Jan Spindler
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wundert mich schon: In der Ausschussberatung im Bauausschuss, der federführend für diesen Gesetzentwurf war, hatte ich um eine Aussprache gebeten; dies wurde verweigert mit dem Argument, es sei doch alles klar wir Kloßbrühe, wir seien uns alle einig. Insofern verwundert es mich etwas, Frau Hämmerling, dass Sie das Bedürfnis hatten, Ihren schönen Antrag hier noch einmal zu begründen.
Allerdings wundert mich auch, dass Sie offenbar nicht ganz auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung auf der Bundesebene sind; der Bundesrat hat Anfang Mai das Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern beschlossen. Damit ist der jetzige Gesetzesantrag – ich will nicht sagen hinfällig; er nützt nicht mehr viel und er schadet auch nicht viel. Deshalb wird die PDS diesem Gesetz zustimmen. Die Dinge, die Sie neu zu regeln beabsichtigen, sind in dem Bundesgesetz, wenn es nun in Kürze verkündet wird und in Kraft treten kann, mit enthalten.
Es bleibt dabei: Lagerplätze bis 300 qm Fläche bleiben nach der Berliner Bauordnung genehmigungsfrei. Ausgenommen sind die Lagerplätze, auf denen Abfälle im Zusammenhang mit Abfallentsorgungsanlagen gelagert werden. Ein sicherlich „sehr erotisches“ Thema nach der vorangegangenen Debatte. Wenn man diese Maßstäbe anlegte, würde dieser Senat keine Genehmigung mehr für die Abfälle erhalten, die hier produziert wurden.
§ 62 soll geändert werden. Das ist das Kernstück des Vorschlags der Grünen, bei den Lagerplätzen, wenn die Genehmigung erteilt wird, eine entsprechende Sicherheitsleistung abzuverlangen. Das ist gut und wichtig so. Nicht gut ist jedoch, dass sich die große Koalition nahezu ein Dreivierteljahr Zeit gelassen hat, um diese Dinge umzusetzen. Insofern ist es ein bisschen albern, Kollege Hoffmann, wenn Sie dies nun als „die Fortsetzung unserer klugen Politik“ usw. bezeichnen. Hätten Sie die Dinge ein bisschen früher und beschleunigt im Plenum behandelt, wären wir jetzt schon einen Schritt weiter gewesen
und hätten genau das machen können, was Frau Kollegin Hämmerling vorhin ansprach, nämlich schon vor Bundestag und Bundesrat in Berlin diese Dinge zu regeln.
Eine Sicherheitsleistung ist notwendig, damit nicht die Berlinerinnen und Berliner für diese kriminellen Machenschaften aufkommen müssen, die einige an den Tag legen, so dass letztlich das Land Berlin auf diesen Kosten sitzen bleibt. Aber, Frau Kollegin Hämmerling, der große Wurf wird es nicht sein – weil Sie sagten, Ihnen wäre lieber gewesen, wir hätten Ihren Ursprungsantrag beschlossen. Wenn man den genau liest, bedeutet er nichts anderes als das, was letztlich im Ausschuss beschlossen wurde. Sie haben nur im letzten Satz geschrieben – von der Systematik her nicht ganz richtig, aber immerhin –: „Lagerplätze im
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Sinne dieses Absatzes sind unabhängig von ihrer Größe genehmigungsbedürftig.“ Nichts anderes ist jetzt beschlossen worden. Sie meinten wahrscheinlich, dass sämtliche Lager in Berlin der Genehmigung unterworfen werden sollen. Das halte ich für Unsinn, weil es einen Aufbau der Bürokratie bedeutete, und dies war von Ihnen nicht beabsichtigt, wenn man Ihren Antrag liest.
Wir stimmen diesem Antrag zu. Es ist aber klar – das war bisher die Problematik –, dass bei den sogenannten Zwölfmonatsanlagen, was das Baurecht angeht, die Bezirke zuständig waren. Wir haben klare Zuständigkeiten und klare Eingriffsbefugnisse; wir setzen mit der Sicherheitsleistung nun einen einen Punkt auf das I. Aber es ist auch klar, Herr Senator Strieder: Da nach der neuen Bundesrechtslage diese Anlagen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind, sind Sie nach der Berliner Rechtslage zuständig, was die Aufgabe einer Ordnungsbehörde angeht. Ich kann nur hoffen, dass Sie diese Möglichkeiten wahrnehmen. Nach dem Bundesrecht können Sie Sicherheitsleistungen verlangen. Ich gehe davon aus, dass Ihre kluge Senatsverwaltung – und Sie sind ja auch klug – davon Gebrauch machen wird, damit wir den kriminellen Machenschaften ein Ende setzen können. – Danke schön!
