Protocol of the Session on March 5, 2025

Zunächst mal haben Sie jetzt wieder Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz oder namentlich dessen Leiter wiederholt. Das machen Sie immer gern hier im Parlament und lassen das nicht von Gerichten überprüfen. Deswegen wollen wir jetzt auch einen Untersuchungsausschuss. Bestimmte Maßnahmen, die Sie immer als Benachteiligung der Opposition darzustellen versucht haben, haben Sie gar nicht rechtlicher Kontrolle unterzogen, und wenn Sie es getan haben, haben Sie oft genug verloren. Also weinen Sie hier nicht immer ihre Krokodilstränen.

Unsere Verfassung – das habe ich schon oft gesagt – ist nicht neutral. Unsere Verfassung schützt bestimmte Grund- und Menschenrechte, die bei Ihrer Partei kein hohes Ansehen genießen. Das hat auch dazu geführt, dass gerade der Thüringer Landesverband der AfD schon recht früh einen Beobachtungsstatus erhalten hat und als gesichert rechtsextrem gilt. Das mögen Sie nicht. Und weil die Demokratie eine Demokratie ist, hat es trotzdem bisher kein Teilverbotsverfahren gegeben und Sie sitzen hier. Aber dass Sie hier sitzen, heißt nicht, dass Sie Demokraten sind. Das ist immer der Denkfehler, der hier gern immer von Ihnen versucht wird zu wiederholen und dann für ihr Opferspiel benutzt wird. Es ist schwer für Foulspieler, Regeln aufzustellen. Das merken wir hier im Landtag, aber wir versuchen es trotzdem. Und wir lassen uns nicht mit dem von Ihnen angedrohten Unbill erpressen, dass die Rechtspflege jetzt zum Erliegen kommen soll, weil Sie einen Richter- und Staatsanwaltswahlausschuss, in dem Sie selbst schon drinsitzen, nicht mehr komplettieren wollen, nur noch wenn Ihre Forderungen erfüllt werden.

Deswegen ist auch dieser Gesetzentwurf, der hier heute vorliegt, eine Reaktion auf ihr Verhalten und eben nicht diese vermeintlich undemokratische Ausgrenzung. Und, Herr Möller, wenn Sie uns am Schluss auch noch drohen und sagen, wenn die jetzt so was machen, dann müssen wir uns aber nicht wundern, wie

(Abg. Möller)

Sie uns mal behandeln werden. Wie Sie uns mal behandeln werden – das habe ich vorhin schon versucht darzustellen –, das können wir uns sehr gut ausmalen, weil so behandeln Sie mittlerweile ja schon Ihre eigenen Leute.

(Beifall BSW)

Ich denke aber, dass das irgendwann auch mal in das Bewusstsein der Menschen übergeht. Das ist immer chic, wenn man ein autokratisches System befördern möchte, weil die Wählerinnen und Wähler, die Sie wählen aus Frust über vieles, was in den letzten Jahren sicherlich auch falsch gelaufen ist, die denken immer, dass Sie langfristig auch Günstlinge von Ihnen sind. Das ist aber nicht der Fall. Und das haben schon

viele Menschen schmerzhaft am eigenen Leib erfahren, wie der Kollege, von dem ich mich in der letzten Legislatur freundlich beim Aufzug verabschieden durfte. Deswegen verabschieden wir auch dieses Gesetz, und heulen Sie woanders.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Möller.

Zwei Anmerkungen, Frau Marx. Die Schuldumkehr ist immer so eine lustige Sache. Ich meine, Sie fangen bei der letzten Wahl des Richterwahlausschusses an. Aber die Geschichte geht schon zehn Jahre, und das sind zehn Jahre der Ausgrenzung gewesen.

(Beifall AfD)

Und die vergessen wir nicht. Und die vergessen nicht nur wir nicht, die vergessen auch viele Leute da draußen nicht, die diese Ausgrenzung nämlich genauso erlebt haben während Ihres G-2- und G-3-Regimes, die das deshalb auch gut nachvollziehen können.

