Protocol of the Session on December 13, 2024

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Fal- scher Adressat!)

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Wogawa, ich finde es unredlich von Ihnen, wenn Sie in wirklich populistischer Art und Weise

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wenn der Populist Populismus vorwirft!)

hier vorn stehen und ausführen, dass die Maxime der AfD sei, Profit zu privatisieren und Verluste zu verstaatlichen oder zu sozialisieren.

(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Was wollen Sie mit Ihrem Gesetz?)

Lassen Sie mich doch mal bitte kurz dazu ausführen!

Ich finde es unredlich, weil wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, seit wir hier sitzen – wir sitzen schon ein bisschen länger als Sie hier, nämlich seit 2014 –,

(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Gar nichts haben Sie bewirkt!)

immer wieder deutlich gemacht haben, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und Versorgung ist und dass dort nicht über Gebühr gespart werden kann.

(Beifall AfD)

Das war immer unsere Position und das wird immer unsere Position sein.

Wir haben im Landkreis Eichsfeld auch ein Krankenhaus, das zur Disposition steht. Jetzt soll es ein Krankenhausneubau richten. Ob der finanzierbar ist, wage ich zu bezweifeln – 3 Millionen/4 Millionen Defizite im Jahr. Das ist ein großer Betrag, aber mittlerweile akzeptiere ich das, obwohl ich das anfangs sehr kritisch gesehen habe. Mittlerweile akzeptiere ich als Mitglied des Kreistags Eichsfeld, dass wir diesen Betrag zur Verfügung stellen, weil wir in dem Bereich der Krankenhäuser einfach etwas vorhalten müssen, was nicht immer ökonomisch strukturiert finanziert werden kann.

(Beifall AfD)

Und das sind Größenordnungen, mit denen müssen wir umgehen. Das sind Größenordnungen, ja, da sind wir im Bereich von 100 Millionen Euro im Jahr. Das ist Geld, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist grundsätzlich da. Aber das Problem

(Abg. Dr. Lauerwald)

in diesem Lande ist ja nicht, dass wir zu wenig Geld einnehmen – wir haben ja vor Kurzem gerade wieder die Haushaltsdebatte gehabt –, nein, das Problem ist, dass das Geld für falsche Projekte verausgabt wird. Und noch mal: An der Gesundheit der Thüringer dürfen wir nicht sparen.

(Beifall AfD)

Der Transformationsfonds – ja, ich bin gespannt, letztlich geht das doch in unsere Richtung. Es geht doch darum – korrigieren Sie mich bitte –, dass wir jetzt durch dieses neue Krankenhausgesetz vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Tatsachen, die uns darauf hinweisen und die uns unter Zwang setzen, dass Strukturen hier infrage gestellt werden, und zwar in Größenordnungen. Wir werden jetzt jedes Jahr Krankenhäuser in Thüringen verlieren, wenn wir nicht gemeinsam dagegen vorgehen und wenn wir nicht den Mut haben, auf der Landesebene die Fehlentscheidungen des Bundes zu korrigieren.

(Beifall AfD)

Sie nennen das Transformationsfonds. Und wir haben in unserem Gesetzentwurf den Vorschlag unterbreitet, dass der Freistaat Thüringen Not leidenden Krankenhäusern zur Seite springt und sie vor dem Konkurs rettet, praktisch in der Idee eines Moratoriums. Ich denke, wir alle sind uns doch einig, dass wir uns erst in die neue Situation einfinden müssen, dass wir mit diesem neuen Gesetz umgehen müssen und dass wir jetzt Zeit gewinnen müssen und nicht vorschnell Strukturen schließen dürfen, die nicht wieder aufgebaut werden können. Das ist doch beispielsweise der Fall Neuhaus. Wir haben dort eine Struktur, die nicht geschlossen wird. Sie wollen ja auch keine Strukturen schließen, aber wir sind alle Politiker. Wir wissen, was es bedeutet, Strukturen zu haben und in welcher Art wir Strukturen haben. Das wird jetzt ein MVZ. Das ist natürlich nicht die Struktur, die wir eigentlich haben wollen. Aber die Struktur bleibt erst einmal erhalten und wir können sie eventuell, wenn wir Geld in die Hand nehmen, in Zukunft für die Bürger vor Ort auch wieder ertüchtigen. Klar muss aber sein – und das hat der Herr Ministerpräsident in seiner Antrittsrede richtig ausgeführt, da stimme ich ihm auch mal zu –, die optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, hat er dem Tenor nach gesagt, darf nicht von der Postleitzahl abhängen. Oder anders ausgedrückt: Egal, ob die Oma Erna auf dem Kamm des Thüringer Waldes lebt oder ob die Oma Erna in Erfurt lebt, im Falle eines Herzinfarkts muss die Überlebenswahrscheinlichkeit für Oma Erna im Thüringer Wald genauso hoch sein wie für Oma Erna in Erfurt.

