Protocol of the Session on March 6, 2025

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 10. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Küntzel und Frau Abgeordnete Rottstedt betraut.

Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Ramelow, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Frau Abgeordnete Wirsing, Herr Ministerpräsident Voigt zeitweise.

Ich möchte noch einige Hinweise zur Tagesordnung geben.

Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Der Punkt 3 wird in der morgigen Plenarsitzung zur zweiten Beratung aufgerufen.

Der Punkt 18 wird in der morgigen Plenarsitzung vor der Mittagspause aufgerufen.

Vorbehaltlich ihrer Wahl werden die Ernennungen und Vereidigungen von stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der morgigen Plenarsitzung nach der Feststellung der Tagesordnung durchgeführt.

Der Punkt 26 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Zu dem Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/626 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 30 wurde eine Neufassung des Wahlvorschlags der Fraktion der CDU in der Drucksache 8/564 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Cotta.

Der Tagesordnung wird nicht widersprochen. Ich würde nur darum bitten, dass wir nach Feststellung der Tagesordnung den Ältestenrat einberufen. Danke.

Okay. Frau Abgeordnete Jary.

Zu dem für morgen angesetzten Tagesordnungspunkt 3 möchten wir noch die Platzierung konkretisieren, und zwar als vorletzten Punkt vor dem Tagesordnungspunkt 5.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary, also ein Platzierungswunsch.

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab, ob der Tagesordnungspunkt 3 als vorletzter Tagesordnungspunkt vor dem Tagesordnungspunkt 5 am morgigen Freitag aufgerufen wird. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, CDU. Wer stimmt dagegen? Bei Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wurde das abgestimmt, und da es keinen weiteren Widerspruch gibt, stelle ich die Tagesordnung mit der eben vorgenommenen Änderung in der Platzierung so fest und gebe jetzt dem Ersuchen des Herrn Cotta von der Fraktion der AfD statt, dass der Ältestenrat sich in 5 Minuten im Raum 101 trifft.

Wir setzen die 10. Plenarsitzung fort. Vielleicht kurz zur Erklärung, zur Einordnung, warum unterbrochen wurde: Wir hatten die Einberufung des Ältestenrats wegen eines gestern erteilten Ordnungsrufs, über den diskutiert wurde.

Wir setzen jetzt die Plenartagung fort und starten mit Tagesordnungspunkt 1

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/293 - ERSTE BERATUNG

Ich rufe Abgeordneten Hoffmeister für die Fraktion des BSW auf.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, in meiner letzten Rede hatte ich bereits etwas zu den rechtlichen Grundlagen gesagt, denen Ihr Antrag entgegensteht, dass also jeder Schüler, jede Schülerin, egal welcher Herkunft, das Recht auf Unterricht und Förderung hat.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf unseren Koalitionsvertrag verweisen. Nicht umsonst beabsichtigen wir die Einführung eines Sprachtests ab dem 5. Lebensjahr, um hier ganz gezielt Förderungsbedarf zu eruieren und entsprechende Fördermöglichkeiten bereits im Kindergarten einzuleiten, also vor der Einschulung. Über die Förderangebote hinaus, die bereits in den Schulen stattfinden – ich rede hier vom Grund- und vom Aufbaukurs, der Aufbaukurs befähigt ja zur Sprachbeherrschung auf dem Niveau B1 –, ist es aber trotzdem notwendig, dass die Schüler am Unterricht teilnehmen und es kann nicht angehen, dass Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. Danke.

(Beifall BSW, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Jankowski für die Fraktion der AfD auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Schüler und Gäste auf der Tribüne, werte Abgeordnete, seit Jahren steigt der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an unseren Schulen und damit auch der Anteil von Schülern, die einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache aufweisen. Dies führt zu massiven Problemen an unseren Schulen und viele Lehrer schlagen schon seit Jahren Alarm, dass es so nicht weitergehen kann. Wir wollen deswegen mit unserem Antrag zur Änderung des Schulgesetzes eine Obergrenze für Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache bei der Klassenbildung einführen, um die Lehrer und vor allem auch die betroffenen Schüler zu schützen und um zu gewährleisten, dass ein ordentlicher Unterricht stattfinden kann.

