Durch unser Haus wurde eine Thüringer Spielhallenverordnung erarbeitet, die nach längerer rechtsförmlicher Prüfung in unserem Haus noch endabgestimmt werden muss. Der Verordnungstext soll lediglich Regelungen zu Mindeststandards in Bezug auf die besondere Schulung des Spielhallenpersonals, zur Sachkundeunterrichtung sowie ‑prüfung, zum Sozialkonzept sowie einige Übergangsregelungen enthalten.
Nach § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag von 2021 kann eine Erlaubnis erteilt werden, wenn mindestens alle Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert worden sind und die Zertifizierung in regelmäßigen Abständen mindestens alle zwei Jahre wiederholt wird. Die Betreiber müssen über einen aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen Sachkundenachweis verfügen und das Personal muss besonders geschult sein. Daraus ergibt sich, dass eine bloße Zertifi
zierung gerade nicht ausreichend ist. Soweit die FDP davon ausgeht, dass Erlaubnisse aufgrund der fehlenden Verordnung nicht erteilt werden können, ist dies nicht zutreffend. Erlaubnisse können nicht erteilt werden, weil noch keine akkreditierte Stelle existiert, welche Zertifizierungsverfahren durchführen kann. Auch aus diesem Grund soll die Verordnung eine Übergangsregelung enthalten, welche verhindern soll, dass Spielhallen aufgrund der fehlenden Zertifizierung geschlossen werden müssen. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Die FDP führt darüber hinaus aus, dass es zu massiven Schließungen von Spielhallen kommen würde. Das ist nicht zutreffend. Das TMWWDG wurde vom Ausschuss am 27.04.2022 gebeten mitzuteilen, wie viele Spielhallen von der Regelung betroffen sind, wonach der Abstand zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter betragen muss. Im Ergebnis wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass von den 333 Thüringer Spielhallen 63 von dieser Abstandsregelung betroffen sind. Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese 63 Spielhallen alle schließen müssten. Die genaue Zahl ist derzeit noch nicht nennbar, denn dazu müssten erst die entsprechenden Verwaltungsverfahren abgeschlossen sein.
Abschließend möchte ich die Vorwürfe gegen das TMWWDG in Bezug auf eine angeblich intransparente und unpraktikable Umsetzung des Thüringer Spielhallengesetzes wie eingangs erwähnt zurückweisen. Durch das Haus wurden in den vergangenen Jahren gleich nach dem Inkrafttreten der Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes Auslegungshinweise für die unteren Gewerbebehörden erarbeitet und präsentiert. Des Weiteren wurde am 20.10.2021 eine Gewerberechtsarbeitstagung in der Arena Erfurt mit Schwerpunkt Spielhallenrecht durchgeführt. Die große Mehrheit der zuständigen unteren Gewerbebehörden hatte hieran teilgenommen. Weiterhin steht das TMWWDG den Gewerbebehörden unmittelbar zur Verfügung, was von den Gewerbebehörden auch in Anspruch genommen wird. Dadurch konnten Fragen bereits auf dem kurzen Dienstweg geklärt werden.
Der von der Parlamentarischen Gruppe der FDP vorgelegte Gesetzentwurf wird von der Landesregierung daher abgelehnt. Vielen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen habe ich hier nicht vorliegen und wir kommen zu den Abstimmungen. Es ist Ausschussüberweisung an den
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Wir können an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt schließen.
a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Gute Bildung und Stärkung der Elternrechte Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5371 - ERSTE BERATUNG
b) Kinder in den Mittelpunkt stellen – für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4674 - Neufassung -
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4760 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP beraten wir nunmehr bereits zum zweiten Mal binnen sechs Monaten über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Es ist kein Geheimnis, dass die CDU viel Gesprächsbedarf und auch Änderungsbedarf beim aktuellen Gesetz sieht. Dies haben wir in der Debatte im Dezember im Interesse der Schüler, im Interesse der Eltern und Lehrer sehr deutlich gemacht. Die Debatte im Dezember hat auch deut
lich gemacht, wie hochemotional das Thema noch immer geführt wird und wie weit wir in diesem Freistaat davon entfernt sind, dass man von einem breit getragenen Konsens über die Schule und Bildungsstrukturen sprechen kann. Dabei ist solch ein Konsens über unser Bildungssystem in Thüringen – manche nennen es auch Schulfrieden – die grundlegende Voraussetzung für gute Schule und täglich guten Unterricht, der bestmöglich dem Kind gerecht wird.