(Beifall AfD)

In diesem Sinne: Es geht um eine Übergangsfinan- zierung, es geht um eine Möglichkeit, einfach jetzt mal Strukturen zu erhalten. Das kostet Geld, das wissen wir, Geld müssen wir aber sowieso in die Hand nehmen. Deswegen bitte ich Sie noch mal eindringlich: Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überweisen, dann haben wir eine Diskussionsgrundlage, und ich versichere Ihnen unsere konstruktive Mitarbeit. Noch mal: Das Krankenhausthema geht uns alle an und wir sollten ohne ideologische Scheu und ohne ideologische Brille an dieses Thema rangehen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abge- ordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat Frau Ministerin Schenk nun das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Höcke, wenn es denn nur so wäre, dass Sie hier eine ideologiefreie Rede gehalten hätten. Aber alle Ihre Vorredner und auch Sie selbst haben in Verbindung gebracht, es geht hier darum, Massenmigration und Beglückung, und das sind alles Dinge, die wir finanzieren und deswegen fehlt das liebe Geld dann leider für die Krankenhäuser. Das ist eine unehrliche, eine scharfmachende Debatte, und Sie haben sich hier wieder als Wolf im Schafspelz präsentiert. Es wird einem himmelangst, wie Sie versuchen, die Bevölkerung zu verleiten, irgendwelche kurz gesprungenen Lösungen gut zu finden. Sie haben dazu gesprochen.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie sind Mi- nisterin!)

Ich kenne meinen Titel. Danke, Herr Höcke.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Aber Sie han- deln nicht danach!)

Ich finde es unmöglich, dass Sie hier den Ein- druck erwecken, dass es kein Lösungsangebot gibt. Wenn Sie den Koalitionsvertrag gelesen hätten, dann wäre Ihnen zur Kenntnis gekommen, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom Land bereits flankiert werden soll. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Koalitionspartnern von CDU und BSW bedanken, dass sie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen bereit waren und dem zugestimmt haben, der Auflage eines Transformati-

(Abg. Höcke)

onsfonds ein gewisses Prä einzuräumen. Denn das ist tatsächlich der Punkt, der uns eint, dass man eine ehrliche Analyse machen will, wie auch Herr Wogawa ausgeführt hat, welche Krankenhäuser an welchen Orten als Orte der medizinischen Versorgung sichergestellt werden müssen, und zwar eingedenk der Dinge, die Abgeordneter Zippel ausgeführt hat, dass viele Betten nicht belegt sind, und eingedenk der Tatsache, die Sie hier unter „Oma Erna“ klassifizieren, dass wir natürlich uns alle dahinter versammeln können, dass die Lebensbedingungen gleich sein müssen und das gleichen Zugang bedeutet. Der erhebliche Unterschied ist nur, dass Sie ganz offensichtlich denken, dass Sie das hinter einem gegeneinander Ausspielen tarnen müssen und hinter der billigen Antwort, zu sagen: Wir werden jetzt hier einfach alle Krankenhäuser fortschreiben und am Prinzip, an der Analyse nichts ändern. Das ist hingegen unser Vorhaben.

Ich möchte ausdrücklich die Gelegenheit nutzen, um Herrn Minister Wolfgang Tiefensee a. D. zu danken, dass er im Bundesrat die Initiative ergriffen hat, um gerade diese Vorhaltefinanzierung zu ermöglichen. Denn diese Vorhaltefinanzierung hing an ebendieser Entscheidung. Sie wird dazu beitragen, dass gerade kleinere Häuser im ländlichen Raum durch diese Vorhaltefinanzierung entlastet werden und wir damit sachlich und in kleinen Schritten dazu kommen, dass wir wirklich medizinische Versorgung in einer angemessenen Form an allen Orten in Thüringen darstellen können. Dazu wird einerseits diese bundesseitige Entscheidung und andererseits der von der Koalition zu initiierende Transformationsfonds zu schaffen sein. Und da sind dann – und das ist auch der Haken an Ihrem Entschließungsantrag, zu dem ich abschließend kommen möchte – die Gesetzgeber gefragt.

Ihr Entschließungsantrag läuft in dieser Ziffer völlig ins Leere. Denn der Gesetzgeber hat die Aufgabe, diese Entscheidung zu treffen, und nicht die Regierung. Der von Ihnen hier vorgelegte Gesetzentwurf tut also im Wesentlichen genau das, was man unter Populismus versteht: eine einfache Lösung präsentieren und vor allen Dingen in der Analyse den Eindruck erwecken, dass es hier nur darum ginge, einfach mal einen Haken an die Sache zu machen und gar nicht festzustellen, dass Thüringen vor erheblichen demografischen Herausforderungen steht, die eben auch dazu führen, dass zum Beispiel Betten nicht belegt sind.

