Nicolas Zimmer

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14/19 14/24 14/25

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich bemühen, bei den 5 Minuten zu bleiben. Ich merke, das Interesse ist im Saale schon etwas erlahmt. Unser Freund, der Wahrsager Wieland von Bündnis 90/Die Grünen, der auch immer alles vorher weiß, ist auch nicht da. Das ist etwas betrüblich, ich hatte mich auf seine sachkundigen Anmerkungen gefreut.
Der Untersuchungsauftrag, wie er hier vorliegt, ist ein Kompromiss aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen. Das war im Wesentlichen möglich, weil die anderen Fraktionen schließlich den berechtigten Interessen der Berliner CDU Rechnung getragen haben.
Jetzt kann niemand mehr mit bloßen Verdächtigungen und Behauptungen ins Blaue hinein Zusammenhänge konstruieren, die es gar nicht gibt. Was wir nämlich nicht zugelassen haben und auch nicht zulassen werden, ist, anstatt Aufklärung zu ermöglichen, die sich an Tatsachen orientiert, bloße Betriebsspionage bei der CDU zu betreiben.
Damit hätten sich im Ergebnis die anderen Fraktionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Dann wäre die CDU nicht nur gezwungen gewesen, ihr Recht beim Verfassungsgericht durchzusetzen,
sondern es hätte auch zwei Untersuchungsausschüsse geben können. – Ach, da ist ja der Herr Wieland! Ich begrüße Sie!
Eben! Erinnern Sie sich, Herr Wieland! – das hätten die anderen Fraktionen und auch Herr Wieland den Berlinerinnen und Berlinern erklären müssen.
Herr Wieland, regen Sie sich nicht so auf! in Ihrem Alter kann das gefährlich werden. Sonst erleben Sie das Ende der großen Koalition gar nicht mehr!
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Ja, ist ja gut, Herr Wieland! – Ein Untersuchungsausschuss soll Tatsachen aufklären und parlamentarische Kontrolle ermöglichen anstatt zum bloßen politischen Kampfinstrument zu verkommen. Mit uns gibt es keine Kampagnenausschüsse, mit uns gibt es keine politischen Tribunale.
Wichtig für den Untersuchungsausschuss und im Ergebnis auch für die Wahrheitsfindung ist vor allem ein faires Verfahren. Wir werden daher eine Verfahrensordnung vorschlagen, die auch die Rechte der Betroffenen ausreichend wahrt.
Die Untersuchungen richten sich teilweise gegen Private und sonstige Dritte. Ein Untersuchungsausschuss übt öffentliche Gewalt aus, und damit ist er auch an das Rechtsstaatsgebot gebunden. Daher muss Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich gegebenenfalls zu Vorwürfen zu äußern, die im Rahmen der Untersuchungen gemacht werden. Ihnen ist rechtliches Gehör zu geben. Sie müssen mit eigenen Verfahrensrechten ausgestattet werden, um sie nicht zu bloßen Objekten der Untersuchung zu degradieren.
Sie müssen dabei bedenken, dass nach Artikel 48 Abs. 4 unserer Verfassung die Berichte eines Untersuchungsausschusses der gerichtlichen Nachprüfung entzogen sind, auch wenn diese zu Unrecht höchst unehrenhafte Dinge über Betroffene oder Unwahrheiten enthalten. Im Übrigen empfehle ich dazu den Kollegen von der SPD und den Grünen die Lektüre eines aktuellen Antrags ihrer Bundestagsfraktionen zu einem Untersuchungsausschussgesetz. In dessen Begründung werden Sie diese Gedanken wiederfinden.
