sich hierbei um eine 25-jährige Festmietzeit der Bezirke handelt.
Zu den ganzen finanzpolitischen Problemen kommen noch die eingeschränkten Gewährleistungspflichten, die an dieser Stelle für die HOWOGE vorgesehen sind. Die Bezirke stehen zudem vor dem Problem, dass sie Personal aus den Bau- und Schulämtern an Landesbehörden, aber auch an andere Stellen des Landes Berlin verlieren. Und warum? – Weil dort wesentlich bessere Gehälter gezahlt werden. Die CDU-Fraktion hat deshalb schon vor längerer Zeit ein Konzept, ein sogenanntes SprinterPaket, vorgelegt. Wir zeigen, wie Schulbau und Schulsanierung beschleunigt werden können: durch die Vereinfachung von Ausschreibungen, die personelle Stärkung der Bezirke, die Sprinter-Prämien für Verwaltungsmitarbeiter und beauftragte Baufirmen, die Entbürokratisierung der Verfahren und selbstverständlich auch das glei
che Gehalt für die baubegleitenden Berufe in allen Verwaltungen. Diese Vorschläge würden zu einer erheblichen Beschleunigung der Abläufe und der Bautätigkeit führen.
Für uns bedeutet Opposition auch, konkrete Vorschläge der Öffentlichkeit zu machen, wie man es besser machen kann, wenn es darum geht, die Bezirke in die Lage zu versetzen, ihren ureigentlichen Aufgaben tatsächlich nachzukommen.
Wegen der großen Bedeutung dieses Themas haben wir für diese Runde eine namentliche Abstimmung beantragt, wohl wissend, dass auch bei uns einige Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen, aber auch aus schwerwiegenden dienstlichen Gründen heute nicht hier sein können. Für uns ist es aber fahrlässig, zulasten unserer Kinder sowohl in schul-, aber auch in haushaltspolitischer Hinsicht den Weg von Rot-Rot-Grün zu wählen. Deswegen unterstützen wir das Anliegen der Volksinitiative.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Formal geht es beim Antrag der Koalitionsfraktionen 18/1498 um den untauglichen Versuch der Regierungsfraktionen, die finanzpolitisch und auch schulpolitisch unsolide Vorgehensweise des Senats zu decken. Allein die Ausführlichkeit des Antrags, mit
dem durch die Koalitionsfraktionen versucht wird, selbst Details vonseiten des Parlaments für die Verwaltung festzulegen, ist bezeichnend und beschreibt übrigens auch die eigene Unsicherheit.
Aber selbst dabei sind den Koalitionsfraktionen Fehler und Ungereimtheiten unterlaufen. So wird zwar der Landesbeirat Schulbau im Antrag erwähnt, die rechtlich vorgeschriebene Beteiligung der Bezirksschulbeiräte wird aber mit keiner Silbe auch nur erwähnt.
Dabei liegt doch die Kompetenz gerade und insbesondere beim Schulbau bei den Gremien vor Ort, wie es auch bei uns im Schulverfassungsgesetz des Landes Berlin vorgesehen ist. Das ist eine Missachtung der Bezirke, die sich wie ein roter Faden durch den Antrag zieht.
Es ist entlarvend, dass man 20 Jahre nach einem Positionspapier der Senatsschulverwaltung über die Öffnung der Schulen als integraler Bestandteil ihres Wohnumfeldes immer noch keinen einzigen Schritt weiter ist, wie es in Abs. 3 und übrigens auch in Unterpunkt 7 des Antrags als Ziel formuliert wurde. Hier wird ein Anspruch formuliert, der bedauerlicherweise nach so langer Zeit immer noch nicht erreicht werden kann und der sich übrigens auch mit der Realität vor Ort in keiner Weise deckt und für den in dem Antrag auch keine konkreten Maßnahmen aufgezeigt werden. Schulleitungen versagen nahschulische Raumnutzung in einem immer größer werdenden Umfang, da Verschmutzung und Mehrarbeit befürchtet werden. Negative Stellungnahmen werden nicht hinterfragt. So bleibt es bei immer wiederkehrenden Absagen zum Schaden engagierter Bürgerinnen und Bürger und deren Organisationen, gemeinnütziger Bürgerinitiativen und Vereine.