Wir wollen das Schulgesetz deswegen unter § 41b ändern. Dieser Paragraph regelt die Klassenbildung. Wir wollen dort verankern, dass bei der Klassenbildung ein Anteil von 10 Prozent von Schülern mit einem Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache nicht überschritten wird. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass die Lehrer nicht länger überfordert werden und nicht ständig erst mal eine gemeinsame sprachliche Verständigungsebene mit den Schülern gefunden werden muss. Wenn Schüler die Sprache nicht beherrschen, müssen sie unserer Meinung nach zunächst in Vorschaltklassen oder Deutschkursen die Sprache erlernen.

(Beifall AfD)

In der letzten Plenarsitzung gab es zum Teil haarsträubende Unterstellungen, was wir angeblich in unserem Antrag alles vorhaben und deswegen möchte ich das Ganze doch ein bisschen auch aufräumen.

Fangen wir doch am besten mit Frau Merz an. Sie zweifelte sogar an, dass es einen Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund auf der einen Seite und damit verbundenen Sprachdefiziten und schlechten Bildungschancen gibt. Ich muss schon sagen, das ist eine sehr steile These gewesen, die Sie vorbrachten, vor allem, weil alle wichtigen Bildungsstudien zu einem ganz klaren anderen Ergebnis kommen.

Nehmen Sie die IQB-Studie aus 2022. Dort kommt man im Bereich „Lesen, Schreiben und Zuhören“ zu folgenden Schlussfolgerungen – ich zitiere –: „Schüler[…] aus zugewanderten Familien erreichen in allen Kompetenzbereichen im Durchschnitt signifikant geringere Kompetenzen als Schüler[…] ohne Zuwanderungshintergrund“.

Der Bildungsmonitor 2024 wird noch deutlicher und führt die Kompetenzverluste bei Schülern mit Migrationshintergrund sogar explizit auf die Sprachdefizite zurück, was an sich auch vollkommen logisch ist, denn eine gemeinsame Sprache ist nun mal die Grundvoraussetzung für einen gelingenden Unterricht und dafür, optimale Lernerfolge zu erzielen. Diese einfache Selbstverständlichkeit ist aber leider schon lange keine Selbstverständlichkeit mehr an vielen unserer Thüringer Schulen. Dafür braucht man eigentlich keine Studie, um zu verstehen, dass dies dann am Ende zu Problemen führt.

(Beifall AfD)

Sie können auch gern die PISA-Studie 2022 schauen. Auch dort wird sehr deutlich, dass der bisher eingeschlagene Weg, Schüler mit Migrationshintergrund mit aller Macht und vor allem ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die regulären Schulklassen zu integrieren, vollkommen aus dem Ruder läuft. So steht in der Studie – ich zitiere –: „In der Gruppe der Schülerinnen und Schüler der ersten Generation, die selbst im Ausland geboren sind, hat sich der Abstand zu den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund im Vergleich zu 2009 deutlich verschlechtert.“

Ja, sowas aber auch, Frau Merz! Wer hätte denn nur damit rechnen können, dass, wenn man Schüler, die die Sprache nicht verstehen, einfach so in die regulären Schulklassen verfrachtet, dass diese Schüler dann im Unterricht nicht mitkommen, schlechte Leistungen bringen? Also damit hätte nun wirklich niemand rechnen können. Auf jeden Fall hat die rot-rot-grüne Landesregierung in den letzten zehn Jahren nicht damit gerechnet und damit genau die Probleme, die wir momentan haben, auch hervorgerufen.

(Beifall AfD)

Dann kommen wir auch gleich zu Herrn Hoffmeister vom BSW: Sie haben ja auch gerade noch mal wiederholt, dass Sie mit unserem Antrag das Recht auf Bildung in Gefahr sehen, wenn wir für Schüler ohne ausreichende Sprachkenntnisse Vorschaltklassen einführen wollen. Zum einen: Niemand sagt, dass wir die Schüler ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht beschulen wollen, nur eben nicht in den regulären Schulklassen. Wir wollen, dass diese Schüler in separaten Klassen unterrichtet werden, bis ihr Sprachniveau so hoch ist, dass sie dem Unterricht auch problemlos folgen können. Diese Vorschaltklassen müssen sich dann ausschließlich auf den Erwerb von Sprachkenntnissen ausrichten und nicht nur Deutsch als Zweitsprache mit ein oder zwei Doppelstunden in der Woche, sondern nahezu eben ausschließlich Deutschunterricht. Damit kann das Sprachniveau der Schüler schnell gehoben werden, und wenn die Sprachkenntnisse ausreichend sind, können sie dann natürlich auch in den regulären Unterricht überwechseln. Das Schulgesetz sieht ja solche besonderen Unterrichtsformen auch vor und das Recht auf Bildung ist damit keinesfalls irgendwie in Gefahr geraten.

