se hat die EU-Kommission einzelne Regelungen anders interpretiert, als sie von den Ländern beabsichtigt waren. Etwaige Missverständnisse bei der Rechtsanwendung sollen für die Zukunft vermieden werden. Ferner geht es um eine rein redaktionelle Anpassung an geändertes Bundesrecht, an das europäische Recht.
Zwei Gedanken noch: In Artikel 111 werden die Landesmedienanstalten – das ist schon angesprochen worden – als jene Stelle benannt, die die Anwendung als zuständige Behörde wahrnimmt und Öffentlichkeit dementsprechend informiert, was geeignete und barrierefreie Formen anbetrifft. Gleichzeitig werden die Landesmedienanstalten verpflichtet, geeignete Verfahren zu entwickeln, einzuführen und zu aktualisieren, um eine Übereinstimmung der Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, mit den Anforderungen der §§ 99a und 99d sowie den hierzu erlassenen Satzungen und Richtlinien der Landesmedienanstalt zu kontrollieren. Diese Tatsache, diese Regelungen lassen mich automatisch in diesem Zusammenhang einen Gedanken zur Finanzierung der Landesmedienanstalten formulieren. Ich werde keine Gelegenheit auslassen und die Forderung stellen, wenn es um neue Aufgaben für die Landesmedienanstalten geht, dass es auch um die ausreichende und kontinuierliche Finanzierung geht, also mindestens nach dem, was ich seit Jahren fordere, 3 Prozent von dem Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre eine angebrachte Größe.
Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags wurden länderübergreifende Verbände, Beauftragte der Landesregierung sowie Beauftragte von Menschen mit Behinderungen einschließlich des Bundes hier angehört. Wir begrüßen in dem Zusammenhang die mit der Protokollnotiz der Länder vorgenommene Verpflichtung, darüber hinausgehende Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit in den Medien unter Einbeziehung der Verbände, der Beauftragten der Länder sowie der Anbieter zu erarbeiten.
Damit wäre ich auch schon beim Entschließungsantrag. Hier geht es den Antragstellern um die rechtzeitigen Hinweise für eine landesspezifische Gestaltung, die zur Veränderung der Barrierefreiheit in den Medien vorgenommen werden sollte. Ich bitte um die Zustimmung zum Thüringer Gesetz zur Änderung des Medienänderungsstaatsvertrags sowie zu dem inhaltlich dazugehörigen Entschließungsantrag. Vielen Dank an die, die anwesend gewesen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Reihen haben sich nach der Lüftungspause noch etwas gelichtet, aber dennoch ist der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag ein wichtiges Thema. Als Christdemokraten ist uns die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und damit auch die Teilhabe an Medienangeboten ein besonderes Anliegen. Damit auch für diesen Teil der Bevölkerung eine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist, müssen Medienangebote auch für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, auffindbar und nutzbar sein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger verlangt nun der neue Medienänderungsstaatsvertrag.
Meine Damen und Herren, bereits bei der Novellierung des alten Rundfunkstaatsvertrags im Ergebnis des im November 2020 in Kraft getretenen Ersten Medienänderungsstaatsvertrags wurden Verbesserungen zur Barrierefreiheit in den Medien festgeschrieben. Weitere Verbesserungen, die zeitnah erfolgen sollen, haben die Länder im Rahmen der dazugehörigen gemeinsamen Protokollerklärung vereinbart. Auf dieser Grundlage haben sich die Länder darauf geeinigt, die bestehenden Regelungen zur Barrierefreiheit in den Medien weiterzuentwickeln. Ziel dieser Einigung war es, durch den Abbau von Barrieren Medienangebote für alle Menschen und Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Zudem sind die Vorgaben der EU-Richtlinie – es wurde bereits mehrfach erwähnt – über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umzusetzen.
Da der bisherige Medienstaatsvertrag die Vorgaben aus dieser Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zur Barrierefreiheit nur rudimentär umsetzte, sollen die neuen Regelungen weitere Barrieren für Menschen mit Behinderungen jetzt abbauen. Mit dem nunmehr novellierten Medienänderungsstaatsvertrag wird die Barrierefreiheit im Rundfunk und bei den Telemedien gestärkt, unter anderem durch den Ausbau der Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache und der Bildbeschreibung durch Offsprecher. Bei der Erarbeitung der novellierten Regelungen wurden zudem länderübergreifend Behinderten- und Sozialverbände sowie die Beauftragten der Landesregierung eingebunden und auch deren Anregungen mit aufgenommen. Von daher wird auch die CDU-Fraktion der Umset
zung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags im Thüringer Landesrecht nun zustimmen. Wir werden uns auch diesen Dingen nicht verschließen und an einer Weiterentwicklung dieser Staatsverträge mitarbeiten, denn es ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit diesem Zweiten Staatsvertrag jetzt nicht abgeschlossen ist, sondern uns auch in den kommenden Jahren in diesem Hohen Haus weiter beschäftigen wird.
