Ziel ist es, möglichst im Oktober einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Deutschen Datenschutzrechtes an die Vorgabe der Datenschutz-Grundverordnung zu beschließen und noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages, also bis Herbst nächsten Jahres, zu verabschieden. Dieser erste Gesetzentwurf wird nur die zwingend erforderlichen Änderungen aufnehmen und letztendlich das Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Klar ist natürlich, auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen wir an Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen ran.
Herr Caffier, Herrn Ritter hier vorzuwerfen, er habe ein gestörtes Verhältnis zur inneren Sicherheit und zum Datenschutz, finde ich persönlich ehrverletzend. Ich finde auch, das ist kein guter parlamentarischer Stil.
denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Aber mit zu viel Überwachung und ohne Datenschutz wird die persönliche und öffentliche Freiheit erdrosselt.
sondern auch in der EU-Grundrechtecharta und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Auch wenn Datenschutz als politisches Themenfeld eher ein politisches Mauerblümchendasein fristet – es ist leider so, das muss man traurigerweise feststellen, vor allem beim Politikspiel der Großen Koalition muss ich das feststellen –,
so ist der Datenschutz aber in unserer heutigen Gesellschaft sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die privaten Unternehmen und die Zivilgesellschaft von immenser Bedeutung und nicht wegzudenken.
Mit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 14. April 2016 durch das Europäische Parlament wurde nun ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der die rechtliche und organisatorische Stellung der Datenschutzbeauftragten im Land komplett umkrempelt. Wir haben auf dieses europäische Gesetzesvorhaben bereits bei der Beratung des Doppelhaushaltes 2016/2017 reagiert und gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zum Einzelplan 01 in den Landtag eingebracht, der die Zielsetzung verfolgte, den Landesdatenschutzbeauftragten zukünftig so auszustatten, dass er die nun geltenden europarechtlichen Bestimmungen vollständig und umfassend erfüllen kann.
In Artikel 57 der Verordnung werden die zukünftigen Aufgaben eben jener Aufsichtsbehörde festgehalten. Hier gibt es einen sehr entscheidenden Wandel zur bisherigen Stellung. Denn vorher agierte der Landesdatenschutzbeauftragte vor allem auf der Basis des Opportunitätsprinzips bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Jetzt aber erhalten die Datenschützer im Land durch die EUVerordnung eine Vielzahl von Pflichtaufgaben, zum Beispiel, die Anwendung der EU-Datenschutz-Grundver-
ordnung zu überwachen und durchzusetzen, den europaweiten Austausch mit anderen Datenschutzbehörden zu gewährleisten, die gesetzliche Beratungspflicht in Datenschutzfragen wahrzunehmen, ein professionelles Beschwerdemanagement zu etablieren oder die Zertifizierung und Akkreditierung von weiteren Behörden und Einrichtungen, die für den Datenschutz zuständig sein werden, vorzunehmen. Ich könnte diese Liste erheblich verlängern, denn der Aufgabenkatalog des Datenschutzbeauftragten nach Artikel 57 umfasst 22 Ziffern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In mehreren Debatten der vergangenen Tage war der Datenschutz bereits mehr oder weniger am Rande Bestandteil unserer Diskussionen. Meiner Meinung nach fristet er in diesem
Hause als Thema kein Mauerblümchendasein, Herr Kollege Saalfeld, denn heute widmen wir uns mit dem Datenschutz einem ganzen Tagesordnungspunkt, und zwar mit einem besonderen Blickwinkel auf Europa.
Gemeinsames Ziel der Mitgliedsstaaten war grundsätzlich eine weitere Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts auf hohem Niveau. Dass jedes Mitgliedsland seine eigene individuelle Vorstellung von Niveau oder von Standards oder auch von Datenschutz im Allgemeinen wie im Speziellen hat und hatte, ist nun wahrlich kein Geheimnis. Umso erfreulicher war der erzielte Durchbruch im April dieses Jahres nach mehr als vierjährigen Verhandlungen.
An dieser Stelle möchte ich mich als Vorsitzende des Datenschutzbeirates Mecklenburg-Vorpommern bei den Mitgliedern des Datenschutzbeirates für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken und wünsche vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit viel Erfolg bei der weiteren Arbeit. – Danke.
