Aber anstelle aus den Fehlern der letzten Änderung am Schulgesetz zu lernen oder die Fehler zu korrigieren, setzt Rot-Rot-Grün den eingeschlagenen Weg weiter fort und will anscheinend unserem angeschlagenen Bildungssystem nun auch noch den Rest geben. Der Feldzug gegen das gegliederte Schulsystem, den Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur begonnen hat, wird nun weiter fortgesetzt. Die Gemeinschaftsschulen sollen weiter gestärkt und bevorteilt werden, und zum krönenden Abschluss möchte man nun von einer schulartenbezogenen zu einer schulstufenbezogenen Lehrer
ausbildung übergehen. Der Weg über den Einheitslehrer hin zur Einheitsschule soll damit weiter geebnet werden. Diesen Weg werden wir definitiv nicht mitgehen.
Angeblich möchte man damit die Lehrer flexibler einsetzen können und für die Regelschulen mehr Lehrer gewinnen. Dazu muss man sagen, das Gegenteil wird damit erreicht werden. Wer sich dafür entscheidet, Lehrer in einem Gymnasium werden zu wollen, der wird dorthin gehen, wo er das auch studieren kann. Vor allem wird es sich jeder dreimal überlegen, ob er ein Lehramtsstudium in Thüringen absolvieren möchte, wo noch nicht einmal geklärt ist,
wie eine schulstufenbezogene Ausbildung in anderen Bundesländern überhaupt anerkannt wird. Der Studienstandort Thüringen würde für Lehramtsanwärter noch unattraktiver werden.
Weiterhin wird mit dem Antrag deutlich, dass RotRot-Grün jeder Gedanke eines Leistungsprinzips schon immer ein Dorn im Auge ist. Ein gutes Beispiel dafür ist die im Antrag gestellte Forderung, die Besondere Leistungsfeststellung in den Gymnasien abzuschaffen. Die BLF-Prüfungen haben sich aber in Thüringen bewährt und sie sind wichtig für die Schüler. Es ist ein gutes Training für die späteren Abiturprüfungen. Die Schüler können so schon einmal schauen, wie sie mit dem Prüfungsdruck zurechtkommen, und es gibt ihnen zudem eine wichtige Rückmeldung über den Leistungsstand, den sie auch dringend brauchen. Deswegen ist es in unseren Augen wichtig, an der BLF-Prüfung in Thüringen auch festzuhalten.
Was hingegen im Antrag gut ist, ist die Forderung, dass nun mit der Versetzung in die 11. Klasse ein richtiger Realschulabschluss erworben werden soll. Es gab immer wieder mit anderen Bundesländern Probleme, da man dort mit der Bezeichnung „dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss“ nichts anzufangen wusste und deswegen Thüringer Schüler, die das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen haben, Probleme bei der Anerkennung ihres Abschlusses bekommen haben.
Was aber viel zu weit geht, ist, dass Rot-Rot-Grün plant, dass nach Beendigung der 10. Klasse die Schüler in den Gymnasien den Realschulabschluss automatisch bekommen, ohne dafür eine Prüfung
zu absolvieren, da gleichzeitig die BLF-Prüfung abgeschafft werden soll. Auch in den Regelschulen müssen die Schüler Abschlussprüfungen ablegen und bekommen den Realschulabschluss nicht einfach so überreicht. Und wenn nun an Gymnasien nach der 10. Klasse der Realschulabschluss ohne Prüfung verliehen wird, wäre das eine weitere Herabwürdigung der Regelschule, und dem werden wir als AfD-Fraktion definitiv nicht zustimmen.
Der vorliegende Antrag sieht weiterhin vor, dass rechtliche Rahmenbedingungen für Distanzunterricht in Thüringen geschaffen werden, weil sich laut Antrag der Distanzunterricht in Thüringen während der Pandemiezeit bewährt hätte. Der Antrag lässt hingegen offen, was mit „bewährt“ eigentlich genau gemeint ist. Vielleicht sind es die psychischen Auffälligkeiten von Schülern aufgrund der sozialen Isolation oder das Einbrechen der Schülerleistungen im IQB-Bildungstrend. Wenn uns die letzten beiden Jahre eins gezeigt haben, dann, dass sich Distanzunterricht eben nicht bewährt hat in Thüringen und im besten Fall eine Notlösung sein kann.
