Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die akribische Aufarbeitung im vorliegenden Bericht möchte ich zunächst dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Herrn Ulrich Lepper, danken. Allein ein Blick in das Inhaltsverzeichnis des Datenschutzberichtes führte bei mir schon zu manchem „Ahhh“ und „Ohhh“, und die verschiedenen großen und kleinen Skandale der Jahre 2009 und 2010, die im vorliegenden Bericht aufgeführt sind, haben sich durchaus eingeprägt. Allerdings ist festzustellen, dass sie schon wieder durch zahlreiche neuere Angelegenheiten überlagert werden.
Gleichwohl sind die Einrichtung und der Bericht des Landesbeauftragten wichtig, denn er zeigt, wie umfangreich das Thema Datenschutz mittlerweile geworden ist. Bei aller Sensibilität mit den eigenen Daten: Bei unlauterem Verhalten bzw. bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben kann ein Bußgeld durchaus helfen, Abhilfe zu schaffen, wobei wir über die Höhe der Bußgelder vielleicht noch einmal nachdenken müssen.
holsteinische Nutzer verbesserte Einstellungsmöglichkeiten im Datenschutz in Aussicht stellt, was derzeit nicht völlig ausgeschlossen erscheint, dann wäre dies zwar begrüßenswert, es wäre aber noch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut, und der Schutz persönlicher Daten ist ein wichtiger Grundsatz des Rechtsstaats. Deswegen möchte ich zunächst einmal Herrn Lepper und seinem Team ganz herzlich für die Erstellung des Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts danken.
Gleichzeitig lernen wir aber auch täglich, wie wichtig eine gewisse Kontrolle ist. Hochdramatisch sind die Erkenntnisse über den Naziterrorismus, von denen wir in den letzten Tagen erfahren mussten, und über Menschen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören wollen und sich im Untergrund zusammenrotten. Das macht den Datenschutz für mich und mit Sicherheit auch für viele von Ihnen zu einem nicht ganz leichten Thema.
Meine Damen und Herren, Datenschutz wird in Nordrhein-Westfalen großgeschrieben. Mit Erfolg setzt die Landesregierung vielfach auf Gespräche und Expertenanhörungen, um freiwillige Standards, beispielsweise bei der Videoüberwachung in Discountunternehmen, einzuführen.
der ein massiver Missbrauch von Daten statt. Hier engagiert sich die Landesregierung bereits. Aber ich glaube, wir sollten uns Gedanken darüber machen, ob wir noch einen Schritt weiter gehen und Unternehmen, die sich im Bereich „Datenschutz“ besonders engagieren, auszeichnen.
Daneben gibt es immer auch noch den Schutz der Menschen vor sich selbst. Durch das Internet und die zunehmende Vernetzung sämtlicher Lebensbereiche werden immer neue Herausforderungen an den Datenschutz gestellt. Vor einigen Jahren wären soziale Netzwerke und interaktive Internetangebote in der Form, wie es sie heute gibt, nicht denkbar gewesen. Heute sind aber Millionen von Menschen vernetzt. Gerade deshalb müssen wir die Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit dem Internet stärken.
Es ist eine Reihe von Herausforderungen definiert worden, Herausforderungen, vor denen wir durch den gesellschaftlichen Prozess der Digitalisierung stehen. Zu Recht befinden sich diese Herausforderungen im Mittelpunkt des diesjährigen Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts.
