Canan Bayram
Appearances
Last Statements
Ich frage den Senat:
1. Wann beabsichtigt der Senat, die sogenannten Fraueninfrastrukturstellen öffentlich auszuschreiben, und welche Kriterien werden der Ausschreibung zugrunde gelegt?
2. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung, eine Ausschreibung für die Fraueninfrastrukturstellen vorzunehmen, getroffen, und wurde hierzu eine Evaluation vorgenommen, wenn ja, wann?
Inwieweit ist Ihnen bekannt, und wie gehen Sie damit um, dass in einigen Bezirken die Ausschreibungen und die Neuverteilung der Stellen Unmut auslöst und befürchtet wird, dass eine bestehende Fraueninfrastruktur insbesondere im Osten der Stadt zerschlagen werden könnte?
Danke, Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie will der Senat künftig sicherstellen, dass in öffentlichen Unternehmen bei der Besetzung von Stellen in Organen oder Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen Frauen eine Chance erhalten, sich für die Stellen zu bewerben bzw. diese Stellen zu besetzen?
2. Falls die derzeitige Gesetzeslage hierfür nicht ausreicht, welche gesetzlichen Änderungen sind aus Sicht des Senats hierfür vorzunehmen?
Ich möchte gerne wissen, inwieweit Sie der Ansicht sind, dass die gesetzliche Situation, wie sie bisher vorhanden und von Ihnen auch mit angewandt wird, in den Vergangenheit gescheitert ist und nicht dazu beigetragen hat, dass die Zahl der beschäftigten Frauen tatsächlich entsprechend dem gesetzlichen Anspruch ist. Welchen Vorschlag haben Sie, wie das geändert werden sollte?
Ich habe eine Frage an den Innensenator, und zwar möchte ich wissen, wie die Gefährdung für die Menschen in Friedrichshain eingeschätzt wird, die von der Eröffnung eines Thor-Steinar-Outlets in der Petersburger Straße 94 ausgeht, und möchte weiter wissen, ob es zutrifft, dass dort von der Polizei eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung angeordnet wurde und dass täglich ca. vier Polizeibeamte mit dem Schutz des regulären Betriebs des Ladens beschäftigt sind.
Wie hoch war 2008 bei Einstellungen in den Richterdienst des Landes Berlin der Anteil von Frauen, und wie hoch war der Anteil von Menschen, die eingebürgert wurden oder bei denen Anhaltspunkte für einen Migrationshintergrund bestehen?
Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Justiz.
Ich frage den Senat:
1. Wie hat sich aus Sicht des Senats seit Beginn der Initiative Girls’ Day die Lage am Ausbildungsmarkt für junge Frauen und Mädchen verändert, und lässt sich eine Zunahme des Interesses der jungen Frauen und Mädchen für Berufe in männerdominierten Bereichen erkennen?
2. Welche Berufe werden heute im Vergleich zum Beginn der Initiative stärker von jungen Frauen und Mädchen ergriffen, wie wirkt sich dies auf das zu erwartende Einkommen der jungen Frauen aus, und wie plant der Senat, die Ausbildung junger Frauen und Mädchen in besser bezahlten Berufen zu fördern?
Das hört sich schon gut an, ich möchte aber noch wissen, ob es Erkenntnisse dazu gibt, dass bislang männerdominierte Berufe bereits überwiegend von jungen Frauen ergriffen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kofbinger! Sie haben wirklich nicht gespart und ausge
teilt. Sie haben einmal wieder das getan, was Sie neulich beim Gender-Budgeting auch getan haben: Sie reden einfach alles klein, hauen drauf und hoffen dabei – ich weiß es nicht –, dass sich dadurch etwas verbessert.