Herr Senator Strieder! Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, und eine Kammer-Entscheidung bringt auch noch keine Gewissheit. Es freut mich, dass Sie gemeinsam mit dem Bezirksamt Charlottenburg die Beschwerde vorbereiten. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Unabhängig davon möchte ich Sie fragen, ob Sie es auch für einen Mangel halten – jedenfalls nach dem, was man der Entscheidung entnehmen konnte –, dass kein Unterschied zwischen Innenstadt und den sonstigen Bezirken gemacht wird. Halten Sie es deshalb für erforderlich, dass in der in Vorbereitung befindlichen Änderungsverordnung diesbezüglich eine Präzisierung erfolgt?
Meine zweite Frage schließt sich an.
Kann ich davon ausgehen, dass wir – genauso wie Herr Dr. Arndt – den Entwurf für diese Änderungsverordnung auf den Tisch bekommen, damit wir im Ausschuss gemeinsam über diese Fragen diskutieren können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich nicht üblich, dass in diesem Hause gegen Dringlichkeiten gesprochen wird und Dringlichkeiten nicht angenommen werden. Aber in diesem Falllohnt es sich schon, von diesem parlamentarischen Gebrauch Abstand zu nehmen.
Der Bebauungsplan Cuvrystraße, Schlesische Straße, Druck
sache 14/356. ist uns im Mai vom Senat. federführend von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vorgelegt worden. Wir haben am letzten Mittwoch Vormittag im Unterausschuss Bebauungspläne erstmals über den Entwurf dieses Bebauungsplans beraten können. haben uns im Vorfeld darauf verständigt, dazu eine Anhörung durchzuführen. Wir haben diese Anhörung durchgeführt. Dann muss man allerdings feststellen, dass diese Anhörung zur Farce verkommen ist, wenn nicht einmal die Mög
lichkeit besteht, das Ergebnis dieser Anhörung substantiell auswerten zu können, nicht einmal für die Mitglieder des Unterausschusses selbst. da uns allen erst gestern das Wortprotokoll zugegangen ist. Insofern ist das, was dort abgelaufen ist, ein Theater, so dass nicht einmal die Mitglieder des Bauausschusses selbst am Nachmittag die Möglichkeit hatten, sich mit der Beratung des Unterausschusses substantiell auseinander zu setzen.
Dort wurden Rechtsmängel vorgetragen von den Vertretern der Markthallengenossenschaft dort wurde auch vorgetragen, dass die Gefahr besteht, wenn dieser Bebauungsplan so durch
kommt und so gebaut wird. nicht nur diese Markthalle gefährdet wäre, sondern durch den Verbund auch andere bis fast alle
Markthallen, die von dieser Genossenschaft betrieben werden. Was das mit Wirtschaftspolitik, die wir hier fördern wollen im Land Berlin, zu tun hat, ist mir nicht ganz schlüssig geworden.
[Beifall des Abg. Liebich (PDS) I Ich finde. dass dieses Verfahren. das im Unterausschuss und im Ausschuss selbst betrieben wurde, in diesem Hause nicht fortgesetzt werden sollte. Als vorhin hier von Zugangsbarrieren die Rede war, von herumlungernden Leuten mit Bierbüchsen in der Hand, dachte ich einen kurzen Augenblick, die Abgeord- neten der CDU meinten sich selbst, wie sie sich manchmal in Ausschüssen benehmen. [Heiterkeit und Beifall bei der POS- Beifall der Frau Abg. Oesterheld (Grüne) - Dr. Arndt (SPD): Also wirklich I - Eyck (CDU): Unverschämtheit! - Weitere Protestrufe von der CDU]
Also, meine Damen und Herren: keine Schnellschüsse!
Beschließen wir nicht Bebauungspläne und Gesetze - darum handelt es sich hier - im Schnellschussverfahren. Sorgen wir dafür, dass wir es nicht durchgehen lassen, dass solche wichtigen Dinge hier am Nachmittag zwischen Bockwurst und Kartoffelsalat beschlossen werden. Geben wir uns selbst die Möglich
keit, diese Themen intensiv zu beraten, im Unterausschuss selbst und im Bauausschuss natürlich. - Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine erste Rede in diesem Hause zu Filz und Korruption – ich hätte mir etwas anderes, Besseres vorstellen können.
Aber so ist nun einmal das Leben, Herr Landowsky. Beim Kollegen Wieland hatte ich den Eindruck – er hat dies selbst gesagt –, dass er es schade findet, dass in Berlin kein Parteiskandal, kein Finanzskandal zu verzeichnen ist,
bezogen auf die CDU.
