Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie zustimmen, die Tagesordnung so entsprechend abzuarbeiten. Bitte, jetzt. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das kann ich auch nicht sehen. Dann können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren.
Alle Fraktionen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema.
a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in Thüringen endlich umsetzen – Klage gegen den Bund auf den Weg bringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3567 -
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Abriegelung der Balkanroute und dem Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals ist Griechenland quasi zur Endstation und Falle für viele Schutzsuchende geworden. Sprichwörtlich stranden Geflüchtete dort im Elend ohne Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit und Würde. Ein funktionierendes Schutzsystem fehlt. Der Mangel ist allgegenwärtig. Die Europäische Union sieht zu und legale Möglichkeiten, in andere EU-Staaten weiterzureisen, werden verweigert. Wir werden uns mit dieser Katastrophe an Europas Außengrenzen nicht abfinden, die Länder wie Griechenland an der europäischen Außengrenze mit den Folgen der europäischen Abschottungspolitik und dem Fehlen einer solidarischen Aufnahme und Verteilung alleinlässt. Ebenso finden wir uns nicht mit den menschlichen Zuständen dort ab. Wir erinnern uns alle, vor neun Monaten brannte das große Lager in Moria und noch immer leben Geflüchtete in überfüllten Zelten, schlafen auf Fels und Staub bleibelasteter Böden mit nur wenigen Toiletten und kaum etwas zu essen. Übrigens ist auch die Situation der Geflüchteten auf dem Festland nicht wirklich besser, dort werden sie nämlich einfach sich selbst überlassen.
Das Bundesaufnahmeprogramm für 2.760 Menschen war hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein und Thüringen hat mit 177 Aufnahmen einen Anteil dazu geleistet. Aber wir sind überzeugt, wir können deutlich mehr tun.
Wir konstatieren aber auch, dass es nach wie vor an einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik fehlt, und die Bundesrepublik hat hier auch keine wirklichen Fortschritte erzielt. Deshalb ist unsere Botschaft, die wir mit dieser Aktuellen Stunde untermauern, dass wir nicht länger warten können, auch nicht als Bundesland.
Wir sind damit nicht allein. 16 Hilfs-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen haben dazu aufgefordert, die Aufnahmeprogramme für schutzbedürftige Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern fortzusetzen und den aufnahmebereiten Bundesländern die Umsetzung der Landesaufnahmeprogramme endlich zu ermöglichen.
Bitte erinnern Sie sich daran, unsere Landesregierung hat sich im Juni 2020 auf eine Landesaufnahmeanordnung für bis zu 500 besonders schutzbedürftige Personen aus den Flüchtlingsaufnahmelagern von den griechischen Inseln entschlossen. Seit August blockiert Bundesminister Seehofer sein Einvernehmen dazu mit einer rechtlich sehr umstrittenen Rechtsauffassung und dem Verweis auf eine europäische Lösung. Ich muss leider konstatieren, dass auch die Idee aus der SPD-Bundestagsfraktion nicht weiterhilft, das Asylgesetz mal eben so zu ändern, dass nur Sicherheits- oder außenpolitische Bedenken dem entgegenstehen dürfen, weil dafür schlicht die Mehrheit in der Großen Koalition fehlt. Das Land Berlin hat ebenfalls seine Landesaufnahmeanordnung auf den Weg gebracht. Auch hier hat Seehofer das Einvernehmen nicht erteilt. Und deswegen hat sich Berlin entschlossen, eine Klage gegen die Entscheidung des Innenministeriums beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Und wir wollen, dass die Thüringer Landesregierung sich endlich auch für diesen Weg entscheidet,
entweder selbst klagt oder einen Beitritt zum Verfahren Berlins vollzieht. Sicher, das will ich ganz offen sagen, kann man immer auch Bedenken haben, auch andere Rechtsauffassungen vertreten, aber wenn es um den Schutz und die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten geht, dann dürfen wir nichts unversucht lassen. Ich weiß, dass
Außerdem müssen wir uns vor Augen führen, im Moment haben wir eine enrome Hitze in Griechenland, auch eine ganz furchtbare Situation für die Betroffenen, aber in nur wenigen Monaten naht auch wieder der Winter. Dann wird es erst recht schlimm für die schutzbedürftigen Menschen. Wir wünschen uns insbesondere von den SPD-geführten Häusern, dass den gemeinsamen Worten im Koalitionsvertrag und dem bekundeten Willen der Landesregierung, ein Aufnahmeprogramm umzusetzen, nun in aller Konsequenz auch Taten folgen. Das beinhaltet eben auch eine juristische Prüfung der bislang vorliegenden Ablehnung seitens des Bundes und diese muss nun endlich angegangen werden.