Bei anderer Gelegenheit ist es so, dass Sie betonen, wie richtig und wichtig Sie das finden, was im Senat dazu getan wird, und dass Sie immer mit dazu beitragen wollen, weil wir uns bei frauenpolitischen Themen alle in eine Richtung bewegen und uns unterstützen wollen. Ich bin eigentlich eine sehr geduldige Person, aber langsam sollten Sie sich selbst einmal fragen, ob das alles so in sich schlüssig ist und ob Ihr Verhalten nicht ein wenig widersprüchlich ist. Gehen Sie einfach einmal in sich und fragen sich, ob Sie den richtigen Ansatz haben!
Jedenfalls stimmt das, was ich im Ausschuss gesagt habe, auch nach wie vor. Es ist wichtig, die Verwaltung für diese Themen zu begeistern und sie mitzunehmen. Gerade in der AG Gender-Budgeting merken wir, wie so etwas funktionieren kann und wie so etwas auf den Weg gebracht werden kann und es eben ein großer Fortschritt ist, wenn man so etwas mit der Verwaltung gemeinsam macht und nicht versucht, es gegen die Verwaltung durchzuzwingen. Sie haben bei der Gelegenheit auch unterschlagen, dass es Bereiche gibt, in denen das sehr gut läuft. Auf diese weise ich noch einmal besonders hin.
In diesem Zusammenhang ist es ganz wichtig herauszustellen, dass Sie in Ihrem Antrag darauf abzielen, dass die Senatsverwaltung für Frauen bei allen Vorlagen beteiligt sein soll und eine besondere Verantwortung hat. Das ist richtig, aber es ist noch wichtiger, dass alle Verwaltungen sich für dieses Thema verantwortlich fühlen. Genauso wenig wie wir in der Integrationspolitik weiterkommen, wenn sich nur die Migrantinnen und Migranten um das Thema kümmern, kommen wir auch bei der Frauenpolitik nicht weiter, wenn es heißt, nur die Frauen und die Frauenverwaltung sollen sich darum kümmern.
In unserem Antrag haben wir lediglich zu dem, was bereits besteht und was in Teilen ganz gut läuft, hinzugefügt, dass wir als Abgeordnetenhaus weitergehende Informationen haben wollen, damit wir feststellen können, wo es hakt und wo angesetzt werden muss, damit es besser läuft.
Sie wissen selbst, dass von außenstehenden Experten und Expertinnen sehr wohl honoriert wird, was in diesem Bereich in Berlin schon geleistet wird. Daher finde ich es unseriös und kaum erträglich, dass Sie bei solchen Gelegenheiten – außer Draufhauen und „Wir haben den besseren Weg“ – keine Argumente haben. Es gilt das, was ich im Ausschuss gesagt habe: Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir treiben das voran. Wir sind auch sowohl national als auch international dafür anerkannt. Das gelingt in erster Linie dadurch, dass wir die Verwaltung mitnehmen, dass wir sie in ihrem Handeln unterstützen und ermutigen.
Da läuft einiges schon ganz gut. Aber es kann auf jeden Fall besser werden, und das wird es auch.
Im Fußballweltmeisterschaftsjahr 2006 haben wir in Berlin mit der Aktion „Abpfiff“ auf die Probleme der Frauen aufmerksam gemacht, die wie Ware verkauft und gegen ihren Willen zum Sex gezwungen werden. Dabei handelt es sich um schwere Straftaten, die mit aller Härte des Gesetzes bestraft gehören. Hierzu ist es erforderlich, dass die Täter überführt werden können. Dies ist in der Vergangenheit daran gescheitert, dass die Zeuginnen aufgrund der fehlenden Aufenthaltserlaubnis nicht vor Gericht gegen die Täter aussagen konnten. Dieses wurde von allen als falsch erkannt.
