Protocol of the Session on September 22, 2022

Ich war ein bisschen erstaunt, dass Sie sich auf Frau Allmendinger berufen haben. Ich bin nicht sicher, ob Sie sich da auf eine Gewährsperson berufen haben, die ihre Position so sehr unterstützen wird, wenn Sie sich näher anschauen, was Frau Allmendinger veröffentlicht hat. Aber das nur am Rande.

Sie haben gesagt, wer sich gegen die Aufarbeitung sträubt, hat was zu verstecken, haben aber andererseits gesagt, es gehe doch um die Zukunft. Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob Sie über die Vergangenheit oder über die Zukunft reden wollen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wer über die Zukunft reden will, muss die Vergangen- heit kennen. Sie sind doch Historiker!)

(Beifall CDU)

Gerade als Historiker weiß ich, dass die Vergangenheit nicht zur Fessel der Zukunft werden sollte, wenn man klug daraus lernt.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Richtig!)

Was die Vergangenheit angeht, so hat diese Regierung in einer Situation, die nicht vorauszusehen war, in keiner Weise, und keine Vorgeschichte hat

(Abg. Tischner)

te, enorm viel enorm schnell auf die Beine gestellt und verlässliche Handlungsbedingungen geschaffen. Das hat Herr Wolf unter anderem eben ausgeführt. Das ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern wirklich beachtlich, was geschaffen worden ist.

Was die wissenschaftliche Begleitung angeht, ist auch das von vornherein intensiv hier passiert. Die Beratung und Begleitung ist sehr erfolgreich und wirkungsvoll durchgeführt worden. Im Rückblick – glaube ich – kann man da nichts sehen, wovor man sich verstecken müsste. Sie haben verschiedene Probleme – Maske, Luftfilter, Digitalisierung – angesprochen, die aber keine spezifischen Thüringer Dinge sind, die wissenschaftlich auch längst untersucht werden, wozu auch schon Ergebnisse vorliegen, sodass ich nicht recht weiß, wie man auf dieser Ebene hier weiterkommen sollte.

Es ist aus meiner Sicht eine Situation für unser Ministerium, in der wir in einer noch nicht beendeten Krise sind, was COVID angeht, gleichzeitig eine neue bearbeiten, was Ukraine und Energie angeht. Es wäre aus meiner Sicht geradezu eine Verlagerung der Herausforderungen, wenn man jetzt zu diesem Zeitpunkt in eine Enquetekommission geht. Wir haben praktische Dinge anzupacken, die werden wir anpacken und die Arbeit daran läuft noch. Man kann das machen, das ist Ihre Entscheidung, eine parlamentarische Entscheidung, ob Sie eine Enquetekommission einsetzen, und selbstverständlich werden wir das machen, was dann erforderlich ist. Aber wir sind in ganz praktischer Arbeit bei der praktischen Herausforderung, die jetzt vor uns steht.

Ich fände es sehr ungeschickt, wenn der Eindruck erweckt würde, in Thüringen sei schlecht mit der Situation umgegangen worden – das Gegenteil ist richtig.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Da müssen Sie selbst lachen. Ihre Hochschule war sicher …!)

Auf jeden Fall.

(Heiterkeit CDU)

Ich freue mich, dass wir uns wieder mal einig sind. Dann müssten wir uns nur noch einig werden darüber, dass wir jetzt in einer Übergangssituation sind, wo sich drei Krisen oder vier überlagern, je nachdem, wie Sie rechnen, und dass wir uns damit auseinandersetzen müssen und mit der Zukunft, wie wir diese Krisen weiter bewältigen. Wir sind dabei weiter – glaube ich – auf dem besten Wege und es hat wenig Sinn, zu diesem Zeitpunkt in dieser

Form Dinge aufzuarbeiten, die längst im Landtag, im Ministerium, in den Schulen passieren.

Deswegen würde ich eher damit schließen wollen, dass ich noch einmal ausdrücklich denen danke, die in der Situation zurechtgekommen sind und die in der schwierigen Situation als Eltern, als Lehrerinnen und Lehrer, als Erzieherinnen und Erzieher mit der Situation umgehen würden. Insofern bin ich dankbar, wenn sachlich mit der Frage umgegangen und eine vernünftige Entscheidung aufgrund dieses Antrags getroffen wird. Sie sollte nicht dazu führen, das, was geleistet wird und immer noch geleistet wird, schlecht zu reden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vernommen, dass der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen werden soll. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Antrag überwiesen werden soll? Das kann ich nicht feststellen.

