Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Denny Möller, Herr Abgeordneter Braga, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Siegesmund und Herr Ministerpräsident Ramelow zeitweise entschuldigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Jan Woitas, Fotograf bei der Deutschen Presse-Agentur, für diese Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Einige Hinweise zur Tagesordnung: Aufgrund der Festlegungen zur Tagesordnung ist vorgesehen, heute auf jeden Fall folgende Tagesordnungspunkte aufzurufen, soweit der Aufruf nicht mit der Festlegung zum Ende der Plenarsitzung kollidiert, denn wie Sie wissen, wird nach 18.00 Uhr kein weiterer Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen,
so war die Vereinbarung zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern, wenn wir die Tagesordnung nicht hinreichend abarbeiten: Das sind die Tagesordnungspunkte 28, 29, 30, 31, 32, 33 und 86 sowie die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91, 92, 93 und 94. Der Tagesordnungspunkt 86 wird heute vor der Mittagspause aufgerufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91, 92, 93 und 94 werden heute nach der Mittagspause aufgerufen, nachdem die Fraktion der AfD in der gestrigen Sitzung jeweils einen weiteren Wahlgang zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 gewünscht hat. Dabei steht die Wahl zu Tagesordnungspunkt 94 unter dem Vorbehalt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses in Tagesordnungspunkt 86. Die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 haben die Drucksachen
nummern 7/3175 und 7/3176. Der Wahlvorschlag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3081 zu Tagesordnungspunkt 93 wurde zurückgezogen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Tagesordnung, wie eben vorgetragen, widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist die Tagesordnung festgestellt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28
Pharmazeutische und (zahn-) medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1124 -
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten gestern die Debatte, wie wir eigentlich unter sich wandelnden demografischen Bedingungen medizinische Versorgung sicherstellen. Hier liegt Ihnen nun ein Antrag der Freien Demokraten vor. Denn wir sehen tatsächlich – und das sehen wir schon seit einigen Jahren – ein Riesenproblem auf uns zukommen, und das ist der bereits angesprochene demografische Wandel, natürlich nicht nur bei den Patientinnen und Patienten, was mehr Versorgungs- und Behandlungsbedarf hervorruft, sondern auch bei denen, die unsere Patientinnen und Patienten versorgen. Die Altersentwicklung ist dramatisch. Schon heute beträgt das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte in Thüringen rund 54 Jahre. Wenn man weiß, dass das Abgabealter im Schnitt bei 63 Jahren liegt, weiß man, wie viele Niedergelassene demnächst aus der Versorgung ausscheiden. Sogar noch dramatischer ist es in der zahnmedizinischen Versorgung. Denn dort wissen wir, dass in den nächsten zehn Jahren rund 50 Prozent der zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen aus dem Versorgungsalltag ausscheiden werden. Ähnlich – auch das ist bereits seit Jahren zu beklagen – sieht es mit der Zahl der Apotheken aus, gerade im ländlichen Raum. Auch dort sind die Zahlen rückläufig, was häufig daran liegt, dass Nachfolger fehlen. Das ist eine dra
matische Entwicklung. Wir müssen diesem Missverhältnis gegensteuern, um eine bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.
Was haben wir bisher in Thüringen an Instrumenten, wie kann uns das aktuell gelingen? Wir haben unter anderem eine Förderrichtlinie zur Sicherstellung ambulanter ärztlicher Versorgung. Frau Ministerin Taubert – jetzt Finanzministerin – hat es damals eingeführt. Ich erinnere mich an die Debatten aus der 5. Legislatur, wo Frau Taubert Gesundheitsministerin war und sicherlich die Worte „Förderung für niedergelassene Ärzte“ seitens der FDP nicht mehr hören konnte. Aber nicht nur das ist eingeführt. Auch eine Stiftung zur Förderung ambulanter Versorgung mit Stipendienvergabe, ein Mentoring-Programm „Ärztescout“ an Universitäten usw. gibt es. Wo ist zunächst das eigentliche Problem? Zahnmediziner und Apotheker dürfen nicht von Förderung ausgeschlossen werden, weil wir nur so die sogenannte Versorgungskette sicherstellen können. Das heißt, wir müssen Zahnmedizin und auch Apothekenversorgung erst einmal als essenziell für die Versorgung vor Ort verstehen. Denn gemeinsam – nur gemeinsam – stellen sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher. Ein Problem dieser Förderrichtlinie ist – ich gehe auf die aktuelle Situation ein –, dass sich unter anderem eine Förderung, wie sie beispielsweise existiert, und durch die Kassenärztliche Vereinigung gegenseitig ausschließen. Das führt zu einer extrem verminderten Nutzung der Förderung. Das Instrument ist – muss man sagen – ein Rohrkrepierer. 2014 gab es fünf Förderungen, 2016 vier Bewilligungen und 2020 beispielsweise nur sechs Bewilligungen.