Bereits vor einem Jahr haben wir uns mit den vorliegenden Anträgen befasst. Dabei habe ich zugesagt, dass wir Sozialdemokraten an der Seite der Opfer von Menschenhandel stehen. Das haben wir getan, und dazu stehen wir auch. Im Sommer letzten Jahres wurde auf Bundesebene eine Gesetzänderung vorgenommen, mit der die EU
Opferschutzrichtlinie zum Schutz vor Menschenhandel umgesetzt wurde. Danach soll nach Maßgabe des § 25 Absatz 4a in Verbindung mit § 26 des Aufenthaltsgesetzes Opfern von Menschenhandel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von sechs Monaten erteilt bzw. verlängert werden. Wir Sozialdemokraten haben dafür auch Kompromisse schließen müssen, die uns sehr schwergefallen sind. Für minderjährige Opfer von Menschenhandel gilt das Gesetz ebenfalls, da es keine Differenzierung bezüglich des Alters vornimmt.
Mir ist insbesondere die Situation von Frauen, die hauptsächlich von Menschenhandel betroffen sind, wichtig. Daher denke ich, dass wir uns im Herbst anschauen sollten, wie sich die Gesetzänderung in Berlin ausgewirkt hat. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Gesetz zu kurz greift, müssen wir nach einer genauen Analyse Vorschläge für die Verbesserung erarbeiten.
Leider werden in Ihren Anträgen auch Forderungen aufgestellt, die rechtlich nicht zulässig sind. Daher kann es Sie auch nicht wundern, dass wir diese ablehnen mussten. Dafür bitte ich um Verständnis, und ich halte es auch für fragwürdig, den Anschein zu erwecken, dass bestimmte Maßnahmen rechtlich unbedenklich seien, von denen Ihnen bei näherer Prüfung klar sein müsste, dass es einfach nicht geht. Bezüglich der von Ihnen genannten Forderung, die Opferhilfe finanziell zu unterstützen, ist festzustellen, dass es durch die Änderung der Richtlinien für Strafverfahren und Bußgeldverfahren gelungen ist, die gesetzliche Grundlage für das Anliegen zu schaffen.
Das Thema ist zu ernst und zu wichtig, um es für politische Tricks zu nutzen. Wir alle sind gefragt, Wege und Lösungen zu finden, die nur ein Ziel haben: die Opfer zu schützen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Viele meiner Mandantinnen, die von sogenannten arrangierten Ehen betroffen waren, berichteten, dass sie damals Nein gesagt hätten, wenn sie ihren jetzigen Verstand oder Mut gehabt hätten.
Du weißt doch wie das ist. Du kannst dich nicht gegen deine Familie stellen. – Also habe ich Ja gesagt oder geschwiegen.
Das berichtet die Kollegin Seyran Atęs aus ihrer Anwaltspraxis. Aus meiner Anwaltspraxis kann ich die Aussage der Kollegin bestätigen. Daher will ich hier die Differenzierung zwischen Zwangsverheiratung und arrangierter Ehe nicht wichtiger nehmen, als sie ist.
Wenn wir unsere Verantwortung ernst nehmen, müssen wir erkennen, dass es darum geht, die jungen Mädchen und Frauen so zu stärken, dass sie an unserer Gesellschaft teilhaben können. Das fängt bei der Sprache an und reicht bis zum grundgesetzlich garantierten Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Es gibt aber auch Maßnahmen, die unter dem Vorwand, Zwangsehen verhindern zu wollen, ergriffen wurden, aber weder geeignet noch erforderlich sind.
Ich halte es für fragwürdig und auch für verfassungsrechtlich bedenklich, lediglich bestimmten Gruppen Sprachkenntnisse bei der Familienzusammenführung abzuverlangen und mit Hinweis auf die Verhinderung von Zwangsehen die betreffenden Gruppen unter den Generalverdacht zu stellen, immer Zwangsehen einzugehen.
Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Mädchen und Frauen unterschiedlicher Herkunft und religiöser Orientierung den Rahmen und die Möglichkeit erhalten, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und hier in Berlin nach ihrer Fasson glücklich zu werden. Der rot-rote Senat hat bereits in der Vergangenheit viel Wichtiges und auch Richtiges getan, um einerseits die Mädchen und Frauen zu schützen und zu beraten,
andererseits wurden Maßnahmen ergriffen, um den Aggressoren Einhalt zu gebieten.