Da wir gerade beim Bundestag sind: Es spricht noch ein weiteres wichtiges Argument für eine solche Verfahrensregelung. Die Untersuchungsausschüsse des Bundestags geben sich ebenfalls eine Verfahrensordnung. Sie wenden nämlich die sogenannten IPA-Regeln an. Dort finden Sie in § 18 ebenfalls die Regelung zum Betroffenen und seinen Rechten, beispielsweise ein eigenes Beweisantragsrecht oder ein Fragerecht bei Beweisaufnahmen. Da der sogenannte Parteispendenausschuss des Bundestags sich mit dem gleichen Sachverhalt befasst, wie er zum Teil Gegenstand des hier vorliegenden Untersuchungsauftrags ist, muss hier gleiches Recht gelten.
Wir sind eben keine Verhinderer, aber hier gilt – wie so häufig im Leben –: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Bei der SPD ist nämlich Folgendes zu beobachten: Es wird von Handlungsunfähigkeit geredet, aber selbst boykottiert man mit fadenscheinigen Argumenten notwendige Entscheidungen für Berlin.
Darüber konnte man sich bislang zwar schon bei seiner Tätigkeit als Fachsenator nicht immer sicher sein. Aber, Herr Strieder, um Sie vielleicht für künftige Interviews daran zu erinnern: Sie sind Mitglied des Aufsichtsrats der Landesbank. Damit verbinden
sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Denken Sie daran, und denken Sie an die 16 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bankgesellschaft, denen Sie achtlos vors Schienbein treten!
Sie bringen mit unqualifizierten Vorschlägen und Halbwahrheiten – zum Teil sekundiert vom Baulöwen der SPD, Herrn Momper, der sich auch mit dem Abriss öffentlich geförderter Wohnungsbauten gerade für eine Bank profiliert – einen der größten Arbeitgeber Berlins in Misskredit, und zwar nur aus billigen parteipolitischen Interessen. Ich bin mir sicher, dass die Berlinerinnen und Berliner das zu bewerten wissen. Eins sollten wir aber nicht vergessen: Bei aller Aufklärung des Vergangenen ist es wichtig, eine tragfähige Strategie für die Zukunft der Bankgesellschaft zu entwickeln. Ich hoffe, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses dazu beitragen wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Anlass unserer heutigen Debatte über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist allgemein bekannt. Alle Fraktionen sind an einer Aufklärung der Vorgänge um die Bankgesellschaft interessiert. Das ist wichtig und notwendig. Aber wenn ich mir anhöre, was meine Vorredner hier zum Besten gegeben haben, möchte ich nur zwei, drei Punkte herausgreifen.
Herr Müller, zum Koalitionsausschuss, wo Ihre Partei ja noch vertreten war: Auch die CDU war vertreten. Was wollen Sie denn mehr als 4 CDU-Mitglieder in einem Koalitionsausschuss?
Zum Zweiten: Frau Oesterheld, Sie wissen natürlich wie immer schon alles vorher; das gilt zum größten Teil auch für Herrn Wolf. Da fragt man sich ein bisschen, warum Sie dann überhaupt einen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen.
Ja ja, das kennen wir schon!
Herr Wolf, zur Aufklärung über die Parteispenden: Wir haben sofort angefangen aufzuklären.
Ja, selbstverständlich! Da brauchen Sie gar nicht zu johlen. Das gefällt Ihnen nicht, es tut mir ja auch leid, dass Sie nichts wirklich Neues gefunden haben, sondern sich die ganze Zeit krampfhaft daran festhalten müssen. Aber das ist nun mal Ihr Schicksal bei der Nummer.
Mit dem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss demonstrieren alle Fraktionen den Wunsch, Vorgänge aufzuklären, die uns alle beschäftigen, und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Wir, die CDU-Fraktion, zeigen mit unserer aktiven Beteiligung an der Aufklärung
nicht nur die Handlungsfähigkeit, sondern auch unseren Handlungswillen.
Den zeigen wir nicht nur hier, sondern auch bei allen anderen drängenden politischen Problemen dieser Stadt. Das würde ich mir im Interesse der Berlinerinnen und Berliner auch bei den anderen Fraktionen in diesem Hause wünschen.
