Protocol of the Session on March 6, 2025

Ergänzend wurden von der örtlichen Unfallkommission als längerfristige Maßnahmen die Beleuchtung des Gehwegs Ost und der Bushaltestellen durch die Gemeinde sowie das Prüfen von Quermarkierungen identifiziert. Alle genannten Sofort- und längerfristigen Maßnahmen sollen die Erkennbarkeit der Verkehrsanlage verbessern und das Unfallgeschehen positiv beeinflussen. Im Hinblick auf die Beleuchtung hat das Thürin

(Abg. Zippel)

ger Ministerium für Digitales und Infrastruktur der hierfür verantwortlichen Stadt Bad Salzungen unterstützende Vorschläge unterbreitet.

Zu Frage 3: Wie ich bereits ausgeführt habe, werden sämtliche Maßnahmen in meinem Zuständigkeitsbereich, die die Unfallkommission angeregt hat, grundsätzlich umgesetzt. Aktuell wird versucht, mit den zuvor genannten Maßnahmen eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Ich hoffe sehr, dass die Stadt Bad Salzungen bezüglich der Beleuchtungsmaßnahmen ihren Beitrag zu leisten bereit ist – mit unserer Unterstützung selbstverständlich. Da sich der Kreisverkehr innerorts befindet und daher bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gilt, erfolgte nach Feststellung der örtlichen Unfallkommission vorerst keine nähere Betrachtung weitergehender Geschwindigkeitsreduzierungen.

Zu Frage 4: Unfallkommissionen sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Straßenverkehrsordnung per se einzurichten und setzen sich grundsätzlich aus ständigen Vertretern von Polizei, Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde zusammen. Die Arbeit von Unfallkommissionen ist generell ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Aufgabe der Unfallkommission ist die Bekämpfung der Verkehrsunfälle im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung. Unfallkommissionen haben demnach die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beschließen, da die Situationen meistens nicht so eindeutig sind, wie man aus medialen Wahrnehmungen vermuten könnte. Außerdem muss das Gremium sicherstellen, dass beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden und eine Wirkungskontrolle erfolgt. Das Spektrum der möglichen Maßnahmen umfasst dabei bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrspolizeiliche Maßnahmen. Im konkreten Falle des Hämbacher Kreuzes war die zuständige Unfallkommission bereits mehrfach aktiv und es ist im Übrigen auch schnell gehandelt worden. Unter Leitung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde die dortige Situation gemeinsam mit Polizei und Straßenbaubehörden analysiert und bewertet. Im Ergebnis wurden entsprechende Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung und Wirkung wiederum durch die Unfallkommission zu überprüfen sind. Welchen Einfluss die ergriffenen Maßnahmen auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit haben, wird in der Regel über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr hinweg, analysiert. Sofern Bedarf festgestellt werden sollte, wird die Unfallkommission sodann weitere Maßnahmen prüfen und empfehlen.

So weit meine Ausführungen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich erkenne keine Rückfragen vom Einreicher. Gibt es Rückfragen aus dem Rund? Auch das kann ich nicht sehen.

Dann rufe ich auf die Frage 2, die des Abgeordneten Thrum in der Drucksache 8/497, und für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur antworten.

Vielen Dank.

Unterrichtsausfall an der Staatlichen Regelschule Remptendorf

Einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks zufolge hat die Staatliche Regelschule in der Gemeinde Remptendorf im Saale-Orla-Kreis mit massivem Lehrermangel zu kämpfen. Der Schulleiterin stehen für

(Staatssekretär Dr. Knoblich)

sieben Klassen nur noch sechs Lehrer zur Verfügung. Laut Auskunft der Eltern kommt es zum Ausfall ganzer Schultage. Eine Lösung des akuten Unterrichtsausfalls steht aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Personal fehlt aktuell an der Staatlichen Regelschule Remptendorf in Bezug auf die notwendige Stellenzuweisung entsprechend der Rahmenstundentafel für die Klassenstufen 5 bis 10?

2. In welchem Umfang können mit dem aktuell verfügbaren Lehrpersonal die Rahmenstundentafel, die Erfordernisse des Lehrplans und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden?

3. Warum wurden trotz des länger bestehenden Problems neben einer neuen Stelle keine weiteren Stellen an der Staatlichen Regelschule Remptendorf geschaffen?

4. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um den Unterrichtsausfall an der Staatlichen Regelschule Remptendorf zu beseitigen?

Danke schön. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Althaus bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 war die Staatliche Regelschule Remptendorf personell so ausgestattet, dass die Stundentafel umgesetzt werden konnte. Eine Lehrkraft für die Fächer Mathematik und Physik beendete ihren Dienst zum 31. Dezember 2024, daher wurde bereits im August 2024 die Stelle ausgeschrieben. Bisher gab es keine Bewerbungen. Zwei Lehrkräfte sind im Verlauf des Schuljahres 2024/2025 langzeiterkrankt. Um diesen Ausfall zu kompensieren, wurde eine Lehrkraft mit vollem Beschäftigungsumfang an die Regelschule Remptendorf abgeordnet. Vier Lehrkräfte der Regelschule sind auf Antrag in Teilzeit.

Zu Frage 2: Die Unterrichtserfüllung an der Regelschule Remptendorf liegt aktuell bei 88 Prozent. In der Frage steht auch: der Bezug zum Lehrplan. Die Thüringer Lehrpläne sind kompetenzorientiert. Sie unterliegen neben den zentralen Vorgaben der schulinternen Lehr- und Lernplanung, deshalb können hier keine weiteren Aussagen getroffen werden.

Zu Frage 3: Eine Lehrkraft, die ihren Dienst beendet hat, wird ersetzt. Diese Stelle ist, wie in Frage 1 ausgeführt, seit August 2024 ausgeschrieben. Keine weitere Lehrkraft hat ihren Dienst beendet. Eine Lehrkraft für die Fächer Englisch und Deutsch wurde bereits zum Schuljahr 2023/2024 eingestellt und aufgrund der Bedarfssituation an anderen Schulen zunächst abgeordnet, da absehbar war, dass im Schuljahr 2024/2025 eine Lehrkraft mit dieser Fächerkombination nicht mehr im Dienst sein wird.

Zu Frage 4: Aktuell werden langzeiterkrankte Lehrkräfte der Schule dabei unterstützt, ihren Dienst wieder aufzunehmen. Da es hier um das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement geht, kann ich hierzu keine datenbezogenen Angaben weiter machen. Im Übrigen verweise ich auf die aktuellen sehr umfangreichen Bemühungen der Landesregierung, geeignetes Personal für den Schuldienst zu gewinnen. Wir sind hier dabei, an verschiedene Adressatenkreise, sprich ausgebildete Lehrkräfte, aber auch Seiteneinstei

(Abg. Thrum)

gerinnen und Seiteneinsteiger heranzugehen, die laut Einstellungsrichtlinie für den Thüringer Schuldienst eingestellt werden können.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Ja, der Lehrerbedarf an der Regelschule Remptendorf wurde vom Thüringer Bildungsministerium innerhalb von fünf Jahren um vier Stellen reduziert. Das ergibt sich aus unserer Anfrage 8/349. Der aktuelle Stand ist der, dass für sieben Klassen nur noch sechs Lehrer zur Verfügung stehen. Lediglich eine Stelle befindet sich in der Ausschreibung, wie Sie das beschrieben haben. Nach Meldung von betroffenen Familien wurde gestern Abend im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Schule angekündigt, dass es im kommenden Schuljahr voraussichtlich keine zehnte Klasse geben wird. Für diese Klassenstufe müssten die Eltern ihre Kinder an der Regelschule Bad Lobenstein anmelden. Ein Konzept, das vorsieht, die sechs verbliebenen Schüler am Standort Remptendorf zu beschulen, wurde vom Schulamt abgelehnt.

Nun meine zwei Nachfragen wie folgt: Was unternimmt die Landesregierung, damit die Schüler der jetzigen neunten Klasse im Jahr ihres Schulabschlusses nicht aus ihrem gewohnten Lernumfeld herausgerissen werden und somit auch § 41 d des Schulgesetzes, also die Fahrzeit von 45 Minuten zur Regelschule, eingehalten wird?

Und die zweite Frage: Sieht die Landesregierung Reformbedarf, um die Lehrerbedarfe zukünftig realistisch zu ermitteln?

