Protocol of the Session on January 31, 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, liebe Gäste auf der Tribüne und am Internet-Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir mit der heutigen Sitzung beginnen, bitte ich noch in einem besonderen Anlass um Ihre Aufmerksamkeit.

Mit Bestürzung haben wir am 9. Januar die Nachricht vom Tod von Thomas Kretschmer aufgenommen. Thomas Kretschmer war ein Demokrat der ersten Stunde dieses Parlaments. Er war von 1990 bis 2008 Mitglied des Thüringer Landtags, bis 1994 Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und von 2004 bis 2008 Mitglied des Ältestenrats. Thomas Kretschmer war auch kommunalpolitisch aktiv. Er war Kreistagsmitglied im Unstrut-Hainich-Kreis und seit Februar 2015 auch der Vorsitzende des dortigen CDU-Kreisverbands. Sein politisches Engagement für den Unstrut-Hainich-Kreis und für das Land Thüringen bleibt uns unvergessen. In vielen Nachrufen konnten Sie lesen, Thomas Kretschmer war viel mehr als nur ein Vollblutpolitiker. Er war eine starke Persönlichkeit und nahe bei den Menschen. Ob als Kommunal-, als Landespolitiker oder ganz persönlich, Thomas Kretschmer lag das Wohl seiner Mitmenschen am Herzen, und das haben alle gespürt, die ihn in Politik und Ehrenamt erleben durften. Der Thüringer Landtag wird Thomas Kretschmer nicht vergessen und wir alle werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Dann heiße ich Sie nun formell herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.

Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Tiesler betraut.

Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Heym, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Schütze entschuldigt. Und Herr Minister Maier, der hier als entschuldigt steht, sitzt aber hier, er ist nicht entschuldigt.

Zunächst allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 die Vereinbarung getroffen, beginnend mit der heutigen Plenarsitzung keine Lüftungs- bzw. Erholungspausen mehr durchzuführen. Um auch weiterhin den erhöhten Anforderungen an den Infektionsschutz Rech

nung zu tragen, wurde gleichzeitig vereinbart, den Einsatz der Lüftungsanlage wieder zu verstärken. Eine Evaluation zu diesem geänderten Lüftungsverhalten wurde für die nächste planmäßige Sitzung des Ältestenrats verabredet.

Weiterhin sind die Mitglieder des Ältestenrats übereingekommen, dass in der heutigen und in der Plenarsitzung am Freitag nach 18.00 Uhr sowie in der morgigen und in der Plenarsitzung am Donnerstag nach 19.00 Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen werden soll.

Jetzt noch ein technischer Hinweis zur Übertragung der heutigen Plenarsitzung über den Fernsehhauskanal: Dort liegt bedauerlicherweise eine Störung vor, die kurzfristig nicht behoben werden kann. Deswegen bitte ich Sie alle, die Möglichkeit des Internet-Livestreams zu nutzen, wenn Sie sich nicht im Plenarsaal aufhalten.

Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.

Wie Sie den Hinweisen zur Einladung schon entnehmen können, wurden im Ältestenrat folgende Festlegungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten getroffen, die ich chronologisch geordnet vortragen möchte:

Im Anschluss an die heutige Feststellung der Tagesordnung wird der Tagesordnungspunkt 38 – Aktuelle Stunde – aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 1 wird morgen als erster Punkt aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 23 wird morgen Vormittag aufgerufen.

Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28 bis 31 und 33 bis 36 sollen am Donnerstag nach der Mittagspause und gegebenenfalls erneut am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 27 und 32 sollen am Freitag als erste Punkte aufgerufen werden.

Der Tagesordnungspunkt 7 wird am Freitagvormittag aufgerufen.

Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 5 die 7/7174 und zu Tagesordnungspunkt 47 die 7/7165.

Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 28 die 7/7208, zu Tagesordnungspunkt 29 die 7/7175, zu Tagesordnungspunkt 31 die 7/7206, zu Tagesordnungspunkt 32 die Nummern 7/7171, 7/7173, 7/7177,

7/7207 und 7/7237, zu Tagesordnungspunkt 33 die 7/7212, zu Tagesordnungspunkt 34 die 7/7176 und zu Tagesordnungspunkt 36 die 7/7209.

Zu den Tagesordnungspunkten 27 und 30 liegen noch keine Wahlvorschläge vor. Nachdem im Ältestenrat vereinbart wurde, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 27 am Freitag als ersten Punkt aufzurufen, kann der Wahlvorschlag bis morgen um 9.00 Uhr fristgemäß eingereicht werden. Bei Tagesordnungspunkt 30 gehe ich davon aus, dass dieser wie zuletzt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Das ist der Fall.

Zu Tagesordnungspunkt 29 liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke für die Wahl einer Schriftführerin vor. Die Fraktion der AfD, die für vier Schriftführerinnen und Schriftführer vorschlagsberechtigt ist, hat erneut auf die Einbringung eines dahin gehenden Wahlvorschlags verzichtet.

