Protocol of the Session on May 7, 2021

Auf beiden Seiten, also 36 gegen 34. Selbst wenn es 35 wären, ist 36 immer noch mehr als 35. Oder sollen wir noch ein weiteres Mal auszählen? Dann müssen wir es mit Karten machen. Nein.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir haben nur Gesundheit, Wirtschaft nicht!)

Dann geht es weiter, und zwar gehe ich jetzt mal davon aus, dass sich alle, die sich im Saal befinden, auch weiterhin im Saal befinden und dass möglicherweise die Abstimmung ähnlich knapp ausgeht, aber wir zählen auch jedes Mal brav wieder aus.

Dann kommt jetzt als Zweites die Überweisung des gleichen Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer möchte das, die Überweisung des gleichen Antrags? Das möchte nur die AfD. – Gesundheit hat Ihnen gereicht?

(Zuruf Abg. Hey, SPD: Ja!)

Denn am Anfang haben Sie beide Ausschüsse gesagt, sonst hätte ich es nicht aufgeschrieben. Aber wenn Sie es jetzt zurückziehen, dann gibt es keine weitere Überweisung. Es war nur der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Gut.

Dann geht es weiter mit der Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/1714. Auch hier lasse ich zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wollen wir das noch mal auszählen? Dann wird noch mal gezählt. Bitte noch mal die Jastimmen. Das sind wieder 36 Jastimmen. Dann die Neinstimmen. Hier wird immer noch gezählt; dann zählen wir jetzt noch mal die Neinstimmen.

Wir haben jetzt 36 Jastimmen und 36 Neinstimmen. Damit ist bei Stimmengleichheit abgelehnt.

(Beifall im Hause)

So ist Demokratie. Was ist jetzt, soll das noch mal ausgezählt werden?

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Nein!)

Nein.

Jetzt sind wir aber so weit, dass die Ausschussüberweisung des Antrags in Drucksache 7/1714 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bei Stimmengleichheit abgelehnt

ist. Hier ist keine weitere Ausschussüberweisung beantragt.

Dann kommen wir zu dem dritten Antrag, das ist der Antrag in der Drucksache 7/1715. Auch der soll wieder nur an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gehen. Dann bitte ich jetzt erneut um die Jastimmen, wer das an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überweisen möchte. 36 – da kommt Herr Voigt, das sind jetzt 37. Dann zählen wir jetzt die Neinstimmen. Das sind jetzt 37 zu 37, wir haben jetzt wirklich mehrmals gezählt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich komme am Schluss noch mal auf diese beiden Anträge zurück, die nicht in den Ausschuss sollen, über die müssten wir nämlich dann direkt abstimmen. Also, es ist noch nicht vorbei.

Der vierte Antrag soll ebenfalls nur an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen werden. Das ist der Antrag in Drucksache 7/1716.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Wir sind 38 hier!)

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Es sind zwei Leute dazugekommen! Wir sind jetzt 38 hier und keiner merkt es!)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ruhe!)

Es ist jetzt keine erneute Auszählung verlangt gewesen. Und wenn es so wäre und Sie hätten recht, dann können Sie ja gleich in der Schlussabstimmung dem Antrag eine Mehrheit verschaffen, dann ist er sogar schon endgültig verabschiedet.

Ich möchte jetzt wirklich über den vierten Antrag in der Drucksache 7/1716 abstimmen, der Antragsteller stimmt dem auch zu. Es geht um Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Jetzt zählen wir noch mal, wer dafür ist.

(Heiterkeit AfD)

Das sind 39 Stimmen. Wer ist dagegen, dass es überwiesen wird? 39 Ja, 37 Nein, damit ist dieser vierte Antrag überwiesen.

Jetzt kommen wir zurück auf die Anträge in den Drucksachen 7/1714 und 7/1715. Nachdem die Ausschussüberweisung abgelehnt wurde, stimmen wir jetzt inhaltlich über diese Anträge ab. Wer ist dafür, dem Antrag in Drucksache 7/1714 zuzustimmen? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen

(Vizepräsidentin Marx)

und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Die CDUFraktion. Damit wird dem Antrag mehrheitlich nicht gefolgt und er ist abgelehnt.

Damit kommen wir jetzt zur inhaltlichen Abstimmung zum Antrag in der Drucksache 7/1715. Wer wünscht diesem Antrag in der Sache zuzustimmen? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Damit sind wir am Ende dieser vier zusammengefassten Tagesordnungspunkte und kommen jetzt zu unserer Lüftungspause, die dann um 15.50 Uhr endet. Ich schließe natürlich diesen Tagesordnungspunkt. Es geht dann weiter mit dem Tagesordnungspunkt 19. Vielen Dank fürs Mitmachen, seien Sie in 20 Minuten wieder dabei.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Lüftungspause und fahren mit der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Digitalisierung an Grundschulen darf kein Selbstzweck sein Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1724 -

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, noch vor fünf Jahren war die Debatte gerade in Deutschland ziemlich kritisch, was die Digitalisierung im Bildungsbereich angeht. Kritiker der Digitalisierung wurden in anderen Bundesländern auch mal von den Altparteien zur Anhörung eingeladen.