Aus meiner Sicht ist es schädlich, mit solchen trivialen Vorschlägen den Eindruck zu erwecken, dass es hier darum ginge, sich günstig rauszukaufen und den Erhalt von Krankenhäusern ins Auge zu fassen, indem man sagt, wir könnten einfach alles be

zahlen und dann wird es schon gut. Das grundsätzliche Problem besteht darin – und da sind sich die Koalitionspartner einig –, dass momentan die Behandlung der Menge der Personen im Fokus steht; das hat Abgeordnete Merz ausgeführt. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Qualität in den Fokus zu rücken, eine bestmögliche Konzentration zu erreichen, damit nämlich jemand mit einem Herzinfarkt dort versorgt wird, wo die Chancen und die Qualität am höchsten sind.

Zudem möchte ich noch mal in den Fokus stellen, dass der Trägerwechsel, der ja damit im Raum stünde, keine Sache ist, die man einfach so von heute auf morgen entscheiden könnte. Diejenigen, die kommunale Verantwortung tragen und in den Fällen, die Sie hier geschildert haben, wissen, dass es ein langwieriger und schwieriger Prozess ist und dass man da sehr umfassende Regelungen – nicht nur zur Finanzierung, sondern auch zu Haftungsfragen und zum Beispiel auch zur Frage, wie soll das danach weitergehen, wenn es Anschub gibt – … Es gab vorhin im Bereich der Mündlichen Anfragen erst eine konkrete Nachfrage, wie sich das gestaltet. Das ist aus meiner Sicht daher völlige Augenwischerei. Und ich möchte Sie herzlich einladen, wenn Sie tatsächlich an einer ideologiefreien Kritik von diesem Problem interessiert sind, einfach im Haushalt einem auskömmlich ausgestatteten Transformationsfonds zuzustimmen, der diesen Umbau auch tatsächlich ermöglicht und vor allen Dingen die ehrliche Antwort gibt, dass wir nicht einfach alles so lassen können, wie es ist, sondern dass wir uns tatsächlich bei jedem einzelnen Standort der Frage stellen müssen: Wie und in welcher Form und in welcher Trägerschaft wird dieser Standort dem Ziel der medizinischen Versorgung gerecht? Das wäre ehrlich, aber dauert halt ein bisschen länger. Danke schön.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Danke schön. Ich habe beim Gesetzentwurf selbst den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gehört. Darüber lasse ich nun abstimmen. Wer einer Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU. Wer enthält sich? Da sehe ich keine Stimmen. Dann ist das abgelehnt und ich schließe die Beratung zum Gesetzentwurf.

Ich frage nach, ob auch beim Entschließungsantrag Ausschussüberweisung an den Ausschuss für So

(Ministerin Schenk)

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/4679 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020, dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 in der 7. Wahlperiode in seiner 80. Sitzung am 26. Januar 2024, in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 sowie in der 8. Wahlperiode in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten.

Es gab nach der umfangreichen Beratung die folgende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses:

Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 in den Drucksachen 7/5941 und 7/6489 Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen in Abschnitt II zu.

Ich gehe noch einmal auf Punkt II – Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses – ein, einerseits den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzwirtschaftliche Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs, weiterhin den Bericht zur Haushaltsrechnung 2020. Dann gab es noch die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Beratungen, sonstigen Prüfungen und Fälle, in denen die Verwaltung den Anliegen des Thüringer Rechnungshofs ganz oder teilweise entsprochen hat. In allen Fällen heißt es vonseiten des Haushalts- und Finanzausschusses: Die

(Vizepräsidentin Güngör)

ziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gewünscht ist. Ja, das ist der Fall. Dann stimme ich auch hier ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist ebenfalls die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind ebenfalls die Fraktionen Linke, SPD, BSW und CDU. Damit wird der Entschließungsantrag zur zweiten Beratung zu dem Gesetzentwurf wieder zum Aufruf kommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Als nächster Tagesordnungspunkt ist Tagesord- nungspunkt 3 eingeplant

Entlastung der Landesregie- rung für das Haushaltsjahr 2020 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/4679 - dazu: - Haushaltsrechnung des

Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2020 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/4678 - - Jahresbericht 2022 mit Bemer- kungen zur Haushalts- und Wirt- schaftsführung und zur Haus- haltsrechnung 2020 gemäß Arti- kel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfas- sung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thürin- ger Rechnungshof - Drucksache 7/5941 - - Stellungnahme der Landesre- gierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landes- haushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 Unterrichtung durch die Landes- regierung - Drucksache 7/6489 - - Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 7/9918 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 8/151 -

Für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erteile ich zunächst Herrn Abgeordneten Kowalleck das Wort. Bitte schön.