Protocol of the Session on December 13, 2024

Für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erteile ich zunächst Herrn Abgeordneten Kowalleck das Wort. Bitte schön.

Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen.

Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Nauer von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, auch an den Bildschirmen, wenn wir heute über die Entlastung der rot-rot-grünen Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 reden, dann reden wir über das erste Haushaltsjahr, das unter den Bedingungen der Coronapolitik stand. Wir müssen also die Zahlen des Haushaltsjahres 2020 in den Kontext dieser Coronapolitik stellen. Da sehen wir allgemein zunächst einmal Folgendes: Nicht nur wurden den Thüringern flächendeckend Grundrechte entzogen, nicht nur hat man unsere Kinder aus Schulen und Kindergärten ausgeschlossen, sie mit sinnlosen Maßnahmen überzogen, nicht nur hat man mit dem umfassenden Ausnahmezustand die Wirtschaft schwer geschädigt, sondern man hat im Zuge dieser verfehlten und schädlichen Politik mit vielen Millionen Euro Schindluder getrieben.

(Beifall AfD)

Die seinerzeitigen Ausgaben belasten den Haushalt nicht nur bis heute, sondern sie sind auch eine schwere Hypothek für die Zukunft. Die Coronamaßnahmen der Landesregierung führten im Grunde zwingend zu den Zahlen, die wir für das Haushaltsjahr 2020 vor uns haben. Demnach sanken beispielsweise die Steuereinnahmen des Freistaats gegenüber 2019 um 175 Millionen Euro.

Bevor ich aber näher auf die Zahlen eingehe, möchte ich in Erinnerung rufen, dass all dies keineswegs erforderlich war. Und das war schon früh, nämlich spätestens seit April 2020 absehbar. Die AfD-Fraktion in diesem Hause hat immer wieder darauf hingewiesen, dass der Schaden, auch der finanzielle Schaden, für Thüringen ohne Not herbeigeführt wurde. Aber es waren auch Verbandsvertreter, die sich 2020 deutlich zu Wort meldeten. Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands etwa prophezeite, dass ein zweiter Lockdown ein Desaster für seine Branche bedeutet. Er sollte Recht behalten.

(Beifall AfD)

Der Deutsche Reiseverband rechnete mit einem Umsatzeinbruch von 28 Milliarden Euro bis Ende 2020 und der Schauspielverband sprach von einem kulturellen Kahlschlag. Sie alle sollten recht behalten. Die von der Coronapolitik verursachten Schäden waren absehbar. Die monetäre Rechnung dafür sehen wir nun auch im Jahresabschluss 2020. Die schon erwähnten Mindereinnahmen, die zusätzlichen Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen der Landesregierung geleistet wurden, machten einen Nachtragshaushalt für 2020 erforderlich. Und im Ganzen belief sich das Finanzierungsdefizit im Jahresabschluss 2020 dann auf rund 1,1 Milliarden Euro. Das im Dezember 2020 beschlossene Nachtragshaushaltsgesetz enthielt eine Kreditermächtigung für eine Neuverschuldung, die mit 1,2 Milliarden Euro in Anspruch genommen wurde. Auf die für 2020 geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 518,9 Millionen Euro wurde dagegen verzichtet. Die Frage ist, ob mit dem Jahresabschluss 2020 zu Recht die Haushaltsrücklage in Höhe von 518,9 Millionen Euro stehen bleiben durfte und zugleich neue Schulden gemacht werden durften. Also durften neue Schulden gemacht werden? Zu dieser Frage stellte im Juni 2020 mit Blick auf den Bundeshaushalt Prof. Christoph Gröpl ein Rechtsgutachten. Gröpl kam darin zu der Erkenntnis, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden dürfen, wenn gleichzeitig Rücklagen bestehen, weil die entsprechenden Gelder nicht für die Notlagen verausgabt wurden. Genau das aber hat man in Thüringen gemacht. Und so etwas sieht Gröpl als klaren Verstoß gegen die Pflicht zur Konsolidierung des Haushalts.

(Beifall AfD)

Schon gar nicht dürfen demnach mithilfe der Notlagenverschuldung Rücklagen aufgebaut werden. Und das gilt für unselbstständige Rücklagen unmittelbar im Kernhaushalt wie für selbstständige Rücklagen in Form von Sondervermögen. Andernfalls verletzt der Haushaltsgesetzgeber das ihn verfassungsrechtlich bindende Wirtschaftlichkeitsgebot. Mit der Neuverschuldung wurde 2020 unter anderem das Sondervermögen Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds gegründet und mit Mitteln in Höhe von 694,8 Millionen Euro gespeist.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!)