Ich nutze die Gelegenheit, erneut an die Fraktion der AfD zu appellieren, die Funktionsfähigkeit des Landtags durch die Einbringung von Wahlvorschlägen entsprechend ihrer Stärke mit abzusichern.

(Beifall CDU)

Dieser Appell bezieht sich konkret auf die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern sowie auf die Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2.

Wie ich bereits erläutert habe, soll die Wahl zu Tagesordnungspunkt 33 am Donnerstag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Hier haben wir einen Wahlvorschlag. Nachdem dieser jedoch nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist eingebracht wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Sollte die Fristverkürzung nicht beschlossen werden, könnte die Wahl erst am Freitag durchgeführt werden. Auch dort hat der Ältestenrat das Zeitfenster für Wahlen nach der Mittagspause vorgesehen. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspricht jemand? Das sehe ich nicht. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Fristverkürzung dieser Wahlvorschläge. Ich lasse abstimmen. Wer dafür ist, dass die Frist verkürzt wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehe, Stimmen aus allen Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe, nicht jedoch aus der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die AfDFraktion enthält sich. Damit ist aber die Fristverkürzung dennoch beschlossen und die Wahl kann am Donnerstag nach der Mittagspause durchgeführt werden.

Weitere Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktion der AfD hat ihre Anträge zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 sowie ihren Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 47 zurückgezogen. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 44 soll nach Mitteilung der Fraktion der AfD auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen verschoben werden. Ich gehe davon aus, dass dieser Verschiebung niemand widerspricht. Das ist so, dann wird das so gemacht und in der nächsten Tagesordnung der nächsten Plenartage wird der Tagesordnungspunkt 44 aufgesetzt.

Zu Tagesordnungspunkt 52 wird eine Neufassung des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5974 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat ihren Antrag zu Tagesordnungspunkt 78 zurückgezogen.

Und damit sind wir jetzt bei dem Punkt, bei dem ich Sie frage: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Gibt es weitere Vorschläge? Herr Bühl, der Antrag liegt ja auch schon hier. Bitte, Herr Bühl.

Genau, das liegt ja schon auf den Plätzen aus, ein weiterer Antrag von uns mit dem Titel „Gleiche Bedingungen für alle: Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung bis zum 31. März 2023 verlängern!“ Der liegt Ihnen vor. Ich würde darum bitten, den noch in die Tagesordnung aufzunehmen. Um die Dringlichkeit zu begründen, würde dann der Kollege Maik Kowalleck sprechen.

Okay, der Antrag liegt Ihnen bereits vor. Herr Kowalleck erhält das Wort zur Begründung der Dringlichkeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Bayern verlängert die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate. Eigentlich müssen die Unterlagen bis heute Mitternacht eingereicht werden. Sie sehen, wir sind ganz aktuell mit unserem heutigen Antrag. Was in Bayern möglich ist, sollte auch in Thüringen gelten,

(Beifall CDU)

deshalb an dieser Stelle unser Antrag „Gleiche Bedingungen für alle:

(Vizepräsidentin Marx)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alle außer Bayern!)

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. März 2023 verlängern!“

Meine Damen und Herren, aktuell sind nur 70 Prozent aller zu erwartenden Grundsteuererklärungen bei den Thüringer Finanzämtern eingegangen. Ursächlich dafür, dass rund ein Drittel aller Thüringer Grundsteuererklärungen bislang nicht eingereicht worden sind, sind die hohe Komplexität des Verfahrens und die unzureichende Bürgerorientierung und Unterstützung vonseiten der Finanzverwaltung. Wir als CDU-Fraktion haben an dieser Stelle schon oft darauf hingewiesen. Vor allem für ältere Bürgerinnen und Bürger oder all diejenigen, die keine Möglichkeit zur digitalen Abgabe und Recherche haben, sind die Komplexität des Verfahrens und die Fülle der benötigten Informationen eine kaum zumutbare Herausforderung. Das kann auch jeder bestätigen, der selbst über Elster den Antrag bearbeitet und eingereicht hat und die entsprechenden Bedingungen kennt. Das Thüringer Finanzministerium kann den Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Fragen nicht weiterhelfen und leitet seine Servicetelefone deshalb auf die zuständigen Finanzämter im Land um. Dies trägt zur Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Hier an dieser Stelle haben wir auch schon auf den Wegfall der Servicestellen in Thüringen hingewiesen, was aus unserer Sicht gerade im Hinblick auf die Servicebereitstellung für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen ein Fehler war.

Meine Damen und Herren, Instrumente zur Hilfestellung wie der digitale Thüringen Viewer waren zeitweise überlastet und nicht erreichbar. Steuerberater und Steuerhilfevereine haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und sind überlastet, sodass hierüber aktuell nur noch bedingt Hilfestellungen geleistet werden können. Es ist auch ein Fehler im System, dass die Bearbeitung und die Anträge für manche Bürgerinnen und Bürger so schwierig sind, dass sie den Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine einschalten müssen.