Ein Hinweis zu den Formalien: Schön, dass auch die PDS und die SPD ein Exemplar der Geschäftsordnung besitzen und festgestellt haben, dass es keine dringlichen Anträge auf Untersuchungsausschüsse gibt. Das wissen wir auch.
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Aber keine Sorge: Unser Beitrag zum Untersuchungsausschuss wird auch durch die Vorabüberweisung an den Hauptausschuss zur Geltung kommen. Unser Ziel ist ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen,
in dem sich auch die Fragen der CDU wiederfinden sollten, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten.
Wir sind – schon im Interesse unseres Finanzsenators Peter Kurth, der als erster bei der Bankgesellschaft durchgegriffen hat – an einer vollständigen Aufklärung interessiert. Die Zukunft der Bankgesellschaft ist von zentraler Bedeutung für den Standort Berlin, und das nicht nur wegen der 16 000 Mitarbeiter des Konzerns, denen wir das schuldig sind.
An dieser Stelle ein Wort zu Herrn Senator Strieder, der leider nicht unter uns weilt:
Wenn es neue Fakten gibt, Herr Strieder, dann packen Sie sie doch bitte auf den Tisch des Hauses! – Auch wenn der sich nun am Strand von Cannes in der Sonne ein wenig erholt von der anstrengenden Teilnahme an der MIPIM – –
Herr Wowereit, Sie können ihm das ja ausrichten! – Wer mit nebulösen Andeutungen und Gerüchten arbeitet, hat etwas ganz anderes im Sinn als aufzuklären: entweder will man von eigenen Problemen ablenken oder eigentlich ganz andere Ziele erreichen. Dann sagen Sie es den Berlinerinnen und Berlinern doch ganz offen und ehrlich. Sie haben hier die Möglichkeit, es offen zu bekennen.
Für taktische Spielchen sind die Probleme der Stadt wirklich zu groß. Wir haben eben in der Aktuellen Stunde über die finanzielle Situation des Berliner Haushalts gesprochen. Lösungen erreichen wir nur durch gemeinsames Handeln. Das ist der Auftrag, den uns die Wählerinnen und Wähler – dem einem mehr, dem anderen weniger –, erteilt hat.
Nun noch ein Wort zum Kollegen Benneter, das haben Sie sicher auch erwartet. Da die SPD-Fraktion, was ihr gutes Recht ist, einen Ausschussvorsitzenden vorschlägt, muss dieser der Vorsitzende des gesamten Ausschusses sein,
der dieses Haus auch repräsentiert. Wenn Herr Benneter nun mit solchen Vorstellungen aufwartet, wie der Umkehr der Beweislast in Dingen, die Herrn Landowsky betreffen, kann ich nur sagen: sehr objektiv klingt das in meinen Ohren nicht.
Wenn man sich die Äußerung von Herrn Benneter im Verlauf der vergangenen Tage und Wochen ansieht, dann scheinen mir die Sorgen des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, meines Kollegen Hubert Rösler, nicht von der Hand zu weisen: Herr Benneter meint offensichtlich, das Ergebnis der Untersuchung schon vorher zu kennen. Wenn Sie, Herr Kollege Benneter, als Anwalt vor einem Gericht stehen würden, dessen Vorsitzender in
der Presse nur Andeutungen von dem gemacht hätte, was Sie zum Besten gegeben haben, würden Sie keine Sekunde zögern, einen Befangenheitsantrag zu stellen.
Und Herr Benneter, es würde mich an Ihrer Stelle nicht besonders mit Stolz erfüllen, die traurige Tradition, die wir schon bei Herrn Wieland im „Kurden-Untersuchungsausschuss“ kennengelernt haben,
fortsetzen zu wollen. Untersuchungsausschüsse sind keine politischen Tribunale, meine Herren!