Ich habe es sehr bedauert, dass es damals nicht zu einer Überweisung und Debatte der Punkte im Ausschuss gekommen ist. Die CDU-Fraktion hat aber dennoch in den letzten Monaten ihre Hausaufgaben zu diesem wichtigen Thema im Interesse unserer Schulen weitergemacht. Wir haben eine umfangreiche schriftliche Anhörung mit über 30 Verbänden, Fachexperten, Praktikern und Interessenvertretern durchgeführt. Das Ergebnis, meine Damen und Herren, war mehr als eindeutig. Wir erhielten seitens der Verbände zahlreiche Hinweise, aber vor allem auch Unterstützung und Bestätigung zu unseren Vorschlägen. Es zeigt sich: Bei einigen Punkten wird mehr, bei anderen Punkten wird weniger Änderungsbedarf angemeldet.
Wir haben nun gemeinsam mit den Kollegen der FDP in vielen guten und konstruktiven Gesprächen einen neuen Gesetzentwurf in die Beratung hier eingebracht, einen Gesetzentwurf, der noch stärker fokussiert und dennoch die wichtigsten Fragestellungen zum Thema „Gute Schule für jeden Einzelnen“ aufgreift.
Was sind die wichtigsten Punkte in der vorliegenden Änderung des Schulgesetzes? Wir wollen Förderschulen mit Schülern als Schulmodell erhalten. Wir – CDU und FDP – wollen das gemeinsame Lernen schülerorientiert gestalten. Wir haben Vertrauen in Eltern und Pädagogen und wollen die Stärkung der Elternrechte, und wir wollen das Prinzip vom Fördern und Fordern im Sinne des Aufstiegs der Kinder stärken.
Deshalb gestatten Sie mir, dass ich kurz auf wesentliche Änderungen eingehe. So schlagen wir beispielsweise in § 2 vor, dass zukünftig die Gelingensbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht ganz klar im Fokus stehen und dass diese zur Verfügung gestellt werden, wenn Kinder in den Gemeinsamen Unterricht gehen wollen. Wir wollen, dass die Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht – wenn er von den Eltern und Schülern gewünscht ist und von den Pädagogen empfohlen wird – den Schülerinnen und Schülern und den
Schulen bis zur Einschulung auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen – und das ist eine ganz wesentliche Änderung – in § 8a Abs. 3, dass nicht mehr das Schulamt festlegt, ob ein Kind in eine Förderschule darf oder in den Gemeinsamen Unterricht gehen muss oder darf, sondern wir wollen, dass das Schulamt empfiehlt und letztendlich die Eltern gemeinsam mit den Pädagogen, aber die Eltern auch entscheiden; das ist eine Stärkung des Elternwahlrechts.
Wir wollen, dass die Eltern auch wieder entscheiden können, dass ihr Kind ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden kann, und wir wollen, dass es auch zukünftig wieder regelmäßig Versetzungsentscheidungen in den Thüringer Schulen gibt. Dafür schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ich bin jetzt gespannt auf die Debatte, aber auch dann auf den fachlichen Austausch im Bildungsausschuss, wohin ich schon jetzt die Überweisung beantrage.
Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die neue Schülergruppe auf der Tribüne. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 7 und diskutieren – das wird euch sicher interessieren – über das Schulgesetz.
Als Nächstes die Frage, ob es noch eine Begründung geben soll zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP? Nein, das ist nicht der Fall. Eine Begründung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen? Auch das ist nicht der Fall.
Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu den beiden Anträgen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache und als Erstes erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern, alle, die sich diese Debatte jetzt im Livestream oder wo auch immer anschauen!