Ich sehe das Recht auf Bildung vielmehr jetzt schon in Gefahr, Herr Hoffmeister, wenn man Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die regulären Klassen stopft und sie dort überhaupt keine Chance haben, dem Unterricht zu folgen. Das von Ihnen hoch beschworene Recht auf Bildung ist dann nämlich komplett wertlos, wenn die Schüler dem Unterricht nicht folgen können, weil ihnen die nötigen Sprachkenntnisse fehlen, weil sie den Lehrer überhaupt nicht verstehen können und weil Sie ihnen jede Möglichkeit genommen haben, eigentlich Lernerfolge zu erzielen.

(Beifall AfD)

Das Recht auf Bildung ist eben nicht dadurch gewährleistet, dass Sie die Kinder irgendwie in die Schulen schicken, sondern das Recht auf Bildung beinhaltet auch, dass die Schüler eine wirkliche Chance haben, auch etwas zu lernen. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag. Und wenn Sie es wirklich ernst meinen mit Ihrem Recht auf Bildung, müssten Sie unserem Antrag sogar zustimmen.

(Beifall AfD)

Dann zum Schluss noch auf Frau Große-Röthig: Sie meinten ja in der letzten Plenarsitzung ganz erschrocken, die AfD möchte zukünftig zwischen Schülern unterscheiden. Ja, sowas aber auch, herzlichen Glückwunsch, das tun wir heute schon, überall in unserem Bildungssystem. Wir haben zum Beispiel Spezialgymnasien für besondere Begabungen, sei es sprachlich, sportlich, mathematisch. Wir haben Leistungskurse an Gymnasien anhand der Begabungen und Interessen der Schüler. Wir haben ein gegliedertes Schulsystem, auch wenn Ihnen auf der Seite der Linken das sowieso immer ein Dorn im Auge ist.

(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Richtig!)

Und wir stellen auch im Bildungsbereich Förderbedarfe fest, diese vor allem deswegen, damit wir Schüler mit Förderbedarf besonders fördern können. Auch das ist eine Form von Unterscheidung zwischen den Schülern. Das ist gut so: Jedes Kind soll halt anhand seiner Begabung bestmöglich gefördert werden, um

die Chance zu bekommen, auch bestmögliche Lernerfolge zu erzielen. Das ist nichts Schlechtes, das ist genau der richtige Weg.

(Beifall AfD)

Wenn wir ein Problem an den Schulen haben, dass Schüler die deutsche Sprache nicht beherrschen, dann muss man etwas tun und kann es nicht einfach so tun wie die letzten zehn Jahre Rot-Rot-Grün und quasi die betroffenen Schüler einfach aufgeben. Man muss vielmehr schauen, wie man sie besonders fördern kann, damit sie die besten Lernergebnisse erzielen können. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag.

Dann kam von Ihnen auch der Vorwurf, unser Gesetzentwurf würde zu ungebildeten Parallelgesellschaften führen. Wirklich? Reichten dafür nicht zehn Jahre rot-rot-grünes Bildungschaos in Thüringen komplett aus?

(Beifall AfD)

Schauen Sie sich doch einfach mal die Schulen jetzt an: Wir haben – das habe ich das letzte Mal schon ausgeführt – hier in Erfurt teilweise Schüler in der achten/neunten Klasse sitzen, die gerade mal auf Grundund Vorkursniveau Deutsch als Zweitsprache verstehen. Sie können gerade mal sagen, wie alt sie sind, wie ihr Name ist, wo sie herkommen usw., mehr aber auch nicht. Und diese Schüler stopfen Sie in die regulären Klassen, in die 8./9. Klasse. Dort haben sie Physikunterricht, Chemieunterricht, Biologie – alles weiter. Sie verstehen rein gar nichts, fallen durch die Klausuren, und das sind genau diejenigen, die dann in zwei oder drei Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen werden. Deswegen werden sie wahrscheinlich keine Ausbildung finden, sie werden den Rest des Lebens wahrscheinlich irgendwie im Sozialsystem hängen und bestenfalls im Niedriglohnsektor landen. Das ist die Ursache, dass ungebildete Parallelgesellschaften nicht nur entstehen könnten, sondern zum Teil schon entstanden sind. Und das ist vor allem in Regierungsverantwortung der Linken geschehen.

(Beifall AfD)