Dies war, ist und bleibt richtig. Daher fordern wir den Senat auf, das Begonnene fortzusetzen und in diesem Sinne weiterzumachen.
Es gibt einen Bereich, in dem die Aktivitäten noch verstärkt werden sollten, nämlich die Aufklärung in der Schule. Gerade für junge Mädchen aus strengen Elternhäusern ist die Schule einer der wenigen Orte, wo sie sich entfalten können. Sie fühlen sich unabhängig und frei vom Einfluss des Elternhauses. Sie entwickeln Selbstbewusstsein und die Stärke, die sie brauchen, um sich von den oft strengen und unterdrückenden Strukturen in den Familien zu lösen. Sie brauchen Aufklärung über die alternativen Möglichkeiten der Lebensgestaltung und Unterstützung auf dem Weg in ein selbstbestimmtes eben. L
Mir ist bewusst, dass die Schule bereits vielen Anforderungen ausgesetzt und insoweit besonders beansprucht ist.
Ja, gerne! Klar!
Herr Kollege Mutlu! Wenn Sie meinen Ausführungen weiter zuhören, werden Sie im Anschluss jedenfalls wissen, dass ich mir mehr wünsche. Aber vielen Dank für die Anregung!
Wie gesagt: Mir ist bewusst, dass die Schule bereits vielen Anforderungen ausgesetzt und insoweit besonders beansprucht ist. Dennoch ist es von nicht zu unterschätzender Bedeutung, die Lehrerinnen und Lehrer so fortzubilden, dass sie Mittler zwischen den Beratungsstellen und den betroffenen Mädchen sein können.
Ich halte den Ansatz für richtig, den Familien Angebote zu machen, um es ihnen zu ermöglichen, die mitgebrachten Traditionen zu überprüfen und dort, wo sie insbesondere den eigenen Söhnen und Töchtern lediglich zum Nachteil gereichen, auch ganz abzulegen. Wir müssen den Mut haben, in einen kritischen Dialog mit denjenigen zu treten, die für sich in Anspruch nehmen, die Interessen der Migrantinnen und Migranten zu vertreten.
Wie lange sollen wir uns mit den Themen „Zwangsverheiratung“ und „Ehrenmorde“ noch beschäftigen, werden sich vielleicht einige von Ihnen fragen. Ich habe das auch von dieser Seite hier ein wenig so gehört. Die Diskussion der letzten Jahre war ein Anfang. Sie hat viel zur Aufklärung beigetragen. Solange es jedoch junge Mädchen und Frauen gibt, die sich fragen: „Warum hilft mir keiner? Sieht denn keiner, wie es mir geht?“, sind wir noch nicht am Ziel. Wir werden alles tun, damit die jungen Mädchen
und Frauen in den vollen Genuss ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Rechte kommen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Thema Runder Tisch Prostitution, Wohnungsbordelle, da es in einigen Bezirken nicht gelingen will, das geltende Recht so anzuwenden, dass die Leute, die davon betroffen sind, damit leben können.
Das Ganze geht auf eine Gesetzesinitiative der seinerzeit rot-grünen Bundesregierung zurück. Dort hatten wir die
Änderung des Prostitutionsgesetzes auf den Weg gebracht. Da ging es darum, die Bedingungen zu schaffen, dass Frauen im Prostitutionsgewerbe nicht mehr der Ausbeutung und dem Zwang ausgesetzt sind, sondern dass die Anerkennung der Prostitution als einer legalen Dienstleistung es den Frauen ermöglicht, nach dem in unserem Privatrecht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit selbst zu entscheiden, ob, wann und mit wem sie Verträge über sexuelle Dienstleistungen eingehen oder auch nicht. Sie sollen selbstbestimmt ihre Entscheidungen treffen können. Das haben wir seinerzeit mit der Gesetzesänderung gewollt. Dies ist uns Sozialdemokraten auch heute wichtig. Wir werden es nicht dulden, dass unter dem Vorwand, das Baurecht einhalten zu wollen, in Wirklichkeit alte Vorurteile und Klischees bedient werden.
