In den Haushaltsverhandlungen zum Landeshaushalt 2021 lag zur Behebung des Problems auch von unserer Fraktion ein Antrag vor, aufgrund dessen Mittel im Landeshaushalt eingestellt werden sollten. Vorgeschlagen hatten wir eine Fondslösung, über die den Betroffenen mit einer monatlichen Ausgleichszahlung ein Ausgleichsbetrag zugeführt wird. Im Haushalt eingestellt wurde dann schließlich das Geld in Höhe von 950.000 Euro inklusive Verpflichtungsermächtigung. Doch was fehlte, war bisher die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung, und die liegt nun vor.
Mit dieser Regelung soll nachträglich die Lebensleistung der betreffenden Personengruppe gewürdigt werden, denn es wurde zwar bereits seit Langem auf Bundesebene auf die ungelöste Problematik eingegangen, aber eine Lösung schien lange nicht in Sicht, um den Auswirkungen Rechnung zu tragen und das Problem zu beheben. Verschiedene Bemühungen zur Lösung des Problems sind immer wieder in mühsamen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern leider zu keinem Ergebnis gekommen. Jahr für Jahr mussten die Betroffenen auf eine Lösung warten. Auch das führte letztlich dazu, dass sich die Betroffenen – ich hatte es erwähnt – an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt haben und eine Lösung einforderten. Der Ausschuss bekannte sich in der vergangenen Legislatur im Jahr 2019 einstimmig dazu, dass nach den vielen Jahren der Bund-Länder-Abstimmungen nun eine Lösung gefunden werden muss, und bat die Landesregierung darum, der Beschwerde der Petentinnen zu folgen.
Der Landtag hat dies – wie bereits erwähnt – im Rahmen der Haushaltsverhandlungen getan, und nun folgt auch die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Dass dieser nun vorliegt und Mittel, die wir als Haushaltsgesetzgeber eingestellt hatten, noch verwendet werden können, dafür will ich auch meinen Kolleginnen Anja Müller und Ronald Hande meinen herzlichen Dank aussprechen,
die in den vergangenen Wochen mit den beteiligten Akteurinnen in der Landesregierung einen Weg gesucht und, wie ich finde, jetzt auch gefunden haben.
In der Anhörung zum Gesetz werden wir seitens unserer Fraktion sicherlich auch noch mal diskutieren, ob der gewählte Weg der Einmalzahlung ausreicht oder nicht doch die erwähnte regelmäßige Ausgleichszahlung eine Alternative darstellt. Aber das ist dann etwas für die Fachdebatte im Ausschuss. Angesichts aber der langwierigen und jahrelangen Debatten über die Frage des Wie scheint das meines Erachtens nur noch ein Klacks zu sein und für die Betroffenen endlich die Beendigung der Problematik in Aussicht zu stellen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist auch ein Schritt von vielen, die immer noch notwendig sind, um über 30 Jahre nach dem Mauerfall die nachwendebedingten Ungerechtigkeiten im Sozial- und Rentenrecht und in der Überleitung, von denen auch noch viele andere Berufsgruppen betroffen sind, abzubauen. Wir hoffen, dass damit auch ein Stück weit ein Zeichen gesetzt wird, dass der Abbau der immer noch bestehenden Nachteile möglich ist, wenn gemeinsam im Sinne der Betroffenen an einer Lösung gearbeitet wird. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann gebe ich noch einmal Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich ist dieser Tagesordnungspunkt, weil er sehr komplex ist, sehr gut geeignet, mit Populismus hier ans Rednerpult zu treten und das auch in der Öffentlichkeit zu machen. Ich habe ja die ersten Reflexe gehört. Jetzt sage ich mal: Vielleicht können wir uns darauf verständigen, es geht immer um gerechte Bezahlung von Bediensteten, von Beamtinnen und Beamten, und es geht natürlich – und das sage ich – auch um gerechte Besoldung im Vergleich zu allen anderen, die wir in Thüringen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
In einem Teil wird es hier bei der Argumentation auch beim tbb herausgegriffen. Ich bin ja als Finanzministerin in Person, aber auch immer das Finanzministerium in der Kritik des tbb, so nach dem
Motto: Bist du nicht willig, dann mach ich dich schlecht. Das ist schon so eingeübt, man kann sich schon gut darauf einstellen. Deswegen finde ich es sehr grenzwertig in der Argumentation des tbb, der sich herausnehmen will, dass man eine 15-prozentige Gehaltserhöhung, die Beschäftigte, also Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte, in den letzten sechs Jahren bekommen haben – 15 Prozent – am Ende ins Gegenteil rechnet und sagt, die Beamtinnen und Beamten haben in den letzten Jahren Gehalt verloren, weil man mit der Lebensarbeitszeit redet und weil man sagt, da habt ihr im Jahre Ultimo drei Monate später die Besoldung angeglichen und deswegen sind wir so schlecht gestellt. – Ich weiß, dass sich kaum jemand mit dieser Materie beschäftigt, sondern einfach die Argumente aufzählt.