Aber der Zeitgeist geht weg von einer kritischen Prüfung hin zu dem Motto „neu ist immer besser“. Landauf, landab werden immer mehr Tablets und Laptops an Schüler verteilt. Teilweise haben wir nun in Thüringen schon Tablet-Klassen im Grundschulbereich. Gerade bei den jungen Schülern im Grundschulalter zeigt die Forschung, dass die Nachteile der Digitalisierung deutlich größer sind als die vermeintlichen Vorteile.

(Beifall AfD)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt nicht umsonst Grenzwerte für die maximale Mediennutzungsdauer für Kinder und Jugendliche. Weil das hier auch in den anderen Fraktionen und der Regierung immer gern mal ignoriert wird, möchte ich noch mal betonen, dass der Grenzwert für die Nutzung von Bildschirmmedien im Grundschulbereich, also für die sechs- bis zehnjährigen Kinder, bei maximal 45 bis 60 Minuten pro Tag liegt. Die negativen Folgen für die übermäßige Mediennutzung auf die Kindesentwicklung sind hinreichend bekannt: angefangen von einer Zunahme von Kurzsichtigkeit, einer Verkürzung der Aufmerksamkeitsspanne und Konzentrationsfähigkeit bis hin zu einem erhöhten Suchtrisiko. Das sind nur einige wenige Aspekte, welche negativen Auswirkungen digitale Medien auf die Kindesentwicklung haben können. Gerade das letzte Jahr mit den coronabedingten Schulschließungen und der Umstellung auf Distanzunterricht hat dies noch mal eindrucksvoll bewiesen.

(Beifall AfD)

Es wurde mehr als deutlich, dass die Probleme im Bildungsbereich nicht gelöst werden können, indem man Laptops und Tablets einfach so an Schüler verteilt und die Schüler dann zu Hause an den Geräten sitzen. Dieser Weg ist eine Sackgasse.

(Beifall AfD)

So ein Online-Klassenchat ist vielleicht ganz nett, aber nur ein ganz schlechter Abklatsch der Realität. Mit über 20 Gesichtskacheln und gestörter Kommunikation ist ein Unterrichten einfach kaum möglich. Laptops helfen nicht, weil sie den Kindern in der Grundschule nicht beim Schreibenlernen dienlich sind. Laptops helfen nicht, weil die Inhalte nicht besser oder nachhaltiger vermittelt werden können. Und Laptops helfen vor allem nicht, weil sie oberflächliches Arbeiten fördern und Lernen mit allen Sinnen nicht ermöglichen. Aber leider verfolgen im Landtag alle Parteien außer uns weiterhin den Kurs der planlosen Digitalisierung im Grundschulbereich. Teilweise wollen Sie sogar den Distanzunterricht mithilfe der Digitalisierung verstetigen.

Wenn es für die Vermittlung von Lerninhalten dienlich ist, an Computern zu arbeiten, kann dies gezielt in Computerkabinetten oder Medienpools stattfinden. Diese haben den Vorteil, dass dort die Schüler zeitlich begrenzt und konkret zweckgebunden an den Bildschirmen arbeiten können. Die Lehrer können gezielt entscheiden, für welche Lerninhalte sie mit den Schülern in die Medienpools gehen wollen und wo diese der Vermittlung des Lernstoffs wirklich dienlich sind. Es ist definitiv nicht dienlich, jedem Grundschüler ein Tablet oder einen Laptop

(Vizepräsidentin Marx)

auszuhändigen, denn dies behindert das Lernen mehr, als es nützt.

Zum Teil wurde in den Anträgen der anderen Fraktionen im letzten Jahr die Digitalisierung sogar als Mittel gegen den Lehrermangel verkauft und als Möglichkeit, flexibler, ortsunabhängiger und individueller zu lernen. In der Handreichung der Landesregierung zum häuslichen Lernen heißt es sogar – ich zitiere –: „Gleichwohl haben in dieser besonderen Situation alle Beteiligten Erkenntnisse gewonnen, die nachhaltig in die Gestaltung von Schule und Unterricht einfließen werden. […] Gleichzeitig zeigt sich ein enormes Entwicklungspotential hin zur Umsetzung einer Kultur des Lernens, welche die Eltern unmittelbar am Lernprozess der Kinder und Jugendlichen beteiligt.“ Was hier so wohlklingend formuliert wurde, heißt nichts anderes, als dass sich die Eltern darauf einstellen können, auch nach Corona öfter mal zu Hause bleiben zu müssen, um Ersatzlehrer zu spielen. Diesem Weg stellen wir uns als einzige Fraktion entschieden entgegen.

(Beifall AfD)

So wird in unserem Antrag klar gefordert, dass Distanzlernen nur als Ausnahmesituation zu betrachten ist und nicht als Alltagsform des schulischen Unterrichts und als mögliche Lösung für bestehenden Lehrermangel. Gerade das vergangene Jahr mit dem chaotischen Distanzunterricht und den dadurch entstandenen gravierenden Lernrückständen hat uns in unserer Position bestätigt.

In unserem Antrag „Digitalisierung an Grundschulen darf kein Selbstzweck sein“ möchten wir den Einsatz von digitalen Medien gerade im Grundschulbereich noch mal kritisch durchleuchten. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall AfD)