Zugleich sorgt die Digitalisierung aber auch dafür, dass die klassischen Mechanismen des Datenschutzes immer wieder und an vielen Stellen unter Druck geraten. Es gibt sehr unterschiedliche Diskussionsstränge, wie darauf reagiert werden kann. Wir haben uns bislang bewusst dagegen entschieden, der Strömung Post-Privacy zu folgen, also einer weitgehenden Aufgabe der Privatsphäre, und treten für einen starken Datenschutz ein. Es ist wichtig, daraus die passenden Maßnahmen abzuleiten. Ich will aber auch sagen, dass die Diskussion durchaus spannend und an vielen Stellen sehr inspirierend ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir starken Datenschutz wollen, werden wir nicht ohne gesetzliche Standards auskommen. Von daher habe ich mich etwas über die Ausführungen von Herrn Moritz eben gewundert. Wenn wir uns ansehen, wie auf Bundesebene die Chancen konsequent vertan werden, und wenn wir uns ansehen, worüber wir beim Datenschutzbericht schwerpunktmäßig debattiert haben, nämlich beispielsweise über soziale Netzwerke: Was fällt dem Bundesinnenminister denn dazu ein? – Die absolut „revolutionäre“ freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter, die im Prinzip schon seit vielen Jahren im Gespräch ist und seit vielen Jahren völlig wirkungslos verpufft! Und dann sagen Sie, das sei der große Erfolg der CDU, sich so etwas auszudenken. Darüber sollten Sie vielleicht noch mal nachdenken.
Wir brauchen starke, konkrete Mechanismen für einen echten Datenschutz, für Beschäftigtendatenschutz, für den Schutz von Kundendaten vor einer unkontrollierten Weitergabe. Wir müssen Datenweitergabe, Datenverkauf regeln. Das alles sind Felder, auf denen wir vor Herausforderungen stehen. Die Herausforderung ist auch, dies so umzusetzen, dass es der Digitalisierung angemessen ist und den freiheitlichen Rahmen des Internets erhält.
Insofern ist der Schwerpunkt, den der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit neben den gesetzlichen Standards für die Zukunft definiert hat, ganz wichtig, nämlich sehr stark darauf zu setzen, dass wir bei den Bürgerinnen und Bürgern, gerade bei Kindern und Jugendlichen, Medienkompetenz und Datenschutzkompetenz entwickeln und fördern und in allen Teilen der Gesellschaft verankern. Dazu ist bereits einiges gesagt worden.
Meine Damen und Herren, wir müssen anfangen, uns auf einen langen, auf einen weiten Weg zu machen, der an vielen Stellen durchaus schwierig ist. Aber ich bin absolut der Überzeugung: Wenn wir diesen Weg jetzt nicht gehen, dann laufen wir Gefahr, dass uns die digitale Welle ein Stück weit überrollt, denn dann bekommen diejenigen Oberwasser, für die das Internet schon immer mehr Bedrohung als Chance war, die lieber zu wenig als zu viel Freiheit lassen und lieber zu viel als zu wenig Überwachung fordern. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde dazu führen, dass das Internet zum bürgerrechtsfreien Raum würde. Dies können wir genauso wenig wollen wie die völlige Aufgabe des Ziels, Datenschutz und Informationsfreiheit zu gewährleisten. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erwarten von SPD und Grünen, im Bereich „Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung“ Datenschutz und Informationsfreiheit insoweit ernst zu nehmen und die dargestellten Defizite auszuräumen. – Herzlichen Dank.
Der Landesdatenschutzbeauftragte und sein Team leisten in NRW gute und wichtige Arbeit. Der jährliche Datenschutzbericht ist ein wichtiger Beitrag zur Information der Öffentlichkeit und auch der Politik darüber, wie es um den Datenschutz in NRW bestellt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit greift aktuelle Themen im Bereich des Datenschutzes auf. Er begrüßt hierbei das im Juni in diesem Landtag einstimmig verabschiedete Gesetz zur Unabhängigkeit des LDI, das seiner Behörde im Einklang mit europäischem Recht die gebotene Unabhängigkeit garantiert. Seine Ausführungen beispielsweise zu sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen zeigen, für wie wichtig er die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze gerade im privaten Umfeld hält. Die Schwerpunktverlagerung auf den nichtöffentlichen Bereich halte ich daher für konsequent und richtig.