Was besonders schlimm ist – ich möchte es noch einmal hier öffentlich bekunden –: eine Aussage wie „ein latent korruptes System bei der CDU zu erkennen“,
Herr Benneter,
dagegen müssen wir uns auf das Schärfste verwahren!
Nein danke, Zwischenfragen brauche ich nicht! – Herr Benneter, das ist schon fast justitiabel. Ich möchte nicht wissen, was Sie Ihrem Mandanten raten würden, wenn er Sie mit solch einer Äußerung eines Dritten konfrontieren würde.
In der Sache lässt sich feststellen:
Ja, Herr Wieland, ist ja gut. – Was wir wissen: Es gab einen Kredit an das Unternehmen Aubis für ein Projekt, welches offensichtlich nicht den wirtschaftlichen Erfolg hatte, der von den Beteiligten erwartet wurde.
Aber an dieser Stelle tauchen bereits die ersten Fragen auf. Wurde seinerzeit nicht von vielen Investoren die Sanierung von Plattenbauten als lohnendes Geschäft betrachtet? Ist es nur die Bankgesellschaft, die mit den Folgen von Fehlkalkulationen zu kämpfen hat?
Ich denke hier auch an die Wohnungsbaugesellschaften, also Beteiligungen des Landes Berlin, die mit den Folgen des wirtschaftlichen Misserfolgs der Plattenbausanierungen umgehen müssen. Überhaupt die Wohnungsbaugesellschaften! Dazu fällt mir ein: Nehmen Sie die Entwicklung der Verluste bei der GSW. Da besteht auch für den Aufsichtsrat Handlungsbedarf.
Sie können ja einmal nachsehen, wer dort unter anderem im Aufsichtsrat sitzt.
Es gab zwei Spenden der Herren Wienhold und Neuling. Mit diesen Spenden wurde unüblich verfahren.
Dazu ist zu fragen: Wieweit ist dieses vorwerfbar,
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aber auch: Wie sieht es aus mit dem Umgang mit Spenden und Rechenschaftsberichten bei anderen Parteien dieses Hauses?
Besteht hier ein grundsätzlicher Handlungsbedarf?
Vielleicht ist es Ihnen auch einfach nur durchgerutscht, das kann passieren,
aber ansonsten werden wir sehen, was dabei herauskommt.
weitere, auch operative Maßnahmen müssen folgen – ohne Zweifel.
Zum Untersuchungsausschuss selbst noch Folgendes: Wir sind verpflichtet, Aufklärung zu betreiben als Parlament, vor allem auch, um Schaden vom Land abzuwehren. Was wir wollen: Wir wollen aufklären, aber nicht nur zu Aubis. Die Situation der Bankgesellschaft ist tatsächlich prekär, das habe ich bereits eingangs dargestellt, und daran hat nun wirklich nicht die CDU Schuld. Man muss es wirklich so einfach formulieren, damit es auch beim Letzten hier im Saal ankommt: Die CDU ist nicht die Bankgesellschaft!
Die schnelle und gründliche Aufklärung aller Vorgänge in der Bankgesellschaft, das muss das wesentliche Ziel des Untersuchungsausschusses sein. Schnell vor allem deshalb, um das Standing der Bankgesellschaft nicht noch weiter zu schädigen, auch an internationalen Märkten. Allerdings glaube ich, dass mit der personellen Neuordnung bei der LBB auch die strategische Neuausrichtung und Umstrukturierung auf einem guten Weg ist. Was wir auch nicht können werden, ist, einzelne Kreditengagements grenzenlos erörtern. Es gibt rechtliche Schranken, sehen Sie in das Aktiengesetz. Ansonsten müssten wir unsere Untersuchungsausschusssitzungen als Aktionärsversammlungen abhalten, damit jeder den gleichen Zugang zu Informationen hat.
Vor allem, meinen Sie, dass in der Zukunft noch jemand Finanzdienstleistungen dieses Konzerns in Anspruch nehmen würde, wenn das Bankgeheimnis nicht angemessen gewahrt bleibt?