Dieser Sachverhalt ist ein weiteres Sinnbild und ein Eingeständnis für das Versagen sozialdemokratischer Bildungspolitik in den letzten 20 Jahren.
Die fehlende Solidität des Antrags aber auch der Schulbauoffensive zeigen sich dann auch in der nicht vorgenommenen Mitzeichnung der Senatsvorlage durch die Senatssportverwaltung. Der Berliner Vereinssport hängt am Tropf des Schulsports, und das ist auch gut so. Wenn aber die spezifische Mitnutzung nach 16 Uhr nicht gleich mitgedacht und mitgeplant wird, dann sind Ärger und Unzufriedenheit vorprogrammiert. Ihre formulierten Ansprüche entpuppen sich als Luftnummern zum Schaden des Berliner Sports. Eine Notwendigkeit wie eine Nachrüstung von einfachen Typensporthallen für spezifische sportfachliche Belange ist in Ihrem Antrag erst einmal gar nicht vorgesehen. Der Versuch der Schulsenatorin,
von einer eigenen Verantwortung abzulenken und sie auf die bezirklichen Sportämter abzuwälzen, geht ins Leere, da weder eine nachhaltige Ansprache erfolgte noch die bezirklichen Sportämter personell in die Lage versetzt wurden, ihren Aufgaben an dieser Stelle auch tatsächlich nachzukommen.
Eine Auseinandersetzung mit der drohenden Kannibalisierung bei der Einstellung fachkundigen Personals als Kern vieler bezirklicher Probleme, auch und gerade bezogen auf die bezirklichen Schulen, erfolgt ebenfalls nicht. Es ist typisch für Rot-Rot-Grün, dass Anträge nahezu ausschließlich aus Sicht des Landes formuliert werden, die Bezirke kommen aber demensprechend so gut wie nicht vor. Eine Stärkung der Bezirke zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfolgt wieder einmal nicht.
Außerdem offenbart Ihr dringlicher Antrag, dass Sie einer ausführlichen Behandlung der Themen, der Volksinitiative „Unsere Schulen“ möglichst schnell und geräuschlos aus dem Weg gehen wollen. Als Abgeordneter sitzt man auch deswegen im Parlament, weil es neben vorhandenen rechtlichen Regelungen auch die Möglichkeit einer politischen Bewertung von Themen und Vorgehensweisen gibt. Selbst wenn es keinen rechtlichen Anspruch gibt, so ist es eine Frage des Respekts vor den Initiatoren und den vielen Tausenden Berlinerinnen und Berlinern, die unterschrieben haben und die Volksinitiative unterstützen, ihre Themen ohne Zeitdruck und ohne voreilige Vertragsunterzeichnung im Parlament und in seinen Ausschüssen mit den Betroffenen im Einzelnen zu debattieren.
Offensichtlich glauben Sie an die Elemente einer basisorientierten Demokratie durch Bürger nur dann, wenn es Ihnen inhaltlich passt, und das nicht zum ersten Mal.
Sie können sich vorstellen, dass meine Frage in die gleiche Richtung geht. Frau Senatorin! Sie sprachen davon, dass der ZOB tatsächlich den modernen Anforderungen einer wachsenden Stadt gerecht werden soll. Teilen Sie denn die Auffassung von uns Parlamentariern, dass dazu selbstverständlich WLAN gehört und dass das heutzutage ein Grundbedürfnis nicht nur der Berliner und Berlinerinnen ist, sondern mit Sicherheit auch der Personen, die entweder nach Berlin reisen oder von Berlin wegreisen, und dass es angesichts des relativ hohen Bauvolumens aus Sicht der Parlamentarier geradezu selbstverständlich sein sollte, dass im Bereich des ZOBs zukünftig WLAN angeboten wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Berliner Senat: Wie ist der Stand des Verfahrens zum Gelände der ursprünglich geplanten König
Fahd-Akademie in der Glockenturmstraße, und welche Nachnutzungsabsichten gibt es hierzu insbesondere auch für die Nutzung für öffentliche Einrichtungen des Landes Berlin?
Ich frage den Berliner Senat, ob bekannt ist, inwieweit das Königreich Saudi-Arabien bereits Interesse für eine Rückabwicklung des Kaufvertrags angemeldet hat.