Auf die Anregung vom Kollegen Blechschmidt für die weitere entsprechende Finanzierung der TLM kann ich nur sagen: Wenn wir das wollen, sollten wir das intensiv diskutieren, aber man sollte auch immer mit dazusagen, dass das natürlich zu Mehrkosten führen wird, wenn wir solche Ziele festschreiben, und das muss man den Menschen am Ende des Tages auch erklären können.
Eine Bemerkung zum Kollegen der AfD, die sich vorhin hier ein bisschen als die Vorreiter der barrierefreien Angebote hervorgetan hat: Meine Damen und Herren, einfache Zugänglichkeit zu Medien ist etwas anderes als das Produzieren von einfachen und singulären Antworten. Das ist keine Barrierefreiheit, das ist etwas anderes. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen mich, gerade wenn Medienstaatsverträge zu diskutieren sind, gehöre ich normalerweise zu denen, die immer etwas weiter nach vorn blicken, gerade was Reformbedürftigkeit betrifft, und die auch nicht mit manchen Positionierungen sparen, die die Ministerpräsidenten einnehmen, die sich ja bis dato recht reformunwillig gezeigt haben. Bei dieser Sache ist es ganz einmütig, und ich kann fast alles, was die Kolleginnen und Kollegen medienpolitischen Sprecher vor mir gesagt haben, unterstützen. Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag. Barrierefreiheit ist natürlich Qualitätsmerkmal einer modernen Gesellschaft und die Medien und Mediennutzung, und zwar über alle Ausspielformate hinweg, sind natürlich eine zentrale Teilhabefrage für Menschen, egal ob es eine soziale Frage ist oder ob es eine Frage von Gesundheit und/oder Behinderung ist, das steht außer Frage. Deswegen sehen Sie mich hier vorn auch einmütig in diesen Chor einstimmen.
Ausgangspunkt ist eine Richtlinie aus Brüssel, und so kann man sehen, dass es nicht immer am Adressaten liegt, sondern – zumindest bei uns, wenn wir es unterschiedlich diskutieren – vor allen Dingen an Inhalten und vor allen Dingen der Wirkweise dessen, was man beschließt. Richtig und wichtig, denn auch Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich, wie es die UN‑Behindertenrechtskommission fordert, an allen Medien teilhaben können. Dazu gehören Instrumente, wie man sie auch natürlich schon kennt: Untertitel, Gebärdensprache, Audiodeskription und/oder Texte in leicht verständlicher Sprache.
Insofern werden wir dem zweifelsohne zustimmen. Wir werden uns jetzt auch noch mal kurz besprechen, was wir mit Ihrem Entschließungsantrag machen. Das ist – wenn Sie mir erlauben, noch diese kurze Einschätzung zu geben – so ein bisschen weiße Salbe. Diesen harten Fakt, warum wir jetzt den Entschließungsantrag mit den Feststellungen brauchen, habe ich noch nicht gesehen, aber es schadet jetzt auch nichts. Insofern ist es noch mal eine Betonung der Position, dass Barrierefreiheit richtig ist, dass Verbände angehört werden sollen, dass auch nicht nur die Grundlagen der UN‑Behindertenrechtskonvention gelten sollen, sondern auch weiterführend das, was aus Brüssel in dieser Frage der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung folgt. Insofern werden wir dem auf alle Fälle nicht entgegenstehen. Dem Staatsvertrag selbst, dem stimmen wir natürlich sehr gern zu. Vielen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt hier nicht vor. Ich habe auch nicht wahrgenommen, dass es eine Überweisung an einen Ausschuss geben soll, außer mir widerspricht jetzt jemand. Nein, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung zu dem Gesetzentwurf. Gibt es hier Wortmeldungen? Der Abgeordnete Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Zum Kollegen Herrgott, ich hatte angesprochen, was die Problematik dieser 3 Prozent angeht. Das ist jetzt nicht Gegenstand, aber ich will trotzdem darauf antworten. Das würden im ersten Moment mal keine Kosten, es sind 3 Prozent vom Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Momentan werden 1,89 Prozent gezahlt und dann wären es 3 Prozent. Ich glaube nicht, dass das das Beitragsaufkommen
Und die weiße Salbe, Kollege Montag: Es ist, glaube ich, wichtig, dass gerade die Protokollnotiz, die die Länder abgegeben haben, sich über den Staatsvertrag hinaus länderspezifisch zu dieser Problematik zu verständigen und Maßnahmen zu treffen, nicht nur weiße Salbe ist, sondern sie soll deutlich machen, dass gerade mit ihrem Blick in die Zukunft hinein hier entsprechende Veränderungen jetzt schon diskutiert werden. Denn Staatsverträge oder damit verbundene medienpolitische Aktionen in den Ländern werden in der Regel natürlich zwischen den Staatskanzleien ausgehandelt und da ist es wichtig, wenn wir als Parlament unsere Positionen schon mal kundtun, in welche Richtung wir gehen wollen. Deshalb der Entschließungsantrag und eben nicht nur weiße Salbe. Vielen Dank.
Dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen, und zwar über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5527 in korrigierter Fassung in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die drei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Auch hier habe ich keine Ausschussüberweisung wahrgenommen, deswegen stimmen wir darüber ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufsund Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBRStVtr) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5625 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, in Vertretung der heute erkrankten Gesundheitsministerin darf ich den Staatsvertrag hier kurz begründen.
Über das Thema „Telematik im Gesundheitswesen“ ist in den vergangenen Jahren immer wieder gesprochen worden. An einem bestimmten Punkt wird es praktisch, das ist mit diesem Gesundheitsberuferegister hier der Fall. Es geht im Kern darum, dass jenseits der Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und der Apothekerinnen und Apotheker jetzt auch weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen – das sind die Bereiche der Pflege, der Physiotherapie, der Hebammen und perspektivisch dann auch alle weiteren Gesundheitsberufe – an die Telematik angeschlossen werden. Dazu braucht es auch die entsprechende Ausstellung von elektronischen Gesundheitsberufsausweisen; das wird hier vorgenommen. Jetzt hätte man natürlich auch den Weg wählen können, dass die 16 Länder das jeweils für sich regeln. Aufwand und Ertrag standen dabei in keinem angemessenen Verhältnis, deshalb hat sich die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister darauf verständigt, dass das Land Nordrhein-Westfalen diese Aufgabe für die anderen Länder wahrnimmt.
Die Berechnungen gehen davon aus, dass das Land Thüringen für die ersten zwei Jahre hier entsprechende Kosten zu tragen hat und dass sich die Kosten dann nach dem Finanzplan ab dem dritten Jahr selbst tragen bzw. sogar Einnahmen in einer Weise erwirtschaftet werden, die die Kosten der Länder entsprechend decken, sodass wir davon ausgehen, dass die Kostenlast beim Land Thüringen nur für zwei Jahre haushaltswirksam anfällt.
Insofern bitte ich, für diesen dann doch wichtigen und gleichzeitig überschaubaren Staatsvertrag um die Zustimmung und würde dem Landtag empfehlen, ihn heute hier in erster und zweiter Lesung zusammen zu beraten, da bis Ende dieses Monats alle Länder diesen Staatsvertrag ratifiziert haben sollen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit beginnen wir mit der ersten Beratung und ich eröffne dazu die Aussprache. Mir liegen aber keine Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließen wir die erste Beratung und kommen zur zweiten Beratung. Auch dazu eröffne ich die Aussprache. Gibt es hier Wortmeldungen? Auch das kann ich nicht erkennen.
Dann können wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5625 in zweiter Beratung kommen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dem zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung in dieser Frage. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Abgeordneten des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Gegenstimmen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist dem Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung zugestimmt. Wir können auch diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Unternehmer und Unternehmerinnen in diesem Bereich, liebe Zuschauer, Zuhörer, nach fast einem Jahr Geltungsdauer ist es bisher nicht gelungen, das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels rechtssicher und ausführungskonform umzusetzen – im Gegenteil. Es entsteht der Eindruck, dass versucht wird, das mehrheitlich beschlossene Regelwerk in Ausblendung des gesetzgeberischen Willens abzuändern und deutlich nachzuschärfen. So wird eine große Anzahl der Spielhallen im Freistaat Thüringen sehr wahrscheinlich schließen müssen, wenn wir nicht aktiv werden. Dies geschieht zum Nachteil einer legalen und kontrollierten Angebotskultur und leider dann zum Vorteil eines dadurch entstehenden illegalen und unkontrollierbaren Marktes.
Grundlage des Thüringer Spielhallengesetzes ist der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021. Ein Abweichen der darin geltenden Abstandsregeln ermöglicht die entsprechende Zertifizierung nach § 3a. Die ist im Gesetz ausdrücklich erlaubt und eindeutig formuliert. Doch dreht das Ministerium hier den Spieß um und macht den vorliegenden Härtefall zur wichtigsten Zugangsvoraussetzung im Verwaltungsvollzug. Ja, eine Härtefallregelung gab es in der Vergangenheit. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag sieht keine Härtefälle mehr vor. Das gibt den Bundesländern die Möglichkeit einer qualitativen Umsetzung des Spieler- und Verbraucherschutzes durch strengere Zertifizierung. Da ist die angestrebte Auslegung des Ministeriums ein Widerspruch zum Willen der Legislative und es wird seitens der Exekutive ein Gesetz geschaffen, das dieses deutlich verschärft. Dies geht über die Zuständigkeit deutlich hinaus und ist Zuständigkeit und bleibt Zuständigkeit des Parlaments. Diese Missachtung des Parlaments wollen wir nicht mittragen.
Wir wollen rechtlich erklären, dass der Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Abstand zwischen Verbundspielhallen mittels Zertifizierung zu privilegieren ist, der Abstand von Spielhallen untereinander aber nicht. Ein gern genutztes Argument in der Abstandsproblematik ist, dass man