Auch der Freistaat Thüringen konnte bis zum 31. Januar dieses Jahres für die im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke die selbst gesetzte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht einhalten. Das haben wir auch kritisiert und das zeigt sich auch mit Blick auf die Grundstücke beim Bund. Es muss nach unserer Meinung gleiches Recht für alle gelten. Es darf keine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern einerseits und staatlichen Behörden andererseits geben.

(Beifall CDU)

Angesichts der Tatsache, dass der Freistaat Thüringen für seine eigenen Grundstücke die Frist nicht einhalten kann, ist es nicht vermittelbar, den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabefrist zum 31. Januar 2023 zuzumuten.

Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf den 31. März dieses Jahres zu verlängern, sich selbst an die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für die im Eigentum des Landes stehenden Grundstücke zu halten sowie auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu verzichten. In diesem Sinne handeln wir für die Thüringerinnen und Thüringer, für die Grundstücksbesitzer in unserem Land und bitten um Unterstützung für unseren Antrag und die Fristverlängerung. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Hande.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, heute ist der 31. Januar. Ihnen ist ebenfalls bekannt, heute endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung und nun liegt ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion vor, ebenfalls mit dem heutigen Datum. Und das ist, sehr geehrter Herr Kowalleck, auch schon das Einzige, was an Ihrem Antrag inhaltlich begründet ist oder zutreffend.

Wie Sie alle wissen, ab Juli letzten Jahres war Zeit oder ist Zeit gewesen, die Grundsteuererklärung abzugeben. Das wurde im Oktober noch mal verlängert, eben, wie gesagt, bis zum heutigen Tag. Nun ist es so, dass die Realität dann doch mal manchmal eine etwas andere ist. Erlauben Sie mir, das an einem Beispiel festzumachen. Seit August letzten Jahres veranstalte ich nahezu jede Woche in meinem Wahlkreisbüro entsprechende Bürgergespräche zu eben genau diesem Thema „Grundsteuererklärung“.

(Beifall DIE LINKE)

Das waren seither über 70, bei 200 Bürgerinnen und Bürgern. Jetzt darf ich Ihnen sagen, im August letzten Jahres hatte ich genau drei Termine. Im September waren es so fünf oder sechs Termine, das weiß ich nicht mehr ganz genau. Und dann plötzlich im Oktober war auf meiner Terminliste die Anmeldung von über 30 Interessenten oder Bürge

(Abg. Kowalleck)

rinnen und Bürgern, die entsprechend Termine wollten. Dann kam die Fristverlängerung. Und dreimal dürfen Sie raten, wie viele Gespräche ich dann danach im Oktober hatte, nämlich genau null. Das ging dann wieder entsprechend weiter im November, das waren dann auch so fünf, sechs, und Ende Dezember und Anfang dieses Monats schnellte diese Anmeldungsliste wieder nach oben. Ich möchte das jetzt gar nicht irgendwie menschlich bewerten, das ist scheinbar alles ganz normal, wenn etwas eher unangenehm ist, dann neigt man sicherlich dazu, das ab und an mal nach hinten zu schieben. Ganz persönlich, darf ich sagen, bin ich auch mit überschaubarer Motivation da rangegangen. Aber Frist ist nun mal Frist und sie wurde schon fast verdoppelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es gibt Hinderungsgründe, diese Erklärung abzugeben. Für diese Hinderungsgründe gibt es zahlreichende Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen, sei es bei Abgeordneten, sei es bei Steuerberaterinnen oder Steuerberatern oder eben auch bei den Finanzämtern. Und wenn tatsächlich harte Hinderungsgründe vorliegen, so besteht auch nach wie vor jetzt auch noch die Möglichkeit, eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Thüringer Finanzämter da entsprechend auch mit einem guten Augenmaß herangehen werden.

Von daher, sehr geehrte CDU-Fraktion, ist es unbegründet, diesen Antrag in Dringlichkeit zu beraten. Es ist ein Stück weit polemisch und natürlich auch, und das muss man ganz klar sagen, ein Antrag für das Schaufenster Ihrerseits. Erlauben Sie mir zwei Bemerkungen. Sie haben Bayern mit der heutigen Meldung, die ja um drei Monate verlängern, zitiert bzw. genannt. Es ist schon interessant, dass dieses Bundesland, das eben für das Elster-Verfahren zuständig ist, jetzt die Frist verlängert. Man kann überlegen, warum das so ist; vielleicht hängt es ja auch mit dem Wahlkampf in Bayern zusammen, das weiß ich nicht.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Ihr Antrag, die Dringlichkeit zur Beratung dieses Antrags, ist, wie gesagt, für das Schaufenster, ist inhaltlich überhaupt nicht begründet und deshalb ist die Dringlichkeit damit abzulehnen. Danke.