Mit ihrer Stellungnahme zum 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht hat die Landesregierung die Gelegenheit genutzt, ihre Sichtweise zum Ausdruck zu bringen. Dabei ist es, meine Damen und Herren, nicht überraschend, dass die Landesregierung Sachverhalte mit datenschutzrechtlichem Bezug in Einzelfällen fachlich anders bewertet als der LDI mit seiner spezifisch datenschutzrechtlichen Sichtweise. Nach Aussprache im Innenausschuss
Dem Datenschutz wird gerade in Zeiten einer dynamisch-technischen Entwicklung große Bedeutung zugemessen. Die Verantwortung des Einzelnen, sorgfältig mit seinen personenbezogenen Daten im Sinne von Datensparsamkeit umzugehen, muss bekräftigt werden. Hierzu gehört auch die Stärkung der Medienkompetenz gerade bei Kindern und Jugendlichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen hohe Priorität genießt. Der LDI ist gerade nach den aktuellen Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers – also von Ihnen, meine Damen und Herren – eine personell gut aufgestellte Landesbehörde. Als Landesbehörde eigener Art besitzt sie die nach der EU-Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit.
und Herren, Sie können versichert sein: Wir nehmen die Aussagen unseres niedersächsischen Datenschutzbeauftragten immer sehr ernst, auch in diesem Fall. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat diesem Vorhaben nach intensiver Prüfung ohne weitere Auflagen zugestimmt.
Der neue Artikel 1/1 enthält Änderungen zur Besoldungsordnung B des Landesbesoldungsgesetzes, die mit der Neubewertung einzelner Ämter von Landesbeamten zusammen hängen. Hinweisen möchte ich auf die Absenkung der Besoldung für den Landesbeauftragten für den Datenschutz um zwei Besoldungsgruppen. Diese Absenkung hängt mit der geplanten Einschränkung des Aufgabenbereichs des Landesbeauftragten auf den öffentlichen Bereich zusammen. Die Aufsichtszuständigkeit für den nichtöffentlichen Bereich soll nämlich demnächst auf das Innenministerium übergehen. Gegen diese Änderung bestehen gewisse europarechtliche Bedenken, die den Landtag bereits in einem anderen Gesetzgebungsverfahren beschäftigen; dort liegt auch ein kritischer Hinweis der EG-Kommission aus dem bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahren vor. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben darauf hingewiesen, dass diese Zuständigkeitsän
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Meine Damen und Herren, es ist Einigung erzielt worden, den Gesetzesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Wer der Überweisung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages mit der Drucksachen-Nummer 18/40 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig)
Wir haben im Moment das Problem, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger oder auch von Entscheidungen Betroffene sehr umständlich suchen müssen. Man muss im Grunde die Drucksachen-Nummer kennen, um sie zu finden. Im Grunde gab es auch ganz klare Vorgaben von Frau Dr. Sommer, der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, wie das umzusetzen ist, das wäre nämlich zentral und gut verschlagwortet. Ich denke, daran müssen wir noch ein bisschen arbeiten. Wenn wir das schaffen, sind wir auf einem guten Weg, denn ansonsten haben wir natürlich das Problem, dass von Entscheidungen Betroffene oder auch nur Interessierte nach wie vor Schwierigkeiten haben werden, die Unterlagen zu finden. Ich denke aber, das wird uns auch in den Ausschüssen begleiten. – Danke!
Das betrifft erstens die Änderungen im Bereich der Beauftrag ten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diese Änderungen sind im Inkrafttreten der EU-DatenschutzGrundverordnung begründet. Welche Belastungen konkret auf das Team der beim Landtag angesiedelten Beauftragten in Zu kunft zukommen werden, ist gegenwärtig schwer abzuschät zen. Die Landtagspräsidentin hat deshalb in Abstimmung mit dem Präsidium des Landtags ein Gutachten in Auftrag gege ben, auf dessen Grundlage SPD, CDU, Grüne und Linke einen gemeinsamen Antrag zur zusätzlichen Stellenausstattung der Behörde eingereicht und beschlossen haben. Wir werden se hen, ob dieser Ansatz den Praxistest besteht.