Ich will an dieser Stelle auch auf eine Petition verweisen, unter anderem eingereicht von der Seebrücke und anderen, die am 8. Juli hier im Thüringer Landtag behandelt wird. Auch diese Petition fordert uns auf, endlich Klage gegen das nicht erteilte Einvernehmen des Bundesinnenministers einzureichen. Ich bin den Petentinnen und Petenten sehr dankbar und kann nur sagen, wir meinen es ernst damit, niemanden allein zu lassen, niemanden zurückzulassen. Unser Horizont endet nicht an der Thüringer Landesgrenze, sondern geht weit darüber hinaus. Das sind wir den Menschen schuldig. Und ich sage es – auch wenn das manche ungern hören wollen –: Wir haben Platz, wir haben die Möglichkeiten und wir haben dazu auch unseren politischen Willen erklärt. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, liebe Gäste, dass die Forderung nach mehr Migranten aus Griechenland in einer Aktuellen Stunde der Grünen erhoben wird, das wundert einen nicht. Die Aktuelle Stunde kommt dabei gerade zur rechten Zeit, nicht etwa, weil das deutsche Sonderaufnahmeprogramm durch die Aufnahme von circa 2.700 Migranten aus Griechenland mittlerweile erfüllt wurde, denn das hat wenig mit Flüchtlingsschutz zu tun, das erkennt man schon daran, dass diese Leute aus Griechenland und damit aus einem EU-Staat kommen, in dem niemand vor Tod, Krieg oder Verfolgung flüchten muss.
Natürlich, Griechenland hat sich entschieden, Migranten nicht ohne jede Vorbedingung und gegen geltendes Recht in die griechische Gesellschaft aufzunehmen und zu integrieren, sondern das zu tun, was man mit Armutsmigranten machen muss, nämlich zu unterscheiden: Erstens, wenn sie echte Flüchtlinge sind, dann zu versorgen und unterzubringen, allerdings in Griechenland fernab der gemeindlichen Infrastruktur und ihnen damit auch klar zu machen, dass sie zwar aufgenommen werden und vorübergehenden Schutz erhalten, aber eben keine dauerhafte Bleibeperspektive.
Und zweitens: Alle anderen auch zu versorgen, aber eben kurze Zeit später öffentlichkeitsfern und effizient abzuschieben, weil sie nämlich keine Flüchtlinge und deshalb illegal im Land sind.
Und, meine Damen und Herren, Moria eignet sich dann gar nicht, um das Gegenteil zu begründen, weil in Moria die Brandstiftung von Migranten selbst verursacht worden ist, wie bekannt geworden ist.
Dieses Handeln der griechischen Regierung, das erwarten auch die meisten Griechen von ihrer Regierung angesichts des nicht integrierbaren Ausmaßes der Migration aus Afrika und Asien. Das ist auch gut aus der griechischen Geschichte nachvollziehbar, denn das griechische Volk litt jahrhundertelang unter einer muslimisch geprägten Fremdherrschaft und kennt im Gegensatz zu den Grünen sehr wohl den Wert und die Bedeutung der eigenen Identität.
Andererseits weiß die griechische Regierung auch, dass sie mit einem Volksaufstand rechnen darf, wenn sie nach all den drastischen Sparmaßnahmen der Eurorettungspolitik, die dem eigenen Volk zugemutet wurden, nun plötzlich viele Milliarden Euro für Sozialmigranten ausgeben würde, damit die in Griechenland heiß geliebte Europäische Union endlich zufrieden ist.
