Karin Weber

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Nach wie vor berechnen Banken in der Höhe kaum nachvollziehbare Dispozinsen, die von der allgemeinen Zinsentwicklung abgekoppelt sind. Dies geht vor allem zulasten finanziell schwächerer Kunden. Bereits 2012 hat sich der Landtag für eine bundesgesetzliche Begrenzung von Zinsen für Dispositionskredite ausgesprochen. Presseberichten zufolge hat sich die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister kürzlich erstmals mehrheitlich für eine derartige gesetzliche Begrenzung ausgesprochen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Regelungen und Verfahrensweisen schlägt die Verbraucherschutzministerkonferenz vor, um eine Deckelung der Dispozinsen zu erreichen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Mit dem Landesintegrationskonzept 2014 wird dem Landtag nach den Jahren 2002 und 2005 nun das dritte ein neues Konzept dieser Art - vorgelegt. Es war erforderlich, da sich seit 2006 in der Bundesrepublik ein Paradigmenwechsel in der Integrations- und Zuwanderungspolitik vollzogen hat. Mittlerweile bekennt sich auch die Bundesrepublik dazu, ein Zuwanderungsland zu sein.
Das uns vorliegende Konzept bündelt eine Vielzahl von Zielen und Aufgaben, die der Integration dienen sollen. Das Aufzeigen konkreter Beispiele aus den Kommunen des Landes kann für die Anwender und Nutzer des Konzeptes Anstoß sein, selbst neue Wege zu finden, neue Möglichkeiten zu suchen, und jeder in den Kommunen ist auch berechtigt, weitergehende Wege und Formen zu finden, als im Konzept angezeigt werden.
Der erste Schritt gelungener Integration ist eine Willkommenskultur, die den Zuwanderern deutlich macht, dass sie in unserem Land willkommen sind, gern gesehen und gebraucht werden. Willkommenskultur bedeutet auch Strukturen in Verwaltung und Behörden, die das Ankommen erleichtern. Aber ent
scheidend ist, in den Köpfen der hier lebenden Menschen ein „Willkommen“ aufleuchten zu lassen.
Es gilt immer noch, Unkenntnis und Vorurteile abzubauen sowie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit deutlich in die Schranken zu weisen. Ein wichtiger Partner dabei ist und bleibt das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ mit all seinen Akteuren. Nicht förderlich in diesem Prozess erscheint aus meiner Sicht der Umstand, dass zwischen den Zuwanderungsgruppen differenziert wird. Wir sprechen hier immer von Menschen, Menschenwürde und Menschenrechten, deswegen kommt es für Die Linke in der Migrations- und Integrationspolitik darauf an, soziale und politische Rechte eben nicht danach zu vergeben, ob die Menschen sozusagen als nützlich oder weniger nützlich gelten.
Wir wollen die soziale und politische Teilhabe für alle in Deutschland lebenden Menschen erreichen. Insofern ist meine Sorge, dass bei der Integration von Menschen manchmal die ökonomische Sicht die Oberhand gewinnt und die humanitären Aspekte in den Hintergrund geraten.
Seit dem Jahr 2010 sind die Asylbewerberzahlen stark angestiegen. Dadurch entstand das zentrale Problem in unserem Land, die Unterbringung neu zu regeln. In den Kommunen gibt es in der letzten Zeit deutliche Anstrengungen, diese Situation zu entschärfen. Es werden Menschen in Wohnungen untergebracht; in vielen Teilen des Landes werden neue Unterkünfte eröffnet. Diesen begegnen die Anwohner teilweise mit Angst oder Sorgen, was zielgerichtet von Rechtsextremisten zu Propaganda und Hetze ausgenutzt worden ist.
Wir können aber auch feststellen, dass sich mehr und mehr freiwillige Initiativen rund um solche Standorte entwickeln, die eine Willkommenskultur praktizieren, die fernab von verordneter Hilfe liegt. Ich denke, das ist ein wirklicher Fortschritt für die Integration, und diese Initiativen sind auf jeden Fall bedeutsamer als jeder medienwirksame Auftritt von Landespolitikern, die danach wieder nach Hause gehen und sich der Tagesordnung widmen. Das Land Brandenburg investiert selbst zwischenzeitlich für eine Familienunterkunft in Eisenhüttenstadt und die Sanierung des Männerhauses etwa 9 Millionen Euro. Trotzdem müssen wir uns als Koalition eingestehen, dass es aufgrund von nicht lösbaren Differenzen mit den Kommunen nicht gelungen ist, ein Unterbringungskonzept zu erstellen. Ich denke, das wird die Aufgabe in naher Zukunft sein.
Im Integrationskonzept sind Handlungsfelder und Leitlinien beschrieben. Das zentrale Anliegen ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als Ziel und auch als Weg der Integration. Sprachförderung ist ein wesentlicher Baustein dazu; aber es reicht nicht, nur auf Sprache zu zielen. Die Menschen, die zu uns kommen, wollen in der Regel nicht alimentiert werden, sondern streben ein selbstbestimmtes, auf eigene Arbeit gegründetes Leben an.
Noch sind die Hürden für die Anerkennung von Berufsabschlüssen zu hoch. Anschlussqualifizierungen müssen weiter entwickelt werden. Wenn es uns gelingt, den Zugewanderten
eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, stärken wir die Eigenständigkeit und das Gefühl von Würde und Stolz bei den neuen Bürgern. Gleichzeitig kann dies wesentlich zur Akzeptanz der Zuwanderung in der Mehrheit der Bevölkerung beitragen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.