Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Ihr Antrag, die Dringlichkeit zur Beratung dieses Antrags, ist, wie gesagt, für das Schaufenster, ist inhaltlich überhaupt nicht begründet und deshalb ist die Dringlichkeit damit abzulehnen. Danke.
Da der Antrag nicht in der normalen Frist eingereicht wurde, ist über die Fristverkürzung zu beschließen. Das könnte mit einfacher Mehrheit ge
schehen, sofern sich kein Widerspruch erhebt. Gibt es Widerspruch? Den gibt es. Dann bräuchten wir dazu eine Zweidrittelmehrheit. Ich darf um Abstimmung bitten. Wer diesen Antrag auf die Tagesordnung setzen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von CDU-Fraktion und AfD-Fraktion und die Abgeordneten der Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Antrag ist nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage mit Blick auf den Tagesordnungspunkt 26 „Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen“ die Verschiebung auf das MärzPlenum.
Gibt es Widerspruch dagegen, dass die Beratung dieses Antrags verschoben wird? Das sehe ich nicht. Dann machen wir das so. Herr Montag.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage, den Antrag „Planungssicherheit herstellen, Reformpotentiale erkennen, Gesundheitsstandorte sichern – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen“ in Drucksache 7/5974 zusammen mit dem Antrag „Planungsund Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen“ in Drucksache 7/7156 im Tagesordnungspunkt 23 gemeinsam zu beraten.
23. Da ist beantragt, diese beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Dann müssen wir darüber abstimmen, das ist in einer einfachen Mehrheit möglich. Wer der Zusammenlegungsbitte des Abgeordneten Montag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist für die Zusammenlegung nicht die erforderliche Mehrheit erreicht und es bleibt bei der ursprünglichen Platzierung.
Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann ist die Tagesordnung so weit festgestellt und wir können in die Abarbeitung kommen.
Die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktionen der CDU, der AfD, Die Linke und der SPD haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Parlamentarische Gruppe der FDP haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema, bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit 5 Minuten, die bei mehreren Themen auf die Themen aufgeteilt werden kann. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema.
a) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7117 -
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, Zuhörer an den diversen Endgeräten! Am 12. Januar dieses Jahres konnten wir nachlesen, dass jetzt die Praxis der Regierung bei der Besetzung in der Landesverwaltung auch Gegenstand einer Überprüfung des Rechnungshofs geworden ist. Über dem Regierungswechsel 2014 stand das Motto „Alles besser machen“. 56 Seiten des Prüfberichts des Rechnungshofs belegen scheinbar etwas anderes. Dieser Bericht stammt aus dem Frühjahr des Jahres 2022, ist also ca. ein Jahr her und hat zum Gegenstand die Bereiche der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des Umweltministeriums eben bei der Praxis, Einstellungen in die Landesverwaltung vorzunehmen. Nach diesem Bericht sind insgesamt 64 Stellen vom Rechnungshof unter die Lupe genommen worden und 35 sollen ohne Ausschreibung erfolgt sein und ohne das Kriterium der Bestenauslese zu berücksichtigen. 11 Besetzungen scheint es an der entsprechenden Qualifikation zu mangeln. Zwei Drittel der untersuchten Einstellungen sind unbefristet vorgenommen worden, der Rest nach einer gewissen Zeit. Der Vorschlag des Rechnungshofs, dass Stellen nur auf Grundlage einer Stellenausschreibung vergeben werden dürfen, wurde seitens der Landesregierung nach diesem Bericht völlig ignoriert. Auch wurden außertarifliche Bezahlungen ohne Bindung an die entsprechende Aufgabe vorgenommen. Auch das entspricht nicht den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Ich zitiere hier an der Stelle Artikel 33 Grundgesetz: „Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
Zu beachten sind bei der Einstellung die Gesetze Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenstatusgesetz. Nach § 60 des Bundesbeamtengesetzes dienen Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk und nicht einer Partei. Dementsprechend haben sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch bei einer politischen Betätigung, hinsichtlich deren sie Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, insoweit sich diese aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit
Folgende Forderungen verbinden wir mit unserer Aktuellen Stunde: Als Erstes unbedingte sofortige Transparenz, nicht nur – das werden wir in der zweiten Aktuellen Stunde noch mal besprechen – in puncto Staatssekretäre, sondern auch an dieser Stelle ist die Öffentlichkeit mehr als interessiert und um auch den Vorwurf der Ämterpatronage zu entkräften, sicherlich ist es ein ganz wichtiger Tatbestand, wirklich Transparenz zu wahren und die Fälle offenzulegen.
Auch ist ein Bedürfnis aus der Bevölkerung zu sehen, dass, wenn diese Einstellungen rechtswidrig vorgenommen sein sollten, dann diese Gelder, diese Steuergelder zurückgewährt werden sollten wie in anderen Tatbeständen. Es gibt den Vorwurf von gravierenden Verletzungen der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ämterpatronage habe ich gelernt. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren – Herr Hoff wird später dazu sicherlich reden –, legen Sie die Sachen offen, damit wir agieren können.
Und ich erinnere an den Spruch, Frau Rothe-Beinlich, der Grünen im Wahlkampf: „Vetternwirtschaft kann einpacken!“ Anspruch und Wirklichkeit scheinen hier sehr weit auseinanderzugehen. Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs! Der Minister/Staatskanzleichef Prof. Dr. Hoff hat im Ausschuss seine Worte zu diesem Themenbereich mit Bedacht gewählt, weil er genau erkannt hat, dass er sich auf
einem schmalen Grat befindet, nämlich auf dem schmalen Grat, ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind für eine Strafbarkeit dieses Verhaltens, was uns jetzt gerade dargelegt worden ist, im Wege der Untreue und des Betrugs.
Der Anfangsverdacht, meine Damen und Herren, der ist gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittlungen kommen in Fahrt und da lassen wir uns mal überraschen, was da alles noch Schönes dabei rauskommt.
Ja, meine Damen und Herren, die Spitzenkandidaten der jeweiligen Parteien kritisieren, Herr Prof. Dr. Voigt, das Verhalten der rot-rot-grünen Koalition. Aber Sie haben auch in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm geglänzt. Gegen Sie laufen auch leider strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit. Zu Regierungszeiten der CDU gab es eine Staatssekretär-Affäre – Stichwort: vorzeitiger Ruhestand des Herrn Staatsekretär Zimmermann – unter Lieberknecht. Gegen Staatskanzleichef Jürgen Gnauck, CDU, ist wegen Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen ermittelt worden. Das nur als ein ganz kleiner Ausschnitt, ohne jetzt hier auf die Sache von Dr. Dr. Siegfried Liebezeit der SPD aus den Zweitausendern noch mal zurückzugreifen. Ebenfalls Spitzelwirtschaft der SPD – 14 Monate auf Bewährung hat dies den Landrat gekostet, Strafe auf Bewährung ausgesprochen, und den Verlust seines Amtes.
Die Staatsanwaltschaft hat hier viel zu tun. Es gibt viel zu ermitteln. Wir haben es gehört: zu Unrecht eingestellte Staatssekretäre, IM Maier hat sogar zwei Staatssekretäre. Er spricht von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, fordert das von den Kommunen ein und selbst hält er sich nicht an diesen Grundsatz, meine Damen und Herren.
Wir haben den Stellenaufwuchs in den jeweiligen Beamtenlaufbahngruppen. Da sehen wir bereits, dass da auch nicht alles oder nicht hundertprozentig funktioniert. Wir haben die Probleme, dass eine Ministerin von den Grünen zur Lobbyistin wird. Da fragt man sich natürlich, warum das der Fall ist. Ist sie möglicherweise einer Strafbarkeit vorausgeeilt und hat das Amt deshalb niedergelegt? Deswegen kann man eigentlich nur eines sagen: Willkommen bei den Chaostagen im Landestheater Ramelow.