Somit stimmen wir über die Überweisung des An- trags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses außer die der AfD. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir treten ein in die Lüftungspause für die nächsten 20 Minuten, das heißt, wir beginnen pünktlich um 16.25 Uhr wieder.

Wir fahren fort in der Tagesordnung mit den 13 Ab- geordneten, die im Plenarsaal sind. Vielleicht mag ja der eine oder andere von der Sonneninsel da draußen noch mit dazu stoßen.

Wir fahren fort in der Tagesordnung mit Tagesord- nungspunkt 1

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatli- chen Schulen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/1722 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalaus- schusses - Drucksache 7/5709 -

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

ZWEITE BERATUNG

Jetzt würde ich gern Herrn Abgeordneten Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss das Wort zur Berichterstattung geben, wenn er denn hier wäre. Also ich gehe davon aus, dass das Frau Baum jetzt nicht machen möchte. Damit unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer doch herzlichst, ihre Truppenteile einzusammeln und in den Plenarsaal zu bringen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

(Beifall CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste Mann dieses Tagesordnungspunkts ist soeben erschienen – herzlich willkommen! –

(Beifall im Hause)

und ich rufe nochmals auf den Tagesordnungspunkt 1 in der zweiten Beratung. Das Wort erhält Abgeordneter Bergner zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss.

Vielen Dank, Herr Präsident, also wenn das eine Methode ist, um so umfassend im gesamten Haus Applaus zu bekommen, könnte man ja auf dumme Ideen kommen. Ich bitte allseits und Sie natürlich, Herr Präsident, um Entschuldigung. Ich hatte das jetzt tatsächlich mit den Sprüngen in der Tagesordnung übersehen, dass das jetzt dran ist. Ich bitte also noch mal um Verzeihung, meine Damen und Herren.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf wurde mit der Drucksachennummer 7/1722 seitens der FDP-Fraktion ins Parlament eingebracht. In der Plenarsitzung am 12.11.2020 wurde nach der ersten Beratung die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt und einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zugestimmt. Im Innen- und Kommunalausschuss wurde am 03.12.2020 eine schriftliche Anhörung beschlossen. Deren Auswertung brachte eine durchweg positive Reaktion und Zustimmung zum Gesetzentwurf. Und in einer weiteren Beratung im Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“, nachdem auch seitens der FDPFraktion eine Kostenschätzung vorgelegt worden ist, die auch seitens des Ministeriums als realistisch angesehen worden ist, wurde das Thema dann im Innen- und Kommunalausschuss nochmals am 02.06.2022 aufgerufen und am 17.06.2022 im Innen- und Kommunalausschuss mit einer ablehnenden Beschlussempfehlung abgeschlossen.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und entschuldige mich noch mal für die kurze Verspätung.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache, und als erstem Redner erteile ich Abgeordnetem Bilay, Fraktion Die Linke, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erlaube mir, für die gesamte Koalition von Rot-Rot-Grün zu sprechen, deswegen habe ich ein bisschen mehr Redezeit – hoffe ich, wir schauen mal.

Herr Bergner hat eben noch mal dargestellt, wie der Werdegang des Gesetzentwurfs der FDP gewesen ist, das hat uns auch eine lange und auch durchaus intensive Zeit, vor allem im Unterausschuss KFA, begleitet. Letztendlich hatten aber sowohl der Unterausschuss als auch der Innen- und Kommunalausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen, weil nach Auffassung beider Gremien der Gesetzentwurf nicht ausgewogen und letztendlich zu Ende gedacht gewesen ist, insbesondere die Kostenfolgen sind noch völlig offengeblieben.

