Ich bitte jetzt um Ruhe und ein bisschen um einen gegenseitigen Umgang, der den Namen verdient. Ich eröffne jetzt die Aussprache und es besteht die Möglichkeit, weitere Wortmeldungen abzugeben. Als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wagler von der Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Nach nunmehr anderthalb Jahren Corona ist der Seuchenschutz bei uns allen im Alltag angekommen. Aber auch die Afrikanische Schweinepest ist eine Seuche, an der Tiere schwer leiden und die im Regelfall tödlich endet. Um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen, müssen unsere zu hohen Schwarzwildbestände reduziert werden. Eine entschlossene Bejagung unseres Schwarzwildes soll die Ansteckungskette unterbrechen und eine Ansteckung vor allem unserer Hausschweinbestände möglichst verhindern. Nachtzielgeräte sind nun eines von mehreren Mitteln zur besseren Bejagung und Eindämmung der Tierkrankheit.
Der Antrag der FDP lässt sich wie folgt zusammenfassen: Den Jägern in Thüringen soll die Verwendung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild pauschal bis zum Inkrafttreten der Novellierung des Bundesjagdgesetzes und der Novellierung der entsprechenden Thüringer Ausführungsverordnung gestattet werden. Vor dem Hintergrund der Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und der wirtschaftlich wirklich stark angespannten Situation der schweinehaltenden Betriebe in Thüringen ist es natürlich sinnvoll, den Schwarzwildbestand auch mit dem Einsatz von Nachtzielgeräten weiterhin zu reduzieren.
schränkungen und wirtschaftliche Einbußen. Auch die drohende Einrichtung von Pufferzonen und Betretungsverboten würden erhebliche Einschränkungen für die landwirtschaftliche und forstliche Nutzung in diesen Risikogebieten bedeuten. Die sogenannte Abschussprämie für erlegte Stücke Schwarzwild und der geförderte Jagdhundeeinsatz gehören genauso wie die Aufhebung der Schonzeit bis auf den Elterntierschutz zu den notwendigen Puzzlesteinen auf dem Weg zu einer wirksamen Eindämmung des Schwarzwildbestandes und des Übertragungsrisikos der ASP. Besonders in der aktuellen brandheißen Phase der Borkenkäferkalamität ist es wichtig, dass der Wald für Schutzmaßnahmen betretbar bleibt. Aktuell ist es ja auch schon erlaubt, in mondhellen Nächten Schwarzwild zu bejagen. Unter Einbeziehung von Tierschutzaspekten ist der Einsatz von Nachtzielgeräten natürlich die bessere Option,
Wie uns an verschiedenen Stellen vom Ministerium nun schon versichert wurde, soll die Durchführungsverordnung in Bälde in Kraft treten. Als regierungstragende Abgeordnete sehe ich nun meine Aufgabe eher darin, die vom Ministerium zugesicherte Verordnungsänderung in der schnellstmöglichen Umsetzung zu kontrollieren. Inhaltlich steht die Koalition hier der Sache also gar nicht entgegen. Aufgrund des fortgeschrittenen Implementierungsprozesses der Verordnung werden wir uns aber enthalten.
Zum Antrag der AfD: Unter dem Deckmantel eines Alternativantrags zur Zulassung von Nachtzielgeräten für die Schwarzwildbejagung bekräftigen Sie hier auch noch einmal den Widerstand gegen die Novellierung des Bundesjagdgesetzes bezüglich der Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes. Es ist eine Sache, die Augen vor der hochkomplexen Situation Klimawandel absichtlich zu verschließen, nicht entrinnen können Sie aber den Folgen des Klimawandels mit der Borkenkäferkalamität und dem Absterben großer Teile unserer Fichtenbestände – immerhin die Hauptbaumart im Thüringer Wald, darauf haben Sie selbst auch schon in mehreren Redebeiträgen hingewiesen.
Diese Waldkatastrophe, meine Damen und Herren, macht vor allen Dingen eines nötig: gut regulierte, angepasste Rot-, Reh- und Muffelwildbestände. Den notwendigen Waldumbau hin zu einem klimaresilienten artenreichen Mischwald schaffen wir auf eine volkswirtschaftlich vertretbare Art und Weise nur mit einem gut regulierten angepassten Wildbe
stand. Sonst sind alle Bemühungen der Pflanzung, der Jungwaldpflege für die Katz‘ bzw. für den Magen von Reh und Hirsch und alles wird so teuer, dass es nicht stattfinden wird. Deswegen wird die Koalition Ihren Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, ein klimaresilienter, artenreicher Mischwald mit einer vielfältigen Äsung, also einem guten Futterangebot, ist auch einmal der bessere Lebensraum für das wiederkäuende Schalenwild. Aber zu diesem Wald müssen wir erst einmal wieder hinkommen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun auf unsere Forderungen im vorliegenden Antrag eingehen, nachdem die Notwendigkeit schon ausreichend beleuchtet wurde.