Wie sieht unsere Lösung aus? Zunächst einmal muss nach der Förderrichtlinie Doppelförderung möglich sein, also aus dem Fördertopf des Landeshaushalts als auch aus dem Fördertopf der KV, wenn wir an Ärztinnen und Ärzte denken. Zahnmediziner und Apotheker müssen in die Richtlinie aufgenommen werden. Für sie müssen selbige Förderbedingungen gelten. Wir müssen die bisher begrenzte Förderung auf Regionen mit maximal 15.000 Einwohnern auf 45.000 Einwohner erhöhen, weil wir – das fehlt leider völlig in der Betrachtung – sogenannte Mitversorgereffekte haben. Wenn sich beispielsweise ein Zahnarzt in Nordhausen niederlässt, dann versorgt er nicht nur Bürgerinnen und Bürger aus Nordhausen, sondern die ganze Region mit.
Auch die Investitionskosten, die bisher vorgesehen sind, sind viel zu gering. Ich will nur ein paar Zahlen nennen. Rund 490.000 Euro kostet die Gründung der zahnärztlichen Einzelpraxis. Das heißt oft Ver
schuldung bis zur Rente. Daraus ergibt sich die Frage, wo der Druck hingeht – in die urbanen Räume und leider weg aus dem ländlichen Raum. Ähnliche Zahlen finden sich natürlich auch für Hausärzte und Apothekenneugründungen. Aber auch die Frage, wie wir den Bestandsschutz bei Apotheken erhalten, die übernommen werden, unter der Betrachtung Barrierefreiheit, auch da ist erhöhter Investitionsbedarf. Hier müssen wir also auch gegensteuern.
Damit eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort. Bitte.
Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, ich darf heute für die Koalition zu diesem Antrag reden. Herr Montag, es hat nichts damit zu tun, dass wir dieses Thema nicht wichtig finden, aber zur Optimierung dieser Tagesordnung haben wir uns bei einigen Tagesordnungspunkten so verständigt und reingeteilt.
Der Antrag ist nun schon ein bisschen älter und ich habe ihn mir vor ein paar Tagen noch mal angeschaut. Komischerweise, als ich darüber nachgedacht habe, musste ich an mein Kuchenrezept denken, was ich am letzten Wochenende gemacht habe. Inspiriert hat mich übrigens meine Kollegin dazu, die hatte nämlich letzte Woche einen wunderbaren Kuchen mit, einen Zitronenkuchen. Ich wollte ihn unbedingt nachbacken und habe mir ganz viel Mühe gegeben. Ich hatte etwas zu viele Zutaten zusammengemixt und am Ende – Sie können sich das Ergebnis vorstellen oder nicht – hat er nicht geschmeckt, er war ein bisschen zu sauer. Aber sei
es drum. Ich will auch gern begründen, warum ich jetzt von meinem Rezept auf Ihren Antrag komme, denn Sie haben hier ein großes Thema: „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“ – absolut wichtig, da bin ich völlig bei Ihnen. Das steht in der Überschrift, aber dann geht es schon los. Es ist ein Sammelsurium, der Antrag, und da sind ganz viele Themen. Sie kommen hier ein bisschen vom Hölzchen aufs Stöckchen, denn direkt nach der Überschrift wird es schon unübersichtlich. Da werden jede Menge Zutaten in dem Antrag verarbeitet – vorsichtig ausgedrückt – und mit ziemlich vielen Zutaten wird das am Ende schwer verdaulich, denn das Geheimnis eines schmackhaften und bekömmlichen Kuchens – wie ich es vorhin schon gesagt habe, um noch mal auf das Bild des Backens zurückzukommen – sind fein aufeinander abgestimmte Zutaten. Und bloß nicht so vieles miteinander mischen, denn dann wird es beliebig. Ich muss leider sagen, Ihr Antrag ist ein bisschen beliebig geworden.
Natürlich müssen wir uns Gedanken darüber machen – jetzt mal zum Ernst der Lage –, wie wir in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine möglichst gute Versorgung mit medizinischen und pharmazeutischen Leistungen in der Stadt und natürlich auch auf dem Land absichern können. Natürlich muss der Staat dafür sorgen, dass es dafür angemessene Rahmenbedingungen gibt. Dazu bekennt sich auch Thüringen. Es gab und gibt noch verschiedene parlamentarische Initiativen. Unter anderem haben wir im vergangenen Oktober hier im Plenum einen Antrag mit dem Titel „Medizinische und pharmazeutische Versorgung in allen Landesteilen gewährleisten – Verteilung sinnvoll steuern, Digitalisierungschancen nutzen, Ausbildungskapazitäten erhöhen“ debattiert. Diese Drucksache ist etwas Besonderes, denn der Alternativantrag wurde von der gemeinsamen Initiative der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ins Plenum eingebracht. Es ist ein gutes Beispiel für eine effektive, wenn auch nicht immer einfache parlamentarische Zusammenarbeit im Sinne einer guten Sache.