Deswegen bitte ich darum, wenn wir tatsächlich Einigkeit erzielen können, dass es um gerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst und natürlich um die amtsangemessene, verfassungsgemäße Alimentation geht – da geht es überhaupt nicht um Gerechtigkeit, da geht es um eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation. Das ist eben ein Unterschied. Jeder, der sich mit Artikel 33 Grundgesetz und den besoldungsrechtlichen Fragen dazu beschäftigt, weiß das. Es ist erwähnt worden: Wir haben eine hundertseitige Begründung gemacht. Das ist nicht ohne Grund so. Wir wissen, uns ist völlig bewusst, dass es wiederum Beamtinnen und Beamte gibt, die dagegen klagen werden. Da sage ich auch sehr deutlich, ich bin da sehr ehrlich, weil mich manches auch ärgert: Da verstecken sich die A15er und B3er hinter den A6ern – ganz deutlich. Und was wir jetzt als Faktum haben – ich habe es vorhin kurz angerissen –, ist, dass wir Arbeiten, die im öffentlichen Dienst vorhanden sind und die unter A6 Stufe II sind, nicht mehr an eine Beamtin oder einen Beamten geben können. Diese Urteile sagen das noch einmal sehr deutlich. Das heißt, um es ganz krass zu sagen: Die Drecksarbeit können die einfachen Tarifbeschäftigten machen. Das ist nicht gerecht. Deswegen will ich noch einmal dafür werben: Schauen Sie sich die Dinge ganz genau an und reden Sie an der Stelle von Gerechtigkeit!
Wir haben einen Auftrag zu erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns an der Stelle Aufgaben gegeben. Ob der Vergleich mit der Grundsicherung tatsächlich ein gerechter Vergleich ist, sei dahingestellt. Wir haben jetzt einmal das Gerichtsurteil. Hier wird die Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern berücksichtigt. Über 50 Prozent dessen, was dazu führt, dass wir verfassungswidrige Alimentationen haben, kommt von den Kindern, von den Kindergartengebühren, von Bildung und Teilhabe. Wir haben auch berechnet, weil es auch Rückmeldungen gibt
auch an mich –: Was ist denn mit den verheirateten Kinderlosen? Was ist denn mit den Alleinstehenden? All das haben wir berechnet, das können Sie nachlesen. Das können wir im Ausschuss dann auch noch einmal vortragen, wenn jemand sich so tief eingearbeitet hat und das gern mit uns diskutieren möchte. Da haben wir keine verfassungswidrige Alimentation. Auch bei den Seniorinnen und Senioren – es ist von einer Fraktion angesprochen worden –, also bei den Ruheständlern haben wir auch keine verfassungswidrige Alimentation.
All die Dinge sind durchgeprüft. Wir haben sie Ihnen vorgelegt, wir können Ihnen das im Ausschuss sehr gründlich darstellen. Ich denke, es ist auch nicht redlich, die Frage der gut Ausgebildeten und der Abwanderung als Argument vorzuschieben. Wir haben – das hat Einigkeit gefunden – Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis. Warum haben wir denn das getan? Weil das so unattraktiv ist? Wir haben Problemlagen bei IT-Beschäftigten. Das haben wir aber auch im Angestelltenbereich, das betrifft nicht nur den Bereich der Beamtinnen und Beamten. Wir haben jetzt erst überhaupt diese technische Laufbahn IT eingeführt nach vielen Widerständen an unterschiedlicher Stelle. Wenn Sie die Ärzte nehmen – die Ärzteschaft – wissen Sie ja –, vor allen Dingen die kommunalen Gebietskörperschaften, die mit uns im Beamtenrecht gleichlaufen, da haben wir eine ewig lange, mittlerweile über Jahrzehnte dauernde Diskussion darüber: Kann ich denn den Arzt in einer A15 gleich verbeamten und ist denn dieses Geld, was am Ende netto kommt, überhaupt jemals ausreichend, um einen in den öffentlichen Dienst zu bringen? Der Arzt sagt: Ja, aber, wenn ich im Krankenhaus arbeite und dazu noch quasi Bereitschaftsdienst habe, dann habe ich ein doppeltes Gehalt A15. Wie wollen Sie denn das im Beamtenrecht abbilden? Sie können es nicht allgemein abbilden. Sie können es eben nur sehr speziell für einzelne Berufsgruppen abbilden. Insofern sind da auch in der Begründung des Beamtenbundes – ich will mich nur auf ihn beziehen, weil das die umfangreichste Rede und Argumentation gegen diese Verfahrensweise ist mit den Familienzuschlägen –, da hat der Beamtenbund auch keine konsistente Argumentation in seiner Vorlage.