Dass der Distanzunterricht aber zukünftig einen deutlich höheren Stellenwert erfahren soll, wird schnell klar, wenn man in den Begründungstext zum Antrag schaut. Dort finden sich Sätze wie: „Ebenfalls umfasst ist die Unterrichtung mehrerer Schüler aus unterschiedlichen Schulen durch eine Lehrkraft.“, oder aber, dass ein Genehmigungsvorbehalt besteht in Fällen, „in denen bei Einschränkungen der räumlichen oder personellen Kapazitäten an einzelnen Schulen sich ein Bedarf an Distanzunterricht ergeben kann“. Mit solchen Formulierungen öffnet man Tür und Tor. Denn welche Schule hat denn momentan aufgrund des gravierenden Lehrermangels keine Einschränkungen der personellen Kapazitäten? Wir haben zudem einen massiven Sanierungsstau an Thüringer Schulen, der sich in den mittlerweile acht Jahren Rot-RotGrün auf über 2 Milliarden Euro, das heißt, mehr als verdoppelt hat. Und wenn es so weitergeht, dann haben wir damit natürlich auch bald Einschränkungen der räumlichen Kapazitäten. Aber anstatt die Probleme zu lösen, soll mit der Etablierung des Distanzunterrichts eine Möglichkeit geschaffen werden, die Probleme einfach nur zu übertünchen. Mit den Formulierungen im Antrag wird die Grundlage geschaffen, dass Distanzunterricht bald nicht mehr nur eine Notlösung sein könnte, sondern aus der Notlösung nach und nach dann der Regelfall werden wird, und das werden wir als AfD niemals hinnehmen.
An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass im vorliegenden Antrag auch gute Vorschläge für Änderungen im Schulgesetz enthalten sind, die allerdings in der Vielzahl von absurden Änderungswünschen komplett untergehen. Da hätten wir zum Beispiel, dass der Schulbesuch außerhalb von Thüringen erleichtert werden soll und nicht mehr nur aus zwingenden persönlichen Gründen mit Genehmigung des zuständigen Schulamts erfolgen darf, was immer wieder Probleme hervorgerufen hatte. Die angestrebte Änderung ist für Schüler in Grenzregionen deswegen sehr zu begrüßen. Gleiches gilt für die Möglichkeit, vom Prinzip der zwingenden Beschulung der Schüler in der nächstgelegenen Schule abzuweichen, wenn durch das reformpädagogische Konzept oder die besondere Profilierung eine andere Schule bevorzugt wird. Auch dem könnte man theoretisch zustimmen.
Weiter wird im Antrag gefordert, dass durch die Einsetzung von Schulverwaltungsassistenten die Schulleitungen von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Da rennen Sie bei uns von der AfD offene Türen ein. Die AfD brachte bereits 2017 – also in der letzten Legislaturperiode – einen entsprechenden Antrag dazu ein. Damals wurde der Antrag aber von allen anderen Fraktionen hier abgelehnt und nicht einmal einer Ausschussüberweisung wurde damals zugestimmt. Schön, dass nun endlich Rot-Rot-Grün auch auf den Trichter kommt, dass die Schulleitungen dringend Entlastung brauchen. Vielleicht kann man hier sagen: Besser spät als nie. Die Entlastung hätten wir aber schon mit unserem Antrag vor mehr als fünf Jahren haben können, und da hätten wir vielleicht jetzt nicht so große Probleme bei der Besetzung der Schulleiterpositionen.
Alles in allem kann man in der Kürze der Zeit gar nicht auf alle vorgeschlagenen Änderungen im Antrag eingehen. Insgesamt muss ich aber sagen, dass die negativen Aspekte des hier vorliegenden Antrags zum Schulgesetz die wenig positiven Änderungen deutlich überwiegen. Wir werden deswegen einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir zunächst drei Bemerkungen bezogen auf meine Vorredner.
Erstens: Christian Tischner, ich bin kein Bildungspolitiker der Ramelow-Regierung. Ich bin Parlamentarier und kein Regierungssprachrohr. Dasselbe gilt auch für meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich und Kollegen Wolf.
Zweitens: Wenn du mal drei, vier Stunden Zeit hast, erzähle ich dir mal, wie sich mein Beruf in den letzten 25 Jahren verändert hat. Das liegt natürlich in der Natur der Sache, wenn ich einige Jahre im Beruf bin, dass der sich auch ändern kann. Das ist nichts, was ich bedauern muss, das liegt einfach in der Natur der Sache.
Drittens: Herr Jankowski, ich will es jetzt nicht zu sehr ausführen, das können Sie vielleicht nachlesen. Die Schulgebäude sind nicht Teil dieses Gesetzes, weil die Verantwortung für die Schulgebäude bei den Schulträgern und nicht beim Land liegt.
Das soll als Vorbemerkung reichen. Jetzt steigen wir gleich ein. Vieles ist gesagt worden, ich möchte mich einigen Schwerpunkten hier noch mal widmen. Das eine ist der bedarfsgerechte Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens, sprich der Thüringer Gemeinschaftsschulen. Wir wollen – und das sollte Christian Tischner sehr recht sein – den Elternwillen dabei stärker berücksichtigen. Das heißt, wir wollen die Thüringer Gemeinschaftsschule so ausbauen, dass die Eltern, die ihren Kindern längeren gemeinsamen Unterricht ermöglichen wollen, das auch wohnortnah können. Genau das ist der Inhalt des Gesetzes. Die hier an die Wand gemalte Zwangsfusion betrifft ja nur Schulen, die im selben Gebäude oder nebeneinanderliegen. Das sind auf ganz Thüringen gerechnet 31 Gebäude, Christian, 31 Gebäude.