Die CDU hat gemeinsam mit der FDP – Herr Tischner hat das gerade vorgestellt – einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich vor allem um das inklusive Schulwesen in Thüringen dreht. Bereits vor sechs Monaten – auch das hat Herr Tischner ausgeführt – hat die CDU schon einmal versucht, annähernd sämtliche Regelungen, die wir im Landtag 2019 im Schulgesetz getroffen haben, durch einen Rollback-Gesetzentwurf rückgängig zu machen. Ich muss es leider so deutlich benennen. Eine Überweisung dieses Gesetzentwurfs haben wir damals nach einem echten Possenspiel – manche können sich erinnern – verhindern können. Daraufhin hat die CDU ihren Gesetzentwurf erst einmal zurückgezogen. Das war übrigens die einzig gute Entscheidung bisher in diesem Zusammenhang.
Nun haben wir eine scheinbar neue Gesetzesinitiative der CDU auf dem Tisch. Erneut ist das inklusive Schulwesen im Visier, nur dieses Mal in Kooperation mit der FDP. Bemerkenswert ist in diesem Gesetzentwurf, dass ein Großteil der darin angegriffenen Schulgesetzänderungen von 2019 gerade einmal seit dem 1. August 2020 gelten. Die Regelungen zur Schulnetzplanung beispielsweise gelten sogar erst seit dem 1. August 2021. Jetzt muss man sich mal überlegen: Wie lange braucht man denn, um beurteilen zu können, wie ein Gesetz überhaupt wirkt? Darum geht es der CDU leider offenkundig nicht. Sie versucht einmal mehr, hier eine …
Ja, Sie werden es mir sagen. Sie können Ihre gönnerhafte Haltung gern auch mal lassen. Wir haben unterschiedliche Auffassungen in der Frage, aber ich finde es schon bedenklich, dass nach einer Gesetzverabschiedung immer und immer wieder versucht wird, Gesetze zu unterhöhlen, und genau das machen Sie.
Was genau sieht der Gesetzentwurf vor? Zunächst erst mal, der Gesetzentwurf entwickelt leider nichts weiter. Neuerungen sind kein Gegenstand, im Gegenteil, es geht um ein Rückgängigmachen und um ein Einreißen zentraler Eckpfeiler des inklusiven Schulsystems in Thüringen. Ich will es Ihnen gern an einigen konkreten Beispielen darstellen. Der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts – eine ganz wichtige Errungenschaft übrigens, seit 2003 gilt diese in Thüringen – soll gestrichen werden. Wer hat es 2003 eingeführt und das war richtig? Herr Tisch
Der Entwicklungsplan Inklusion soll gestrichen werden. Wer hat den Entwicklungsplan Inklusion verabschiedet? Das haben wir tatsächlich mal gemeinsam mit FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken im Jahr 2010. 2011 war die Verabschiedung, 2010 die erste Debatte dazu. Das war wirklich gut, richtig und wichtig. Wer will es jetzt einfach streichen? Die CDU und die FDP.
Ab Klasse 7 sollen an Regelschulen abschlussbezogene Klassen eingerichtet werden. Sie werden es uns ja nachher erklären. Regionale Förderzentren sollen keine Beratungs- und Unterstützungszentren sein. Hört, hört! Ich kann es nur so sagen. Der Ressourcenvorbehalt wird doppelt und dreifach ins Gesetz geschrieben. Und dann kommt etwas, was mich wirklich ärgert, Sie haben es eben wieder hier am Pult gemacht und das ist einfach falsch, es ist nicht redlich: Sie behaupten, das Elternwahlrecht gelte nicht und daher wird dieses neu ins Gesetz geschrieben. Es steht aber im Gesetz. Es steht ganz genau drin. Das war uns damals auch sehr wichtig, dass die Eltern letzten Endes entscheiden müssen, was das Beste für ihr Kind ist.
Und Sie tun so, als wäre das nicht so. Das ist nicht redlich. Das verunsichert Eltern. Das verunsichert Familien. Das ist einfach nicht in Ordnung.
Dann geht es um die Rückstellungen. Die haben Sie eben auch in Ihrer Einbringung angesprochen. Eltern sollen ihre Kinder künftig vor Aufnahme in die Schule allein aufgrund ihrer Einschätzung ein Jahr zurückstellen können. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wo ist da die fachliche, die sachliche, die medizinische Expertise dazu?