Deshalb freue ich mich, wenn wir das im Ausschuss diskutieren. Es wäre natürlich schön, wenn es uns auch gelingt, das jetzt noch zu beschließen, weil die Beamtinnen und Beamten – das, denke ich, ist allgemein offensichtlich auch anerkannt – dann auch schon rückwirkend ab 2020 dieses Geld zeitnah erhalten sollten. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es war beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Dann ist das so beschlossen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3580 -
Wird aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, Ihnen liegt in der Drucksache 7/3580 eine Änderung zur Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vor, die wir auch im Ältestenrat diskutiert haben. Darin befinden sich zwei Änderungen. Erstens sollen für die beim Thüringer Landtag angesiedelten unabhängigen Beauftragten, also den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, den Bürgerbeauftragten, den Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und den Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, zukünftig parlamentarische Unterlagen wie Ausschussprotokolle und Beratungsgrundlagen etc. pp. elektronisch im AIS bereitgestellt werden. Ich war, ehrlich gesagt, überrascht, dass wir das noch nicht machen. Jetzt haben wir, wenn wir das heute hier verabschieden, dafür auch eine Geschäftsordnungsgrundlage. Das wollen wir nun ändern, und zwar in den §§ 52, 76, 80 und 107. Und zweitens haben wir mit einem neuen § 60 a ein Informationsverfahren, das sogenannte Notifizierungsverfahren, aufgenommen. Dafür schaffen wir jetzt auch eine Geschäftsordnungsgrundlage für den Thüringer Landtag. Und das ist eine Regelung zur Implementierung des Notifizierungsverfahrens für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess.
Das ist notwendig, weil wir eine EU-Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt haben. Die gibt es schon seit dem 9. September 2015, sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, für Rechtsvorschriften, die den freien Warenverkehr oder die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt mittelbar oder unmittelbar beeinflussen können, ein Informationsverfahren, also ein Notifizierungsverfahren, durchzuführen. In einer mindestens dreimonatigen Stillhaltefrist können Mitgliedstaaten und die EU-Kommission Stellungnahmen zu einer Rechtsvorschrift abgeben; im Einzelfall kann diese Stillhaltefrist auf 18 Monate ausgedehnt werden. Die Rechtsvorschrift darf in dieser Prüfphase nicht erlassen werden. Verstöße gegen das Notifizierungsverfahren sind europarechtswidrig, die Rechtsvorschriften dürfen dann nicht angewendet werden. Wir gestalten diese Praxis bei Gesetzentwürfen nun in § 60 a. Der Landtag stimmt in zweiter Beratung also einem Gesetzentwurf zu, die erste Beratung und gegebenenfalls Beratungen in Ausschüssen gehen dem dann voraus. Und in der Stillhaltefrist, also mindestens drei und höchstens 18 Monate, läuft das Notifizierungsverfahren. Dann können sozusagen die Stellungnahmen abgegeben werden. Wurden die Stellungnahmen abgegeben, wird der Gesetzentwurf zur Durchführung des Notifizierungsverfahrens an den federführenden Ausschuss überwiesen. Die dritte Beratung erfolgt dann nach Ablauf der Stillhaltefrist im Plenum.
Vielen Dank. Wortmeldungen für die Debatte zur Änderung der Geschäftsordnung habe ich keine. Herr Montag zieht zurück. Gibt es noch Wortmeldungen, die abgegeben werden sollen? Das sehe ich nicht. Dann können wir unmittelbar über diese Geschäftsordnungsänderung abstimmen. Ich bitte um Handzeichen, wer dieser Geschäftsordnungsänderung zustimmen möchte. Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist die notwendige Mehrheit zur Änderung der Geschäftsordnung hier erreicht.