Sie haben es erwähnt, wir hatten dazu eine schriftliche Anhörung im Unterausschuss KFA durchgeführt. Aber es ist eben nicht nur so, dass die Kommunalen Spitzenverbände einhellig den Gesetzentwurf unterstützt hätten, ich will auch mit gewisser Distanz, aber dennoch darauf hinweisen, dass vor allem der Landkreistag deutlich gemacht hat, dass dann am Ende die Ausfälle, die die Kommunen zu verkraften haben, weil sie für die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassen an den Gymnasien die Kosten des Schulbusses nicht ganz oder in Teilen auf die Eltern oder auf die Schülerinnen und Schüler umlegen, vom Land ausgeglichen bekommen müssen. Darauf haben sie einen verfassungsgemäßen Anspruch, und diese Frage konnte am Ende nicht geklärt werden.

In der Anhörung ist auch noch mal deutlich geworden, dass der Landkreistag ein neues Problem aufgemacht hat, der eben gesagt hat, er empfiehlt dem Thüringer Landtag, die Regelung aus Sachsen zu übernehmen. In Sachsen gibt es eine Regelung, dass die Eltern die Schülerbeförderungskosten schon ab der 1. Klasse mit übernehmen können.

Das ist natürlich ein Punkt, den lehnen wir ab – grundsätzlich. Aber es ist jetzt nicht so, Herr Berg

(Vizepräsident Worm)

ner, wie Sie dargestellt hatten, dass der Landkreistag Ihren Vorschlag einhellig unterstützen würde.

Insofern ist darauf hinzuweisen, dass es sehr wohl derzeit in Thüringen ein Optionsmodell gibt. Die Kommunen können entscheiden, ob sie die Eltern oder die Schülerinnen und Schüler an den 11. und 12. Klassen der Gymnasien mit beteiligen – sie müssen es nicht. Und wir wissen, dass viele, insbesondere Landkreise, insbesondere die Kreistage, die Entscheidung bereits getroffen haben, die Kosten vollständig im Kreishaushalt zu verbuchen und nicht auf die Eltern oder Schüler abzuwälzen.

Insofern appellieren wir derzeit dafür, solange wir eben keine abschließende klare Positionierung haben, ob und wie wir das neu regeln wollen, von diesem Ermessen auch in den Kommunen vor Ort Gebrauch zu machen. Da kann man sich an einzelnen Landkreisen ein gutes Beispiel nehmen. Aber weil diese Fragen der Kostenfolgen am Ende noch nicht abschließend geklärt sind, ist die Empfehlung gewesen, den Gesetzentwurf der FDP auch heute und hier abzulehnen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 29. Plenarsitzung am 12. November 2020 erstmals diskutiert und – wir haben es eben schon gehört – an den Innen- und Kommunalausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. und 15. Sitzung beraten. Daraufhin wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zudem hat der Innen- und Kommunalausschuss den Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ darum gebeten, die Thematik ebenfalls zu erörtern. Nach dem Abschluss der Erörterung im Unterausschuss KFA hat der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf schließlich in seiner 33. Sitzung am 2. Juni abschließend beraten und mehrheitlich die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen – Kollege Bilay hat es angesprochen. Lassen Sie mich aber dazu feststellen, dass trotz dieser empfohlenen Ablehnung der thematisierte Gesetzentwurf natürlich ein nachvollziehbares Anliegen hat. Das hat Kollege Bergner eben schon dargestellt. Im Kern geht es darum, Familien zu entlasten und den Ver

waltungsaufwand zu reduzieren. Das ist von uns ausdrücklich zu begrüßen. Demnach sollen die Aufwendungen der Schülerbeförderung auch ab Klassenstufe 11 vom jeweiligen Schulträger getragen werden. Bis zur Klassenstufe 11 übernimmt ohnehin der Schulträger die Schülerbeförderung im Rahmen des sogenannten Schulaufwands.

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber zum großen Knackpunkt des Themas kommen, nämlich – wie so oft – der Finanzierung. Zur Finanzierung dieses Vorhabens sollen die Schulträger entsprechend höhere Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerbeförderung, und zwar über den Kommunalen Finanzausgleich, erhalten. An dieser Stelle, werte Kolleginnen und Kollegen, macht es Sinn, sich noch mal mit den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung auseinanderzusetzen. Da gibt es ein differenziertes Bild. Der Gemeinde- und Städtebund weist bei grundsätzlicher Begrüßung der Gesetzesinitiative darauf hin, dass eine klare Regelung fehle, um den Kommunen entgehende Einnahmen vollständig zu ersetzen. Das war deren Forderung.