Es ist ja kein Zufall, dass die Gemeinschaftsschule dort nicht eingerichtet wird, wo Landräte mit deinem Parteibuch Elternwillen ignorieren.
ernst nehme – und das hast du hier gesagt –, das gilt ja nicht nur, wenn es mir gefällt bei der Inklusion, dann muss er auch beim längeren gemeinsamen Lernen gelten; entweder alle Elternwillen gelten oder gar keiner. Das muss man auch mal verinnerlichen.
Und jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich hier ansprechen, dass es vielleicht eine Fehlwahrnehmung gibt. Vielleicht gehen die Eltern, die ihren Elternwillen bei der Inklusion nicht wahrgenommen sehen, lieber zur CDU, während die Eltern, deren Elternwillen beim längeren gemeinsamen Lernen liegt, möglicherweise eher zu den Abgeordneten von Rot-Rot-Grün gehen. Das liegt in der Natur der Sache, weil sie sich dort besser vertreten fühlen.
Soweit zum Thema „Thüringer Gemeinschaftsschule“. Jetzt zur BLF – es ist ja auch einiges dazu gesagt worden. Sie ist eingeführt worden, weil vor 20 Jahren ein sehr bedauerliches Ereignis – das Massaker am Gutenberggymnasium – stattgefunden hat. Mittlerweile können das sehr wenige in Zusammenhang bringen. Die allermeisten Bundesländer haben so etwas nicht. Wir wollen diese Ressourcen schonen und wir wollen auch nicht, dass weiterhin eine Besondere Leistungsfeststellung notwendig ist, um den Schülern hier ihre Mittlere Reife zuzuerkennen.
Und, lieber Christian Tischner, am 03.11. wurdest du in der „Südthüringer Zeitung“ mit den Worten, dass die Schüler die Mittlere Reife am Gymnasium quasi gratis bekommen, zitiert. Das ist ein sehr interessantes Bild vom Gymnasialunterricht, das zu zeichnen ist. Du warst Gymnasiallehrer: Sind deine Schüler praktisch im Schlafwagen bis zum Abi gebracht worden,
oder mussten sie auch Leistungen erbringen? Das ist doch genau der Punkt: Die Schüler erbringen bei der Versetzung eine Leistung. Wenn sie die nicht erbringen, gibt es ein Problem. Genau deswegen
brauchen wir die BLF nicht. Auch hier ist es ganz klar: Wir wollen genau das aufgreifen, wir wollen die Ressourcen schonen, wir wollen den Schülern das nicht zumuten, wir wollen die Lehrerzeit nicht weiter verschwenden.
Fällt es euch auf, dass ich ruhig bin? Ich meine, ihr könnt das gern ausdiskutieren, da warte ich so lange – bitte aber, die Zeit anzuhalten.
Ich möchte noch zwei, drei Worte zur schulstufenbezogenen Lehrerausbildung sagen. Ja, na klar ist es den Gymnasiallehrern möglicherweise ein Dorn im Auge, wenn wir da nicht mehr nach Gymnasial- und Regelschullehrern unterscheiden. Aber wir müssen auch feststellen, dass wir jedes Jahr achtbis neunmal so viele zukünftige Gymnasiallehrer in die Ausbildung nehmen als Regelschullehrer – acht- bis neunmal so viele! Das bedeutet natürlich, dass uns in der einen Schulart Lehrer fehlen und wir in der anderen über den Bedarf ausbilden. Wo gehen denn die hin, die am Gymnasium über den Bedarf hinaus ausgebildet werden? Die bleiben auch nicht in Thüringen. Also ist das Risiko, dass jemand, der statt schulartenbezogen schulstufenbezogen ausgebildet wird, wenn es tatsächlich ein Risiko wäre, dass er dann woanders hingeht, nur eine Verlagerung von vor dem Studium zu nach dem Studium. Denn wenn wir acht- oder neunmal so viele ausbilden wie Regelschullehrer, dann haben wir einen Überhang, und die gehen dann eben woandershin oder müssen dann trotzdem in die Regelschule gehen, für die sie – sage ich mal – nur eingeschränkt ausgebildet sind. Hier müssen wir endlich Weichen stellen, damit wir die jungen Lehrer dort einsetzen, wo wir sie brauchen. Auch das ist ein Mittel gegen den Lehrermangel und insofern aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Punkt.
Als Letztes möchte ich, weil auch mir die Zeit davonrennt, nur noch ein paar Stichpunkte zu weiteren Schwerpunkten in diesem Gesetzentwurf bringen. Die Ausweitung der Partizipationsrechte von Schülerinnen und Schülern innerhalb der Schulkonferenzen ist uns wichtig. Wir brauchen Rechtssicherheit für digital gestützten Unterricht, das ist ja hier teilweise kritisch, teilweise positiv bemerkt worden. Wir wollen natürlich, wenn wir digitalen Unterricht rechtssicher gestalten wollen, auch digitale Endgeräte zur Verfügung stellen, das ist für uns