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2019 -
dazu: Für eine dauerhafte und wirkungsvolle Einbindung der Thüringer Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und invasiver Wildarten sowie gegen eine Schlechterstellung der Thüringer Jägerschaft im Waffenund Jagdrecht Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2289 -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Afrikanische Schweinepest beschäftigt uns im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten schon seit vielen Monaten. Nach Brandenburg hat auch Sachsen einen Ausbruch erlebt und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Thüringen betroffen sein dürfte. In der vorletzten Sitzung des Ausschusses hatten wir zudem eine Anhörung mit dem Thüringer Bauernverband und dem Verband der schweinehaltenden Betriebe durchgeführt, in der uns deren schwierige Situation eindrucksvoll geschildert wurde. So wirkt sich auch jetzt schon die Gefahr eines ASP-Ausbruchs negativ auf die auf dem Markt erzielbaren Preise für Schweinefleisch aus. Das Näherrücken der ASP an den Freistaat Thüringen wird die hiesige Jägerschaft vor große Herausforderungen stellen, gelten doch die Wildschweinbestände als Reservoir der Krankheit. Die Ausbreitung erfolgt – und so lässt sich das beobachten – durch die natürliche Wanderungsbewegung der Tiere. Hierbei kann man von einer Ausbreitungsgeschwindigkeit von etwa 100 Kilometern pro Jahr ausgehen. Durch intensive Bejagung, eine Erhöhung der Jagdstrecke und eine effektive Bestandskontrolle von Schwarzwild könnte dem entgegengewirkt werden und – ich ergänze – muss dem auch entgegengewirkt werden.
Die Afrikanische Schweinepest verursacht erhebliches Leiden bei den Tieren und führt meist zu einem schnellen, qualvollen Tod. Es gilt auch in diesem Sinne, alles zu unternehmen, die ASP-Fälle so gering wie möglich zu halten. Jagd ist, meine Damen und Herren, an dieser Stelle als Tierschutz zu sehen.
Eine unkontrollierte Ausbreitung führt, wie beschrieben, ebenfalls zu erheblichen wirtschaftlichen Ein
bußen bei Landwirten, Schweinezüchtern, Forstwirtschaft nachgelagerten Betrieben. Auch würde bei einem Auftreten von infiziertem Schwarzwild in Thüringen durch die dann notwendigen Eindämmungsmaßnahmen die Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden, denn tritt in einem Gebiet ein Fall von ASP auf, wird als Reaktion eine ganze Kette von Maßnahmen in Gang gesetzt. Dazu zählt das Einstellen von land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, Betretungsverbote und das Abgrenzen und Einzäunen der Fundstellen in größerem Umkreis. Dagegen, meine Damen und Herren, klingen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dann schon fast moderat.
Ein Baustein in der ASP-Bekämpfungsstrategie fehlt allerdings bisher völlig, und das ist die Legalisierung der Nachtzielgeräte bei der Jagd auf Schwarzwild. Diese sind nämlich derzeit gesetzlich verboten. Und nun, da sich in Berlin eine Legislatur dem Ende zuneigt und es verpasst wurde, entgegen den Ankündigungen eine Novellierung im Bundesjagdgesetz zu schaffen, ist der Antrag der Freien Demokraten eine saubere Lösung, den Jägern das Handwerkszeug zu geben, sich den Herausforderungen durch die Afrikanische Schweinepest zu stellen.
Dieses Thema, meine Damen und Herren, ist aktuell. Dieses Thema ist ein wichtiges Anliegen der organisierten Jägerschaft und könnte mit unserem Antrag auf befristete Zulassung auf eine zufriedenstellende Weise gelöst werden. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Ja. Dann bitte, Herr Abgeordneter Lauerwald. – Entschuldigung, es geht doch um Jäger, alles klar. Herr Schütze – ich sehe schon, passend gekleidet –, Sie haben das Wort.
Danke schön, Frau Präsidentin. Danke den Zuhörern und Zuschauern. Der FDP-Antrag ging uns nicht weit genug. Es handelt sich um eine befristete …
stellen, ich kaufe mir ein Fahrrad für 4.000 oder 2.000 Euro und darf es nur drei Monate im Jahr fahren. Das haben wir besser gemacht, dazu werde ich dann gleich ausführen.
Im Antrag der AfD wird am Ende weit genug ausgeführt, dass die Nachtsichtgeräte passen. Danke schön.