Sie, die Fraktion der Stasispitzel von IM Martin und Peter Scholz, spielen sich als die Hüter des Datenschutzes auf, die Nachfolger der SED, also derer, die selbst bestrebt waren, ein möglichst dichtes Netz von Überwachung und Bespitzelung zu schaffen. Nicht genug, dass Ihre Genossen zum Teil über Jahrzehnte Menschen in ihrem engsten Umfeld bespitzelten und denunzierten, nein, heute stellen Sie sich hier her und schwadronieren über Datenschutz und dessen Herausforderungen in heutiger Zeit.
Wir kaufen Ihnen Ihre geheuchelte Rede zum Datenschutz und zu den Persönlichkeitsrechten jedenfalls nicht ab.
Datenschutz ist heute wichtiger denn je, denn er wird verletzt, sei es durch inländische Geheimdienste oder durch angebliche Verbündete im Westen. Noch nie waren Informationen so viel wert wie heute. Bewegungsprofile, Kaufverhalten, politische Einstellungen oder alltägliches Verhalten –
Solange Deutschland Teil der EU ist, wird der Datenschutz ohnehin nicht fit gemacht werden können, sondern er wird beschnitten, bis auch die letzte Information und der letzte Datensatz zu Geld gemacht werden können.
Aber so viel zum Datenschutz. Also wenn das keine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten ist, was denn dann?
Und dann kommen wir noch weiter zum Datenschutz und zu linker Heuchelei: Wenn Frau Borchardt ihre Anfragen stellt zu Veranstaltungen der rechtsextremen Szenen und darüber, wer denn Proteste gegen die Asylflut angemeldet hat, dann werden Namen vom Innenministerium geliefert, für alle öffentlich abrufbar.
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser schönen, neuen huxleyschen Welt allgegenwärtiger Datenverarbeitung nimmt ein Punkt sozusagen exponentiell an Bedeutung zu: Das ist wirklich der Datenschutz. Und um das mal gleich am Anfang zu sagen, lieber Reinhard Dankert, wenn hier irgendjemand überflüssig ist – niemals deine Behörde, sondern die Herren von der rechten Fensterfront.
Ursprünglich wollte ich den Punkt eigentlich noch nutzen, weil es ja um Datenschutz und Persönlichkeitsrechte geht, und deswegen ist der Punkt passend dafür, eine kleine Entschuldigung loszuwerden. Es gab hier vorgestern wirklich einen sehr unpassenden Zwischenruf aus unserer Fraktion, den wir aufrichtig bedauern. Der war unter der Gürtellinie und es war wirklich nicht unsere Absicht, die Postfrauen in irgendeiner Art und Weise zu beleidigen
Ich entschuldige mich. Mein Telefon ist eigentlich leise. Ich weiß nicht, was das ist. Wahrscheinlich der Datenschutz!
Als Drittes haben wir angefragt beim Beauftragten für Datenschutz. Der schreibt uns dann, er kann nichts anderes tun, er hätte das geprüft und ihm lägen keine anderen Informationen vor als die des Innenministeriums. Solch eine Liste kann er nicht bestätigen.
nennen kann; denn bei uns zählt der Datenschutz noch etwas, bei Ihnen vielleicht nicht. Sie sind schon gar nicht mehr bei uns. Jetzt kommen Sie mit dieser alten Zeitungsklamotte aus der „taz“
Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich Inneres an die europäische Datenschutz-Grundverordnung und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 18. April 2018 (Drucksache 19/1624) 1. Lesung 2. Lesung
Gesetz zur Anpassung bildungsrechtlicher Gesetze an die europäische Datenschutz-Grundverordnung Mitteilung des Senats vom 18. April 2018 (Drucksache 19/1625) 1. Lesung 2. Lesung
Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG) Mitteilung des Senats vom 30. Januar 2018 (Drucksache 19/1501) 1. Lesung 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat bei dem Bremischen Ausführungsgesetz zur EU-DatenschutzGrundverordnung die erste Lesung unterbrochen und den Gesetzesantrag in ihrer 57. Sitzung am 21. Februar 2018 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen.