Protocol of the Session on January 31, 2023

(Unruhe CDU)

Sie können noch eine Weile schreien, ich habe nur noch 10 Sekunden.

Ich darf mal um Ruhe bitten.

Ich sage Ihnen, wir können gern in der Sache reden, sobald etwas vorliegt. Wo Fehler gemacht wurden, müssen natürlich auch diese besprochen werden. Aber das, was Sie machen, ist Zweifel säen und Fake News verbreiten. Das halte ich für absolut unredlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „soll geschehen sein“, „scheinbar“, „könnte sein“, „Vorwürfe stehen im Raum“, „liegt in der Luft“ – alles Aussagen vom heutigen Tag von meinen Vorrednern aus der Opposition.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na dann klä- ren Sie doch mal auf!)

Ist es seriös und verantwortungsvoll, als Abgeordneter eine Debatte über Informationen zu führen, die auf – in Anführungszeichen – Hörensagen beruhen, also aus zweiter Hand? Hinsichtlich des Entwurfs zum Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Einstellungspraxis der Landesregierung sind aus den Medien keine zusammenhängenden Fakten zu diesem eigentlichen Sachverhalt bekannt. Alles andere sind Wertungen, die angesichts der nicht vollständig bekannten Faktenlage im wahrsten Sinne des Wortes nur Vorurteile produzieren.

Welchen Wert für eine belastbare Informationsgrundlage und einen brauchbaren Meinungsbildungsprozess in der Öffentlichkeit soll eine solche Debatte hier im Thüringer Landtag haben? Auch wenn Sie vonseiten der FDP und CDU durch wiederholten Aufruf des Themas – es ist genannt worden, im Dezember war es eine Sondersitzung des Justizausschusses – versuchen, den Eindruck zu erwecken, da wird etwas vertuscht, es ist – und das wissen Sie genau – ein falscher Eindruck, schlicht gelogen.

Jetzt kommt sogar noch die Zielsetzung, es wird einen Untersuchungsausschuss geben. Wir wollen etwas wissen, was noch gar nicht bekannt ist – nach dem Motto: Wir schmeißen mal ein wenig mit Dreck und ein bisschen wird schon irgendwo kleben bleiben. Nicht mit uns, liebe Voigt- und Kemmerich-Opposition, nicht mit uns!

Oder, meine Damen und Herren, haben Sie der

(Zwischenruf aus dem Hause)

ja genau, richtig erkannt, völlig richtig erkannt – Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs in der Sondersitzung des Ausschusses am 6. Dezember nicht zugehört? Oder haben Sie die Information einfach wieder verdrängt, weil diese in Ihre Skandalisierungsstrategie nicht reinpasst?

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es ist ein Skandal!)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs formuliert wie folgt: „Richtig ist – das haben wir gehört –, dass es dieses Prüfverfahren gibt, das heißt insgesamt die Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und Teil 2 umfasst die Staatssekretäre. Dieser Bericht“ – weiter die Präsidentin – „– das ist auch richtig dargestellt worden – ist mit Schreiben vom 25. Februar versandt worden, Teil 2 ausschließlich an die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Finanzministerium.“ Hier steht – das ist ein Einwurf von mir – nicht der Kollege Kemmerich als Adresse.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Zitieren Sie etwa aus dem Ausschuss?)

Weiter als Zitat: „Nun ist es leider so – oder was heißt leider, es ist nicht leider so, es hat einen guten Grund –, dass die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrens mir es hier heute nicht erlaubt, Sie inhaltlich zu informieren. Konkret bestimmt das Gesetz für den Thüringer Rechnungshof in seinem § 10 Abs. 1 Nr. 7“, die Präsidentin sagt „– ich zitiere –: ‚Das Kollegium entscheidet […] über Auskünfte zu Prüfungsfragen gegenüber Landtag, Landesregierung und Presse.‘ Entscheidender zweiter Satz: ‚Diese werden jedoch nicht vor Abschluss des Prüfverfahrens erteilt.‘.“ Und das Prüfverfahren ist noch nicht zu Ende, das Prüfverfahren läuft noch.

Trotz dieser eindeutigen, unmissverständlichen Aussagen des Thüringer Rechnungshofs selbst, dass sich das Prüfverfahren in einer Phase befindet, in der es noch keine Information an die Öffentlichkeit geben darf

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ist das jetzt aus dem Protokoll?)

geben darf –, versuchen Sie vonseiten der FDP und der CDU, die verbindlichen Vorgaben des Rechnungshofgesetzes erneut bewusst und zielgerichtet mit aller politischen Konsequenz und dabei anzurichtendem Schaden zu unterlaufen.

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es darf aber nicht zitiert werden aus dem Aus- schuss!)

(Unruhe CDU)

Davon abgesehen, dass der Landtag Landesgesetze mit entsprechender Mehrheit ändern kann – das können wir –, gilt es aber, dass auch die Abgeordneten diese gesetzlichen Vorgaben aus dem Rechnungshofgesetz zu respektieren haben. Das tun Sie hier nicht. Ich kann nur sagen, diese Debatte entspricht nicht dem Auftrag, ist unserer Arbeit als Abgeordnete unwürdig und ich kann nur sagen, das ist kein guter Stil.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich muss Sie leider noch mal darauf hinweisen, dass es nicht zulässig ist, dass Sie aus einem Protokoll des Justizausschusses …

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Es ist ja ein Wortprotokoll gewesen!)

Es ist ein Wortprotokoll, macht aber eine Sitzung noch nicht zur öffentlichen Sitzung. Das ist jetzt der Denkfehler. Ich meine, es gab die Behandlung der Angelegenheit auch noch im HuFA, der war öffentlich. Es kann ja sein, dass Frau Butzke da vielleicht auch noch mal ausgeführt hat. Aber da bitte ich, das künftig zu unterlassen.

Ich habe jetzt keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Möchte die Landesregierung das Wort? Herr Minister Hoff, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es sind zu diesem Thema des Rechnungshofberichts – das ist hier dargestellt worden in den Diskussionen – bereits zwei Ausschusssitzungen beantragt und durchgeführt worden, eine öffentliche Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und eine nicht öffentliche Sitzung des Justizausschusses. Es hat eine umfangreiche einstündige Befragung vor Jahresende in einer Plenarsitzung gegeben, in der ich zu dem Berichtsentwurf zu den Staatssekretärinnen und Staatssekretären ausführlich auch Rede und Antwort gestanden habe, und ich stehe den Abgeordneten auch am Donnerstag zur Verfügung, wenn erneut Mündliche Anfragen zu diesem Thema gestellt werden.

Ich führe das deshalb so ein, weil ich auch in dieser Diskussion noch mal daran erinnern will, auch mit Blick auf andere Länder, dass das, was wir hier machen, tatsächlich ein Wert demokratischer Institutionen ist. Ein Rechnungshof kann hier in Thüringen genauso wie in Deutschland unabhängig prüfen. Seine Rechte sind verfassungsrechtlich abgesichert. Eine Staatsanwaltschaft kann unabhängig ermitteln, und zwar auf eigenem Betreiben oder durch entsprechende Anzeige, die erstattet wird. Sie kann sich dabei unter anderem auch auf eine öffentliche Berichterstattung von Medien stützen, die ebenfalls ohne Einschränkungen zu diesem

(Abg. Blechschmidt)

Thema kritisch selbst recherchieren und entsprechend auch publizieren können.

Und ein Landtag kontrolliert. Es ist auch das gute Recht einer Opposition, hier Fragen zu stellen. Es ist auch das Recht einer Opposition, Spekulationen zu formulieren auf Basis der Informationen, die sie hat. Und es ist das gute Recht einer Landesregierung, in dem Rahmen bei einem nicht abgeschlossenen, auch nicht öffentlichen Prüfverfahren – weil es erst dann öffentlich wird, wenn es abgeschlossen ist und die Unterlagen allen vorliegen – entsprechend Position zu beziehen, soweit ihr das möglich ist. Und das mache ich gerne. Das habe ich in der Vergangenheit in den zwei Ausschusssitzungen, in der Plenarsitzung gemacht, auch bei Fragen, die von Journalistinnen und Journalisten gestellt wurden, und ich bin auch proaktiv auf Abgeordnete der Opposition beispielsweise zugegangen, um auch die Bereitschaft zu erklären, für entsprechende Informationen zur Verfügung zu stehen.

Und wenn sich die Opposition an einem bestimmten Punkt – und ich enthalte mich jeder Spekulation. Ich war auch einige Jahre Abgeordneter einer Oppositionsfraktion, ich weiß auch, welches Erkenntnisinteresse und welches politische Interesse es geben kann, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Wenn die Opposition dies tun will, dann soll sie es tun, nicht nur, weil es ihr Recht ist, sondern weil ich sage: Wir haben als Landesregierung nichts zu verbergen. Es gibt keinen Grund für uns, einen Untersuchungsausschuss, eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung oder ein Prüfverfahren des Rechnungshofs zu scheuen, denn wir haben auf den Entwurf des Prüfberichts, der Prüfungsmitteilung, eine ausführliche Stellungnahme zu den Staatssekretärinnen und Staatssekretären abgegeben. Ich habe darüber hier im Landtag ausführlich berichtet. Ich weiß nicht, welche dieser Hinweise, die wir als Landesregierung als Stellungnahme zu dem ersten Entwurf des Rechnungshofs gegeben haben, der Rechnungshof sich dann auch in seiner abschließenden Mitteilung zu eigen machen wird, wo er abwägen wird und sagt: Das mag eine legitime Position der Landesregierung sein, gleichwohl bleiben wir bei unserer Auffassung. All das ist möglich, ich weiß es nicht, und es ist das Recht des Rechnungshofs, sich da entsprechend auch zu äußern.

Wir haben als Landesregierung, und zwar sowohl die Staatskanzlei für die Ressorts zu dem Prüfbericht I, der sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Leitungsbüros befasst, als auch jedes Ressort zu seinen eigenen Punkten, dort auch noch mal Positionen geäußert. Insofern kann ich auf den Wunsch, den Herr Kemmerich hier geäu

ßert hat, dass Transparenz hergestellt werden soll, nur sagen: Ich bin auch zum jetzigen Zeitpunkt schon bereit, so viel wie möglich Transparenz zu geben. Ich habe das, glaube ich, auch in der Vergangenheit auch hier in den Plenarsitzungen deutlich gemacht.

Aber was ich nicht machen kann, ist die wiederholte Aufforderung von Herrn Schard, dass wir den Prüfbericht des Rechnungshofs eigenständig als Landesregierung veröffentlichen sollen, also den Entwurf des Prüfberichts veröffentlichen sollen. Ich habe Herrn Schard hier im Plenum auch schon mal deutlich gemacht: Ich bin nicht bereit, mich vom rechtspolitischen Sprecher der CDU auffordern zu lassen, eine Handlung zu begehen, die das Recht des Rechnungshofs, das verfassungsrechtlich normiert ist, beschneidet. Ich bitte erneut, lieber Herr Abgeordneter Schard, das zu respektieren, und zwar sowohl meine Herangehensweise zu respektieren als auch die Rechte des Rechnungshofs zu respektieren, und insbesondere auch an Sie adressiert als rechtspolitischer Sprecher der CDU.

(Beifall DIE LINKE)

Das Zweite: Ich sage ganz deutlich – wir haben das auch gestern noch mal öffentlich gemacht, ich habe das auch der Präsidentin in der direkten Kommunikation gesagt –, es wäre mir lieb, dass dieser Rechnungshofbericht lieber gestern als heute abgeschlossen wird, damit wir alle gemeinsam in einem gemeinsamen Gespräch über Fakten sprechen können. Gleichwohl sagt die Präsidentin des Rechnungshofs auch: Ich höre Ihr Interesse, und gleichwohl haben wir unsere eigenen Verfahren, unsere eigenen Regularien, und die werden wir entsprechend umsetzen. Ich gehe davon aus, dass der Rechnungshof natürlich nicht das Verfahren verzögert, sondern – auch, weil es eine entsprechende öffentliche Diskussion gibt – eine sehr genaue Abwägung vornimmt. Das ist richtig und das ist gut, und es wird uns allen auch dann, wenn der Bericht da ist, helfen, zu einer wirklich sachgemäßen Bewertung zu kommen. Insofern liegt es mir fern, hier Wiederholungen einer Inszenierung seitens der AfD-Fraktion vorzunehmen oder auch respektlose Formulierungen gegenüber dem verehrten Kollegen Innenminister Maier, die ich tatsächlich auch überhaupt nicht angemessen finde. Der Respekt, den wir uns gegenseitig entgegenbringen sollten, gebührt allen, auch dem Minister Maier.

Ich will einen letzten Punkt ansprechen, weil er mir in dieser Diskussion hier wichtig ist. Ich habe in der Staatskanzlei eine ganze Reihe von klugen Referatsleiterinnen und Referatsleitern, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Referenten sind, die

(Minister Prof. Dr. Hoff)

ursprünglich mal in Leitungsbüros vorhergehender Regierungen eingestellt worden sind. Ich bin, ehrlich gesagt, nicht bereit, die nachträglich – selbst dann, wenn sie ohne Ausschreibung in diese Funktionen gekommen sind und nach ihrer Tätigkeit in einem Leitungsbüro weitere Verwendung in der Staatskanzlei oder in anderen Ressorts gefunden haben – alle unter den Generalverdacht der Patronage- oder Pöstchenwirtschaft oder Ähnliches zu stellen. Das sind Kolleginnen und Kollegen, die eine gute, loyale Arbeit machen. Der Abgeordnete Kemmerich hat vorhin aus dem Beamtenrecht und den Anforderungen an Beamtinnen und Beamte zitiert. Insofern kann ich nur sagen: Wir werden, wenn der Rechnungshofbericht vorliegt, ein gemeinsames Gespräch darüber führen, welche Regelungen im Lichte einer Rechnungshofberichterstattung möglicherweise oder möglicherweise auch nicht anzupassen sind. Dies gilt für all diejenigen, die jetzt in der Regierung sind, die nach einer Wahl und einem möglichen späteren Wechsel – Kabinett Ramelow IV oder so – mal in die Landesregierung kommen. Gleichwohl will ich darauf hinweisen, die Regeln, die diese Landesregierung auf sich anwendet, sind Regelungen, die auch vorhergehende Landesregierungen verwendet haben. Insofern brauchen wir tatsächlich dieses Gespräch, um gemeinsam festzustellen, welche Regelungen sind richtig, welche sind möglicherweise nicht richtig, und wenn es Regelungen gibt, die nicht richtig sind, dann müssen wir die anpassen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich schließe damit den ersten Teil der Aktuellen Stunde.

Ich rufe den zweiten Teil auf

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7119 -

Das Wort hierzu erhält Herr Abgeordneter Schard von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werter Herr Hoff, ja, wir machen das zur Aktuellen Stunde, weil es in der Öffentlichkeit ist

und weil wir das auch als Abgeordnete machen können. Da brauche ich im Prinzip jetzt auch keine Maßregeln, was wir dürfen und was wir nicht dürfen.