Das Sondervermögen erfuhr fortwährende Veränderungen der Wirtschaftspläne. Mal fielen Bundesmittel höher aus, mal wurden ganz neue Ausgabenposten veranschlagt. Sehr oft wurden Ausgabe

(Abg. Kowalleck)

titel aber in der veranschlagten Höhe nicht benötigt oder irgendwo liegen gelassen, etwa bei den Zahlungen im Rahmen der Schaffung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten. Dann gab es Ausgabenposten, bei denen der Zusammenhang mit Corona mehr als unklar war, etwa für eine Sternwarte. Andererseits fanden sich coronabezogene Ausgaben gerade nicht im Corona-Sondervermögen, sondern verstreut im Kernhaushalt – so namentlich die Ausgaben für Schnelltests in Schulen und Behörden. Es war also ein riesiges Durcheinander. Und das alles sollte wohl vor allem dazu dienen, dass der Bürger darüber im Unklaren gelassen wird, was diese Coronapolitik kostet und welche merkwürdigen Blüten sie treibt.

(Beifall AfD)

Wer das Corona-Sondervermögen 2020 betrachtet, sieht dort für Thüringen einen weitgehend vom Bund getragenen Aufwand. Das Geld kam also insbesondere auch vom Bund. Allerdings war auch das schuldenfinanziert und in Wahrheit sitzen die Steuerzahler auf einem gewaltigen Schuldenberg, den die künftigen Generationen erben, weil neben den 1,2 Milliarden Euro Schulden, die der Freistaat 2020 aufgenommen hat, auch der Bund und die EU eine Verschuldungsorgie nach der anderen feierten, alles unter dem Deckmantel Corona und nach dem Motto: Die EZB wird es schon richten. In der Tat finanziert die EZB die Pleitepolitik der EUStaaten mit aus dem Nichts geschaffenem Geld.

Ich muss noch einen anderen Aspekt des Sondervermögens ansprechen: Es ging ja nicht zuletzt darum, mit den schuldenfinanzierten Mitteln aus Sondervermögen die Wirtschaft ruhigzustellen, indem man sich vermeintlich generös zeigte und sogenannte Coronahilfen ausreichte. Das sollte bei den durch die Coronamaßnahmen geschädigten Unternehmen nach ein wenig Schadenersatz aussehen. Dann wurde aber offenkundig: Die entsprechenden Zahlungen an die Unternehmen sind in steuerlicher Würdigung wie ein Zuschuss behandelt und mit einer vollen Steuerlast versehen worden.

Dann sehen wir weiterhin, dass die Soforthilfen und Überbrückungshilfen von zahllosen Thüringer Unternehmern wieder zurückgefordert werden. Die für die Rückforderung zuständige Thüringer Aufbaubank überzieht die Unternehmerlandschaft derzeit flächendeckend mit Rückforderungsbescheiden. Abgesehen davon, dass hier einmal mehr der desaströse und wirtschaftsfeindliche Charakter der Coronapolitik deutlich wird, wird das auch wieder zu zahlreichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten führen.

Nach all dem ist klar: Die AfD-Fraktion wird die rotrot-grüne Landesregierung für den Haushalt 2020 nicht entlasten.

(Beifall AfD)

Wir haben diese Politik stets für falsch gehalten und für alle ist sichtbar, dass sie falsch war. Eine verantwortungslose Politik, der wir nachträglich nicht unsere Billigung erteilen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Liegen weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten vor? Das sehe ich nicht. Gibt es eine Wortmeldung seitens der Landesregierung? Das sehe ich auch nicht.

Dann können wir nun über die dargestellte Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss abstimmen. Ich bitte hier um Handzeichen für die Jastimmen. Da sehe ich die Stimmen seitens der Fraktion Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Danke schön. Ich bitte um die Neinstimmen. Da sehe ich die Stimmen seitens der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und eröffne den Tagesordnungspunkt 4

Entlastung der Landesregie- rung für das Haushaltsjahr 2021 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/6809 - dazu: - Haushaltsrechnung des

Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2021 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/6808 - - Jahresbericht 2023 mit Bemer- kungen zur Haushalts- und Wirt- schaftsführung und zur Haus- haltsrechnung 2021 gemäß Arti- kel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfas- sung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thürin- ger Rechnungshof - Drucksache 7/8284 -

(Abg. Nauer)

der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen in Abschnitt II zu. So weit zur Beschlussempfehlung.