Auf diese Fragen müssen Antworten gefunden werden im Gange der Untersuchungen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! – Der Untersuchungsausschuss darf nicht dem Ruf der Bankgesellschaft weiter schaden. Ich habe noch die Worte der Kollegen Wowereit und Strieder in den Ohren als diese in der vergangenen Woche ihren Untersuchungsauftrag der Presse vorgestellt haben. Da sagten Sie: Wir wollen keine Schlammschlacht. Gut, wir nehmen Sie beim Wort, meine Herren!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hopfmann, wir haben einen ähnlichen Sachverhalt im Hauptausschuss hinlänglich diskutiert. Ich hätte ihn auch gern noch im Innenausschuss diskutiert. Dazu ist es leider nicht gekommen, aber es ändert nichts daran, dass Sie wieder versuchen, ein Bundesgesetz zu ändern, und wieder versuchen, einen gruppenspezifischen Zusammenhang herzustellen, den Sie nicht herstellen können. Es tut mir ja sehr leid, dass dieser Meilenstein rot-grüner Ausländerpolitik für Sie nicht weit genug geht. Da müssen Sie sich aber bei der Bundesregierung und beim Bundestag beschweren.
Sie wollen eine Analogie bilden zu der Regelung, dass Kinder, die mit Erwachsenen eingebürgert werden, 100 DM zahlen. Ich will Sie ja nicht in Rechtskunde belehren, wobei das manchmal nichts schaden könnte; ich weiß ja, dass es in Ihrer Fraktion einige gibt, die juristisch wenigstens vorgebildet sind, aber Analogien sind nur dann zulässig, wenn es im Gesetz eine unbeabsichtigte Regelungslücke gibt. Sie wissen auch, dass ausgiebig diskutiert worden ist, inwieweit man für minderjährige Kinder Absenkungen vornehmen sollte. Man hat sich ganz bewusst dafür entschieden, dies nur in dem spezifischen Fall der Billigkeit in Einzelfällen zuzulassen und bei der Einbürgerung von Kindern mit ihren Eltern, weil man dies wohl auch als familienpolitisches Ziel wollte.
Was hier bleibt, ist die Einzelfallentscheidung. Sie kennen dazu die hinlänglichen Bemühungen im Hauptausschuss, zu einem Verfahren zu kommen, das dem Landesgesetzgeber zusteht. Die einzige Möglichkeit war, die Landesregierung in Person des Innensenators aufzufordern, die zuständigen Stellen noch einmal darauf hinzuweisen, wie man im Rahmen der Billigkeit entscheiden kann, entscheiden soll. Mehr geht einfach nicht. Dass das Ihren politischen Zielen widerspricht, ist, wie gesagt, bedauerlich. Aber Sie müssen sich nun einmal an die Gegebenheiten halten. Es hilft nichts, Schaufensteranträge zu stellen und möglicherweise damit Erwartungen zu wecken, die nicht zu erfüllen sind, und sich dann hinzustellen und zu sagen, die große, böse Koalition verhindert Einbürgerungen von Minderjährigen, wenn Sie einen solchen Antrag am 30. November des Jahres 2000 stellen.
Ich gehe davon aus, dass die Innenverwaltung bei der Frage, wie denn bei der Billigkeit zu entscheiden ist, auch bedacht hat und dies die zuständigen Stellen auch tun werden, dass, wenn mehrere Kinder eingebürgert werden, dabei auch ein solcher Sachverhalt vorliegen kann
und die Möglichkeit besteht. Aber sie besteht eben immer nur im Einzelfall. Wir können das nicht ändern. Das tut mir sehr leid, dazu auch noch drei Minuten gesprochen haben zu müssen, Sie über Dinge belehren zu müssen, die eigentlich selbstverständlich sind. Aber wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen können, weil das, was Sie wollen, von uns nicht zu beschließen ist.