Aber dennoch, Herr Strieder: Die Geschichte, über die wir heute hier zu reden haben, hat mit Ihnen begonnen.
ALBA, Dussmann – Sie haben diese Reisebüros in Anspruch genommen; es ging alles durch die Presse. Und Ihre Entschuldigung, als Sie gesagt haben, Sie sähen nicht ein, dass Sie nachträglich für diese Reisen zu zahlen hätten, weil die ohnehin geflogen wären – nach Moskau, nach Prag und anderswo – finde ich schon eigenartig, weil das genau das Argument ist, das die Schwarzfahrer bei der BVG immer vorbringen.
Dass Sie diese Auffassung nun als Verkehrssenator kundtun, wundert mich schon.
Dass der Antrag heute mit Datum vom 14. Februar von den Bündnisgrünen vorgelegt wird, ist auch eigenartig. Ich habe mich gewundert, dass die Kollegin Künast heute nicht ans Pult trat und diesen Antrag begründet hat, denn am 14. Februar haben Sie nicht gewusst, dass dieser Organizer 900 DM wert sei und dass Sie dann die gleichen Probleme haben wie unser Kollege Strieder.
Aber ernsthaft: Es geht darum, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie die Verwaltungsvorschriften, die 1990 erlassen worden sind, noch konkreter gefasst werden. Am vergangenen Donnerstag haben wir im Rechtsausschuss bereits hören können, dass man sich Gedanken macht, wie das konkretisiert werden kann. Denn es kann nicht sein, dass Geschenke und sonstige Vorteile angenommen werden und damit die Behörde, die Zuverlässigkeit und das Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes einige Kratzer abbekommt. Deshalb brauchen wir auch für die Senatsmitglieder klare Regelungen auch dahin, dass in Bezug auf sie eine Entscheidung des gesamten Senats erforderlich ist, was Reisen betrifft. Ich habe nichts dagegen, wenn Senatsmitglieder Reisen unternehmen und für die Berliner Wirtschaft wirken wollen. Aber wir brauchen klare Abgrenzungen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass im Nachhinein irgendwelche Dinge getan werden, woraus man Rückschlüsse ziehen kann – Stichwort : Dussmann und ALBA.
Die Offenbarung von Frau Künast – es war eine Offenbarung –, man sollte eben nicht in jede Tüte greifen, die man entgegen gehalten bekommt – – Strafrechtlich – dazu haben wir auf Grund der Vorlesung unseres Kollegen Wruck am vergangenen Donnerstag dieses und jenes hören können – wird sicherlich nicht viel zu machen sein. Wäre der Gesetzentwurf der Berliner Landesregierung, im Bundesrat 1996 eingebracht, durchgekommen, wäre es mit Straftatbeständen eindeutig. Aber die Grau
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zone, die hier besteht, muss erhellt werden. Deswegen sagt unsere Fraktion Ja dazu, dass klare Regelungen in diese Dienstvereinbarung hinein müssen. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen, aber zunächst einmal im Rechtsausschuss beraten.
In dem Zusammenhang ist auch der Antrag zu sehen, den wir am vergangenen Donnerstag im Rechtsausschuss beraten zu gläsernen Parteikassen haben. Deshalb noch ein Wort an die Kollegen der CDU.
Ich kann das mit 29 Jahren machen. Ich sage: Machen Sie es sich nicht zu einfach. Ich kann mich noch sehr genau an die hitzigen Debatten in meiner eigenen Partei vor knapp 10 Jahren erinnern. Es war nicht leicht, aber wir mussten da durch. Ich kann Ihnen empfehlen, es sich nicht zu leicht zu machen.
Wenn ich mir Ihren Parteitag vom vergangenen Wochenende anschaue, dann habe ich eher das Gefühl, dass Sie nach der Devise „Augen zu und durch“ handeln und sich nicht intensiv mit diesen Fragen auseinandersetzen wollen.
Da haben wir von der PDS schon einiges voraus.
Deshalb ist der Antrag – um auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückzukommen –, klare Regelungen für uns alle zu schaffen, sinnvoll, und ich kann nur empfehlen, diesen Antrag intensiv im Rechtsausschuss zu beraten. Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam in diesem Hause eine Stimme finden. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – und deshalb brauchten wir den Antrag nicht –, wenn im Antrag zu 1 von den Senatsmitgliedern gefordert wird, sie sollten sich an Gesetze und Verordnungen halten. Dieser Selbstverständlichkeit kann man nur zustimmen. – Danke schön!