Mit dem Universitätsklinikum Jena wurde die Durchführung einer Pilotstudie zum Werdegang der Absolventen in der Medizin und Zahnmedizin vereinbart. Erste Ergebnisse werden Ende Mai erwartet. Ein ähnliches Instrument ist mit der FriedrichSchiller-Universität Jena für den Studiengang Pharmazie geplant. Das ist ein wichtiger Schritt zur Analyse des Problems, warum sich zu wenige Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Medi
zin, Zahnmedizin und Pharmazie entschließen, Thüringer Hausarztpraxen und Dorfapotheken zu übernehmen. Welche Voraussetzungen dazu führen, dass sich junge Menschen entschließen, die Nachfolge in Praxen und Apotheken auf dem Land anzutreten, müssen wir erkennen, um sie attraktiv zu machen.
Lieber Herr Montag, Sie fordern eine Niederlassungsförderung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker.
Eine solche Förderung gibt es in Thüringen für Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die sich mit der Inanspruchnahme der Förderung verpflichten, für eine gewisse Zeit in Thüringen zu praktizieren. Diese Beihilfen sind jedoch in Abstimmung mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung zustande gekommen. Wenn es Niederlassungsunterstützung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker geben soll, dann müssen die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen und die Landesapothekerkammer Thüringen mit ins Boot. Dort ist das notwendige Fachwissen vorhanden. Dort sind die Kontakte, dort sind die Spezialistinnen und Spezialisten. Damit können wirklich Wege eingeschlagen werden, um mögliche Engpässe in der ambulanten medizinischen Versorgung in Thüringen zu verhindern.
Den großen Hebel in diese Richtung habe ich im vorliegenden Antrag der FDP leider vermisst. Dafür fordern Sie nicht nur die Niederlassungsförderung der genannten Berufsgruppen, sondern im gleichen Atemzug auch die Erhöhung der Studienkapazitäten für die entsprechenden Fächer und obendrauf noch eine verbesserte sektorenübergreifende Verzahnung. Dazu soll es noch Thüringenscouts geben, mehr Geld für Investitionen und Barrierefreiheit sowieso. Und ganz nebenbei haben Sie mal eben Ihre Idee zur Höhe und Verwendung der geforderten Unterstützungsleistung aufgeführt. Ja, Sie waren wirklich sehr fleißig mit Ihrem Antrag, und das, muss ich ehrlich sagen, sind Sie immer, Herr Montag,
aber leider haben Sie nicht darauf geachtet, dass die Zutaten des Rezepts zueinander passen müssen und aufeinander abgestimmt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Pfefferlein, vielen Dank für die Verbindung von Kuchenrezepten mit Anträgen. Dadurch, dass ich mich lieber nicht an den Herd oder an den Ofen wage, steige ich lieber direkt in die Beratung zum Antrag ein.
Deswegen will ich einmal betonen, dass wir hier ein Thema haben, nämlich die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, die auch schon mehrmals hier im Hohen Haus thematisiert wurde, vor allem unter dem Aspekt der Nachwuchsgewinnung, und das natürlich auch völlig zu Recht. Wir hatten ja auch in diesem Kontext intensive Diskussionen zu den Themen „Medizinstudienplätze“ und „Landarztquote“. Wir haben uns auch gestern schon gemeinschaftlich fast nostalgisch daran erinnert.
Wir sind auch dort gemeinsam zu einer guten Lösung gekommen. Was die Thüringer Apothekerschaft betrifft, gibt es tatsächlich eine Altersstruktur, die Anlass zur Sorge gibt. Die Fachverbände warnen seit geraumer Zeit, dass die Zahl der Absolventen in diesem Bereich die Nachfrage nicht decken wird. Hinzu kommen veränderte rechtliche Rahmenbedingungen – ich sage nur das Stichwort „Versandhandel“. Vor allem für kleine und ländliche Apotheken ist dies ein Risiko. Und dann – wir erinnern uns noch daran – haben wir das zusätzliche Problem der Insolvenz eines Zahlungsdienstleisters für Apotheken gehabt, der die gesamte Branche doch sehr belastet hat und immer noch belastet – so viel muss man natürlich auch zugeben. Die betroffenen Apotheken geraten in wirtschaftliche Schieflage, und das ohne eigene Schuld.
Nun ist es aber auch so, dass es bei den Apothekern ebenso wie bei den Zahnärzten noch keinen akuten Versorgungsmangel gibt, anders als natürlich auch beim Ärztemangel, den es punktuell durchaus gibt. Die Apothekendichte in den Städten ist noch sehr hoch, aber Thüringen besteht eben nicht nur aus Städten, sondern ist größtenteils ländlich geprägt. Deshalb ist es wichtig, eine solche Entwicklung auch im Blick zu haben. Wir müssen rechtzeitig gegensteuern und nicht erst handeln,
Genau deshalb hatte die CDU schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag gestellt. Der Titel war: „Die Apotheke vor Ort erhalten – flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern“. Der ging in eine ähnliche Richtung wie der hier vorliegende Antrag, war aber thematisch etwas breiter gefasst. Wir wollten damals die Erhöhung der Studienplatzkapazität für Pharmazeuten an der FSU Jena und die Attraktivität des ländlichen Raums für junge Absolventen erhöhen. Außerdem waren weitere Forderungen, die Unterstützung der Apotheken im ländlichen Raum durch Telemedizin und die Ausweitung des Botendienstes zur Unterstützung der Vor-Ort-Versorgung.