Derzeit ist die Anwendung einer Nachtzielgerätschaft bei der Jagd grundsätzlich verboten. Die oberste Jagdbehörde kann das Verbot zwar durch Verordnung oder Erlass von Einzelanordnungen aufweichen, siehe hierzu § 29 Abs. 6 Thüringer Jagdgesetz. Diese Einzelanordnungen werden aber derzeit nur mittels einzelner Ausnahmegenehmigungen erteilt – mit entsprechender Bürokratie und Wartezeiten für die Antragssteller.
Auch der Bund hat das Problem mittlerweile erkannt, das zuständige Ministerium arbeitet an einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Hierbei soll unter anderem auch eine Zulassung von Nachtzielgeräten erfolgen. In dieser Legislatur des Bundestags ist aber nichts mehr in dieser Hinsicht geschehen. Wir haben schon darüber gesprochen. Und nach der Wahl und gegebenenfalls einer langen Regierungsfindung wird das nicht gleich die oberste Priorität haben.
Ebenfalls soll auf Landesebene die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes überarbeitet werden, auch hier mit dem Ziel, Nachtzieltechnik zuzulassen. Auch hier ist mit einer Feststellung erst nach der Entscheidungsfindung auf Bundesebene zu rechnen. Umso wichtiger ist es deshalb, für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer einheitlichen Bundesregelung hier in Thüringen eine Übergangsregelung zu schaffen. Daher machen wir mit dem von uns eingebrachten Antrag in Drucksa
Die Zulassung von Nachtzielgeräten würde neben einer effektiveren Bejagung von Schwarzwild zudem noch weitere positive Effekte bewirken. So würde sich die potenzielle Unfallgefahr bei der nächtlichen Jagd reduzieren. Auch könnten Tiere durch ein besseres Trefferbild sauber, schonend und ohne unnötiges Leid erlegt werden, meine Damen und Herren.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, den Jägern im Freistaat Thüringen die Verwendung von Nachtzielgeräten zur Nutzung bei der Jagd auf Schwarzwild zu gestatten. Diese Gestattung soll ohne die bisher notwendige Antragsstellung beim zuständigen Ministerium pauschal für alle in Thüringen zur Jagdausübung Berechtigten erteilt werden. Die Dauer der Gestattung ist bis zum Inkrafttreten der Novellierung des Bundesjagdgesetzes oder der Novellierung der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes festzusetzen.
Deswegen erlaube ich mir an dieser Stelle ein Wort zu dem Alternativantrag der AfD. Natürlich klingt der Ansatz einer dauerhaften Lösung erst einmal gut. Aber genau das ist eben die Lösung, die im Bund längst hätte geregelt sein müssen und sicherlich in der kommenden Legislatur auch geregelt wird, und ich sage auch, wenn die FDP in der Bundesregierung vertreten sein sollte: geregelt werden wird; davon bin ich vollkommen überzeugt. Deswegen, meine Damen und Herren, bietet unser Antrag eine sinnvolle Übergangslösung. Unser hier vorliegender Antrag ist kurz und zielführend und sollte heute auch direkt beschlossen werden, ohne noch weitere Monate beraten zu werden. Wir brauchen eine schnelle Lösung für unsere Jägerschaft in Thüringen, eine schnelle Lösung, die auch diesen Kompromiss als Übergang schafft bis zur entsprechenden Regelung im Bundesjagdrecht. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin selbst langjähriger Jäger, darum weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwer und anspruchsvoll die Jagd auf Schwarzwild ist. Nicht nur, dass Wildschweine überaus wehrhaft, schlau und mobil sind, durch die Verlagerung ihrer
Aktivitäten in die Nacht und durch ihre Vorsicht ist deren Bejagung sehr zeit- und arbeitsintensiv. Viele Stunden und meist bis tief in die Nacht muss man sitzen, um die Rotten in Anblick zu bekommen, und dabei hoffen, dass das Licht des Mondes reicht, um richtig ansprechen zu können. Ein falscher Schuss bedeutet dabei nicht nur vermeidbares Tierleid, sondern ist unter Umständen auch eine Straftat nach dem Jagdgesetz und nach dem Tierschutzgesetz. Besonders vor dem Hintergrund der drohenden ASP in Thüringen und deren Ausbruch in Sachsen und Brandenburg stellt die Bejagung eine besondere Herausforderung für die ehrenamtlichen Thüringer Jäger dar. Allein im Jagdjahr 2019/2020 wurde in Thüringen eine Schwarzwildstrecke von über 45.000 Stück erzielt; im Vergleich zum Jagdjahr 2018/2019 ist das eine Zunahme von 55 Prozent. Aber nicht nur das Schwarzwild bereitet Grund zur Sorge, auch invasive Wildarten wie der Waschbär nehmen in Thüringen zu. Über 10.000 Stück wurden im Jagdjahr 2018/2019 in Thüringen erlegt. Auch diese jagen in der Regel in der Nacht.