Zum Zweiten: Ja, wir wenden auch durchaus juristische Mittel an. Wir haben uns gegen bestimmte Angriffe ihres SPD-geführten Innenministeriums und deren Erfüllungsgehilfen gewehrt. Im zentralen Punkt geht es natürlich um die Bewertung des Verfassungsschutzes. Und Sie wissen: Sie wollten allen Mitgliedern der AfD die Waffen wegnehmen. Sie sind damit krachend gescheitert.

(Beifall AfD)

Warum sind Sie damit krachend gescheitert? Weil Ihre Argumente einfach nicht tragen, das ist genau der springende Punkt. Deswegen haben Sie jetzt noch so ein zweites Gutachten hingefakt, mit dem komischerweise niemand in den Ämtern unsere betroffenen Waffenbesitzer konfrontiert, weil Sie nämlich alle wissen, dass das nicht tragen wird.

Vielleicht noch ein Punkt, den Kollege Urbach vorhin gesagt hatte: Die Verfassungstreue soll jetzt beispielsweise maßgeblich dafür sein, wer in diese Kommission reinkommt und wer dort den Chef machen darf. Wer bestimmt denn, wer verfassungstreu ist und wer nicht? Also in der Verfassung, im Grundgesetz, haben wir die Wertung, dass das ausschließlich das Bundesverfassungsgericht macht, aus gutem Grund, weil man keine politische Manipulation durch Politiker erzeugen möchte und ihr Raum geben möchte. Hier im Landtag geschieht genau das. Sie stellen das als Maßstab hin, was Sie als Verfassungstreue definieren. Das hat

(Abg. Marx)

aber nicht wirklich was mit Verfassungstreue zu tun, sondern das hat was mit politischer Opportunität zu tun. Der folgen Sie und die nennen Sie Verfassungstreue.

(Beifall AfD)

Das beste Beispiel dafür, Frau Marx, sind Sie: Wie soll denn jemand wie Sie – Sie sind in der bisherigen ParlKK gewesen – einen Geheimdienst kontrollieren, der hauptsächlich die AfD bekämpfen soll, deren größter Parteiverbotsforderer wiederum Sie sind? Also ich meine, hier hat man doch ganz offensichtlich den Bock zum Gärtner gemacht und das sagt doch eigentlich alles über diese Aushöhlung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in der Vergangenheit aus. Das Gesetz sorgt dafür, dass das auch in

Zukunft genauso sein wird. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Frau Marx, bitte.

Ich bin deswegen die richtige in dieser Kommission, weil das Gesetz in Thüringen, das die Kontrollrechte sehr weit ausweitet, bundesweit einmalig auch auf Vorarbeiten des NSU-Untersuchungsausschusses beruht hat, für den ich mich dann immer sehr starkgemacht habe. Es gibt in unserem Staat keinen Geheimdienst, der kontrollfrei ist, auch wenn er geheim arbeitet, aber dass wir deswegen anfangen, die Vampire in die Blutbank zu schicken, das fällt aus.

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich gucke noch mal in die Reihen. Ich habe jetzt auch nicht wahrgenommen, dass jemand Ausschussüberweisung beantragt hätte. Das heißt also, keine Ausschussüberweisung.

Damit würden wir heute diese erste Beratung hier schließen und würden diesen Tagesordnungspunkt so, wir was vorhin bei der Tagesordnung vereinbart haben, am Freitag erneut zur zweiten Beratung aufrufen, also der gleiche Tagesordnungspunkt am Freitag noch mal zur zweiten Beratung.

Damit sind wir auch vereinbarungsgemäß am Ende unserer Sitzung, früher als gedacht, und ich wünsche Ihnen einen sehr schönen Abend. Bis morgen Früh.

Ende: 16.00 Uhr