Die griechische Regierung hat also das getan, was selbstverständlich ist, nämlich sich für die Interessen des eigenen Volkes entschieden, statt für die EU-Eliten und deren Faible für einen Bevölkerungsumbau in den europäischen Nationen. Die Aktuelle Stunde der Grünen bietet nun die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es in Deutschland und in Thüringen leider genau andersherum ist. Denn auch hier herrscht – gut vorhersehbar – bald flä
chendeckend Altersarmut, auch hier geht gerade ein Bildungssystem krachen, eine ganze Schülergeneration leidet darunter. Hier herrscht eine Abbruchquote bei Sprachkursen für Migranten, die angeblich integriert werden sollen, von teilweise über 50 Prozent und es fehlt an Sanktionen. Hier steigt der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an den Hartz-IV-Empfängern auf mittlerweile über 50 Prozent. Hier verwahrlosen erste Stadtteile aufgrund Ihrer multikulturellen Zumutung und Sie können das auch gut an Erfurt beobachten, auch wenn man versucht, das hinter schönen BUGA-Blumen zu verstecken. Und hier, meine Damen und Herren, hier in Deutschland, in Würzburg und in Berlin, nicht aber in Athen und Thessaloniki ereignen sich islamistische Terroranschläge.
Jeder EU-Staat hat diese Mechanismen begriffen, auch diejenigen, die wie Deutschland großspurig eine Beteiligung am Sonderaufnahmeprogramm zugesichert haben. Umgesetzt wurde das nämlich nur in Deutschland. Alle anderen, die das zugesagt haben, haben das nur zum Schein getan und nur einen Bruchteil der zugesagten Aufnahmen tatsächlich vollzogen. Die angebliche innereuropäische Solidarität, auf die Sie sich gern zurückziehen, ist nichts anderes als eine groß angelegte Täuschungsaktion, mit der die Bürger hier im Lande hinters Licht geführt werden sollen.
Und dass Sie diese Politik vor einer Wahl ganz ungeniert weiter fortsetzen wollen, das sagt mehr über Sie aus, als ich in 5 Minuten über Sie erzählen könnte.
Ja, Sie haben Haltung. – Ganz ehrlich, sollte der Wähler demnächst im Rahmen einer vorgezogenen Neuwahl die Chance zur Neuwahl bekommen, dann hoffe ich sehr, dass er auch die Grundsatzentscheidung trifft, die Sie sich wünschen, aber ein bisschen anders fällt, nämlich, dass er sehr genau darüber nachdenkt, wie viele Grüne der Landtag des Freistaats Thüringen tatsächlich verträgt. Danke schön.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer, die Geschichte hinter dieser Aktuellen Stunde ist eigentlich schnell erzählt. Die rot-rot-grüne Landesregierung will über ein eigenes Landesprogramm Flüchtlinge aus dem griechischen Lager Moria aufnehmen.
Bundesinnenminister Seehofer hat das dafür erforderliche Einvernehmen aber nicht erteilt. Jetzt ist sich die rot-rot-grüne Thüringer Koalition über weitere Schritte nicht einig, was die Grünen zu einem Wahlkampfspektakel auf Kosten ihres Koalitionspartners veranlasst.
Der Blick auf die Hintergründe des Geschehens ist aber nicht weniger interessant. Nach den Bränden in der Aufnahmeeinrichtung Moria auf der griechischen Insel Lesbos hat die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und der Europäischen Kommission und in enger Abstimmung mit der griechischen Regierung die Übernahme weiterer Personen aus Griechenland durch andere europäische Staaten initiiert. Deutschland selbst hat im September 2020 die Aufnahme von 150 unbegleiteten Minderjährigen und 1.553 in Griechenland als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannte Personen im Familienverbund von den griechischen Inseln zugesagt. Einschließlich der Aufnahmezusage von rund 1.000 Personen im Zusammenhang mit dem Koalitionsbeschluss aus dem März 2020 beläuft sich die Aufnahme aus Griechenland nach Deutschland auf insgesamt 2.750 Personen. Diese humanitären bundesdeutschen Aufnahmeprogramme für Geflüchtete aus griechischen Flüchtlingslagern wurden im April 2021 beendet. Daraufhin gab es in einigen Bundesländern Initiativen für Landesaufnahmeprogramme; auch in Thüringen wurden derartige Pläne geschmiedet. Konkret sollen bis Ende 2022 bis zu 500 Flüchtlinge in Thüringen aufgenommen werden. Gemäß § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist für eine solche Landesaufnahmeordnung aber das Einvernehmen des Bundesinnenministers nötig. Dieses wurde weder für die Thüringer Pläne noch für Programme anderer Länder erteilt.