Es geht uns darum, dass unter bestimmten Kriterien betriebene Wohnungsbordelle, gerade weil sie nicht stören, auch selbst nicht gestört werden, dass sie in Ruhe und mit Rechtssicherheit ihr Gewerbe betreiben können.
Ich will hier in dem Zusammenhang insbesondere auf die CDU hinweisen, die in einigen Bezirken eben das verhindert. Dabei habe ich einmal nachgelesen, dass es in dem Wahlprogramm der Berliner CDU heißt, dass sie den „Schutz des Eigentums als Pfeiler einer liberalen Gesellschaft erachtet“. Dieser Pfeiler, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wird von Ihren eigenen Parteifreunden in den Bezirken nicht nur gering geschätzt, sondern auch bewusst beschädigt. Liebe Frau Görsch! Ich will gerade an Sie als Frau appellieren, die für sich in Anspruch nimmt, wirtschaftsfreundlich zu sein: Wirken Sie doch auf Ihre Kolleginnen und Kollegen ein, endlich Abstand davon zu nehmen, auf anonyme Anzeigen und auf Zuruf Nutzungsuntersagungen zu erlassen und mit der Existenz von Menschen zu spielen!
Gemäß § 79 Bauordnung von Berlin kann die Nutzung untersagt werden, wohlgemerkt sie muss nicht, sie kann, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Die Behörden vor Ort sind deswegen in der Pflicht, dieses vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen auch tatsächlich auszuüben. Dafür ist es erforderlich, dass sie sich mit den tatsächlichen Umständen beschäftigen und nicht einfach darauf abstellen, dass die Nutzung untersagt wird, unabhängig davon, ob es sich dabei um störende oder nicht störende Gewerbebetriebe handelt. Man hat manchmal sogar den Verdacht, das sei nach dem Motto, kann mir das vielleicht schaden, wenn Mädchen können wie sie wollen.
In diesem Zusammenhang will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir im Ausschuss eine Anhörung hatten, wo Frau von Galen darauf hingewiesen hat, dass gerade der Aspekt des Eigentums dazu verpflichtet, das Baurecht in dem Kontext zu erkennen. Wenn Sie, so wie Sie behaupten, sich dem Eigentum verpflichtet fühlen, müssten Sie gerade das Eigentum schützen und dürfen insoweit nicht einfach mir nichts, dir nichts untersagen.
Sie können Genehmigungen in den Bezirken erteilen. Das hat auch der Kollege Dr. Otto in einem Gutachten nachgewiesen. Die Betroffenen erwarten zu Recht, dass wir jetzt handeln. Wir werden von den Nutzungsuntersagungen betroffenen bzw. bedrohten Menschen die von ihnen zu Recht eingeforderte Rechtssicherheit geben müssen. Wir stehen nach wie vor zu unserem Wort. Wir erwarten, dass der Senat von Berlin bald berlinweit einheitliche Handlungsempfehlungen entwickelt, die dazu führen, dass insbesondere sogenannte Wohnungsbordelle, soweit sie nicht stören, zugelassen werden. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kofbinger! Sie haben den Eindruck zu erwecken versucht, dass wir uns durch die Ablehnung Ihrer Anträge nicht in der Verantwortung fühlten, das Landesgleichstellungsgesetz umzusetzen, und dass der Senat sich nicht an das Landesgleichstellungsgesetz gebunden fühle. Das stimmt aber nicht. Dadurch, dass Sie lang und breit erörtern, wieso geltendes Recht nicht dann umgesetzt wird, wenn Sie es wollen – –
Man kann daraus nicht folgern, dass es keine Geltung haben soll oder an Bedeutung verliert. Deshalb möchte ich auf Ihre langen Ausführungen zu § 14 Landesgleichstellungsgesetz gar nicht weiter eingehen.