Zu Frage 1 – Ich sage es mal ganz offen, natürlich müssen Lerngruppen realistische Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Und wenn an einem Schulstandort die Lerngruppe so klein wird, dass keine Beschulungsmöglichkeit mehr da ist, müssen andere organisatorische Bedingungen getroffen werden. Insofern ist auch die Zusammenwirkung mit Schulträgern und benachbarten Schulen zur Definition von möglichen Beschulungsmodellen sicher möglich. Zu der konkreten Situation, die, wie Sie beschreiben, gestern Abend in einer Veranstaltung vorgestellt worden ist, liegen mir momentan keine Informationen vor. Ich werde das aber zum Anlass nehmen, mich hier auch noch mal zu informieren und zu gucken, was da passiert.

Können Sie bitte noch mal präzisieren, den Teil 2.

Ob die Landesregierung Reformbedarf bei der Lehrerbedarfsermittlung, einer realistischen Lehrerbedarfsermittlung, sieht.

Also es ist ja grundsätzlich so, dass nicht der Bedarf der einzelnen Schule gedeckt wird, sondern die Bedarfsberechnung auf Schulamtsebene stattfindet. Das heißt, nach dem derzeitigen Berechnungsmodell in der Verwaltungsvorschrift für das Schuljahr, dem sogenannten Sockelfaktorenmodell, werden die Bedarfe der Einzelschule ausgewiesen und dann hochgerechnet aufs Schulamt und hochgerechnet auf die Lan

(Staatssekretär Dr. Althaus)

desebene. Danach richtet sich der gesamte Personalbedarf, aber es gibt keine auf die einzelne Schule bezogene Bedarfszuweisung – die hat es vor Jahren gegeben –, um auf die Situation angemessen zu reagieren. Jawohl, wir sind immer dabei, zu gucken, inwiefern Berechnungsmodelle geeignet sind, Ausgleiche herbeizuführen, aber letztendlich ist es die Ebene der unteren Schulaufsicht, der Staatlichen Schulämter, zu gucken, dass ein erträglicher, ich formuliere es mal so, ein erträglicher Interessenausgleich bei der Personalversorgung da ist. Das heißt, ein neues Berechnungsmodell würde nur dann Verbesserungen bringen, wenn man neue Einstellungszahlen damit erzeugen könnte. Und das ist ja bekanntermaßen derzeit das große Problem, dass es nicht an der Verfügbarkeit von Stellen liegt, sondern an der Verfügbarkeit von geeigneten Bewerberinnen und Bewerber.

Dann bedanke ich mich bei dem Staatssekretär für die Ausführungen. Und wir kommen damit zu Frage 3, die der Frau Abgeordneten Güngör in der Drucksache 8/503.

Danke, Herr Präsident.

Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ – Erkenntnisse, Herausforderungen und Perspektiven für eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung

Das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ wurde zwischen den Jahren 2016 und 2022 unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Kooperation mit dem Verein Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie der Barmer Ersatzkasse umgesetzt. Ziel war es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen mit neuen Konzepten und Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu unterstützen.

Der Abschlussbericht des Modellprojekts zeigt einerseits positive Entwicklungen, andererseits jedoch auch Herausforderungen in der Umsetzung und Verstetigung solcher Maßnahmen. Insbesondere Fragen nach der langfristigen Integration arbeitsmedizinischer Angebote, der Überwindung struktureller Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen sowie der Wirksamkeit der Maßnahmen sind nach meiner Auffassung für die weitere politische Gestaltung relevant.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche konkreten gesundheitlichen Verbesserungen für Beschäftigte und betriebliche Effekte (zum Bei- spiel reduzierte Krankenstände, höhere Teilnahmequoten an BGF-Maßnahmen) konnten durch das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ nachweislich erzielt werden (bitte gegebenenfalls Zahlen zu reduzier- ten Krankheitsständen oder verbesserten Gesundheitsindikatoren unter den teilnehmenden Beschäftigten angeben)?

2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die im Abschlussbericht formulierten Erkenntnisse und Empfehlungen strukturell in Unternehmen in Thüringen zu verankern und über das Modellprojekt hinaus nachhaltig weiterzuführen?

3. Welche Hürden wurden im Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ identifiziert, die einer stärkeren Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung

(Staatssekretär Dr. Althaus)

entgegenstehen, die die Landesregierung mithilfe welcher Lösungsansätze für künftige Gesundheitsförderprogramme beseitigen möchte?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Funktion der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Projektverlauf?

Danke.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Udo Götze vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.