Leider macht die Regierung den Jägern mit unsinnigen Verschärfungen das Leben schwer. Aber allein schon für den Einsatz bei Umwelt- und Artenschutz gebührt ihnen Dank, Anerkennung und Unterstützung. Deshalb geben Sie mir eine Chance, mich hier bei der gesamten Thüringer Jägerschaft für ihren Dienst zu bedanken.
Den Thüringer Jägern den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für die Jagd zu gestatten, wäre also nicht nur eine längst fällige Anerkennung ihrer Arbeit. Es würde auch mögliches Tierleid vermeiden, helfen, invasiven Wildarten Einhalt zu gebieten und natürlich zu einer wirksamen Bekämpfung der ASP beizutragen. Also geht der Antrag der FDP schon mal in die richtige Richtung. Trotzdem ist und bleibt der Antrag der FDP nur ein Schaufensterantrag, man könnte auch sagen: viel zu kurz geschossen.
Denn eine solche Vorrichtung kostet im Schnitt 2.000 bis 4.000 Euro. Wenn ein Jäger diese nur ein paar Monate nutzen darf, wird er so eine teure Anschaffung wahrscheinlich nicht tätigen. Eine Eindämmung der Schweinepopulation und somit der ASP kann daher mit dem FDP-Antrag nicht realisiert werden. Mal abgesehen davon, dass schon der Titel des FDP-Antrags rechtlich ungenau ist, unterscheidet doch das Waffenrecht ganz genau zwischen Nachtzielgeräten, Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen.
Unser Alternativantrag hingegen ist nicht nur fachlich tiefer und an der jagdlichen Realität ausgerichtet, sondern berücksichtigt die Forderungen und Bedürfnisse der Thüringer Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild und invasiver Wildarten in vollem Umfang.
Er zollt den Jägern den ihnen gebührenden Respekt und zeigt mögliche Lösungsansätze bei der Bekämpfung der ASP. Wir bitten daher um die Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, meine Damen und Herren am Livestream, meine Fraktion befürwortet eine vorzeitige generelle Freigabe der Nachtzielhilfen für die Schwarzwildjagd in Anbetracht der ASP-Gefahr.
Es hat viel zu lange gedauert, diese Möglichkeit nunmehr endlich zu schaffen. Eine Option wäre eine Regelung im Bundesjagdgesetz gewesen. Die kommt nun nicht mehr in dieser Legislatur – ich verhehle nicht, dass uns das ganz recht ist. Die andere Option hat die Landesregierung selbst in der Hand. Mit der Änderung der Ausführungsverordnung zum Jagdgesetz soll eine solche generelle Freigabe für Nachtzielgeräte erfolgen. Aber hier wissen wir noch nicht, wie weit es gediehen ist. Vielleicht klärt uns der Minister ja nachher noch auf.
Fakt bleibt, wie die FDP sprechen wir uns für eine schnelle Regelung aus, in der auch die Nachtzieltechnik und der Einsatz von künstlichen Lichtquellen zur Schwarzwildjagd für die Jäger in Thüringen ohne Antragsverfahren freigegeben werden. Wir würden dem FDP-Antrag bzw. einer Überweisung zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen das auch begründen. Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg und Sachsen ist die Gefahr der Einschleppung dieser Tierseuche nach Thüringen erheblich gestiegen. Wir haben zwar konkrete Präventionsmaßnahmen, wie die Zahlung von Aufwandspauschalen, wir haben auch eine anerkennenswerte Arbeit des Schwarzwildkompetenzzentrums beim Bauernverband, aber, meine Damen
und Herren, um die Jagdstrecke beim Schwarzwild zu erhöhen, ist der Einsatz von Nachtzieltechnik unverzichtbar, denn der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hätte erhebliche Auswirkungen auf schweinehaltende Landwirtschaftsbetriebe in Thüringen. Schon allein deshalb muss der Schwarzwildbestand weiter reduziert werden. Die Mithilfe der Jäger bei der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist unverzichtbar.
Meine Damen und Herren, das geht zwar über den FDP-Antrag hinaus, aber wir brauchen auch noch weitere Maßnahmen zur ASP-Prävention. Wir müssen alle Maßnahmen ausschöpfen, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Hierfür ist es erforderlich, die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild in jedem Fall auch künftig sicherzustellen bzw. gegebenenfalls zu erhöhen. Daneben müssen wir die Arbeit des Schwarzwildkompetenzzentrums durch adäquate Förderung ebenfalls sicherstellen. Auch die Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr und der Untersuchungsgebühr für die Untersuchung auf Radioaktivität bei Schwarzwild ist eine Maßnahme, die helfen kann. Wir haben darüber schon oft im Ausschuss gesprochen.