Dazu können wir in einer anderen Runde noch weiter reden.
Allerdings möchte ich insbesondere auf die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte und Vorstände gemäß Landesgleichstellungsgesetz noch weiter eingehen. Sie haben selber schon richtig betont, dass wir in dem Bereich einiges auf den Weg gebracht haben und dass wir hierbei auch bundesweit führend sind. Das können selbst Sie nicht leugnen. Das müssen Sie einräumen. Hierzu gab es – und das haben Sie in Ihrer Rede ebenfalls unterschlagen – nicht nur Ihre Anträge, sondern es gab auch Anträge der Koalitionsfraktionen. Da haben wir das hineingeschrieben, was wir für wichtig erachten, und dazu zählt auch, dass wir die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte und der Vorstände, aber auch anderer Führungspositionen als wichtig erachten und dass wir vom Senat in dieser Hinsicht geeignete Maßnahmen erwarten.
Frau Kofbinger! Sie sind ebenfalls neu im Parlament – so wie ich auch –, und man kann wohl feststellen, dass man selbstverständlich vieles hätte anders machen können. Man hätte auch schon das Landesgleichstellungsgesetz ändern können. Gesetze der anderen Bundesländer haben z. B. weitergehende Sanktionsmöglichkeiten als die, die unser Gesetz vorgibt. Darüber können wir reden. Das ist ein wichtiger Ansatz: Es geht nicht nur darum, ein neues Instrument einzuführen, sondern auch die Durchsetzung zu kontrollieren.
Wir haben uns dafür entschieden, dass wir uns zunächst vom Senat berichten lassen, welche geeigneten Maßnahmen der Senat ergreifen will. Und machen Sie sich keine Sorgen! Sie können sicher sein, dass wir an dieser Frage dran bleiben und dass wir uns gegebenenfalls, wenn der Senat nicht die Instrumente vorschlägt, die wir für richtiger und wichtiger erachten, trauen werden, das Landesgleichstellungsgesetz zu ändern und durch eine Novelle Sanktionen einzuführen, um für die Durchsetzung zu sorgen.
Dennoch muss ich immer wieder betonen – weil Sie das ein wenig unterschlagen –, dass bereits vieles auf diesem Weg gelungen ist. Der Fairness halber müsste man auch offen sagen, dass das keine Stellen sind, die täglich neu zu besetzen sind, sondern dass diese Stellen z. B. teilweise bereits qua Amt besetzt sind.
Das ist ein Prozess, der in Gang gebracht ist. Ihre Forderung, Frau Kollegin, dass Sie eine Fortschreibung bis 2010 wollen, diese sogenannte Zielvereinbarung, nimmt dem Senat die Möglichkeit, das bereits vor 2010 zu erfüllen. Weshalb sollen wir dem Senat diesen langen Zeitraum gewähren, weshalb soll er nicht gleich loslegen und das umsetzen, was geltendes Recht ist?
Wir müssen uns auch als Abgeordnete fragen, ob manche unserer Anträge wirklich sinnvoll sind.
Damit komme ich zu Ihrem anderen Antrag, nämlich der Bundesratsinitiative zur Änderung des Aktiengesetzes, damit auf Bundesebene Aktiengesellschaften – gesetzlich
geregelt – zu 40 Prozent weiblich besetzt sein sollen. In Ihrem Anliegen unterstütze ich Sie zu 100 Prozent. Aber ich frage Sie: Weshalb so kurz gegriffen, liebe Frau Kollegin? Weshalb nur die Aktiengesellschaften? Was ist mit den Personengesellschaften? Weshalb nehmen wir nicht ein Gesamtkonzept in Angriff? – Glauben Sie mir, wir bereiten diesbezüglich etwas vor. Wir machen uns Gedanken. Ich glaube, wenn wir ein Gesamtkonzept auf den Weg bringen, werden Sie uns unterstützen.