Wir haben in II dann die Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich komme zum Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzwirtschaftlichen Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs, weiterhin zum Bericht zur Haushaltsrechnung 2021, ebenso zu den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zu den sonstigen Prüfungen und Fällen, in denen die Verwaltung den Anliegen des Thüringer Rechnungshofs ganz oder teilweise entsprochen hat. In allen vier Punkten heißt es dazu: Die Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. An dieser Stelle wünsche ich Ihnen gesegnete und frohe Weihnachten und natürlich ein gesundes und friedvolles Jahr 2025. Danke sehr.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Danke für die Wünsche, auch wenn es bis zur Weihnachtspause noch ein bisschen dauert. Als Wortmeldung liegt mir erneut seitens der AfD-Fraktion die der Abgeordneten Nauer vor. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auch an den Bildschirmen, wie der Haushalt 2020 steht auch derjenige des Jahres 2021 im Kontext der Coronamaßnahmenpolitik. Diese Politik war Ursache für die Bildung des Corona-Sondervermögens, das ich hier grundsätzlich in den Blick nehmen will, insbesondere auch aus rechtlicher Perspektive. Dazu erinnere ich an die Ergebnisse des am 10. Januar 2022 veröffentlichten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das unter der Dokumentennummer WD 15/21 zugänglich ist. Der Wissenschaftliche Dienst hatte das Sondervermögen Thüringer Co

(Vizepräsidentin Güngör)

- Stellungnahme der Landesre- gierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landes- haushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 Unterrichtung durch die Landes- regierung - Drucksache 7/8879 - - Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 7/9919 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 8/152 -

Auch hier erteile ich für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss Herrn Abgeordneten Kowalleck das Wort. Bitte schön.

Danke schön. Frau Präsidentin, meine sehr geehr- ten Damen und Herren, wer jetzt genau zuhört, der wird merken, dass es nicht dieselbe Berichterstattung sein wird. Gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 in Drucksache 7/6808, der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/6809, der Jahresbericht 2023 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 in Drucksache 7/8284 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 in Drucksache 7/8879 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den An- trag der Landesregierung zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021, dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 in der 7. Wahlperiode in seiner 78. Sitzung am 1. Dezember 2023, in seiner 80. Sitzung am 26. Oktober 2024, in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 sowie in der 8. Wahlperiode in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten.

Vom Haushalts- und Finanzausschuss gibt es die folgende Beschlussempfehlung: Der Landtag erteilt

rona-Pandemie-Hilfefonds verfassungsrechtlich zu beurteilen. In seinen Überlegungen kommt er zu erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Errichtung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds sowie des zu seiner Finanzierung erfolgten Abweichens von der Schuldenbremse.

Weil ich davon ausgehe, dass sich nicht alle hier im Haus an die Ausführungen erinnern, möchte ich aus dem Gutachten zitieren. Es heißt dort auf Seite 16: „Die Errichtung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefonds greift in das Budgetrecht des Landtags ein, ohne dass dieser Eingriff durch den Gesetzgeber hinreichend gerechtfertigt worden wäre.

(Beifall AfD)

Der Landtag als solcher hat insbesondere keine substantielle Möglichkeit der Einflussnahme auf die konkreten Ausgaben des Sondervermögens und verlagert die Entscheidung hierüber auf einen Ausschuss. Die erfolgte Delegierung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens auf den Haushalts- und Finanzausschuss erweist sich jedenfalls unter Zugrundelegung der äußerst strikten Maßstäbe […] als ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat der dem Ausschuss nicht angehörenden Abgeordneten und damit als nicht zulässig […].“ Hier lautet also das Urteil: nicht zulässig.

Ich zitiere weiter aus dem Gutachten: „Ein Veranlassungszusammenhang im Sinne eines finalen Konnexes zwischen der Corona-Pandemie als außergewöhnlicher Notsituation einerseits und der für die Finanzierung der Maßnahmen des Corona-Pandemie-Hilfefonds erforderlichen Neuverschuldung andererseits wurde jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbots im Gesetzgebungsverfahren zum Nachtragshaushalt 2020 nicht hinreichend dargelegt und begründet.

Die durch den vorliegend geprüften Gesetzentwurf beabsichtigte schlichte Verlängerung der Laufzeit des Sondervermögens würde die aufgezeigten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken perpetuieren und zudem die Durchbrechung des Annuitätsprinzips verfestigen.“ Hier wird also von der Verletzung des Übermaßgebots und der Durchbrechung des Prinzips der Jährlichkeit des Haushalts durch die Landesregierung gesprochen. Weiter wird noch angemahnt, dass – Zitat – „die Wahrnehmung der Budgetverantwortlichkeit durch den gesamten Landtag mittels konkreter gesetzlicher Zweckbestimmungen und geeigneter verfahrensmäßiger Vorkehrungen sichergestellt werden [müsste]“. Um es also klar zu wiederholen: Mit dem Corona-Sonderbudget wurden von der Landesregierung die Grundsätze der Jährlichkeit, der Haus

haltsklarheit und der Haushaltswahrheit vorsätzlich verletzt. Von der CDU war damals übrigens kein Einspruch zu vernehmen und es war allein die AfDFraktion, die wiederholt Bedenken gegenüber dem Fonds zum Ausdruck gebracht hat.

(Beifall AfD)