Zum Schluss komme ich ganz kurz –
auf die Steuerung und Kontrolle des § 13 LGG. Wir haben wirklich etwas auf den Weg gebracht. Wir wollen eine Zuständigkeitsregelung, damit wir klare Vorgaben haben, um die Effizenz der bereits geltenden Regelungen überprüfen zu lassen und gegebenenfalls etwas daran zu ändern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frauen! 100 Jahre internationale Frauenbewegung, 100 Jahre, in denen Frauen sich für ihre Rechte eingesetzt haben, in denen sie gekämpft haben. Das wollen wir heute würdigen, und ich will zunächst allen Frauen, aber auch den Männern danken, die sich in den letzten Jahren und auch aktuell für die Rechte der Frauen eingesetzt haben und einsetzen.
Was heißt dies aber für Berlin? Was ist die Bilanz dessen? – Ich möchte kurz die Bilanz vorstellen, dann möchte ich kurz etwas zu den Anträgen sagen, und am Ende werde ich einen Ausblick geben.
Positiv ist festzustellen, dass die rechtliche Gleichstellung der Frauen in fast allen Bereichen bereits Realität ist. In
Berlin haben wir eine Erwerbsquote der Frauen, die denen der Männer angeglichen ist. Insgesamt ist es aber eine Quote, die uns nicht zufriedenstellen kann, die noch zu niedrig ist, aber dennoch ist sie zumindest auf Augenhöhe mit den Männern.
Wir haben in Berlin die Situation, dass wir ebenso viele Absolventinnen an den Universitäten haben wie Absolventen. Das ist ebenfalls eine positive Nachricht. Aber besonders hervorheben möchte ich zwei Meldungen, das sind Personalien, die Mut machen – gerade demnächst, im April, wird es hier einen Girl’s Day geben. Diesen Mädchen können wir Mut machen und sagen: Ja, ihr könnt in Männerbereichen erfolgreich sein! Ihr könnt in Männerbereichen eure Ausbildung machen, denn Berlin bietet euch Möglichkeiten, später auch hier zu arbeiten.
Ich möchte besonders erwähnen: Die Vorstandsvorsitzende der Berliner Stadtreinigungsbetriebe ist eine Frau, und auch die Baudirektorin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist eine Frau. Das waren immer typische Männerdomänen, und diesem Senat ist es gelungen, in diesen Bereichen Frauen, die unzweifelhaft qualifiziert sind und den Job genauso gut machen, eine Möglichkeit zu geben. Das finde ich gut.
Wir müssen uns aber nichts vormachen. Es gibt noch viel zu tun, und es gibt auch Negativmeldungen, eine davon: nicht der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit. Das ist ein Skandal, dass Frauen immer noch weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen.
Da gibt es jetzt eine Initiative, und diese finde ich auch richtig. Der Mindestlohn wird sich in dem Bereich für Frauen auswirken und muss bald kommen.
Ein weiteres Thema ist die Gewalt gegen Frauen. Gewalt gegen Frauen ist ein internationales Phänomen. Gewalt gegen Frauen ist etwas, was uns sowohl in der Vergangenheit beschäftigt hat als auch in der Gegenwart beschäftigt. Gewalt gegen Frauen ist nicht nur international, sondern auch etwas, das in nationale Bereiche hineinspielt, wenn nämlich Besonderheiten, wie etwa Genitalverstümmelung oder Zwangsehen, durch Migration auch in Berlin ein Thema sind.
In dem Zusammenhang möchte ich ganz besonders erwähnen, dass ich mich über die Patenschaft der türkischstämmigen Schauspielerin Sibel Kekilli gegen Zwangsverheiratungen freue. Sie will sich dafür einsetzen, dass dieses Thema stärker ins Bewusstsein kommt. Wir haben in Berlin bereits einiges in dem Bereich getan, sind aber dennoch ganz am Anfang und müssen weiter tätig sein. Positiv ist anzumerken, dass selbst die türkische Zeitung „Hürriyet“ vor zwei Tagen gemeldet hat, dass es Zwangsverheiratungen gibt und dass sie zumindest vor diesem
Thema nicht mehr die Augen verschließt. Das ist ein Fortschritt.
In dem Zusammenhang will ich auch kurz erwähnen, dass es die rot-grüne Bundesregierung war, die Frauen in der Ehe Grundrechte zurückgegeben hat, indem sie gesagt hat: Auch die Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar. Es war die rot-grüne Bundesregierung, die das Konzept: Wer schlägt, der geht! durchgesetzt hat. In Berlin funktioniert dies auch wirklich gut, und man kann von hier aus allen Beteiligten nur herzlich danken, dass sie sich einsetzen und den Frauen dort helfen.
Zu den Anträgen will ich nur kurz erwähnen, dass die paritätische Besetzung der Vorstände und der zweiten Führungsebene ein wesentliches und vorrangiges Thema ist, das uns die nächsten Jahre beschäftigen wird. Es geht darum, dass in diesen Bereichen tatsächlich Stellen frei werden, und es ist eine Chance und Herausforderung zugleich, dafür zu sorgen, dass diese Stellen auch wirklich mit Frauen besetzt werden, so lange bis es paritätisch besetzt ist, das heißt, die Hälfte in diesen Bereichen auch wirklich Frauen sind.
Weiter ist es wichtig, die öffentlichen Mittel dort einzubringen und dort einzusetzen, wo sie frauen- und gleichstellungspolitische Kriterien erfüllende Unternehmen beanspruchen können. Es geht darum, dass Unternehmen in ihrer Politik, in ihrer unternehmerischen Tätigkeit, frauenpolitische Ziele aufnehmen müssen, damit es den Frauen in Berlin insgesamt besser geht. Das wollen wir den Unternehmen auch schmackhaft machen. Da müssen wir uns § 13 des Landesgleichstellungsgesetz genau anschauen, wie wir das noch effektiver gestalten können und wo wir insbesondere noch darauf achten können, dass diejenigen Unternehmen, die danach gefördert werden, sich auch tatsächlich daran halten.
Ein weiterer Punkt, der in den Anträgen erwähnt und auch sehr wichtig ist, ist der Opferschutz. Tatsächlich spielt der Opferschutz immer wieder sowohl international als auch national eine große Rolle. Hier müssen wir an der Seite derjenigen stehen, die wirklich die Opfer sind, die die Schwächeren sind und unseren Schutz brauchen. Dabei geht es natürlich um die Frauen, aber nicht nur. Es geht auch um die Kinder, die meistens ebenfalls von der Gewalt betroffen sind. Opferschutz ist ein sehr wichtiger Punkt. Daran hängt auch die Bleibemöglichkeit der in erster Linie zwangsprostituierten oder zwangsverheirateten Frauen.
Dafür wollen wir kämpfen, und dafür müssen wir Mehrheiten organisieren. Wir in Berlin sind bereits auf dem
richtigen Weg und haben schon die eine oder andere Initiative in Gang gebracht.
Nun komme ich kurz zu meinem Ausblick: Auch in Zukunft wird sich nur dort etwas zum Besseren ändern können, wo wir hinschauen und wo wir die richtigen Maßnahmen treffen. Sich für Frauenrechte einzusetzen, ist wie gegen den Strom zu schwimmen. Es schärft die Sinne, und es stärkt die Muskeln. Nur eines darf Frau nicht: Aufhören, denn dann gehen wir unter. In diesem Sinne geht der Kampf weiter!